Kann man wegen Whats App Chats angezeigt werden ?

princexzijvd
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Re: WhatsApp Chat Beweis?

Beitrag von princexzijvd »

Vielen Dank für eure Antworten.

@CannaChris: Klar, es wurden keine Mengen sichergestellt und keiner beim Handel erwischt, aber ich dachte dass allein der Wille strafbar ist. Bist du dir dennoch sicher, dass das Verfahren eingestellt wird?
Bundesland ist Bayern..
GrüneHilfe@BW
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Re: WhatsApp Chat Beweis?

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

princexzijvd hat geschrieben:Vielen Dank für eure Antworten.

@CannaChris: Klar, es wurden keine Mengen sichergestellt und keiner beim Handel erwischt, aber ich dachte dass allein der Wille strafbar ist. Bist du dir dennoch sicher, dass das Verfahren eingestellt wird?
Bundesland ist Bayern..
"Wille" gibt es nicht. Was Du meinst ist Versuch.
https://de.wikipedia.org/wiki/Versuch_(StGB)

Der setzt "unmittelbares Ansetzen" vorraus. Nach gängiger Rechtsprechung reicht eine Verabredung in der Regel dazu nicht aus (Umstände und Details spielen eine Rolle - d.h Ermittlungsakte). Die reine Verabredung kann immer scheitern ("War dann lieber im Kino"). Ist natürlich was anderes, wenn 100 solcher Nachrichten existieren, Aussagen vorhanden sind usw (steht in der Ermittlungsakte). Einzelfall.

Es gibt da keine genaue Antwort, da jeder Fall eben ein Einzelfall ist. "30" können 30 Euro deutsche Hecke oder 30g feinstes Koks sein oder 30 Atombomben. Natürlich ergibt sich aufgrund der Umstände worum es ging.

Wenn es eher Kleinkram ist, setzt der Staatswalt meist einen Strafbefehl an oder stellt gleich ein. Bei Dealerbust gibt es dann meist auch viele solcher Fälle, so dass der dann meist aussortiert. Zeit um vage angebliche Käufe zu verhandeln hat der nicht. Kann trotzdem vors Gericht gehen. Mal so und mal so, abhängig von vielen Faktoren.

Bei Kleinkram wird gerne auch einfach drauf gehauen, weil keine wirklichen Konsequenzen drohen (Keine Vorstrafe, bißchen Kloputzen in der Drogentherapie oder Geldstrafe drohen schlimmstenfalls) und dann auch niemand in Vorleistung geht und einen Anwalt bezahlt und alle Register zieht.
Die Güterabwägung und "In dubio pro Reo" usw. machen meist Landgerichte (mit Schöffen) bei großen Fällen, weil es da ja auch um deutlich mehr geht, wie z.B. langjährige Freiheitstrafen. Bei Firlefanz wird eben auch gerne mal pauschal verurteilt.

Wenn der "Kleinkiffer" vom Dorf mal einen Denkzettel kriegt, juckt das Keinen, auch wenn nichts genau bewiesen werden kann. In die 2. Instanz geht von den "Dorfkiffern" dann eh meist keiner.

-->Übertrieben dargestellt. Wenn da nicht viel war, musst Du Dir auch wenig Gedanken machen.
Falls doch - Anwalt nehmen. Dealer sagt was aus (ob wahr oder nicht) und irgendwelche IT Protokolle vorhanden kann schlimm enden. Da muss man die Akte haben. Klingt aber nicht so für mich.
princexzijvd
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Re: WhatsApp Chat Beweis?

Beitrag von princexzijvd »

Danke für die Antwort!

Nein, viel mehr war in dem Fall auch nicht. Es war bloß einmal diese Verabredung. Was evtl wichtig sein könnte: Person B hat ein Bild der Sorte aus Leafly (eine App die Infos über die Wirkung etc. einer Sorte enthält) verschickt und darunter geschrieben "Das hab ich grade". Hatte vergessen das zu erwähnen. Ändert das etwas?

IT-Protokolle? Hätte jetzt keine Lust dass der BND sich an meinem schönen Apfel ausgespielt hat...
Da könnten sie evtl fündig geworden sein. Dürfen sie das überhaupt in diesem Fall?
Normalerweise sollte das aber schwer funktionieren, da das Apfel-Dateisystem verschlüsselt ist, oder?
Was Abhörung betrifft bin ich paranoid..
Wie wahrscheinlich ist es, dass ich überwacht wurde? Kann man das irgendwie prüfen?

