Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

CommanderNYCD
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von CommanderNYCD »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Do 7. Feb 2019, 14:55
CommanderNYCD hat geschrieben: Do 7. Feb 2019, 14:32 ....
Also ich wohne in Hessen. Gefunden wurden 9ghasch und 5 Pflanzen im Zelt welche noch 3-4 Wochen gebraucht hätten.
Mein Anwalt ist Rechtsanwalt welcher sich auf btmg spezialisiert hat. Habe leider angegeben das es zum eingemkonsum gedacht war
Das Du Eigebdarf angegeben hast war schon in Ordnung, sonst hättest Du deine Position im Strafprozess deutlich verschlechtert, allerdings ist das eben für die Fahrerlaubnisbehörde ein "Indiz", das du zumindest gelegentlich oder regelmäßig konsumierst.
Zu einer MPU wird es aber nicht kommen, da die Anordnung rechtswidrig wäre, da kein Bezug zum Straßenverkehr gegeben ist:
Es ist aber nach richtiger Auffassung rechtswidrig, bei hinreichenden Verdachtsmomenten auf einen Dauerkonsum von Cannabis direkt eine MPU anzuordnen (BVerfG, NJW 2002, 2378 ff.).
https://www.strafverteidiger-schueller. ... -cannabis/
Daher wird die FeB wenn überhaupt ein Ärztliches Gutachten fordern.
Dort musst Du dann glaubhaft gelegentlichen Konsum mit Trennvermögen darlegen, wenn Du deine Faherlaubnis behalten willst. Allerdings wird das durchaus schwierig werden, je nachdem wieviel die 5 Pflanzen "abgeworfen" haben...
Schonmal vielen Dank für die Antwort :)
Also mein Anwalt sagte mir nach akteneinsicht 100g nassgewicht denke werden 50g sein am Ende
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BUMMBUMM
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von BUMMBUMM »

Inhalt oder Umfang des Strafverfahrens haben keine zwangsläufige Wirkung auf die Entscheidung der Führerscheinstelle, nicht mal die nicht vorhandene Rechtmäßigkeit hält die Führerscheinstelle davon ab eine MPU zu fordern. Das kann nur ein Gericht.
MPU-Würfel.jpg
MPU-Würfel.jpg (12.17 KiB) 14262 mal betrachtet
HabAuchNeMeinung
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

BUMMBUMM hat geschrieben: Do 7. Feb 2019, 15:20 ...nicht mal die nicht vorhandene Rechtmäßigkeit hält die Führerscheinstelle davon ab eine MPU zu fordern. Das kann nur ein Gericht.
Korrekt, nur dass das halt nix bringt, da eben rechtswidrig, was aber wie Du richtig erkannt hast. nur auf dem Klageweg festgestellt werden kann.
Meine Erfahrung aus Hessen (als ich da noch wohnte) waren aber zumindest so, daß sich die FeB an die gültige Rechtslage gehalten hat
(Einstellung nach §170(2) Mangels Tatverdacht -> Maßnahmen der FeB: Keine, obwohl sie seitens der Polizei/Staatsanwaltschaft benachrichtigt wurden)
mad
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von mad »

cosmicffm hat geschrieben: Mi 6. Feb 2019, 18:24 Also ich bekomme auch einen Cannabis Ausweis für die Apotheke, ohne diesen bekommt man es trotz Rezept nicht. Diesen muss man soweit ich weiß beim Fahren genauso wie die Kopie vom Rezept mitführen. Aber die Frage ist, hilft es wirklich etwas bei einer Verkehrskontrolle?
Komische Apotheke … Oder steht ggf. im Ausweis eine Anleitung zur Einnahme und auf dem Rezept steht, gemäß schriftlicher Anweisung? In diesem Fall benötigt die Apotheke tatsächlich einen solchen Ausweis.

Bei mir steht einfach die Einnahmeart bereits auf dem Rezept, daher brauche ich nichts.

