Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Hmmm da steht sie haben nur 2 Wochen zeit für die Bearbeitung?
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Und bei Frank Tempel ist jetzt auch einiges zum Thema zu finden :
"Erstattungsfähigkeit von Cannabis: Fragen und Antworten, Probleme und Hinweise
Seit dem 10. März ist das sogenannte Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft. Wesentlicher Kern des Gesetzes ist die Erstattungsfähigkeit von Cannabismedizin. In der Praxis funktioniert das Gesetz aber nur für einen Teil der Patientinnen und Patienten. Auf der einen Seite berichten überwiegend Schmerzpatientinnen und -patienten davon, dass die Anträge zur Kostenerstattung durch die Krankenkassen bewilligt werden. Auf der anderen Seite berichten Erkrankte mit psychischen Erkrankungen (Depression, ADHS) davon, dass ihre Anträge zur Kostenerstattung häufig abgelehnt werden. Insgesamt ist das Bild noch uneinheitlich. Einige Patientinnen und Patienten klagen bereits gegen die Krankenkassen.
Zum Teil kommt es vor, dass sogar Patientinnen und Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung die Erstattung ihrer Medizin verweigert wird. Dabei galten sie bereits als austherapiert.
Patientinnen und Patienten sollen wissen, dass sie nicht alleine gegen die Krankenkassen ankämpfen. Es gibt Netzwerke und einige Tricks und Hinweise, die dabei helfen können, das Recht auf Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen. An dieser Stelle sind einige Informationen zusammengetragen. Dennoch ist zu empfehlen, sich auch an anderer Stelle weiter zu informieren.
...
Suche nach einer/einem betreuenden Ärztin/Arzt
Weitere große Baustelle ist, dass es für viele Kassenärztinnen und -ärzte wenig attraktiv ist, Cannabismedizin zu verschreiben. Nicht alle verfügen über ausreichend Fachwissen. Außerdem ist die Prozedur zur Kostenerstattung bei den Krankenkassen uneinheitlich und kompliziert. Das kann zu stressigen Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen führen, auf die viele Ärztinnen und Ärzte nachvollziehbarerweise wenig Lust haben. Neben der recht komplizierten Antragsstellung zur Kostenerstattung müssen außerdem die Ärztinnen und Ärzte die Informationen über die Patientinnen und Patienten für die Begleiterhebung zusammentragen und zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermitteln. Das alles ist unbezahlte Arbeit. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin verfügt über eine Liste von Ärztinnen und Ärzten, die bereits Erfahrungen bei der Durchführung einer Cannabis-Therapie haben und Cannabismedikamente verschreiben. Nennen Sie am besten die Region, in der Sie nach einer Ärztin oder einen Arzt suchen. Den Kontakt können Sie per Mail erfragen: info[at]cannabis-med.org.
...
Das Netzwerk stärken
Schon jetzt lässt sich sagen: Die Verbesserungen auf dem Papier müssen in der Praxis gegen die Krankenkassen erkämpft werden. Deshalb ist es wichtig, das Netzwerk von Patientinnen und Patienten zu stärken. Viele Errungenschaften auf dem Bereich Cannabismedizin wurden durch erfolgreiche Klagen von Patientinnen und Patienten erreicht, die hierfür viel Ausdauer und Mut aufgebracht haben.
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin bittet darum, Erfahrungen bei der Antragsstellung online in einer Umfrage zu übermitteln.
Zudem sammelt die Arbeitsgemeinschaft Cannabismedizin Spenden zur Unterstützung von Gerichtsprozessen gegen die Krankenkassen.
Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Besser Leben mit Cannabis von Maximilian Plenert, beim Selbsthilfenetzwerk Cannabismedizin, bei der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. "
http://www.frank-tempel.de/nc/aktuell/d ... -hinweise/
https://de-de.facebook.com/franktempelm ... 3802762857
"Erstattungsfähigkeit von Cannabis: Fragen und Antworten, Probleme und Hinweise
Seit dem 10. März ist das sogenannte Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft. Wesentlicher Kern des Gesetzes ist die Erstattungsfähigkeit von Cannabismedizin. In der Praxis funktioniert das Gesetz aber nur für einen Teil der Patientinnen und Patienten. Auf der einen Seite berichten überwiegend Schmerzpatientinnen und -patienten davon, dass die Anträge zur Kostenerstattung durch die Krankenkassen bewilligt werden. Auf der anderen Seite berichten Erkrankte mit psychischen Erkrankungen (Depression, ADHS) davon, dass ihre Anträge zur Kostenerstattung häufig abgelehnt werden. Insgesamt ist das Bild noch uneinheitlich. Einige Patientinnen und Patienten klagen bereits gegen die Krankenkassen.
Zum Teil kommt es vor, dass sogar Patientinnen und Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung die Erstattung ihrer Medizin verweigert wird. Dabei galten sie bereits als austherapiert.
Patientinnen und Patienten sollen wissen, dass sie nicht alleine gegen die Krankenkassen ankämpfen. Es gibt Netzwerke und einige Tricks und Hinweise, die dabei helfen können, das Recht auf Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen. An dieser Stelle sind einige Informationen zusammengetragen. Dennoch ist zu empfehlen, sich auch an anderer Stelle weiter zu informieren.
...
Suche nach einer/einem betreuenden Ärztin/Arzt
Weitere große Baustelle ist, dass es für viele Kassenärztinnen und -ärzte wenig attraktiv ist, Cannabismedizin zu verschreiben. Nicht alle verfügen über ausreichend Fachwissen. Außerdem ist die Prozedur zur Kostenerstattung bei den Krankenkassen uneinheitlich und kompliziert. Das kann zu stressigen Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen führen, auf die viele Ärztinnen und Ärzte nachvollziehbarerweise wenig Lust haben. Neben der recht komplizierten Antragsstellung zur Kostenerstattung müssen außerdem die Ärztinnen und Ärzte die Informationen über die Patientinnen und Patienten für die Begleiterhebung zusammentragen und zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermitteln. Das alles ist unbezahlte Arbeit. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin verfügt über eine Liste von Ärztinnen und Ärzten, die bereits Erfahrungen bei der Durchführung einer Cannabis-Therapie haben und Cannabismedikamente verschreiben. Nennen Sie am besten die Region, in der Sie nach einer Ärztin oder einen Arzt suchen. Den Kontakt können Sie per Mail erfragen: info[at]cannabis-med.org.
...
Das Netzwerk stärken
Schon jetzt lässt sich sagen: Die Verbesserungen auf dem Papier müssen in der Praxis gegen die Krankenkassen erkämpft werden. Deshalb ist es wichtig, das Netzwerk von Patientinnen und Patienten zu stärken. Viele Errungenschaften auf dem Bereich Cannabismedizin wurden durch erfolgreiche Klagen von Patientinnen und Patienten erreicht, die hierfür viel Ausdauer und Mut aufgebracht haben.
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin bittet darum, Erfahrungen bei der Antragsstellung online in einer Umfrage zu übermitteln.
Zudem sammelt die Arbeitsgemeinschaft Cannabismedizin Spenden zur Unterstützung von Gerichtsprozessen gegen die Krankenkassen.
Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Besser Leben mit Cannabis von Maximilian Plenert, beim Selbsthilfenetzwerk Cannabismedizin, bei der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. "
http://www.frank-tempel.de/nc/aktuell/d ... -hinweise/
https://de-de.facebook.com/franktempelm ... 3802762857
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littleganja
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Sabine hat geschrieben:Hier eine Handlungsanleitung von Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein, Fachanwalt für Medizinrecht :
http://www.menschenundrechte.de/img/use ... _V_101.pdf
Der Link geht nicht, entweder haben die den Text rausgenommen oder mein Morzilla Script blockt die Seite. 404 Fehler.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Wenn du mir deine mail Adresse gibst schick ich es dir.