Die Personen haben bis jetzt nicht ausgesagt und werden es voraussichtlich auch nicht tun.
Florian Rister
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Re: WhatsApp Chat Beweis?

Beitrag von Florian Rister »

Ich wäre mir nicht 100%ig sicher, ob das Verfahren eingestellt wird. Bayrischen Beamten würde ich in so einer Konstellation auch eine Hausdurchsuchung bei Person B zutrauen. Ob das juristisch korrekt wäre, steht auf einem anderen Blatt.

Wie das Verfahren weitergeht, wird dann per Post mitgeteilt. Solange heißt es abwarten und Tee trinken.
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melone99
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BTM Handel / Whatsapp Chat frage

Beitrag von melone99 »

Hallo.

Nehmen wir an Person A handelt mit Cannabis an ca 10-20 Leute (25 G die Woche). Bei Person A ist nun eine Hausdurchsuchung, wobei 2 Handys, 3,5 Gramm Cannabis und einige Utensilien beschlagnahmt werden. Auf beiden Handys ist auf WhatsApp chat verläufen alles offen Nachvollziehbar. Nun meine Frage: Kann durch diese Chat Verläufe Person A belangt werden? Wenn ja. Wie sieht die Strafe aus ?

Bin hier neu deswegen würde ich mich über eine Antwort freuen :)

Edit: Noch eine Frage: Soll A Aussagen? Die Vernehmung ist am 10.08
Zuletzt geändert von melone99 am Fr 8. Sep 2017, 16:16, insgesamt 4-mal geändert.
crappy
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Re: BTM Handel / Whatsapp Chat frage

Beitrag von crappy »

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nach § 29 BtMG.
littleganja

Re: BTM Handel / Whatsapp Chat frage

Beitrag von littleganja »

Vor allem der Verkäufer hat jetzt wohl ein Problem, den Kunden geschieht meist nichts.
HabAuchNeMeinung
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Re: BTM Handel / Whatsapp Chat frage

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

crappy hat geschrieben:Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nach § 29 BtMG.
Sehr gewagt die Aussage..
Warum nicht §29a oder §30 ?
Wie alt ist A? Wie alt seine "Kunden".. Wie viele Wochen (a 25g) wurde schon observiert bzw. lässt sich aus
den Cheat Protokollen nachweisen usw...
Mit den Aussagen des Thread Erstellers kann man wenig anfangen um ein Strafmaß abschätzen zu können.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/leidt ... 58990.html

my2cents
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melone99
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Re: BTM Handel / Whatsapp Chat frage

Beitrag von melone99 »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben:
crappy hat geschrieben:Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nach § 29 BtMG.
Sehr gewagt die Aussage..
Warum nicht §29a oder §30 ?
Wie alt ist A? Wie alt seine "Kunden".. Wie viele Wochen (a 25g) wurde schon observiert bzw. lässt sich aus
den Cheat Protokollen nachweisen usw...
Mit den Aussagen des Thread Erstellers kann man wenig anfangen um ein Strafmaß abschätzen zu können.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/leidt ... 58990.html

my2cents
HabAuchNeMeinung
A ist 18 Jahre alt seit 5 monaten. Seine kunden sind 15-17. Er wurde nicht observiert, ein "Kunde" hat ihn Verraten wodurch alles zum vorschein kam. Kenne mich da nicht so gut aus deswegen wenn ihr Fragen habt fragt. Und es wurde immer so geschrieben "Kann ich vorbei kommen" "Hast du Zeit" etc.
HabAuchNeMeinung
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Re: BTM Handel / Whatsapp Chat frage

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

melone99 hat geschrieben: A ist 18 Jahre alt seit 5 monaten. Seine kunden sind 15-17. Er wurde nicht observiert, ein "Kunde" hat ihn Verraten wodurch alles zum vorschein kam. Kenne mich da nicht so gut aus deswegen wenn ihr Fragen habt fragt. Und es wurde immer so geschrieben "Kann ich vorbei kommen" "Hast du Zeit" etc.

Hallo,

das Strafmaß das dich erwarten wird kann Dir keiner sagen. Da Du aber vor dem Gesetz noch Heranwachsender bist dürfte das ganze noch unter das Jugendstrafrecht fallen
https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstr ... utschland)
Da hier nicht das bestrafen sondern erziehen als Ziel gilt, kannst Du da mit einem blauen Auge rauskommen.
Aus welchem Bundesland kommst Du?
Nimm mit der Grünen Hilfe in deinem Bundesland Kontakt auf.
Auch ein auf BTM Strafsachen spezialisierter Anwalt wird hier nicht verkehrt sein, es geht hier ja nicht nur um Konsum sondern um Abgabe von BTM an Minderjährige. Das findet hier keiner wirklich gut...
Der wird aber teuer.

