Verkauf von CBD Blüten in Deutschland

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Martin Mainz
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Re: Verkauf von CBD Blüten in Deutschland

Beitrag von Martin Mainz »

Bist Du da sicher BummBumm? In Abs 1 des Paragraphen 31a BtMG steht:

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen. :arrow: Keine Anklage

Dazu in Abs 2:
(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen.

:arrow: In (1) ist es erst gar nicht zur Klage gekommen und in Satz 2 steht das Wörtchen "eingestellt". So was kann doch nicht einfach irgendwann wieder "aufgenommen" werden, höchsten bei einer erneuten Straftat "berücksichtigt" werden.
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BUMMBUMM
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Re: Verkauf von CBD Blüten in Deutschland

Beitrag von BUMMBUMM »

natürlich bin ich mir sicher, immer ^^ wenn nicht schreib ichs dazu.

entschuldige bitte vielmals dass ich nur sinngemäß und nicht wortwörtlich zitiert habe, das was eine klare fehlentscheidung aus schreibfaulheitsgründen.

"Absehen der Verfolgung" muss natürlich "so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen." heissen.

deine fazits sind richtig aber nicht komplett, in absatz eins kommt es zu keiner anklage, und ins absatz 2, nachdem eine anklage gestellt wurde kann das verfahren vom gericht jederzeit eingestellt werden... und zwar unter den VORRAUSSETZUNGEN des Absatz 1 (mit der Zustimmung der Staatdsanwaltschaft[die die Anklage gestellt hat, wird dann sicher plötzlich die meinung ändern ;)]).
mit vorraussetzungen sind die begebenheiten und bedingungen gemeint, unter denen Absatz 1 anwendung finden kann.
damit ist NICHT die art und weise gemeint, WIE absatz 1 anwendung findet.

und die Art und weise WIE absatz 1 anwendung findet ist die folgende:
bullerei nimmt wen hops, macht ne akte, akte geht zur staatsanwaltschaft, staatsanwaltschaft entscheidet den absatz 1 anzuwenden. und nichts weiter
die akte bleibt bei der staatsanwaltschaft liegen, in der ein fall zu einer straftat geschildert ist, verjährung glaube 10jahre?
solange kann die staatsanwaltschaft daraus eine anklage stricken und denjenigen vor gericht bringen.
soll heissen wenn denen mal richtig langweilig wird, könnte es paar unschöne überraschungen für konsumenten geben.
daher meine vermutung, das in solchen fällen grundsätzlich keine herausgabe der beweise stattfindet.


So hoffe das war ausreichend argumentiert, Gesetze muss man leider immer wörtlich nehmen, aber nun meine Frage an dich Martin:
Hast du denn schon irgendwann einmal von jemandem gehört, dass er jemanden kennt der einmal gehört hat, dass jemand beschlagnahmte Betäubungsmittel von der Polizei/vom Gericht wiederbekommen hat? :>


Ausserdem:
"So was kann doch nicht einfach irgendwann wieder "aufgenommen" werden, höchsten bei einer erneuten Straftat "berücksichtigt" werden."
das is nur in den USA so. hier kann dich die staatsanwaltschaft auch wegen dem gleichen verbrechen ohne irgendwelchen änderungen bei der beweislage oder gesetzeslage erneut vor gericht zerren. es wird bloß nicht gemacht weil der ausgang der gleiche sein würde. ne ausnahme würden da aber zb einstellungen, die aufgrund der zustimmung der staatsanwaltschaft zustande kamen, darstellen. also absatz 2. das wäre allerdings echt schlechte presse für den staatsanwalt ^^
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Martin Mainz
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Re: Verkauf von CBD Blüten in Deutschland

Beitrag von Martin Mainz »

BUMMBUMM hat geschrieben: So 18. Nov 2018, 12:31...aber nun meine Frage an dich Martin:
Hast du denn schon irgendwann einmal von jemandem gehört, dass er jemanden kennt der einmal gehört hat, dass jemand beschlagnahmte Betäubungsmittel von der Polizei/vom Gericht wiederbekommen hat? :>
Nö. Allerdings hab ich auch noch nie gehört, daß der Staatsanwaltschaft langweilig wäre und die ein derartiges Verfahren nachträglich neu eröffnen, nur darum gings mir.
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bushdoctor
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Re: Verkauf von CBD Blüten in Deutschland

