Cannabis vs. Schlafmohn Gesetz

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Hanfkraut
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Cannabis vs. Schlafmohn Gesetz

Beitrag von Hanfkraut »

Lauf Gesetz darf jeder einen Antrag bei der bundesopiumstelle.
Zwecks Anbau von schlafmohn beantragen. Für 75 Euro ist man dabei.
Die Genehmigung ist 3 Jahre gültig und der Besitzer der Genehmigung darf dann 10 m2 schlafmohn anbauen!

Das ist ja ein starkes Stück!
Soweit ich weiß kann man aus der Pflanze Opium und zur weiterverarbeitetung sogar Heroin herstellen!

Das ist ja mal ein starkes Stück!

Und warum bekommt man dann keine Genehmigung für cannabis?

Cannabis ist mit Sicherheit nicht so gefährlich wie schlafmohn!

Mir scheint es so das harte Drogen eher legal angebaut werden dürfen als weiche Drogen!

Das muss mir mal einer erklären
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Hanfkraut
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Re: Cannabis vs. Schlafmohn Gesetz

Beitrag von Hanfkraut »

Ist das nicht verfassungswidrig?
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bushdoctor
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Re: Cannabis vs. Schlafmohn Gesetz

Beitrag von bushdoctor »

Das liegt daran, dass Papaver somniferum (Schlafmohn) in Anlage III BtmG ("verkehrs- und verschreibungsfähig") gelistet ist, und der Anbau zu "Zierzwecken" dadurch relativ einfach zu beantragen ist.

Cannabis ist immer noch in Anlage I ("nicht verkehrs- und verschreibungsfähig"), da gibt es einen Anbau nur "ausnahmsweise" mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtmG
Hanfkraut
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Re: Cannabis vs. Schlafmohn Gesetz

Beitrag von Hanfkraut »

Genau das passt eben nicht zusammen, da der schlafmohn bei weiten gefährlicher is
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bushdoctor
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Re: Cannabis vs. Schlafmohn Gesetz

Beitrag von bushdoctor »

Hanfkraut hat geschrieben:Genau das passt eben nicht zusammen, da der schlafmohn bei weiten gefährlicher is
WER sagt, dass der Schlafmohn gefährlicher ist...?

Bitte nicht falsch verstehen, aber es bringt UNS keinen Schritt weiter, Pflanzen in irgendwelche Kategorien einzuordnen... egal was es für Pflanzen sind, es sind nunmal alles Lebewesen!

Ich gebe Dir aber Recht, dass der Hanf ebenfalls komplett in Anlage III BtmG hätte verschoben werden müssen! Das wollte man (WER?) aber wohl bewusst nicht tun...
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