Ergänzung:
Gehe am 24.09 wählen. Wähle keine Partei die die Kriminalisierung von Cannabis Konsumenten weiter betreiben will.


MFG
HabAuchNeMeinung
melone99
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Re: BTM Handel / Whatsapp Chat frage

Beitrag von melone99 »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben:
melone99 hat geschrieben: A ist 18 Jahre alt seit 5 monaten. Seine kunden sind 15-17. Er wurde nicht observiert, ein "Kunde" hat ihn Verraten wodurch alles zum vorschein kam. Kenne mich da nicht so gut aus deswegen wenn ihr Fragen habt fragt. Und es wurde immer so geschrieben "Kann ich vorbei kommen" "Hast du Zeit" etc.

Hallo,

das Strafmaß das dich erwarten wird kann Dir keiner sagen. Da Du aber vor dem Gesetz noch Heranwachsender bist dürfte das ganze noch unter das Jugendstrafrecht fallen
https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstr ... utschland)
Da hier nicht das bestrafen sondern erziehen als Ziel gilt, kannst Du da mit einem blauen Auge rauskommen.
Aus welchem Bundesland kommst Du?
Nimm mit der Grünen Hilfe in deinem Bundesland Kontakt auf.
Auch ein auf BTM Strafsachen spezialisierter Anwalt wird hier nicht verkehrt sein, es geht hier ja nicht nur um Konsum sondern um Abgabe von BTM an Minderjährige. Das findet hier keiner wirklich gut...
Der wird aber teuer.

Ergänzung:
Gehe am 24.09 wählen. Wähle keine Partei die die Kriminalisierung von Cannabis Konsumenten weiter betreiben will.


MFG
HabAuchNeMeinung
Aus Baden-Würtemberg. Danke für die Ausführliche Antwort hilft mir sehr weiter :)
Florian Rister
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Re: BTM Handel / Whatsapp Chat frage

Beitrag von Florian Rister »

Eine anwaltliche Beratung ist definitiv sinnvoll, wenn davon auszugehen ist, dass die ausgelesenen Chatverläufe weitere Beweismittel ergeben.
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Re: BTM Handel / Whatsapp Chat frage

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

melone99 hat geschrieben:[
Aus Baden-Würtemberg. Danke für die Ausführliche Antwort hilft mir sehr weiter :)
Dann wird aus meiner Sicht das Thema Fahrerlaubnis falls Du eine hast bzw. machen willst ein weiteres Problem.

http://www.hanfverband-forum.de/viewtop ... c19cb6bb2f

MFG
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Re: BTM Handel / Whatsapp Chat frage BRAUCHE DRINGEN ANTWORT

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

melone99 hat geschrieben: Edit: Noch eine Frage: Soll A Aussagen? Die Vernehmung ist am 10.08

GOLDENE REGEL wenn die Polizei als Beschuldigter was von Dir will:

NIEMALS!!! Aussagen. Nicht hingehen. Du bist dazu nicht verpflichtet.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/meine ... 46063.html
z.B. werden die wissen wollen wo Du das Zeug herhast und Dir das "blaue vom Himmel versprechen" wenn Du ihnen "hilfst"...
Denk daran die machen sowas jeden Tag und deren Aufgabe ist es DIR eine Straftat nachzuweisen.
Du kannst also mit einer Aussage nichts verbessern sondern Dich nur verschlechtern.
Später kannst Du dich immer noch äußern. Aber erst wenn dein Anwalt die Ermittlungsakte kennt und du dich mit ihm bezgl. der Einlassung abgestimmt hast.

MFG
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Re: BTM Handel / Whatsapp Chat frage

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Florian Rister hat geschrieben:Eine anwaltliche Beratung ist definitiv sinnvoll, wenn davon auszugehen ist, dass die ausgelesenen Chatverläufe weitere Beweismittel ergeben.
Wie ich schon geschrieben habe erste Anlaufstelle sollte
http://www.gruene-hilfe.de/regionalbuer ... rttemberg/
sein. Die kennen auch die entsprechenden Anwälte.
Den falschen Anwalt zu nehmen (also den nächst besten) kann teuer, nicht nur bezgl. der Kohle, werden.

my2cents
HabAuchNeMeinung
Hanfkraut
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Registriert: Mo 22. Dez 2014, 14:07

Re: BTM Handel / Whatsapp Chat frage BRAUCHE DRINGEN ANTWORT

Beitrag von Hanfkraut »

Du bist 18 Jahre der Richter kann also das Erwachsene oder das Jugend Strafrecht anwenden!
Einen fachanwald kann ich dir nur empfehlen!
Verkauf an minderjährigen sieht ein Richter nicht gerne.
Du solltest dir mit deinem Anwalt genau überlegen was du den Richter also vortragen möchtest.

