Sammlung Patienten vor Gericht

Sabine
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Sabine »

apo.net macht gleich ein "Thema der Woche" aus der Gesetzesänderung :

" Thema der Woche: Cannabis auf Rezept

Schwer kranke Menschen erhalten künftig medizinisches Cannabis auf Kassenrezept. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzesentwurf, den der Bundestag im Januar verabschiedet hatte. Wer profitiert davon, wann tritt das Gesetz in Kraft und welcher Arzt darf ein solches Rezept ausstellen? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Cannabis als Kassenleistung lesen Sie im aktuellen Thema der Woche.


Ein Thema, welches bisher noch nicht so oft angesprochen wurde :

"Gibt es Wechselwirkungen mit anderen Mitteln?

Um eine verlässliche Aussage über Wechselwirkungen von Cannabis und anderen Medikamenten treffen zu können, muss man wissen, in welcher Form das Cannabis verabreicht wird. Somit ist die Bewertung, ob eine Therapieänderung notwendig oder gar ein Einsatz von Cannabis nicht möglich ist, immer eine Einzelfallentscheidung. Theoretisch betrachtet kann es über die sogenannten Cytochrom-P-450-Enzyme (CYP) zu Wechselwirkungen zwischen Cannabis und anderen Arzneimitteln, ggf. auch Lebensmitteln, kommen. Parallel zu einer Cannabis-Therapie sollte von einem Alkoholkonsum Abstand genommen werden, da einige Haupt- und auch Nebenwirkungen im negativen Sinne verstärkt werden könnten."


https://www.aponet.de/aktuelles/ihr-apo ... ezept.html
Sabine
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Sabine »

"Neuenrader nennt therapeutische Gründe: Marihuana zur Schmerzlinderung

Medizinische Gründe für den Besitz einer erheblichen Menge Marihuana trug ein 34-jähriger Neuenrader im Amtsgericht Altena vor. Der Mann war am Nachmittag des 25. Januar 2016 einer Verkehrskontrolle auf dem Schöntaler Weg begegnet.

In seinem Fahrzeug hatten die Polizeibeamten gut 193 Gramm Marihuana sichergestellt – eine Menge, deren Wirkstoffgehalt mit 27,5 Gramm erheblich über der Grenze zur nicht geringen Menge (7,5 Gramm) lag.
...
Er beantragte ein Jahr Haft auf Bewährung wegen Handels mit einer nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln - in einem minderschweren Fall. Verteidiger Andreas Trode und das Schöffengericht schlossen sich an.

An den genannten therapeutischen Gründen für den Einsatz des Stoffes „wollen wir hier nicht zweifeln“, sagte Richter Dirk Reckschmidt vieldeutig."


https://www.come-on.de/lennetal/neuenra ... 25525.html
Max
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Max »

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Zuletzt geändert von Max am Mi 9. Okt 2019, 01:07, insgesamt 1-mal geändert.
Sabine
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Sabine »

Warum darfst Du darüber nicht berichten ?
Max
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Max »

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Zuletzt geändert von Max am Mi 9. Okt 2019, 01:07, insgesamt 1-mal geändert.
Sabine
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Sabine »

"53-Jähriger züchtet Hanf in Wohnung

Seit Kindesbeinen kämpft ein heute 53 Jahre alter Mann aus Rheda gegen eine äußerst schmerzhafte Krankheit an: die Hemiparese. Sie beschreibt ein Krankheitsbild, das durch die halbseitige Lähmung des Körpers geprägt wird.

Der Frührentner fand heraus, dass der Genuss von Cannabis sein Leiden erheblich lindert. 2014 begann er in seiner Wohnung mit dem Anbau des verbotenen Betäubungsmittels. Am Freitag wurde der Eigenkonsument mit einem Jahr Gefängnis bestraft. Die Freiheitsstrafe, die das Schöffengericht Gütersloh für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt hat, liegt deutlich unterhalb der Forderung der Staatsanwältin und entspricht exakt dem Antrag von Gabriele Martens, Fachanwältin für Strafrecht in Rheda-Wiedenbrück, die dem Gericht die Situation ihres Mandanten schilderte.
...
Eine Nachbarin erschnupperte indes den typischen Marihuanageruch im Treppenhaus, entdeckte im Mülleimer entsorgte Hanfpflanzen und alarmierte die Polizei."


