Hilfe für Buchprojekt: Marihuana-Legalisierung in Bayern...?

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Mardermolch
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Hilfe für Buchprojekt: Marihuana-Legalisierung in Bayern...?

Beitrag von Mardermolch »

Liebes Forum,

ich arbeite derzeit an einem Roman (http://www.facebook.com/dp-buch), in dem es um die Legalisierung von Cannabis in Bayern geht. In der Geschichte ruft die Regierung von Oberbayern ein Modellprojekt aus, in dessen Rahmen sich komunenweise Landwirte für eine Lizenz zum legalen Anbau bewerben können. In diesem Umfeld kommts dann zu einem Verbrechen (u.a. Bestechung).
Meine Frage ist nun die: ich möchte meine Ermittler in jene Behörde schicken, die ein solches Projekt ins Leben rufen könnte. Was wäre das denn in der Praxis? Das Landwirtschaftsministerium? Falls ja, gibt es da schon ein Ressort in dessen Aufgabenbereich das fallen könnte oder müsste da etwas ganz neues erschaffen werden?
Der Hintergrund muss jetzt nicht hyperrealistisch sein, es ist immer noch eine fiktive Geschichte, aber es würde mir schon Spaß machen, hier nicht etwas völlig aus der Luft zu konstruieren, sondern auf einen möglichst realistischen Background zurückgreifen zu können.

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedruckt, sonst gerne nachfragen.
Ich bin gespannt auf Euren Input!

Liebe Grüße,
Andi
Duck
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Re: Hilfe für Buchprojekt: Marihuana-Legalisierung in Bayern

Beitrag von Duck »

Der Titel ist dann Hanf Dirndl :lol:
:shock:
Mardermolch
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Registriert: Do 27. Apr 2017, 18:36

Re: Hilfe für Buchprojekt: Marihuana-Legalisierung in Bayern

Beitrag von Mardermolch »

Der Arbeitstitel war "Dirndl Kiffer", jetzt heisst es allerdings "Dirndl Rausch" ;- )
Duck
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Re: Hilfe für Buchprojekt: Marihuana-Legalisierung in Bayern

Beitrag von Duck »

Zu deiner frage, kann ich nix sagen.
Aber die Marlene Mortler kennt sich ja mit Landwirtschaft aus, mit cannabis angeblich auch :lol:
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bushdoctor
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Re: Hilfe für Buchprojekt: Marihuana-Legalisierung in Bayern

Beitrag von bushdoctor »

Eine Bayerische Behörde, die Cannabis "legalisieren" kann? :mrgreen:

Was sagt das BtmG, als normgebendes Bundesgesetz dazu?
§3 (1) Btmg
Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben will.
Also kann NUR die Bundesopiumstelle / Cannabisagentur im BfArM eine Erlaubnis zum Anbau von potentem Cannabis erteilen! (sogenannter Nutzhanf ist nach §24a BtmG reguliert)

Dennoch braucht nicht jeder eine Erlaubnis des BfArM:
(VOR dem Gesetz sind alle Menschen gleich,... NACH dem Gesetz sind sie nicht mehr alle gleich... DESWEGEN gibt es Gesetze!)
§4 (2) BtmG
Einer Erlaubnis nach § 3 bedürfen nicht Bundes- und Landesbehörden für den Bereich ihrer dienstlichen Tätigkeit sowie die von ihnen mit der Untersuchung von Betäubungsmitteln beauftragten Behörden.
Also: Alle Landesbehörden des Freistaats Bayern brauchen KEINE Erlaubnis, um Cannabis anzubauen oder verkaufen zu dürfen, allerdings NUR "im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit".

Ergo: Die Bayerische Staatsregierung müsste eine Behörde gründen, deren dienstliche Tätigkeit es ist, Cannabis anzubauen und zu verkaufen. (!!!)

Mit der Abgabe an Kunden, die keine Erlaubnis nach § 3 BtmG haben, machen sich die so handelnden Personen dieser neugegründeten Behörde aber nach Bundesrecht strafbar, obwohl ihnen nach Landesrecht keine Saktionierung droht....

...kommt das irgendwoher bekannt vor? Vielleicht aus den USA? ;)

Man könnte jetzt dieses Szenario auch noch weiterspinnen, denn einem Bayerischen Beamten KANN in der BRD nicht "ordentlich nach Bundesrecht" (vgl Art. 101 GG und §§ 12,13 Gerichtsverfassungsgesetz) der Prozess gemacht werden... und selbst wenn direkt der Bundesgerichtshof eingeschaltet würde - was wegen der klaren Instanzenregelung (Jusitiz ist Ländersache, vgl Art. 101 GG und Gerichtsverfassungsgesetz) grundgesetzwidrig wäre - gibt es immer noch keine "Bundesgefängnisse" in der BRD für den Vollzug (alle Gefängnisse sind "Ländersache"). Wo sollte man also so einen "Straftäter" einsperren, wenn man sich an das Grundgesetz halten möchte? ???

