Liebe Freundinnen und Freunde,
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Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Re: Führerschein Probleme bei Cannabis Erwerb?
Hallo Bushdoctor,
vielen Dank schonmal für deine Antwort, habe leider sowas ähnliches nicht wirklich gefunden es wurden alle immer direkt damit erwischt, bei mir war es eben nur auf Aussage des ehemaligen Dealers.. schaue aber nochmal
Eine maximal Grenze gibt es nehme ich mal stark an nicht, sprich FS Stelle kann nur 1 Jahr danach einen Abstinenznachweis fordern o.ä. oder irre ich mich?
Keine Angaben zu nichts gemacht.
Abstinenznachweis über 6 Monate -> ist Haaranalyse oder?
Naja bin ja jetzt eh schon Rauschfrei seit November, die Zeit halte ich auch noch aus
vielen Dank schonmal für deine Antwort, habe leider sowas ähnliches nicht wirklich gefunden es wurden alle immer direkt damit erwischt, bei mir war es eben nur auf Aussage des ehemaligen Dealers.. schaue aber nochmal
Eine maximal Grenze gibt es nehme ich mal stark an nicht, sprich FS Stelle kann nur 1 Jahr danach einen Abstinenznachweis fordern o.ä. oder irre ich mich?
Keine Angaben zu nichts gemacht.
Abstinenznachweis über 6 Monate -> ist Haaranalyse oder?
Naja bin ja jetzt eh schon Rauschfrei seit November, die Zeit halte ich auch noch aus
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- Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17
Re: Führerschein Probleme bei Cannabis Erwerb?
Hallo Gonzzo,GonZZo hat geschrieben:Hallo zusammen,
Ich habe zzt. mit untenstehenden Fall zu kämpfen, ich hoffe ihr könnt mir helfen!
(Wohnort Bayern)
Habe keinerlei Vorstrafen / nicht polizeilich in Erscheinung getreten
...
März 2016 -> Akte nach 5 Monaten des Wartens endlich da.. Ehemaliger Dealer hat angegeben, das ich bei Ihm im Zeitraum von Januar 2015 - Juli 2015 bei 7 gelegenheiten (sprich jeden Monat) zwischen 5-15 g gekauft habe.
...
Mai 2016 -> Einspruchsfrist gegen den Strafbefehl verstreichen lassen, warte nun auf den Zahlungsbescheid.
es ist vermutlich so, dass sich die FSt erst nach "Rechtskraft" des Strafbefehls melden wird.
Bis dahin gabs ja noch die Möglichkeit das Du juristisch als "unschuldig" aus der Sache rauskommt.
Ja.GonZZo hat geschrieben: Kann aufgrund des Erwerbs ein Ärztliches Gutachten angefordert werden?
Da Du offensichtlich nicht nur 1x konsumiert hast, kann die FSt zumindest von gelegentlichem Konsum ausgehen. Dies erlaubt ihr nach der gelten Rechtslage http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php ein solches zu verlangen.
Es kommen zwei Behörden in Betracht die sich bei der FSt melden können.GonZZo hat geschrieben: Kann man erfragen ob bzw. wann so etwas kommt?
Die Polizei -> Dann weiss es der Polizist der das damals bearbeitete
Die Staatsanwaltschaft -> Dann weiss es der Staatsanwalt
und eine die es wissen sollte.
Du kannst natürlich dort nachfragen ob Du deine Akte einsehen kannst..
http://archiv.jurathek.de/showthread.php?t=53381
Muss nicht, kann aber. Du bist ja bisher noch nicht aufgefallen und vor allem nicht im Straßenverkehr.GonZZo hat geschrieben: Ein Trip nach Holland ist geplant, wenn ich nun dort etwas rauche (ist ja entkriminalisiert) und ein Gutachten kommt, ist das ein Problem?
Allerdings wirst Du dich in Zukunft darauf einstellen dürfen, dass das nicht mehr lange so bleibt. In den nächsten 10 Jahren bist Du bei jeder Verkehrskontrolle dran, sobald sie deine Daten abgefragt haben. Wenn Du sicherstellen kannst das Du nie angehalten wirst und nie in einen Unfall verwickelt wirst dann kannst Du weiterrauchen
Nach dem Holland Trip würde ich das Auto mind. 2 Wochen eher 3 Wochen stehen lassen, damit Du dein "Trennvermögen" auch weiterhin beweist und keinen Anlass zu weiteren Massnahmen seitens der FSt gibst
Das sollte man mal mit Alkohol so machen, wobei so langsam werden auch da die "Daumenschrauben" angezogen, halt nicht mit Abbauprodukten. Die FSt Ärzte und Begutachtungsstellen wollen doch was zu tun (verdienene) haben.
https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... t-pinkeln/
Keine UrsacheGonZZo hat geschrieben: Ich bedanke mich schonmal recht herzlich für eure Antwort.
MFG
HabAuchNeMeinung
- bushdoctor
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Re: Führerschein Probleme bei Cannabis Erwerb?
Wie HabAuchNeMeinung schon geschrieben hat... für die Füherscheinstelle ist nur ausschlaggebend, ob sie begründen kann (und möchte), dass Du zumindest "gelegentlich Cannabis konsumierst"...
