Unzulässige Ablehnung Cannabis *Erste Hilfe*

Schwierig, aber nicht unmöglich: Kostenübernahme durch Krankenkassen.
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

littleganja hat geschrieben:Wirst schon Erfolg haben vorm Gericht, mir ist kein Fall bekannt bei dem das Gericht nach Gesetzesänderung für die Kasse entschieden hat. Ist halt auch noch alles ziemlich neu.

Zum Pflegegeld, wenn du Pflege benötigst oder zumindest die Kriterien erfüllst, wärst du ziemlich doof das Pflegegeld nicht zu beantragen. Würde ich nicht von der Entscheidung Kostenübernahme anhängig machen, für menschen wie evtl. dich gibt es ja eben das Pflegegeld. Und kranke Menschen haben eben einen Mehraufwand.
littleganja: Erfolg vor dem Sozialgericht? Ach ja? :? Eigentlich hätte das SG schon längst meinen Antrag auf Einstweilige Anordnung der Kostenübernahme entscheiden müssen, da die gesetzlichen Anforderungen dafür abgehakt sind. Statt dessen bekomme ich überflüssige Fragen vom SG gestellt und unnötige Stellungnahmen der IKK vom Gericht geschickt mit der Aufforderung Stellung zu nehmen,
d.h. letztendlich hier von beiden Seiten, Gericht und Beklagte, Zeitschindung.
Daher stelle ich mich lieber mal darauf ein vom SG Köln kein Recht zugesprochen zu bekommen.
Wäre zwar in meinen Augen ein Skandal, in anbetracht dessen das ich eine Ausnahmegenehmigung hatte, aber hier
nutzte ich mal das Sprichwort: "Ich habe schon Pferde vor die Apotheke kotzen sehen!" Bedeutet selbst das unwahrscheinlichste was es nicht geben kann, kann doch eintreten.

Meine HÄ wollte auch nicht glauben, dass mein Widerspruch zurück gewiesen wird und auch nicht, dass dieser sogenannte Eilantrag (Einstweilige Anordnung auf Kostenübernahme) jetzt schon 3 Monate dauert und kein Ende in Sicht ist.

Das mit dem Pflegegeld richtet sich aber, auch neue Regelung 01.01.17, nach tatsächlichem Bedarf und d.h. mit Cannabis habe ich diesen Bedarf nicht, daher beantrage ich auch nichts.
Nur ohne Cannabis habe ich so erhebliche Probleme, dass ich im Grunde auf dieses extra Geld/extra Leistungen ein anrecht habe.
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Mein sogenannter Eilantrag hat auch über 1 Monat gedauert, das Gericht braucht eben.
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

littleganja hat geschrieben:Mein sogenannter Eilantrag hat auch über 1 Monat gedauert, das Gericht braucht eben.
:?
Du hast aber schon gelesen, dass mein sogenannter Eilantrag schon 3 Monate dauert?!
Das sind, äääähm nach Adam Riese und Eva Zwerg, schon 2 Monate länger als bei dir. - Mein ja nur :mrgreen: ;)

Gerade im Internet von einer solchen Entscheidung gelesen, da ging es viel, viel, viel schneller. Ablehnendes MDK Gutachten vom 30.03.17 und Entscheidung von SG per Einstweilige vom 05.04.17, kosten müssen vorläufig übernommen werden. Das nenne ich dann mal wirklich Eilverfahren :!:
Diagnose 1 Erkrankung, die dessen GKV nicht mal als schwerwiegend anerkannte.

:o :cry: :( hmm ja, was dann bei mir noch mehr, noch heftigere Fragen aufwirft, warum das SG Köln in meinem Fall keine Entscheidung trifft. Zumal, nach dem was das betreffende SG im obigen Fall dazu schreibt, bei mir auch in vollem Umfang und darüber hinaus erfüllt ist - also ist doch in meinem Fall irgendetwas mega Faul :evil:
d.h. für mich um so mehr das Sozialgericht Köln WILL NICHT für mich entscheiden und weil sie es aber rein rechtlich müssten zögern sie es raus
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Ich vermute auch mal dass die Bearbeitungszeit in Köln schon ne andere ist wie bei meinem in Bensheim. In Großstädten wie Köln, Berlin usw Leben einfach mehr Menschen. Ich habe von Anträgen gehört die waren in 2 Wochen abgearbeitet andere in 6 Monaten. Das nochmal Verfahren dauert oft Jahre.

