BTM-Rezept !Führerschein!

trasher
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BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von trasher »

Guten Tag an alle!

Ich bin nun seit gut einer Woche Cannabis Patient und finde leider keine passenden Antworten auf meine Fragen.

- Welche Dokumente muss/sollte ich im Straßenverkehr mitführen ?

- Darf ich überhaupt Auto fahren?

- Hat jemand schon Erfahrungen gemacht, mit der neuen BTM Regelung und der Polizei, im
Straßenverkehr?

- Gibt es noch weiteres zu beachten?


Da bei mir im Umkreis (Ludwigsburg/BW) so ziemlich alle hinterher sind, kann ich mir leider keine Infos einholen, da jeder Arzt, Apotheker etwas anderes sagt.

vielen dank im Vorraus!

mfg trasher
littleganja

Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von littleganja »

Du darfst Auto fahren wenn du dich selbst dazu in der Lage fühlst fahren zu können, weiterhin solltest du schon länger eingestellt sein. Mitführen würde ich die Dosierungsanleitung und ggf. Kopie Rezept.
Im großen und ganzen wars dass, der Arzt könnte dir noch ein Attest ausstellen, in dem steht dass du eingestellt bist am Straßenverkehr teilnehmen darfst und Maschinen bedienen.
Duck
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von Duck »

Wie verhaltet ihr euch denn bei einer Kontrolle?
Also drogen kann man ja verneinen, aber die frage nach Btm? :?
:roll:
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bushdoctor
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von bushdoctor »

Duck hat geschrieben:Wie verhaltet ihr euch denn bei einer Kontrolle?
Also drogen kann man ja verneinen, aber die frage nach Btm? :?
:roll:
Sagt mal, redet ihr mit den Polizisten????

Ihr müsst nicht sprechen - ihr könntet auch stumm bleiben. Ihr müsst auch auf keine Fragen antworten...
Das einzige, zu was eine Person gesetzlich verpflichtet ist, ist die Angabe der Personalien und dafür hat man normalerweise einen Personalausweis. Führerschein wäre auch nicht schlecht, wenn man den dabei hat und man keinen "Nachholtermin" und 10-20 Euro "Verwarngeld" zahlen möchte...

Wer bayerisch kann, sollte sich diese Polizeikontrolle mal anhören:
https://www.youtube.com/watch?v=ib91tF11Ubk
Duck
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von Duck »

Naja wenn man hir einfach still ist drehen die richtig durch, kein witz. :roll:

Ja der mit wo steht denn das ich keine angst haben darf is besonders gut :lol:
trasher
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von trasher »

Duck hat geschrieben:Wie verhaltet ihr euch denn bei einer Kontrolle?
Also drogen kann man ja verneinen, aber die frage nach Btm? :?
:roll:
das ist ne gute frage...?!?
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Martin Mainz
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von Martin Mainz »

Hab gehört, es ist ne gute Idee, Alkoholgebrauch zuzugeben. Dann wird erst mal da drauf getestet und dannach ist meist gut. Wenn man wirklich getrunken hat, ist das natürlich keine Lösung, aber dann sollte man auch nicht hinter dem Steuer sitzen.
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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M. Nice
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von M. Nice »

Duck hat geschrieben:
Wie verhaltet ihr euch denn bei einer Kontrolle?
Also drogen kann man ja verneinen, aber die frage nach Btm? :?
:roll:


Polizisten darf man anlügen, das ist wie bei Cannabis-Konsum, nämlich legal. :mrgreen:
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Stoner_Grandma
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von Stoner_Grandma »

bushdoctor hat geschrieben:
Wer bayerisch kann, sollte sich diese Polizeikontrolle mal anhören:
https://www.youtube.com/watch?v=ib91tF11Ubk
Ja ja, der Söllner, der hats drauf, hatte er immer schon :lol: Ich kenne ihn schon ewig, er wohnt ganz nah bei meinem Wohnsitz in den Bergen und ist privat genau so wie auf der Bühne. Eine geile Sau halt :twisted: 8-)

