Hungerstreik

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anti333
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Hungerstreik

Beitrag von anti333 »

Könnte man denn einen koordinierten Hungerstreik iniziieren?!

Vil bringt etwas mehr Druck ja etwas, und wenn es nur für leichtere Bedingungen für medizinische Zwecke wären
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cOOLsp0T
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Re: Hungerstreik

Beitrag von cOOLsp0T »

Schauen wir doch mal, wir sind 7,5 Milliarden Menschen auf der Erde, davon sind 82 Millionen in Deutschland. Bei 7,5 Milliarden Menschen auf der Erde zeichnet sich eine Überbevölkerung von mehr als 100% ab. Jetzt stellt sich die Frage wieviel ein hungerstreikender als Person selbst wert sein muss, dass es überhaupt etwas ausmacht, wenn man so eine Person einfach sterben lässt.

Habt ihr noch nicht gemerkt Menschenleben sind inzwischen eine Ressource mit der sogar gerechnet wird. Druck erzeugt das überhaupt keinen. Hungerstreik bringt überhaupt gar nichts, dass wurde vor 4 Jahren schonmal versucht und ist der Hanf legal? Ich frag mich echt wo diese Haltung her stammt? Wenn man für den Hanf kämpfen will, dann macht das richtig, schließt euch in einer Gesellschaft zusammen und schützt euch gegenseitig vor Übergriffen der Polizei und zeigt das ihr eine Gesellschaft seid die es als Ernst zu nehmen gillt!

Behörde geht in Berufung, Patienten in den Hungerstreik - 02.09.2014

Mir egal wie das gewertet wird, ich warte seit 15 Jahren auf eine Legalisierung. Mit nemm Hungerstreik gehts natürlich schneller, das kann vor allem auch jeder chronische Kranke Mensch einfach mit machen ohne dabei sein Leben aufs Spiel zu setzen. Da kann man sich auch bewaffnen und sein Leben aufs Spiel setzen die Chance einer Änderung ist wesentlich höher.
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Martin Mainz
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Re: Hungerstreik

Beitrag von Martin Mainz »

Der letzte der das versucht hat war Dr. Grotenhermen, hat leider auch nicht so viel gebracht(?) und er hat es oirgendwann aus gesundheitlichen Gründen eingestellt.

Generell halte ich Hungerstreiks für mehr oder weniger das letzte Mittel, denn konsequent zu ende gedacht ist es die Androhung von Selbstmord. Steigerbar wäre das nur noch, indem man sich selbst vor dem Reichstag anzündet und das will ich wirklich niemandem empfehlen.

Aber das ist nur meine private Meinung.
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BUMMBUMM
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Re: Hungerstreik

Beitrag von BUMMBUMM »

ach die armen chronisch kranken sollen nich? :lol:
jeder riskiert sein leben beim hungestreik, androhung von selbstmord is schon richtig. Bei kranken is die drohung etwas gewichtiger weil es möglicherweise nicht ganz so lange dauert wie bei gesunden.
Aber es wäre wesentlich medienwirksamer wenn ne horde schwerkranker in den hungerstreik tritt als wenns alles kerngesunde wären.

Dazu möchte ich noch anmerken, selbstmord ist legal, sich zu bewaffnen und sich gegen übergriffe der polizei zu wehren, nicht...
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bushdoctor
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Re: Hungerstreik

Beitrag von bushdoctor »

Ein koordinierter Kosumentenprostest würde schon was bringen...

Man braucht allerdings ca. 50.000 Menschen, die bereit wären, bis zum Äußersten (Gefängnis) zu gehen. Vorher muss aber jeder von denen einen Antrag beim BfArM stellen, und lieb und nett (unter Beigabe von 10-50 Euro Bargeld) um eine Ausnahmegenehmigung nach §3(2) zu bitten.

Wenn das Ganze innerhalb von 3-4 Wochen über die Bühne geht, steht am Ende die "Legalisierung" absolut sicher! (!!!)

...leider gibt es aber diese 50.000 Menschen (noch) nicht in der BRD!

