So was gibt es hier: https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=7981AFT hat geschrieben:Ich vermisse hier im Forum einen Thread mit Gerichtsentscheidungen zu Gunsten der Antragsteller
Liebe Freundinnen und Freunde,
Wegen Wartungsarbeiten wird das Forum am 25.4.24 zeitweise nicht erreichbar sein.
Danke für euer Verständnis!
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GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
- Martin Mainz
- Board-Administration
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
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Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich
Danke!Martin Mainz hat geschrieben:So was gibt es hier: https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=7981AFT hat geschrieben:Ich vermisse hier im Forum einen Thread mit Gerichtsentscheidungen zu Gunsten der Antragsteller
Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich !!!
Gerichtsentscheidungen gibt es zur Zeit erst sehr wenige.
Häufig helfen die für Deine Situation oft nicht weil jeder Fall
ein bisschen anders gelagert ist.
Das nutzen Kassen und MDKs aus
Der Weg sollte sein den persönlichen Fall sehr gut aufzuarbeiten
und so darzustellen, dass möglichst nah auf die Aspekte des
Gesetzes eingegangen wird.
Siehe hier: viewtopic.php?f=22&t=7701#p45336
Und dann... braucht es vor allem auch viel Hartnäckigkeit und natürlich auch Glück !!!
Häufig helfen die für Deine Situation oft nicht weil jeder Fall
ein bisschen anders gelagert ist.
Das nutzen Kassen und MDKs aus
Der Weg sollte sein den persönlichen Fall sehr gut aufzuarbeiten
und so darzustellen, dass möglichst nah auf die Aspekte des
Gesetzes eingegangen wird.
Siehe hier: viewtopic.php?f=22&t=7701#p45336
Und dann... braucht es vor allem auch viel Hartnäckigkeit und natürlich auch Glück !!!
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
KK hat nicht genehmigt..
Hallo Freunde!!
Mein Name ist Hans und ich wohne nähe München,
Ich will gar nicht lange um den Brei reden!
Bin seit 2011 chronischer Schmerzpatient, habe beidseitigen Tennisarm mit teilweise taupheits Gefühl in den >Händen.
Am 07.07.17 dann der Super-GAU ich habe mir mit der Kettensäge in den linken Handrücken geschnitten.
Das Resultat: 3-5 Finger teil amputiert, Rekonstruktion entmahne Hauttransplantat (Knochen Rekonstruktion) Hauttransplantat aus dem Oberschenkel incl sehnen...
Seit dem nehme ich 4mg Hydromorphon 1-0-1 Pantro Prazol Lyrica
Im Juni diesem Jahres habe ich einen SChmerzterapeuten gefunden (zu vor 4 andere Schmerzterapeuten ) der mir hilft in Bezug auf Cannabis!
Ich musste eine Stationäre Schmerztehrapie machen 10 tage
Dort wurde ich auf Dronabinol eingestellt, hydro wurde in 3 Tagen Abgesetzt und ich war fast Schmerzfrei
Nach 10 Tagen wurde ich entlassen und hatte wieder einen Termin beim SChmerzterapeuten.
Dieser Stellt für mich dann den Antrag...auf Blüte
Wie erwarten Sagten die KK nicht zu!!
So nun Wiederspruch einlegen...
Denn die 4 Punkte die sie Genannt haben sind Mumpitz! Denn ich kann alles wiederlegen!!
Meine frage nun:
Ist es sinn einen Sogenannten EILANTRAG BEIM SOZI. zustellen?
Wenn ja wie lange dauert das bis der durch ist?
Wenn ich mir vom beh. DOC nun ein Privatrezept ausstellen lasse wird das dann rückwirkend gezahlt?
Und ist das wirklich das die KK mit einem eilantrag die kosten übernehmen muss bis zur endgültigen entscheidung???
Mein Name ist Hans und ich wohne nähe München,
Ich will gar nicht lange um den Brei reden!
Bin seit 2011 chronischer Schmerzpatient, habe beidseitigen Tennisarm mit teilweise taupheits Gefühl in den >Händen.
Am 07.07.17 dann der Super-GAU ich habe mir mit der Kettensäge in den linken Handrücken geschnitten.
Das Resultat: 3-5 Finger teil amputiert, Rekonstruktion entmahne Hauttransplantat (Knochen Rekonstruktion) Hauttransplantat aus dem Oberschenkel incl sehnen...