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studenmuenster
- Beiträge: 107
- Registriert: Mo 27. Mär 2017, 10:50
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Gibt ne aktualisierte Version von heute. Am einfachsten immer diesen Link benutzen und dort auf "Handreichung" klicken. http://www.menschenundrechte.de/de/blog ... -1272.htmllittleganja hat geschrieben:Sabine hat geschrieben:Hier eine Handlungsanleitung von Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein, Fachanwalt für Medizinrecht :
http://www.menschenundrechte.de/img/use ... _V_101.pdf
Der Link geht nicht, entweder haben die den Text rausgenommen oder mein Morzilla Script blockt die Seite. 404 Fehler.
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littleganja
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Update:
Die Barmer hat eine Fristverlängerung bis 23.05 beantragt, angeblicher Grund, meine Akte wäre so umfangreich sie könne nicht gefaxt werden. Meine Akte bezüglich des Widerspruchverfahren sind etwa 5 Seiten.
Mein Rechtsanwalt hat soeben Widerspruch gegen den Antrag der Fristverlängerung eingelegt, Begründung, Hinhaltettaktik, ich kann mir aktuell keine Medizin leisten, mein Gesundheitszustand hat sich dadurch verschlechtert. Weiterhin wird festgehalten dass es die besagte umfangreiche Akte überhaupt nicht gibt.
Spätestens am 23.05 wird der Richter dass auch merken!
Die Barmer hat eine Fristverlängerung bis 23.05 beantragt, angeblicher Grund, meine Akte wäre so umfangreich sie könne nicht gefaxt werden. Meine Akte bezüglich des Widerspruchverfahren sind etwa 5 Seiten.
Mein Rechtsanwalt hat soeben Widerspruch gegen den Antrag der Fristverlängerung eingelegt, Begründung, Hinhaltettaktik, ich kann mir aktuell keine Medizin leisten, mein Gesundheitszustand hat sich dadurch verschlechtert. Weiterhin wird festgehalten dass es die besagte umfangreiche Akte überhaupt nicht gibt.
Spätestens am 23.05 wird der Richter dass auch merken!
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Fax? Wer hat noch ein Fax
Hoffentlich hast du den mist bad hinter dir.
Hoffentlich hast du den mist bad hinter dir.
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littleganja
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Update:
Zuletzt geändert von littleganja am Di 19. Jun 2018, 17:24, insgesamt 1-mal geändert.
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littleganja
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Xxx
Zuletzt geändert von littleganja am Di 19. Jun 2018, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
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DanielZappel
- Beiträge: 313
- Registriert: Mi 26. Apr 2017, 14:26
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ja. Also das mit der einstweiligen Anordnung ist wohl Glückssache.
Bei mir ist es auch beim Anwalt. Sogar Sozialrecht. Gehört hab ich bis jetzt aber nichts.
Er wollte die Akte von der DAK anfordern. Und das MDK Gutachten. Ich verstehe nicht, warum das so lange dauert.
Hatte zwar ein Privatrezept, ist aber heute abgelaufen. Kein Geld. Weinheim 123€, Viernheim 112,50, bei mir 115€. Deine (littleganja)ist zwar etwas günstiger, aber auch un die 90€. Und die haben offenbar von nem Kollegen eine Anzeige bekommen.
Der betreffende Apotheker prahlt damit, für Ordnung gesorgt zu haben (möbach).
Mein Widerspruch ist aber ganz gut formuliert und stellt meinen Anspruch klar. Denk ich.
Aber im Moment geht es mur halt deutlich schlechter. Ich komm mit den NW von Methylphenidat echt nicht klar.
Ich schlafe wieder schlecht, Alpträume, depressiv.
Müsste alles nicht sein.
Ich versuche mit Pregabalin ein bissle klarzukommen.
Aber ab morgen wieder benzos, wenns nicht besser wird.
Die Krankenkasse macht mich krank. Und die DAK weiß das auch.
Ob die ne Prämie bekommen, wenn sie Patienten in die Abhängigkeit zwingen ?
Was benzos auf Dauer anrichten, dürfte JEDEM klar sein. Auch der DAK.