Also durchhalten ich verstehe deinen Frust :!:
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

littleganja hat geschrieben:Ich vermute auch mal dass die Bearbeitungszeit in Köln schon ne andere ist wie bei meinem in Bensheim. In Großstädten wie Köln, Berlin usw Leben einfach mehr Menschen. Ich habe von Anträgen gehört die waren in 2 Wochen abgearbeitet andere in 6 Monaten. Das nochmal Verfahren dauert oft Jahre.

Also durchhalten ich verstehe deinen Frust :!:
Was bleibt mir auch anderes übrig als durchzuhalten, ich verrate jetzt nicht, dass das mega Schnellverfahren ein SG in Berlin war ;) :lol:

Egal, ich danke dir für deine Zusprache und dein Verständnis. :)

Also weiter wie bisher, das Schlimmste befürchten und auf das Beste hoffen :!:
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

Kein Sozialgericht dass für die GKV entschieden hat.

Nun, dann ist mein Antrag auf Einstweilige Anordnung der Kostenübernahme wohl ein so genannter Präzedenzfall. < Scherz
Wobei das nicht zutrifft, denn es kommt leider oft genug vor dass ein Sozialgericht gegen einen Patienten entscheidet.

23.08.2017 erging der Beschluss vom Sozialgericht Köln von der Richterin Frau Dr. J...... das mein Antrag auf Einstweilige Anordnung der Kostenübernahme zurückgewiesen wird.

Die Begründung zu diesem Beschluss liegt mir immer noch nicht vor.

Jetzt bleibt mir nur noch per Anwalt beim Landessozialgericht Beschwerde einzureichen um ggf. doch noch für die Zeit des Hauptverfahrens, welches sich gut 2-3 Jahre hinziehen kann, die Kosten für Cannabis von der IKKclassic bezahlt zu bekommen.

Wenn nicht, dann werde ich über kurz oder lang, wegen meiner jetzt schon überzogenen Verschuldung, bald einen Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen haben. Wenn dass wirklich so weit kommen sollte, dann laufe ich Amok!

---

Das wirklich Perverse an der Sache ist, dass die selbe Richterin auch für mein, seit 2015 laufendem, Verfahren gegen das Versorgungsamt zuständig ist. Für mich heißt das - ein unbeschreiblicher innerer Kampf - weiterhin den rechtlich geforderten Respekt gegenüber dem Gericht/der Richterin zu wahren.
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Die Begründung würde ich auch gerne mal hören...........
Im Prinzip kann das Gericht nur ablehnen wenn die 1. keinen Anspruch erkennen und 2. das Gericht der Meinung ist du besitzt die notwendigen finanziellen Mittel um bis zum Hauptverfahren zu warten.

Wenn möglich die Begründung bitte online stellen oder zumindest zitieren.
Sabine
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Sabine »

"Keine Änderungen am Cannabisgesetz geplant
Dienstag, 29. August 2017

Berlin – Die Bundesregierung plant keine Änderungen am Cannabisgesetz. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei der Kostenerstattung für eine Cannabistherapie werde nicht abgeschafft. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.

Der Genehmigungsvorbehalt werde dem Ausnahmecharakter der Regelung gerecht, heißt es von der Bundesregierung. Die Erstattung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis werde ermöglicht, obwohl für sie kein Wirksamkeitsnachweis vorliege, wie er ansons­ten nach dem Arzneimittelgesetz für zugelassene Fertigarzneimittel nötig ist, heißt es in der Antwort weiter."


https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... tz-geplant

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/133/1813352.pdf
Sabine
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Sabine »

"Großer Streit um Therapiehoheit beim Cannabis

LSG Mainz und SG Düsseldorf geben unterschiedliche Linien vor

Nachdem Cannabis seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen zulasten der gesetzlichen Krankenverssicherung als Medizin verordnet werden kann, streiten mit Patienten, Ärzte und Krankenkassen darüber nun auch die Gerichte. Nach einem am 24. August 2017 veröffentlichten Eilbeschluss des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf kann Cannabis nur als nachweislich letzter Ausweg zulasten der gesetzlichen Krankenverssicherung verordnet werden (Az.: S 27 KR 698/17 ER). Demgegenüber räumt das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 22. August 2017 veröffentlichten Beschluss den Ärzten deutlich mehr Therapiefreiheit ein (Az.: L 5 KR 140/17 B ER)."


http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpr ... 0829385868
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Sabine hat geschrieben:[ Nach einem am 24. August 2017 veröffentlichten Eilbeschluss des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf kann Cannabis nur als nachweislich letzter Ausweg zulasten der gesetzlichen Krankenverssicherung verordnet werden (Az.: S 27 KR 698/17 ER).
Wenn der Betroffenen dagegen keinen Widerspruch einlegt hat er selbst Schuld. Unfassbar wie kann das Gericht so einen Müll urteilen? Haben die das Gesetz mal gelesen? Es wird eine Austherapiertheit vorausgesetzt obwohl diese vom Gesetzgeber überhaupt nicht verlangt wird!

