Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Danke, werde ich gleich mal in der Apotheke anbringen.
Aber auch unvermahlen : wer kauft denn Cannabis mit einem Preis über 20 €? Der verkauft, möchte ja auch was daran verdienen.
Ich glaube nicht, das hier die Ärzte es einfach so verschreiben werden.
Aber auch unvermahlen : wer kauft denn Cannabis mit einem Preis über 20 €? Der verkauft, möchte ja auch was daran verdienen.
Ich glaube nicht, das hier die Ärzte es einfach so verschreiben werden.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Liebe Aurora, ich bin von einem erstattetem Überschuss ausgegangen. Der Gedanke, jemand lässt sich 5g am Tag von der Kasse bezahlen und verkauft 2g davon weiter, kommt einem schnell. In meiner Gegend bezahlen Menschen bis zu 13€. Da würde sich das schon lohnen. Erst recht mit dem A auf dem Rezept. Ich denke schon, dass viele verkapte Kiffer das versuchen werden. Läuft ja bei anderen Medis auch so. Ebenso werden viele Kiffer versuchen ihren Führerschein über §24a Abs. 2 zu sichern. Das passiert mit Amfe zb auch.
Deshalb finde ich es auch richtig, dass die Ärzte nicht so einfach Cannabis verschreiben und die Kasse da vorher auch mit drauf guckt. Das sollte enige potentielle Betrüger abhalten. So wird es natürlich für Bedürftige auch etwas umständlicher.
Derjenige der Cannabis wirklich benötigt, wird das aber auch einem kritischen, unaufgeschlossenen Arzt näher bringen können. Oder zumindest keine Mühen scheuen, einen passenden Arzt zu finden. Im Einzelfall gibt es dazu für Bedürftige auch Hilfe der Gemeinden.
PS Ich denke auch Dronabinol ist THC. Und entspricht in seinen Eigenschaften exakt dem natürlichen ind er Pflanze vorkommenden THC. Oder verwechsel ich da irgendwas? Ist schon länger her...
Deshalb finde ich es auch richtig, dass die Ärzte nicht so einfach Cannabis verschreiben und die Kasse da vorher auch mit drauf guckt. Das sollte enige potentielle Betrüger abhalten. So wird es natürlich für Bedürftige auch etwas umständlicher.
Derjenige der Cannabis wirklich benötigt, wird das aber auch einem kritischen, unaufgeschlossenen Arzt näher bringen können. Oder zumindest keine Mühen scheuen, einen passenden Arzt zu finden. Im Einzelfall gibt es dazu für Bedürftige auch Hilfe der Gemeinden.
PS Ich denke auch Dronabinol ist THC. Und entspricht in seinen Eigenschaften exakt dem natürlichen ind er Pflanze vorkommenden THC. Oder verwechsel ich da irgendwas? Ist schon länger her...
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Ja, Dronabinol ist (reines) THC, aber nicht andersrum. Das Problem ist, dass hier eine registrierte Handelsmarke (ein Medikament) sich wie "Tempos" bei Taschentüchern offenbar durch Aussagen wie "Dronabinol, oder kurz THC" gern vom Rest des Marktes abzusetzen gedenkt. Außerdem ist es sachlich falsch.HerrChaos hat geschrieben:PS Ich denke auch Dronabinol ist THC. Und entspricht in seinen Eigenschaften exakt dem natürlichen ind er Pflanze vorkommenden THC. Oder verwechsel ich da irgendwas? Ist schon länger her...
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- bushdoctor
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Dronabinol ist der internationale Freiname für reines Delta-9-THC.Cookie hat geschrieben: Ja, Dronabinol ist (reines) THC, aber nicht andersrum. Das Problem ist, dass hier eine registrierte Handelsmarke (ein Medikament) sich wie "Tempos" bei Taschentüchern offenbar durch Aussagen wie "Dronabinol, oder kurz THC" gern vom Rest des Marktes abzusetzen gedenkt. Außerdem ist es sachlich falsch.
Als Freiname ist es eben KEIN Markenname, wie z.B. "Tempo", sondern ist die gängige (freie) Bezeichnung für Delta-9-THC, wenn Wissenschaftler, Ärzte und Pharmakologen kommunizieren.