Nein eigentlich kann sie jederzeit bei jedem "begründete Zweifel an der Fahreignung" aussprechen... wichtig ist nur, dass die Führerscheinstelle das auch Begründen kann... was dann gegebenenfalls ein Verwaltungsgericht klären wird.GonZZo hat geschrieben: Eine maximal Grenze gibt es nehme ich mal stark an nicht, sprich FS Stelle kann nur 1 Jahr danach einen Abstinenznachweis fordern o.ä. oder irre ich mich?
In der Regel sind das drei Urinproben, zu denen man innerhalb von 6 Monaten (zufällig) aufgefordert wird. Es kann aber auch ein Jahr sein... je nach dem, wie die Führerscheinstelle "drauf" ist...GonZZo hat geschrieben: Abstinenznachweis über 6 Monate -> ist Haaranalyse oder?
Re: Führerschein Probleme bei Cannabis Erwerb?
Hallo HabAuchNeMeinung & Bushdoctor,
vielen Dank für eure Ausführliche Hilfe ! Wirklich super !
Die Akteneinsicht bei der FST werde ich in 1-2 Monaten mal in Angriff nehmen, spät. dann sollte das Urteil ja auch dort eingepflegt sein.
Also könnten Sie praktisch jederzeit ein ÄG auf Grundlage des Erwerbs im Jahr 2015 aussprechen (zumindest so wie ich das deutsche Rechtssystem nun kennengelernt habe, würde mich dies nicht wundern...)
Dann lass ich das Rauchen weiterhin sein, solange bis ich eine Aufforderung zur Haaranalyse bzw. zu Urintests bekomme, da ich nun eh seit November raus bin, ist im Urin eh nichts mehr nachzuweisen und meine Haare werden auch schon das 4 mal nun gestutzt sollte langsam auch nichts mehr erkennbar sein.. sobald das rum ist kann ich ja wieder...
Schade das man eben nicht weiß ob diese Aufforderung in 2 Monaten kommt oder eben erst in nem Jahr oder vllt. auch erst in 2 .... das ist echt ätzend...
Nunja sind wir mal weiter gespannt
Danke euch !
vielen Dank für eure Ausführliche Hilfe ! Wirklich super !
Die Akteneinsicht bei der FST werde ich in 1-2 Monaten mal in Angriff nehmen, spät. dann sollte das Urteil ja auch dort eingepflegt sein.
Also könnten Sie praktisch jederzeit ein ÄG auf Grundlage des Erwerbs im Jahr 2015 aussprechen (zumindest so wie ich das deutsche Rechtssystem nun kennengelernt habe, würde mich dies nicht wundern...)
Dann lass ich das Rauchen weiterhin sein, solange bis ich eine Aufforderung zur Haaranalyse bzw. zu Urintests bekomme, da ich nun eh seit November raus bin, ist im Urin eh nichts mehr nachzuweisen und meine Haare werden auch schon das 4 mal nun gestutzt sollte langsam auch nichts mehr erkennbar sein.. sobald das rum ist kann ich ja wieder...
Schade das man eben nicht weiß ob diese Aufforderung in 2 Monaten kommt oder eben erst in nem Jahr oder vllt. auch erst in 2 .... das ist echt ätzend...
Nunja sind wir mal weiter gespannt
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- bushdoctor
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Re: Führerschein Probleme bei Cannabis Erwerb?
Ich würde mich an Deiner Stelle nicht an die Füherscheinstelle wenden... nicht dass dort noch "schlafende Hunde" geweckt werden!
Wenn nach "Rechtskräftgkeit des Urteils" nach einem halben Jahr nichts von der FsSt gekommen ist, dann kommt da i.d.R. auch nichts mehr. In Deinem Falls würde m.E. auch kein "ärztliches Gutachten / MPU" eingefordert werden, sondern "nur" drei Urinproben innerhalb von 6 Monaten als "Abstinenznachweis", das sollte der FsSt reichen... war zumindest bei einem Freund von mir so (Fall auch in Bayern), der wurde auch ohne "Straßenverkehrsbezug" mit ein paar Gramm erwischt.
Also: KEINE PANIK!
Wenn nach "Rechtskräftgkeit des Urteils" nach einem halben Jahr nichts von der FsSt gekommen ist, dann kommt da i.d.R. auch nichts mehr. In Deinem Falls würde m.E. auch kein "ärztliches Gutachten / MPU" eingefordert werden, sondern "nur" drei Urinproben innerhalb von 6 Monaten als "Abstinenznachweis", das sollte der FsSt reichen... war zumindest bei einem Freund von mir so (Fall auch in Bayern), der wurde auch ohne "Straßenverkehrsbezug" mit ein paar Gramm erwischt.
Also: KEINE PANIK!
Re: Führerschein Probleme bei Cannabis Erwerb?
Hast auch wieder recht lieber warten und Tee trinken...
Wenn ich die Urinproben nun schon mache und die Anordnung in 1 Jahr z.B. kommt, kann ich diese dann vorlegen und bin somit raus, oder würden die dann nochmal welche Anfordern?
Danke!
Wenn ich die Urinproben nun schon mache und die Anordnung in 1 Jahr z.B. kommt, kann ich diese dann vorlegen und bin somit raus, oder würden die dann nochmal welche Anfordern?
Danke!
