Hallo Nick.
Hast Du vor acht Jahren nachgefragt und wie alt war dann das Vergehen? Oder war das Vergehen vor acht Jahren und Du hast jetzt nachgefragt
Hallo Nick.
das eine ist MPU (teuer & debatabel unnötig aber dafür gibt dir die Führerscheinstelle sogar ne Adressenliste)
wieder was gelerntBegutachtungsstellen für Fahreignung (kurz BfF). Bis zur Liberalisierung des Arbeitsgebietes im Jahr 2000 war der Begriff „Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstelle“ gebräuchlich.
Danke dir für die Antwort.BUMMBUMM hat geschrieben: ↑Do 29. Nov 2018, 17:32 @Ben2689
Die führerscheinstelle schätzt nur dein zukünftiges verhalten im straßenverkehr ab, daher ist nur dein jetziger zustand von belang, nicht aber deine vergangenheit.
hmm klingt blöd
gemeint ist: es ist egal wann du patient geworden bist, es ist nur wichtig ob du patient bist für zukünftige betrachtungen deines verhaltens im straßenverkehr.
allerdings ist cannabis patient werden etwas umfangreicher und langwieriger als du dir das vllt vorstellst. wenn das ne option bei dir ist, würde ich das angehen, weil wenn du post von der führerscheinstelle bekommst, reichen die fristen eher nicht noch patientenstatus anzuleiern...
Nochmal zum Verständnis: Das psychologische Gutachten bezieht sich ja auf die Zukunft "Würde ich mich zukünftig bei jetzigem Wissensstand noch einmal vorsätzlich/fahrlässig ohne Überprüfung meiner Fahrtüchtigkeit (Urin Schnelltest) oder ausreichendem Abstand zum Konsum hinters Steuer setzen." Mehr sagt das psychologische Gutachten nicht aus. Auch ein MPU Gutachten würde zu ähnlichem Schluss kommen. Mein derzeitiger Vorteil, ich muss wegen der vorhandenen alten Klasse 3 (PKW, PKW mit Anhänger und LKW bis 7,5 t) eh die medizinische Begutachtung durchführen (Sehtest körperliche Untersuchung und natürlich Urinprobe) Da diese aufgrund Dronabinol nicht sauber sein kann, ich das Zeug aber auch nicht tagtäglich nehme, wird mit Sicherheit COOH im Urin nachzuweisen sein und ich kann hier dann ruhigen Gewissens die Verordnung von Dronabinol abgeben. Das Gericht hat mir seinerzeit gelegentlichen Konsum bescheinigt.BUMMBUMM hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 03:35 hat dein anwalt recht, ich sehe da auch 2 gründe dafür.
1. die verschreibung und die verkehrspsychologische bescheinigung wiedersprechen sich (Risiken bei Cannabis im Straßenverkehr erkannt aber will jetzt trotzdem zugedronabinolt am verkehr teilnehmen)
2. Fahrfehler unter drogeneinfluss ist ein fahrfehler bleibt ein fahrfehler. Cannabistherapierung wäre bei dieser vorgeschichte ein triftiger grund für die führerscheinstelle, dir den führerschein endgültig zu versagen.