Es sei aber noch angemerkt, dass es auch noch andere "THCs "ausser Dronabinol gibt: Cannabinoide
Neben Delta-8-THC war mir noch Delta-1(6)-THC geläufig. Wer es ganz genau (chemisch) wissen will, der sollte hier mal reinlesen: Delta-6-THC
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Aha, ok, dann lasse ich mich hier gern eines Besseren belehren... danke für die Klärung.
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Okay, das mit dem Rezept heute bei der Ärztin abholen, war ein Mißverständnis, morgen ist Termin.
War danach aber noch mal in der Apotheke, um der Apothekerin für ihre ganzen Bemühungen und Geduld mit mir
einen kleinen Frühlingsblumenstrauß in die Hand zu drücken.
Sie hat am Nachmittag noch mal mit der/einer Apothekerkammer telefoniert und da kam die ganz klare Ansage :
egal ob Privat-oder Kassenrezept, egal ob Inhalation oder Teezubereitung, egal was der Arzt aufschreibt, die Blüten dürfen nur gemahlen und gesiebt über die Theke gehen. Ansonsten gibts Ärger für Apotheke, Patient und Arzt.
Sie ruft morgen nochmal bei der Bfarm an, das ist wohl die oberste Instanz.
War danach aber noch mal in der Apotheke, um der Apothekerin für ihre ganzen Bemühungen und Geduld mit mir
Sie hat am Nachmittag noch mal mit der/einer Apothekerkammer telefoniert und da kam die ganz klare Ansage :
egal ob Privat-oder Kassenrezept, egal ob Inhalation oder Teezubereitung, egal was der Arzt aufschreibt, die Blüten dürfen nur gemahlen und gesiebt über die Theke gehen. Ansonsten gibts Ärger für Apotheke, Patient und Arzt.
Sie ruft morgen nochmal bei der Bfarm an, das ist wohl die oberste Instanz.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
bushdoctor hat geschrieben:Cookie hat geschrieben:
Dronabinol ist der internationale Freiname für reines Delta-9-THC.
Als Freiname ist es eben KEIN Markenname, wie z.B. "Tempo", sondern ist die gängige (freie) Bezeichnung für Delta-9-THC, wenn Wissenschaftler, Ärzte und Pharmakologen kommunizieren.
Es sei aber noch angemerkt, dass es auch noch andere "THCs "ausser Dronabinol gibt: Cannabinoide
Neben Delta-8-THC war mir noch Delta-1(6)-THC geläufig. Wer es ganz genau (chemisch) wissen will, der sollte hier mal reinlesen: Delta-6-THC
Dankesehr!
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Das entspricht nicht der Gesetzesänderung bzw. wird dort nirgends so gesagt!Aurora hat geschrieben:Sie hat am Nachmittag noch mal mit der/einer Apothekerkammer telefoniert und da kam die ganz klare Ansage :
egal ob Privat-oder Kassenrezept, egal ob Inhalation oder Teezubereitung, egal was der Arzt aufschreibt, die Blüten dürfen nur gemahlen und gesiebt über die Theke gehen. Ansonsten gibts Ärger für Apotheke, Patient und Arzt.
Außerdem wäre sonst auch diese Aussage des Herrn Dr. Kiefer falsch (http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=68080):
Na ja, bin gespannt!!PZ: Die Droge wird also nie ungemahlen abgegeben?
Kiefer: Doch, im Einzelfall ist auch das möglich. Das liegt in der Therapiehoheit des Arztes. Er kann beispielsweise einem Patienten, der bisher Cannabisblüten mit einer Ausnahmegenehmigung erhalten und geraucht hat, weiter diese Anwendungsart verordnen und deshalb die Abgabe der unzerkleinerten Droge fordern. Das muss er aber dann in einer schriftlichen Gebrauchsanweisung festlegen, die der Apotheke auch vorliegen muss – sonst ist die Verordnung nicht plausibel.
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Aurora hat geschrieben: Sie hat am Nachmittag noch mal mit der/einer Apothekerkammer telefoniert und da kam die ganz klare Ansage :
egal ob Privat-oder Kassenrezept, egal ob Inhalation oder Teezubereitung, egal was der Arzt aufschreibt, die Blüten dürfen nur gemahlen und gesiebt über die Theke gehen. Ansonsten gibts Ärger für Apotheke, Patient und Arzt.
Sie ruft morgen nochmal bei der Bfarm an, das ist wohl die oberste Instanz.