Zur Sicherheit habe ich aber mein abgelaufenes Schengen-Formular dabei, auf der neben meinem Arzt auch das Gesundheitsamt unterschrieben und gestempelt hat. Das Formular galt zwar nur für Januar, ist aber trotzdem ein offizielles Schriftstück und kann sicherlich nützlich werden als Beweis.
vel
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Re: Cannabis Patient Polizeikontrollen Erfahrungen

Beitrag von vel »

Bundesgesundheitsministerium

Für Patienten:

ein Bescheinigung vom behandelte Arzt/Ärztin das der Patient auf Medizinische Cannabinoide eingestellt ist, für Therapeutische zwecke (keine Gründe)



Gesetz „Cannabis als Medizin“ einstimmig vom Bundestag beschlossen für Ärzte

https://www.bundesgesundheitsministeriu ... dizin.html

https://www.bundesgesundheitsministeriu ... nabis.html

https://www.kbv.de/html/cannabis-verordnen.php

Das sogenannte „Cannabis-Gesetz“ (Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften) umfasst die Verordnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon (§ 31 Abs. 6 Satz 1 SGB V).


Gesetzt für Straßenverkehr (für Patient)

Von den Cannabispatientinnen und -patienten wird ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortlichkeit (Compliance) im Umgang mit der Medikation und bei Auftreten von Nebenwirkungen erwartet. Wenn das THC im Blut einer Kraftfahrzeugführerin/eines Kraftfahrzeugführers aus einer bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen cannabisbasierten Arzneimittels herrührt, kommt es nicht zu Sanktionierungen gemäß § 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG); bei missbräuchlicher Einnahme derartiger Arzneimittel droht hingegen nicht nur eine Sanktionierung nach dem StVG, sondern zusätzlich eine Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).


Anwalt antworte auf Cannabis am Steuer Ingo Lenßen

https://www.sat1.de/tv/fruehstuecksfern ... nssen-clip
MoneyOrHumanity
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von MoneyOrHumanity »

High Leute,

mir wurde vor 2 Jahren der Führerschein entzogen nachdem man mich in einem Abstand von 3-4 Monaten zweimal bei einer "berauschten" Fahrt erwischt hat. (8ng THC/ml)

Nun zur Frage:
Ich bin guter Dinge, dass ich bald ein Rezept für ein Medikament auf Basis von Cannabis erhalten könnte.
Kann ich mich, ohne das Medikament bereits erworben/eingenommen zu haben, bei der Führerscheinstelle melden und meinen Führerschein beantragen, nachdem ich das Rezept &/ die Ausnahmegenehmigung vom BfArM erhalten habe? (Erstmal Privatrezept)
Ich bin mir bewusst, dass ich mir zwar der Abstinenz-Nachweisen entziehen kann, um eine MPU jedoch nicht herumkomme.

Hat jemand bereits eine MPU durchführen müssen, nachdem er im Nachgang des Führerscheinentzugs ein Rezept ausgestellt bekommen hat?
Ich habe große Angst vor der PU, da ich in Zukunft angesichts meiner Arbeit stark auf den Führerschein angewiesen bin.
In der Vergangenheit habe ich zum größten Teil aus medizinischen Gründen konsumiert. Sollte ich das ebenfalls einbringen?

Ich freue mich über jegliche Info die man mir bezüglich "Führerscheinentzug -> Rezept im Nachgang -> Wiedererlangung" zukommen lassen kann.

Danke und LG aus dem Norden
Xano
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Ärztliches Gutachten wegen Cannabis - Bluttest.

Beitrag von Xano »

Mal angenommen, Person A wurde im Juli auf einem Roller kontrolliert und hatte die Werte: 0,9ng/ml & 53 THC-Cooh. Nun bekam Person A Post, dass er innerhalb 8 Tagen Blut abnehmen lassen muss (Anordnung: Zur Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens in Form einer Blutuntersuchung zum Nachweis über die körperliche und oder geistige Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen gem. § 14 Abs. 1 FeV). Person A hat aber in den letzten Tagen mehrere Joints geraucht, da Person A aufgrunddessen dass er unter 1ng/ml lag nicht von weiteren Konsequenzen ausgegangen ist. Zitat des Briefes mit dem Vorwurf bzw der Aussage:

"Durch die Mitteilung des Polizeipräsidium x vom x wurde mir bekannt, dass Sie am x im Rahmen einer Verkehrskontrolle kontrolliert wurden. Sie hatten Betäubungsmittel bei sich, die Sie anfangs der Kontrolle auf den Boden fallen ließen. Weiterhin wurden Longpaper bei Ihnen aufgefunden. Es ergaben sich Verdachtsmomente auf den Konsum von Betäubunsmitteln. Ein Drogenvortest reagierte positiv auf Cannabis und Amphetamine. Sie gaben weiterhin an früher regelmäßig Joints geraucht zu haben. Über die Länge des Zeitraumes und seit wann Sie nicht mehr regelmäßig konsumieren, machten Sie keine Angaben. Sie gaben an letztes Wochenende (8 Tage vorher) auf einer Party einen Joint geraucht und eine andere Substanz "so zeugs" konsumiert zu haben. Im Anschluss wurden Sie zum Zweck der Blutprobenentnahme auf die Polizeiwache x zugeführt. Dort wurde Ihnen durch den diensthabenden Arzt eine Blutprobe entnommen. Das Toxikologische Gutachten des Universitätsklinikum Düsseldorf vom x ergab einen THC-Wert von 0,9ng/ml, sowie einen THC-Cooh Wert von 53 ng/ml. Die befunde sprechen für einen gelegentlichen / hochdosierten Konsum von Betäubungsmitteln (cannabis). Das verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft x am x eingestellt."

Die Fragen:

1. Da Person A unter 1,0ng/ml liegt, wie sieht es hier nun mit dem Trennungsvermögen aus? Person A hat in den letzten Tagen bevor die Post kam mit der Aufforderung zur Blutabgabe / ärztlichen Gutachten noch mehrmals konsumiert, d.h Einmalkonsum ist unmöglich. Hat Person A die Möglichkeit hier auf vorhandenes Trennungsvermögen zu gehen? Wichtig ist diese Frage für Person A, weil wenn Person A hier nicht auf Trennungsvermögen bei gelegentlichem Konsum gehen kann, macht es ja keinen Sinn überhaupt Blut abzugeben, weil dann ja Einmalkonsum wegfällt.

2. Da Amphetamine im Blut nicht nachgewiesen werden konnten, aber die Aussage mit "so Zeugs" getätigt wurde, wie soll sich Person A am besten verhalten - bzw. was dann beim Arzt etc. gesagt werden soll?

3. Jetzt soll nur Blut abgegeben werden (laut Brief), kann das beim ärztlichen Gutachten (im Brief welcher vom Bürgeramt kam steht nur Bluttest wird gefordert) auch noch Urin, oder sogar Haarprobe verlangt werden?

4. Im Brief ist ja wie bei Frage 3 geschrieben nur eine Blutprobe verlangt, bei der aber noch THC-Cooh Werte auftauchen werden. Bedeutet das dann trotzdem für mich MPU, oder komm ich da irgendwie mit Trennvermögen noch irgendwie dran vorbei?

5. Falls MPU die Folge wird, muss ich dann erst mal 6 oder 12 Monate Abstinenz nachweisen und habe in der Zeit kein führerschein, oder?

Liebe Grüße
HabAuchNeMeinung
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Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Ärztliches Gutachten wegen Cannabis - Bluttest.

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Xano hat geschrieben: So 17. Feb 2019, 08:20 ... Ein Drogenvortest reagierte positiv auf Cannabis und Amphetamine. Sie gaben weiterhin an früher regelmäßig Joints geraucht zu haben. Über die Länge des Zeitraumes und seit wann Sie nicht mehr regelmäßig konsumieren, machten Sie keine Angaben. Sie gaben an letztes Wochenende (8 Tage vorher) auf einer Party einen Joint geraucht und eine andere Substanz "so zeugs" konsumiert zu haben
....
Liebe Grüße
Hallo und erstmal willkommmen,