Beitrag von bushdoctor »

Ich verlinke mal diesen Artikel von einem Jura-Portal, um zu dokumentieren, wir kompliziert die Rechtslage in der BRD ist, was den Verkauf von Hanfblüten an den Endkunden (ohne Gewerbeschein) angeht:
https://www.iurratio.de/hanf-ist-hanf-o ... rteil-auf/
Begründet wurde dies damit, dass eben keine Verkehrsfähigkeit der veräußerten Produkte bestand.
Das LG unterlag insoweit einem Fehlschluss, indem es die Bestimmung im Betäubungsmittelgesetz dahingehen auslegte, dass der zur Debatte stehende Vertrieb unter ebendiese Ausnahmeregelung falle.
Zwar handelte es sich vorliegend um THC-schwache Cannabis-Produkte, die Ausnahmeregelung folgt aber nicht dem Zweck, wirkstoffarmen Hanf zum Konsum zur Verfügung zu stellen. Dies ist eine Umgehung des Cannabis-Verbotes.
Die Richter des Oberlandesgerichtes lesen daher in die Ausnahmeregelung folgende Voraussetzungen hinein:
  • Eine Sicherstellung, dass der Handel ausschließlich wissenschaftlichen oder gewerblichen Zwecken diene, müsste gegeben sein.
  • Außerdem muss der Missbrauch zu Rauschzwecken verhindert werden.
Insoweit kann der Headshop-Betreiber sich nicht auf die Ausnahmebestimmung berufen.
Im vorliegenden Fall hätten die Kunden den Hanf aber nachweislich geraucht.
Das Landgericht Paderborn muss nun neu entscheiden ( Aktenzeichen 4 Rvs 51/16).
Ich bin gespannt, wie sich das weiterentwickeln wird... ich tippe auf das generelle Verbot von Nutzhanfblüten als loser Ware, schon allein, um der Polizei die Arbeit zu erleichtern, denn die haben es seit der Einführung von Hanfblüten als Medizin nicht mehr allzu leicht....
Dopeworld
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Re: CBD Blüten-Verkauf in Deutschland

Beitrag von Dopeworld »

Ich bestelle mir regelmäßig CBD-Blüten. Find ich klasse! :mrgreen:
Die Leute haben wirklich einen an der Waffel, gehen mit der Polizei gegen die Läden vor mit EU-Zertifizierten Blüten (0,2 % THC).
Scheixx Paranoia!
D O P E W O R L D
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Martin Mainz
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Re: Verkauf von CBD Blüten in Deutschland

Beitrag von Martin Mainz »

Man könnte den Nutzhanf ja auch derart verunreinen, daß Konsum leicht schädliche Folgen hätte. Dann wäre der Mißbrauch zu Rauschzwecken verhindert. Ein Schnelltestverfahren sollte die Beimischung einfach und sicher erkennen, so kann die Polizei relativ barriereniedrig kontrollieren.

Bei Alkohol wird ja auch teils vergällt.

Was macht eigentlich UHU*, um den Mißbrauch seines Klebers zu verhindern?

[*stellvertretend für jede beliebige andere Klebermarke]
Dopeworld
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Re: Verkauf von CBD Blüten in Deutschland

Beitrag von Dopeworld »

Martin Mainz hat geschrieben: Sa 1. Dez 2018, 20:03 Man könnte den Nutzhanf ja auch derart verunreinen, daß Konsum leicht schädliche Folgen hätte. [...]
Ich wüsste da eine Methode ;) -->
Hanf wird seit fast zwanzig Jahren für Bodendekontaminationsprojekte eingesetzt. 1998 hatten die im Sperrgebiet um Tschernobyl arbeitenden Wissenschaftler damit begonnen, Hanf wegen seiner Fähigkeit zur Aufnahme von toxischen Schwermetallen wie Strontium und Cäsium einzusetzen. Heute erobert diese Praxis die ganze Welt.
https://sensiseeds.com/de/blog/hanf-und ... vem-boden/

Schon super, was man mit Hanf alles machen kann. 8-)
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H8idc
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Re: Verkauf von CBD Blüten in Deutschland

Beitrag von H8idc »

Hallo alle zusammen
Ich hab Interesse an einem Shop für CBD Blüten
Im Internet sowohl auch als Laden
Meine Frage dazu wäre
Wenn ich CBD Blüten mit unter 0,2% THC Anteil als Räucherprodukt verkaufe
Ob ich dafür eine Lizenz oder Genehmigung brauche ?
Oder kann ich einfach ein Gewerbe anmelden und es direkt verkaufen ?