...damit solltest Du genügend "Stoff" für einen interessanten, fiktiven Krimi haben, oder?
Mardermolch
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Registriert: Do 27. Apr 2017, 18:36

Re: Hilfe für Buchprojekt: Marihuana-Legalisierung in Bayern

Beitrag von Mardermolch »

bushdoctor hat geschrieben:Eine Bayerische Behörde, die Cannabis "legalisieren" kann? :mrgreen:

Was sagt das BtmG, als normgebendes Bundesgesetz dazu?
§3 (1) Btmg
Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben will.
Also kann NUR die Bundesopiumstelle / Cannabisagentur im BfArM eine Erlaubnis zum Anbau von potentem Cannabis erteilen! (sogenannter Nutzhanf ist nach §24a BtmG reguliert)

Dennoch braucht nicht jeder eine Erlaubnis des BfArM:
(VOR dem Gesetz sind alle Menschen gleich,... NACH dem Gesetz sind sie nicht mehr alle gleich... DESWEGEN gibt es Gesetze!)
§4 (2) BtmG
Einer Erlaubnis nach § 3 bedürfen nicht Bundes- und Landesbehörden für den Bereich ihrer dienstlichen Tätigkeit sowie die von ihnen mit der Untersuchung von Betäubungsmitteln beauftragten Behörden.
Also: Alle Landesbehörden des Freistaats Bayern brauchen KEINE Erlaubnis, um Cannabis anzubauen oder verkaufen zu dürfen, allerdings NUR "im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit".

Ergo: Die Bayerische Staatsregierung müsste eine Behörde gründen, deren dienstliche Tätigkeit es ist, Cannabis anzubauen und zu verkaufen. (!!!)

Mit der Abgabe an Kunden, die keine Erlaubnis nach § 3 BtmG haben, machen sich die so handelnden Personen dieser neugegründeten Behörde aber nach Bundesrecht strafbar, obwohl ihnen nach Landesrecht keine Saktionierung droht....

...kommt das irgendwoher bekannt vor? Vielleicht aus den USA? ;)

Man könnte jetzt dieses Szenario auch noch weiterspinnen, denn einem Bayerischen Beamten KANN in der BRD nicht "ordentlich nach Bundesrecht" (vgl Art. 101 GG und §§ 12,13 Gerichtsverfassungsgesetz) der Prozess gemacht werden... und selbst wenn direkt der Bundesgerichtshof eingeschaltet würde - was wegen der klaren Instanzenregelung (Jusitiz ist Ländersache, vgl Art. 101 GG und Gerichtsverfassungsgesetz) grundgesetzwidrig wäre - gibt es immer noch keine "Bundesgefängnisse" in der BRD für den Vollzug (alle Gefängnisse sind "Ländersache"). Wo sollte man also so einen "Straftäter" einsperren, wenn man sich an das Grundgesetz halten möchte? ???

...damit solltest Du genügend "Stoff" für einen interessanten, fiktiven Krimi haben, oder?
Das ist ja besser als ich mir das zu Träumen erhofft habe! :o

Aber habe ich das richtig verstanden, dass mein Szenario nur dann funktioniert, wenn die Cannabis-Bauern ihren Stoff an die neugegründete Behörde liefern, welche sich dann um die Verteilung kümmern müsste, die allerdings dann ausschließlich an Weiterverwerter/-verkäufer erfolgen dürfte, die eine Erlaubnis nach §3 BtmG haben...? Sprich, eine öffentliche Abgabe abseits der medizinischen Verwendung ala Vorbild USA wäre nach aktueller Rechtslage gar nicht möglich?

AUSSER die Behörde verlässt sich auf das Paradoxon, das Du im letzten Absatz ausführst? Dann könnte die Justiz aber immer noch die Abnehmer und Konsumenten dran kriegen wenn schon nicht die Beamten...
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bushdoctor
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Re: Hilfe für Buchprojekt: Marihuana-Legalisierung in Bayern

Beitrag von bushdoctor »

Mardermolch hat geschrieben: Aber habe ich das richtig verstanden, dass mein Szenario nur dann funktioniert, wenn die Cannabis-Bauern ihren Stoff an die neugegründete Behörde liefern, welche sich dann um die Verteilung kümmern müsste, die allerdings dann ausschließlich an Weiterverwerter/-verkäufer erfolgen dürfte, die eine Erlaubnis nach §3 BtmG haben...? Sprich, eine öffentliche Abgabe abseits der medizinischen Verwendung ala Vorbild USA wäre nach aktueller Rechtslage gar nicht möglich?
Brilliant verstanden!!!

Du bist einer der wenigen, die ich bisher kennenlernen durfte auf diesem Planeten, der SOFORT versteht, wenn man etwas versucht, logisch sauber zu erklären!

Wenn Du wirklich keine (Vor)Ahnung zu der ganzen Rechtsmaterie hier in dieser Republik(tm) hast, dann ziehe ich echt meinen Hut vor Dir!

Vorallem Deine Konklusio:
Sprich, eine öffentliche Abgabe abseits der medizinischen Verwendung ala Vorbild USA wäre nach aktueller Rechtslage gar nicht möglich?
ist perfekt gezogen! JA, DU hast es genau zu 100% erfasst!

Für alle anderen, die hier nur "Bahnhof" verstehen: WILKOMMEN IN DER WIRKLICHKEIT!
Mardermolch hat geschrieben: AUSSER die Behörde verlässt sich auf das Paradoxon, das Du im letzten Absatz ausführst? Dann könnte die Justiz aber immer noch die Abnehmer und Konsumenten dran kriegen wenn schon nicht die Beamten...
Nicht ganz:
Denn auch der "normale" Bundesbürger ist von diesem "Paradoxon" erfasst und kann ebenfalls nicht angeklagt und mit Gefängnis bestraft werden... Sowohl das Grundgesetz als auch das Gerichtsverfassungsgesetz gelten für alle PERSONEN innerhalb der BRD-Rechtsstruktur!
Mardermolch
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Re: Hilfe für Buchprojekt: Marihuana-Legalisierung in Bayern

Beitrag von Mardermolch »

Perfekt. Ich sage schon mal vielen herzlichen Dank, Du hast mir ordentlich Stoff für eine gute Geschichte gegeben. Damit kann ich arbeiten! :D
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