Die Behandlungshoheit liegt beim Arzt, so steht es im Gesetz, ist doch eindeutig geregelt, ich frage mich wo das Gericht hier noch Entscheidungsspielraum sieht, Unfassbar :o

Entweder bekommt der Richter richtig gutes Geld von der Krankenkasse oder er hat sich die letzte Hirnzelle weg gesoffen, ich glaube es geht los :evil:
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Sabine hat geschrieben:"Keine Änderungen am Cannabisgesetz geplant
Dienstag, 29. August 2017

Berlin – Die Bundesregierung plant keine Änderungen am Cannabisgesetz. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei der Kostenerstattung für eine Cannabistherapie werde nicht abgeschafft. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.

Der Genehmigungsvorbehalt werde dem Ausnahmecharakter der Regelung gerecht, heißt es von der Bundesregierung. Die Erstattung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis werde ermöglicht, obwohl für sie kein Wirksamkeitsnachweis vorliege, wie er ansons­ten nach dem Arzneimittelgesetz für zugelassene Fertigarzneimittel nötig ist, heißt es in der Antwort weiter."


Ich vertraue auf die Aussagen von Dr. Grotenhermen, nach dieser werden zumindest den Ausnahmeerlaubnis Inhabern ein Sonderrecht eingeräumt. Dieses muss auch geschehen da eben die Patienten mit Ausnahmeerlaubnis bei Kostenübernahmeablehnung ein Recht besitzen auf Eigenanbau zu klagen. Die Patienten mit Ausnahmeerlaubnis wurden nach meinen Informationen zum Großteil zumindest in der ersten Instanz abgelehnt. Warum keine Ahnung.

Ergo muss wenn das Gesetzt den Eigenanbau verhindern soll zumindest den Patienten die zuvor eine Ausnahmeerlaubnis hatten ein Sonderrecht einräumt werden.

Weiterhin ging es in der Frage darum ob generell der Genehmigungsvorbehalt ersetzt oder entfernt werden soll. Die Grünen und Linken haben es nicht so drauf mit den Fragestellungen :?

Also glaube ich was Dr. Grotenhermen sagt, zumal die Abgeordnete von der CSU (Name ist mir entfallen) ebenfalls gesagt hat, dass noch Änderungen kommen.

Fakt ist der Kampf geht für uns alle weiter.........
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Martin Mainz
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Martin Mainz »

littleganja hat geschrieben:Entweder bekommt der Richter richtig gutes Geld von der Krankenkasse oder er hat sich die letzte Hirnzelle weg gesoffen, ich glaube es geht los :evil:
Oder er ist eben einfach anderer Meinung. So dehnbar ist unser Rechtssystem, das macht mir eher Sorgen.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Martin Mainz hat geschrieben: Oder er ist eben einfach anderer Meinung. So dehnbar ist unser Rechtssystem, das macht mir eher Sorgen.
Als Richter darf man bei der Rechtssprechung nicht seiner Eigenen Meinung folgen sondern dem Gesetz. Die Austherapiertheit bzw. die Alternativlosigkeit war Bedingung um die Ausnahmeerlaubnis zu bekommen, hier ist der Richter vermutlich der Irreführung der Krankenkasse gefolgt.
Ich gestehe jedem seine eigene Meinung zu, wenn es aber soweit kommt dass Richter nach ihrem persönlichen Empfinden/Moral und nicht nach Gesetzen urteilen dann ist der Rechtsstaat am Ende.
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

littleganja hat geschrieben:Die Begründung würde ich auch gerne mal hören...........
Im Prinzip kann das Gericht nur ablehnen wenn die 1. keinen Anspruch erkennen und 2. das Gericht der Meinung ist du besitzt die notwendigen finanziellen Mittel um bis zum Hauptverfahren zu warten.

Wenn möglich die Begründung bitte online stellen oder zumindest zitieren.
Aus dem Beschluss zitiert:
"...
Der Antrag ist zulässig, jedoch nicht begründet. Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung liegen nicht vor.
Nach § 86 b Abs. 2 Satz 1 SGG kann das Gericht - soweit ein Fall nach Absatz 1 nicht vorliegt - auf Antrag (hier kommt eine lange Erklärung zu diesem Gesetz) .

