Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Terminhinweis: Legalisierung von Cannabis
Pressemitteilung vom 20.11.2018
In der Verwaltungsstreitsache VG 14 K 106.16
des Herrn T. H., Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gerloff & Gilsbach
gegen
die Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Kothe
hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf
Mittwoch, den 28. November 2018, 10.30 Uhr,
im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304, anberaumt.
Gegenstand des Verfahrens: Legalisierung von Cannabis
Der Kläger ist ein Rechtsanwalt im Rentenalter, der selbst angebautes Cannabis konsumieren sowie ein Geschäft zum Verkauf von Cannabisprodukten betreiben möchte. Daher begehrt er von der Bundesregierung den Erlass einer Rechtsverordnung, mit der Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen und damit von dessen Anwendungsbereich ausgenommen sowie ordnungs- und strafrechtlich legalisiert wird.
Er meint, der Konsum von Cannabisprodukten stelle nach der derzeitigen Erkenntnislage weder für die körperliche und geistige Gesundheit noch für die Gestaltung des sozialen Zusammenlebens eine solch erhebliche Gefahr dar, dass die Pönalisierung (noch) gerechtfertigt sei. Dies werde durch zahlreiche wissenschaftliche Studien und Experten bestätigt. Das in Deutschland geltende Verbot habe sich im Übrigen hinsichtlich der Gefahrenprävention als nicht effektiv erwiesen. Die beklagte Bundesregierung hält die Klage bereits unter anderem deshalb für unzulässig, weil der Kläger keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Erlass einer Rechtsverordnung habe, sondern dies nach dem Prinzip der Gewaltenteilung dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben müsse. Im Übrigen sei die Klage jedenfalls unbegründet, weil nichts dafür ersichtlich sei, dass die ein weitgehendes Verbot des Umgangs mit Cannabisprodukten tragenden Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers offensichtlich fehlsam seien.
Modalitäten der Berichterstattung: Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Quelle: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltu ... 759561.php
Pressemitteilung vom 20.11.2018
In der Verwaltungsstreitsache VG 14 K 106.16
des Herrn T. H., Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gerloff & Gilsbach
gegen
die Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Kothe
hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf
Mittwoch, den 28. November 2018, 10.30 Uhr,
im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304, anberaumt.
Gegenstand des Verfahrens: Legalisierung von Cannabis
Der Kläger ist ein Rechtsanwalt im Rentenalter, der selbst angebautes Cannabis konsumieren sowie ein Geschäft zum Verkauf von Cannabisprodukten betreiben möchte. Daher begehrt er von der Bundesregierung den Erlass einer Rechtsverordnung, mit der Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen und damit von dessen Anwendungsbereich ausgenommen sowie ordnungs- und strafrechtlich legalisiert wird.
Er meint, der Konsum von Cannabisprodukten stelle nach der derzeitigen Erkenntnislage weder für die körperliche und geistige Gesundheit noch für die Gestaltung des sozialen Zusammenlebens eine solch erhebliche Gefahr dar, dass die Pönalisierung (noch) gerechtfertigt sei. Dies werde durch zahlreiche wissenschaftliche Studien und Experten bestätigt. Das in Deutschland geltende Verbot habe sich im Übrigen hinsichtlich der Gefahrenprävention als nicht effektiv erwiesen. Die beklagte Bundesregierung hält die Klage bereits unter anderem deshalb für unzulässig, weil der Kläger keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Erlass einer Rechtsverordnung habe, sondern dies nach dem Prinzip der Gewaltenteilung dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben müsse. Im Übrigen sei die Klage jedenfalls unbegründet, weil nichts dafür ersichtlich sei, dass die ein weitgehendes Verbot des Umgangs mit Cannabisprodukten tragenden Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers offensichtlich fehlsam seien.
Modalitäten der Berichterstattung: Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Quelle: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltu ... 759561.php
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Freigabe von Cannabis: Kreuzberger Anwalt verklagt die Bundesrepublik
Thomas H. ist ein bekannter Kreuzberger Rechtsanwalt. Er hat sich auf das Strafrecht spezialisiert, übernimmt gern Fälle politisch linker Aktivisten und hat als Anwalt auch schon viele Kiffer verteidigt. Im Hanfmuseum berät er sie sogar kostenlos.