Seit dem nehme ich 4mg Hydromorphon 1-0-1 Pantro Prazol Lyrica
Im Juni diesem Jahres habe ich einen SChmerzterapeuten gefunden (zu vor 4 andere Schmerzterapeuten ) der mir hilft in Bezug auf Cannabis!
Ich musste eine Stationäre Schmerztehrapie machen 10 tage
Dort wurde ich auf Dronabinol eingestellt, hydro wurde in 3 Tagen Abgesetzt und ich war fast Schmerzfrei
Nach 10 Tagen wurde ich entlassen und hatte wieder einen Termin beim SChmerzterapeuten.
Dieser Stellt für mich dann den Antrag...auf Blüte
Wie erwarten Sagten die KK nicht zu!!
So nun Wiederspruch einlegen...
Denn die 4 Punkte die sie Genannt haben sind Mumpitz! Denn ich kann alles wiederlegen!!
Meine frage nun:
Ist es sinn einen Sogenannten EILANTRAG BEIM SOZI. zustellen?
Wenn ja wie lange dauert das bis der durch ist?
Wenn ich mir vom beh. DOC nun ein Privatrezept ausstellen lasse wird das dann rückwirkend gezahlt?
Und ist das wirklich das die KK mit einem eilantrag die kosten übernehmen muss bis zur endgültigen entscheidung???
Re: KK hat nicht genehmigt..
So nachdem ich mir 2 der Sticky Threads in diesem Forum durchgelesen habe, maße ich es mir an, deine Fragen halbwegs beantworten zu können.
Nur wenn du mittellos bist. Ansonsten gibts da noch die "Einstweilige Anordnung", die geht immer.Ist es sinn einen Sogenannten EILANTRAG BEIM SOZI. zustellen?
2 Wochen mit Glück weniger, es eilt ja schliesslich ^^Wenn ja wie lange dauert das bis der durch ist?
Erstattung Privatrezept durch GKV ist keine Pflicht-What-so-ever, aber wird manchmal nach eigenem Ermessen getan.Wenn ich mir vom beh. DOC nun ein Privatrezept ausstellen lasse wird das dann rückwirkend gezahlt?
Sollte dem Antrag auf Einstweilige Anordnung / Eilverfahren stattgegeben werden, dann ja, und zwar Rückwirkend zum Datum der Antragstellung beim Gericht. Allerdings bleibst du auf den Kosten sitzen wenn Antrag abgelehnt wird oder das anhängige Hauptverfahren an die Wand läuft.Und ist das wirklich das die KK mit einem eilantrag die kosten übernehmen muss bis zur endgültigen entscheidung???
You`re welcome.littleganja hat geschrieben:...Bei der einstweiligen Anordnung handelt es sich um eine gerichtliche Verfügung, mit der die Behörde - falls dem Antrag stattgegeben wird - vorläufig zu einem bestimmten Handeln, meistens der Zahlung bisher abgelehnter Leistungen, verpflichtet wird....
5 MONATE nach Antrag lehnt die KK Cannabis Rezept ab. Gehnemigungsfiktion?
Hallo
ich habe eine Frage. Ich bekomme seit 5 Monaten Bedrocan auf Rezept. Beantragt wurde es ca. vor 6 Monaten.Da nichts von der KK kam, zeigte ich dem Arzt die Regelung mit der 5 Wochen frist. Ab da stellte er mir monatlich ein Rezept aus.Die Ablehnung der Kosten kam gerade per Anruf. Wie gehe ich jetzt zwecks Gehnemignungsfiktion vor. Bin dankbar für alle Tips.
ich habe eine Frage. Ich bekomme seit 5 Monaten Bedrocan auf Rezept. Beantragt wurde es ca. vor 6 Monaten.Da nichts von der KK kam, zeigte ich dem Arzt die Regelung mit der 5 Wochen frist. Ab da stellte er mir monatlich ein Rezept aus.Die Ablehnung der Kosten kam gerade per Anruf. Wie gehe ich jetzt zwecks Gehnemignungsfiktion vor. Bin dankbar für alle Tips.
Re: 5 MONATE nach Antrag lehnt die KK Cannabis Rezept ab. Gehnemigungsfiktion?
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?p=52069#p52069 hat geschrieben:...Da sich die GKV in der Regel gegen diese „Genehmigungsfiktion“ sehr heftig wehren, solltest Du – in diesem Fall - m.E. besser einen Anwalt einschalten, der sich mit Fristenberechnung und Abhilfeersuchen im Sozialversicherungsrecht etwas auskennt....