Sehen wir´s realistisch: Massenprotest muss leider verschoben werden... vielleicht nach der nächsten Tüte...? Oh warte mal: da kommt ja schon die nächste...!
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cOOLsp0T
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Re: Hungerstreik

Beitrag von cOOLsp0T »

Sorry @bushdoctor

"Gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Medizinal-Cannabis zum Zweck der ärztlich begleiteten Selbsttherapie beim BfArM zu beantragen?

Durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften wird die Verschreibungsfähigkeit für Cannabis hergestellt. Demnach können Ärztinnen und Ärzte ab sofort weitere Cannabisarzneimittel (z.B. getrocknete Medizinal-Cannabisblüten und Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität) - unter Einhaltung der arzneimittel- und betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben - auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Die Abgabe der entsprechenden Arzneimittel an die Patientinnen und Patienten erfolgt nach Vorlage des Rezepts in der Apotheke. Das bisherige Erlaubnisverfahren mit Bezug auf § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Medizinal-Cannabis (getrocknete Medizinal-Cannabisblüten und Cannabisextrakte) zum Zweck der ärztlich begleiteten Selbsttherapie entfällt.
"

So steht es auf der Page der BfArM geschrieben. Es gibt überhaupt keine Sondergenehmigung mehr und auch wer eine hat, sollte sich schnell nach einem Rezept umsehen, weil die Genehmigung gar nicht mehr gillt.

Schon mal so viel zum ersten Teil deines Plans.

Massenprotest in Deutschland? :D Sorry, aber mal ehrlich, die Realität ist an dir ganz vorbei gegangen? Als erstes mal hat doch der DHV schon eine Petition mit 80.000 Unterschriften sammeln können. Also sind es wohl doch schon mehr als 50.000 würde ich mal sagen. Darüber hinaus existiert ein Massenversammlungsverbot in Deutschland, das weiß man natürlich, weil dieses Gesetz wurde ja direkt nach der Loveparade Katastrophe auf den Weg gebracht.

Versammlungsverbot

Ich finde immer interessant was hier einige so schreiben ohne sich mal richtig zu informieren. Es ist immer wieder ein Trauerspiel was geglaubt wird zu wissen. Darüber hinaus, wenn man einen Streik, Wochen vorher anmelden muss, dann kann sich der "Bestreikte" darauf vorbereiten. Das ist übrigens bei Arbeitsstreiks gängige Regel. Die Arbeiter stehen draußen, streiken und innen arbeiten Zeit- & Leiharbeiter das Pensum für die Hälfte runter. Viva la allemagne!

An sich ist die Idee, Massenprotest gar nicht so schlecht, aber nicht mit diesem diffamierten & verunsicherten Leuten. Was her müsste ist ein Generalstreik der 2ten Klasse, aber das wird ja nicht gemacht. Da gibts ja plötzlich kein Bier & Fußball mehr, das geht ja gar nicht, das wäre ja total undeutsch.....
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BUMMBUMM
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Re: Hungerstreik

Beitrag von BUMMBUMM »

einen eventuellen Hungerstreik mit der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen zu verknüpfen ist ne super Idee.
cOOLsp0T du hast das zwar richtig gelesen aber vllt aufgrund des geringen mathematisch/physikalischen inhalts nicht richtig verstanden :>
BTMG §3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln ist nach wie vor in Effekt und es besteht nach wie vor die Möglichkeit einer Beantragung.
Relevante Begründungen mal so grob umrissen:
-Alle Ärzte meiner Stadt sind Idioten, glauben Cannabis macht Rückenmarkschwund.
-Die eine helfende Sorte ist nicht Apotheken nicht verfügbar/eingestellt worden.
-Ich will durch Selbstanbau der Krankenkasse/mir wahnwitzig viel Geld sparen.
-Ich will was gegen die 10k Selbstmorde in Deutschland tun, nämlich gratis Cannabis an Depressive verteilen =D

