Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

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BUMMBUMM
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von BUMMBUMM »

good read, und ja, externe kontamination kann erfolgen, vor allem wenn man sich mit nicht inhaliertem joint-rauch im labor anblasen lässt.
normalerweile steigt der thc-haltige rauch aber direkt auf zur decke und der ausgeatmete rauch der den raum füllt ist nahezu thc frei.

soll heissen wenn man nicht mit cannabis hantiert, nicht mit brennenden joints hantiert oder sich mit nicht-inhalierten rauch anpusten lässt, bleiben haarproben negativ.
hab ich selber schon mit 2 längeren proben die zusammen knapp 3 jahre zurückverfolgbar machten hinbekommen, obwohl ich in der zeit duzende male passiv beim rauchen dabei war.

aber zurück zum thema andy, schnelltests der polizei und wie sie nicht positiv durch passiv-rauchen werden.
die studie hatte dazu garkeine relevanz, da gings nur um haaranalysen.

NACHTRAG:
Diese studie hat relevanz:
11. Berthet, A., M. De Cesare, B. Favrat, F. Sporkert, M. Augsburger, A. Thomas, and C. Giroud, A systematic review of passive exposure to cannabis. Forensic Sci Int, 2016. 269: p. 97-112.
Under normal conditions of everyday life, second-hand smoke exposure doesn’t lead to significant blood cannabinoid concentrations, and the terminal metabolite of Δ 9-THC, 11-nor-Δ 9-THC-carboxylic acid (THC-COOH), is usually below the detectable level in urine (11).
entnommen aus:
https://www.who.int/medicines/access/co ... -resin.pdf
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Cannabis-Konsum und Autofahren: die goldenen Regeln

Beitrag von Cookie »

Cannabis-Konsum und Autofahren: die goldenen Regeln

Haben Sie Cannabis konsumiert, sich trotzdem hinters Steuer gesetzt und sind von der Polizei angehalten worden, dann hängt Ihr Führerschein am seidenen Faden. Jedoch können Sie mit ein wenig Vorsicht und der Einhaltung von ein paar goldenen Regeln die Wahrscheinlichkeit der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis erheblich verringern.
...

1. Schweigen ist Gold
...

2. Sofortige Abstinenz
...

3. Experimenteller Konsum und 6 Stunden
...


https://www.anwalt.de/rechtstipps/canna ... 50987.html
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Ruslan
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Polizeikontrolle welchen Schnelltest ?

Beitrag von Ruslan »

Guten Abend liebe gemeinde,

Ich bin ein Neues und begeistertes Mitglied dieser Gruppe.

Zu meiner Situation ich habe vor 3-4 Tagen 2 joints (ca. 0,5g) geraucht. Ich hatte mir daraufhin Schnelltests geholt (Urin) einmal 25ng/ml und 50ng/ml. Vorhin beide gemacht der 50ng war negativ und der 25ng war positiv. Was mich interessieren würde welche benutzt die Polizei ??? ( ?ng/ml )
Xvidia
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3Wochen Abstinent 1,4microg/l THC-Konzentration (Bluttest)

Beitrag von Xvidia »

Am 06.11.18 hatte ich eine Haudruchsuchung afgrund einer Darknet Bestellung bei der 0,42g Mrihuana und 2g Marihuana-Tabak gemisch gefunden worden sind. Daraufhin hab ich jegentlichen Konsum eingestellt Konsum war vorher 1-3hüte pro tag.
Am 28.11.18 wollte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle einen Drogentest machen. Den ich verweigerste. Daraufhin gabs eine Blutentnahme bei der Polizeidienststelle. Ich hatte vorhin den Konsum abgestritten also auch nich gesagt das vor 3wochen das letzte mal war.
Nun hab ich einen Brief von der Polizei bekommen, bei dem mehr vorgeworfen wird unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen zu haben. Es wurde eine THC-Konzentration von 1,4microg/l festgestellt. Und desweiterin besteht der Verdacht auf Besitz, da ich ja sonst nicht unter Drogeneinfluss gefahren haben könne. Nun war ich aber seit dem 6.11.18 weder in Besitz von Cannabis noch habe ich es konsumiert. Ist das überhaupt realistisch nach 3Wochen noch so inene THC-Gehalt im Blut zu haben.
Ich habe die Befürchtung, dass eventuel der THC-COOH wert genommen wurde und der der 1,4microg/l entpricht. wie sollte ich mich verhalten?

