GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Fazer
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Fazer »

Sodele Ra is eingeschaltet hat jetzt die kompl Unterlagen von der Kk angefordert . Ra Sagt dieses Gesetz ist Mist.
MCWolf
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von MCWolf »

Heute erhalten. :mrgreen:

Bei mir traf ja die Ablehnung auch erst nach Ablauf der 5-Wochen Frist.
Daraufhin Schreiben vom RA mit Hinweis auf bereits Inkrafttreten der GF Antwort von KK: Trotzdem Ablehnung wegen angeblichen Postlaufzeiten. - >Schreiben vom RA mit Hinweis auf Nichtigkeit der Laufzeiten und Einrichtung einer Klage.

Daraufhin heute dieses Schreiben erhalten. Gehe damit sowieso Montag zum Anwalt aber schonmal die Frage: "Heißt das soviel wie ich würde nur das erste Rezept erstattet bekommen?"

Viele Grüße
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Gunter_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

Gratulation !!!
Aus meiner Sicht alle Prima.

Für die Erste Verordnung (auf Privatrezept) werden die Kosten übernommen...
Orginalrezept einsenden und Kto.Verbindung der Kasse mitteilen wohin sie überweisen soll

Dein Widerspruch wird akzeptiert.

Die weiteren Verordnungen erfolgen auf Kassenrezept, das vom Kassenarzt ausgestellt werden muss.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Patient_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Patient_H »

Herzlichen Glückwunsch. Dann mal ab zum Arzt. Die KK hat genehmigt und nun ist der Arzt am Zug.
MCWolf
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von MCWolf »

Danke erstmal aber ich bin mir da nicht ganz sicher...
Weil da steht für am 30.10.2018 VERODNETE Medikament.
Da wurde ja nur der Antrag gestellt.
Rezept hab ich ja noch gar keins...
Der Arzt wollte erst die Zusage der Kostenübernahme von daher brauche ich ja eigentlich kein Privatrezept mehr auch nicht beim ersten Mal oder? Da ich ja jetzt die Zusage für die ERSTVERORDNUNG habe :?:

Wie gesagt Montag erst Anwalt dann Arzt. ;)
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Gunter_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

Ja, so wie Du das schreibst ist der Brief der DAK nicht so ganz schlüssig.
Wir lernen hier jeden Tag...
Wenn Du - auch nach Einschaltung deines RA - näheres weißt lass uns es wissen.
Danke
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
mad
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von mad »

Der Brief ist schlüssig, wenn auch nicht leicht zu verstehen. Die Kostenübernahme wird nur einmalig bei der Erstverordnung erteilt (gilt ab dann für alle Folgeverordnungen, die Dein Arzt macht). Da die Kostenübernahme niemals befristet sein kann und die Krankenkasse nicht die Therapiehoheit hat, sind die Folgeverordnungen nicht mehr Teil der Krankenkassengenehmigung – sie sind automatisch mit der Erstgenehemigung genehmigt.

Daher: Gratulation dazu. Ab sofort kann dein Arzt auf Kassenrezept Cannabis verschreiben. Eine Bitte: lös das Rezept möglichst lokal bei einer Apotheke ein, damit es möglichst viele Apotheker lernen. Und solltest Du doch auf eine Versandapotheke ausweichen wollen, bitte nimm keine mit günstigen Preisen, damit Selbstzahler dort die Chance haben und zusätzlich der Drucknauf die Politik aufgrund der hohen Preise wächst.
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Gunter_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

Wenn der Brief Bezug nimmt auf ein verordnetes Medikament, welches noch garnicht nicht verordnet wurde, so ist das weder folgerichtig / noch logisch also auch nicht "schlüssig"
Ja, die DAK, wollte vermutlich das ausdrücken was Du jetzt "auslegst" (hineininterpretierst) !
(Übrigens das Gesetz spricht- grundsätzlich - nicht von Kostenübernahme sondern nur von Genehmigung. Die Kostenübernahme spielt normalerweise nur bei der "Selbstbeschaffung" wg.
der Genehmigungsfiktion eine Rolle)
Kurzum der Brief der DAK ist vermutlich aus verschiedenen "Bausteinen" zusammengeschustert....und behandelt Themen der Genehmigungsfiktion zusammen mit dem "stattgeben" des Widerspruchs.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
mad
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von mad »

Zerlegen wir den Brief doch mal …

„Antrag auf Kostenübernahme für Dronabinol“
-> Alles klar, es geht nur Dronabinol.