- bushdoctor
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Re: Führerschein Probleme bei Cannabis Erwerb?
Ich tippe mal drauf, dass das "Amt" das gerne "zur deren Bedingungen" machen, d.h. die fordern dann aktuelle, "frische" Urinproben an... (würde ich auch so machen!)GonZZo hat geschrieben: Wenn ich die Urinproben nun schon mache und die Anordnung in 1 Jahr z.B. kommt, kann ich diese dann vorlegen und bin somit raus, oder würden die dann nochmal welche Anfordern?
Re: Führerschein und Schmerzpatient
"Cannabis am Steuer legal
Wer im Straßenverkehr nach dem Konsum von Cannabis erwischt wird, verliert regelmäßig für längere Zeit seinen Führerschein. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis müssen sie dann über längere Zeit mit Tests nachweisen, dass sie keine Drogen nehmen. Sonst erhalten sie den Führerschein nicht zurück. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es für Patienten, die aus medizinischen Gründen Cannabis einnehmen müssen. Nicht jede Fahrt unter Cannabis-Einfluss verstößt gegen das Straßenverkehrsgesetz.
...
Cannabis-Patienten verlieren aber nicht automatisch ihren Führerschein, wenn sie während der Therapie bei einer Verkehrskontrolle auffallen: „Die Einnahme von Medikamenten wird verkehrsrechtlich anders behandelt als die missbräuchliche Einnahme derselben Substanz“, bestätigt das Bundesverkehrsministerium (BMVI) die Ausnahmeregelung gegenüber APOTHEKE ADHOC. Dies sei dadurch begründet, dass Patienten die Substanz zur Therapie benötigten und die Substanz daher auch andere Wirkungen entfalte. „Zudem erfolgt die Einnahme ärztlich überwacht und in vorgeschriebener Dosierung“, so das BMVI.
...
Der illegale Konsum von Betäubungsmitteln schließt laut BMVI die Fahreignung eigentlich grundsätzlich aus. „Dagegen führt die Einnahme von Medikamenten nur dann zum Ausschluss der Fahreignung, wenn es zu einer Beeinträchtigung des Leistungsvermögens unter das erforderliche Maß kommt“, so das Ministerium. Bei Zweifel hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit wird in diesen Fällen eine Überprüfung (MPU) angeordnet.
...
Für Cannabis-Patienten sieht das Gesetz eine Ausnahme vor. Es liegt danach keine Ordnungswidrigkeit vor, „wenn eine nachgewiesene Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels herrührt“, so das BMVI. Allerdings muss das Cannabis streng nach den Vorgaben der Verordnung angewendet werden. Erfolgt die Anwendung nicht ordnungsgemäß, zum Beispiel unregelmäßig oder in zu hoher Dosis, gilt die Ausnahmeklausel nicht. „Somit liegt in diesen Fällen eine Ordnungswidrigkeit vor, ebenso wie beim missbräuchlichen Konsum“, heißt es aus dem Ministerium. Dann drohen auch für Cannabis-Patienten Führerscheinentzug und Geldstrafen."
http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... 6324462850
Und wie will man "nicht ordnungsgemäßen Konsum" bei Patienten nachweisen? Obwohl, denen fällt schon was ein ...
Wer im Straßenverkehr nach dem Konsum von Cannabis erwischt wird, verliert regelmäßig für längere Zeit seinen Führerschein. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis müssen sie dann über längere Zeit mit Tests nachweisen, dass sie keine Drogen nehmen. Sonst erhalten sie den Führerschein nicht zurück. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es für Patienten, die aus medizinischen Gründen Cannabis einnehmen müssen. Nicht jede Fahrt unter Cannabis-Einfluss verstößt gegen das Straßenverkehrsgesetz.
...
Cannabis-Patienten verlieren aber nicht automatisch ihren Führerschein, wenn sie während der Therapie bei einer Verkehrskontrolle auffallen: „Die Einnahme von Medikamenten wird verkehrsrechtlich anders behandelt als die missbräuchliche Einnahme derselben Substanz“, bestätigt das Bundesverkehrsministerium (BMVI) die Ausnahmeregelung gegenüber APOTHEKE ADHOC. Dies sei dadurch begründet, dass Patienten die Substanz zur Therapie benötigten und die Substanz daher auch andere Wirkungen entfalte. „Zudem erfolgt die Einnahme ärztlich überwacht und in vorgeschriebener Dosierung“, so das BMVI.
...
Der illegale Konsum von Betäubungsmitteln schließt laut BMVI die Fahreignung eigentlich grundsätzlich aus. „Dagegen führt die Einnahme von Medikamenten nur dann zum Ausschluss der Fahreignung, wenn es zu einer Beeinträchtigung des Leistungsvermögens unter das erforderliche Maß kommt“, so das Ministerium. Bei Zweifel hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit wird in diesen Fällen eine Überprüfung (MPU) angeordnet.
...
