»BfArM« - Janusköpfig?

helft uns bei detaillierten Recherchen
Unbegreiflich
Beiträge: 196
Registriert: So 4. Okt 2015, 15:42

»BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von Unbegreiflich »

Das »BfArM« und die zwei Kategorien des Cannabis.

Wow!
Ich habe mal etwas recherchiert zum Thema »BfArM«.
Möchte hierbei 4 Aspekte beleuchten. Da widerspricht sich sehr vieles.

1. »BfArM« und »Cannabis zu medizinischen Zwecken«
2. »BfArM« und »Anbau von Arzneipflanzen«
3. »BfArM« und »Berliner Cannabis Modellprojekt«
4. »BfArM« und »Cannabis Anbau zu medizinischen Zwecken. Wird dann eine Arzneipflanze angebaut - Oder einer Rauschpflanze, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fällt?«

Mal die 4 Punkte abklappern.

1.
Das Verwaltungsgericht in Köln hatte ja geurteilt, das Patienten selber ihr Cannabis ziehen dürfen wenn man kein Geld hat für die teure Behandlung und der Arzt einem Cannabis verschrieben hat.
Das letzte Wort hat aber auch da das »BfArM«. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Das »BfArM« meinte daraufhin.
Nee! Das geht nicht.
So etwas hochkompliziertes wie Cannabisanbau, kann man nicht dem Patienten überlassen. Die Genehmigungen zum Eigenanbau wurden nicht erteilt.

Dem »BfArM« ist laut eigenen Aussagen »an einer schnellen Klärung im Sinne einer medizinisch sinnvollen und qualitätsgesicherten Versorgung der Patienten gelegen.«

Die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker sagte dazu:
Cannabis aus der Apotheke, müsse »pharmazeutische Qualität« haben und der Anbau müsse kontrolliert sein. So wie, regelmäßigen Qualitätskontrollen unterliegen.

Kann man hier nochmal lesen. Vom 01.10.2015
»Parmazeutische-Zeitung« - Cannabis: Pharmazeutische Qualität gewährleisten
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=60020

2.
Arzneipflanzen Anbau mit pharmazeutischer Qualität bedeutet aber. Das Produkt muss absolute »Premium-Klasse« sein.

Dazu habe ich einen etwas älteren Bericht von 2006. Der einen sehr guten Einblick gibt, was pharmazeutische Qualität im Bezug auf Pflanzen bedeutet.

»Aerzteblatt« - Chinesische Arzneipflanzen: Anbau hierzulande garantiert Qualität.
http://www.aerzteblatt.de/archiv/51538/ ... -Qualitaet

Dort konnte man unteranderem folgendes lesen.

Zitat:
»Ein inländischer Anbau von Arzneipflanzen bietet viele Vorteile: Neben dem hohen Hygienestatus und Qualitätsstandard bei Anbau, Ernte und Aufbereitung sind es vor allem die strenge Pflanzenschutzmittel-, Arzneimittel- und Lebensmittelgesetzgebung, die etwa Schwermetall- oder Pestizidrückstände und die mikrobiologische Belastung auf ein Minimum reduzieren und leichter kontrollierbar machen.«

Des weiteren.

Zitat:
»Die Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wie auch die ärztlichen Fachgesellschaften sind sich der Problematik von Verwechslungen und Verunreinigungen bei importierter Ware und der daraus resultierenden eventuellen Gefährdung der Arzneimittelsicherheit sehr bewusst.«

Bemerkenswerte Ansichten des »BfArM«.
Man ist sich »der Problematik von Verwechslungen und Verunreinigungen bei importierter Ware und der daraus resultierenden eventuellen Gefährdung der Arzneimittelsicherheit sehr bewusst.«

Aha ... Gut zu wissen ... Da sind wir ja schonmal auf nem gemeinsamen Nenner.

Bei Arzneipflanzen kann das Produkt laut »BfArM« kaum gut genug sein. Das sollte dann ja auch in der Zukunft bei medizinischem Cannabis so sein.
Man spricht von eventuellen Gefährdungen, wenn das Produkt nicht allerhöchsten Qualitätsstandards entspricht.

3.
Mal kurz nach Berlin zu dem Modellprojekt.
Das »BfArM« hatte vor einigen Tagen die Entscheidung zum Coffeeshop-Projekt in »Friedrichshain-Kreuzberg« abgelehnt.
Man konnte hinter dem Antrag keinen Wissenschaftlichen Zweck erkennen und so weiter.

Die Antragsteller hatten das Modellprojekt unteranderem mit dem Argument begründet, das von dem unkontrollierten Cannabis auf dem Schwarzmarkt ein enormes gesundheitliches Risiko ausgehen kann.

Momentmal.
Das ist doch Deckungsgleich.
Die Antragsteller sehen in dem unkontrollierten Cannabis auf der Straße ein enormes gesundheitliches Gefährdungspotenzial.
Wenn es um medizinisches Cannabis geht, sieht das »BfArM« das ganze identisch.
Nur bei dem Cannabis auf der Straße gibt es keinen Handlungsbedarf laut «BfArM«?

Es ist die selbe Pflanze.
Ob für medizinische Zwecke oder zu Erholungszwecken.

Einmal ist der unkontrollierte Markt laut »BfArM« eine echte Bedrohung. (Medizin)
Auf der anderen Seite erkennt man keinerlei wissenschaftlichen Zweck, in einem kontrollierten Cannabismarkt. (Erholung)

Da frage ich mal.
»Die Wissenschaftliche Erkenntnis, das im medizinischen Einsatzbereich von Heilpflanzen (Cannabis) ein sehr hoher Qualitätsstandard vorausgesetzt werden muss.
Da sonst eventuelle Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden können, ist keine Wissenschaftliche Erkenntnis, welche man bei dem unkontrollierten Cannabismarkt in Deutschlands Großstädten berücksichtigen möchte?

Das ist schon ein starkes Stück.
Man kann die Begründung des »BfArM« im Bezug auf das «Berliner-Modellprojekt« nicht nachvollziehen.

Da kann man sich doch nicht einfach auf das Betäubungsmittelgesetz beruhen und die Gefahren von unkontrollierten Märkten ausblenden.

Das Janusköpfige »Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte«?!?

4.
Wie stellen die vom »BfArM« sich das überhaupt mit dem Anbau von Cannabis vor?
Wenn die Pflanze weiterhin nicht als Heilpflanze gelistet wird, sondern als Betäubungsmittel?

Es gibt so viele Betriebe die das bewerkstelligen könnten mit dem Kontrollierten Anbau von Pflanzen und pharmazeutischer Qualität.
Also Heilpflanzen können die anbauen, aber Pflanzen die als Betäubungsmittel gelistet werden?

Wo soll denn medizinische Cannabis zukünftig eingeordnet werden?
-Eine Arzneipflanze?
-Ein Betäubungsmittel?
-Die erste Arzneipflanze welche in großem Umfang benötigt wird und gleichzeitig unter das Betäubungsmittelgesetz fällt?
Wie soll so etwas aussehen und ist so etwas überhaupt realisierbar?

Da bin ich wirklich gespannt auf die nächsten Monate.

Das ist mal eine heftige Baustelle. Da muss eine Lösung her, aber ganz schnell. Das »BfArM« kann die Patienten nicht ewig hinhalten.
Je nachdem muss der Gesetzgeber aber noch heftig aktiv werden. Denn nur dort können dann die entsprechenden gesetzlichen Änderungen verabschiedet werden.

Gruß
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von bushdoctor »

Unbegreiflich hat geschrieben: Wo soll denn medizinische Cannabis zukünftig eingeordnet werden?
-Eine Arzneipflanze?
-Ein Betäubungsmittel?
-Die erste Arzneipflanze welche in großem Umfang benötigt wird und gleichzeitig unter das Betäubungsmittelgesetz fällt?
Wie soll so etwas aussehen und ist so etwas überhaupt realisierbar?
Und genau deshalb wurde es meiner Meinung nach nichts mit Mortlers Ankündigung "noch in diesem Jahr" eine Gesetzesinitiative bzgl. "Cannabis als Medizin" auf den Weg zu bringen... die Sache ist saumäßig kompliziert, so wie die den Hanf im BtmG eingemauert und -zementiert haben!

Das Beste wäre es, Cannabis als Pflanze, samt allen Wirkstoffen (Cannabinoiden) in Anlage 3 BtmG umzustufen. Damit wäre es offiziell "verschreibungsfähig" und die Apotheker könnten ohne weiteres Geschisse mit dem BfArM selber Medizinalhanf anbauen. Die Kassen müssten dann aber immer noch nicht zahlen, aber durch die Umstufung in Anlage 3 täte ich das BfArM viel leichter, Anbaugenehmigungen für Patienten herauszurücken, da dann das "nur ausnahmsweise" in § 3 (2) BtmG wegfällt und es eine "normale Genehmigung" wird.
Unbegreiflich hat geschrieben: Das ist mal eine heftige Baustelle. Da muss eine Lösung her, aber ganz schnell. Das »BfArM« kann die Patienten nicht ewig hinhalten.
Je nachdem muss der Gesetzgeber aber noch heftig aktiv werden. Denn nur dort können dann die entsprechenden gesetzlichen Änderungen verabschiedet werden.
Heute habe ich mit einem Patienten aus München telefoniert, der fest entschlossen ist, den Sachbearbeiter (oder Behördenleiter) des BfArM zu verklagen, weil er "Körperverletzung im Amt" durch die Ablehnung des Anbauantrages begangen haben könnte.... auch ne Möglichkeit sich zumindest zu wehren gegen diese unhaltbaren Zustände!
Unbegreiflich
Beiträge: 196
Registriert: So 4. Okt 2015, 15:42

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von Unbegreiflich »

Danke für die Rückmeldung »bushdoctor«.

Die müssen dieses Jahr doch noch entscheiden wie es weitergeht.
Wann denn sonst?

Denke auch das mit der momentanen gesetzlichen Situation, ein wirklicher Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken nicht gewährleistet ist.
Der Anbau wird sonst kaum möglich sein.

Du sagtest. Eventuell in »Anlage 3 BtmG« unterbringen.
Mal ne Frage. Ich habe mir die Liste angeschaut. Ich kenne nur wenig von dem, was dort gelistet ist mit Namen.
Da ist doch keine Pflanze gelistet, oder?