Nach kursorischer Prüfung durch das Gericht, welche in einem Eilverfahren nur geboten und angesichts der Menge von Eilverfahren auch nur möglich ist, ist der Erfolg des inzwischen unter dem Aktenzeichen S 26 KR 991/17 anhängigen, Hauptsacheverfahrens eher unwahrscheinlich.
Nach § 31 (es folgt der hier vielfach zitierte gesetzes Text)

Nach summarischer Prüfung ist die hier beantragte Genehmigung auch gemäß § 31 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1b SGB V voraussichtlich eher nicht zu erteilen.
Nach Angaben der begleitenden Fachärztin für Allgemeinmedizin (Name) soll das Cannabispräparrat im Fall der AS wegen einer chronischen Schmerzstörung mit psychischen und physischen Faktoren sehr schwerer Ausprägung sowie eines chronischen Wirbelsäulensyndroms bei Somatisierung eingesetzt werden. Diesbezüglich ist festzustellen, dass insoweit zahlreiche allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistungen zur Verfügung stehen. So gibt es Vertragsärzte, die als zugelassene Nervenärzte, Anästhesisten oder Orthopäden nach abgeschlossener Spezialausbildung eine spezielle Schmerztherapie anbieten. Es ist nicht ersichtlich oder dargelegt worden, dass eine derartige spezielle und fachkundige Schmerzbehandlung im Falle der AS überhaupt einmal stattgefunden hat.
Ferner kann sie in der Schmerzambulanz der Uni-Klinik Bonn (multidiziplinäres Team) oder in der Abteilung Schmerztheapie der Uniklinik Köln (Behandlung u.a. mit progressiver Muskelentspannung, TENS-Anlagen und interdisziplinärer fachgruppenübergreifenden Fallbesprechung) fachkundige Hilfe für ihre komplexe Erkrankung finden. Zu berücksichtigen ist ferner, dass viele moderne Psychopharmaka inzwischen kaum noch Nebenwirkungen aufweisen, so dass sie auch von Berufstätigen unter Aufrecherhaltung der Arbeitsfähigkeit in Anspruch genommen werden können.
In Betracht kommt hier ferner eine fachgerechte psychotherapeutische Behandlung, wie sie der AS bereits im Jahr 2010 von psychiatrischer Seite empfohlen worden ist. Ferner kommt zur Linderung der Beschwerden auch eine regelmäßige physiotherapeutische Behandlung in Betracht, welche nach den Angaben der AS bei nur kurzfristiger Durchführung von weniger als 1 Monat im November 2011 immerhin zur Linderung von Verspannungen und Versteifung geführt hat.
In den letzten Jahren vor Einnahme der Cannabis-Blüten hat bei der AS weder eine regemäßige orthopädische noch eine psychiatrische noch eine psychotherapeutische oder physiotherapeutische Behandlung stattgefunden. Obwohl sie hier eine Abwerhaltung entwickelt hat und insbesondere Psychotherapeuten insgesamt für "unqualifizierte Quacksalber" hält, ist es ihr zumindest zuzumuten, mit der notwendigen Willensanstrengung eine fachgerechte multimodale Schmerztherapie bei dafür ausgebildeten Psychiatern/Neurologen, Anästhesisten und/oder Orthopäden zur Bekämpfung ihrer chronischen Schmerzen in Anspruch zu nehmen.
Unter Berücksichtigung dieser zahlreichen, erfolgsversprechenden schulmedizinischen Behandlungsalternativen hält die erkennende Kammer die Stellungnahme der Allgemeinmedizinerin J. derzeit nicht für geeignet, die Voraussetzungen des § 31 Abs. 6 S 1 Nr. 1b) SGB V zu belegen; die dort geforderte "begründete Einschschätzung im Einzelfall" liegt nicht vor.
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand hält die erkennende Kamm den Widerspruchsbescheid der AG eher für rechtmäßig, so dass die Folgenabwägung zu Lasten der AS ausfällt. Für diese stehen diverse schulmedizinische Behandlungsalternativen bereit, die sie bis zur Entscheidung im Hauptsachverfahren nutzen kann.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 193 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

Rechtsmittelbelehrung:
..."

Zitat Ende!
--------------------------------------------------------

Ich kann immer noch nicht in wenige Worte fassen wie entsetz ist bin :o :shock: :o :shock: :( :( :(

Ein Anästhesist ist ein Narkose Arzt, die mit opiat-basierter Arznei arbeiten. Wie süß, ich soll weiter Opium einnehmen, obwohl ich diese ganz klar und eindeutig nicht vertrage. Das wird einfach ignoriert.

