Erwischt mit knapp 3 Gramm

Antworten
pratfall
Beiträge: 3
Registriert: Do 17. Jan 2019, 10:27

Erwischt mit knapp 3 Gramm

Beitrag von pratfall »

Hallo liebe Leute.

Ich lese jetzt schon länger und regelmäßig, eher aus Neugier, hier mit und nun kam ich doch in die "Verlegenheit", hier posten zu "müssen" und bitte um Eure Einschätzung. Ich habe heute Post von der Polizei bekommen, da ich vor zwei Wochen mit knapp unter 3 Gramm erwischt wurde. Der Einfachheit halber schreibe ich den Text der Vorladung, ohne Daten die Rückschlüsse auf meine Person (man weiß ja nie, wer hier so mitliest) zulassen und stelle im Anschluss meine drei, vier Fragen.
Vorladung als Beschuldigter

Sehr geehrte(r) Herr/Frau XXX,

in dem hier zu bearbeitenden Ermittlungsverfahren

Tatvorwurf: Besitz von 2,65 Gramm Marihuana
Ereignisort: Niedersachsen
Ereigniszeit: Vor circa zwei Wochen

erscheinen Sie bitte zu Ihrer Vernehmung als Beschuldigter

am: nächste Woche Montag

Im Verhinderungsfalle bitte ich um rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Verhinderungsgrundes. Falls Sie beabsichtigen, die Reise von einem anderen als dem in der Anschrift genannten Ort aus anzutreten oder außerhalb beschäftigt sind, teilen Sie dies bitte unverzüglich mit. Sollten Sie auf Ihre Mitteilung keine Nachricht erhalten, bleibt es bei dieser Vorladung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Name, PHK

Mehr lag dem Schreiben nicht bei. Nun meine Fragen. Wie bereits erwähnt, habe ich hier schon ein wenig mitgelesen und möchte noch einmal sicher gehen, dass ich soweit alles richtig verstanden habe. Ich weiß, dass ihr keine juristisch verbindlichen Aussagen treffen könnt, aber sicher Einschätzungen und Erfahrungswerte mitteilen könnt.

1. Eine Vorladung der Polizei ist nicht bindend, das heißt, ich muss dort nicht hingehen, oder? Es würde auch reichen, anzurufen und mitzuteilen, dass ich keine Aussage machen will? Oder würde das als Aussageverweigerung nicht gelten, da ja nicht klar ist, dass ich es bin, der die Aussage verweigert (könnte ja jeder anrufen)? Was mich irritiert ist das Ende "...bleibt es bei dieser Vorladung."

2. Wenn ich hingehen sollte, könnten dann von mir vor Ort Urin- oder Bluttests verlangt werden?

3. Könnte es mir aus Eurer Erfahrung heraus negativ ausgelegt werden, wenn ich nicht erscheine?

Natürlich könnte ich hingehen und sagen: Ich möchte keine Aussage machen, aber die Gefahr, die ich sehe, ist, dass die Damen und Herren dann doch irgendwie in einen netten Smalltalk verwickeln und man am Ende doof dasteht. Selbst wenn man um diese Möglichkeit weiß, die sind ja geschult.

Mit besten Grüßen,
pratfall
Zuletzt geändert von pratfall am Do 17. Jan 2019, 21:26, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Crosser71
Beiträge: 201
Registriert: Do 27. Dez 2018, 16:57

Re: Erwischt mit knapp 3 Gramm

Beitrag von Crosser71 »

pratfall hat geschrieben: Do 17. Jan 2019, 10:45
1. Eine Vorladung der Polizei ist nicht bindend, das heißt, ich muss dort nicht hingehen, oder? Es würde auch reichen, anzurufen und mitzuteilen, dass ich keine Aussage machen will? Oder würde das als Aussageverweigerung nicht gelten, da ja nicht klar ist, dass ich es bin, der die Aussage verweigert (könnte ja jeder anrufen)? Was mich irritiert ist das Ende "...bleibt es bei dieser Vorladung."

2. Wenn ich hingehen sollte, könnten dann von mir vor Ort Urin- oder Bluttests verlangt werden?

3. Könnte es mir aus Eurer Erfahrung heraus negativ ausgelegt werden, wenn ich nicht erscheine?

Natürlich könnte ich hingehen und sagen: Ich möchte keine Aussage machen, aber die Gefahr, die ich sehe, ist, dass die Damen und Herren dann doch irgendwie in einen netten Smalltalk verwickeln und man am Ende doof dasteht. Selbst wenn man um diese Möglichkeit weiß, die sind ja geschult.

Mit besten Grüßen,
pratfall
1. Nein, du musst dort nicht erscheinen. Es macht aber mehr Sinn, wenn Du einen Anwalt einschaltest, der die Absage für dich regelt und alles weitere zukünftig in die Hand nimmt.

2. Urintest nein, den Bluttest werden sie dann wohl veranlassen lassen. Eine Richterzustimmung ist dafür nicht mehr erforderlich.

3. Darf dir nicht negativ ausgelegt werden.
pratfall
Beiträge: 3
Registriert: Do 17. Jan 2019, 10:27

Re: Erwischt mit knapp 3 Gramm

Beitrag von pratfall »

Crosser71 hat geschrieben: Do 17. Jan 2019, 18:21
pratfall hat geschrieben: Do 17. Jan 2019, 10:45
1. Eine Vorladung der Polizei ist nicht bindend, das heißt, ich muss dort nicht hingehen, oder? Es würde auch reichen, anzurufen und mitzuteilen, dass ich keine Aussage machen will? Oder würde das als Aussageverweigerung nicht gelten, da ja nicht klar ist, dass ich es bin, der die Aussage verweigert (könnte ja jeder anrufen)? Was mich irritiert ist das Ende "...bleibt es bei dieser Vorladung."

