GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Patient_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Patient_H »

Hallo,

am 25.10. habe ich Antwort von der KK bekommen, dass sie es wohl in der gesetzlichen Frist nicht schaffen werden zu antworten, weil sie noch Unterlagen einholen müssen. Das ist mir doch egal, oder? Sonst könnte die Kasse ja schreiben, dass sie gerade Celebrale Diarrhoe haben und deshalb diese Jahr nicht mehr antworten können. Wann wäre denn der Termin für die Fiktion, wenn ich am 26.10. das Schreiben erhalten habe?

Danke euch :)
Umbrella-Man
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Umbrella-Man »

Ich glaube, da sie dich in Kenntnis gesetzt haben könnte es schlecht aussehen. Aber ich hab da wenig Ahnung, erinnere mich das mal gelesen zu haben. Aber da sollten andere mehr dazu sagen die Ahnung haben.

Was ich auch gelesen habe ist, dass wenn sie es verpeilen und sich nicht melden, du nachfragen musst innerhalb der Frist. Tust du das nicht, kann dir das so ausgelegt werden, dass du ja nicht wolltest o.ä.
Patient_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Patient_H »

Umbrella-Man hat geschrieben: Di 27. Nov 2018, 16:50 Was ich auch gelesen habe ist, dass wenn sie es verpeilen und sich nicht melden, du nachfragen musst innerhalb der Frist. Tust du das nicht, kann dir das so ausgelegt werden, dass du ja nicht wolltest o.ä.
Ja, natürlich. Das kann ja nur der totale Quatsch sein. Warum soll ich da hinterher laufen? Die schreiben, dass sie sich melden - leider wohl aber nicht in der Frist. Die Frist ist doch gesetzlich vorgeschrieben! Daher auch meine Frage, ob die das einfach so sagen können, dass sie die Frist nicht einhalten werden.
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Martin Mainz
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Martin Mainz »

Wann wurde der Antrag gestellt und liegt ein Nachweis für das Datum vor?

Nachfragen muss man nicht. Wenn die KK verlängern will, muss sie das aus "gutem Grund" machen. Unterlagen einholen ist da nur bei Versäumnis seitens des Arztes ein guter Grund. Genaueres musst Du aber mit Deinem Anwalt besprechen.
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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Patient_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Patient_H »

Hallo,

der Antrag ist am 24.10. eingegangen, es liegt ein Rückschein vor (Einschreiben mit Rückschein) und die Antwort bekam ich schon einen Tag später - den 25.10.! Wann tritt denn da die Fiktion ein? 29.11. müsste das sein?

Danke Dir.
Patient_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Patient_H »

Na, toll! Dronabinol abgelehnt! Ich soll zum Psychologen? Was soll der machen? Mir Beine wachsen lassen? Ich habe Schmerzen! Ok, jetzt Antrag (ausführlich) auf Cannabis Blüten und wenn das abgelehnt wird - Sozialgericht. Vollgas jetzt!
dronabinol.JPG
Umbrella-Man
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Umbrella-Man »

Martin Mainz hat geschrieben: Mi 28. Nov 2018, 06:46

Nachfragen muss man nicht. Wenn die KK verlängern will, muss sie das aus "gutem Grund" machen.
Hey Martin, bist du sicher?

Ich erinnere mich hier im Forum in einem Thread gelesen zu haben, dass es schon einen Fall (oder Fälle) vor Gericht gab, wo dem Patienten die Genehmigungsfiktion nicht anerkannt wurde, weil er sich nicht gekümmert und nachgefragt hatte gegen Ende der Frist!

Aber vielleicht lieg ich grad total daneben...
Vapelife13
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Vapelife13 »

Nein bloß nicht nachfragen! Im Gegenteil, noch 2 - 3 Tage zur Sicherheit länger als den Stichtag warten und dann die Genehmigungsfiktion einfordern.
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Gunter_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

Ja, unbedingt dranbleiben !
Vorab - auf jeden Fall - das MDK Gutachten anfordern...
Ggf. sind dort Punkte enthalten, bei denen Du bzw. Dein Arzt und/ oder Anwalt ansetzen können.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
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Gunter_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Gunter_H »

Ja!
Auf keine Fall schlafende Hunde wecken !
Lieber noch etwas länger warten.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Patient_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Patient_H »

Das war das Erste was ich getan habe. Außerdem habe ich in einer Woche einen Termin in der MHHannover im Schmerztherapiezentrum bei einem Arzt der den Antrag gerne unterstützt und selber Studien gemacht hat. Außerdem habe ich schon einen Anwalt an der Hand der auch voll im Thema ist. Also, sollte der Blütenantrag nicht genehmigt werden fahre ich das komplette Programm auf! Mir reicht es. Jeder ADHS raucht sich einen und bei mir und meiner Diagnose muss ich kämpfen. Und das mache ich jetzt!
Erster Schritt: ein bis ins Detail angefertigter Antrag. Die ganzen Medikamente und Therapien die ich dich habe werden ein paar Seiten füllen. Attacke!
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Hans Dampf
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Hans Dampf »

Patient_H hat geschrieben: Mi 28. Nov 2018, 20:20 (...)
Jeder ADHS raucht sich einen und bei mir und meiner Diagnose muss ich kämpfen. Und das mache ich jetzt!
(...)
Echt jetzt? Hilft es uns weiter wenn wir mit dem Finger auf andere Krankheiten zeigen? :evil:
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
Roter96
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Roter96 »

War nicht so cool. Stimmt.
Patient_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Patient_H »

Das war auch nicht so gemeint. Sorry. Mich nervt es, diese Willkür des MDK. Egal. Ich gebe jetzt alles. Sorry.
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Martin Mainz
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Martin Mainz »

Ohne Einschaltung des MDK, worüber sie Dich hätten informieren müssen, ist die Frist drei Wochen und sollte somit am 14.11 bereits abgelaufen sein. Mit MDK wäre es heute (28.11.)