Sinngemäßt sagt das SG Köln zu einer schwer kranken Patientin:
Pech gehabt, stell dich nicht so an und ertrage deine Schmerzen!

Zu dem ist in Köln scheinbar die Info noch nicht angekommen - Austherapiert verlangt das Gesetz NICHT !!!! - sondern ein nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf positiver Wirkung !!!

In meiner Verzweiflung habe ich heute meine ehemalige Sachbearbeiterin der Bundesopiumstelle angeschrieben, ob es möglich ist, dass ich die Begründung dafür, dass ich die Erlaubnis erhalten habe, schriftlich bekommen kann.

Allein das ist schon ein totales Unding, dass es dem SG Köln "scheiß" egal ist, dass ich eine Ausnahmegenehmigung hatte.
In der Fall-Zusammenfassung, die ich hier nicht auch noch abtippen will, werden meine Angaben zu dem Fall fast schon ins lächerliche gezogen, dass ich eine Erlaubnis hatte interessiere in diesem Fall nicht usw.

Eigentlich müsste ich den gesamten Beschluss einscannen und im Internet veröffentlichen. Mit soviel arroganter Ignoranz hätte ich nie mal gerechnet. Das ich leide, ohne Cannabis ein kaum zu beschreibendes Leid habe ist dene Scheiß Egal, statt dessen maßt sich das SG Köln an meine HÄ als unqualifiziert zu dekradieren.

Und das tollste daran ist, die SELBE Richterin bearbeitet auch meine Klage wegen Schwerbehinderten Recht gegen das Versorgungsamt. Ist ja jetzt schon klar, dass ich diese Klage auch verlieren werde. Denn eins spricht in jedem Fall aus dem Beschluss raus, die persönliche Aversion der Richterin gegen Med.-Can.
(Zu mal das Versorgungsamt eine ähnliche Haltung mir gegenüber äußerte, nämlich dass ich mich nicht so anstellen soll!)

So, mein Maß ist voll ich brauche drigend Ablenkung, heißt ich bin wieder raus :cry:
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

littleganja hat geschrieben: Ich vertraue auf die Aussagen von Dr. Grotenhermen, nach dieser werden zumindest den Ausnahmeerlaubnis Inhabern ein Sonderrecht eingeräumt. Dieses muss auch geschehen da eben die Patienten mit Ausnahmeerlaubnis bei Kostenübernahmeablehnung ein Recht besitzen auf Eigenanbau zu klagen. Die Patienten mit Ausnahmeerlaubnis wurden nach meinen Informationen zum Großteil zumindest in der ersten Instanz abgelehnt. Warum keine Ahnung.

Ergo muss wenn das Gesetzt den Eigenanbau verhindern soll zumindest den Patienten die zuvor eine Ausnahmeerlaubnis hatten ein Sonderrecht einräumt werden.

Weiterhin ging es in der Frage darum ob generell der Genehmigungsvorbehalt ersetzt oder entfernt werden soll. Die Grünen und Linken haben es nicht so drauf mit den Fragestellungen :?

Also glaube ich was Dr. Grotenhermen sagt, zumal die Abgeordnete von der CSU (Name ist mir entfallen) ebenfalls gesagt hat, dass noch Änderungen kommen.

Fakt ist der Kampf geht für uns alle weiter.........
NEIN - ich bin ehemalige Inhaberin dieser Ausnahmegenehmigung und es ist der IKKclassic und dem Sozialgericht Köln scheißegal !
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

Wie ich von Anfang an sagte, dass Änderungsgesetz ist reine Vollksverarsche und dient nur der Wahlpropaganda!
Allein weil der GKV es obliegt zu bezahlen oder eben nicht, war doch klar, dass diejenigen die immer dagegen waren alles daran setzen nicht zu zahlen.
Und leidtragende ist wie immer der kleine Mann/kleine Frau; aber zu allem Übel in diesem Fall schwer kranke Menschen.