2. Wenn ich hingehen sollte, könnten dann von mir vor Ort Urin- oder Bluttests verlangt werden?

3. Könnte es mir aus Eurer Erfahrung heraus negativ ausgelegt werden, wenn ich nicht erscheine?

Natürlich könnte ich hingehen und sagen: Ich möchte keine Aussage machen, aber die Gefahr, die ich sehe, ist, dass die Damen und Herren dann doch irgendwie in einen netten Smalltalk verwickeln und man am Ende doof dasteht. Selbst wenn man um diese Möglichkeit weiß, die sind ja geschult.

Mit besten Grüßen,
pratfall
1. Nein, du musst dort nicht erscheinen. Es macht aber mehr Sinn, wenn Du einen Anwalt einschaltest, der die Absage für dich regelt und alles weitere zukünftig in die Hand nimmt.

2. Urintest nein, den Bluttest werden sie dann wohl veranlassen lassen. Eine Richterzustimmung ist dafür nicht mehr erforderlich.

3. Darf dir nicht negativ ausgelegt werden.
Vielen Dank erstmal für die Antworten. Da werfen sich für mich jedoch weitere Fragen auf:

1. Ist es wirklich sinnvoll, in diesem Stadium schon einen Anwalt einzuschalten? Soweit ich weiß, wird das Nichterscheinen doch als Aussageverweigerung gewertet, oder? Wäre es dann nicht sinnvoll, erst einmal abzuwarten, was von der Staatsanwaltschaft kommt? Ob weitere Maßnahmen (wie auch imemr die aussehen mögen) ergriffen werden oder die Sache ad acta gelegt wird?

2. Wenn ich also nicht hingehe, ist es nicht unwahrscheinlich, dass ich eine Aufforderung bekomme, zum Bluttest zu erscheinen?
Benutzeravatar
Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4610
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Erwischt mit knapp 3 Gramm

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo pratfall und herzlich willkommen im Forum.

Du hast Dich da schon richtig informiert: Du musst nicht hingehen, nicht mal absagen. Und nur ein Staatsanwalt oder ein Richter kann eine Blutprobe anordnen, das wird aber auch nicht das Ziel sein. Lass den Termin verstreichen bis das Verfahren eingestellt wird, dann kommt der eigentlich schwierige Teil: Die Führerscheinstelle. Die wird sich eventuell im Anschluss irgendwann melden und Dich ggf. zu einer MPU einladen um Deinen Konsum und Dein Fahrverhalten zu untersuchen. Deswegen ist der zukünftige Konsum problematisch. Wenn Du kannst, stelle den Konsum erstmal für ein paar Monate ein und schau, was noch kommt.

Halt uns auf dem Laufenden!
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Benutzeravatar
BUMMBUMM
Beiträge: 404
Registriert: Do 23. Aug 2018, 10:43
Wohnort: Hannover

Re: Erwischt mit knapp 3 Gramm

Beitrag von BUMMBUMM »

nur haftantritt und gerichtlichen vorladungen muss man nachkommen.
Die höflichkeit gebietet es aber den termin abzusagen, um nicht deren zeit zu verschwenden.
Angabe von gründen is optional, aber keine lust sich selbst zu belasten oder polypenallergie wären zb legitime gründe :lol:
pratfall
Beiträge: 3
Registriert: Do 17. Jan 2019, 10:27

Re: Erwischt mit knapp 3 Gramm

Beitrag von pratfall »

Martin Mainz hat geschrieben: Fr 18. Jan 2019, 07:47 Halt uns auf dem Laufenden!
Das werde ich auf jeden Fall machen. Ich hatte halt meinen Termin am 20.01. abgesagt und bisher noch nichts weiter gehört. Müsste ja irgendwann in absehbarer Zeit etwas vom Staatsanwalt kommen.
Martin Mainz hat geschrieben: Fr 18. Jan 2019, 07:47 Lass den Termin verstreichen bis das Verfahren eingestellt wird, dann kommt der eigentlich schwierige Teil: Die Führerscheinstelle. Die wird sich eventuell im Anschluss irgendwann melden und Dich ggf. zu einer MPU einladen um Deinen Konsum und Dein Fahrverhalten zu untersuchen.
Auch, wenn man gar nicht im Straßenverkehr damit erwischt wurde, sondern zu Fuß? Es war ja keine Verkehrskontrolle...

Wenn es was Neues gibt, lasse ich es Euch wissen.
Benutzeravatar
Crosser71
Beiträge: 201
Registriert: Do 27. Dez 2018, 16:57

Re: Erwischt mit knapp 3 Gramm

Beitrag von Crosser71 »

pratfall hat geschrieben: Sa 16. Feb 2019, 13:46
Auch, wenn man gar nicht im Straßenverkehr damit erwischt wurde, sondern zu Fuß? Es war ja keine Verkehrskontrolle...
Das macht nichts. Sie wollen dir auch so die persönliche Eignung zum Führen eines Kfz absprechen wollen.
Antworten

Zurück zu „Repressionsfälle & Rechtsfragen“