Meine Apo hat mich heute auch angerufen. Auf Nachfrage wegen der gemahlenen und gesiebten Blüten, sagte man mir, ich bekomme das medizinsche so wie immer. Bedrocan, Bedrobinol als Blüten und Bedica als Granulat, der Dr. muß das nur auf dem BTM Rezept vermerken.
Mal sehen was der morgige Tag bringt.
Bedrocan, samt Stängel gemahlen, will ich nicht oral zu mir nehmen, nicht rauchen und auch nicht verdampfen!
Also doch noch einen Antrag auf Eigenanbau stellen ?
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Die Aussage von Herrn Kiefer habe ich ihr auch mitgeteilt, die kannte sie nicht, sondern hat sich nur auf die telefonische Auskunft berufen.
Ist halt die Frage, wie gut die Sachbearbeiterin? dort von oben instruiert wurde.
Werde die Aussage von Herrn Kiefer morgen ausdrucken und mitnehmen.
Ist halt die Frage, wie gut die Sachbearbeiterin? dort von oben instruiert wurde.
Werde die Aussage von Herrn Kiefer morgen ausdrucken und mitnehmen.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Aurora hat geschrieben:Okay, das mit dem Rezept heute bei der Ärztin abholen, war ein Mißverständnis, morgen ist Termin.
War danach aber noch mal in der Apotheke, um der Apothekerin für ihre ganzen Bemühungen und Geduld mit mireinen kleinen Frühlingsblumenstrauß in die Hand zu drücken.
Sie hat am Nachmittag noch mal mit der/einer Apothekerkammer telefoniert und da kam die ganz klare Ansage :
egal ob Privat-oder Kassenrezept, egal ob Inhalation oder Teezubereitung, egal was der Arzt aufschreibt, die Blüten dürfen nur gemahlen und gesiebt über die Theke gehen. Ansonsten gibts Ärger für Apotheke, Patient und Arzt.
Sie ruft morgen nochmal bei der Bfarm an, das ist wohl die oberste Instanz.
Wie geil, das mit dem Blumenstrauß habe ich mir auch vorgenommen.
Ich habe auch zwei super tolle Apothekerinnen.
Die IOnfo bezüglich gemahlener Blüten kam bei mir auch von ziemlich weit oben. Von der stellvertretenden Pressesprecherin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
Bundesapothekerkammer
Hier auch noch ein Link, wo dies auch noch von Dr. Kiefer bestätigt wird
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=68080
Ich zitiere "PZ: Werden Cannabisblüten bei einer entsprechenden Verordnung unverarbeitet abgegeben?
Kiefer: Cannabisblüten sind ein Rezepturausgangsstoff, aus dem die Apotheke ein Rezepturarzneimittel herstellt. Um eine definierte Dosis zu applizieren, muss man reproduzierbar portionieren. Dies ist nur mit ausreichend zerkleinerter Droge präzise genug möglich. Deshalb wird sie zunächst gemahlen und gesiebt. Das Verfahren ist in mehreren neuen NRF-Vorschriften beschrieben. Die zerkleinerten Blüten kann der Patient mit einem Messlöffel dosieren. Werden geringere oder andere Mengen als Einzeldosis benötigt, als mit dem Löffel abmessbar sind, muss die Apotheke diese einzeln in Pulverbriefchen abpacken.
PZ: Die Droge wird also nie ungemahlen abgegeben?
Kiefer: Doch, im Einzelfall ist auch das möglich. Das liegt in der Therapiehoheit des Arztes. Er kann beispielsweise einem Patienten, der bisher Cannabisblüten mit einer Ausnahmegenehmigung erhalten und geraucht hat, weiter diese Anwendungsart verordnen und deshalb die Abgabe der unzerkleinerten Droge fordern. Das muss er aber dann in einer schriftlichen Gebrauchsanweisung festlegen, die der Apotheke auch vorliegen muss – sonst ist die Verordnung nicht plausibel. "
Ich habe wenig Sorge, dass meine Blüten zermahlen werden. Aber es ist schon klar, dass die Apotheken versuchen uns in dem Glauben zu lassen. Sind sie es doch die durch das zermahlen verdienen.
Ist denn das Gestz jetzt verkündet und ab morgen in Kraft?