LG
Sabine
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von Sabine »

" „Kiffer“ am Steuer: Daran wird man sich gewöhnen müssen

Seit dem 10. März 2017 ist Cannabis nicht mehr ein (fast immer) verbotenes Betäubungsmittel. Sondern ein Medikament. Möglich wurde dies durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Cannabis ist jetzt in der Anlage III zu § 1 BtMG aufgeführt. Die Substanz hat somit den Sprung unter die „verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel“ geschafft. Mit anderen Worten: Wer ein ärztliches Rezept hat und Cannabis aus der Apotheke bezieht, macht sich nicht mehr strafbar und begeht auch keine Ordnungswidrigkeit.

Rumgesprochen hat sich das allerdings noch nicht. So hielt die Polizei vor einigen Tagen einen meiner Mandanten am Steuer seines Wagens an. Dieser wies von sich aus darauf hin, dass er im Rahmen einer ärztlichen Therapie Cannabis auf Rezept bezieht. Er hatte auch alle Unterlagen dabei, doch davon zeigten sich die Beamten gänzlich unbeeindruckt.

Schon deswegen, wie mein Mandant zumindest berichtet, weil keiner der anwesenden Polizisten etwas von der Gesetzesänderung gehört hatte. Ein Polizist habe ihm sogar gesagt, verarschen könne er sich alleine. Aber da hat mein Mandant sicher nur was falsch verstanden."


https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... n-muessen/
GrüneHilfe@BW
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Martin Mainz hat geschrieben:Hab gehört, es ist ne gute Idee, Alkoholgebrauch zuzugeben. Dann wird erst mal da drauf getestet und dannach ist meist gut. Wenn man wirklich getrunken hat, ist das natürlich keine Lösung, aber dann sollte man auch nicht hinter dem Steuer sitzen.
Eine sehr schlechte Idee weil das die Polizei ja erst dazu zwingt, genauer zu überprüfen.

Bezüglich der ursprüngliche Frage:
- Welche Dokumente muss/sollte ich im Straßenverkehr mitführen ?
Natürlich das Rezept wie bei allen anderen Medikamten auch dabei haben.

Auf die Tatsache das man Cannabis konsumieren darf, sollte man die Polizei aber nicht initial stossen.
In der Regel kennen die diese neuen Regelungen nicht und beschlagnahmen erstmal die Medikamente sowie das Rezept (könnte ja gefälscht sein - somit Beweismittel).
Erst wenn es eh klar ist, damit rauskommen. Persönliche Leidensgeschichten interessieren erst mal nicht. Kann man noch später bringen, aber nicht offensiv selbst.

Freundlich bleiben, nichts zugeben und wenn es doch um Drogen geht Rezept vorzeigen.
- Darf ich überhaupt Auto fahren?
Prinzipiell ja!
- Hat jemand schon Erfahrungen gemacht, mit der neuen BTM Regelung und der Polizei, im
Straßenverkehr?
Persönlich nicht. Aber Anrufer berichten mir immer, dass erstmal nicht geglaubt wird und meist dann das ganze Programm folgt. Das ist nicht anders als bei Schmerzpatienten die Opiate bekommen.

Diese Sache mit "Haben sie was getrunken?" "Nur ein Alster, Herr Wachtmeister!", kann natürlich mal funktionieren.
Ist eh Zufall und es geht in solchen Kontrollen dann mehr um Menschenkenntnis als um Jura.
Formell betrachtet, bedeutet solch eine Aussage aber, dass die Polizei überprüfen muss. Mag auf dem Dorf so klappen, wenn man sich persönlich kennt oder so - generell ist das ehere ein schlechter Tipp.