Aber für die ist das eine sinnvolle alternative.
Wenbs nicht si traurig wär, würd ich darüber lachen.
Ich glaube an Karma, deshalb wünsche ich der Sachbearbeiterin jetzt nicht, sie möge auch so leiden. Obwohl das sicher lehrreich wäre.
Bei mir ist es auch beim Anwalt. Sogar Sozialrecht. Gehört hab ich bis jetzt aber nichts.
Er wollte die Akte von der DAK anfordern. Und das MDK Gutachten. Ich verstehe nicht, warum das so lange dauert.
Hatte zwar ein Privatrezept, ist aber heute abgelaufen. Kein Geld. Weinheim 123€, Viernheim 112,50, bei mir 115€. Deine (littleganja)ist zwar etwas günstiger, aber auch un die 90€. Und die haben offenbar von nem Kollegen eine Anzeige bekommen.
Der betreffende Apotheker prahlt damit, für Ordnung gesorgt zu haben (möbach).
Mein Widerspruch ist aber ganz gut formuliert und stellt meinen Anspruch klar. Denk ich.
Aber im Moment geht es mur halt deutlich schlechter. Ich komm mit den NW von Methylphenidat echt nicht klar.
Ich schlafe wieder schlecht, Alpträume, depressiv.
Müsste alles nicht sein.
Ich versuche mit Pregabalin ein bissle klarzukommen.
Aber ab morgen wieder benzos, wenns nicht besser wird.
Die Krankenkasse macht mich krank. Und die DAK weiß das auch.
Ob die ne Prämie bekommen, wenn sie Patienten in die Abhängigkeit zwingen ?
Was benzos auf Dauer anrichten, dürfte JEDEM klar sein. Auch der DAK.
Aber für die ist das eine sinnvolle alternative.
Wenbs nicht si traurig wär, würd ich darüber lachen.
Ich glaube an Karma, deshalb wünsche ich der Sachbearbeiterin jetzt nicht, sie möge auch so leiden. Obwohl das sicher lehrreich wäre.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
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Zuletzt geändert von David133 am Di 27. Jun 2017, 08:37, insgesamt 1-mal geändert.
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illumination-kafkas
- Beiträge: 71
- Registriert: Mi 12. Apr 2017, 16:48
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
@ David 133
Ja, genau das dachte ich ebenfalls. Noch schlimmer sind die Kommentare unter seinem Video. Das gibt ein komplett falsches Bild der Situation ab. Wer das ganze Drama nicht verfolgt, denkt dadurch wahrscheinlich, dass es super einfach sein. Mir ist ebenfalls nichts mehr dazu eingefallen... da verliert man dann komplett den Glauben.
Mir fällt da auch nichts mehr ein, wenn der MDK schreibt, ich hätte noch Therapieoptionen, obwohl mein Arzt diese nicht sieht. Soll jetzt mein Arzt, obwohl er und ich das nicht wollen, komplett ungeeignete Medikamente ausprobieren?
Oder am besten noch 30 Therapiesitzungen abwarten, um dann feststellen, dass es nichts gebracht hat?
Ja, genau das dachte ich ebenfalls. Noch schlimmer sind die Kommentare unter seinem Video. Das gibt ein komplett falsches Bild der Situation ab. Wer das ganze Drama nicht verfolgt, denkt dadurch wahrscheinlich, dass es super einfach sein. Mir ist ebenfalls nichts mehr dazu eingefallen... da verliert man dann komplett den Glauben.
Mir fällt da auch nichts mehr ein, wenn der MDK schreibt, ich hätte noch Therapieoptionen, obwohl mein Arzt diese nicht sieht. Soll jetzt mein Arzt, obwohl er und ich das nicht wollen, komplett ungeeignete Medikamente ausprobieren?
Oder am besten noch 30 Therapiesitzungen abwarten, um dann feststellen, dass es nichts gebracht hat?