Mit deinen Aussagen hast Du Dir keinen Gefallen getan.
Kurz zu deinen Fragen:
1.)
Du hast ja durchaus Trennvermögen gezeigt, mit 0,9THC aktiv. Allerdings ist eben auch der Verdacht auf harte Drogen da.
Auch passen deine Werte (0,9 - 53) halt überhaupt nicht zu deinen Konsumangaben. laut denen Du vor 8 Tagen das letzte Mal konsumiert hast.
Informiere Dich über Abbauzeiten, leg Dir eine passende Geschichte zurecht und sage deine Konsumangaben seien eine Schutzbehauptung gewesen, da der Schnelltest positiv auf Amphetamin gewesen und Du Dir das nicht erklären kannst....
2.)
Du hast noch nie und wirst auch nie harte Drogen konsumieren.
Warum der Schnelltest auf Amphetamin angeschlagen hat weisst Du nichts, da ja nichts im Blut nachzuweisen war. Harte Drogen und ein Führerschein schliessen sich gegenseitig aus.
3.)
Nein Urintest angeordnet -> Urintest wird gemacht
4.)
Du musst halt erklären können wann der letzte Konsum stattgefunden hat und wann Du wieder Fahrtüchtig sein wirst um weiterhin Trennvermögen zu beweisen.
Wird aber nicht leicht.
5.)
Vor einer MPU kommt erstmal der Entzug. Bei Drogenfragestellungen sind 12 Monate Abstinenz die Regel, 6 Monate dann, wenn es die sog. Problemtiefe es zulässt. Die Kriterien die dazu herangezogen werden kenne ich aber nicht.

Schau mal hier:
https://www.strafverteidiger-schueller. ... ehrsrecht/
Da findest Du so einiges zum Thema äG.....

Du bist nicht alleine:
...
So erging es auch dem Studenten Phillip K. aus Bad Waldsee in Baden Württemberg. Der hatte im Juni auf einer Party an einem dort rumgereichten Joint gezogen. Am folgenden Tag maßen Beamte einer Verkehrskontrolle einen THC-Wert von 0,5 ng/ml in seinem Blut, die Hälfte des Grenzwertes. Auch der Wert der Abbauprodukte, mit dem man gelegentlichen Cannabiskonsum feststellen will, war unauffällig. Trotzdem wurde K. von seiner Führerscheinstelle aufgefordert, auf eigene Kosten ein fachärztliches Gutachten erstellen zu lassen.
...
https://www.zeit.de/wissen/2014-10/mari ... ettansicht
Otterjunge
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Registriert: Di 19. Feb 2019, 00:25

Das Dilemma des nüchternen Autofahrers

Beitrag von Otterjunge »

Einen schönen guten Abend die Damen und Herren,

zu Valentinstag war es soweit - gerade auf dem Heimweg vom Einkaufen wurde ich von zwei furchtbar unfreundlichen Zivilpolizisten im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle aufgegabelt. Der letzte (Cannabis)-Konsum lag ungefähr 18-20 Stunden zurück und fand am vorigen Abend statt. Ich rauchte rund 3 Jahre lang täglich.

Ich willigte der Straßenrandakrobatik ein (Beine zusammen, Arme ausstrecken, Augen zu, Kopf in Nacken und eine halbe Minute abschätzen) und musste feststellen, dass dieser Test nicht wirklich zu schaffen ist. Vor allem dann nicht, wenn einem währenddessen unterstellt wird, dass sich Amphetaminreste in der eigenen Nase befinden (was definitiv nicht der Fall war).

Natürlich fing ich recht schnell an, mich sehr unwohl dabei zu fühlen, was sich in rhythmischen Kniebewegungen äußerte. (nein Spaß, mir ging die Muffe und ich zitterte)

Daraufhin veranlassten die Herren einen Speicheltest (dessen Ergebnis ich nie zu Gesicht bekam) und fragten, wann der letzte Cannabiskosum stattfand. Ich fühlte mich mäßig ertappt und (notlügte) vor zwei Tagen.

Naja ich wurde selbstverständlich ins nächste Krankenhaus gekarrt um mir dann unfreiwillig Blut abnehmen zu lassen.