„wir übernehmen die Kosten für das am 30.10.2018 verordnete Medikament.“
-> Top, also altes Privatrezept bei der Kasse einreichen und die Kosten zurückerstattet bekommen.

„Ihrem Widerspruch geben wir statt.“.
-> Also die Zustimmung, dass die Genehmigungsfiktion eingetreten ist. Also alles super.

„Wichtiger Hinweis: Diese Bewilligung gilt aufgrund der verzögerten Bearbeitung Ihres Antrags durch uns nur für die erstmalige Verordnung des beantragten Präparates.“
-> Solltest Du also mehrere Verordnungen gehabt haben, bekommst Du nur die erste erstattet. Außerdem begründen sie noch mal, weshalb sie die Kosten erstatten, nämlich wegen der verzögerten Bearbeitung und nicht, weil sie es gut finden!

„Die weitere Verordnung obliegt ihrem behandelnden Arzt, der zu prüfen und zu verantworten hat, ob und inwieweit eine entsprechende Indikation bei Ihnen vorliegt.“
-> Die Kasse kann ja nur zustimmen, dass sie die Kosten zukünftig übernimmt. Hat sie ja bereits gemacht. Dieser Satz ist somit nur noch eine Drohung mit Regress gegenüber dem Arzt: sollte er fälschlicherweise Cannabis verordnen, muss er das mittels Regress verantworten.

„Wenden Sie sich daher bitte für zukünftige Verordnungen an Ihren zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Arzt.“
-> Diese Satz heißt, dass Du für die Verschreibung von Dronabinol zukünftig nicht mehr bei der Kasse frage musst. Einfach vom Arzt verschreiben lassen und in die Apotheke gehen.



Ich gehe davon aus, dass die Kasse davon ausgeht, dass der Arzt neben dem Antrag auch ein Rezept ausgestellt hat am 30. Oktober 2018. Und weil es nicht so war, ist der Brief tatsächlich nicht schlüssig.
MCWolf
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von MCWolf »

Hm... :?:
es wurde noch gar kein Rezept ausgestellt. Das will der Arzt ja erst nach Zusage der Kostenübernahme. Also jetzt.
Ich bespreche das am Montag mit dem Anwalt und halte euch auf dem laufenden
audistar23
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von audistar23 »

Servus,

Ich weiss echt nicht mehr weiter. Besonders Seite 2 Absatz 2. Nur weil ich am 18.11.14 schon meine Medizin bestellte, zahlen sie nicht? Dann stelle ich die Übernahme ab 24.11.14 oder?

Danke für jede Hilfe
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MCWolf
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von MCWolf »

Also wenn ich richtig lese hast du keine Genehmigung für die Kostenübernahme.

Und da der Widerspruch abgelehnt wurde ist die Kostenübernahme auch rechtskräftig abgelehnt. So wie ich das verstehe.
Somit kannst du dich nicht mehr im Nachhinein auf die wohl eingetretene GF berufen falls dies der falls sein sollte.
Was aber wohl nicht ist wie dort anhand von Daten geschildert wird.

Somit bleibst du wohl auf den Kosten sitzen... Sorry... Vllt kann jemand etwas besseres dazu sagen. :?:
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Gunter_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

Von mir folgende ergänzende Bemerkungen:

Dein Anwalt hat Dir ja schon einen Besprechungstermin vorgeschlagen.
(Den Termin würde ich unbedingt wahrnehmen)

Hoffentlich hat Dein Anwalt schon Akteneinsicht gehalten. Ggf ergeben sich irgendwelche formalen Fehler bei den Fristen oder so.