Das wäre dann ja trotzdem wieder einzigartig, auch wenn die ganze Cannabis Pflanze dort gelistet würde.
Das wäre doch die einzige verschreibungsfähige Arzneipflanze, die unter das Betäubungsmittelgesetz fällt?

Wie und wo, wollen die so etwas anbauen im großen Maßstab?
Das ist (noch) keine Arzneipflanze, wie Spitzwegerich oder Melisse. Die bauen sicherlich nicht mal eben auf dem Acker medizinisches Cannabis an.
Top-Secret in nem Bunker mit Kunstlicht?
Einfach nicht vorstellbar.

Was wollen die vom »BfArM« überhaupt?
Das man beim »BfArM« keine Ausnahmegenehmigung zum Anbau erteilen wird ist eigentlich gesichert. Dieses Szenario hat meiner Meinung nach, am aller wenigsten Umsetzungschancen. Da machen die einfach nicht mit.

Dann bauen die schon eher staatlich kontrollierte Betäubungsmittel an.

Dem Patienten aus München wünsche ich viel Erfolg bei seinem Vorhaben. Ich betrachte das ganze auch als eine »makabere Verschleppung«. Wahrscheinlich handelt es sich dabei aber um sehr viele Leute. Die sitzen bestimmt am Runden-Tisch und wissen nicht weiter.
Egal wie. Das geht so nicht.
Gab es da ne Frist? Einen Stichtag an dem »BfArM« und Politik liefern müssen?

Am Rande.
Ich würde gerne zum Thema »medizinisches Cannabis« einiges übersetzen. Von der Niederländischen Situation berichten. Was da so geht.
Wurde hier schon viel von »Bedrocan« und dem »BMC« berichtet?
Mache ich sonst gerne. Können die Deutschen Politiker mal nachlesen, wie das halbwegs funktioniert.
Muss nur schauen, wie das rechtlich ist mit Übersetzungen.
Das darf ich bestimmt nicht auf eigene Faust.
Wer dazu rechtliche Infos hat. Raus damit.

Danke.
Unbegreiflich
Beiträge: 196
Registriert: So 4. Okt 2015, 15:42

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von Unbegreiflich »

Was Deutschland braucht, zur legalen medizinischen Cannabis aufzucht und um den, In- und Export zu regeln.

Medizinisches Cannabis in Europa!
Die Niederlande, das einzige Land in Europa mit Weitblick im Bezug auf medizinisches Cannabis.

Die meisten haben im Zusammenhang mit “medizinischem Cannabis” bestimmt einmal von “Bedrocan” gehört.
Ich auch, des öfteren.
Habe jetzt mal genauer nachgesehen, wie es in den Niederlanden und somit in ganz Europa aussieht.

Die Niederländer haben einige Staatliche Einrichtungen, die es in Deutschland (Europa) so noch nicht gibt.

“BMC” (Bureau (voor) Medicinale Cannabis) ist ein “Regierungsbüro” welches unter das
“VWS” (Minesterie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport) fällt und den Import, so wie Export von medizinischem Cannabis regelt.
Der Betrieb, welcher momentan in den Niederlanden medizinisches Cannabis anbaut ist “Bedrocan BV”.

Apotheken oder Großhändler aus dem Ausland, welche medizinisches Cannabis aus den Niederlanden importieren wollen, stellen eine Anfrage beim “BMC”.
Darin erklären sie, wie viel Cannabis sie benötigen und wofür sie es benötigen (Verwendungszweck). Danach müssen sie zwei “Original Importgenehmigungen” abgeben.
Dann werden die lokalen Autoritäten sich beratschlagen (Antragsprüfung. Das sollte dann das oben gennante Ministerium sein).
Erst nach deren Genehmigung wird, das “BMC” eine Anfrage in Bearbeitung nehmen.

Neben den Niederlanden, haben nur “Canada” und die “Vereinigten Staaten” ein Regierungsbüro für medizinisches Cannabis.
Wobei das in den “Vereinigten Staaten”, sich wohl nur der Abhängigkeits/Suchttherapie (Versorgung) widmet. (Stand: 2013)

Das bedeutet, die Niederländer sind die einzigen die “medizinisches Cannabis” importieren und exportieren dürfen (in Europa).

Einige Europäische Länder erteilen aber “Einfuhrgenehmigungen” an einige “Apotheken” und “Großimporteure” im eigenen Land. Also Import ist erlaubt.

Das Problem bei der ganzen Geschichte?
Woher nimmt man nur das ganze “medizinische Cannabis” das eigentlich nirgends wachsen darf.
Von den Niederländern!
Die wahren ja auf alles vorbereitet und hatten schon solche Instituionen eingerichtet, die einen solchen Handel möglich machen.
Also nutzt man deren System gleich mal mit und importiert einfach “medizinisches Cannabis” von dort.
Haben die Niederländer auch kein Problem mit. Aber es gibt Produktionskapazitäten.

Italien, Finland, Deutschland (wohl auch Dänemark (Habe die dortige Importgesetzgebung gesehen) und Tschechien (habe ich nur gehört) importieren “medizinisches Cannabis” aus den Niederlanden.

Die Nachfrage steigt eigentlich täglich.

Die Niederländer machen da schon sehr viel. Man ist immer bemüht dem Markt zu folgen (ist wohl schwer ganz alleine). Aber die Entwicklung geht teilweise zu schnell.

450kg “medizinisches Cannabis” wurden 2013 durch den Betrieb produziert.
650kg waren es 2014.
900kg erwartet man 2015. Man erhofft sich davon auch einen kleinen Vorrat (hoffen darf man ja).

2014 ging viel von dem “medizinischen Cannabis” nach Canada. Die haben dort auch eine Niederlassung gegründet und sollten dieses Jahr (2015) loslegen.
Die Canadier scheinen dem Niederländischen Cannabis den Vorzug zu geben.
Interessant. Aber ja, die Niederländer sind sicherlich führend was diese Entwicklung angeht.

Alle wollen irgendwie dieses “medizinische Cannabis” und man kommt in den Niederlanden kaum hinterher. Bis hin zu Lieferengpässen.

Die Niederländer reißen sich ein Bein aus, um Patienten in Europa mit “medizinischem Cannabis” zu versorgen und was passiert hierzulande?

Die sind alle auf Tauchstation.
Das Urteil zum “Cannabisanbau durch Patienten” ist gut ein Jahr her.
Man hört gar nix. Keine Vorschläge und dann müsste ja auch noch der Tatendrang folgen.
Das geht gar nicht.
Ich meine, andere Länder haben es vorgemacht.
Die Niederländer zeigen wie es gehen kann.
Canada ist von dem Modell (erstmal) überzeugt.
Das ist ein neuer Markt und die Zukunft wird noch einiges bringen.

Das bedeutet aber nicht, das man hierzulande einfach Tatenlos rumsitzten kann und abwartet.
Die müssen entweder ne geniale Idee aus dem Hut zaubern oder (erstmal) das Niederländische Modell nutzen.
Das ganze muss auch groß genug sein.
Man sollte nichtmal von offiziellen Niederländischen Patientenahlen ausgehen.
Man müsste für eine riesige Menge Leute, große Mengen anbauen. Das ist sicher.

Laut “BMC” (2013) geht man davon aus, das es alleinen in den Niederlande rund 30.000 potenzielle Patienten gibt.
Davon waren zu dem Zeitpunkt nur rund 1000, wirklich gelistete Patienten.
Nur 3.33% der wirklichen Patientenzahl ist gelistet.

Wie kommt das?

Seit über 10 Jahren, kann man in den Niederlanden wohl medizinisches Cannabis verschrieben bekommen.
Anfangs waren die Ärzte aber etwas überrollt.
Sahen das skeptisch und waren teilweise schlecht informiert.
Viele verschrieben Cannabis nicht gerne.
Die Krankenkassen wollten das Cannabis auch nicht aus dem Basispaket finanzieren. Sprich der Patient blieb auf den Kosten sitzen.

Also gingen (gehen) viele Patienten zum Beispiel in den Coffeeshop in den Niederlanden.
Der war auch viele Jahre günstiger als die Apotheke.
Mitlerweile sind die Preise auf Augenhöhe.

Heute sehen viele Ärzte in den Niederlanden, wirklich Nutzen in der Pflanze als Medikament.
Aber auch in den Niederlanden lief einiges schief beim Thema Cannabis als Medizin.
Siehe keine Kostenerstattung durch die Kassen (ist wohl teilweise bis heute nicht so einfach).

Darum existiert diese hohe Dunkelzahl in den Niederlanden von Patienten, welche sich mit Cannabis selber medikamentieren (Coffeeshop oder Eigenanbau).
Selbst bis heute ist das so.
In den Niederlanden kann man sich (halbwegs) selbst versorgen, wenn man das denn will.
Das verzerrt aber die echten Zahlen.

In Deutschland sollte man das alles berücksichtigen, vor allem weil wir keine ausweich Möglichkeiten wie Coffeeshops haben. Eigenanbau wird teilweise sehr hart bestraft.

Wenn es in den Niederland rund 30.000 Patienten gibt.
Hätten wir bei gleicher Verteilung auf die Bevölkerung 150.000 Patienten.

Das wird eine große Aufzuchtsanlage.
Die Zahl von einigen hundert Patienten ist lächerlich.


Kann jeder mal im Netz schauen. Bei “Cannabisbureau.nl”.
Bei - Mehr Informationen - “Meer informatie”
Findet ihr zum Beispiel - Patienteninformation - “Patiënteninformatie“
Dort findet ihr eine - Informationsbroschüre für Patienten - “Medicinale Cannabis - Informatiebrochure voor patiënten”
Diese Broschüre ist vom “Minesterie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport”

Ihr bekommt da viele Infos.
Auch die Politiker!!!
Ist gut ausgearbeitet, das kann man so machen.


Zur Klassifizierung des medizinischen Cannabis in den Niederlanden.
Es ist noch immer kein “registriertes” Produkt.
Also definitiv keine Arzneipflanze im herkömmlichen sinne.
Eben heikel wegen vielen Bestimmungen Drumherum.

Bei uns wird es sicherlich auch kein “registriertes” Produkt werden.

Bei uns werden die Auswirkungen andere sein als in den Niederlanden.
Weil wir die Medizin nun offiziell dulden und Freizeitkonsum noch immer nicht in wirklich liberalem Umfang zugelassen ist.
Die Niederlande haben diese Problematiken nicht.
Da man sehr liberal gegenüber allen Cannabiskonsumenten ist (was Starfverfolgung angeht).