Solltest du zufälligerweise Familien Mitglieder verloren haben durch Unfall, Krankheit etc. Vielleicht Mutter verstorben oder Opa hatt Krebs und steht kurz vor dem Tod.
Kannst du das dem Richter vortragen.
Wenn du noch nie aufgefallen bist also keine Strafverfolgung, keine Gerichtsverhandlung etc. Gegen dich vorliegen.
Dann könnte ich mir vorstellen das du mit einem blauen Auge davon kommen wirst.
Wenn es gut läuft gibt es ein paar sozial Stunden.
Wenn es schlecht läuft Strafe auf Bewährung. Freiheitsstrafe kann auch möglich sein!
Gott sei Dank Bis du nicht in u Haft also denke ich mal das hier von mindermengen die Rede ist.
Ich hoffe das du eine Arbeit hast, wenn nicht sorge dafür das du arbeitest! Bist du verheiratet hast du ein Kind?
All das könnte einen Richter dazu bewegen die Strafe milder ausfallen zu lassen!

Nur nimm dir einen fachanwald!
Verstehe meine Äußerungen als es kann aber nicht muss. Ich binn kein Anwalt oder Richter und kann nur vermuten was auf dich zukommen könnte!
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
UnknownChapter
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Registriert: Di 26. Jun 2018, 18:16

Durch Chat Verlauf Beschuldigt am Cannabis Erwerb (Btmg)?

Beitrag von UnknownChapter »

Hey

Ich habe einen Anruf von der Polizei erhalten. Diese teilte mir mit das sie die Chats eines Dealers ausgewertet haben. In mehreren Chat Gesprächen soll ich von der Person insgesamt 10 Gramm bezogen haben. Ich verneinte den Vorwurf und gab keine Aussage ab. Außerdem behauptete ich die Person nicht zu kennen. Daraufhin nannte mir der Polizist den Name so wie Wohnort des Dealers was ich sehr fragwürdig finde.

Meine Frage:

In den Chat Verläufen ist nie die Rede von Marihuana, somit wäre die Annahme von Graß reine Interpretation. Kann also hier eine Verurteilung aufgrund Chat Verläufe überhaupt stattfinden?

Werden die 10 Gram als ganze Summe gewertet, oder getrennt? Es wurde ja wie im Chat erkennbar in kleinen Mengen bezogen nie über 6 gramm. Welche Strafen können mich hier erwarten. Welche Möglichkeiten zu Schadenbegrenzung empfehlt Ihr? Sollte ich einen Anwalt aufsuchen?
Lebe in bayern, bin 20 Jahre alt.
Karabenemsi
Beiträge: 41
Registriert: Do 14. Jun 2018, 17:10

Re: Durch Chat Verlauf Beschuldigt am Cannabis Erwerb (Btmg)

Beitrag von Karabenemsi »

Hi
Das wichtigste ist nichts sagen und abstreiten wie du es gemacht hast. Seltsam dass die dich anrufen.
Entweder machst du nichts, weil die nichts in der Hand haben und gehst erst zum Anwalt wenn du weiteren zb schriftlichen Bescheid bekommst, oder du gehst direkt . ich würde erst abwarten ! weil die nichts in der Hand haben an Beweisen. passiert nix. und der Anwalt haut dich da gaanz locker raus, solltest du wirklich BEscheid bekommen. ging es um ein Darknet Kauf oder nur generell um Chatverläufe?
Hanfkraut
Beiträge: 861
Registriert: Mo 22. Dez 2014, 14:07

Re: Durch Chat Verlauf Beschuldigt am Cannabis Erwerb (Btmg)

Beitrag von Hanfkraut »

Abwarten!
Ggf. Bei der Polizei Aussage verweigern!
Kommt post mit rechtsbelehrung, meistens von Gericht, dann hast du immer noch genug Zeit einen Anwalt zu suchen!
Ärzte weigern sich!
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Karabenemsi
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Re: Durch Chat Verlauf Beschuldigt am Cannabis Erwerb (Btmg)

Beitrag von Karabenemsi »

so siehts aus. der Anwalt könnte ja jetzt eh nichts machen. es gibt keine Grundlage.
abwarten. Mach dir nur nicht zu viel Sorgen damit könn die dir eh nichts
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