http://www.die-glocke.de/lokalnachricht ... 40074eb-ds

Schluss mit solchen harten Urteilen, auch wenn sie vor der neuen Gesetzgebung geschehen sind.
Sabine
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Sabine »

"Nicht gerade vom Glück verfolgt

Ein 37-Jähriger wird angeklagt, weil er bewaffnet mit Drogen gehandelt haben soll. Vor dem Richter jedoch wendet sich das Blatt

Am Ende einer absoluten Pechsträhne kam bei einem 37-jährigen Unterallgäuer eine Hausdurchsuchung der Polizei, die Betäubungsmittel in nicht unerheblichen Mengen zu Tage förderte – und als die Beamten auch noch einen verbotenen Schlagring fanden, da fand er sich plötzlich in Untersuchungshaft wieder und sah sein Leben „abgeschlossen“, wie er vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Memmingen sagte.
...
Doch Anfang dieses Jahrzehnts kam es knüppeldick: Bei der Arbeit gab es Probleme, er kam in eine neue Abteilung, dazu kam ein Bandscheibenvorfall mit Erwerbsminderung, eine seiner Schwestern erhängte sich und er bekam zu den Schmerzen des Bandscheibenvorfalls auch noch Depressionen. Der Mann landete beim Therapeuten. Die verschriebenen Antidepressiva setzte er von sich aus ab, weil „sie ihm nicht gut taten“, wie er sagte.

Stattdessen griff er auf Anraten von Freunden zu Marihuana und anderen Rauschmitteln, um Gemütszustand und Schmerzen zu bessern. Der Kauf der Betäubungsmittel hinterließ natürlich Spuren. Als einer aus dem Drogenmilieu im Netz der Polizei hängen blieb, plauderte er und nannte den Namen des Angeklagten. Darauf kam es zur Hausdurchsuchung.
...
Am Ende blieb also von der Anklage nicht mehr viel. Noch während der Verhandlung zog der Staatsanwalt auf Anraten des Richters den Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens zurück. Blieb nur noch die Frage, ob es sich um Drogenkonsum um einen schweren oder minderschweren Fall handelt. In seinem Plädoyer wollte der Staatsanwalt aufgrund der Menge der Drogen immer noch nicht glauben, dass der Angeklagte nicht damit gehandelt habe.
...
Rechtsanwalt Wilhelm Seitz verwies auf den Meinungswandel in der Gesellschaft. Marihuana werde als Mittel gegen Schmerzen mehr und mehr akzeptiert."


http://www.augsburger-allgemeine.de/min ... 07216.html
Sabine
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Sabine »

"Drogen gegen Nebenwirkungen?
Landgericht schickt Lingener in Therapie und Haft

In einem Berufungsverfahren hat das Landgericht Osnabrück einen 49-Jährigen aus Lingen wegen der Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Marihuana und Haschisch sowie deren Besitzes zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gleichzeitig wurde seine Unterbringung in einer Therapieeinrichtung angeordnet.

Das Verfahren unterschied sich in einem Punkt gravierend von anderen dieser Art. Denn der Angeklagte hatte geltend gemacht, die Drogen ausschließlich für den Eigengebrauch in seinen Besitz gebracht zu haben: „Ich bin HIV-positiv und leide schwer unter den Nebenwirkungen der Medikamente, die ich dagegen einnehmen muss.“ Zu diesen zählten Schlaflosigkeit, Angstzustände und Appetitmangel. Letzteres habe zu einem deutlichen Gewichtsverlust geführt, so dass er bis auf 49 Kilogramm abmagerte. Der Gebrauch von Marihuana und Haschisch helfe ihm, diese Symptome überwinden zu können.
...
In der Berufungsverhandlung gab der 49-Jährige an, über die Aids-Hilfe in Lingen, wo er seit Jahren ehrenamtliche Arbeit leistet, einen Antrag für den Bezug von Marihuana auf Rezept gestellt zu haben.
...
Allerdings befindet sich der Lingener seit fünf Jahren im Methadon-Programm, da er seit seinem 18. Lebensjahr abhängig von Hartdrogen ist. Dieser Sachverhalt war es, der die Kammer zum Instrument der Unterbringung greifen ließ. Der Angeklagte hatte eingeräumt, seit Jahren zusätzlich zur Versorgung mit Methadon Cannabis zu konsumieren.