Das wird doch ziemlich chaotisch das ganze. Einfach weil man auf der Seite der Entscheidungträger nur die kleinsten Schritte gehen will. Das bringt sehr viele Probleme mit sich.
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von bushdoctor »

Unbegreiflich hat geschrieben: Wie und wo, wollen die so etwas anbauen im großen Maßstab?
Das ist (noch) keine Arzneipflanze, wie Spitzwegerich oder Melisse. Die bauen sicherlich nicht mal eben auf dem Acker medizinisches Cannabis an.
Top-Secret in nem Bunker mit Kunstlicht?
Für die "Herstellung" von Betäubungsmitteln gibt es sicherlich (Sicherheits)Bestimmungen die die Apotheker erfüllen müssen, aber sie brauchen keine spezielle Erlaubnis vom BfArM dafür:
Einer Erlaubnis nach § 3 bedarf nicht, wer im Rahmen des Betriebs einer öffentlichen Apotheke oder einer Krankenhausapotheke (Apotheke) in Anlage II oder III bezeichnete Betäubungsmittel oder dort ausgenommene Zubereitungen herstellt. (§ 4 (1a) BtmG)
d.h. das würde auf Anbau unter Kunstlicht oder (sehr) geschütztem Aussengelände hinauslaufen.
Unbegreiflich hat geschrieben: Was wollen die vom »BfArM« überhaupt?
Das man beim »BfArM« keine Ausnahmegenehmigung zum Anbau erteilen wird ist eigentlich gesichert. Dieses Szenario hat meiner Meinung nach, am aller wenigsten Umsetzungschancen. Da machen die einfach nicht mit.

Dann bauen die schon eher staatlich kontrollierte Betäubungsmittel an.
Genau, und deshalb dürfte der Frau Mortler erklärt worden sein, dass es mit einer Umstufung in Anlage 3 BtmG nicht so dolle ist, da dann einige Apotheker auf die Idee kommen könnten einfach selber anzubauen... was man ja verhindern möchte!

...die Geschäftsführung im Ministerium für Gesundheit ist da wohl in einem Dilemma, deshalb möchte man man die Sache am liebsten "aussitzen" und genau deshalb wird es auch noch relativ lange dauern, bis man Frau Mortlers vollmundige Ankündigung mit einer Minimal-Lösung "Taten" folgen lassen wird...

Mir tun die Patienten echt Leid, auf deren Rücken dieses Gezanke ("Wir müssen aber die Jugend schützen!") ausgetragen wird! Man möchte denen entgegenschreien: Dann "legalisiert" das Zeug halt endlich!!!!
Unbegreiflich hat geschrieben:Die sitzen bestimmt am Runden-Tisch und wissen nicht weiter.
Egal wie. Das geht so nicht.
Gab es da ne Frist? Einen Stichtag an dem »BfArM« und Politik liefern müssen?
Die Bundesrepublik Deutschland ist kein "wirksamer Rechtsstaat" (Urteil EGfMR), deshalb gibt es dafür keine Fristen! Auf "Menscherechtsverletzung" kann in der BRD per Definition nicht geklagt werden, da keine Menschenrechtsverletzungen hier stattfinden, denn wir haben das Grundgesetz und dessen Artikel 1...

...da kann sich jeder selber was zusammenreimen...
Unbegreiflich hat geschrieben: Muss nur schauen, wie das rechtlich ist mit Übersetzungen.
Das darf ich bestimmt nicht auf eigene Faust.
Wer dazu rechtliche Infos hat. Raus damit.
Für Dich privat kannst Du es übersetzen, jedoch bedarf einer Veröffentlichung die Zustimmung des "Rechteinhabers".
Einfach mal nachfragen! Bei Staatlichen Niederländischen Quellen sollte es keine Probleme geben. Vermutlich musst Du nur einen "legal disclaimer" mit einbauen, damit die aus der "Haftung" sind...
Unbegreiflich
Beiträge: 196
Registriert: So 4. Okt 2015, 15:42

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von Unbegreiflich »

Werde hier mal auf die Punkte aus dem letzten Eintrag von »bushdoctor« eingehen.

Für die Herstellung von Betäubungsmitteln, gibt es sicherlich Bestimmungen.
Das was Apotheker machen ist ja eher eine Zusammenstellung, als eine Herstellung.
Ein Patient geht mit seinem Rezept zur Apotheke und die müssen das dann anrühren. Die wissen was zu tun ist.
Dafür benötigt die Apotheke lediglich gewisse Substanzen (manchmal fallen einige unter das Betäubungsmittelgesetz), diese werden dann gemischt.
Das steht ja schon in dem Paragraphen den du gepostet hattest: »Zubereitungen herstellt«

Betäubungsmittel werden eigentlich in Pharma-Firmen hergestellt.
Nur ganz spezielle Zubereitungen, werden direkt vor Ort hergestellt.


Der Anbau von Betäubungsmitteln durch Firmen in Deutschland mit Ausnahmegenehmigung des »BfArM« ist mir nicht bekannt.
Mag sein das einige Pflanzen die hierzulande verboten sind auch bei uns angebaut werden.
Das wären aber sicherlich ganz kleine Produktionsmengen von irgendeinem Spezial-Kraut.
Außerdem werden die dort gezüchteten Pflanzen nicht in den Umlauf gebracht. Die Pflanzen dienen als Ausgangsmaterial für irgendwelche Tabletten. Man will nur irgendwelche Inhaltsstoffe extrahieren.

»Schlafmohn«, der für Medikamente auf Opiat-Basis benötigt wird, kommt aus dem Ausland.
Die Türkei ist das Land wo am meisten legaler Schlafmohn angebaut wird.
Gibt nur 6 Länder wo diese Pflanze legal wächst.
(In den anderen herrscht Krieg)

Hier ein Link ...

Unter den Augen der UN: Türkei gehört zu den Top-Opium-Produzenten weltweit - Deutsch Türkische Nachrichten
http://www.deutsch-tuerkische-nachricht ... -weltweit/

Wir sprechen vom Anbau (momentan) verbotener Rauschpflanzen (Betäubungsmitteln).
Das ist ne andere Hausnummer.
Das wird eine Apotheke zukünftig nicht anbauen dürfen, kann ich mir nicht vorstellen.

Wenn die Cannabis anbauen in Deutschland sicher nicht unter freiem Himmel.
Wie gesagt, das wird ne größere Fläche.
Außerdem muss das dann heftigst gesichert werden.
In ner Aufzuchtsanlage mit Kunstlicht ist die einzige Möglichkeit (denke ich) um wie in den Niederlanden, die sehr niedrigen »Wirkstoffgehaltsschwankungen« zu erreichen.
Klar ist das Produkt aus den Niederlanden welches man unter Lampen zieht, bestimmt sehr gut und sollte auch weiterhin verfügbar sein.
Hat nur nix mit gewöhnlichem Cannabis zu tun, welches man teilweise genauso gut für medizinische Zwecke nutzen könnte.
Hanf aus dem Garten eben, für nen Entspannungstee.
Wie Melissen- oder Hopfentee.

Wenn man das macht wie in den Niederlanden, dann gibt es regelmäßig ne »Ausschreibung«. Freier Wettbewerb eben.
Da kann eine Firma mit ihrem Produkt (Cannabis) mitmachen.
Wenn man es als geeignet findet, wirst du ne Zulassung bekommen.
»Bedrocan BV« hat die Zulassung auch bekommen, per Ausschreibungsverfahren.
Die bieten wohl einfach ein gutes Produkt an.
Kann keiner mithalten.

So etwas würde ewig dauern. Bis Firmen hier mal soweit sind (schonmal gesetzlich).
Gibt keine legalen Unternehmen, die mit Hanf zu medizinischen Zwecken hantieren (habe ich nix gehört).

Frau Mortler und auch die Entscheidungsträger des »BfRaM« schockieren mich.
Zugegeben, das ist nicht einfach. Aber durchaus machbar.
Es bedeutet auch nicht, das jede Apotheke einfach Cannabis anbauen darf.
Die vom »Gesundheitsministerium« sollen mal bei den Niederländischen Kollegen des »Ministeriums für Volksgesundheit, Wohlbefinden und Sport« vorbei schauen.
Man hätte gerne ein Beratungsgespräch und einen Rundgang durch alle Instanzen und die Produktionskette.
Die sollen ne ganze Delegation schicken.
»Frau Mortler« soll mitkommen und die Entscheidungsträger des »BfArM«.
Dann können diese gleich noch nen Großauftrag mit nem Niederländischen Samenzüchter unterzeichnen. Denn die Produktion, sollte schleunigst beginnen.
Was ist los, wir sind direkte Nachbarländer und die von unseren Ministerien schauen da anscheinend nicht vorbei und halten die Patienten hin.
Mir tun die Patienten auch leid. Mitunter die schwächsten in der Gesellschaft. Einfach hängengelassen.

Das es kein Zeitlimit gibt für eine Entscheidungsfindung finde ich unfassbar.
Wie du sagtest "Artikel 1 Grundgesetz" ...

Da die Menschenrechte nicht verbindlich sind (die aller meisten). Wird das mit dem »EGfMR« genauso sein.
Eigentlich alle Staaten haben die »Allgemeine Erklärung der Menschenrechte« unterzeichnet.
Später wurde sogar noch als Ergänzung die »allgemeine Erklärung der Menschenpflichten« verfasst (Nicht von der UN).
Ist Folgerichtig. Ein Recht, bringt auch automatisch eine Pflicht mit sich. Mal drüber nachdenken.
Wenn Menschen das Recht auf ein Menschenwürdiges Leben haben. Dann existiert die Pflicht das man keine Länder ausbeutet und somit die Menschen des Landes. Lange Liste.
Alles schöne Gedanken. Aber leider nicht verbindlich.
Ein Problem vieler Nationen. Man achtet nicht mal die Menschenrechte und wundert sich über Konflikte.