Für Cannabis-Patienten sieht das Gesetz eine Ausnahme vor. Es liegt danach keine Ordnungswidrigkeit vor, „wenn eine nachgewiesene Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels herrührt“, so das BMVI. Allerdings muss das Cannabis streng nach den Vorgaben der Verordnung angewendet werden. Erfolgt die Anwendung nicht ordnungsgemäß, zum Beispiel unregelmäßig oder in zu hoher Dosis, gilt die Ausnahmeklausel nicht. „Somit liegt in diesen Fällen eine Ordnungswidrigkeit vor, ebenso wie beim missbräuchlichen Konsum“, heißt es aus dem Ministerium. Dann drohen auch für Cannabis-Patienten Führerscheinentzug und Geldstrafen."
http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... 6324462850
Und wie will man "nicht ordnungsgemäßen Konsum" bei Patienten nachweisen? Obwohl, denen fällt schon was ein ...
Re: Führerschein Probleme bei Cannabis Erwerb?
Hallo zusammen,
wollte euch hier mal auf dem aktuellen Stand halten, da ich denke es ist sicher interessant für diejenigen die ein ähnliches Problem haben.
Also am 24.05.2016 Post von der Staatskasse erhalten, da war der Strafbefehl angehängt und ich habe am selben Tag noch die Zahlung veranlasst.
Strafbefehl, war ausgestellt wegen Erwerbs in 7 Fällen aufgemacht, also von Konsum stand da auch nichts.
Nun habe ich seit November 2015 nicht mehr geraucht und warte noch immer auf Post von der FsSt, das ich ein ÄG machen soll...
Ich kann euch sagen es ist echt nervig, das es da keine Fristen gibt, da man nun eig. nur wartet bis was kommt, damit man schnell die Urin Tests machen kann um dann endlich mal wieder einen rauchen zu können.
Woher habt ihr eig. die Erfahrung das wenn nach 6 Monaten nichts kommt, eig. auch nichts mehr kommen würde?
Freue mich wirklich auf meinen ersten Jolly nach der langen Zeit wieder...
Lg
GonZZo
wollte euch hier mal auf dem aktuellen Stand halten, da ich denke es ist sicher interessant für diejenigen die ein ähnliches Problem haben.
Also am 24.05.2016 Post von der Staatskasse erhalten, da war der Strafbefehl angehängt und ich habe am selben Tag noch die Zahlung veranlasst.
Strafbefehl, war ausgestellt wegen Erwerbs in 7 Fällen aufgemacht, also von Konsum stand da auch nichts.
Nun habe ich seit November 2015 nicht mehr geraucht und warte noch immer auf Post von der FsSt, das ich ein ÄG machen soll...
Ich kann euch sagen es ist echt nervig, das es da keine Fristen gibt, da man nun eig. nur wartet bis was kommt, damit man schnell die Urin Tests machen kann um dann endlich mal wieder einen rauchen zu können.
Woher habt ihr eig. die Erfahrung das wenn nach 6 Monaten nichts kommt, eig. auch nichts mehr kommen würde?
Freue mich wirklich auf meinen ersten Jolly nach der langen Zeit wieder...
Lg
GonZZo
- bushdoctor
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Re: Führerschein Probleme bei Cannabis Erwerb?
Das ist ein allgemeiner Erfahrungswert mit einem "Sicherheitsaufschlag"... Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, der nach mehr als 6 Monaten nach Abschluss des Verfahrens noch Post von der FSSt bekommen hat.GonZZo hat geschrieben: Woher habt ihr eig. die Erfahrung das wenn nach 6 Monaten nichts kommt, eig. auch nichts mehr kommen würde?
In Deinem Fall wäre also der 25.11.2016 sozusagen "Stichtag"... da wünsche ich Dir schonmal FROHE WEIHNACHTEN vorab!
Re: Führerschein Probleme bei Cannabis Erwerb?
Achso, na dann hoffen wir doch mal auf die allg. Erfahrungswerte !
Danke wenn nix kommt dann werde ich die sowas von sicher haben
Weiterhin halte ich euch alle auf dem laufenden!
Danke wenn nix kommt dann werde ich die sowas von sicher haben
Weiterhin halte ich euch alle auf dem laufenden!
Re: Führerschein Probleme bei Cannabis Erwerb?
Hi zusammen,
Nachdem ich knapp 2 Monate nur stiller Leser war, will ich euch bei mir auf dem laufenden halten.
Stand jetzt ist noch nichts seitens der FsSt gekommen und hab langsam auch das Gefühl das da nichts mehr kommt...
Allerdings habe ich noch immer keinen geraucht. Nun schon fast 1 Jahr her, wie schnell die Zeit doch vergeht, wenn man so einen scheiß hinter sich hat ...
Nungut jedenfalls hab ich mir gedacht das ich am 31.10 mal zur Führerscheinstelle gehe und mir mal meine Akte anschaue.
Ganz ehrlich mir wäre es langsam lieber wenn ich das ÄG machen muss, mach ich dann eben und hab dann endlich meine Ruhe.. so kann es ja jederzeit kommen, auch nach 12 Monate könnte es theoretisch noch kommen, ist wirklich ärgerlich, das es da keine Fristen gibt! Was haltet ihr davon ? Würdet ihr auch mal einen Blick in die Akte werfen? Wie läuft das dort ab? Und wenn ein vermerk drin steht heißt es dann automatisch das da noch was kommt ? Fragen über fragen hoffe ihr könnt mir da helfen !
Freue mich auf eure Antworten !
Lg
GonZZo
Nachdem ich knapp 2 Monate nur stiller Leser war, will ich euch bei mir auf dem laufenden halten.