Bei mir dauert es teils Wochen zu einem Termin.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Ja, heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und ab morgen gültig:HerrChaos hat geschrieben:Ist denn das Gestz jetzt verkündet und ab morgen in Kraft?
https://hanfverband.de/nachrichten/pres ... t-in-kraft
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Verkündet und ab morgen in Kraft
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 9078116483
Achso, Hanf-Schoki-Kekse für die Nerven waren auch noch dabei
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 9078116483
Achso, Hanf-Schoki-Kekse für die Nerven waren auch noch dabei
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Bei den Weintrauben würde auch keiner auf die Idee kommen, die Stängel mit zu konsumieren !
- Dateianhänge
-
- Weintrauben mit Staengel
- Weintrauben mit Staengel.jpg (153.69 KiB) 25036 mal betrachtet
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Wartet mal ab was die vapo hersteller sagen.
Die shops haben sich schon tot gelacht bei den mengenangaben und fein gemahlen
Die shops haben sich schon tot gelacht bei den mengenangaben und fein gemahlen
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Ja genau, mit meinem Verdampfer hätte ich Ruck Zuck eine Staublunge.
Es passiert jetzt schon, ohne mahlen und sieben (Pulver), daß das eine oder andere kleine Pflanzenteilchen in den Mund mit-inhaliert wird.
Es passiert jetzt schon, ohne mahlen und sieben (Pulver), daß das eine oder andere kleine Pflanzenteilchen in den Mund mit-inhaliert wird.
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Tja wenn ich an die feinstaub Argumente bei den dampern denke
Und nun hier so ein blödsinn
Spätestens nächste woche meldet sich stolz und bickel bei mir
Die dame vom fach hat urlaub evtl. Sagt aber die entwicklung schon vorher was
Und nun hier so ein blödsinn
Spätestens nächste woche meldet sich stolz und bickel bei mir
Die dame vom fach hat urlaub evtl. Sagt aber die entwicklung schon vorher was
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
"Vor diesem Hintergrund bekommt das Wort „Wiedergutmachung“ des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen), das er anlässlich der Sitzung des Bundestages am 19. Januar 2017 in seiner Rede gebrauchte, eine besondere Bedeutung. Wörtlich sagte er: „Wir sind den Betroffenen lange eine Lösung schuldig geblieben. […] Möge es [das neue Gesetz] zu einer Wiedergutmachung durch besonnene Anwendung in der Praxis beitragen.“"
http://blogs.taz.de/drogerie/2017/03/09 ... -in-kraft/
http://blogs.taz.de/drogerie/2017/03/09 ... -in-kraft/
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Habe gerade im Buch "Hanf als Medizin" von Herrn Grotenhermen gestöbert und zitiere mal folgende Passagen :
Seite 37 :
"THC ist in Wasser nahezu nicht löslich, jedoch in Alkohol und Fetten bzw. Ölen. Daher sollte einem Cannabistee etwas Sahne oder Milch beigegeben werden, damit die Cannabionide gut aufgenommen werden können. ... Allerdings erhöhte die Einnahme von THC zusammen mit Fett nicht in allen Untersuchungen die Bioverfügbarkeit und damit die Wirksamkeit."
Hm, da ich nicht weiss, auf welche Untersuchungen er sich bezieht, würde ich auf jedem Fall Fette dazu geben, um die Chance zu erhöhen. Schmeckt auch besser.
Seite 178 :
"In fein pulverisiertem Material werden die Cannabionide schneller abgebaut als in grob gerebelten. Dies wird bei fein pulverisiertem Material auf die Zerstörung der Drüsenkammern zurückgeführt, in denen sich die Cannabionide befinden und als natürlicher Schutz wirken. Als unversehrtes Kraut hält sich Cannabis sehr gut, da die Drüsenkammern noch intakt sind.
Cannabisprodukte in einem dicht verschlossenen Gefäß im Kühlschrank oder Gefrierfach aufbewahren. Haschisch sollte in Silberpapier/Alufolie eingewickelt werden, damit die Oberfläche von der Luft abgeschlossen ist und der THC-Abbau verlangsamt wird."
Alles klar!?
Werde damit heute zu der Apothekerin marschieren, weil sie beides in Frage gestellt hat.
Seite 37 :
"THC ist in Wasser nahezu nicht löslich, jedoch in Alkohol und Fetten bzw. Ölen. Daher sollte einem Cannabistee etwas Sahne oder Milch beigegeben werden, damit die Cannabionide gut aufgenommen werden können. ... Allerdings erhöhte die Einnahme von THC zusammen mit Fett nicht in allen Untersuchungen die Bioverfügbarkeit und damit die Wirksamkeit."