Gruß aus dem schönen Bayern :?
NelsonGreen
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von NelsonGreen »

Schönen guten Abend zusammen,

ich bin neu im Forum da ich durch einen heutigen, sehr unerfreulichen Vorfall ein paar Fragen habe...
Ich hole absichtlich sehr weit aus, um den ganzen Sachverhalt auszuleuchten. Ich hoffe jemand nimmt sich die Zeit zum lesen meine "kleinen Lektüre"

Zum Vorfall:
Ich habe per e-Mail eine Anzeige erstattet (laut einem Info-Portal der Polizei problemlos möglich), nach mehreren Telefonaten bat mich der bearbeitende Beamte dann doch noch heute auf die Dienststelle. Naiv, wie ich gelegentlich bin, folgte ich der Aufforderung und fuhr nach der Arbeit zur Dienststelle. Nach kurzer Zeit fragte der Beamte wie ich denn zur Wache gekommen wäre, ich antwortete mit dem Auto woraufhin er meine angeblich ungewöhnlich großen Pupillen thematisierte...
Wegen meiner nun seit letztem Sonntag währenden Abstinenz (nach zuvor circa 1 jährigem meist täglichem Konsum von circa 1g potentem Cannabis am Nachmittag/Abend), gepflegtem Äußerem sowie Auto und der Tatsache, dass ICH ja eine Anzeige erstatten wollte fühlte ich mich dummerweise zu sicher.
Ich antwortete "mit Drogen nichts zutun zu haben". Dann stellte sich auch recht schnell heraus warum ich doch noch zur Wache kommen sollte:
Der Beamte bezeichnete dies, ohne mit der Wimper zu zucken, als Lüge. Er hat offensichtlich im Vorfeld "recherchiert". Ich wurde in meinem Leben einmal verurteilt und zwar wegen (haltet euch fest) Beihilfe zur Weitergabe von BtM, im Alter von 14 Jahren. Alle anderen Verfahren gegen mich wurden ausnahmslos (mal nach Verhör, mal ohne) eingestellt. Nun bin ich 18 Jahre alt, also auch noch in der Probezeit. Er bat mich zum Urin-Test. Dummerweise willigte ich ein, da ich fälschlicherweise, in meiner Nervosität, vermutete, dass ich den Verdacht , mit etwas Glück, noch ausräumen könne und so keinen Bluttest machen müsse.
Test positiv, was mir der Herr in Blau mit einem lächeln auf den Lippen mitteilte :twisted: Führerschein und Fahrzeugschlüssel zur "unmittelbaren Gefahrenabwehr" eingezogen.
Natürlich folgte ein Bluttest, die Tests auf Ausfallerscheinungen (durchgeführt vom Amtsarzt) machte ich ebenfalls mit um irgendetwas (für mich ;) )positives Vorweisen zu können. Dieser bestätigte ebenfalls eine träge Reaktion der Pupille, sagte mir aber ich hätte keine Ausfallerscheinungen (Hoffentlich steht das auch nicht anders in seinem Bericht). Durchsuchung meines Fahrzeugs war ohne Befund. Ich lebe übrigens in RLP, Raum Koblenz.

Nun habe ich mich in diesem Forum und auf verschiedenen anderen Websites etwas belesen. Die Sache lässt mir keine Ruhe da Autos das erste Interesse sind, das ich nach früh-jugendlichem (bis ich ca. 16 war) exzessivem Drogenkonsum entwickelt habe und ich meine Arbeit bei langfristigem Führerschein-Entzug auch nicht mehr ausüben können werde. Ich muss auf einen Wert unterhalb der 1ng/ml Blutserum hoffen, womit ich zu meinen Fragen komme:

Wer hat ähnliche Erfahrungen (bzgl. vergangenem Konsummuster und Abstinenz) und hat bereits seine Testergebnisse erhalten?
Kann ich überhaupt noch darauf hoffen davon zu kommen?
Bis die FsSt tätig wird kann ich meine FE vorläufig zurück erlangen, richtig? Wie funktioniert das?