Stand jetzt ist noch nichts seitens der FsSt gekommen und hab langsam auch das Gefühl das da nichts mehr kommt...
Allerdings habe ich noch immer keinen geraucht. Nun schon fast 1 Jahr her, wie schnell die Zeit doch vergeht, wenn man so einen scheiß hinter sich hat ...
Nungut jedenfalls hab ich mir gedacht das ich am 31.10 mal zur Führerscheinstelle gehe und mir mal meine Akte anschaue.
Ganz ehrlich mir wäre es langsam lieber wenn ich das ÄG machen muss, mach ich dann eben und hab dann endlich meine Ruhe.. so kann es ja jederzeit kommen, auch nach 12 Monate könnte es theoretisch noch kommen, ist wirklich ärgerlich, das es da keine Fristen gibt! Was haltet ihr davon ? Würdet ihr auch mal einen Blick in die Akte werfen? Wie läuft das dort ab? Und wenn ein vermerk drin steht heißt es dann automatisch das da noch was kommt ? Fragen über fragen hoffe ihr könnt mir da helfen !
Freue mich auf eure Antworten !
Lg
GonZZo
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Führerschein
Hallo,
ich hab mich hier mal angemeldet, weil ich auf eine fallspezifische Antwort hoffe.
Ich bin 17 Jahre, komme aus Baden-Württemberg und wollte demnächst mit meinem Führerschein beginnen. Unglücklicherweise wurde ich im September letzten Jahres mit 0,1 Gramm Cannabis von der Polizei erwischt. Von einer Verfolgung wurde gemäß § 45 Abs. 1 JGG folgenlos, was extra im Brief vom Staatsanwalt drin stand, abgesehen.
Ich habe mich natürlich zu dem Thema umgehört und da hieß es, dass ich ein Drogen-Screening absolvieren muss. Haltet ihr das in diesem Fall für wahrscheinlich? Wenn nicht, mit was soll ich sonst rechnen?
Im Falle eines Drogen-Screening: was genau erwartet mich da?
Ich habe in einem anderen Forum gesagt bekommen, dass ich mich jetzt zwischen Autofahren und Konsum entscheiden müsse, da ich bei Polizeikontrollen wahrscheinlich kontrolliert werde. Ist das wirklich so wahrscheinlich? Ich hab gehört, dass solche Fälle nach 5 Jahren verjähren. Stimmt das? Wenn ja, sollte ich dann in den 5 Jahren auf eines der beiden Sachen verzichten?
Es tut mir leid, falls die Frage hier vielleicht nicht gänzlich reinpasst aber ich such verzweifelt nach einer Antwort.
Ich bedanke mich im Voraus schon mal für potentielle Antworten und stehe für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
MfG
ich hab mich hier mal angemeldet, weil ich auf eine fallspezifische Antwort hoffe.
Ich bin 17 Jahre, komme aus Baden-Württemberg und wollte demnächst mit meinem Führerschein beginnen. Unglücklicherweise wurde ich im September letzten Jahres mit 0,1 Gramm Cannabis von der Polizei erwischt. Von einer Verfolgung wurde gemäß § 45 Abs. 1 JGG folgenlos, was extra im Brief vom Staatsanwalt drin stand, abgesehen.
Ich habe mich natürlich zu dem Thema umgehört und da hieß es, dass ich ein Drogen-Screening absolvieren muss. Haltet ihr das in diesem Fall für wahrscheinlich? Wenn nicht, mit was soll ich sonst rechnen?
Im Falle eines Drogen-Screening: was genau erwartet mich da?
Ich habe in einem anderen Forum gesagt bekommen, dass ich mich jetzt zwischen Autofahren und Konsum entscheiden müsse, da ich bei Polizeikontrollen wahrscheinlich kontrolliert werde. Ist das wirklich so wahrscheinlich? Ich hab gehört, dass solche Fälle nach 5 Jahren verjähren. Stimmt das? Wenn ja, sollte ich dann in den 5 Jahren auf eines der beiden Sachen verzichten?
Es tut mir leid, falls die Frage hier vielleicht nicht gänzlich reinpasst aber ich such verzweifelt nach einer Antwort.
Ich bedanke mich im Voraus schon mal für potentielle Antworten und stehe für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
MfG
Re: Führerschein
Hallo viscabarca,
es kommt erstmal darauf an welche Führerscheinstelle für dich zuständig ist. In Freiburg sind sie beispielsweise deutlich strenger drauf als in Stuttgart oder Karlsruhe. Die Wahrscheinlichkeit das ein derart geringfügiges Vergehen von der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet wird halte ich allerdings für sehr gering. Gewissheit wirst Du allerdings erst haben wenn Du deinen Führerschein dann tatsächlich beantragst, sollten die dann tatsächlich einen Nachweis haben wollen das Du clean bist musst Du vermutlich eine Urinkontrolle machen. Kostet so um die 120 € und kannst bei TÜV Süd oder bei der Gerichtsmedizin machen. Würde Dir also raten vor dem Führerscheinantrag abstinent zu bleiben um denen nicht ins offene Messer zu rennen.
es kommt erstmal darauf an welche Führerscheinstelle für dich zuständig ist. In Freiburg sind sie beispielsweise deutlich strenger drauf als in Stuttgart oder Karlsruhe. Die Wahrscheinlichkeit das ein derart geringfügiges Vergehen von der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet wird halte ich allerdings für sehr gering. Gewissheit wirst Du allerdings erst haben wenn Du deinen Führerschein dann tatsächlich beantragst, sollten die dann tatsächlich einen Nachweis haben wollen das Du clean bist musst Du vermutlich eine Urinkontrolle machen. Kostet so um die 120 € und kannst bei TÜV Süd oder bei der Gerichtsmedizin machen. Würde Dir also raten vor dem Führerscheinantrag abstinent zu bleiben um denen nicht ins offene Messer zu rennen.