Um glaubwürdig die Stellung eines Antrags beweisen zu können, braucht es einen Versiegelten Umschlag mit notariell beglaubigten Inhalt, sowie fotographische Beweise das Einschreiben mit Rückschein Etiketts auf dem deutlich zu identifizierenden Umschlag und natürlich den Rückschein.https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?p=52243#p52243 hat geschrieben:...Übrigens finde ich auch, dass solche Fälle, wie die vermutliche Genehmigungsfiktion, mit Ihren Einzelheiten auf jeden Fall mit einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht besprochen werden sollten. Der kann dann Akteneinsicht halten und in die Prüfung einsteigen....
Denn der Teufel steck im Detail !!! z.B.
- Kann das Zugangsdatum bei bei der GKV genau bewiesen werden (Einschreiben mit Rückschein)?
...
Is natürlich teurer Spass, einfacher isses den Kram persönlich bei ner KK filiale abzugeben und sich nen eingangsstempel auf ne kopie geben lassen.
Das dieses beides in deinem Fall wahrscheinlich nicht stattgefunden hat und du meintest es kam NICHTS von der KK, also auch kein Schreiben dass der Antrag eingegangen ist. Versteh ich zumindest so... jedenfalls heisst das, dass noch garkeine Frist angefangen hat runterzuticken.
Keine Genehmigungsfiktion, kein Cannabis auf Rezept, und die Kosten der vergangenen 5 Monaten wirst du der KK ersetzen müssen. N Anwalt wär billiger gewesen.
- Martin Mainz
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Re: 5 MONATE nach Antrag lehnt die KK Cannabis Rezept ab. Gehnemigungsfiktion?
Hallo Stuttgart und herzlich willkommen im Forum!Stuttgart hat geschrieben: ↑Di 2. Okt 2018, 17:34 Hallo
ich habe eine Frage. Ich bekomme seit 5 Monaten Bedrocan auf Rezept. Beantragt wurde es ca. vor 6 Monaten.Da nichts von der KK kam, zeigte ich dem Arzt die Regelung mit der 5 Wochen frist. Ab da stellte er mir monatlich ein Rezept aus.Die Ablehnung der Kosten kam gerade per Anruf. Wie gehe ich jetzt zwecks Gehnemignungsfiktion vor. Bin dankbar für alle Tips.
Hast Du denn eine Eingangsbestätigung? Ansonsten steht vielleicht in der schriftlichen Ablehnung, von wann der Antrag war. Hast Du Zeugen, daß Du den Antrag bei der KK eingereicht hast, villeicht auch der Arzt selbst? Wenn ja, dann Glückwunsch, die Genehmigungsfiktion sollte eingetreten und auch nachweisbar sein. Ab zum Sozialanwalt!
@BUMMBUMM: Die KK muss den Eingang nicht bestätigen, damit die Frist beginnt.
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich !!!
Hallo, also den Antrag habe ich persönlich am 9.5.2018 abgegeben. Dem Antrag lag bei, Diagnose über schwerwiegende Krankheit, Arztfragebogen und Studien Jedes abgegebene Blatt habe ich mir bestätigten lassen, mit Unterschrift und Stempel der Kk. Der Mdk wurde am 24.5.2018 eingeschaltet. Wie gesagt hat sich seitdem die Kk nicht mehr gemeldet. Mein Arzt hat mir dann nach der 5 Wochen Frist die Medizin verschrieben. Ich hätte jetzt am 11.10.2018 wieder mein Rezept abholen sollen. Wird das jetzt Schwierigkeiten geben? Wie lang dauert das mit der einstweiligen Anordnung?
Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich !!!
Also das klingt ja schon mal ganz anders, wieso nicht gleich alle infos hergeben?
Aber es ändert nicht daran dass du alle notwendigen infos aus den beiden posts, die ich zitiert hatte ziehen kannst.
Darüber hinaus kann man nur sagen dass die Fiktion offensichtig eingetreten ist und du deswegen tunlichst davon absehen solltest irgendwelche anderen anträge zu stellen. Diese könnten abgelehnt werden, die Fiktion aber nicht. Trotzdem wirst du sie vor Gericht erstreiten müssen und da sind wa wieder beim Thema Anwalt...
Das mit der Genehmigungs-Fiktion erstreiten hättest du schon vor 5 Monaten machen sollen. Ich weiss leider nicht was das für die verschreibungskosten der vergangenen 5 monate bedeutet, vllt weiss das Gunter.
steht zwar auch irgendwo hier im Thread aber Telefonansagen von der KK sind Schall und Rauch.