„Es ist an dieser Stelle nicht zu klären, ob Ihre Beschwerden nicht auf die gleichzeitige Einnahme verschiedener Medikamente gegen die Aids-Erkrankung, von Methadon und Cannabis zurückzuführen ist“, erklärte der Vorsitzende der Kammer. Die Medikamente müsse der Angeklagte nehmen, die Drogen und den Drogenersatz aber nicht. (Hervorhebung von mir)"


http://www.noz.de/lokales/lingen/artike ... e-und-haft

:evil:
Duck
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Duck »

Warum gibt es denn mehtadon wenn man es nicht nehmen muss :?
Gegen HIV muss man auch nix nehmen, man könnte der sache ja ihren lauf lassen :shock:

Was sind denn das für, ich will Menschen da garnicht erst sagen :?
Sabine
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Sabine »

"Über drei Kilo Marihuana gegen die Schmerzen

Zur Bekämpfung seiner Schmerzen und Depressionen legte ein 44-Jähriger aus Gangkofen eine Marihuanaplantage an und bewies dabei einen „grünen Daumen“: Immerhin knapp 3,4 Kilogramm Gras wurden nach seiner Festnahme sichergestellt. Für den illegalen Anbau handelte er sich jetzt beim Schöffengericht des Landshuter Amtsgerichts eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten ein, außerdem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
...
Die Schwester hatte den Streifenbeamten bereits beim ersten „Besuch“ einen Beutel mit rund 70 Gramm Marihuana, übergeben und mitgeteilt, dass das ihr Bruder „vergessen“ habe. Was dann folgte, war eine Durchsuchung der Wohnung in Gangkofen mit einem überraschenden Ergebnis: Die Drogenfahnder stießen auf eine quasi frisch abgeerntete Marihuana-Plantage und konnten insgesamt knapp 3,4 Kilogramm Gras sicherstellen. Im getrockneten Zustand waren es dann immerhin noch etwa 2,5 Kilogramm, wenn auch von eher mieser Qualität.

Der 44-Jährige machte bei seiner Vernehmung keinen Hehl aus seinem „grünen Daumen“. Allerdings, so tat er kund, habe er das Gras lediglich für den Eigenkonsum angebaut und nie Handel getrieben. Diese Einlassung war dann im Verlauf der Ermittlungen auch nicht zu widerlegen. Es gab keine Hinweise auf Deals, die der Mann getätigt haben könnte und auch die eingeholten Bankauskünfte brachten keine Anhaltspunkte für illegale Einnahmen.
...
Wegen seiner Cannabisplantage landete er zunächst in Untersuchungshaft und inzwischen in vorläufiger Unterbringung im Bezirksklinikum Mainkofen.
...
Dann allerdings habe er wegen chronischer Schmerzen u.a. an den Bandscheiben und wegen eines Meniskusschadens, die auch zu seiner Berufsunfähigkeit geführt hätten, wieder zum Gras gegriffen – zwei bis fünf Gramm habe täglich konsumiert. Damit habe er auch seine Depressionen bekämpft.

Landgerichtsarzt Dr. Hubert Näger bescheinigte dem 44-Jährigen in seinem Gutachten eine ausgeprägte Cannabisabhängigkeit, eine depressive Anpassungsstörung sowie eine chronische Schmerzstörung. Damit sei nicht auszuschließen, dass zur Tatzeit seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen sei.

Der Gutachter sah die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt als gegeben an, zumal der 44-Jährige auch Therapiebereitschaft bekundet habe. Die Therapiedauer hatte der Landgerichtsarzt auf rund 18 Monate taxiert. "


http://www.wochenblatt.de/nachrichten/r ... 171,442706

2-5 Gramm sind doch der "Durchschnitt" bei schlimmen Schmerzen?!
Daraus jetzt einem Patienten eine starke Cannabisabhängigkeit anzudichten, ist schon heftig. Droht bei ungünstigen Umständen, und ich meine jetzt nicht den illegalen Anbau, anderen Patienten auch so ein Schicksal?
Das der Angeklagte dem zugestimmt hat, kann ich mir nur in Hoffnung auf eine mildere Strafe erklären.
Sabine
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Sabine »

"Cannabis-Züchter widerspricht Polizei

In einem Hochhaus in Hochdahl bestellte eine Gruppe junger Leute Pizza. Der Bote wurde erst nicht bezahlt und dann mit einem Baseball-Schläger verprügelt. In der Wohnung fand die Polizei mehr als 30 Marihuanapflanzen.
...
Auf einer Internet-Seite, die sich unter anderem mit der Aufzucht und Pflege von Haschisch-Pflanzen beschäftigt, hat der 21-jährige unter großer Aufmachung eine so genannte "Gegendarstellung" veröffentlicht.