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass ich im Straßenverkehr bis auf ein Knöllchen und ein Geschwindigkeitsüberschreitung um 8 km/h in den Niederlanden (wird evtl. gar nicht den deutschen Behörden mitgeteilt?) nie auffällig im StV war.

Ich hoffe jemand nimmt sich die Zeit meinen Bericht zu lesen und kann mir vielleicht sogar helfen mich zu beruhigen.

Grüße vom Rhein
Nelson Green
LeonardFisherman
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Einordnung der Blutwerte

Beitrag von LeonardFisherman »

Guten Tag!

Im Oktober wurde mir im Rahmen einer Verkehrskontrolle Blut entnommen. :cry:
1,3ng THC-Aktiv, 14ng THC-Abbau.
Seit dem Vorfall bin ich abstinent.
Im Brief der Führerscheinbehörde ist Rede von einer Aufforderung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.
Ich frage mich ob in dem auch ein Abstinenznachweis miteingeschlossen ist oder ob das explizit erwähnt wäre.
Was mich auch interessieren würde ist ob ich bei 14ng COOH als Gelegenheitskonsument oder als Probierkonsument dastehe.
Über eine Einschätzung zu dem was noch auf mich zukommt würde ich mich freuen..

Mit freundlichen Grüßen
HabAuchNeMeinung
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Re: Einordnung der Blutwerte

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

LeonardFisherman hat geschrieben: Do 24. Jan 2019, 17:15 Guten Tag!

Im Oktober wurde mir im Rahmen einer Verkehrskontrolle Blut entnommen. :cry:
1,3ng THC-Aktiv, 14ng THC-Abbau.
Seit dem Vorfall bin ich abstinent.
Hallo Leonard,

Ersteinmal herzlich willkommen im Forum.

Mit diesen Werten ist dein Führerschein akut gefährdet da dein Aktivwert über dem Grenzwert von 1ng. liegt
LeonardFisherman hat geschrieben: Do 24. Jan 2019, 17:15 Im Brief der Führerscheinbehörde ist Rede von einer Aufforderung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.
Ich frage mich ob in dem auch ein Abstinenznachweis miteingeschlossen ist oder ob das explizit erwähnt wäre.
In welchem Bundesland wohnst Du denn? Ich vermute mal Bayern?
Eine MPU ohne Abstinenznachweise ist i.d.R. nicht zu bestehen.
Die Abstinenznachweise werden nicht angeordnet sondern sind die "Eintrittskarte" für eine MPU....
LeonardFisherman hat geschrieben: Do 24. Jan 2019, 17:15
Was mich auch interessieren würde ist ob ich bei 14ng COOH als Gelegenheitskonsument oder als Probierkonsument dastehe.
Über eine Einschätzung zu dem was noch auf mich zukommt würde ich mich freuen..

Mit freundlichen Grüßen

Lies mal folgenden Link durch, wenn Du dann noch Fragen hast melde dich ruhig wieder
https://www.strafverteidiger-schueller. ... %C3%B6gen/

Ich wünsche Dir viel Glück....

HabAuchNeMeinung
Finny
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Polizeikontrolle mit Krankenhausaufenthalt

Beitrag von Finny »

Guten Abend,

Ich wurde am Di.den 22.01.2019 nach der Arbeit von der Polizei angehalten.

Habe die Abgabe von Urin erst verweigert und keinerlei Angaben zu irgendeinem Konsumverhalten gemacht.Nachdem die Polizei mir die Weiterfahrt verweigerte und damit drohte mich gewaltsam mitzunehmen und eine Blutuntersuchung anzuordnen,entschied ich mich dazu doch Urin abzugeben,was aber weder auf der Straße,noch auf der Polizeistation dann funktionierte.Mir wurde übel,schwindelich und ich bekam bestialische Unterleibsschmerzen auf der Polizeistation.Mir wurde dann noch ein Schriftstück vorgelegt,das ich jedoch nicht unterschrieben habe und einen Speicheltest wollte ich da dann auch nicht mehr machen.
Darauf hin ist die Polizei mit mir ins Krankenhaus gefahren,wo ich mir anstandslos vom linken Arm Blut habe abnehmen lassen.Gab dann noch einen Arztbericht und ein Entlassungformular,das ich unterschrieben habe.
Habe mich allen gegenüber Kooperativ verhalten und habe mich auch bei den Polizisten und dem Ärzteteam für die unannehmlichkeit entschuldigt.