Diese ganzen Tipps mit Paragraphen zitieren sind meist eher kontraproduktiv. Die Polizisten haben das irgendwann mal auf der Polizeischule gelernt. Wenn man so rüberkommt, als ob man deren Job besser kann als sie selbst, pisst man die natürlich an. Auch menschlich absolut verständlich. Und wenn die wollen, können die ihr komplettes Programm fahren. Reifendruck prüfen, Warnddreieck, Verbandskasten usw. Man ist eigentlich nur einer unter vielen - also einfach keinen großen Rabatz machen.

Auf was die Polizei testen kann, hängt AFAIK vom vorgeworfen Verstoß ab. Bei StvG 24a gibt es in der Praxis weniger Möglichkeiten als bei StGB 316 (Trunkenheitsfahrt). Wirklich beeinflussen kann man das aber nicht.

Wichtig ist halt freundlich bleiben und nicht sowas bringen wie "Ich zahle eh ihr Gehalt - das ist alles Abzocke!".
Das hören die täglich 100mal und macht die erst Recht angepisst.

Wenn man gleich den Cannabiskonsum (auf Rezept) zugibt, müssen die prüfen. Will man gar nicht erst forcieren.
Netter Smalltalk bringt da mehr als Jurakenntnisse. Dieses Wissen kann man später anwenden. Schlaubischlumpf kriegt nicht umsonst immer am Ende auf die Fresse.

Wenn es nicht zu verhindern ist: Rezept zeigen, man war immer freundlich - somit hat man eine hohe Chance ignoriert zu werden. Wenn nicht: Man darf mit Medikamenten auf Rezept Auto fahren. Regelt sich dann alles.
littleganja

Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von littleganja »

Video Polizeikontrolle Patient SensMedia

https://www.youtube.com/watch?v=WF1koxSeq2c

Ich warte auch noch auf den Tag, ich habe immer einen Vorgerollten dabei ;)

Wer ein Rezept hat und nicht auffällig fährt und kein Ausfallerscheinungen hat, brauch auch keine Angst haben.

War auch bei Kabel 1 - Achtung Kontolle.
Sabine
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von Sabine »

lg, dann sind wir schon zwei :mrgreen:
GrüneHilfe@BW
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

littleganja hat geschrieben:Video Polizeikontrolle Patient SensMedia

https://www.youtube.com/watch?v=WF1koxSeq2c

Ich warte auch noch auf den Tag, ich habe immer einen Vorgerollten dabei ;)

Wer ein Rezept hat und nicht auffällig fährt und kein Ausfallerscheinungen hat, brauch auch keine Angst haben.
Das wäre natürlich wünschenswert. Aber das ist halt auch Berlin und ein TV Team war dabei.
Leider muss man als Patient aktuell immernoch Angst haben. Die Realität ist leider nicht so wie auf Kabel 1, wo Rollo und Bollo dann Verständnis zeigen und die Fahhradcops Mertens&Jochheim noch mal schnell aus Köln angeradelt kommen um zu deeskalieren.
Jhonny7
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von Jhonny7 »

Lasse dich bloss nicht im Verkehr mit Alkohol während des CannabisKonsums erwischen ! Denn dann sieht die Sache anders aus selbst wenn du es ärztlich verschrieben bekommst. Cannabis als Medikament und Alkohol Konsum = keine Ausnahmeregelung. Ansonsten speziell zu deiner Frage braucgs dir keine Sorgen machen
littleganja

Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von littleganja »

GrüneHilfe@BW hat geschrieben:Das wäre natürlich wünschenswert. Aber das ist halt auch Berlin und ein TV Team war dabei.
Leider muss man als Patient aktuell immernoch Angst haben. Die Realität ist leider nicht so wie auf Kabel 1, wo Rollo und Bollo dann Verständnis zeigen und die Fahhradcops Mertens&Jochheim noch mal schnell aus Köln angeradelt kommen um zu deeskalieren.