Stimmt was du sagst, mit der Übersetzung.
Werde da erst anfragen.
Als Autor will man ja nicht das ein anderer den Text verhunzt.
Man könnte da ja sonst was schreiben.
Danke.
ay_caramba
Beiträge: 64
Registriert: Sa 24. Mai 2014, 09:20

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von ay_caramba »

Hallo Unbegreiflich,

freut mich, dass sich jemand tiefgehender mit der Problematik befasst. Die gleiche Recherche-Linie habe ich vor ein paar Wochen auch verfolgt. :) Wie du schreibst, ist es unbegreiflich und scheußlich wie mit Patienten hier umgegangen wird. Leider hilft es nicht sich nur zu echauffieren, was in Deutschland fehlt ist Aufklärung und ein langer Atem. :(

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gibt es in Holland auch mittlerweile erst 1.500 Cannabis-Patienten. Es gab wohl noch eine zweite Firma, die sich um den offiziellen Cannabis-Anbau beworben hat. Allerdings gibt auch Bedrocan an, es sei nicht leicht ein Top-Produkt zu gutem Preis anzubieten und dann noch Gewinn zu machen.

Wie medizinisches Cannabis angebaut werden soll, wurde in den "Guidelines for cultivating cannabis for medicinal purpose" festgelegt. Damit gibt es immerhin schon ein Dokument, was in Holland funktioniert und hier übernommen werden könnte. Etwas zu kurz kommen mir dabei die Vorschriften zur Zuluftfiltration (Filterklasse), aber ansonsten sind alle Regeln einleuchtend.
Auf Deutschland angewandt, müssten solche Anlagen von den üblichen Verdächtigen wie TÜV, (Arbeits-)Gefahrenschutz und Gesundheitsamt überprüft werden, zumindest bei größeren Anlagen (ab wie viel m² frage ich mich noch).

Als Alternative zu Großproduktionen könnte ich mir kompakte, geprüfte und zugelassene Anbausysteme (<3 m²) vorstellen. Wir sind ja immernoch in Deutschland... d.h. Filterklasse (und -wechselvorgang), Beleuchtungsstärke, Materialien usw. gehören zumindest schon mal definiert, aber die Systeme könnten dann auch dem Betreiber zur Überwachung überlassen werden.
In anderen Branchen gibt es dafür DIN/ISO-Normen, so etwas fehlt noch. Oder gibt es das, für "Kleinstgewächshäuser"?

Die Standardisierung des Endprodukts bei dezentraler Produktion ist natürlich schwierig. So müsste man entweder mit gekauften, zertifizierten Stecklingen arbeiten oder jede Ernte aus einer Samenpflanze einzeln prüfen lassen. Auf jeden Fall werden Kulturanleitungen für jede einzelne Sorte benötigt (die sich zwar stark überschneiden werden, aber eben nie 100%ig).

Lange Rede, kurzer Sinn: Auch wenn das BtmG geändert wird, gibt es immernoch 1000 Hürden die einem die - dann legale - Tätigkeit vermiesen könnten. Genial wäre es, wenn man natürlich solche Dokumente schon in der Hand halten würde, aber wer soll das alles schreiben ohne sichere Aussicht auf finanzielle Vergütung.

Gäbe es jedoch einen gesicherten und geplanten "Pfad", wie man diese Medizin hier wieder etablieren könnte, ließe sich vielleicht auch eine Mortler oder ein Gröhe dahingehend überzeugen... Oh je, ausgeschrieben wirkt das noch so viel unwahrscheinlicher. *seufz*
Florian Rister
Board-Administration
Beiträge: 3356
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 15:43
Wohnort: Berlin

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von Florian Rister »

bushdoctor hat geschrieben: Heute habe ich mit einem Patienten aus München telefoniert, der fest entschlossen ist, den Sachbearbeiter (oder Behördenleiter) des BfArM zu verklagen, weil er "Körperverletzung im Amt" durch die Ablehnung des Anbauantrages begangen haben könnte.... auch ne Möglichkeit sich zumindest zu wehren gegen diese unhaltbaren Zustände!
Normalerweise bin ich ja immer gegen diesen "alles verklagen" Wahn und auch persönliche Kritik an Mitarbeitern des BfArM ist nicht meins. Aber so eine Klage könnte rein theoretisch auch eine politische Tragweite kriegen und hat insofern möglicherweise ihre Berechtigung. :)
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
Unbegreiflich
Beiträge: 196
Registriert: So 4. Okt 2015, 15:42

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von Unbegreiflich »

Hallo »ay_caramba« ...
Sich echauffieren ist bestimmt nicht zielführend, aber in diesem Forum kann man wenigstens einen Dialog führen und Leute aufklären.
Wenn man Frau Mortler auf »Abgeordnetenwatch« kontaktiert ist das komplett verschwendete Energie (meine Meinung).
Habe keine wirkliche Idee, an wen man sich da wenden kann.
Alle die damit zu tun haben, scheinen in ner Parallelwelt zu leben.

Das Betäubungsmittelgesetz ist schon in Teilen sehr abstrus.
Wenn jetzt noch die Bestimmungen zum medizinischen Cannabis hinzukommen, verstümmeln wir das Gesetz komplett.
Klar wäre da eine Legalisierung von Hanf der beste Weg.
Deutschland alleine wird das nicht können.
Eventuell kann man aus den internationalen Verträgen im Zusammenschluss mit anderen Europäischen Ländern aussteigen (siehe Niederlande).
Die Niederlande haben ja das selbe Problem, alleine kommen sie nicht aus diesen internationalen Verträgen zu den Suchtstoffen.

Zu den Patientenzahlen hatte ich schon etwas geschrieben, diese sind nicht wirklich verbindlich. Es gibt eine riesige Patientengruppe die sich selber versorgt.
Bis heute gibt es Probleme bei der Kostenerstattung durch die Kassen.
Denke mal das hat folgenden Grund.
Medizinisches Cannabis kann eigentlich für sehr viele Anwendungsbereiche verschrieben werden in den Niederlanden. Es gibt keine spezielle Liste.
Es gibt aber nur sehr wenige Krankheiten bei denen die Wirksamkeit von Cannabis komplett anerkannt ist. Da die Forschungsergebnisse keinerlei Zweifel lassen.
Das bedeutet.

Ein Patient mit therapieresistentem Glaukom, bekommt die Kosten zurückerstattet (da kann sich die Krankenkasse nicht aus der Verantwortung ziehen).

Ein anderer Patient hat sagen wir mal, schwere Schlafstörungen und ist trockener Alkoholiker.
Der Arzt kann ihm Cannabis verschreiben wenn er der Meinung ist das es dem Patienten dabei hilft, das sein Zustand stabil bleibt oder eventuell eine Besserung Eintritt.
Dann muss die Krankenkasse aber wohl noch immer nicht zahlen.
So nach dem Motto. Alkoholismus mit Cannabis substituieren (behandeln) mag funktionieren, aber wir bezahlen diese Therapie nicht. Da wir irgendwelche Vorbehalte haben.
Sprich der Patient bleibt auf den teuren Behandlungskosten sitzen.
Ist auch in den Niederlanden viel Aufwand so etwas dann einzuklagen.
Darum versorgen sich viele Patienten wo anders oder bauen selber einige Pflänzchen an.

Zu der Anbaufläche von Bedrocan.
Die Anlage bei »Groningen« hat wohl.
Einen »Anzuchtsraum« und drei »Räume für die Blüte«.
Vor kurzem wurden nur zwei der »Blüteräume« genutzt.
Jeder Raum beherbergt wohl 63 Lampen mit jeweils 600 Watt.
Da geht einiges. Ist definitiv kein kleines Gewächszelt und etwas größer als 3qm (ich denke wenn es schon DIN/ISO Normen gibt. Kann man diese auch runterskaliert anwenden auf kleinere Anlagen. Denke solche Normen müssten aber nochmal verabschiedet werden).
Die haben in der Zwischenzeit ja das ganze auch ausgebaut.
Es gibt mittlerweile einen zweiten Standort in den Niederlanden, wo der Betrieb anbaut. Die Nachfrage ist groß.

So eine Anlage muss natürlich regelmäßig überprüft werden.
Wie so eine Anlage aussehen sollte, darüber kann man diskutieren (bzw. es einfach mal ausprobieren - also der Staat und die Betriebe).
Danke für das (Dokument/Richtlinie) zum Anbau von medizinischem Cannabis.
Der Anbau des Cannabis ist nur ein Schritt in der Produktionskette.
Da kommt noch eine Menge obendrauf.
In den Niederlanden ist es so.

-»Bedrocan BV« ist für den Anbau des Cannabis verantwortlich (im Auftrag des »BMC«).
-»Isotron BV« (Synergyhealth) ist für die Sterilisation des Cannabis mit Gammastrahlen verantwortlich (Endreinigung).
-»Fagron BV« nimmt das Endprodukt entgehen (Lagerung und Weiterverteilung).
-Es gibt noch einige andere Instanzen zur Prüfung des Endprodukts.

Das ist eine heftige Produktionskette bis zum Endprodukt.
Nicht einfach nur Cannabisanbau.
Da muss alles stimmen. Darum gibt es selbst in den Niederlanden niemanden, der das sonst so bewerkstelligen kann (möchte).

Ich sehe das mit der Endreinigung skeptisch.
Sicherlich bekommt man auf diese Weise das Produkt nochmals gereinigt.
Aber so etwas wie Gammastrahlen betrachte ich skeptisch.
Wir sprechen von einem Naturprodukt, welches einer nicht ungefährlichen Gammastrahlung ausgesetzt wird.
Bin kein Profi was elektromagnetische Strahlung angeht, aber bei mir bleibt da ein mulmiges Gefühl.
Ich muss den Profis auf diesem Gebiet trauen und meine Bedenken hinten anstellen.
Wenn du die Patienten vor die Wahl stellen würdest, gäbe es sicherlich viele die so eine Reinigung nicht haben wollen.
Halt einfach Hanf vom Acker und nicht so ein künstlich kultiviertes und gereinigtes Produkt.

Ob man bei »Bedrocan BV« mit Stecklingen arbeitet kann ich nicht sagen.
Die nutzen wohl Samen von »Sensi Seeds« (da ist man ja auch zurecht, sehr stolz drauf bei »Sensi Seeds«).
Ob im weiter Verlauf aber nun mit Stecklingen gearbeitet wird, keine Ahnung.
Wie du sagtest, bei kleinen Anlagen wird es schwer mit der Standardisierung.
Der Wirstoffgehalt variiert bei dem Endprodukt um höchstens +/-20% von der Angegeben Konzentration.
Also: 14% THC angegeben = Max: 16.8% / Min: 11.2%
Ist eine Schwankung die in Ordnung ist für ein Natuprodukt.