Wie sehr sich diese M. Bundeskanzlerin für die schwächsten in der Gesellschaft interessiert beweist diese wieder sehr deutlich mit ihre weiterhin ablehnenden Haltung gegen über Cannabis-Patienten.
Aber das schlimmste daran ist, dass die Mehrheit der Bevölkerung dies schlicht nicht sehen will. Also wird diese Persönlichkeit wieder gewählt werden.
Himmel, hätte ich die Mittel auszuwandern, ich wäre längst weg.
Sabine
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Sabine »

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moepens
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von moepens »

Was sagt dein Anwalt dazu? Willst du in die nächste Instanz gehen, wenn das Urteil gesprochen ist?
Rockitsteady
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Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Rockitsteady »

Unfassbar! Wenn ich das lese, dann graust es mir schon vor meinem Antrag. Ich wünsche viel Kraft!
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

moepens hat geschrieben:Was sagt dein Anwalt dazu? Willst du in die nächste Instanz gehen, wenn das Urteil gesprochen ist?
Mein Anwalt sagt nicht viel dazu, außer das er Beschwerde gegen den Beschluss einlegt, damit ich noch die Chance bekomme ggf. vom LandesSG eine vorläufige Kostenübernahme zu bekommen.
Zu dem bleibt dem Anwalt nicht viel, als eben die Gesetzestexte zu verwenden, da ja auch kein Mediziner, zu dem ist der rechtliche Sachverhalt absolut neu, also die Gesetzesänderung ist neu und somit noch nie Verhandelt worden.
Das Hauptverfahren hat ja im Grunde noch gar nicht angefangen; dazu gibt es erst seit 23.8. ein Aktenzeichen vom SG Köln (selber Richterin selber Tag an dem der Beschluss gefasst wurde mich einfach Leiden zu lassen.)

Obwohl ich mittlerweile meinen Glauben an unsere Rechtssprechung völlig verloren haben, hoffe ich doch sehr, dass das LSG sieht, dass die Ablehnungsbegründungen allesamt unzulässige Begründungen im Falle des Einstweiligen Rechtsschutz sind.
Allein schon die Bemerkung der Richterin J., dass ich eben bis zum Ende des Hauptverfahrens warten könne.
NEIN KANN ICH NICHT DU b..............................

Diese :evil: :evil: :evil: :evil: :evil:

Beim Einstweiligen Rechtsschutz hat, bei Zweifel zum Fall, das vermeidlich schwächere Glied, in dem Fall der Patient, die Abwägung zu bekommen. D.h. das Gericht muss im Falle von Unklarheit dem Patienten zusprechen.

Der Witz, dass mein Antrag GAR NICHT abgelehnt werden durfte, weil alle Anforderungen erfüllt sind und eine Ablehnung eh NUR in begründeten Ausnahmefällen erfolgen darf. Eine begründete Ausnahme aber nicht Vorliegt - nämlich zB. Suizidgefährdung, vorhergehende Suchterkrankung oder Erkrankungen bei denen Cannabis in jedem Fall kontraindiziert sind - all das liegt bei mir nicht vor.

Auch das wird von dieser Richterin einfach ignoriert.

---------------------------

Mal so nebenbei:
Entweder hat diese Richterin etwas persönlich gegen mich, woraus auch immer entstanden, oder das SG Köln hat im Falle meiner Person und Medizinal-Cannabis Anweisung von weiter oben, mir die Leistung zu verweigern, oder aber die ist schlicht absolut unqualifiziert.
Das was im Beschluss drin steht, ist sowas von rechtswidrig, dass sich schon die Balken biegen.

Es ist eine Anmaßung dieser Richterin eine Qulitätsbeurteilung meiner Hausärztin abzugeben.
Das meine HÄ qualifiziert ist hat die Bundesärztekammer zu entscheiden und keine Richterin an einem Sozialgericht.

Dann echauffiert sich diese Richterin in dem Beschluss über meine (schriftliche) Äußerung darüber, dass ich die meisten Psychologen für Quacksalber halte. Was hat die das zu interessieren.
So lange ich der nicht schreibe, dass ich sie für eine -wasauchimmer- halte haben meine Äußerungen, emotional ausgerichteten Kommentare, absolut rein gar nicht mit dem rechtlichen Sachverhalt zu tun und dürfen absolut keine Beeinflussung der Urteilsfindung darstellen.
(Rein persönliche Spekulation: Vielleicht sucht die selber seit Jahren nen psycho-doc auf und ist deswegen darüber so angepisst)

He mal im ernst, das bekomme ich nicht in meinen Schädel. Vor einigen Jahren, genau gesagt es war im Zeitraum 2007 bis 2009 hatte ich mich gegenüber meiner HÄ etwa 3x negativ in Bezug auf Sozialpädagogen geäußert. Die einzige Reaktion die von meiner HÄ kam war ein Grinsen. Damals wunderte ich mich über das Grinsen, ich konnte es nicht einordnen. Heute verstehe ich das Grinsen, denn meine HÄ ist ja unter anderem Dipl. Sozialpädagogin.
Also, wenn meine HÄ über meine Bemerkung, dass Sozialpädagogen nur möchtegern Psychologen sind, grinsen kann, wie kann sich dann eine Jura studierte Richterin über meine Äußerung (die Äußerung einer psychisch kranken) "Psycho-Quacksalber" aufregen? Da mangelt es scheinbar an gesundem Menschenverstand und angemessenem Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein.