Cannabis und Führerschein
"Heute wurde im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin der Startschuss für die bislang größte Kampagne in der Geschichte des Deutschen Hanfverbands gegeben. Im Beisein des Freiburger Rechtsanwalts Sebastian Glathe stellten DHV-Geschäftsführer Georg Wurth und DHV-Kampagnen-Leiterin Mariana Pinzón Becht die bis November laufende Führerschein-Kampagne vor. Auch Betroffene der aktuellen Rechtsprechung berichteten von ihren gemachten Erfahrungen mit den Behörden, den Führerscheinstellen und den Kämpfen um ihre Führerscheine.
Die Kampagne „Klarer Kopf. Klare Regeln!“ resultiert aus dem Wunsch nach mehr Gerechtigkeit, mehr Verhältnismäßigkeit und Sicherheit im Straßenverkehr. Tausende Cannabiskonsumenten verlieren jedes Jahr ihren Führerschein – und das oftmals obwohl sie nicht unter messbarer aktiver Wirkung am Steuer sitzen oder gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Der Deutsche Hanfverband will daher auf die erhebliche verwaltungsrechtliche Ungleichbehandlung im Straßenverkehr, wenn es um Alkohol und Cannabis geht, aufmerksam machen. Darüber hinaus fordert der Deutsche Hanfverband die Einführung sicherheitsrelevanter THC-Grenzwerte, analog zu den risikobasierten Alkohol-Grenzwerten. Niemand will berauschte Fahrer im Straßenverkehr. Dass Cannabiskonsumenten aber allein für den Umgang mit Cannabis bestraft werden, selbst wenn sie zwischen Fahrt und Konsum klar trennen können, ist unverständlich.
Im Rahmen der Kampagne werden neben einem animierten Erklärvideo fortlaufend Videos mit Verkehrs- und Strafrechtsexperten und Betroffenen produziert und auf der Kampagnenseite http://www.klarerkopf-klareregeln.de veröffentlicht. Der Kampagnen-Flyer wird den Sommer über in ganz Deutschland bei diversen Veranstaltungen und den Ortsgruppen des Deutschen Hanfverbands verteilt, ehe im Rahmen der ersten Konferenz des Deutschen Hanfverbands im November eine Resolution verabschiedet werden wird.
DHV-Geschäftsführer Georg Wurth: "Wenn nüchternen Fahrern der Führerschein entzogen wird, nur weil sie Cannabiskonsumenten sind, dann ist das ungerecht und unverhältnismäßig. Es ist eine Diskriminierung von Millionen Menschen in Deutschland, die nicht mehr zeitgemäß ist."
Sebastian Glathe, Rechtsanwalt für Straf- und Verwaltungsrecht: "Der Staat muss mit offenem Visier auftreten und nur das regeln, was er zu regeln vorgibt. Alles andere ist die Bestrafung des Cannabiskonsumenten durch die verwaltungs- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Hintertür."
Die Führerschein-Kampagne wird dem Deutschen Hanfverband durch freundliche Unterstützung von sens media ermöglicht."
https://hanfverband.de/nachrichten/pres ... n-kampagne
https://www.facebook.com/hanfverband/po ... 6252455622
https://www.facebook.com/hanfverband/po ... 6185205622
https://www.facebook.com/hanfverband/po ... 4012570622
Und hier die erste Pressemeldung, die ich finden konnte :
"Cannabis im Straßenverkehr – Hanfverband kritisiert Rechtslage
Wer Canabis konsumiert, kann schnell seinen Führerschein los sein: Bei mehr als 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum ist der Lappen weg. Kritiker meinen, dieser Wert sei viel zu niedrig, denn THC bleibe weit über den Rausch hinaus im Blut. Der Hanfverband will sich für eine Erhöhung des Grenzwerts einsetzen."
http://www.mdr.de/nachrichten/vermischt ... g-100.html
Die Kampagne „Klarer Kopf. Klare Regeln!“ resultiert aus dem Wunsch nach mehr Gerechtigkeit, mehr Verhältnismäßigkeit und Sicherheit im Straßenverkehr. Tausende Cannabiskonsumenten verlieren jedes Jahr ihren Führerschein – und das oftmals obwohl sie nicht unter messbarer aktiver Wirkung am Steuer sitzen oder gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Der Deutsche Hanfverband will daher auf die erhebliche verwaltungsrechtliche Ungleichbehandlung im Straßenverkehr, wenn es um Alkohol und Cannabis geht, aufmerksam machen. Darüber hinaus fordert der Deutsche Hanfverband die Einführung sicherheitsrelevanter THC-Grenzwerte, analog zu den risikobasierten Alkohol-Grenzwerten. Niemand will berauschte Fahrer im Straßenverkehr. Dass Cannabiskonsumenten aber allein für den Umgang mit Cannabis bestraft werden, selbst wenn sie zwischen Fahrt und Konsum klar trennen können, ist unverständlich.