Hm, da ich nicht weiss, auf welche Untersuchungen er sich bezieht, würde ich auf jedem Fall Fette dazu geben, um die Chance zu erhöhen. Schmeckt auch besser.
Seite 178 :
"In fein pulverisiertem Material werden die Cannabionide schneller abgebaut als in grob gerebelten. Dies wird bei fein pulverisiertem Material auf die Zerstörung der Drüsenkammern zurückgeführt, in denen sich die Cannabionide befinden und als natürlicher Schutz wirken. Als unversehrtes Kraut hält sich Cannabis sehr gut, da die Drüsenkammern noch intakt sind.
Cannabisprodukte in einem dicht verschlossenen Gefäß im Kühlschrank oder Gefrierfach aufbewahren. Haschisch sollte in Silberpapier/Alufolie eingewickelt werden, damit die Oberfläche von der Luft abgeschlossen ist und der THC-Abbau verlangsamt wird."
Alles klar!?
Werde damit heute zu der Apothekerin marschieren, weil sie beides in Frage gestellt hat.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Mal abgesehen davon, dass schon aus rein physikalischen Gründen gemahlenes Material durch die stark vergrößerte Oberfläche zwangsläufig schneller oxidiert... wie kann man das in Frage stellen? 
Das mit den benötigten Fetten (oder Alkohol) ist doch ein alter Hut! Natürlich nur, wenn man sich mit dem Thema auch schon länger befasst hat... aus der Praxis kann ich das ebenfalls bestätigen.
Das mit den benötigten Fetten (oder Alkohol) ist doch ein alter Hut! Natürlich nur, wenn man sich mit dem Thema auch schon länger befasst hat... aus der Praxis kann ich das ebenfalls bestätigen.
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Zu dem Unwissen und dem Infragestellen eigentlich einem Apotheker bekannter Tatsachen kommt die Riesenangst dazu, das, wenn falsch herausgegebene Drogen den übergeordneten Stellen bekannt werden, ihr die Approbation entzogen wird.
Diese Angst war ihr deutlich anzumerken.
Diese Angst war ihr deutlich anzumerken.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Diese Angst ist grundsätzlich nachvollziehbar... aber wo liegt der qualitative Unterschied (rein aus Sicht der Drogen-Thematik) zum gemahlenen Material? Man hätte hier im Vorfeld wohl deutlich mehr Aufklärung für Ärzte und Apotheker machen müssen, jetzt müssen die Patienten die Pharmakologen aufklären?! Es scheint fast so
.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Ganze Blüten - Es geht doch!Aurora hat geschrieben: Sie hat am Nachmittag noch mal mit der/einer Apothekerkammer telefoniert und da kam die ganz klare Ansage :
egal ob Privat-oder Kassenrezept, egal ob Inhalation oder Teezubereitung, egal was der Arzt aufschreibt, die Blüten dürfen nur gemahlen und gesiebt über die Theke gehen. Ansonsten gibts Ärger für Apotheke, Patient und Arzt.
Ich hab meine Medizin Heute in der Apotheke geholt.
Ich bekam wie üblich ganze Blüten, bzw. bei Bedica das Granulat.
Meiner Apothekerin ist das auch so lieber. Wäre ihr zu viel Arbeit, wenn sie das ganze mahlen und sieben müßte.
Hab meinem Arzt, den Vaporizer gezeigt und das mit den Weintrauben-"Steckerln" als Beispiel erzählt. Würde keiner essen wollen. Beim Cannabis ist das ähnlich, die Stängel, die dann zerkleinert im APO-Pulver sind, mag ich weder rauchen, noch *verdampfen oder als **Tee-Zubereitung zu mir nehmen.
*Beim verdampfen würde man das APO-Pulver inhalieren, da der Vaporizer viel zu große "Ansauglöcher" hat.
Das ist bestimmt ungesund und das kann man keinem Patienten zumuten.
**Aus dem Tee kann man das APO-Pulver auch nicht kmpl. rausfiltern.
Mein Arzt hats jedenfalls kapiert, daß das APO-Pulver keine gute Idee ist. Ich häng das Rezept, mit Verordnung und Dosierungsanleitung mal an.
Gruß
M. Nice
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!