Das einzige das weggefallen ist ist das "bisherige Erlaubnisverfahren ... zum Erwerb von Medizinal-Cannabis", dafür brauchs jetzt nur noch ein Rezept, keine Ausnahmegenehmigung mehr.

bushdoctor hat mit der Zahl 50k utopisch hoch gegriffen und hat daher Recht, dass es die 50k Menschen nicht gibt in Deutschland. Das bezieht sich auf "Menschen, die bereit wären, bis zum Äußersten ... zu gehen".
Dirzuliebe cOOL mal als Formel verdeutlicht:
Petition unterschreiben 80k > Teilnehmer Hanfparade 6k > DHV Mitglieder 2800 > Leute die für C-Themen Knast riskieren XXX > Leute die sich für C-Themen tot hungern würden XX

Aufgrund der hohen Hemmschwelle zur Teilnahme, behaupte ich jetzt einfach mal das ein Hungerstreik nie die Ausmaße eines Massenprotests annehmen wird.

Ich für meinen Teil, weil der letzte Hungerstreik zu dem Thema ja von einer Einzelperson durchgeführt wurde, würde 10-20 Teilnehmer für den nächsten Hungerstreik schon als eine ausreichend imposante Steigerung betiteln.
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cOOLsp0T
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Re: Hungerstreik

Beitrag von cOOLsp0T »

@BUMMBUMM
BTMG §3 gillt nur noch für Händler und wissenschaftliche Zwecke, aber nicht mehr für Patienten mit ärtzlich begleitender Selbsttherapie. Ausnahmegenehmigungen für den Besitz, Erwerb dem Zweck der Selbsttherapie existiert nicht mehr. Hab dafür gestern sogar extra bei der BfArM angerufen und mich erkundigt. Ich hab überhaupt nichts falsch verstanden. Im übrigen bis zum Tot kämpfen nur die Leute die nichts mehr zu verlieren haben, aber das hier ist Deutschland. Hier hat doch jeder Angst seinen unverdienten Wohlstand und seinen Status quo zu verlieren.
Zuletzt geändert von cOOLsp0T am Mi 14. Nov 2018, 10:08, insgesamt 1-mal geändert.
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bushdoctor
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Re: Hungerstreik

Beitrag von bushdoctor »

cOOLsp0T hat geschrieben: Mi 14. Nov 2018, 09:56 BTMG §3 gillt nur noch für Händler und wissenschaftliche Zwecke, aber nicht mehr für Patienten mit ärtzlich begleitender Selbsttherapie.
Wo steht das? Bitte das Gesetz, die Verordung oder die entsprechende Verwaltungsvorschrift zitieren...

Ausserdem, WER bitteschön sollte einen Einwohner dieses Landes davon abhalten können, einen Antrag (gemäß eines Gesetzes) bei einer dafür zuständigen Behörde zu stellen? ???
Da ist es sogar ganz unerheblich, ob man aus "medizinischen" oder anderen Gründen einen Antrag stellt... wichtig ist nur, DASS man einen Antrag stellt!

Wenn man höflich ist und der Behörde auch etwas Arbeit machen möchte, dann begründet man den Antrag auch so, dass er subjektiv den Anforderungen des §3(2) BtmG erfüllt... die "Bezahlung" gemäß BtmG-Gebührenordung sollte man aber schon bereit sein zu zahlen. => deshalb gleich am besten Bargeld mit dem Antrag mitschicken!
(Bargeld erzeugt in einer Behörde ohne "ordentliche" Kassenstelle immer für heitere Runden... wenn plötzlich mehrere Zehntausend Euro im Hause irgendwo gebunkert werden müssen, werden manche Kollegen/Beamten evtl. etwas nervös...)