Kann ich irgendetwas machen, um vorzubeugen.?.

Vielen Dank und MfG
Zuletzt geändert von Finny am Sa 26. Jan 2019, 21:36, insgesamt 5-mal geändert.
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BUMMBUMM
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Re: Polizeikontrolle mit Krankenhausaufenthalt

Beitrag von BUMMBUMM »

wie lange mussten die polizisten dich denn mit dem schlagstock vermöbeln dass du denen zuliebe 2,5l wasser in dich reinschüttest? jemandem zum trinken zwingen ist köperverletzung.

Bittere story, psychosomatischer blasenverschluss nach fahrlässiger autohyperhydratation.
[...OT anscheinend...]
Da du zu deinem, dem bluttest vorhergehenden kurzfristigen cannabiskonsum und deinem allgemeinen konsummuster keine angaben gemacht hast, ausser dem nebulösen "werde wohl als "wiederholungstäter"eingestuft", kann man dazu nix sagen.

jedenfalls sollte was im blut gefunden werden geht das seinen bürokratischen gang, nicht viel dass man da machen kann ausser anwalt einschalten und konsum einstellen.

Edit wg. OP Edit
Zuletzt geändert von BUMMBUMM am Sa 26. Jan 2019, 21:51, insgesamt 1-mal geändert.
Finny
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Re: Polizeikontrolle mit Krankenhausaufenthalt

Beitrag von Finny »

Danke für die kompetente Antwort.

Denn habe ich bis jetzt ja alles richtig gemacht.
apli
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Erwischt mit Cannabis beim Autofahren

Beitrag von apli »

Guten Tag Leute,

hab mal eine kleine Frage. Wurde letztes Jahr im Oktober leider von zwei Herren in blau kontrolliert, als ich mit dem Auto nachhause fuhr. Doof wie ich bin, hatte ich eine etwas größere Menge Gras dabei (ca. 19g) und war natürlich auch stoned.
Die Vorladung zur Polizei hatte ich schon kurzfristig danach bekommen und heute bekam ich den Brief von der Staatsanwaltschaft mit der Geldstrafe die sich auf ca. 1000 Euro beläuft. Meinen Führerschein durfte ich zum Zeitpunkt der Kontrolle auch wieder mitnehmen.

Meine Frage ist nun letztendlich, wann und ob sich die Führerscheinstelle melden wird? Wird dann eine MPU angeordnet ; wahrscheinlich schon oder?
HabAuchNeMeinung
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Re: Erwischt mit Cannabis beim Autofahren

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

apli hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 16:56 Guten Tag Leute,
.....
Meine Frage ist nun letztendlich, wann und ob sich die Führerscheinstelle melden wird? Wird dann eine MPU angeordnet ; wahrscheinlich schon oder?
Wurde denn damals ein Blutentnahme durchgeführt?
Wenn ja, wie waren die Werte?
In welchem Bundesland wohnst Du?
apli
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Re: Erwischt mit Cannabis beim Autofahren

Beitrag von apli »

Ja, da ich den Urintest verweigert hatte, wurde ich leider zur Wache geschleppt. Die Werte hab ich bis heute nicht gesehen, die dürften aber nicht niedrig ausgefallen sein. :/

Wohne in Niedersachsen.

Btw, die Vorladung habe ich vorbildlicherweise natürlich abgelehnt.
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BUMMBUMM
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Re: Erwischt mit Cannabis beim Autofahren

Beitrag von BUMMBUMM »

ebenfalls relevant, was stand im brief, also wegen was wurden dir 1000euros aufgebrummt...
apli
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Re: Erwischt mit Cannabis beim Autofahren

Beitrag von apli »

BUMMBUMM hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 17:49 ebenfalls relevant, was stand im brief, also wegen was wurden dir 1000euros aufgebrummt...
900 Euro Geldstrafe und 70 Euro Verwaltungskosten. Ansonsten steht im Brief ca., dass der Strafbefehl aufgrund Verstoßes gegen das BtMG zustande kommt.
HabAuchNeMeinung
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Re: Erwischt mit Cannabis beim Autofahren

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

apli hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 17:46 Ja, da ich den Urintest verweigert hatte, wurde ich leider zur Wache geschleppt. Die Werte hab ich bis heute nicht gesehen, die dürften aber nicht niedrig ausgefallen sein. :/

Wohne in Niedersachsen.