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/ ... k-31638742
Thomas H. ist ein bekannter Kreuzberger Rechtsanwalt. Er hat sich auf das Strafrecht spezialisiert, übernimmt gern Fälle politisch linker Aktivisten und hat als Anwalt auch schon viele Kiffer verteidigt. Im Hanfmuseum berät er sie sogar kostenlos.
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/ ... k-31638742
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Mehr zum Thema...
Anwalt will mit Hanf handeln
Wenn renommierte Anwälte in den Ruhestand gehen, schreiben sie gern Bücher oder gehen in die Politik. Thomas H. hat ganz andere Pläne. Der Berliner Strafverteidiger beschloss schon vor Jahren: Wenn ich in den Ruhestand gehe, eröffne ich ein Geschäft für Cannabis-Produkte. Für diese Geschäftsidee müsste allerdings zunächst das Betäubungsmittelgesetz geändert werden. Einen ersten Anlauf dazu starten der 69-Jährige und sein Anwalt Volker Gerloff am Mittwoch. Dann steht beim Berliner Verwaltungsgericht das Verfahren Thomas H. gegen die Bundesrepublik Deutschland an.
https://www.morgenpost.de/berlin/articl ... ndeln.html
Anwalt will mit Hanf handeln
Wenn renommierte Anwälte in den Ruhestand gehen, schreiben sie gern Bücher oder gehen in die Politik. Thomas H. hat ganz andere Pläne. Der Berliner Strafverteidiger beschloss schon vor Jahren: Wenn ich in den Ruhestand gehe, eröffne ich ein Geschäft für Cannabis-Produkte. Für diese Geschäftsidee müsste allerdings zunächst das Betäubungsmittelgesetz geändert werden. Einen ersten Anlauf dazu starten der 69-Jährige und sein Anwalt Volker Gerloff am Mittwoch. Dann steht beim Berliner Verwaltungsgericht das Verfahren Thomas H. gegen die Bundesrepublik Deutschland an.
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Genau gleiches Recht für alle!
Hanf ist zudem eine sehr wertvolle Naturheilpflanze!
Die Regierung hat sich der Verantwortung zu stellen und sofort die Legalisierung einzuleiten.
Es ist soweit!
Setzt es um!
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Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Anwalt will im Ruhestand kiffen und Cannabis verkaufen
Ein Berliner Strafverteidiger will es wissen: Er verlangt von der Bundesregierung, Cannabis aus dem BtMG zu streichen. Dabei hofft er auch auf das BVerfG.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... erordnung/
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Nachfolgend eine Niederlage!
Der Anwalt gibt gute Gründe an und bringt Studien mit. Verletzung der Grundrechte! Trotzdem wird abgelehnt!
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... erung.html
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Ein verfassungswidriges Gesetz des Gesetzgebers kann nur durch den Gesetzgeber beseitigt werden?
Zuletzt geändert von bad guy am Mi 28. Nov 2018, 20:19, insgesamt 1-mal geändert.
- Hans Dampf
- Beiträge: 1148
- Registriert: Fr 29. Sep 2017, 12:31
Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Aber wie geht es nun formaljuristisch weiter? Wie schauen die nächsten (möglichen) Schritte aus?
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Er wartet das Urteil ab und geht in der näste Instanz.
Normalerweise muss der Gesetzgeber Mangelhafte Gesetze ändern.
Aber Recht haben und Recht kriegen!
Wenn Dann das nicht reicht...
Siehe hier
https://www.morgenpost.de/berlin/articl ... richt.html
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Aber Recht haben und Recht kriegen!