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen, im Internet finde ich dazu keine Antworten und ein Anwalt verlangt für die Antworten 400€ ..
dachte mir ich versuche es erst hier bevor ich zum Anwalt gehe.

Danke im Voraus :)
Cebedäus
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Re: Verkauf von CBD Blüten in Deutschland

Beitrag von Cebedäus »

Ich glaube das ist momentan noch ein Graubereich. Die können Dir ans Bein pissen um es mal ganz salopp zu sagen. Wichtig ist, dass Du die lokalen Politiker auf deiner Seite hast. Wenn Du mit Vernunft kommst und auf vernünftige Verantwortliche von Polizei etc. triffst, könnte es gelingen. Trau Dich die Verantwortlichen zu fragen & aufzuklären. Sonst sind Deine Karten eher nicht so gut. Das wäre mein Tipp, ich weiß nicht ob er konstruktiv ist.
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Martin Mainz
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Re: Verkauf von CBD Blüten in Deutschland

Beitrag von Martin Mainz »

Im Prinzip legal, solange es nicht zum Verzehr angeboten wird. Welchen Ärger man aber trotzdem bekommen kann, läßt sich hier nachlesen: https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=57&t=9565
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BUMMBUMM
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Re: Verkauf von CBD Blüten in Deutschland

Beitrag von BUMMBUMM »

bushdoctor hat geschrieben: Sa 1. Dez 2018, 14:59 Ich verlinke mal diesen Artikel von einem Jura-Portal, um zu dokumentieren, wir kompliziert die Rechtslage in der BRD ist, was den Verkauf von Hanfblüten an den Endkunden (ohne Gewerbeschein) angeht:
https://www.iurratio.de/hanf-ist-hanf-o ... rteil-auf/
...
Ich bin gespannt, wie sich das weiterentwickeln wird... ich tippe auf das generelle Verbot von Nutzhanfblüten als loser Ware, schon allein, um der Polizei die Arbeit zu erleichtern, denn die haben es seit der Einführung von Hanfblüten als Medizin nicht mehr allzu leicht....
Diesen Jura-blog postete ich vor 3 monaten, 1.9.2018, als ich den zugrundeliegenden Fall des Head-Shops Hamm dokumentiert hab(wurde kürzlich auch hier in den Thread verschoben).
Das Aufhebungs-Urteil auf dass sich der Jura-Blog bezieht (nicht die aktuelle Rechtslage, nur ein einzelnes unter nicht weiter geklärten Umständen entstandenes Aufhebungsurteil) ist jetz 2,5 jahre alt. Seitdem ist nichts passiert, ausser dass der Head-shop betreiber langsam die faxen dicke hat, weil er ohne unschuldsvermutung wegen dem "laufenden" verfahren seitdem keine blüten mehr verkaufen kann.

Das thematisiert auch die jüngst von ihm initiierte Petition siehe hier:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=19&t=11400

Die BtMG Anlage 1 auf die sich die Richter des OLG beziehen, die ich übrigends jedem mal zum lesen ans Herz legen würde (https://www.gesetze-im-internet.de/btmg ... age_i.html), wurde das letzte mal kurz vor dem inkrafttreten des Cannabis-Als-Medizin-Gesetzes geändert. Dann wurde allerdings nur Cannabis von der BtMG Anlage 2 (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) gestrichen.
siehe: https://www.buzer.de/gesetz/631/al59683-0.htm

buzer.de geht bis 2006 zurück und hat die erste änderung für die BtMG Anlage 1 03/2008, seit damals is nichts an der entscheidenden generellen Formulierung der Ausnahmen von Anlage 1 geändert worden.

Also die momentane Rechtslage ist in der BtMG Anlage 1 zu finden und nicht in der Begründung eines Aufhebungsurteils und von einer Entwicklung kann man auch nicht sprechen, da nichts passiert seit ewigkeiten...