Wenn es eine Ausschreibung in Deutschland gäbe, würden sicherlich einige große Betriebe die Lizenz für den Anbau bekommen.
Aber ich wüsste keinen Betrieb der das momentan kann.

Man muss sich einer Sache bewusst werden.
Wenn wir ein »Bureau für Cannabis In- und Export« etablieren, wird der wirkliche Handel mit medizinischem Cannabis möglich.
Das bedeutet, andere Länder (zum Beispiel die Niederlande) dürften bei uns auch anfragen, ob sie etwas Cannabis von uns importieren dürften. Wenn wir ein gutes Produkt herstellen und andere Länder unser Cannabis möchten, könnten wir es liefern.
Das muss ein großer Betrieb sein. Ein kleines Gewächshaus kannst du in dem Fall vergessen.
Da geht es nicht nur um die Versorgung im eigenen Land.
Wer ein gutes Produkt hat, wird sicherlich ganz schnell exportieren.

Ja es gibt 1000 Hürden.
In den Niederlanden ging das auch nicht über Nacht.
Man hat in wenigen Jahren, über 31 Veränderungen am Opiumgesetz vorgenommen. Manches nur in einem begrenzten Zeitfenster, damit man Tests und wissenschaftliche Untersuchungen vornehmen konnte.
Das war heftigste Arbeit für die Regierung.
Hier dauert so etwas sicherlich noch ewig, weil wir total hinterherhinken und kaum etwas unternehmen.

Ein sicherer Pfad.
Wenn du mich fragst.

Warum nicht erstmal das Niederländische Konzept übernehmen, bis wir selber soweit sind mit der ganzen Entwicklung?

Ansonsten (und viel besserr):
Hanf in Zusammenarbeit mit anderen Europäischen Ländern relegalisieren. Sonst werden die Probleme gigantisch. Ob zu medizinischen Zwecken oder nicht.
Wie gesagt, das aller schlimmste ist der unkontrollierte Schwarzmarkt.

Darum geht es ja auch in meinem Eingangsbeitrag.
Das »BfArM« hat nen Januskopf.
Auf der einen Seite muss das Produkt total sauber sein.
Auf der Straße kann das Produkt heftig verdreckt sein.
Das interessiert die nicht, ob der Freizeitkonsument Streckmittel konsumiert.
Das macht keinen Sinn.

Wenn Hanf legal ist, kann jeder entscheiden was er möchte.
Ganz natürlichen Hanf oder ein Hightech-Produkt.
Außerdem könnten dann Betriebe ohne Sorge forschen und produzieren.

Arzneipflanzen unterliegen auch Kontrollen und müssen pharmazeutische Qualität haben.
Das ist aber kein Vergleich zu dem was bei dem medizinischen Cannabis betrieben wird. Siehe Gammastrahlen.
Meiner Meinung nach, wird auch dort mit zweierlei Maß gemessen.

Gruß
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von bushdoctor »

Unbegreiflich hat geschrieben: Wir sprechen vom Anbau (momentan) verbotener Rauschpflanzen (Betäubungsmitteln).
Das ist ne andere Hausnummer.
Das wird eine Apotheke zukünftig nicht anbauen dürfen, kann ich mir nicht vorstellen.
Ja, da hast Du wohl recht... zumindest wenn man die Single Convention on Narcotig Drugs von 1963 erfüllen möchte!
Rein vom BtmG her dürfte ein jeder Apotheker Schlafmohn (Papaver somniferum) anbauen, weil der als Pflanze in Anlage 3 BtmG gelistet ist. Jetzt kommt aber die Single Convention ins Spiel, die den Unterzeichnerstaaten vorschreibt, dass es eine "Opiumagentur" geben muss, die den angebauten Mohn PHYSISCH in Besitz nehmen muss.

Das selbe sieht die Single Convention auch für Cannabis vor...

...wird also doch nicht so einfach mit dem Anbau durch die Apotheker. Wobei man - streng genommen - einen deutschen Apotheker nach "deutschem Recht" (BtmG) nicht strafrechtlich verfolgen kann, weil die Single Convention kein "deutsches Recht" ist!

Hängt mal wieder von den "Eiern" ab, die ein Apotheker erstmal haben müsste um da einen Präzidenzfall zu schaffen... denn wie gesagt: Nach deutschem Recht macht sich ein Apotheker durch den Anbau von "Opium" eigentlich nicht strafbar... ob man ihm deswegen die "Lizenz" entziehen kann, steht auf einem anderen Blatt!
Unbegreiflich
Beiträge: 196
Registriert: So 4. Okt 2015, 15:42

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von Unbegreiflich »

@bushdoctor ...

Habe mir nochmal die Liste angesehen.
Der Schlafmohn (Papaver somniferum) ist dabei.
Den hatte ich übersehen. Aber wenn man es genau liest ...
Papaver somniferum (Pflanzen und Pflanzenteile, Ausgenommen »Samen« ...)

Ahhh ... Einfach ein verstümmeltes Gesetz.
Wie soll man Schlafmohn ohne Samen anbauen?
Mit nem Zauberspruch?
Da will man einfach nur ausrasten. Weil man mit Logik nicht mehr weiterkommst. Selbst ein ruhiger Mensch kommt da ins schwitzen.

Klar wenn man legale Betäubungsmittel anbaut, muss es einen Endabnehmer geben. Damit die Produktionskette geschlossen ist.

Theoretisch könnte eine Apotheke Betäubungsmittel anbauen.
Die Vorkehrungen wären aber enorm und nur eine große Apothekenkette könnte so etwas realisieren (finanzieller Aufwand).
Außerdem bräuchte die Apotheke ein riesiges Expertenwissen über Pflanzenkultivierung und so weiter.
Glaube kaum das in naher Zukunft eine Apotheke das bewerkstelligen kann.

Ich denke das ein großer Pflanzenzuchtbetrieb (Gärtnerei) in ganz enger Zusammenarbeit mit einem Pharmazeutischen Unternehmen so etwas bewerkstelligen könnte.
Aber das Pharmazeutische Unternehmen müsste eigentlich so eine Gärtnerei dann aufkaufen (in die Firma eingliedern).
Sonst sehe ich keinerlei Möglichkeit »medizinisches Cannabis« in Deutschland zu kultivieren.
Wir haben nicht das Expertenwissen wie in den Niederlanden.
Um da halbwegs aufzuholen müsste es solche Zusammenschlüsse geben.

Es gibt sogar (sehr gute) Betriebe in Deutschland die Arzneipflanzen kultivieren. So ein Betrieb ist bereits in der Lage pharmazeutische Qualität zu liefern.
Die dürfen momentan halt nur Arzneipflanzen anbauen und keine Betäubungsmittel.
Bleibt die Frage wie solche Betriebe das »grüne Gold« sichern wollen.

Gruß
ay_caramba
Beiträge: 64
Registriert: Sa 24. Mai 2014, 09:20

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von ay_caramba »

@bushdoctor:
Hmm, d.h. wenn überhaupt jemand in Deutschland Aussicht auf eine Ausnahmegenehmigung zum Cannabisanbau hätte, dann müsste er auf jeden Fall zumindest Apotheker sein? Würde nach wie vor allerdings gegen das Einheitsabkommen verstoßen, selbstverständlich. Glaube aber nicht, dass dies tatsächlich das Gesundheitsministerium von einer Erlaubnis abhalten würde (außer die Ausreden sind alle).
Ich vermute, es hat einfach noch nie ein Apotheker beantragt?

@Unbegreiflich:
Die potentielle Zahl an Patienten und deren Versorgung ist zunächst mal irrelevant für den Aufbau einer Grundstruktur bzw. dem allerersten Schritt, dass überhaupt in Deutschland angebaut wird. Irgendwann wird es dann auch Großgärtnereien benötigen, aber momentan ist Bedrocan so gesehen ein kleiner Betrieb. Wir haben 21.500 Apotheken in Deutschland und Bedrocan 189 NDL-Lampen. Das ließe sich locker dezentral abfangen mit ein paar enthusiastischen Apothekern. Cannabisanbau haben schon ganz andere Leute geschafft, das werden die sicher auch hinbekommen.

Bei der genormten Growbox ging es mir darum, diesen Dezentralisierungsprozess langfristig zu vereinfachen. So wie heute schon Industrie-Küchengeräte über Netzwerkanbindung verfügen, um bspw. ihre Temperatur periodisch zu melden, hätte ein Apotheker damit ein verlässliches Protokoll über den Anbau. Mit standardisierten Sorten und Hydroponik müsste dieser eigentlich nur der Bedienungsanleitung folgen. Gäb's das Ding, wäre es für's BfArM in Zukunft leichter Genehmigungen zu erteilen. (vgl. "Niwa" auf Kickstarter.com)
Auch ich hätte Bedenken jeden Apotheker da einfach machen zu lassen - andererseits wäre es sowieso Pflicht das Produkt danach testen zu lassen auf Wirkstoffgehalt und Verunreinigungen.
Und ein zweites "andererseits": Alles wäre besser, als gestreckter Mist vom Schwarzmarkt, da hast du mit dem Januskopf natürlich recht. Aber ohne Regeln wird das auch nie was.

Wichtig wäre natürlich auch, dass Sorten auf Anregung von Patienten angebaut werden könnten. Da muss man aufpassen, dass man Regelungen nicht aus Versehen zu restriktiv gestaltet.

Wenn medizinisch draufsteht, dann muss das Produkt auch pur und makellos sein, daher der Aufwand, aber wenn jemand lieber daheim im Garten ein paar Pflanzen stehen hätte, dann sollte das natürlich auch sein gutes Recht werden. Da muss dann jeder selbst wissen, ob er Schimmel richtig einzuschätzen weiß, oder ob ihn die Staubwolke vom Abriss eines Hauses in der Straße nachdenklich werden lässt oder nicht. Den Privatanbau ohne medizinische Notwendigkeit sehe ich aber leider noch in weiter Ferne.

Daher sehe ich eigentlich auch im Falle einer kommerziellen Freizeitgebrauchlegalisierung nur die Anbauvariante Indoor, um gute Qualität zu gewährleisten. Das Produkt kann ja schließlich nicht gewaschen werden. Die Bestrahlung mit Gammastrahlen sehe ich auch kritisch und halte es eigentlich auch für überflüssig, da unbelastetes Cannabis relativ unbedenklich für die Lunge zu sein scheint. Kritisch außerdem, weil es keinen weiteren Reifeprozess der Blüten zulässt und damit möglicherweise Wirkspektren verspielt werden.