Es sei nicht richtig, so der Wohnungsinhaber im "Highway-Magazin", dass die Pizza nicht bezahlt wurde. Er behauptet, eine per Internet aufgegebene Bestellung wurde an eine falsche Adresse geliefert. Die Pizzen seien dort auch entgegengenommen und bezahlt worden. Weil nun der 21-Jährige die Pizza dort abholen musste, habe man sich beim Pizza-Dienst beschwert. Als Entschädigung sollten angeblich kostenlos zwei Jumbo Pizzen und eine Cola gebracht werden. Der Bote wollte aber offenbar trotzdem Geld für diese Jumbo-Pizzen. Die Inhaber der Wohnung telefonierten wieder mit dem Pizza-Dienst. Offenbar gab es Unstimmigkeiten, worauf die Freundin des Wohnungsinhabers ohne zu bezahlen die Türe schloss. "Daraufhin hat der Lieferant sofort heftigst aggressiv vor die Wohnungstür getreten und im Hausflur rumgeschrien, beleidigt und gedroht", berichtet der Inhaber der Wohnung.
...
Was dem jungen Mann aber offenbar ganz wichtig ist: Er behauptet in der Gegendarstellung, er sei "im Besitz einer Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle", die es ihm erlaube, Cannabisblüten zu erwerben, weil er sie "medizinisch benötige". Er sei Patient und habe den Anbau bereits 2013 beantragt, aber zweimal eine Ablehnung bekommen. Um dagegen zu klagen, fehlten ihm allerdings die finanziellen Mittel. Die Betreiber der Seite "Highway-Magazin" sehen diese "Gegendarstellung" als durchaus realistische Variante des Tathergangs an."


http://www.rp-online.de/nrw/staedte/erk ... -1.6851223
Sabine
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Sabine »

Respekt für die klare Ansage vor Gericht!

"Landgericht verhängt Bewährungsstrafe
Osnabrücker verordnete sich selbst Marihuana-Therapie

Zu mild war das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück gegen einen 35-Jährigen Marihuana-Konsumenten ausgefallen – so sah es jedenfalls die Staatsanwaltschaft. Sie ging in Berufung und hatte nun Erfolg: Das Landgericht korrigierte die Strafe leicht nach oben.
...
Die Strafe fiel verhältnismäßig milde aus, weil das Amtsgericht von einem minderschweren Fall ausging. Denn der 35-jährige leidet an starken Rückenproblemen – genau genommen an einem „schweren Wirbelsäulenschmerzsyndrom mit rezidivierenden Bandscheibenvorfällen und degenerativen Veränderungen“, um es medizinisch zu formulieren. Seinen erlernten Beruf als Informatiker musste er bereits vor sechs Jahren aufgeben, weil langes Sitzen am Schreibtisch aufgrund seines Leidens nicht mehr möglich ist. Momentan seien die Beschwerden so stark, dass er kaum liegen könne, sagte der Angeklagte aus.

Nachdem mehrere Ärzte ablehnten, ihn zu operieren, habe er sich dazu entschieden, eine Schmerztherapie mit Marihuana durchzuführen – „eigenständig und bewusst illegal“, wie es vor dem Amtsgericht hieß.
...
Das Gericht zog sich für eine knappe Viertelstunde zurück und kam schließlich mit einem leicht korrigierten Urteil zurück in den Saal: Statt fünf Monate beträgt die Freiheitsstrafe nun sechs Monate und eine Woche. Wenn der Verurteilte nicht ins Gefängnis möchte, darf er sich zwei Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen. Momentan bemüht er sich nach eigenen Angaben um eine legale Cannabistherapie unter ärztlicher Aufsicht."


https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/a ... a-therapie

Hat der Richter ihm auch einen Tip gegeben, was er machen sollte, wenn sich kein Arzt findet und wenn doch, dann Lieferschwierigkeiten ... Richter haben doch gerade bei Cannabis immer so tolle "letzt Worte". :roll:
Sabine
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Sabine »

"Marihuana Für Schmerztherapie

45-jähriger Delmenhorster muss wegen Eigenanbaus in Haft

Der Mann sagte aus, unter starken Rückenschmerzen zu leiden. Die Drogen sollten diese lindern. „Gesetz ist Gesetz“, sagte die Richterin und verurteilte den 45-Jährigen zu vier Jahren Gefängnis.