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Legalisieren kann nur der Gesetzgeber
Ein Berliner Rechtsanwalt kann seinen Ruhestand vorerst nicht mit legalem Cannabis versüßen. Seine Klage auf Freigabe der umstrittenen Pflanze blieb vor dem VG Berlin ohne Erfolg.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... bgewiesen/
Ein Berliner Rechtsanwalt kann seinen Ruhestand vorerst nicht mit legalem Cannabis versüßen. Seine Klage auf Freigabe der umstrittenen Pflanze blieb vor dem VG Berlin ohne Erfolg.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... bgewiesen/
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Legalisierung von Cannabis: Anwalt scheitert vor Berliner Gericht
Als Anwalt geht Thomas H. in Rente. Nun will er Cannabis-Händler werden. Und klagt – das Betäubungsmittelgesetz hindere ihn an seiner Berufsfreiheit.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/beru ... 93104.html
Als Anwalt geht Thomas H. in Rente. Nun will er Cannabis-Händler werden. Und klagt – das Betäubungsmittelgesetz hindere ihn an seiner Berufsfreiheit.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/beru ... 93104.html
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Kein Coffeeshop in Berlin
Cannabis bleibt in Deutschland weiterhin verboten. Ein Rechtsanwalt scheiterte am Mittwoch vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit der Klage auf Legalisierung des umstrittenen Rauschmittels.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 4216c.html
Cannabis bleibt in Deutschland weiterhin verboten. Ein Rechtsanwalt scheiterte am Mittwoch vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit der Klage auf Legalisierung des umstrittenen Rauschmittels.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 4216c.html
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Gebt das Hanf frei
Ein Rechtsanwalt im Rentenalter klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland: Er will selbst angebautes Cannabis rauchen und in einem Shop vertreiben. Dazu soll Hanf aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen werden.
(Video)
https://mediathek.rbb-online.de/tv/Aben ... d=58158188
Ein Rechtsanwalt im Rentenalter klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland: Er will selbst angebautes Cannabis rauchen und in einem Shop vertreiben. Dazu soll Hanf aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen werden.
(Video)
https://mediathek.rbb-online.de/tv/Aben ... d=58158188
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Klage auf Cannabis-Legalisierung bleibt ohne Erfolg (Nr. 25/2018)
Pressemitteilung vom 28.11.2018
Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine auf die Freigabe von Cannabis gerichtete Klage abgewiesen.
Der Kläger ist ein Rechtsanwalt im Rentenalter, der Cannabis konsumieren, ggf. selbst anbauen sowie ein Geschäft zum Verkauf von Cannabisprodukten betreiben möchte. Daher begehrt er von der Bundesregierung den Erlass einer Rechtsverordnung zur Streichung von Cannabis aus den Anlagen I und III zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Er beruft sich auf § 1 Abs. 2 BtMG. Danach wird die Bundesregierung ermächtigt, die Anlagen unter bestimmten weiteren Voraussetzungen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu ändern.
Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage als unzulässig ab. Der Kläger könne unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt aus der Ermächtigungsgrundlage in Verbindung mit Grundrechten einen Anspruch auf Erlass einer Rechtsverordnung der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis (Hauptantrag) oder einen Anspruch auf Vorbereitung einer entsprechenden Rechtsverordnung durch die Bundesregierung (erster Hilfsantrag) herleiten. Ebenso wenig könne insoweit eine durch die „Untätigkeit“ der Bundesregierung verursachte Rechtsverletzung des Klägers festgestellt werden (zweiter Hilfsantrag). § 1 Abs. 2 Satz 2 BtMG erlaube der Verordnungsgeberin lediglich, Stoffe und Zubereitungen zu streichen, die als Rauschmittel offenkundig keine Relevanz mehr hätten oder bezüglich derer in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft ein allgemeiner Konsens darüber bestehe, dass von ihnen keine Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehe. Die Norm ermächtige hingegen nicht dazu, eine in der Öffentlichkeit und dem Parlament seit vielen Jahren umstrittene Entscheidung über die Legalisierung von Cannabis zu treffen. Dies sei Sache des parlamentarischen Gesetzgebers. Der Deutsche Bundestag habe sich in den letzten Jahren wiederholt mit der Freigabe von Cannabis auseinandergesetzt und sei gegenwärtig offenkundig nicht zu einer Legalisierung bereit.
Selbst bei unterstellter Verfassungswidrigkeit des BtMG obliege es allein dem parlamentarischen Gesetzgeber, diesen Zustand zu beseitigen. Sofern er sich dem verweigere, könne nur das Bundesverfassungsgericht ihn dazu verpflichten. Dies könne nicht durch eine auf Normerlass gerichtete Klage vor dem Verwaltungsgericht erreicht werden.
Aus all diesen Gründen sei die Klage überdies unbegründet.
Gegen die Entscheidung kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
Urteil der 14. Kammer vom 28. November 2018 (VG 14 K 106.15)
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltu ... 762073.php
Pressemitteilung vom 28.11.2018
Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine auf die Freigabe von Cannabis gerichtete Klage abgewiesen.