Und ich kann nichts dafür, dass seit meinem 18 Lebensjahr nicht ein Psycho-Quacksalber in der Lage war eine fundierte Diagnose zu meiner Psyche zu machen.

Wenn man nach diesen PSYCHO-QUACKSALBERN geht, dann leide ich unter Wahnvorstellungen. Und dafür hatte bisher bei jedem und jeder einzelnen Psycho-Q nur 1 einziger Satz von mir ausgereicht. Ein Satz der das Heile-Welt-Bild dieser Person wohl erschüttert hat.
Das letzte mal bekam ich 2009 von einer Psycho-Quacksalberin Wahnvorstellungen unterstellt, weil ich der erzählte, dass meine biologische Erzeugerin mich als "dreckige kleine Schlampe und Hure" bezeichnete, weil der ihr Eheman es vorzog mich sexuell zu Missbrauchen als mit der zu poppen.
Es für mich nicht wirklich zu beschreiben, wie diese Psycho-Tante daraufhin abgegangen ist, wie dich mich Reglrecht zur Sau gemacht hat .. ich hatte nur noch das weite suchen können.

Und genau das war dann der Ausschlaggebende Punkt, warum ich keine Psycho-wasauchimmer mehr aufsuche, denn so etwas muss ich mir nicht antun. Und dann werde ich von einer so genannten Richterin eines Sozialgericht im Grunde dafür bestraft das Psycho-Quacksalber mir gegenüber einen Ausraster bekommen (der Psycho-Tante gehört eh die Zulassung entzogen).

Nur komisch, dass noch NIE ein Psychiater zu dieser Diagnose gekommen ist.

Was nicht heißt, dass es keine guten Psychologen/innen gibt (zu meinen Traumata, also meiner Art der PTBS gibt es wohl in Hamburg, Dortmund und Regensburg tatsächlich qualifizierte Therapeuten die auf diese Art der PTBS spezialisiert sind), die gibt es ggf. noch wo anders in Deutschland, aber eben nicht in meiner Nähe und ich lasse ganz gewiss nicht wieder ein/en 08/15 Psychotehrapeuten/in an mir rumpfuschen! Solche haben schon in meiner Jugend mehr angerichtet als dieser Berufstand je wieder gut machen könnte. (ist auch egal)

In jedem Fall weiß ich schon jetzt zu sagen, dass ich diese ganzen Verfahren, d.h. komplett alles was dazu gehört wegen dem Med-Can früher oder später im Internet veröffentlichen werde (lediglich bestimmte Namen werde ich dabei schwärzen, aus Respekt vor diesen Personen, wie zB. meiner HÄ).

Je nach dem wie das LSG entscheidet auch schon früher. (d.h. wenn die dem Beschluss recht geben)
Und dann werde ich auch massiv Medienanstalten anschreiben. In keinem Fall lass ich diesen Beschluss und diese unqualifizierte Verurteilung dieser Richterin auf mir sitzen. :evil:

Zu dem werde ich evtl. den sinnlosen Versuch starten und bei der BfArM ein Anbaugenehmigung beantragen :roll:

Und wenn alles nichts mehr hilft bleibt mir nur der Weg in die Kriminalität um nicht vor lauter Schmerzen mir das Sterben herbeizusehenen.

---------------

Sorry Leute, ich verfange mich schon wieder in dem Thema. Leider kann das dauern, bis ich die Begründungen dieser Ablehnenden Haltung des SG Köln verkraftet/verarbeitet habe.

So ganz nebenbei gesagt, traue ich dem Anwalt und der Richterin so gar nciht mehr über den Weg.

Wie konnte der Anwalt den ablehnenden Beschluss zur Einstweiligen Kostenübernahme zugestellt bekommen, obwohl der Anwalt für dieses Verfahren gar keinen Beisitz von mir hatte? RECHTSWIDRIG !
Nur weil der als Anwalt im Hauptverfahren angegeben ist, nur weil der ein Gerichtsfach am SG Köln hat durfte dem dieser Beschluss ohne meine Zustimmung gar nicht übergeben werden! Auch in diesem Punkt ist es mega Faul.
littleganja

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von littleganja »