———————-

Das soweit zur Vorgeschichte. In Anbetracht meines doch nicht gerade spärlichen Konsumverhaltens rechne ich mit >1ng/ml -OOH und eines neuen Revier-Rekords in Bezug aufs Abbauprodukt.

Ich besitze seit sechs Jahren die Fahrerlaubnis und habe keinerlei Einträge in Flensburg. Darüberhinaus fahre ich nie, wenn ich etwas geraucht habe! - Also nicht am selben Tag.

———————-

Es wird sich wahrscheinlich auf eine Ordnungswidrigkeit ~ 500€ / 1 Monat Fahrverbot ~ belaufen.

Aber soweit ich das Richtig verstanden habe, kommt das wirkliche Übel erst mit der Post der Führerscheinstelle.

Nun ist es so, dass ich Student bin und gerade die Semesterferien in der Heimat genieße jedoch etwaige Post zur Meldeadresse geschickt wird.
Die Führerscheinstelle fordert dann wohl in dem Schriebsel auf, mich wohl umgehend zum Drogenscreening zu melden um meine Abstinenz vom teuflischen Kraut nachzuweisen.

—————-

Am schicksalhaften Abend „vernichtete“ ;) ich die Restbestände und schmiedete triebhaft Ausreisepläne für angrenzende, als akzeptabel befundene Länder ( die Niederlanden sind bestimmt ganz nett :lol: )
Nein Scherz, ich mag die BRD eigentlich zu großen Teilen.

Ich habe selbstverständlich vor, den Konsum auf Null zu halten, schon alleine um auf kommende Drogenscreens vorbereitet zu sein.

—————-

Jetzt zu meinen Fragen:

1. Werde ich meine FE auf Dauer verlieren?
2. Nach welchem Zeitraum ist mit Post von der Führerscheinstelle zu rechnen?
3. Beim, von der Führerscheinstelle veranlassten, Drogenscreening werden ausschließlich Urinproben genommen?
3.1 Ich frage, weil ich kein Kind von Unterernährung bin und meine Fettzellen sicherlich noch in mehreren Monaten nur so mit Abbauprodukten Umsichwerfen.
4. Sollte ich über Rechtsbeistand zum Abwenden einer MPU nachdenken?
4.1 Ich werde mit großer Wahrscheinlichkeit eine MPU verkacken, weil ich in solchen Situationen furchtbar aufgeregt bin.
4.2 Darüber hinaus sind meine finanziellen Mittel als Student, milde ausgedrückt, bescheiden und ich würde einem Anwalt dann doch lieber meine Kohlen in den Rachen drücken.
4.3 Also ist es möglich, eine Abstinenz und Trennungsvermögen von Konsum&Verkehr ohne MPU nachzuweisen?

——————

Der nachfolgende Teil kann gerne überflogen werden, ich möchte nur ein paar Gedanken zu meiner ganzen Situation loswerden:

Wie man vielleicht an einigen Stellen lesen konnte, bin ich kein Kind von Traurigkeit und bereue eigentlich nicht, drei Jahre meines Lebens durch Cannabiskonsum „ruiniert“ :lol: zu haben. Im Gegenteil, ich studiere erfolgreich ein MINT-Fach und habe mit meinen 24 Jahren bereits meine Traumbranche gefunden, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und bin absolut glücklich über meine derzeitige Lebenssituation.

Wenn an Valentinstag nicht zufällig Kommissar Unfreundlich und Sergeant „Ich klemm dir die Beine aufn Rücksitz ein“ das innige Bedürfnis gehabt hätten, statt ihrer Frauen, halbstarke Golf-IV-Fahrer zu überwältigen, würde ich mich natürlich besser fühlen.
Aber jetzt wo man zwangsweise mit der Thematik konfrontiert wurde, fühlt man sich wie es Schwerkrimineller! Je mehr ich darüber nachdenke, umso absurder kommt mir diese ganze Thematik vor. Vorallem weil ich jetzt von meinem Bafög noch diesen ganzen Scheiß und ggf. noch einen Anwalt abstottern muss. Böse Zungen behaupten ein Aufbessern der Staatskasse.