Der Kläger ist ein Rechtsanwalt im Rentenalter, der Cannabis konsumieren, ggf. selbst anbauen sowie ein Geschäft zum Verkauf von Cannabisprodukten betreiben möchte. Daher begehrt er von der Bundesregierung den Erlass einer Rechtsverordnung zur Streichung von Cannabis aus den Anlagen I und III zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Er beruft sich auf § 1 Abs. 2 BtMG. Danach wird die Bundesregierung ermächtigt, die Anlagen unter bestimmten weiteren Voraussetzungen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu ändern.
Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage als unzulässig ab. Der Kläger könne unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt aus der Ermächtigungsgrundlage in Verbindung mit Grundrechten einen Anspruch auf Erlass einer Rechtsverordnung der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis (Hauptantrag) oder einen Anspruch auf Vorbereitung einer entsprechenden Rechtsverordnung durch die Bundesregierung (erster Hilfsantrag) herleiten. Ebenso wenig könne insoweit eine durch die „Untätigkeit“ der Bundesregierung verursachte Rechtsverletzung des Klägers festgestellt werden (zweiter Hilfsantrag). § 1 Abs. 2 Satz 2 BtMG erlaube der Verordnungsgeberin lediglich, Stoffe und Zubereitungen zu streichen, die als Rauschmittel offenkundig keine Relevanz mehr hätten oder bezüglich derer in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft ein allgemeiner Konsens darüber bestehe, dass von ihnen keine Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehe. Die Norm ermächtige hingegen nicht dazu, eine in der Öffentlichkeit und dem Parlament seit vielen Jahren umstrittene Entscheidung über die Legalisierung von Cannabis zu treffen. Dies sei Sache des parlamentarischen Gesetzgebers. Der Deutsche Bundestag habe sich in den letzten Jahren wiederholt mit der Freigabe von Cannabis auseinandergesetzt und sei gegenwärtig offenkundig nicht zu einer Legalisierung bereit.
Selbst bei unterstellter Verfassungswidrigkeit des BtMG obliege es allein dem parlamentarischen Gesetzgeber, diesen Zustand zu beseitigen. Sofern er sich dem verweigere, könne nur das Bundesverfassungsgericht ihn dazu verpflichten. Dies könne nicht durch eine auf Normerlass gerichtete Klage vor dem Verwaltungsgericht erreicht werden.
Aus all diesen Gründen sei die Klage überdies unbegründet.
Gegen die Entscheidung kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
Urteil der 14. Kammer vom 28. November 2018 (VG 14 K 106.15)
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltu ... 762073.php
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
witzigerweise gab es im BTMG §1 bis 2006 nicht mal die möglichkeit etwas wieder legal zu machen, sondern es ging lediglich um ergänzungen oder änderungen.
erst 2006 wurde der folgende passus hinzugefügt:
des allgemeinen verkehrs oder des verkehrs der einen substanz? heisst legalisierung nicht abschaffung des status betäubungsmittel und somit ein kontrollverlust? was ist sicherheit? und wieso kommen leute die solche formulierungen verbrechen nicht in knast?
unter diesem Licht ist das rechtsbegehren des pensionierten Anwalts auf einen Erlass einer Rechtsverordnung durchaus berechtigt. Bestehende Rechtslage ist menschen- und verfassungsrechts-feindlich, hat keine zweckmäßigkeit, ist nicht angemessen und so weiter.
Nur leider kann das Verwaltungsgericht diesem Argumentationsstrang nicht folgen, da sie sich ja dann selbst die rechtsgrundlage entziehen, wenn sie zugeben würden das gesetze gequirlte mäusekacke sind.
erst 2006 wurde der folgende passus hinzugefügt:
Mal wieder typische denn-sie-wissen-nicht-was-sie-tun gesetzgebung. Sicherheit und Kontrolle des betäubungsmittelverkehrs...In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können einzelne Stoffe oder Zubereitungen ganz oder teilweise von der Anwendung dieses Gesetzes oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung ausgenommen werden, soweit die Sicherheit und die Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gewährleistet bleiben.
des allgemeinen verkehrs oder des verkehrs der einen substanz? heisst legalisierung nicht abschaffung des status betäubungsmittel und somit ein kontrollverlust? was ist sicherheit? und wieso kommen leute die solche formulierungen verbrechen nicht in knast?
unter diesem Licht ist das rechtsbegehren des pensionierten Anwalts auf einen Erlass einer Rechtsverordnung durchaus berechtigt. Bestehende Rechtslage ist menschen- und verfassungsrechts-feindlich, hat keine zweckmäßigkeit, ist nicht angemessen und so weiter.