Im Rahmen der Kampagne werden neben einem animierten Erklärvideo fortlaufend Videos mit Verkehrs- und Strafrechtsexperten und Betroffenen produziert und auf der Kampagnenseite http://www.klarerkopf-klareregeln.de veröffentlicht. Der Kampagnen-Flyer wird den Sommer über in ganz Deutschland bei diversen Veranstaltungen und den Ortsgruppen des Deutschen Hanfverbands verteilt, ehe im Rahmen der ersten Konferenz des Deutschen Hanfverbands im November eine Resolution verabschiedet werden wird.
DHV-Geschäftsführer Georg Wurth: "Wenn nüchternen Fahrern der Führerschein entzogen wird, nur weil sie Cannabiskonsumenten sind, dann ist das ungerecht und unverhältnismäßig. Es ist eine Diskriminierung von Millionen Menschen in Deutschland, die nicht mehr zeitgemäß ist."
Sebastian Glathe, Rechtsanwalt für Straf- und Verwaltungsrecht: "Der Staat muss mit offenem Visier auftreten und nur das regeln, was er zu regeln vorgibt. Alles andere ist die Bestrafung des Cannabiskonsumenten durch die verwaltungs- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Hintertür."
Die Führerschein-Kampagne wird dem Deutschen Hanfverband durch freundliche Unterstützung von sens media ermöglicht."
https://hanfverband.de/nachrichten/pres ... n-kampagne
https://www.facebook.com/hanfverband/po ... 6252455622
https://www.facebook.com/hanfverband/po ... 6185205622
https://www.facebook.com/hanfverband/po ... 4012570622
Und hier die erste Pressemeldung, die ich finden konnte :
"Cannabis im Straßenverkehr – Hanfverband kritisiert Rechtslage
Wer Canabis konsumiert, kann schnell seinen Führerschein los sein: Bei mehr als 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum ist der Lappen weg. Kritiker meinen, dieser Wert sei viel zu niedrig, denn THC bleibe weit über den Rausch hinaus im Blut. Der Hanfverband will sich für eine Erhöhung des Grenzwerts einsetzen."
http://www.mdr.de/nachrichten/vermischt ... g-100.html
- Ganjadream
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- Registriert: Do 16. Feb 2012, 11:57
Re: Cannabis und Führerschein
Hallo zusammen, soll man hier Medienartikel zur Kampagne listen oder einen eigenen Thread auf machen? Dann den unteren Teil von diesem Post dort gerne mit Copy und Past als Zitat von mir einfügen:
Das Hanf Magazin berichtet über die Führerscheinkampagne "Klarer Kopf. Klare Regeln!" vom DHV:
http://www.hanf-magazin.com/szeneleben/ ... re-regeln/
Die hier bereits erwähnt wurde:
http://www.hanf-magazin.com/szeneleben/ ... lisierung/
Unser YouTube Channel hat leider nur eine geringe Reichweite, es zeigt sich allerdings, dass ein reges Interesse zur Situation in den USA besteht. Man könnte z.B. dortiges Führerscheinrecht kurz und bündig analysieren und sagen, wo es dort besser oder schlechter ist sowie statistische Zahlen anfügen. Schwere Unfälle sind mit legalerem oder legalem Cannabis sind immerhin rückläufig. (Und mir ist bewusst, dass jeder US Staat oder sogar einzelne Regionen in diesen das Führerscheinrecht etwas verschieden auslegen werden, ist in Deutschland immerhin auch nicht überall gleich, auch wenn es hier vermutlich einheitlichere Regelungen gibt.)
Ich habe so viel um die Ohren, dass ich mich nicht in die Details eingearbeitet habe. Aber ich finde gewiss noch die Zeit und werde schon diesen Samstag in der Innenstadt von Münster die Flyer verteilen, ist Stadtfest.
Das Hanf Magazin berichtet über die Führerscheinkampagne "Klarer Kopf. Klare Regeln!" vom DHV:
http://www.hanf-magazin.com/szeneleben/ ... re-regeln/
Die hier bereits erwähnt wurde:
http://www.hanf-magazin.com/szeneleben/ ... lisierung/
Unser YouTube Channel hat leider nur eine geringe Reichweite, es zeigt sich allerdings, dass ein reges Interesse zur Situation in den USA besteht. Man könnte z.B. dortiges Führerscheinrecht kurz und bündig analysieren und sagen, wo es dort besser oder schlechter ist sowie statistische Zahlen anfügen. Schwere Unfälle sind mit legalerem oder legalem Cannabis sind immerhin rückläufig. (Und mir ist bewusst, dass jeder US Staat oder sogar einzelne Regionen in diesen das Führerscheinrecht etwas verschieden auslegen werden, ist in Deutschland immerhin auch nicht überall gleich, auch wenn es hier vermutlich einheitlichere Regelungen gibt.)