Zwei Jahre und drei Monate Gefängnis lautete das Urteil des Delmenhorster Amtsgerichts für einen 45 Jahre alten Mann aus Delmenhorst, der Marihuana angebaut hatte.
...
„Ich habe mir nur geholfen, verdammt noch mal“, rechtfertigte sich der Angeklagte. „Gesetz ist Gesetz“, konterte die Vorsitzende Richterin. "*
...
Der Angeklagte ist erheblich einschlägig vorbestraft. Wegen bewaffneten Handeltreibens mit Drogen wurde er bereits zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Da spielten die Schmerzen noch keine Rolle. Als er die Drogen anbaute, stand er unter Bewährung. 750 Gramm Marihuana hatte er ernten können, ausreichend für eine längere Schmerztherapie.

Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe und stellte für den Angeklagten den Antrag, in Zukunft seine Schmerzmittel selbst anbauen zu dürfen. Doch davon wollte die Oldenburger Berufungskammer nichts wissen.

Fest steht, dass Cannabis Schmerzen lindern kann. Es wird in der Medizin aber nur zögerlich eingesetzt. Das hat der Angeklagte zumindest geschafft. Seit Juni bekommt er seine Drogen auf Rezept. Eine Abmilderung des Delmenhorster Urteils kam wegen der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen nicht infrage."


https://www.nwzonline.de/delmenhorst/de ... 53914.html

*Hervorhebung von mir

Solche Urteile und Aussagen darf es nicht mehr geben ! :evil:
Sabine
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Sabine »

Hoffe, das wir solche Nachrichten demnächst nicht mehr lesen müssen :evil:

"Polizei hilft Rollstuhlfahrer auf und zeigt ihn an

Die Polizei ist in Altenburg lauten Hilferufen in eine Wohnung am Kornmarkt gefolgt. Dort habe sich am Donnerstag ein 40-Jähriger nicht mehr selbstständig in seinem Rollstuhl aufrichten können, teilte die Polizei am Freitag mit. Als die Polizisten dem Mann aufhalfen, fiel ein Tütchen mit Cannabis aus der Brieftasche des Mannes. Die Polizisten schrieben eine Strafanzeige wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln."


http://www.t-online.de/nachrichten/id_8 ... hn-an.html
Sabine
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Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Streit um Therapiehoheit der Ärzte für die Verordnung von Cannabis als Medizin weitet sich aus

Seit Monaten haben viele Patientinnen und Patienten Ärger mit ihrer Krankenkasse: Häufig will diese die Kosten für die Therapie mit medizinischem Cannabis nicht übernehmen. Inzwischen streiten über das Thema auch die Gerichte. Dabei war die Therapiehoheit der Ärztinnen und Ärzte ein Aspekt, den der Bundestag mit dem Cannabis-Gesetz stärken wollte. Wie auch die Tatsache, dass die Schwerkranken nicht austherapiert sein müssen.
...
Inzwischen befassen sich auch die Gerichte mit abgelehnten Anträgen auf Cannabis-Therapie – mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen: Nach einem Eilbeschluss des Sozialgerichts Düsseldorf (AZ: S 27 KR 698/17 ER) kann Cannabis nur als nachweislich letzter Ausweg zu lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Dagegen räumt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz den Ärzten deutlich mehr Therapiefreiheit ein (AZ: L 5 KR 140/17 B ER)."


https://www.leafly.de/mediziner/streit- ... -sich-aus/
Duck
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Duck »

Mainz wäre glaub ich auch für mich zuständig.
Einen Arztbrief brauch ich noch, dann gehts rund.
iltisbaer
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von iltisbaer »

Ja das ist mal wieder so ne Sache wo ich nicht verstehe das, das so ausarten kann. Das Gesetz gibt den Ärzten klar die Therapiehoheit und legt weiterhin fest das die Kasse nur in begründeten Einzelfällen die Kostenübernahme verweigern darf.
Auch das so gut wie jeder Antrag an den MDK geleitet wird ist so nicht vorgesehen, eigentlich sollte auch hier nur in Ausnahmefällen dder MDK zu rate gezogen werden.
In jedem Fall handeln die Kassen (und auch die Gerichte die es ablehen) weder im Sinne des Gesetzgebers noch der Patienten. Normalerweise müsste da von Seiten der Regierung eingeschritten werden. Wenn ich irgendwas nicht zahle was ich laut Gesetz aber zu zahlen habe bekomm ich auch einen auf den Deckel.
Aber wenn ich aktuell schon wieder von geplanten Krankenkassenbeitragserhöhungen (Merkel) höre dann ist eigentlich alles klar...immer mehr verlangen, aber nix geben wollen...