Das war in NRW an der holländischen Grenze oder habe ich da was falsch verstanden? Weiterhin denke ich dass es abhängig ist vom auftreten des Beschuldigten und dessen Argumentation, das Kamerateam war nur Beiwerk und wohl nicht alltäglich für die Polizei. So oder so ähnlich verhalte ich mich auch im Worst Case.
DrGreenthumb
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von DrGreenthumb »

Martin Mainz hat geschrieben:Hab gehört, es ist ne gute Idee, Alkoholgebrauch zuzugeben. Dann wird erst mal da drauf getestet und dannach ist meist gut. Wenn man wirklich getrunken hat, ist das natürlich keine Lösung, aber dann sollte man auch nicht hinter dem Steuer sitzen.
Davon würde ich definitiv abraten, dass könnte nämlich als Mischkonsum gewertet werden, was mit ziemlicher Sicherheit zu einer MPU führen wird wenn es die Polizisten drauf anlegen!

Ich bin mir auch noch etwas unsicher wie ich mich als Patient verhalten soll. Ich würde bei einer Kontrolle auf jedenfall den Konsum von Alkohol oder Drogen verneinen.

Vorneweg, ich würde mich nie direkt bzw. einige Stunden nach der Einnahme ans Steuer setzten!

Jetzt ist die Frage wie man sich am besten verhält, wenn sie einen Urintest machen wollen. Es ist immer leicht gesagt, man solle diesen einfach verweigern... Dann wollen die Beamten natürlich eine Begründung warum man diesen ablehnt. Sagt man dann einfach gar nix ist das schon etwas verdächtig oder?

Sollte man an dieser Stelle dann direkt sagen man ist Cannabispatient und dass sie im Blut auf jedenfall THC (Abbauprodukte) finden werden? Ohne genaue Angaben zum Konsum natürlich bzw. dass man es nach der ärztlichen Anweisung einnimmt.

Könnte der DHV nicht mal direkt bei der Pressestelle der Polizei anfragen, wie die Polizei die Sache mit Patienten handhabt?
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Martin Mainz
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von Martin Mainz »

DrGreenthumb hat geschrieben:Könnte der DHV nicht mal direkt bei der Pressestelle der Polizei anfragen, wie die Polizei die Sache mit Patienten handhabt?
Es gibt nun mal nicht DIE Polizei, Polizei ist Ländersache und kein Polizist/IN wie der/die andere. Aber im Zuge der aktuellen Führerscheinkampagne, wird das sicherlich auch thematisiert werden.
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von MaxMustermann »

Hallo. Ich nehme schon seit Jahren tramadol für meine Cluster-Kopfschmerzen(ca. alle 2 Wochen) und habe vor auch Cannabis-Patient zu werden. Nun kommt die Quizfrage: ich habe 2011 erfolgreich eine Mpu beatanden,welche ich wegen thc,speed und kokain machen musste. Bin seither drogenfrei und habe mich um 180 Grad gedreht. Wirkt sich die Mpu auf mein Vorhaben aus??
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Martin Mainz
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo MaxMustermann und willkommen im Forum!
MaxMustermann hat geschrieben:Hallo. Ich nehme schon seit Jahren tramadol für meine Cluster-Kopfschmerzen(ca. alle 2 Wochen) und habe vor auch Cannabis-Patient zu werden. Nun kommt die Quizfrage: ich habe 2011 erfolgreich eine Mpu beatanden,welche ich wegen thc,speed und kokain machen musste. Bin seither drogenfrei und habe mich um 180 Grad gedreht. Wirkt sich die Mpu auf mein Vorhaben aus??
Nein. Bei der Suche nach einem Arzt, der Dir das verschreiben wird, spielt das keine Rolle. Auch bei der Übernahme durch die KK nicht. Diese Stellen arbeiten nicht zusammen. Solange Dein Arzt also nichts von der MPU in Deine Krankenakte schreibt, sollte das auch bei der KK keine Rolle spielen. Wenn er etwas zu Deiner Vorgeschichte mit thc, speed und kokain rein schreibt, kann das natürlich ggf. als Ausrede für die KK dienen, die Kosten nicht zu übernehmen.

Viel Erfolg und berichte doch später, ob es geklappt hat.

Gruß, Martin
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