Dass die niederländischen Politiker da tatsächlich viel Arbeit rein investiert haben ist ja interessant. Umso trauriger, dass noch so viele Patienten auf Coffeeshops zurückgreifen.
"Viel Arbeit" können wir von den deutschen Politikern nicht erwarten. Kann sich jemand vorstellen, dass davon jemand tatsächlich am Schreibtisch sitzt und Gesetze ausarbeitet? Nein, das macht sonst die Lobby. Die Lobby sind halt jetzt leider mal wir, also müssen wir auch da ansetzen. Flöhe ins Ohr setzen, wo man kann. Ausnahmegenehmigungen beantragen, wo man kann. Auf allen Ebenen, Kommune, Land, Bund, Europa. Irgendwann wird's schon mürbe werden, dann findet sich auch eine Lösung. Als Freizeitkonsument hat man erstmal nur gegen eine veraltete Ideologie anzukämpfen, aber als Erkrankter so einen Sadismus ertragen zu müssen...

PS: In den holländischen Anbaurichtlinien steht, dass man mit Cutlings arbeiten muss. :) Aber du hast Recht, irgendwo las ich mal, wie die Bedrocansorten ursprünglich hießen. Ich meine, Jack Herer wäre dabei gewesen?
Unbegreiflich
Beiträge: 196
Registriert: So 4. Okt 2015, 15:42

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von Unbegreiflich »

Guten Morgen.
Früher aufgewacht und noch einen Text geschrieben.

Viele interessante Infos.
Danke »ay_caramba«.


Aber einiges, scheint vielen noch nicht klar zu sein.
Das »BfArM« kannste eigentlich vergessen in diesem Fall.

Ich möchte mal ganz ernsthaft auf die Frage eingehen, wer so eine Lizenz bekommen sollte und was man tun muss.
Man sollte da sehr viele Dinge beachten.

Der Regierung, müsste mal ganz schnell einiges bewusst werden.
Der Gesetzgeber muss eigentlich das tun, was anderen Länder mit medizinischem Cannabisanbau gemacht haben.

Basta!

Die haben alle die selben Einrichtungen.

Kein Witz!

Zuerst muss der Gesetzgeber ein neues »Amt« ins Leben rufen.
Man kann es »Amt für medizinisches Cannabis« nennen.
Das kann dem »Gesundheitsministerium« unterstellt sein.
Das »Amt für medizinisches Cannabis« regelt dann (wie in den Niederlanden oder in Kanada)
die »Ein- und Ausfuhr von medizinischem Cannabis.
Dort werden ebenfalls die Anbaulizenzen, an die Betriebe vergeben (per Ausschreibung).

Das ganze bildet erstmal die oberste Verwaltungsinstanz.

Das »BfArM« hat damit dann nichts mehr zu tun?
Wenn es erstmal ein »Amt für medizinisches Cannabis« gibt, sind die draußen.
Die Genehmigungen werden dann dort erteilt und die Befugnisse, zur Erteilung von Sondergenehmigungen werden dem »BfArM« entzogen.


Bitte nicht vergessen.
Es ist so, das die Niederländer zum Beispiel mit den Kanadiern medizinisches Cannabis handeln dürfen.
Sowohl Import als auch Export.
Das läuft in beiden Ländern, jeweils über das »Amt für medizinisches Cannabis«.
Nun ist es so, das die Niederländer wohl viel besseres medizinisches Cannabis anbauen.
Ich hatte gelesen das die Niederlande, niemals aus dem Ausland medizinisches Cannabis importiert haben (Stand 2013).
Exportieren tun sie aber.
Nach Italien, Deutschland oder Finland.
Mittlerweile haben ja die Kanadier eine Bedrocan Niederlassung im eigenen Land.
Die waren überzeugt von dem System.
Vielleicht, holen die kanadischen Züchter in der Zukunft ja auf und man ändert das.

Ich denke in Deutschland muss das auch so laufen.
Macht euch eins klar da draußen.
Dieser Markt wächst rasant. Ob man will oder nicht.

Wenn wir den Anbau von medizinischem Cannabis zulassen, dann doch nicht nur für einige Deutsche Patienten.
Wie soll das denn aussehen?
Wie die Maut für Ausländer?

Vergiss es. Ein Europa!

Wenn Patienten aus dem Ausland medizinisches Cannabis importieren möchten.
Also aus einem Land mit Importgesetzgebung.
Dann sollten diese auch deutsche Produkte bestellen dürfen.
Wenn Niederländische Patient gerne eine aus Deutschland stammende medizinische Cannabissorte hätten.
Dann kann man hierzulande bei dem »Amt für medizinisches Cannabis« einen Antrag einreichen.

Dabei geht es wohl eher um größere Mengen (Sammelbestellungen über Lizenzinhaber, wie Großimporteure).
Genauso kann dann Finland in Deutschland, medizinisches Cannabis erwerben. Da es dort Importgenehmigungen gibt.

Das sind große Mengen.
Geht da mal nicht von 1000 Patienten in Deutschland aus.
Die Patienten in Europa möchten beliefert werden und die Zahl derer wächst.
Da sollte man zukunftsorientiert, gleich mal einige Pflänzchen mehr züchten und von einem wachsenden Markt ausgehen. So wie die Niederländer.


Wenn man wie in Kanada das komplette System übernimmt.
Also inklusive einer Bedrocan Niederlassung.
Dann kommen keinerlei neuen medizinischen Cannabis Sorten auf den Markt.
In Kanada gibt es das selbe medizinische Cannabis, wie in den Niederlanden.
Die Bedrocan-Reihe eben.


Wenn man Deutschen Unternehmen eine Lizenz gibt, dann könnte man neue medizinische Cannabis Sorten auf dem Markt etablieren.
Wäre genial.

Ich möchte den Tag erleben, an dem ein niederländischer Patient von einem aus Deutschland stammenden medizinischen Cannabis, Linderung erfährt.


Klar finde ich es nicht gut, das große Unternehmen so einen Auftrag bekommen.
Ich würde mir auch ne andere Welt wünschen, aber wer sollte so etwas sonst realisieren (auf die schnelle)?

Man muss sich vorstellen, das in den Niederlanden nur eine Firma so eine Lizenz hat. Die verteilen so eine Lizenz nicht wie ein Flugblatt.

Denke in Deutschland, wären für den Anfang 2 oder 3 solche Lizensierten-Unternehmen angemessen.
Dann kann man schauen, wie es läuft.

Dadurch würden neue Sorten auf dem Markt erscheinen.
Patienten in ganz Europa können davon profitieren.

Hey Leute, es gibt mehr als nur Deutschland.
Auch in Finland gibt es Patienten.
Die Niederlande, haben Deutsche Patienten über Jahre beliefert.
Wollen wir den Niederländer nun medizinisches Cannabis aus Deutschland verwehren?

Ich Sage Nein - Das geht nicht in Europa!


Da könnte man streiten über Kriterien der Vergabe solcher Lizenzen und so weiter und so fort.
Aber die hatten ewig Zeit.


Einfaches Beispiel:
Erstmal 2 Lizenzen vergeben.
Ein Bio Freiland Betrieb der erstmal 4 Sorten züchtet.
Ein Betrieb mit künstlicher Aufzuchtsanlage, welcher ebenfalls 4 Sorten züchtet.

Über die Rahmenbedingungen müssen die sich halt auch klar werden.
Wie wird das geschützt uns so weiter.
Welche Prozesse muss das Produkt durchlaufen (Reinigung).

Dann hättest du schonmal 8 Sorten. Nicht übel.

Anbaufläche von dem ganzen. Keine Ahnung!
Da bin ich definitiv überfragt.
Habe kaum Daten aus Deutschland.

Denke mal, wenn die in den Niederlanden dieses Jahr 900kg produzieren.

Dann sollten wir auf jeden Fall mal genug für die Deutschen Patienten produzieren.
Was wird das sein?
200kg?

Dann kann man gleich nochmal so viel, für den Export produzieren.
Sagen wir 400kg.

Dann haben wir erstmal genug für die Patienten hierzulande und können im Ausland ein bisschen helfen.

Was das für Flächen sind um 400kg im Jahr zu ernten. Kann ich nicht sagen.
Da gäbe es ja auch bestimmt Unterschiede, zwischen dem Anbau auf dem Acker und einer Aufzuchtanlage.
Muss man alles bedenken.

Du siehst an den Zahlen, das die Niederländer jährlich mehr exportieren.
Deutschland müsste da auch ständig Expansionsbereit sein.


Was ich sehr lustig finde.
Der Chef der Firma »Bedrocan« meinte 2013 in einem Interview.

(Frei übersetzt)
»Konkurrenz sei willkommen, denn Konkurrenz hält auf Zack.
Es sei auch nur eine Frage der Zeit bis jemand nachzieht.
Das ganze ist ein wachsender Markt«.

Warum also kein deutsches Unternehmen?
Warum sollten wir eine Bedrocan Niederlassung eröffnen?

Eigene Produkte.
Um die Kanzlerin zu zitieren.
»Wir schaffen das«!

Das muss alles kommen.
So ein Amt und der ganze Rest.
In allem anderen, sehe ich persönlich keinen Sinn.
Hier sein eigenes Süppchen kochen und ein paar Pflanzen für Deutsche Staatsbürger ziehen ist doch nicht umsetzbar.
Das »BfRaM« kann da nichts tun denke ich.
Die tun ja schon seit Ewigkeiten nix.
Alles nicht zielführend.
Ne Ausnahmegenehmigung von denen kannst du glaube ich generell vergessen.
Geht auch gesetzlich sicherlich nicht.

Die anderen Länder in denen medizinisches Cannabis wächst, haben alle so ein »Amt für medizinisches Cannabis«.
Das muss wohl so geregelt sein.
Wie willst du denn auch sonst Anbau, Export, Import, Lizenzvergabe und so weiter bewerkstelligen und regeln?
Es gibt internationale Märkte.

Auch in Israel läuft das wohl so.
Da gibt es die "Medical Cannabis Unit" die ebenfalls dem Gesundheitsministerium unterstellt ist.
Überall gleich.