Ich bin mal gespannt wie sich das alles entwickelt, denn ich leide unter Psoriasis pustulosa und bin quasi austherapiert. Leider schlagen mir die Immunsuppressiva aber ordentlich auf die Leber, sodass ich diese jetzt loswerden möchte und meine Hautärztin in der Uiklinik Mainz in 2 Wochen auch von einer Can.therapie überzeugen möchte.
Duck
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Duck »

Da wünsch ich dir erfolg bin von denen einfach nur... :oops:
Unmöglich wie die mich behandelt haben.


Hoffe die Ärzte sind da besser zu denen kam ich nur nachts um 2 mit dem kopf unterm Arm.
Sabine
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Gericht: Cannabis nur bei schwerer Erkrankung auf Rezept
...
Das teilte das Landessozialgericht am Donnerstag in Darmstadt mit. Die Anträge von zwei Männern aus Wiesbaden, die über Schmerzen klagten, seien deshalb abgelehnt worden. In einem dritten Fall hatte ein Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis mit starken Bauchschmerzen allerdings Erfolg. Die Krankenkasse muss die Versorgung mit einem Cannabis-Mundspray tragen. Die Erkrankung sei schwer, unter anderem hätten auch jahrelange Morphium-Gaben diese nur leicht lindern können, hieß es. Zudem gebe es Aussicht auf eine spürbare Besserung. Die Beschlüsse des Landessozialgericht sind unanfechtbar. (Aktenzeichen L 8 KR 366/17 B ER Fibromyalgie/Muskelschmerzen, L 8 KR 255/17 B ER Schmerzsyndrom und L 8 KR 288/17 B ER Bauchschmerzen)."


http://www.focus.de/regional/darmstadt/ ... 55544.html
DanielZappel
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von DanielZappel »

Ich sags ja. Deutschland ist Entwicklungsland. Bevor die CDUler nicht ausgestorben sind, wird das nix.
Da hilft dann nur noch eine Verfassungsbeschwerde denke ich.
Sabine
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Sabine »

Nicht nur "ist", sondern "bleibt". Und es stehen genügend Junge parat, um diese Linie weiterzuführen.

Was für mich noch ein gravierender Faktor ist : was macht das mit den Menschen? Das Vertrauen in unseren "Rechtsstaat" ist bei vielen doch eh schon am Boden, solche Urteile fördern die Abkehr weiter. Stichwort "innere Kündigung" https://de.wikipedia.org/wiki/Innere_K%C3%BCndigung
Faustrecht und Selbstjustiz nehmen z.B. nach meinen Beobachtungen immer mehr zu, da der "Staat" eh nichts macht. Da dürfte die Abwanderung in die Illegalität nicht mehr groß ins Gewicht fallen.
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von DrGreenthumb »

Die Sache mit der Therapiehoheit der Ärzte und vor allem auch das Weglassen klar definierter Krankheiten im Gesetz ist wohl Fluch und Segen zugleich.

Meine persönliche Meinung ist, man hätte wohl besser eindeutig festgelegt, dass bei bestimmten Krankheiten die KK zur Kostenübernahme gezwungen wären. Dafür die Möglichkeit zu einer Selbsttherapie (wie es vorher war) für andere Krankheiten deutlich zu erleichtern. Das hätte den Druck bzw. die Verantwortung etwas von den Ärzten genommen.

So wie es jetzt läuft ist es oft einfach willkürlich oder ungerecht mMn

Natürlich kommt man dann auch wieder an den Punkt, was genau ist eine "schwerwiegende Erkrankung" und was nicht.

Interessant wäre auch, was passiert eigentlich im Falle einer Gesetzesänderung diesbezüglich mit den jetzigen "Besitzern" einer Kostenübernahme? Geht dann der Spass wieder von vorne los oder wären diese unverändert wirksam?
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Gunter_H
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Gunter_H »

LSG Hessen lehnt Cannabis ab...