Btw, die Vorladung habe ich vorbildlicherweise natürlich abgelehnt.
Hi,

Du musst 3 Sachen unterscheiden:

Strafrechtlich:
1. Der Verstoß gegen das BTMG, das ja anscheinend mittels Strafbefehl erledigt wurde.
2. Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluß von BTM.
Da hast Du noch nichts bekommen?
Normalerweise kostet das bei einem Erstverstoß 500 Euro + Kosten für die BE usw..
Liegt dann auch so bei 800 - 1000 Euro.
Weiterhin gibts 4 Wochen Fahrverbot, die meist ins leere laufen wegen 3....

3. Verwaltungsrechtliches Verfahren.
Wenn Du nach 2. bestraft wurdest, hast Du über dem Grenzwert gelegen.
Die Fahrerlaubnisbehörde wird Dir dann wegen fehlenden Trennvermögen die Fahrerlaubnis entziehen. Wiedererteilung erst nach einer positiven MPU.

Konsumierst Du noch?
apli
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Re: Erwischt mit Cannabis beim Autofahren

Beitrag von apli »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 18:17
apli hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 17:46 Ja, da ich den Urintest verweigert hatte, wurde ich leider zur Wache geschleppt. Die Werte hab ich bis heute nicht gesehen, die dürften aber nicht niedrig ausgefallen sein. :/

Wohne in Niedersachsen.

Btw, die Vorladung habe ich vorbildlicherweise natürlich abgelehnt.
Hi,

Du musst 3 Sachen unterscheiden:

Strafrechtlich:
1. Der Verstoß gegen das BTMG, das ja anscheinend mittels Strafbefehl erledigt wurde.
2. Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluß von BTM.
Da hast Du noch nichts bekommen?
Normalerweise kostet das bei einem Erstverstoß 500 Euro + Kosten für die BE usw..
Liegt dann auch so bei 800 - 1000 Euro.
Weiterhin gibts 4 Wochen Fahrverbot, die meist ins leere laufen wegen 3....

3. Verwaltungsrechtliches Verfahren.
Wenn Du nach 2. bestraft wurdest, hast Du über dem Grenzwert gelegen.
Die Fahrerlaubnisbehörde wird Dir dann wegen fehlenden Trennvermögen die Fahrerlaubnis entziehen. Wiedererteilung erst nach einer positiven MPU.

Konsumierst Du noch?
Okay.. also wie gesagt, den Strafbefehl hat mir heute jemand vorbei gebracht, dort sind eben diese 970 Euro Geldstrafe enthalten für den Verstoß gegen das BtMG. Fahrverbot hatte ich auch nicht gekriegt, gab meinen Lappen ja nach der Blutentnahme wieder..

Und wann kann ich dann circa mit der Führerscheinstelle rechnen? Bin auf jeden Fall seit dem rabenschwarzen Tag clean und habe vorerst natürlich auch nicht vor, wieder anzufangen.
HabAuchNeMeinung
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Re: Erwischt mit Cannabis beim Autofahren

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

apli hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 19:21 Okay.. also wie gesagt, den Strafbefehl hat mir heute jemand vorbei gebracht, dort sind eben diese 970 Euro Geldstrafe enthalten für den Verstoß gegen das BtMG. Fahrverbot hatte ich auch nicht gekriegt, gab meinen Lappen ja nach der Blutentnahme wieder..

Und wann kann ich dann circa mit der Führerscheinstelle rechnen? Bin auf jeden Fall seit dem rabenschwarzen Tag clean und habe vorerst natürlich auch nicht vor, wieder anzufangen.
Wie gesagt damit ist nur das Verfahren nach §29 BTMG erledigt.

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von BTM ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit. Daher wird die von einer anderen (Busgeld) Stelle und nicht von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Ich denke von denen wirst Du auch bald hören.