Was bei dir abgeht ist schon krass, Gott sei Dank ist das aber eher die Ausnahme wie die Regel. Wenn du bei der Beschwerde auch scheiterst ist das mit rationalen Erklärungen nicht mehr zu erklären.
Da Richter auch nur Menschen sind und es leider auch unter Richtern sehr psychisch kranke Individuen gibt ist es leider Fakt dass manche Kläger oder beklagte eben diese bekommen. In deinem Fall hast du wohl mit deiner Random Richterwahl Pech gehabt, ein zweites mal so ein Pech zu haben ist wohl eher unwahrscheinlich.
moepens
Beiträge: 1177
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von moepens »

Ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg!!!
Super, dass du dich nicht so leicht unterkriegen lässt und kämpfst!
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

So Leute, jetzt liegt mir die Begründung zur Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des SG Köln vor.
Diese Begründung wird dann auch mit in das Hauptsachenverfahren übernommen.

Achtung .... ich fasse es immer noch nicht, dass ich das nicht selber gemerkt habe :?

-- Genehmigungsfiktion --

(aber nicht nur die Genehmigungsfiktion, sondern auch alle schon von mir vorgetragenen Sachverhalte, wie langzeit Cannabis-Patientin mit Ausnahmegenehmigung usw.)

Meine Antrag auf Kostenübernahme stellte ich am 09.03.2017 Per Fax - damit gilt es am 09.03.17 als zugestellt.
Ablehnungsbescheid der IKKclassic wurde am 19.04.2017 datiert - damit sind die maximal 5 Wochen inkl. MDK überschritten.
D.h. heißt eigentlich, rein rechtlich, muss mir die Kostenübernahme vom SG zugesprochen werden.
Und eigentlich hätte das SG Köln, schon auf Grund der Genehmigungsfiktion, die Einstweilige Anordnung zusprechen müssen.

Da ich kein Anwalt bin, musste ich diesen Punkt gar nicht selber sehen, DENN

die Gerichtsgesetze/-ordnungen verlangen von den Richtern/innen, dass bei Nicht-Anwaltlicher-Vertretung, d.h. Privat Person vertritt sich selber, der Sachverhalt zu Gunsten des Klägers ausgelegt werden muss (gilt beim Sozialgericht als auch beim Verwaltungsgericht, als auch beim Amtsgericht (nicht Strafsachen, da Anwaltspflicht).

Das Sozialgericht Köln hat aber den Beschluss zu meinem Antrag auf Einstweilige Anordnung, eindeutig zu Gunsten der IKKclassic (wegen nicht austherapiert) und zu lasten von mir ausgelegt. Allein das widerspricht schon dem SGG (SozialGerichtGesetz).

Da soll noch einer behaupten, dass diese Richterin nicht aus persönlichen Gründen gegen mich geurteilt hat.
Zuletzt geändert von Christiane B. am Mo 11. Sep 2017, 15:00, insgesamt 2-mal geändert.
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

moepens hat geschrieben:Ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg!!!
Super, dass du dich nicht so leicht unterkriegen lässt und kämpfst!
Lieben Dank für deine zusprechenden Worte. :)
Christiane B.

Re: Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hi

Beitrag von Christiane B. »

Florian hat geschrieben:Also das mit dem Eilantrag lief bei die wirklich sch..... :?
Wie erfolgreich Hauptverfahren sind glaub ich kann man überhaupt noch nicht bewerten, dazu gibt es seit dem neuen Gesetz sehr wenig Urteile. Und die die ich veröffentlicht gesehen habe waren alle ablehnend.
Mir steht das auch noch bevor, und obwohl ich einen guten Draht zu meiner Richterin habe sehe ich das eher skeptisch.
Schau ma mal.....
Dir Christine jedenfalls viel Erfolg.
Falls es bei mir nicht klappt werde ich auch aus der Deckung kommen und den Vorgang öffentlich machen!
Florian,
da ich Inhaberin einer Ausnahmegenehmigung war, hätte es bei mir überhaupt nicht zu Gerichtsverfahren kommen dürfen.
Wenn denn die Bundesregierung die Forderung den Ausnahmegenehmigungs-Inhabern eine sofortige Kostenübernahme zuzusichern umgesetzt hätte. Statt dessen kam so was wie "die GKV wird das schon machen".
(klar und ich bin der Weihnachtsmann)

Das die GKVs sich dagegen wehren ist und war zu jeder Zeit völlig klar. Nicht nur, weil der Spitzenverband der GKV das lange vor Gesetzteserlass angekündigt hatte, sondern weil die Krankenkassen (auch andere Einrichtungen und Behörden) alle so sind - erst mal Anträge Ablehnen, weil viele Menschen nicht weiter gehen und man so viel Geld spart.
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