Neue Urteile des LSG Hessen (im Eilverfahren) lehnen den Anspruch auf Kostenerstattung von Cannabis durch die Krankenkasse bei Fibromyalgie und bei starken Schmerzen ab.

- Begründung:
Schwerwiegende Symptome sind nicht dokumentiert....
Es fehlt laut dem Gericht die Glaubhaftmachung eines schwerwiegenden Krankheitsbildes...

Außerdem sei nicht glaubhaft gemacht, dass „austherapiert“... (Kurzform) und "alternativlos"

Es fehlen die Indizien-Begründung warum Cannabisblüten hier wirklich hilft (Kurzform)

- Folgen:
Klar werden die Krankenkassen jetzt Auftrieb spüren...
Nur jedes Gerichtsurteil wird regelmäßig nur den konkreten Fall betreffen können.
Deine Situation muss weiterhin individuell behandelt werden !!!

- Wichtig bleibt aber vermutlich unbedingt:
Dass der Krankheitsverlauf – nach Möglichkeit – gut dokumentiert wird.
(Auch von uns als Patient!)
Was sind meine Symptome / Wann war ich bei welchen Ärzten mit welchen Beschwerden / Wie lautete die Diagnose / Welche Therapie wurde vorgeschlagen / praktiziert / mit welchem Ergebnis. Welche Nebenwirkungen sind eingetreten bzw beobachtet
Welche Atteste / Befundberichte habe ich von meinen bisherigen Ärzten die ggf. der Hausarzt nicht hat ...etc.

In der Begründung des Gerichtes fehlt offenbar das Thema, Standard Therapie kann z.B. wegen Nebenwirkungen nicht in Betracht kommen ..... (§ 31 Abschnitt 6 Absatz 1. b)
Deshalb: Warum sind die Standard Therapieverfahren für mich nicht zumutbar ,,,Nebenwirkungen“ etc.

Das Thema es fehlen angeblich Studien /Evidenz wurde hier ja schon häufig diskutiert.

Lasst Euch nicht entmutigen denn jeder Fall bleibt anders... Kämpfen lohnt sich!

In einem weiteren Urteil (hier zu Sativex) wird die Kostenerstattung vom gleichen Gericht zugesprochen

http://www.kostenlose-urteile.de/Hessis ... s25133.htm

weitere Quellen hierzu:
http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpr ... 1116392936
Zuletzt geändert von Gunter_H am Do 16. Nov 2017, 22:41, insgesamt 3-mal geändert.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Duck
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Duck »

Zitat:

Wichtig bleibt aber vermutlich unbedingt:
Dass der Krankheitsverlauf – nach Möglichkeit – gut dokumentiert wird.
(Auch von uns als Patient!)
Was sind meine Symptome / Wann war ich bei welchen Ärzten mit welchen Beschwerden / Wie lautete die Diagnose / Welche Therapie wurde vorgeschlagen / praktiziert / mit welchem Ergebnis. Welche Nebenwirkungen sind eingetreten bzw beobachtet
Welche Atteste / Befundberichte habe ich von meinen bisherigen Ärzten die ggf. der Hausarzt nicht hat ...etc.

Ja dumm nur das leider viele Ärzte überhauptnicht dokumentieren warum man da war :oops:

Also immer alles direckt mitnehmen, in zukunft.

Zitat:
In der Begründung des Gerichtes fehlt offenbar das Thema, Standard Therapie kann z.B. wegen Nebenwirkungen nicht in Betracht kommen ..... (§ 31 Abschnitt 6 Absatz 1. b)
Deshalb: Warum sind die Standard Therapieverfahren für mich nicht zumutbar ,,,Nebenwirkungen“ etc.


Auch mit diesem teil scheinen sich die ärzte schwer zutun warum auch immer :oops:


Zu Therapien machen die echt vorschläge?

Mir is das alles... ich hab da einfach zuviel erlebt und mir anhören müssen.
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Gunter_H
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Gunter_H »

Ja !!!

Es fällt den Ärzten wg. vielen, vielen Gründen sehr schwer mit diesen Themen umzugehen.....
Es ist aber halt unsere Gesundheit die wir - ein Stück weit auch selbst - in die Hand nehmen müssen.

Hier nochmal ein kleiner Hinweis in Richtung: Umgang mit Ärzten wenn ich entspr. Atteste brauche
viewtopic.php?f=22&t=7701
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Antworten

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