Datenschutz & Schweigepflicht
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Datenschutz & Schweigepflicht
Hallo liebe gemeinde, wenn jemand Herr Dr Grotenhermen eine E-Mail schickt und sich ggf selbstbelaste darf dieses gegen dieses person verwendet werden, sei es bei einer Hausdurchsuchung bei dem /der Email schreiber/in oder bei Herr Dr Grotenhermen ?
Oder sollte man besser ganz genau aufpassen was man ihm schreibt?
Mfg
Patient007
Oder sollte man besser ganz genau aufpassen was man ihm schreibt?
Mfg
Patient007
Re: Datenschutz & Schweigepflicht
Jeder Arzt in Deutschland hat Schweigepflicht und auch das Personal, das dort arbeitet, darf nichts erzählen was es in Bezug auf seine Berufsausübung erfahren hat. Das gilt auch für Apotheken, Krankenschwestern, medizinisches Hilfspersonal etc.
Dr. Grotenhermen ist sicherlich voll vertrauenswürdig. Ich würde aber trotzdem darauf achten was ich schriftlich weitergebe. Man weiß ja nie wem es in die Hände fallen kann.
Dr. Grotenhermen ist sicherlich voll vertrauenswürdig. Ich würde aber trotzdem darauf achten was ich schriftlich weitergebe. Man weiß ja nie wem es in die Hände fallen kann.
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Re: Datenschutz & Schweigepflicht
So meine ich es, ob es gegen jemanden verwendet werden könnte falls mails der Polizei in die hände fallen. Oder ob es unter irgendeinem schutz steht
Re: Datenschutz & Schweigepflicht
Wenn die Polizei Interesse an einer E-Mail hat müssen die doch keine Wohnung durchsuchen, fast jeder von uns hat den Bundestrojaner oder ähnliches auf dem Rechner. Selbst im achso sicheren Darknet ist die Kommunikation überwacht!
Das schöne nur solche Daten dürfen nicht verwendet werden da Beschaffung Illegal! Falls wirklich bei Dr Grotenhermen eine Hausdurchsuchung sein sollte, dürfen die die Daten der Patienten zweimal nicht einsehen. Falls die es doch tun sollten, dürfen die dann illegal beschafften Beweisen nicht verwendet werden.
Dem Arzt kannst du genau wie dem Pfarrer im Prinzip alles sagen nur bei Mord und anderen schweren Straftaten, entfällt hier die Schweigepflicht und wird zur Meldepflicht.
Das schöne nur solche Daten dürfen nicht verwendet werden da Beschaffung Illegal! Falls wirklich bei Dr Grotenhermen eine Hausdurchsuchung sein sollte, dürfen die die Daten der Patienten zweimal nicht einsehen. Falls die es doch tun sollten, dürfen die dann illegal beschafften Beweisen nicht verwendet werden.
Dem Arzt kannst du genau wie dem Pfarrer im Prinzip alles sagen nur bei Mord und anderen schweren Straftaten, entfällt hier die Schweigepflicht und wird zur Meldepflicht.
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Re: Datenschutz & Schweigepflicht
Danke little ganja, nein es geht eher um btm. Keine Straftaten wo andere zu schaden kommen oder kamen.
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Re: Datenschutz & Schweigepflicht
Wurde der Bundestrojaner nich nur extrem sparsam eingsetzt? Kann sein, dass ich das mit der Online-"Durchsuchung""2 verwechsel, aber ich gehe ehrlichgesagt davon aus, dass Deutschland sich noch ziemlich im Cyber-Neuland befindet..
Wenn ich mir überlege wie lange manche Seiten im DW online waren, die kriegen das ja zweifelsohne mit, dennoch passiert jahrelang gar nix.
Wenn ich mir überlege wie lange manche Seiten im DW online waren, die kriegen das ja zweifelsohne mit, dennoch passiert jahrelang gar nix.
Re: Datenschutz & Schweigepflicht
Unmittelbar darf es nicht verwendet werden, da hat littleganja schon recht. Allerdings reicht es aus Dich unter Verdacht zu stellen, d.h. sie können dann verdeckt gegen Dich ermitteln bis sie etwas gefunden haben womit sie Dich festnageln können. Kannst Du denn Deine Nachricht an Dr. Grotenhermen nicht so abfassen, dass das, was für Dich gefährlich werden könnte, außen vor bleibt? Ich würde es besser finden, überhaupt keinen Verdacht zu erregen. Schlafende Hunde beißen nicht.Patient007 hat geschrieben:So meine ich es, ob es gegen jemanden verwendet werden könnte falls mails der Polizei in die hände fallen. Oder ob es unter irgendeinem schutz steht
Re: Datenschutz & Schweigepflicht
Aber auch nur, wenn man durch eine richterliche Anordnung von der Schweigepflicht entbunden wird.littleganja hat geschrieben: Dem Arzt kannst du genau wie dem Pfarrer im Prinzip alles sagen nur bei Mord und anderen schweren Straftaten, entfällt hier die Schweigepflicht und wird zur Meldepflicht.
Re: Datenschutz & Schweigepflicht
Wenn musst du ihn entbinden bzw es muss was gegen dich vorliegen. Deine Frage war ja was ist wenn bei Dr Grotenhermen eine Durchsuchung ist. Solange sein angebliche Straftat die die Durchsuchung rechtfertigt in keinem Zusammenhang mit dir steht, kann ein Richter ihn auf deine Daten bezogen nicht von der Schweigepflicht entbinden.MonaLisa hat geschrieben:Aber auch nur, wenn man durch eine richterliche Anordnung von der Schweigepflicht entbunden wird.littleganja hat geschrieben: Dem Arzt kannst du genau wie dem Pfarrer im Prinzip alles sagen nur bei Mord und anderen schweren Straftaten, entfällt hier die Schweigepflicht und wird zur Meldepflicht.
Was hast du ihm denn so schlimmes geschrieben??? Kann sich ja nur um Eigenanbau oder Dealen handeln, beides würde meiner Meinung nach keine Schweigepflichtentbindung rechtfertigen, ausgenommen du bist der nächste Escobar. Zumal Dr Grotenhermen wenn er sich nicht alles notiert bestimmt ein schlechtes Gedächtnis hat, je nach Sachlage
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Re: Datenschutz & Schweigepflicht
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Zuletzt geändert von Patient007 am Mi 14. Mär 2018, 19:06, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Datenschutz & Schweigepflicht
So fiktive Szenarien sind immer schwer zu beurteilen und am Ende sieht die Realität dann meist ganz anders aus
- Hans Dampf
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- Registriert: Fr 29. Sep 2017, 12:31
Re: Datenschutz & Schweigepflicht
Also ich versuche es im Briefverkehr mit meiner Ärztin nur auf das Nötigste zu beschränken, das möchte ich nur in dringenden Fällen am Telefon und ansonsten am liebsten persönlich. Dafür ist das Vertrauensverhältnisschutzgesetz (oder so) ja da.
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."