Ich habe so viel um die Ohren, dass ich mich nicht in die Details eingearbeitet habe. Aber ich finde gewiss noch die Zeit und werde schon diesen Samstag in der Innenstadt von Münster die Flyer verteilen, ist Stadtfest.
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein hat die Arroganz vergessen.
-
- Beiträge: 237
- Registriert: Di 25. Aug 2015, 16:19
Re: Cannabis und Führerschein
Hallo zusammen,
gerne können wir hier Presse Echos für die Kampagne hier sammeln.
Artikel, zum Thema bitte direkt an fuehrerschein@hanfverband.de, dann können wir sie gleich bei Facebook verfeuern.
LG
Mariana
gerne können wir hier Presse Echos für die Kampagne hier sammeln.
Artikel, zum Thema bitte direkt an fuehrerschein@hanfverband.de, dann können wir sie gleich bei Facebook verfeuern.
LG
Mariana
Re: Cannabis und Führerschein
Diese Kampagne ist wirklich nötig ! ! !
"Im Übrigen dürfen alle Personen, welche Drogen im Besitz hatten, aber nicht Fahrer waren, ebenso mit dem Verlust ihres Führerscheins auf dem Verwaltungswege rechnen."
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/s ... 170,454021
"Im Übrigen dürfen alle Personen, welche Drogen im Besitz hatten, aber nicht Fahrer waren, ebenso mit dem Verlust ihres Führerscheins auf dem Verwaltungswege rechnen."
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/s ... 170,454021
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Cannabis und Führerschein
Gute Motivation, um nüchtern zu fahren
Ich sags ja die ganze Zeit schon, warum sollte man nicht bekifft fahren, denn der Führerschein ist sowieso weg, ob nüchtern oder nicht !
Was soll man denn da noch sagen???
Ich hab gehört, die künftige Regierung, will die selbe Verfahrensweise auch bei Alkoholika anwenden. Das bedeutet, wenn DU z. B. mit deinem Kombi, ohne vorher etwas alkoholisches getrunken zu haben, vom Supermarkt heim fährst, auf der Ladefläche ein Kasten (bayerisches) Bier, in der Seitenablage noch eine Flasche Schnaps liegen hast und in eine Bolizei KonTROLLE kommst, dann sieht der Beamte sofort, ein Alkoholiker und meldet es der Führerscheinstelle, die natürlich die Fahreignung anzweifelt und sofort den Führerschein entzieht
Vor allem die Oktoberfestbesucher werden sich "no oschaun", wenn die zu Fuß nach Hause, unterwegs in eine Kontrolle geraten und der Beamte riecht das Bier. Natürlich wieder sofort Meldung an die Führerscheinstelle.
Ich sags ja die ganze Zeit schon, warum sollte man nicht bekifft fahren, denn der Führerschein ist sowieso weg, ob nüchtern oder nicht !
Was soll man denn da noch sagen???
Ich hab gehört, die künftige Regierung, will die selbe Verfahrensweise auch bei Alkoholika anwenden. Das bedeutet, wenn DU z. B. mit deinem Kombi, ohne vorher etwas alkoholisches getrunken zu haben, vom Supermarkt heim fährst, auf der Ladefläche ein Kasten (bayerisches) Bier, in der Seitenablage noch eine Flasche Schnaps liegen hast und in eine Bolizei KonTROLLE kommst, dann sieht der Beamte sofort, ein Alkoholiker und meldet es der Führerscheinstelle, die natürlich die Fahreignung anzweifelt und sofort den Führerschein entzieht
Vor allem die Oktoberfestbesucher werden sich "no oschaun", wenn die zu Fuß nach Hause, unterwegs in eine Kontrolle geraten und der Beamte riecht das Bier. Natürlich wieder sofort Meldung an die Führerscheinstelle.
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Re: Cannabis und Führerschein
Hi M. Nice,M. Nice hat geschrieben:"Im Übrigen dürfen alle Personen, welche Drogen im Besitz hatten, aber nicht Fahrer waren, ebenso mit dem Verlust ihres Führerscheins auf dem Verwaltungswege rechnen."
Aus dem Artikel:
Beim Konsum harter Drogen gibt es, im Gegensatz zu Cannabis, keine Möglichkeit den Lappen zu behalten.Ein 22-jähriger Mitfahrer hatte außerdem eine geringe Menge Amphetamin im Gepäck. Umfangreicher war ein 19-jähriger aus Schwandorf ausgestattet, der ebenfalls in diesem Auto saß. Der Auszubildende hatte sich mit Marihuana, Ecstasy und Amphetamin eingedeckt.....
Der Konsum solcher Stoffe schließt grundsätzlich die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/FE ... erwalt.php
Allerdings ist die Aussage in dem Artikel insofern falsch, dass wenn die Mitfahrer keine Konsumangaben gemacht haben, sie automatisch den Führerschein verlieren werden.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Ko ... ffenen.php
Vielmehr wird die Fahrerlaubnisbehörde die Mitfahrer zu einem ärztlichen Gutachten auffordern und erst danach entscheiden (= Entziehen). Die Angabe "das wollte ich verkaufen/verschenken" während des Gutachtens macht dann die Position in dem BTMG Verfahren nicht besser Eine klassische Loose Loose Situation
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Dr ... rdacht.php
VG
HabAuchNeMeinung