So und wenn ihr jetzt die BtMG Anlage 1 lest behaltet einfach mal folgendes im Hinterkopf:
:arrow: Gesetzestexte sind immer wörtlich zu nehmen.
:arrow: Wenn etwas von der nicht-verkehrsfähigkeit ausgenommen ist, ist es verkehrsfähig.
:arrow: Wenn etwas verkehrsfähiges in Verkehr gebracht wird, ohne dass sonst etwas daran verändert wird, kann es per Definition der Verkehrsfähigkeit nicht plötzlich wieder nicht-verkehrsfähig werden. :!:
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bushdoctor
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Re: Nutzhanf-Blüten (CBD-Blüten) Verkauf in DE

Beitrag von bushdoctor »

BUMMBUMM hat geschrieben: Sa 1. Sep 2018, 01:08 Im Prinzip geht es darum ob Nutzhanfblüten egal zu welchem Zweck überhaupt verkehrsfähig sind. Die Entscheidung steht noch aus...
Entschuldigung, BUMMBUMM, hatte ich übersehen... mea culpa, mea maxima culpa!

Aber der zitierte Satz von Dir vom 01.09.2018 fasst es perfekt zusammen: Es muss in der BRD noch (höchst)gerichtlich entschieden werden, ob (konsumierbare) Hanfprodukte ÜBERHAUPT verkehrsfähig sein können.
...wie ich schon schrieb: Es bleibt spannend!

Dies ändert aber alles nichts daran, dass ich - wie ich ebenfalls geschrieben habe - die Befürchtung hege, dass Nutzhanfblüten bei einer solchen (höchst)gerichtlichen Entscheidung eben doch - der "Einfachheit" halber - als dem BtmG unterliegend erachtend werden könnten...

"Verkehr
[mit Nutzhanf]...ausschließlich [zu] gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken, die eine Berauschung sicher ausschließen..."

...und: Ich sehe da durchaus eine gewisse Entwicklung: Nachdem jahrelang Hanfprodukte in einer rechtlichen Grauzone mehr oder weniger geduldet wurden, könnte nun versucht werden, dies nun strenger auszulegen und zumindest konsumierbarer Nutzhanfprodukte stärker zurückzudrängen.

In Österreich hat nun ebenfalls eine solche "Entwicklung" eingesetzt, was CBD in Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika angeht.
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BUMMBUMM
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Re: Verkauf von CBD Blüten in Deutschland

Beitrag von BUMMBUMM »

das was du zitierst ist nicht aus dem btmg und die ausnahmen umfassen noch andere unterpunkte als den in dem als teil dein gewerblich wissenschaftlich drinsteht.

LEST DIE ANLAGE SELBER herrgottnocheins.
https://www.gesetze-im-internet.de/btmg ... age_i.html

der teilaspekt des nicht europäisch zertifizierten außereuropäischen niedrig-thc-nutzhanfes (die berühmten 0,2% mit gewerblich wissenschaftlichen zwecken) steht da nur drin um für die weiterverarbeitende Industrie konkurrenz zuzulassen zwischen europäischen nutzhanfanbauern und außereuropäischen nutzhanfanbauern, welche sonst nur (siehe erste teilaspekt des ausnahmeunterpunkte b) ) europäischen nutzhanf verarbeiten dürften.

wohingegen der zusatz des "Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen." mal wieder nur typischer Gesetzgeber denn-sie-wissen-nicht-was-sie-tun müll ist. Natürlich soll die verarbeitende industrie daraus keine hochprozentigeren produkte basteln, nur hätte man das nicht extra erwähnen müssen, steht THC als solches ja auch im BTMG in der gleichen anlage ganz unten.
Soll heissen jegliche art der zubereitung wo mehr als 0,2% thc drinne sind, ist nicht verkehrsfähig. wohingegen nutzhanf sehr wohl verkehrsfähig ist, siehe punkte b) und d).
Und da der empfehlenswerte nutzhanfblütentee nun mal aus unverarbeitetem nutzhanf aus europäischen-zertifizierten sorten und mit gemeldetem anbau stammt, isser voll verkehrsfähig.

soll heissen laut gesetz ist der verkehr mit nutzhanfblüten zulässig, die entscheidung in dem fall hamm steht bloß noch aus, ob die gerichte das mehrheitlich auch so sehen. denn recht haben und recht kriegen sind ja 2 paar schuhe.
Dieser Fall Hamm, selbst wenn das jetzt verhandelt wird, dauert das noch gut 2 instanzen bevor sich da bundesweite wirkungen ergeben.
und zumindest zu diesem zeitpunkt ist österreich noch offtopic in diesem thread...