Aber es ändert nicht daran dass du alle notwendigen infos aus den beiden posts, die ich zitiert hatte ziehen kannst.
Darüber hinaus kann man nur sagen dass die Fiktion offensichtig eingetreten ist und du deswegen tunlichst davon absehen solltest irgendwelche anderen anträge zu stellen. Diese könnten abgelehnt werden, die Fiktion aber nicht. Trotzdem wirst du sie vor Gericht erstreiten müssen und da sind wa wieder beim Thema Anwalt...
Das mit der Genehmigungs-Fiktion erstreiten hättest du schon vor 5 Monaten machen sollen. Ich weiss leider nicht was das für die verschreibungskosten der vergangenen 5 monate bedeutet, vllt weiss das Gunter.
steht zwar auch irgendwo hier im Thread aber Telefonansagen von der KK sind Schall und Rauch.
Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich !!!
So wie ich das verstanden habe, gilt der Antrag als genehmigt, wenn die 5 Wochen Frist überschritten wird, deshalb habe ich nichts unternommen. Habe ja auch immer mein Rezept bekommen.BUMMBUMM hat geschrieben: ↑Mi 3. Okt 2018, 01:48 Also das klingt ja schon mal ganz anders, wieso nicht gleich alle infos hergeben?
Aber es ändert nicht daran dass du alle notwendigen infos aus den beiden posts, die ich zitiert hatte ziehen kannst.
Darüber hinaus kann man nur sagen dass die Fiktion offensichtig eingetreten ist und du deswegen tunlichst davon absehen solltest irgendwelche anderen anträge zu stellen. Diese könnten abgelehnt werden, die Fiktion aber nicht. Trotzdem wirst du sie vor Gericht erstreiten müssen und da sind wa wieder beim Thema Anwalt...
Das mit der Genehmigungs-Fiktion erstreiten hättest du schon vor 5 Monaten machen sollen. Ich weiss leider nicht was das für die verschreibungskosten der vergangenen 5 monate bedeutet, vllt weiss das Gunter.
steht zwar auch irgendwo hier im Thread aber Telefonansagen von der KK sind Schall und Rauch.
Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich !!!
Ja wenn die 5 Wo rum sind dann gilt die Genehmigungsfiktion (GF)......
Rein nach "Bilderbuchablauf" schreibt man - wenn die Frist rum ist - > 5 Wochen und einige Tage -
Die "liebe Kasse an" und verweist auf die eingetretene Genehmigungsfiktion.
Im Brief fordert man die GKV dann auf die Genehmigungsfiktion - der Guten Ordnung halber - zu bestätigen.
Obwohl die Genehmigungsfiktion klar eingetreten ist wird, die GKV in vielen Fällen leider "Zicken machen"
Wenn das der Fall ist, sofort zum Anwalt...
Auf keinen Fall mit der GKV jetzt irgend was sonst schreiben oder telefonieren, klarstellen oder so....etc.
Siehe hierzu auch die Infos von BUMMBUMM !
Eventuelle Privatrezepte sind ab dem Zeitpunkt der eingetretenen GF zu erstatten.
Dein Arzt kann Dir also ohne weiteres Privatrezepte - entsprechend der beantragten "Blüten" - aunstellen.
Drücke die Daumen
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich !!!
Bin heute früh zum Arzt und hab mir des Rezept nochmal ausstellen lassen für diesen Monat. Das hat ganz normal geklappt. Hoffe das es in der Apotheke nächste Woche auch klappt beim abholen. Ich war auch bei der Gewerkschaft, da die mir den Anwalt stellen. Jedoch sagte die Gewerkschaft, daß die noch nichts machen könnten, da keine Ablehnung da ist. Nur wegen den anruf kann man keine einstweilige Anordnung stellen. Wo bzw. welcher § regelt das. Ein link der das eindeutig mit der 5 Wochen regelung und der Genehmigungsfiktion bestätigt währe grad hilfreich, dann könnte ich den link an die Gewerkschaft weiterleiten. Ich danke im voraus.
- Martin Mainz
- Board-Administration
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- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich !!!
Hier findest Du alles dazu: viewtopic.php?f=22&t=8247.
Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V - tritt nach den 5 Wochen ein und bedarf keiner Aussage oder Schreiben seitens der KK.