Nur leider kann das Verwaltungsgericht diesem Argumentationsstrang nicht folgen, da sie sich ja dann selbst die rechtsgrundlage entziehen, wenn sie zugeben würden das gesetze gequirlte mäusekacke sind.
und genau hier liegen sie falsch, die blatante untätigkeit ist offensichtlich, großer stapel hanfthemen liegen aufm tisch, aber seit dem verfassungsurteil in den neunziger ist nichts mehr entschieden worden.Ebenso wenig könne insoweit eine durch die „Untätigkeit“ der Bundesregierung verursachte Rechtsverletzung des Klägers festgestellt werden (zweiter Hilfsantrag)
das ist ne sehr phantasievolle auslegung des von mir weiter oben geposteten gesetzestextes.§ 1 Abs. 2 Satz 2 BtMG erlaube der Verordnungsgeberin lediglich, Stoffe und Zubereitungen zu streichen, die als Rauschmittel offenkundig keine Relevanz mehr hätten oder bezüglich derer in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft ein allgemeiner Konsens darüber bestehe, dass von ihnen keine Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehe.
was die öffentlichkeit will hat die gesetzgebung bislang eher selten beeinflusst aber im parlament wird darüber nicht gestritten, das wird totgeschwiegen.Die Norm ermächtige hingegen nicht dazu, eine in der Öffentlichkeit und dem Parlament seit vielen Jahren umstrittene Entscheidung über die Legalisierung von Cannabis zu treffen.
Dies sei Sache des parlamentarischen Gesetzgebers. Der Deutsche Bundestag habe sich in den letzten Jahren wiederholt mit der Freigabe von Cannabis auseinandergesetzt und sei gegenwärtig offenkundig nicht zu einer Legalisierung bereit.
Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Anwalt kann Cannabis-Legalisierung nicht einklagen
Vor Gericht können Bürger nicht die Legalisierung von Cannabis erstreiten. Ein solcher Anspruch gegen die Bundesregierung ist „unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt“ ersichtlich, urteilte am Mittwoch, 28. November 2018, das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: 14 K 106.15).
https://www.juraforum.de/recht-gesetz/a ... gen-640923
Vor Gericht können Bürger nicht die Legalisierung von Cannabis erstreiten. Ein solcher Anspruch gegen die Bundesregierung ist „unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt“ ersichtlich, urteilte am Mittwoch, 28. November 2018, das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: 14 K 106.15).
https://www.juraforum.de/recht-gesetz/a ... gen-640923
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Das einzig doofe ist, dass ich ab nächster Woche dafür erst mal weniger Zeit haben werde... Urlaub ist bald rum .
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Re: Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis
Keine Cannabis-Legalisierung für Berliner Rechtsanwalt
Ein Berliner Rechtsanwalt kann seinen verdienten Ruhestand vorerst nicht mit legalem Cannabis versüßen. So hat zumindest das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden:
Der 69-Jährige hatte geklagt, weil er seinen Ruhestand mit dem bisher in Deutschland noch illegalem Anbau und Verkauf von Cannabis verbringen wollte. Um dies zu ermöglichen, hatte er vor Gericht von der Bundesregierung den Erlass einer Rechtsverordnung gefordert, mit der Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gestrichen und damit von dessen Anwendungsbereich ausgenommen werde. Dies hätte zur Folge, dass die „weiche“ Droge ordnungs- und strafrechtlich legal wäre.
https://justillon.de/2018/12/keine-cann ... htsanwalt/
Ein Berliner Rechtsanwalt kann seinen verdienten Ruhestand vorerst nicht mit legalem Cannabis versüßen. So hat zumindest das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden:
Der 69-Jährige hatte geklagt, weil er seinen Ruhestand mit dem bisher in Deutschland noch illegalem Anbau und Verkauf von Cannabis verbringen wollte. Um dies zu ermöglichen, hatte er vor Gericht von der Bundesregierung den Erlass einer Rechtsverordnung gefordert, mit der Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gestrichen und damit von dessen Anwendungsbereich ausgenommen werde. Dies hätte zur Folge, dass die „weiche“ Droge ordnungs- und strafrechtlich legal wäre.
https://justillon.de/2018/12/keine-cann ... htsanwalt/
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