Amsterdam mit BTM-Eintrag

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fffff
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Amsterdam mit BTM-Eintrag

Beitrag von fffff »

Hallo,
Person A möchte nach Amsterdam und dort eventuell konsumieren. Person A hat einen BTM-Eintrag und konnte mit Glück den Führerschein behalten.
Kann es auf der Rückreise nach Deutschland im Zug zu Problemen kommen?
Konkret: Gibt die Bundespolizei durch Funk bei einer Kontrolle (keine verbotenen Gegenstände/ Stoffe dabei) die Personalien durch den Funk? Und wäre die Polizei dazu berechtigt einen Drogentest zu machen, wenn sie per Funk über den BTM-Eintrag informiert werden?
Ein Drogentest könnte nämlich das Aus für den Führerschein bedeuten.

Gruß
mad
Beiträge: 282
Registriert: Di 10. Apr 2018, 13:55

Re: Amsterdam mit BTM-Eintrag

Beitrag von mad »

Ich wüsste nicht, weshalb man außerhalb des Straßenverkehrs zu einem Drogentest genötigt werden kann. Vielleicht wenn man gerade eine Straftat begangen hat und man so die Schuldunfähigkeit ausschließen können möchte. Personalien dürfen die aber natürlich durchgeben; ggf. bist Du ja auf einer Fahndungsliste ;-).

Du darfst ja Cannabis auch in Deutschland konsumieren. Somit hat die Polizei kein Gesetz in der Hand, gegen dass Du verstoßen haben könntest, solltest Du THC im Blut haben. Und somit haben sie auch keinen Grund überhaupt einen Test durchzuführen. Wenn Du allerdings im Straßenverkehr auffällig bist, könntest Du in diesem Fall straffällig geworden sein – und daher ist hier ein begründeter Test auch zulässig.
fffff
Beiträge: 2
Registriert: So 28. Okt 2018, 14:14

Re: Amsterdam mit BTM-Eintrag

Beitrag von fffff »

Außerhalb des Straßenverkehrs zu einem Drogentest genötigt zu werden kann ich mir auch nicht vorstellen.
Aber ob die Polizei durch meinen BTM-Eintrag dazu berechtigt ist, bleibt als Frage.
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Amsterdam mit BTM-Eintrag

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

fffff hat geschrieben: So 28. Okt 2018, 23:45 Außerhalb des Straßenverkehrs zu einem Drogentest genötigt zu werden kann ich mir auch nicht vorstellen.
Aber ob die Polizei durch meinen BTM-Eintrag dazu berechtigt ist, bleibt als Frage.
Kurze Antwort:
Nein....

Genau genommen reicht das theoretisch nicht mal im Straßenverkehr...


MFG
HabAuchNeMeinung
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