Es müssen ja auch nicht gleich 50.000 Personen einen Antrag stellen... es würden vielleicht auch 10.000 innerhalb einer oder zwei Wochen völlig ausreichen, um ein Umdenken zu befördern. Wichtig ist, aber seinen Willen zu demonstrieren, denn wer nichts tut wird nichts erreichen!
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BUMMBUMM
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Re: Hungerstreik

Beitrag von BUMMBUMM »

jaja das coolspot da falsch liegt hab ich mit ihm per pm erörtert, ist halt offtopic hier. aber bevor er mir letztlich zustimmen musste, ist er anscheinend lieber aus anderen gründen schnell gegangen ^^

aber die formulierungen der bfARM sind schon interessant, meine vermutung ist ja, dass sie mit dem inkrafttreten des cannabis als medizin gesetz die eine planstelle die sich mit cannabisanträgen befasst hat, gestrichen haben.
Und jetzt macht die 5 Anträge im Jahr bzw die Standardantwort bei privatpersonen mit hinweis auf die gebührenpflichtige ablehnung nur noch einer nebenher.
die würden bestimmt richtig abkotzen wenn plötzlich n sack voll änträge die bereitwillig die gebühr bezahlen würden vom postmann abgeladen und denen in die lobby geschüttet wird. :mrgreen:

weiss zufällig einer was denn die gebühr ist?
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bushdoctor
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Re: Hungerstreik

Beitrag von bushdoctor »

BUMMBUMM hat geschrieben: Do 29. Nov 2018, 17:51 weiss zufällig einer was denn die gebühr ist?
Betäubungsmittel-Kostenverordnung (BtMKostV)

Für "unsere" Zwecke ist Anlage 1 Gebührennummer 1.2 maßgebend:
Einzelgenehmigung pro "Verkehrsart" kostet standardmäßgi 150 Euro. Diese Gebühr kann aber nach §2 ud §4 reduziert werden, was aber vollständig im Ermessen des BfArM liegt.
Bei Patienten, die eine Ausnahmegenehmigung beantragt hatten, hat das BfArM meines Wissens nach eigentlich immer 75 Euro, also den halben "Standardsatz" verlangt.

In Frage käme also ein Antrag auf Anbau oder auf Erwerb, was jeweils 150 Euro maximal kosten würde...

Dem Antrag würde ich aber schonmal 40 Euro in Bar beilegen und gleich auf §4 BtMKostV hinweisen und argumentieren, dass eine Standard-Ablehung einfach nicht mehr kosten darf ohne § 138 BGB ("Wucher") eventuell zu berühren...

...ausserdem sollte man bedenken, dass Mahnverfahren, die wegen geringer "Schuldigkeitsrückständen" geführt werden, auch personelle und zeitliche Ressourcen binden, so dass das BfArM gut daran täte bei mitgeschickten Barzahlungen von 20 bis 40 Euro einfach zufrieden zu sein und die Sache mit den Gebühren nach BtMKostV sein zu lassen.

Was mich interessieren würde, ist, ob eine Genehmigung nach §3 BtmG zum reinen Erwerb von Cannabis automatisch dazu berechtigt, in einer Apotheke einzukaufen, oder ob man dazu trotzdem immer ein Rezept haben muss...ansonsten bliebe einem nur, direkt über den Großhändler/Importeur zu beziehen, was aber wahrscheinlich wiederum einen Gewerbeschein nötig macht.

...spannend! :mrgreen:
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Martin Mainz
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Re: Hungerstreik

Beitrag von Martin Mainz »

Gewerbeschein ist schnell beantragt. Und den Apo Aufschlag will man sich wohl sowieso eher sparen.
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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BUMMBUMM
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Re: Hungerstreik

Beitrag von BUMMBUMM »

du hast mich falsch verstanden, es gibt keine standard Ablehnung!
seit cannabis als medizin bearbeiten die die patienten-anträge nicht mehr, sondern beantworten die mit einer Standard-Antwort, welche auf das gesetz und die möglichkeit für patienten sich cannabis übern arzt zu besorgen hinweist. In dem schreiben steht dann auch drin dass der antrag deswegen zurückgezogen werden sollte, weil er eh abgelehnt werden müsste, DANN kostenpflichtig.

also wenn dann habense höchstens für 0815 patienten eine standard-Ablehnung. Aber wenn wir schon Anträge stellen haben die natürlich andere begründungen als nur "ich brauch cannabis als medizin"
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