Wann sich dann die Führerscheinstelle meldet, kann Dir keiner sagen, das kommt auf deren Auslastung und den Mondstand an.
Wir hatten neulich hier einen Fall, da war die Entziehung innerhalb von Wochen durch,
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 220#p68465
ich hab aber auch schon von Fällen gelesen, da hat das über ein Jahr gedauert bis die sich gemeldet haben. (finde ich jetzt gerade nicht auf die Schnelle).

Was Du jetzt tun kannst, ist versuchen deine THC Werte aus der Blutprobe in Erfahrung zu bringen. (Telefonisch bei den Polizisten erfragen die dich damals erwischt haben).

Auch Abstinenznachweise kannst Du bereits jetzt sammeln, fallst wirklich schon dein Urin Clean sein sollte. Damit könnest Du dann "früher" zur MPU falls es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen sollte.
apli
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Re: Erwischt mit Cannabis beim Autofahren

Beitrag von apli »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 21:03
apli hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 19:21 Okay.. also wie gesagt, den Strafbefehl hat mir heute jemand vorbei gebracht, dort sind eben diese 970 Euro Geldstrafe enthalten für den Verstoß gegen das BtMG. Fahrverbot hatte ich auch nicht gekriegt, gab meinen Lappen ja nach der Blutentnahme wieder..

Und wann kann ich dann circa mit der Führerscheinstelle rechnen? Bin auf jeden Fall seit dem rabenschwarzen Tag clean und habe vorerst natürlich auch nicht vor, wieder anzufangen.
Wie gesagt damit ist nur das Verfahren nach §29 BTMG erledigt.

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von BTM ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit. Daher wird die von einer anderen (Busgeld) Stelle und nicht von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Ich denke von denen wirst Du auch bald hören.

Wann sich dann die Führerscheinstelle meldet, kann Dir keiner sagen, das kommt auf deren Auslastung und den Mondstand an.
Wir hatten neulich hier einen Fall, da war die Entziehung innerhalb von Wochen durch,
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 220#p68465
ich hab aber auch schon von Fällen gelesen, da hat das über ein Jahr gedauert bis die sich gemeldet haben. (finde ich jetzt gerade nicht auf die Schnelle).

Was Du jetzt tun kannst, ist versuchen deine THC Werte aus der Blutprobe in Erfahrung zu bringen. (Telefonisch bei den Polizisten erfragen die dich damals erwischt haben).

Auch Abstinenznachweise kannst Du bereits jetzt sammeln, fallst wirklich schon dein Urin Clean sein sollte. Damit könnest Du dann "früher" zur MPU falls es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen sollte.
Ok ich danke dir auf jeden Fall schon mal für deine Hilfe. Kannst du mir auch in etwa sagen, wie viele Urinproben ich ungefähr machen muss und in welchem Abstand die anstünden? Würde mich dann demnächst für die Abstinenznachweise anmelden. Hätte gerne möglichst schnell meinen Lappen wieder, falls es zur MPU kommt.

Und lohnt es sich, bei der Polizei nach den Werten zu fragen?
HabAuchNeMeinung
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Re: Erwischt mit Cannabis beim Autofahren

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

apli hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 22:42 Ok ich danke dir auf jeden Fall schon mal für deine Hilfe. Kannst du mir auch in etwa sagen, wie viele Urinproben ich ungefähr machen muss und in welchem Abstand die anstünden? Würde mich dann demnächst für die Abstinenznachweise anmelden. Hätte gerne möglichst schnell meinen Lappen wieder, falls es zur MPU kommt.

Und lohnt es sich, bei der Polizei nach den Werten zu fragen?
Die Dauer der nachzuweisenden Abstinenz beträgt minimum 6 Monate (4 Urintests), i.d.R. aber 12 Monate (6 Urintests).
Ob 6 Monate bei Dir reichen kann ich nicht sagen, das hängt von der sog "Problemtiefe" ab, wofür die Werte wohl ausschlaggebend sind.
Daher, ja es lohnt sich zu versuchen an die Werte zu kommen.
Vieleicht hast Du ja Glück gehabt und liegst unter 1ng....
Dann wird seitens der FeB gar nichts mehr kommen, denn dann hast Du ja Trennvermögen gezeigt....

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