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littleganja
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
illumination-kafkas hat geschrieben: Mir fällt da auch nichts mehr ein, wenn der MDK schreibt, ich hätte noch Therapieoptionen, obwohl mein Arzt diese nicht sieht. Soll jetzt mein Arzt, obwohl er und ich das nicht wollen, komplett ungeeignete Medikamente ausprobieren?
Oder am besten noch 30 Therapiesitzungen abwarten, um dann feststellen, dass es nichts gebracht hat?
Widerspruch einlegen, zum Rechtsanwalt und Antrag auf Einstweilige Anordnung stellen!
Mach die Spielchen der Krankenkasse nicht mit, die verarschen dich eh nur.
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Stoner_Grandma
- Beiträge: 78
- Registriert: So 9. Apr 2017, 19:40
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
@littleganja
Da der Arzt die Therapiehoheit hat, verstehe ich überhaupt nicht, welche Begründung der KK für eine Ablehnung der Kostenübernahme ausreichen könnte. Es widerspricht sich mMn, dass Angestellte einer KK über die Therapiehoheit eines Arztes hinweg eine Ablehnung beschließen können.
(Ich würde dir gerne eine PN schreiben. Wäre das ok für dich?)
LG
Da der Arzt die Therapiehoheit hat, verstehe ich überhaupt nicht, welche Begründung der KK für eine Ablehnung der Kostenübernahme ausreichen könnte. Es widerspricht sich mMn, dass Angestellte einer KK über die Therapiehoheit eines Arztes hinweg eine Ablehnung beschließen können.
(Ich würde dir gerne eine PN schreiben. Wäre das ok für dich?)
LG
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littleganja
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ich habe aktuell 4 Ärzte die die Therapie bei mir befürworten, ist der Krankenkasse Scheißegal.Stoner_Grandma hat geschrieben:@littleganja
Da der Arzt die Therapiehoheit hat, verstehe ich überhaupt nicht, welche Begründung der KK für eine Ablehnung der Kostenübernahme ausreichen könnte. Es widerspricht sich mMn, dass Angestellte einer KK über die Therapiehoheit eines Arztes hinweg eine Ablehnung beschließen können.LG
Der einzige Weg bei Ablehnung ist das Sozialgericht!
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Stoner_Grandma
- Beiträge: 78
- Registriert: So 9. Apr 2017, 19:40
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ich denke, dass das lediglich eine temporäre, hilflose Gegenwehr der KK ist, denn das Gesetz werden sie nicht durch Zeitschinden aushebeln und über die Therapiehoheit des Arztes triumphieren können.littleganja hat geschrieben:Ich habe aktuell 4 Ärzte die die Therapie bei mir befürworten, ist der Krankenkasse Scheißegal.Stoner_Grandma hat geschrieben:@littleganja
Da der Arzt die Therapiehoheit hat, verstehe ich überhaupt nicht, welche Begründung der KK für eine Ablehnung der Kostenübernahme ausreichen könnte. Es widerspricht sich mMn, dass Angestellte einer KK über die Therapiehoheit eines Arztes hinweg eine Ablehnung beschließen können.LG
Der einzige Weg bei Ablehnung ist das Sozialgericht!
Kämpfe weiterhin für deine Gesundheit, littleganja! Ich halte dir alle Daumen und Zehen!
LG
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Christiane B.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
So, endlich habe ich es auf die Reihe bekommen den Antrag für die Einstweilige Anordnung wegen der IKK an das Sozialgericht fertig zu stellen.
Jetzt brauch ich erst mal ne Pause, d.h. ne Tasse Kaffee und ne Zigarette und dann werde ich gleich die vielen Seiten per Fax an das SG senden; gefolgt vom Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.