Man kann dort anrufen und fordern, daß die die Genehmigungsfiktion schriftlich bestätigen, sonst gehts vors Gericht und die Kosten für die KK erhöhen sich weiter. Da Deine KK bisher ja scheinbar anstandslos bezahlt(?) haben die das vielleicht auch schon so verbucht. Würde ich mir aber trotzdem schriftlich geben lassen. Oder sind das bisher Privatrezepte gewesen?
Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V - tritt nach den 5 Wochen ein und bedarf keiner Aussage oder Schreiben seitens der KK.
Man kann dort anrufen und fordern, daß die die Genehmigungsfiktion schriftlich bestätigen, sonst gehts vors Gericht und die Kosten für die KK erhöhen sich weiter. Da Deine KK bisher ja scheinbar anstandslos bezahlt(?) haben die das vielleicht auch schon so verbucht. Würde ich mir aber trotzdem schriftlich geben lassen. Oder sind das bisher Privatrezepte gewesen?
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich !!!
Ne waren alles normale Rezepte, hab jedes mal nur 10 Euro dazu zahlen müssen.
Gilt hier die Genehmigungsfiktion?
Hallo,
der Antrag auf Kostenübernahme ist am 04.09.2018 beim Mdk eingegangen.
Jetzt habe ich heute - ganz genau 5 Wochen später - ein Brief von der Krankenkasse bekommen, dass dem Mdk Unterlagen fehlen würden, um es weiter zu bearbeiten.
Tritt hier schon die Genehmigungsfiktion ein, oder nicht?
Liebe Grüße
der Antrag auf Kostenübernahme ist am 04.09.2018 beim Mdk eingegangen.
Jetzt habe ich heute - ganz genau 5 Wochen später - ein Brief von der Krankenkasse bekommen, dass dem Mdk Unterlagen fehlen würden, um es weiter zu bearbeiten.
Tritt hier schon die Genehmigungsfiktion ein, oder nicht?
Liebe Grüße
- Martin Mainz
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- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Gilt hier die Genehmigungsfiktion?
Halllo Miamur.
Ja, die Genehmigungsfiktion ist eingetreten. Mit MDK darf das Ganze maximal fünf Wochen dauern, er muss nach spätestens zwei Wochen eingeschaltet werden. Also die KK über den Eintritt der Fiktion informieren und eine schriftliche Bestätigung einfordern. Wird diese verweigert, ab zum Anwalt! Vielleicht aber noch bis morgen warten, damit die Zeit auf jeden Fall um ist.
Ja, die Genehmigungsfiktion ist eingetreten. Mit MDK darf das Ganze maximal fünf Wochen dauern, er muss nach spätestens zwei Wochen eingeschaltet werden. Also die KK über den Eintritt der Fiktion informieren und eine schriftliche Bestätigung einfordern. Wird diese verweigert, ab zum Anwalt! Vielleicht aber noch bis morgen warten, damit die Zeit auf jeden Fall um ist.
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Re: Gilt hier die Genehmigungsfiktion?
Eigentlich gilt der nachweisbare Eingang bei der Krankenkasse als Start der Frist und nicht die paar Tage später wenn die KK das zum MDK schickt. Vllt Zählen da auch noch paar Feiertage nicht mit, kann man mit Sicherheit so nicht sagen Martin.
Lies das, wenigstens die erste und letzte Seite
GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich !!!
Kannst versuchen mal nen höflichen Brief an die KK zu schreiben in der du sie aufforderst die Genehmigungsfiktion zu bestätigen. Wenn die Antwort aber "*Biep* Dich!" lautet, brauchst du einen Anwalt.
Lies das, wenigstens die erste und letzte Seite
GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich !!!
Kannst versuchen mal nen höflichen Brief an die KK zu schreiben in der du sie aufforderst die Genehmigungsfiktion zu bestätigen. Wenn die Antwort aber "*Biep* Dich!" lautet, brauchst du einen Anwalt.
Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich !!!
Nur nochmal zur Klarstellung.... Auch bei GKV werden zwar nicht täglich, aber immer wieder...
Genehmigungen und Kassenrezepte "abgeglichen".... Dann kann Dein Kassenarzt und der
Apotheker gleich ‚ große Probleme bekommen wenn keine Genehmigung vorliegt.
Genehmigungsfiktion hin oder her.
Das Gesetz sieht bei der Genehmigungsfiktion eine "Selbstbeschaffung" mit Ersatz durch die GKV vor.