Viele Länder haben zum Beispiel schon vor 2 Jahren, Interesse an medizinischem Cannabis aus »Uruguay« angemeldet. Darunter wohl Kanada und Israel.
Da kann sich Deutschland dem internationalen Markt nicht entziehen.

»Bedrocan BV« zum Beispiel, handelt mit keinem »registrierten« aber mit einem »zertifizierten« Produkt.
Das funktioniert.
Je nach dem, was es in anderen Ländern für Bestimmungen und Institutionen gibt.


Noch zu den kleineren Aufzuchtsanlagen, fernab der großen Industrie.
Wenn es nach mir ginge, sollte man auch Lizenzen unter ganz straffen Auflagen an kleine wissenschaftliche Zuchtbetriebe vergeben.
Die könnten sehr unterschiedlich strukturiert sein.
Das hätte den Vorteil, das neben den großen Unternehmen auch kleine »Start-UPS« ihr »Glück« versuchen könnten.
Aber so was müsste denke ich alles später kommen.
So etwas Bedarf nochmals weitreichender Ausarbeitungen.
Erstmal mit einem großen Projekt beginnen.


Recherche als I-Tüpfelchen.
Behandlung mit Gammastrahlen, bei Pflanzen (Pharmazie) ist in Deutschland wohl »VERBOTEN«.
Mag sein, das man so etwas importieren darf.


Die vom »BfArM« sollen nicht erzählen das ihnen die Patienten leid tun. Sondern was verändern.

»Amt für medizinisches Cannabis« JETZT!
Alles andere ist doch total schwachsinnig.
ay_caramba
Beiträge: 64
Registriert: Sa 24. Mai 2014, 09:20

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von ay_caramba »

Wow @Unbegreiflich. Ich meine, ich schreibe ja auch viel, sorry dafür. Aber ich schaffe es zeitlich nicht komplett auf deine Antworten einzugehen, wenn sie so lang sind. Ein Schritt nach dem anderen, würde ich sagen. Ob Deutschland irgendwann mal Cannabis exportiert und ob man irgendwann mal Millionen Patienten versorgen muss ist ganz weit unten am Fluss.

Was ich deinem Text entnehmen kann, dass du der Meinung bist, dass es ohne ein Amt für Cannabis / Cannabisagentur o.Ä. zu keinem Anbau in Deutschland kommen wird. Dann frage ich dich: Wie lauten deine Ideen, eine solche Cannabisagentur ins Leben zu rufen? Wer wären deiner Meinung nach die Ansprechpartner? Welche Hebel muss man manipulieren, um damit weiter zu kommen?

Ich bin der Meinung, bei so vielen Dingen ist es schnurzegal was das Gesetz sagt: Sobald ein beliebiges Amt irgendwas erlässt, zählt das erst mal, bis es jemand (gerichtlich) widerlegt. So wie Henkel die 0-Toleranz-Zone trotz Eigenbedarfsgrenze einführen kann, kann auch das BfArM Ausnahmegenehmigungen erteilen, obwohl es keine Cannabisagentur gibt und gegen das Einheitsabkommen verstößt. Das klingt zwar juristisch nicht sauber, aber ist nun mal Realität.
Sprich: Ich weiß nicht, ob ggf. einfach nie jemand einen Antrag zum Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland gestellt hat, der generell zum Anbau von BtM befugt sein könnte. Das würde ich erst mal für den leichtesten Weg halten.
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von bushdoctor »

Unbegreiflich hat geschrieben: Wie soll man Schlafmohn ohne Samen anbauen?
Mit nem Zauberspruch?
Da will man einfach nur ausrasten. Weil man mit Logik nicht mehr weiterkommst. Selbst ein ruhiger Mensch kommt da ins schwitzen.
Ruhig bleiben... die Logik ist ganz klar: "ausgenommen Samen" bedeutet, dass die Samen des Papaver somniferum gar nicht unter das BtmG fallen, und somit der Besitz und Erwerb, etc. erlaubt ist! ;-)

Witzigerweise ist mit grad aufgefallen, dass der gute alte "Papa" Schlafmohn als ganze Pflanze VERSCHREIBUNGSFÄHIG ist...

Stelle mir grad nen Arzt vor, der seinem Patienten 100g unreife Schlafmohnsamenkapseln verschreibt... ;-)
Anmerkung: Die Krankenkasse muss das aber nicht bezahlen! Der Patient hätte auch jetzt das Problem, wo er diese 100g Schlafmohn herkriegen soll... vielleicht hat ja eine Apotheke selber angebaut?
Bei Anlage 3 BtmG ist es aber kein größeres Problem über die (internationen) Vertriebswege LEGAL an Schlafmohn heranzukommen... bei Cannabis ist das leider noch nicht der Fall.

Ansonsten bin ich ganz bei Dir: Der Anbau von Medizinalhanf gehört unter staatliche Aufsicht, damit die Qualität stimmt...
Für den eigenen Hausgebrauch MUSS es aber möglich sein, selber anzubauen! Das ist einfach ein MENSCHRECHT!
Das hat dann auch nichts mit "Arzneimittel-Qualität" zu tun... wenn man die will oder braucht, dann geht man in die Apotheke!
Unbegreiflich
Beiträge: 196
Registriert: So 4. Okt 2015, 15:42

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von Unbegreiflich »

@ay_caramba ...
Das war sehr viel.
Und Ja, wir brauchen so eine »Staatliche Einrichtung« wenn du mich fragst.
(Bin auf viele deiner Details auch noch nicht eingegangen, kommt bestimmt noch)

Gehe nochmal auf so eine »Einrichtung« und die »Umsetzung« ein.
»Ay_caramba« schrieb ...
So wie Henkel die 0-Toleranz-Zone trotz Eigenbedarfsgrenze einführen kann, kann auch das BfArM Ausnahmegenehmigungen erteilen, obwohl es keine Cannabisagentur gibt und gegen das Einheitsabkommen verstößt. Das klingt zwar juristisch nicht sauber, aber ist nun mal Realität.
Ja, Innenpolitisch kann jedes Land sehr viel machen. Das stimmt.
Aber »reale« Aufzucht von Betäubungsmitteln für den medizinischen Gebrauch, gab es so noch nicht.
Das ist ein weitreichender Schritt.

Offiziell ist es in Deutschland so geregelt, das man beim »BfArM« diese Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Das diese Kompetenz überhaupt noch beim »BfArM« liegt, wundert mich.


Ganz wichtig ist das man folgendes beachtet.

»Medizinisches Cannabis« wird in einigen Länder anerkannt.
Einige von diesen Ländern, importieren wohl nur Cannabis.
So wie Finland und Deutschland.

Andere Länder wie Kanada oder die Niederlande erlauben auch den »Anbau von medizinischem Cannabis«.

Jedes Land, welches medizinisches Cannabis anbaut.
Hat wohl so ein Amt, weil es eben »kein registriertes« Produkt ist.

Ist eine komplett »neue« Nische.
So etwas muss man ausgliedern.

Kann man als Pionierarbeit betrachten.
Dort wird ein zu »medizinischen Zwecken anerkanntes«, aber »nicht registriertes Produkt« kontrolliert und gehandelt.
Wenn in der Zukunft immer mehr Länder auf der Welt so eine Staatliche Einrichtung bekommen, wird der Handel irgendwann routinierter.
Irgendwann könnte es auch ein wirklich »registriertes« Produkt sein.
Das dauert aber noch ein Weilchen und solange muss man solche Projekte auslagern.

So etwas fällt nicht unter Arzneimittelrecht im herkömmlichen Sinne.
Da ist doch das »BfArM« streng genommen der falsche Ansprechpartner.
Die kümmern sich doch um Zulassungen von Produkten und nicht um Cannabiszucht und dergleichen?!?

Zulassen können die ein »nicht registriertes« Produkt doch gar nicht, wie soll das gehen?
Den Zulassungsbescheid würde ich gerne sehen.

Einfach Betäubungsmittel anbauen zu medizinischen Zwecken, stelle ich mir um ein Vielfaches komplizierter vor (vielleicht unmöglich).
Ich bin mir sicher, das man in Deutschland keine speziellen Alleingänge um das »Einheitsabkommen« unternehmen wird.
Ein »Amt für medizinisches Cannabis« ist da schon viel realistischer, weil solche Ämter schon existieren.


Wie hat das Ausland das gemacht?
Die Niederländer haben eine solche Einrichtung am längsten.
Seit dem Jahr 2000.
Dort ist man mit der »Duldungspolitik« und den Coffeeshops schnell darauf gekommen, das Cannabis auch durchaus medizinische Wirkungen hat.
Man konnte die Effekte einfach beobachten bei Menschen mit Beschwerden und darüber sprechen.
Also hat man diese Einrichtung im Jahr 2000 gegründet.
Es hat wohl noch 2 Jahre gedauert bis die ersten Patienten versorgt wurden.
In Deutschland wird es nicht schneller gehen, denke ich.
Darum müssen die auch mal beginnen in Deutschland. So etwas dauert.

USA, Kanada, Niederlande und Israel haben so etwas.
Eine Staatliche Einrichtung, welche dem ansässigen »Gesundheitsministerium« unterstellt ist und für »medizinisches Cannabis« zuständig ist.

Habe noch was über Israel gelesen.
In Israel hatte man so eine Einrichtung auch nicht.
Was haben die gemacht?
-Man erkannte Cannabis ist eine »illegale Droge« aber auch »Arznei«.
Also erkannte die Regierung, das ganz schnell was geändert werden muss.
-Das dortige Gesundheitsministerium meinte das sei okay als Medikament und schlug vor es zuzulassen.
Ohne Kostenerstattung durch die Krankenkassen.
-Dann hat man wohl per »Regierungsresolution« so eine Staatliche Einrichtung« gegründet.
Zuerst beschloss man, das eine solche Staatliche Einrichtung unter dem Gesundheitsministerium gegründet wird.
Die »Medical Cannabis Unit«.
-Eine andere »Regierungsresolution«, stattete wohl diese neue Einrichtung mit den nötigen Befugnissen aus.

Seit dem regelt diese Einrichtung das.

Fertig!


Wen ansprechen und was tun in Deutschland?

Die Regierung sollte von alleine darauf kommen das es so nicht geht und man schnell nen anderen Weg gehen muss.
Also ne »Staatliche Einrichtung« wie im Ausland.

Vielleicht könnte man so etwas auch versuchen einzuklagen?!?
Keine Ahnung.
Ist eigentlich Aufgabe der Regierung.