EDIT: Typos [wiktionary.org „aussereuropäisch“ ist eine andere Schreibung von außereuropäisch, die nur in der Schweiz und in Liechtenstein zulässig ist.]
Zuletzt geändert von BUMMBUMM am Fr 21. Dez 2018, 17:01, insgesamt 1-mal geändert.
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bushdoctor
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Re: Verkauf von CBD Blüten in Deutschland

Beitrag von bushdoctor »

...ich denke, wir lassen diese Diskussion einfach und warten ab, was die Gerichte so alles in den nächsten Jahren entscheiden werden!

WÜnsche friedvolle Weihnachten und einen frohes neues Jahr!
cannaness
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Vice: Jetzt wissen wir, ob CBD-Gras wirklich legal ist oder nicht

Beitrag von cannaness »

https://www.vice.com/de/article/evegdz/ ... in-razzien

Wenn CBD-Gras also nicht high macht, sollte man es als Konsumierender besitzen dürfen, könnte man meinen. Aber die unverarbeiteten Blüten fallen in der Hand von Privatpersonen unter das Betäubungsmittelgesetz. Ihr Besitz wäre damit verboten.
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BUMMBUMM
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Re: Vice: Jetzt wissen wir, ob CBD-Gras wirklich legal ist oder nicht

Beitrag von BUMMBUMM »

soso die berliner polizei zitiert also wortwörtlich aus dem aufhebungsurteil des olg hamm von vor zig jahren als rechtfertigung für ihren kürzlichen tatendrang...
denen war offensichtlich bloß langweilig, also habense die guten alten repressions-daumenschrauben ausgepackt.
cannaness
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Re: Vice: Jetzt wissen wir, ob CBD-Gras wirklich legal ist oder nicht

Beitrag von cannaness »

Und das aus Berlin...
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Martin Mainz
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Re: Verkauf von CBD Blüten in Deutschland

Beitrag von Martin Mainz »

"Cannameleon": Erstes Cannabis-Café öffnet in Franken

Zusammen mit seiner Frau eröffnet der Thüringer noch im Januar den "ersten Kaffee und Gesundheits-Shop in Deutschland" mitten in Franken. Hier will er dann neben veganen Snacks auch Bio-Kaffee, Kosmetik und Cannabis-Produkte wie Hanf-Tees anbieten. Außerdem soll es im Geschäft einen Bereich geben, in dem E-Liquids konsumiert werden können und Cannabis-Schmerzpatienten ihr Gras konsumieren dürfen.
...
Jungunternehmer Schwarz versichert, dass in dem Café alles mit rechten Dingen zugehen würde. Die Unternehmergesellschaft sei bereits vom Gericht und der Apothekenkammer geprüft worden. Für den Eröffnungstermin sei der 26. Januar geplant. Das erste Hanf-Selbstpflückfeld Deutschlands liegt ebenfalls in der Region.


Quelle: http://www.nordbayern.de/region/canname ... -1.8513145

Aufgegriffen: http://www.nordbayern.de/region/mitten- ... -1.8513145
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mariechen
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Re: Verkauf von CBD Blüten in Deutschland

Beitrag von mariechen »

Hej Leute, vielen Dank für diese bereichernde Beiträge, tolles Forum. Jetzt werd' ich von der Leserin zur Verfasserin und werfe folgendes in die Diskussionsrunde:

Ich hab jetzt kapiert: Handel mit CBD Blüten sollte man besser bleiben lassen, wenn man nicht gerade auf Ärger gebürstet ist.
Ich finde aber, dass ein bisschen halbblinder Aktionismus dazu gehört um Bewegung in dieses unsinnige Verbot und den Diskurs darum zu bringen. Abwarten und Blümchen-Tee trinken hilft ja nun schon seit 50 Jahren nicht und ich will nicht mit dem Ist-Zustand ins Grabe getragen werden.