D.h. mit Privatrezept in "Vorlage" treten und Kostenerstattung von der GKV verlangen.
Einfach ein Kassenrezept ausstellen lassen, macht mindestens "längerfristig" mit Sicherheit Probleme...
Eventuell stehst Du dann plötzlich ohne Kassenarzt da.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Fristen KK / MDK Frage
Hallo Zusammen,
ich bin auf der Suche nach Infos über dieses Forum gestolpert, habe auch etwas gefunden aber dazu eine Verständnisfrage.
Kurz zu mir, ich leide seit knapp 20 Jahren an Morbus Crohn mit etlichen Begleiterkrankungen, habe etliche Therapieversuche, auch mit neuen Medikamenten aus der Reihe der Biologicals hinter mir und hatte entweder mit schweren Nebenwirkungen bis hin zu allergischen Reaktionen zu kämpfen oder die Therapien wirkten einfach nicht. Seit meiner letzte Operation vor 2 Jahren leide ich unter extremen Durchfällen und dazugehörigen Schmerzen und werde mittlerweile mangels Alternativen mit Tinctura Opii behandelt. Zudem erhalte ich seit 2016 die volle EM-Rente.
Ich habe letzten Monat einen Antrag auf Übernahme der Cannabistherapie bei meiner Krankenkasse gestellt. Mein Arzt hat diesen mit mir recht ausführlich ausgefüllt und mir damit bescheinigt, dass derzeit keine alternativen Therapiemöglichkeiten zur Verfügung stehen, Studie haben wir auch angehängt. Beantragt haben wir sowohl Tropfen als auch Blüten.
Gunter schreibt in seinem Beitrag zur Genehmigungsfiktion, dass man bei Verdacht, dass diese greifen könne unbedingt einen Anwalt einschalten solle mit dem Bezug auf mehr als 5 Wochen mit MDK und mehr als 3 Wochen ohne MDK.
Wie ist das, wenn der MDK erst nach 3 Wochen eingeschaltet wurde oder zumindest der Verdacht darauf besteht?
Mein Antrag ging laut Sendungsverfolgung am 19.9 bei der KK ein. Am 16.10. wurde ich von der KK darüber informiert, dass meine Unterlagen an den MDK weitergeleitet wurden. Und heute am 18.10. hatte ich die Ablehnung im Online-Postfach.
Wie beurteilt ihr das von den Fristen her?
Schon vorab vielen Dank und viele Grüße
eule1980
ich bin auf der Suche nach Infos über dieses Forum gestolpert, habe auch etwas gefunden aber dazu eine Verständnisfrage.
Kurz zu mir, ich leide seit knapp 20 Jahren an Morbus Crohn mit etlichen Begleiterkrankungen, habe etliche Therapieversuche, auch mit neuen Medikamenten aus der Reihe der Biologicals hinter mir und hatte entweder mit schweren Nebenwirkungen bis hin zu allergischen Reaktionen zu kämpfen oder die Therapien wirkten einfach nicht. Seit meiner letzte Operation vor 2 Jahren leide ich unter extremen Durchfällen und dazugehörigen Schmerzen und werde mittlerweile mangels Alternativen mit Tinctura Opii behandelt. Zudem erhalte ich seit 2016 die volle EM-Rente.
Ich habe letzten Monat einen Antrag auf Übernahme der Cannabistherapie bei meiner Krankenkasse gestellt. Mein Arzt hat diesen mit mir recht ausführlich ausgefüllt und mir damit bescheinigt, dass derzeit keine alternativen Therapiemöglichkeiten zur Verfügung stehen, Studie haben wir auch angehängt. Beantragt haben wir sowohl Tropfen als auch Blüten.
Gunter schreibt in seinem Beitrag zur Genehmigungsfiktion, dass man bei Verdacht, dass diese greifen könne unbedingt einen Anwalt einschalten solle mit dem Bezug auf mehr als 5 Wochen mit MDK und mehr als 3 Wochen ohne MDK.
Wie ist das, wenn der MDK erst nach 3 Wochen eingeschaltet wurde oder zumindest der Verdacht darauf besteht?
Mein Antrag ging laut Sendungsverfolgung am 19.9 bei der KK ein. Am 16.10. wurde ich von der KK darüber informiert, dass meine Unterlagen an den MDK weitergeleitet wurden. Und heute am 18.10. hatte ich die Ablehnung im Online-Postfach.
Wie beurteilt ihr das von den Fristen her?
Schon vorab vielen Dank und viele Grüße
eule1980