Vor allem warten Patienten auf ihre Medikamente und es geht nicht voran.
Das sollte doch nochmals extra Gewicht haben?!?

@bushdoctor ...
Hätte ich nicht gedacht das die Samen legal sind.
Das überstieg meine Vorstellungskraft.
Unbegreiflich
Beiträge: 196
Registriert: So 4. Okt 2015, 15:42

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von Unbegreiflich »

Anhang:
Mögliche Ansprechpartner um so ein »Amt« zu gründen:
-Bundeskanzlerin
-BfArM
-Gesundheitsministerium
-Alle Abgeordneten des Bundestags (die müssen das verabschieden, denke ich)

Die müssten das auf politischer Ebene zusammen machen.
Kompetenzen neu vergeben und so weiter.

Für eine Diskussion in den Medien:
-Patientenverband
Es gibt ja Patienten mit Rezept und »Rechtskräftigen Urteilen zum Cannabisanbau zu medizinischen Zwecken«.
Das sollte ein starkes Argument sein. Damit da Bewegung rein kommt.
-Presse

Das ganze Ausmaß veröffentlichen.
Das man seit einem Jahr wartet und das es sehr wohl Möglichkeiten gibt.
Eine seriöse Diskussion über eine innovative Entwicklung, in den Medien wäre genial.
Die ausländische »medizinische Cannabis« Situation mal diskutieren.

Auch mal zielführende Fragen in Richtung Industrie stellen.
-Wer wäre denn interessiert, bei so einer Ausschreibung mitzumachen?
-Wer hat ne geniale Lösung für dieses oder jenes Problem?

Das wäre mal eine »Entschlossene Ernsthaftigkeit«, um das endlich zu regeln.
Solche Fragen sollte eigentlich die Politik stellen.
Zumindest sollte die Politik ihr Interesse daran bekunden, sonst wird die Industrie kaum Vorschläge unterbreiten und sich dem Thema nicht wirklich öffnen.
Florian Rister
Board-Administration
Beiträge: 3356
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 15:43
Wohnort: Berlin

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von Florian Rister »

Über die Frage ob eine Cannabisagentur für den legalen Anbau nötig ist, kann man lange diskutieren. Auf jeden Fall gab es in Deutschland ja schonmal einen solchen Anbau - Stichwort SüdHanf - und dieser wurde ohne entsprechende Agentur, aber mit Genehmigung des BfArM durchgeführt.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/can ... 1.921929-2

Das das gegen internationale Verträge verstoß, war damals wohl schlichtweg irrelevant und ich vermute das wäre beim entsprechenden politischen Willen heute genauso.
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
ay_caramba
Beiträge: 64
Registriert: Sa 24. Mai 2014, 09:20

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von ay_caramba »

Danke Florian, genau was ich vermutete, das ging auch ohne eigenes Ministerium. Ich war gerade überrascht, dass ich von SüdHanf nichts wusste, aber der Artikel erschien schon 2005 in der SZ (entgegen der Angabe auf der SZ Webseite).
Unbegreiflich
Beiträge: 196
Registriert: So 4. Okt 2015, 15:42

Re: »BfArM« - Janusköpfig?

Beitrag von Unbegreiflich »

@Florian Rister …
“Südhanf” kannte ich nicht. Interessant das man damals so eine Genehmigung erteilt hat.
Das betrachte ich aber anders. Das ist zwar auch am Einheitsabkommen vorbei, aber es war ne Ausnamegenehmigung an eine Privatperson und es ging um Forschung bei Pharmafirmen.
Damals wurden wohl die Firma “Merck” und “Bionorica” damit beliefert. Eher zu Forschungszwecken.
Steht alles in dem Zeitungsartikel.
Darf der gute Mann heute etwa Cannabisblüten in der Apotheke vertreiben? Wohl eher nicht.


Jetzt wollen die das in die eigenen Hände nehmen.
Das ist “Betäubingsmittelanbau” im größeren Ausmaß. Außerdem ist der Staat mit involviert.
Es muss eine richtige Verabeitungskette bestehen und das von der Aufzucht bis zum Patienten.
Nix Forschung an Medikamenten auf “THC Basis”.
Planzliches Cannabis soll jetzt in den Umlauf gebracht werden.


Ich sagte ich habe keine Daten zu den Patienten in Deutschland.
Hatte diesen Bericht bei den “News” geshen. Von “Maximilian Plenert” (09.10.2015).
http://hanfverband.de/nachrichten/blog/ ... tober-2015

Da waren Daten zu Patienten und deren Verbrauch zu lesen.
Wenn man das mal weiter rechnet. Dann kommen die Patienten in Deutschland schon jetzt auf einen Jahreskonsum von 277,8kg medizinischem Cannabis.

Keine Ahnung wie groß so eine Anlage nacher ist. Aber das ist schon jetzt ein größeres Projekt.



Mir ist einfach nicht ersichtlich wie es ohne so ein “Amt” funktionierne sollte.
Man sieht ja auch “ganz real” das es nicht klappt.
Es ist schlichtweg zu vieles ineinander verschachtelt beim Thema Cannabis (Betäubungsmittel).
Da muss man “medizinisches Cannabis” einfach auslagern.


Dieses “Amt” bekommt nur einen Aufgabenbereich.
“Medizinisches Cannabis” und alles was damit zu tun hat.


Es ist nicht so das dadurch das “BfArM” und die “Bundesopiumstelle” überflüssig werden.
Man sollte dort nur die Zuständigkeit von “medizinischem Cannabis” in seiner "pflanzlichen Form" herauslösen.
Nicht mehr und nicht weniger.

Das “BfArM” hat eigentlich die Aufgabe, neue Medikamente zu prüfen und Zulassungen zu erteilen.
Die “Bundesopiumstelle” ist für vieles was mit “BTM” zu tun hat verantwortlich.

Eigentlich werden dort neue “Fertigarzneimittel” geprüft.
Hanf sollte da nicht dabei sein.

Ich habe noch mal geschaut und das gefunden.
„Auf einem Betäubungsmittelrezept dürfen die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes genannten Stoffe in Form von Fertigarzneimitteln zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken verschrieben werden„.
(Quelle: http://www.schmerz.de/betaeubungsmittel ... el-rezept/)

Da geht es um „Fertigarneimittel“. Keine Pflanzlichen Betäubungsmittel, wie „Cannabis“ oder „Opium“.

Macht aber auch Sinn. Es gibt kein “Opium” auf Rezept.
Hanf auf Rezept geht ja auch nur mit Ausnamegenehmigung der “Bundesopiumstelle”.
Obwohl Cannabis nicht in “Anlage 3” auftaucht (nur Fertigarzneimittel).
Schon da ist es verschachtelt und eigentlich kaum auflösbar.

Eigentlich soll sich das “BfArM” um Fertigarzneimittel kümmern.
So etwas wie “medizinisches Cannabis” gehört ausgesondert.

Wenn später Fertigarzneimittel auf den Markt kommen mit THC oder CBD. Kann das wieder ein Aufgabenbereich für das “BfArM” sein. Das sind dann neue Fertigarzneimittel und die muss man prüfen und zulassen.

So ein neues “Amt” hat nur Vorteiel.
Schon mal darüber nachgedacht wie das weiter gehen soll?
Ich meine, soll das weiterhin so laufen das man nur “Bedrocan” in Deutschland bekommt?
Was ist mit Lizenzvergaben an andere Hersteller aus dem Ausland?

Ich bin der Meinung da wird nichts getan und so ein “Amt” könnte das alles regeln.

Habt ihr schon mal was von “BETTER Medical Grade Cannabis” gehört?
Ist eine Firma aus “Israel”.
Die haben schon ne Lizenz für den Tschechischen Markt (Also Europa).
In “Australien” und “Kanada” werden Lizenzen folgen.

Die haben mal eben 14 Sorten “medizinisches Cannabis” im Angebot.
Warum gibt es keine Lizenz für den Markt in Deutschland?

Der Patient soll selber entscheiden und ausprobieren was ihm zusagt.
Warum nur Gammastrahlen Cannabis?

Hier ein Link. “BETTER Medical Grade Cannabis”.
http://www.better-global.com/en/products

Das ist ein großer Markt und ander Länder vergeben schon Lizenzen.
Wir machen mal wieder nix.
Anschluss verpasst wie beim Elektroauto.

Wir haben kaum Import.
Keinen Export.
Keine einheimische “medizinische Cannabis Branche”.
Kaum Patienten. Kanpp 500 und eine große Menschenmenge könnte von solchem “medizinischen Cannabis” profitieren.

Dieser Markt wird stetig wachsen. Weil man den Patienten dieses Medikament ewig vorenthalten hat und es einfach bei vielen Beschwerden hilft.
Wir sind dann um Jahre hinteher was die Entwicklung in dem Bereich angeht. Das sind wir jetzt schon.
Wenn man Patienten in Deutschland vor die Wahl stellen würde. Hätten viele bestimmt Interesse auch mal “medizinisches Cannabis” anderer Hersteller zu probieren. Eigentlich auch selbstverständlich das man Produkte verschiedenster Hersteller auf dem Markt hat und kein Monopol.

Das muss alles in nem speziellen “Amt” geregelt werden. Damit Import und Export wirklich beginnen können.
Andere Länder machen es genauso.
Das aller wichtigste ist das “medizinisches Cannabis” nicht registriert ist und deshalb speziell gehandelt werden muss.
Keiner der Staaten mit “medizinischer Cannabis Aufzucht” macht Alleingänge.
Ich kann mir nicht vorstellen das Deutschland das macht.

Das gefällt der Regierung eventuell nicht. Aber es ist das Anrecht das die Patienten haben.
Die Patienten sollen einfach nur ihr “medizinisches Cannabis” bekommen und mehr nicht.
Dafür bedarf es halt einiger Änderungen.


Ganz aktuell. Ein Antrag von „Die Linke“. Artikel ist vom 15.10.2015
Streckt sich über 3 kurze Seiten der Bericht.

Linke: BtM-Rezept für Cannabis - apotheke adhoc
http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... -zulassen/

Die Oposition fordert Änderungen.
Entweder die Änderungen kommen innerhalb der bestehenden Gesetzgebung und zwar gravierend.
Oder “medizinisches Cannabis” wird ausgegliedert.

Denke sonst kommt da nie etwas bei raus.
Antworten

Zurück zu „Recherche“