Also theoretisch müssten wir uns ja alle nur einen Gewerbeschein anfertigen lassen und uns beim versehentlichen Konsum während der Badezusatz-Produktion nicht erwischen lassen, richtig?

Wenn man also einen kleinen Laden mit Handel betreiben möchte, dann ginge das also nur, wenn alle Kunden zu offiziellen Vertretern würden.

Wie wäre es mit folgendem Beipackzettel:

"Sehr geehrte Leser'innen,
die mitgeführte Ware stammt aus Nutzhanfanbau mit einem THC-Wert unter 0,2% und dient ausschließlich wissenschaftlichen, gewerblichen Zwecken zur Wellness- & Aromatherapie und Herstellung von Naturkosmetik. Um Missbrauch zu verhindern erfolgt die Abgabe lediglich in Kleinstmengen. Besitzer'innen haben sich im Rahmen einer Unternehmensberatung damit einverstanden erklärt, als freiberufliche'r Handelsvertreter'innen für den Einzelhandel XYZ im Rahmen eines Kursangebots für Aromaduft-Mischungen und Badezusätzen unentgeltlich am Forschungsvorhaben teilzuhaben. Besitzer'innen haben sich weiterhin damit einverstanden erklärt, ihr Gewerbe nach erfolgreichem Testlauf unverzüglich anzumelden. Es fand eine Aufklärung über die aktuelle Rechtslage statt. Besitzer'innen haben sich mit Erhalt der Ware ausdrücklich damit einverstanden erklärt auf den Konsum des Artikels und dessen Bestandteile, sowie die Weitergabe an Dritte (Endverbraucher'innen) zu verzichten. Der Analysebericht zur mitgeführten Ware ist beigefügt."

Was denkt ihr dazu? Jemand Einwände, Vorschläge? Freue mich über konstruktive Kritik.

Außerdem hab ich gehört, in Luxemburg hat jemand einen Verein gegründet, in dem sich CBD Händler gegenseitig austauschen & unterstützen. Wie mir auch mitgeteilt wurde, streben die da der Legalisierung entgegen. 2-3 Jahre hieß es, dann ist es auch dort soweit. Können wir sowas bitte auch machen? Hat vielleicht jemand schon von einem Verein in Deutschland gehört? Ich habe leider von Vereinsrecht gar keine Ahnung, hätte aber großes Interesse beizutreten und mitzuwirken um gemeinsam etwas für die Zukunft zu bewirken.

Petition ist bereits unterzeichnet :arrow: https://weact.campact.de/petitions/nutz ... chen-markt
qestionmaster
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Re: Verkauf von CBD Blüten in Deutschland

Beitrag von qestionmaster »

mariechen hat geschrieben: Fr 8. Mär 2019, 18:32

"Sehr geehrte Leser'innen,
die mitgeführte Ware stammt aus Nutzhanfanbau mit einem THC-Wert unter 0,2% und dient ausschließlich wissenschaftlichen, gewerblichen Zwecken zur Wellness- & Aromatherapie und Herstellung von Naturkosmetik. Um Missbrauch zu verhindern erfolgt die Abgabe lediglich in Kleinstmengen. Besitzer'innen haben sich im Rahmen einer Unternehmensberatung damit einverstanden erklärt, als freiberufliche'r Handelsvertreter'innen für den Einzelhandel XYZ im Rahmen eines Kursangebots für Aromaduft-Mischungen und Badezusätzen unentgeltlich am Forschungsvorhaben teilzuhaben. Besitzer'innen haben sich weiterhin damit einverstanden erklärt, ihr Gewerbe nach erfolgreichem Testlauf unverzüglich anzumelden. Es fand eine Aufklärung über die aktuelle Rechtslage statt. Besitzer'innen haben sich mit Erhalt der Ware ausdrücklich damit einverstanden erklärt auf den Konsum des Artikels und dessen Bestandteile, sowie die Weitergabe an Dritte (Endverbraucher'innen) zu verzichten. Der Analysebericht zur mitgeführten Ware ist beigefügt."

Was denkt ihr dazu? Jemand Einwände, Vorschläge? Freue mich über konstruktive Kritik.


Das was du vorschlägst geht leider nicht, da Freiberufler sich beim Finanzamt vor der ersten Tätigkeit anmelden müssen. Diesen Mehraufwand würde kein Kunde in Kauf nehmen.
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