Oh ja per Fax
soviel zu dem "wer heute noch ein Fax hat" - z.B. hat jede Anwaltskanzlei ein Faxgerät, allein schon weil einige Gerichte mittlerweile nur noch mittels Fax mit Anwaltskanzleien kommunizieren
Und dann bleibt die groooooße Spannung wie das SG Köln und in Folge natürlich auch die IKK darauf reagiert. Hoffentlich wird dieser auch als "Eilverfahren" angedachte Sachverhalt nicht auch noch Wochen (Monate) dauern, denn ich kann nur noch 1x per Ausnahmegenehmigung Can holen, danach wird alles nur noch schei.., weil ich mir das Can per BtM-Rezept absolut nicht mehr leisten kann
Und dann, nach einer weiteren Pause, werde ich den neuen Eilantrag und die Klage beim VG Köln, auf die kommende Entziehung der Fahrerlaubnis, vorbereiten, so dass die am selben Tag per Fax raus geht, an dem Tag an der der VA der Führerscheinstelle eingeht. oh man, ich habe sowas von keine Lust mehr auf den ganzen Schei., mein Wohnzimmer ist gepflastert mit Papierkram und ich komme wieder zu nichts anderem
Jetzt brauch ich erst mal ne Pause, d.h. ne Tasse Kaffee und ne Zigarette und dann werde ich gleich die vielen Seiten per Fax an das SG senden; gefolgt vom Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.
Oh ja per Fax
Und dann bleibt die groooooße Spannung wie das SG Köln und in Folge natürlich auch die IKK darauf reagiert. Hoffentlich wird dieser auch als "Eilverfahren" angedachte Sachverhalt nicht auch noch Wochen (Monate) dauern, denn ich kann nur noch 1x per Ausnahmegenehmigung Can holen, danach wird alles nur noch schei.., weil ich mir das Can per BtM-Rezept absolut nicht mehr leisten kann
Und dann, nach einer weiteren Pause, werde ich den neuen Eilantrag und die Klage beim VG Köln, auf die kommende Entziehung der Fahrerlaubnis, vorbereiten, so dass die am selben Tag per Fax raus geht, an dem Tag an der der VA der Führerscheinstelle eingeht. oh man, ich habe sowas von keine Lust mehr auf den ganzen Schei., mein Wohnzimmer ist gepflastert mit Papierkram und ich komme wieder zu nichts anderem
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
ich drücke dir die daumen das alles im blitzdurchlauf zu deinen gunsten entschieden wird.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Leute, ruft doch einfach mal bei der Zuständige Aufsichtsbehörde eurer Kk an, die steht im Impressum eurer Kk.
Erklärt doch einfach denen euren Sachverhalt. Ich habe es gemacht, hab 2 Std später, nachdem ich die Kk darüber informiert habe, die telefonische Zusage bekommen, meine Kk hat alles versucht das sie nicht zahlen müssen. Heute habe ich auch ein Schreiben meiner Kk bekommen das sie meine gesamten Kosten meiner Privatrezepte übernehmen, auch die von meinem Rechtsanwalt (obwohl der eigentlich nicht viel gemacht hat, aber nicht mein Problem).
Vielleicht war es Zufall (glaub ich nicht), aber ich denke das die sich nicht mit der Aufsichtsbehörde anlegen wollen, würde ich auch nicht wenn ich der Berater wäre, kann nur Ärger bedeuten, ist nicht mein Geld......
Versucht es einfach, ihr könnt nichts verlieren, nur gewinnen.
Erklärt doch einfach denen euren Sachverhalt. Ich habe es gemacht, hab 2 Std später, nachdem ich die Kk darüber informiert habe, die telefonische Zusage bekommen, meine Kk hat alles versucht das sie nicht zahlen müssen. Heute habe ich auch ein Schreiben meiner Kk bekommen das sie meine gesamten Kosten meiner Privatrezepte übernehmen, auch die von meinem Rechtsanwalt (obwohl der eigentlich nicht viel gemacht hat, aber nicht mein Problem).
Vielleicht war es Zufall (glaub ich nicht), aber ich denke das die sich nicht mit der Aufsichtsbehörde anlegen wollen, würde ich auch nicht wenn ich der Berater wäre, kann nur Ärger bedeuten, ist nicht mein Geld......
Versucht es einfach, ihr könnt nichts verlieren, nur gewinnen.
