Aufruf zur Hanf-Demo wirkt strafschärfend

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Sabine
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Aufruf zur Hanf-Demo wirkt strafschärfend

Beitrag von Sabine »

"Beschämendes Urteil am Landgericht Baden Baden :
Das Gericht verwirft die Berufung des Angeklagten nach drei Verhandlungstagen und gibt noch einen Zuschlag von weiteren 5 auf 15 Monate für 100 g (kein Schreibfehler !) Haschisch, wegen der Vorstrafen meines Mandanten ohne (!) Bewährung.
Die Urteilsbegründung ist dann noch ein weiterer Schlag in´s Gesicht : Meinem Mandanten wird nicht nur im Rahmen des von ihm geltende gemachten rechtfertigenden Notstandes nach § 34 StGB das Recht auf freien Zugang zu Cannabis zum vertretbaren und für ihn bezahlbaren Preis verwehrt, sondern er erhält den o.g. Zuschlag für seinen öffentlich gemachten Einsatz für die Cannabislegalisierung auf Youtube. Mit seinem öffentlichen Aufruf u.a. zur Teilnahme an der Hanfparade offenbare er eine strafschärfende Geisteshaltung...
Hätte ich diese Urteilsbegründung nicht mit eigenen Ohren gehört, würde ich eine derartige Argumentation einfach nicht glauben. Hoffentlich findet sich all´das, was mündlich in der Urteilsbegründung - an der mein Mandant verständlicherweise nur kurz teilgenommen hat - in den schriftlichen Urteilsgründen wieder, um vom OLG Karlsruhe in der nun nachfolgenden Revision auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft zu werden."


https://www.facebook.com/permalink.php? ... 3414133924
Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Aufruf zur Hanf-Demo wirkt strafschärfend

Beitrag von Sabine »

Hier kann man nachlesen, was vorher am Gericht vonstatten ging :

https://www.facebook.com/pages/Kanzlei- ... 24?fref=nf
GrüneHilfe@BW
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Re: Aufruf zur Hanf-Demo wirkt strafschärfend

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Hmm wäre doch ein guter Revisionsgrund?

Muss der Anwalt wissen.
Ernst Berlin
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Re: Aufruf zur Hanf-Demo wirkt strafschärfend

Beitrag von Ernst Berlin »

Revision ist immer gut. Ich hatte mal 3 Jahre bekommen wegen Handeltreibende mit einem 17 Jährigen. Berufung brachte nichts, aber die Revision. Der Grund damals war, man hat die THC Werte nicht prüfen können weil es sich nur um Aussagen gehandelt hatte und das bißchen das gefunden wurde kann nicht als das selbe angesehen werden die in den Aussagen erwähnt wurden.
Natürlich sagte ich in der folgenden Revision dass ich schlechteres verkaufte als das gefundene und seltsamerweise haben die beiden die als Zeugen geladen waren das gleiche gesagt.
Ergebnis: nur noch zwei Jahre, die nicht geringe Menge wurde zur geringen Menge. Schon lange her, Heute würde man vermutlich weniger bekommen.
Ich muss dazu sagen, ich war aber schon mehrfach vorbestraft, immer wegen BtMG und immer weil mich jemand verraten hatte. Deswegen würde ich niemals mehr etwas verkaufen bevor es legal ist.
Privat Sponsor des DHV seit 06.10.2009... Wann machst du mit? :D
HabAuchNeMeinung
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Re: Aufruf zur Hanf-Demo wirkt strafschärfend

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

:cry:
GrüneHilfe@BW hat geschrieben:Hmm wäre doch ein guter Revisionsgrund?

Muss der Anwalt wissen.
Die "braucht es jetzt nicht mehr" :shock:
http://www.badische-zeitung.de/jva-frei ... -vorwuerfe

Wieder ein Cannabistoter, die der/die Drogenbeauftragte in ihre Statistik aufnehmen kann :evil:

MfG
HabAuchNeMeinung
GrüneHilfe@BW
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Re: Aufruf zur Hanf-Demo wirkt strafschärfend

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Traurige Sache, aber zu der Demosache:
Steffen Geyer
Der Angeklagte hat auf Youtube nicht primär politisches Engagement beworben, sondern seine Ausnahmegenehmigung missbraucht. Er hat wiederholt, mit seinen illegalen Cannabiserwerbungen und seinem illegalen Anbau geprotzt. Mehrere SzenevertreterInnen haben ihn darauf hingewiesen, dass derartiges Verhalten von Strafverfolgern nicht ewig "hingenommen" wird und sowohl sein als auch das Wohl anderer PatientInnen gefährdet. Derartige Hinweise hat er stets verlacht und damit der Sache geschadet.

So wenig wie Haftstrafen für Cannabistaten angemessen sind, ist es zulässig, dieses Geschehen im Nachhinein zu einem "Einsatz für die Legalisierung" umzudeuten.
6 · 28. Juli um 01:02
Aus den FB Kommentaren
riot
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Re: Aufruf zur Hanf-Demo wirkt strafschärfend

Beitrag von riot »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben::cry:
GrüneHilfe@BW hat geschrieben:Hmm wäre doch ein guter Revisionsgrund?

Muss der Anwalt wissen.
Die "braucht es jetzt nicht mehr" :shock:
http://www.badische-zeitung.de/jva-frei ... -vorwuerfe

Wieder ein Cannabistoter, die der/die Drogenbeauftragte in ihre Statistik aufnehmen kann :evil:

MfG
HabAuchNeMeinung
Es handelt sich hier meiner Meinung nach um zwei verschiedene Personen.
MfG
riot
frihet
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Registriert: Mo 13. Feb 2012, 14:37

Re: Aufruf zur Hanf-Demo wirkt strafschärfend

Beitrag von frihet »

Nein, siehe Facebook-Link weiter oben.
Ernst Berlin
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Registriert: Fr 24. Feb 2012, 13:09
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Re: Aufruf zur Hanf-Demo wirkt strafschärfend

Beitrag von Ernst Berlin »

Wen man sich, egal aus welchen Grund, das Leben nimmt. Stimmt grundsätzlich was nicht. Tut mir Leid für den Menschen und den angehörigen. Hätte es nicht gebraucht, auch wenn er sich seltsam verhalten hat. Und warum darf Steffen Geyer für die Legalisierungsbewegung sprechen? Ach egal. Ich bin der Meinung es brauchst nicht, jemanden wegen Cannabis in den Knast zu stecken.
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