Die GKV stellt dar, dass sich Widerspruch und Genehmigungsfiktion GF ausschließen.
Das ist grundsätzlich leider so!
Deshalb für andere Leser hier den Hinweis:
Immer erst die GF Fristen (3 Wochen bzw 5 Wo )prüfen

Das Rezeptdatum wird m.E. lediglich noch „ergänzend“ als Argument gebraucht.

Vermutlich ist es zu überlegen ob Du nicht besser einen neuen – etwas modifizierten – Antrag stellst

https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... rag#p69143

Viel Erfolg!
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audistar23
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von audistar23 »

Servus und danke vorab...

Es geht darum das die DAK die GF verstrichen lassen hat und das beim ERSTANTRAG! 3.11.14 gestellt und am 13.01.15 erst die Ablehnung erhalten. Die berufen sich darauf, daß ich 6 Tage vorher Medizin erhalten habe. Aber mein Anwalt sagte Blödsinn, denn ab GF muss bezahlt werden.

Liebe Grüße

Michael
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Gunter_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

Drücke Dir schon mal die Daumen, damit Deinem Anwalt was einfällt,
wie da die Kuh vom Eis kommt.
Übrigens das Gesetz gibt es erst ab 10.03.2017
Bei Dir ist aber die Rede von Anträgen aus 2014 etc. Sicher bei Dir ein Sonderfall?
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Patient_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Patient_H »

Den ganzen Streß würde ich mir nicht geben. Einfach einen neuen Antrag stellen.
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Gunter_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

Patient_H hat geschrieben: Di 22. Jan 2019, 12:48 Den ganzen Streß würde ich mir nicht geben. Einfach einen neuen Antrag stellen.
genau :!:
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
audistar23
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von audistar23 »

Patient_H hat geschrieben: Di 22. Jan 2019, 12:48 Den ganzen Streß würde ich mir nicht geben. Einfach einen neuen Antrag stellen.

Was für Antrag? Ich war der erste Patient in Deutschland, der
1. Innerhalb 10 Tagen die Ausnahmegenehmigung in der Hand hatte und
2. Seit dem Gesetz 10.3.17 hatte ich 2 Tage später die Kostenübernahme für alle cannabishaltigen Arzneimittel! in der Hand.

Es geht rein nur noch darum, dass ich einen ERSTANTRAG auf Kostenübernahme 11/2014 stellte und die Ablehnung kam 2 Monate später.
Das neue Patientengesetz, welches seit 2013 in Kraft getreten ist, schützt uns und das in Sachen Genehmigungsfiktion.

Also, ist es egal, ob ich ein Jahr später wieder einen Antrag gestellt habe und selbst das sozialgericht es mal abgewiesen hat. Es zählt der aller erste Antrag und da haben sie sämtliche Zeiten verstrichen lassen.

P. S. Ich habe ein Urteil eines Patienten, welcher auch DAK ist und seit 2015 mit der Ausnahmegenehmigung ausgestattet war. Er stellte auch Antrag und erst jetzt (also 11/18) hat er sein gekd zurück bekommen, weil die DAK 2015 beim ERSTANTRAG, den Ablehnungsbescheid 6 Tage zu spät zugestellt hat.
DjangoAndi
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Re: Möchte Cannabis als Medizin nutzen. Wie vorgehen?

Beitrag von DjangoAndi »

Guten Morgen zusammen. Der Antrag wurde von der Kasse abgelehnt... Begründung, kein Nachweis über nicht verträglichkeit von Antidepressiva und keine langjährige Psychologische Behandlung. War 2013 mal in Therapie, aber die letzten Jahre nicht. Kann mir vllt einer mit dem Widerspruch helfen? Wie gehe ich am besten vor? Vielen Dank für die Hilfe!
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Gunter_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
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