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Christiane B.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Gratulation, dass Du mit deine KK Glück hattest, sich nicht mit der Aufsichtsbehörde anlegen zu wollen.alpr hat geschrieben:Leute, ruft doch einfach mal bei der Zuständige Aufsichtsbehörde eurer Kk an, die steht im Impressum eurer Kk.
Erklärt doch einfach denen euren Sachverhalt. Ich habe es gemacht, hab 2 Std später, nachdem ich die Kk darüber informiert habe, die telefonische Zusage bekommen, meine Kk hat alles versucht das sie nicht zahlen müssen. Heute habe ich auch ein Schreiben meiner Kk bekommen das sie meine gesamten Kosten meiner Privatrezepte übernehmen, auch die von meinem Rechtsanwalt (obwohl der eigentlich nicht viel gemacht hat, aber nicht mein Problem).
Vielleicht war es Zufall (glaub ich nicht), aber ich denke das die sich nicht mit der Aufsichtsbehörde anlegen wollen, würde ich auch nicht wenn ich der Berater wäre, kann nur Ärger bedeuten, ist nicht mein Geld......
Versucht es einfach, ihr könnt nichts verlieren, nur gewinnen.
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Von dem mal abgesehen, dass die Aufsichtsbehörde für GKV, meistens ganz allg. (nicht in jedem Fall) das Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn (ohne angaben einer Telefonnr. im Impressum meiner KK) ist, fällt die Ablehnung von Kostenübernahme und Entscheidungen des MDK nicht in deren Zuständigkeitsbereich und eine Beschwerde beim BVA ersetzt kein Widerspruch und keine Klage.
Dem zu Folge werden KKs, die sich mit Sozialgerichten anlegen, die Aufsichtsbehörde die ja gar nicht für Kostenübernahme zuständig ist, erst recht am hintern vorbei gehen.
http://www.bundesversicherungsamt.de/se ... erung.html
Direkte Versicherungs- oder leistungsrechtliche Entscheidungen in Angelegenheiten der Versicherten kann das Bundesversicherungsamt demgegenüber selbst nicht treffen. Da die Aufsicht ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig wird, haben Versicherte zudem keinen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme des Bundesversicherungsamtes.
-> Kann das Bundesversicherungsamt Rechtsauskünfte erteilen oder Gesetze ändern?
Von einem konkreten Fall losgelöste allgemeine und grundsätzliche Auskünfte in Angelegenheiten der Sozialversicherung erteilt das Bundesversicherungsamt nicht. Es darf auch keine Rechtsberatung durchführen. Vielmehr sind die Kranken- und Pflegekassen selbst verpflichtet, ihre Versicherten über Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch aufzuklären und zu beraten sowie Auskünfte über die sozialen Angelegenheiten zu erteilen.
-> Ersetzt eine Eingabe beim Bundesversicherungsamt einen Widerspruch oder eine Klage?
Durch das Einreichen einer Eingabe wird die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen der Kasse (z. B. Widerspruch, Klage) nicht ersetzt. Versicherte müssen daher selbst entscheiden, ob sie - unabhängig von einer Eingabe beim Bundesversicherungsamt - von möglichen Rechtsbehelfen Gebrauch machen wollen. Insoweit sind auch die gesetzlichen Fristen zu beachten.
-> Darf eine Kranken- bzw. Pflegekasse ihrer Entscheidung ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zugrunde legen und kann das Bundesversicherungsamt dieses prüfen?
Das Bundesversicherungsamt hat keine Aufsichtsbefugnisse gegenüber dem MDK und kann daher dessen gutachterliche Stellungnahmen nur auf Schlüssigkeit und Plausibilität überprüfen.
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littleganja
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Xxx
Zuletzt geändert von littleganja am Di 19. Jun 2018, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
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DanielZappel
- Beiträge: 313
- Registriert: Mi 26. Apr 2017, 14:26
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Was sagt die Anwältin ?
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
absoluter bullshit der da drinn steht...
unglaublich. direkt einspruch einlegen.
unglaublich. direkt einspruch einlegen.