Also, KK informieren, daß die Fiktion eingetreten ist, das sollen sie Dir bitte bestätigen, ansonsten ab zum Anwalt.

Lies dazu auch mal hier: viewtopic.php?f=22&t=8247
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Patient_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Patient_H »

Mein Arzt hat mich gerade angerufen. In dem Gutachten steht angeblich, dass ich in meinem Alter kein Cannabis in Blütenform konsumieren soll. Ich sei zu jung! Gelächter auf beiden Seiten! Er hat sowas noch nie gehört. Übrigens, ich bin 45! :D Wenn ich das Gutachten habe werde ich hier mehr berichten. :D
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bad guy
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von bad guy »

:lol:
Cannabis gibts wohl erst im Sterbebett, aber nur wenn das Morphium nicht wirkt.
Patient_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Patient_H »

Mein Arzt hat gefragt ob ich Widersprechen möchte. Ne, jetzt geht es direkt an Blüten. Es wirkt einfach sofort. Ich bin gespannt auf das Gutachten. Der Altersansatz ist ein Scherz. Habe ich noch nie gehört :D
marcelll
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verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Beitrag von marcelll »

Hallo liebe Leute,

ich leide seit 25 jahren an Morbus Crohn, habe diverse OP´s hinter mir, bin 6 jahre mit Stoma rumgelaufen und wurde 3 jahre über Katheter ernährt. Das liegt jetzt alles etwas zurück, aber die Schmerzen, neben anderen Problemen, sind immer noch da.

Jetzt habe ich mit meinem Arzt einen Antrag auf Kostenübernahme für Bedrocan Blüten gestellt.
Das ganze zieht sich mittlerweile seit Mitte Juli, ständig wurden neue Unterlagen gefordert und Fristen aufgeschoben. Jetzt kam dann letzte Woche die Ablehnung und nach etwas Recherche bin ich auf dieses Forum gestossen.

Laut meinem Antrag möchten wir es zur Entzündungshemmung, Schmerzlinderung und Appetitsteigerung (BMI >18) nutzen. An "standard" Medikation spritze ich seit 8 Jahren 2-4 x im Monat Humira . Gegen die Schmerzen momentan Tilidin (wenn ich mich nicht irgendwie selber versorge), wovon ich aber starke Schlafstörungen (neben anderen Problemen) bekomme und wieder Zopiclon nehmen muß.

Im Ablehnungs Schreiben, wird klar geschrieben "Es handelt sich um eine Schwerwiegende Erkrankung"

Dann empiehlt der Gutachter, es doch mit Cortison zu probieren und die Schmerztherpaie könne man nach WHO-Stufenschema eskalieren. Ich frage mich nur wohin ? Fentanyl oder Morphin ? Ausserdem möchte ich nicht mein Leben lang Cortison naschen, habe ich schon mehr als genug von gehabt in 25 Jahren.

Dann schreibt, dass er Bedrocan zur Inhalation bei meinen Beschwerden nicht befürworten kann.
Sondern dass stattdessen ggf. die Verodnung von Dronabinol zu erwägen wäre. HÄH?
Also, heisst das, THC ist nicht ok in ihrem Fall, aber versuchen sie mal THC ?

Ich werde selbstverständlich Widerspruch einlegen und bin dann nächste Woche auch bei meinem Arzt, um einen Antrag auf das empfohlene, wesentlich teurere Dronabinol zu stellen.

Meine Frage ist eigentlich, ob eine Ablehnung in dieser Art und Weise überhaupt rechtens ist ?
bzw. Warum diese Gutachter meint das Dronabinol hilft, Bedrocan aber nicht ?
Sollte ich mir direkt einen Anwalt suchen, oder erstmal alleine/mit meinem Arzt Widerspruch einlegen?

Grüße aus dem Norden
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BUMMBUMM
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Registriert: Do 23. Aug 2018, 10:43
Wohnort: Hannover

Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Beitrag von BUMMBUMM »

also erst mal juli bis dezember, soviele fristverlängerungen sind nicht zu haltbar zu argumentieren, ausser dein arzt hat richtig sch***e beim antrag gebaut und danach die mitarbeit eingestellt.

zu dem mdk heini, wenn du keine lungenprobleme hast, gibts keinen nicht pharma-lobby grund warum dronabinol>bedrocan...
der mdk hat ausserdem nicht zu spekulieren was denn ne tolle therapie bei dir wäre, die sollen nur überprüfen ob die von deinem arzt vorgeschlagene cannabis therapierung vertretbar is. Sowas kommt wohl dabei raus wenn man denen soviel zeit fürs gutachten lässt ^^

widerspruch ohne zustäzliche fakten bringt eher nix, anderen antrag stellen immer gut, alles mit anwalt kost geld und nerven aber ich sach mal zustandegekommene genehmigungsfiktion ist nicht sonderlich abwegig bei dir(geht aber nur ohne widerspruch, weil der den verwaltungsakt als fristkonform abgeschlossen tituliert oder irgendwie sowas)
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