Vorab schonmal vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße!
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Martin Mainz
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo otterjunge und herzlich willkommen im Forum!

Ich habe Deinen Beitrag hierher verschoben, da kannst Du Dich schon mal grundsätzlich einlesen.
Dann auch noch diesen Thread: https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=12&t=168
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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Ben2689
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Ben2689 »

Hallo liebe "Mitleidenden",

Habe vor zwei, drei Monaten hier bereits einen Beitrag erstellt.
Nun, nach unzähligen Terminen und Behandlungen, ist es nächste Woche soweit. Mein Arzt verschreibt mir cannabis.
Alle anderen Behandlungen (Injektionen, Medikamente, krankengymnastik) haben keine Wirkung gezeigt.
Der Brief für meine FE Entziehung kam vor ein paar Tagen. Werde meinen Führerschein daher jetzt demnächst abgeben. Für einen Monat definitiv, da ich ja auch ein 1monatiges Fahrverbot, aufgebrummt bekommen habe.

Nun zu meiner Frage.
Wenn ich jetzt cannabispatient werde, was bedeutet das für die mpu?
Die abstinenznachweise sollten ja dann theoretisch wegfallen oder? Ergibt ja keinen Sinn wenn ich die Medizin täglichen einnehmen muss (Arzt meinte wohl zwischen 1-2g täglich).

Habe mal bei einer mpu Beratung angefragt, und der unglaublich unfreundliche Herr am Telefon meinte "Dann kann ich es vergessen meine Mpu zu bestehen".

Das kann ich doch kaum glauben oder? Ich bin auf den Führerschein angewiesen.

Hat hier schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, wie diese Mpu als Patient dann abläuft oder wie ich mich darauf vorbereiten kann?

Viele Grüße
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Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4588
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo zurück! 6 Seiten Beiträge sagen: Ja, es gibt andere die ähnliches erlebt haben. Einfach mal in den Beiträgen hier schmökern. Und Nein, die MPU brauchst Du nicht zu vergessen, eine Abstinenz brauchst Du als Patient nicht nachzuweisen.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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mad
Beiträge: 282
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von mad »

1. Werde ich meine FE auf Dauer verlieren?

Wahrscheinlichkeit ist hoch!


2. Nach welchem Zeitraum ist mit Post von der Führerscheinstelle zu rechnen?

Wochen bis Monate. Dauert immer unterschiedlich lange.


3. Beim, von der Führerscheinstelle veranlassten, Drogenscreening werden ausschließlich Urinproben genommen?

Soweit ich weiß: ja.


3.1 Ich frage, weil ich kein Kind von Unterernährung bin und meine Fettzellen sicherlich noch in mehreren Monaten nur so mit Abbauprodukten Umsichwerfen.

Da hast Du Recht …


4. Sollte ich über Rechtsbeistand zum Abwenden einer MPU nachdenken?

Es schadet nie was. Aber hat kaum Aussicht auf Erfolg, meiner Meinung nach.

4.1 Ich werde mit großer Wahrscheinlichkeit eine MPU verkacken, weil ich in solchen Situationen furchtbar aufgeregt bin.
4.2 Darüber hinaus sind meine finanziellen Mittel als Student, milde ausgedrückt, bescheiden und ich würde einem Anwalt dann doch lieber meine Kohlen in den Rachen drücken.

4.3 Also ist es möglich, eine Abstinenz und Trennungsvermögen von Konsum&Verkehr ohne MPU nachzuweisen?

Das wird denke ich nicht möglich sein.
Otterjunge
Beiträge: 4
Registriert: Di 19. Feb 2019, 00:25

Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Otterjunge »

Vielen Dank mad für die schnelle Antwort.

Ich habe von zwei Freunden erfahren, dass die beiden erfolgreich eine MPU dank Rechtsbeistand abwenden konnten. Die Richter in meinen Breiten scheinen da relativ kulant zu sein. Den beiden wurden relativ hohe Blutwerte nachgewiesen, jedoch wurde vor Gericht argumentiert, dass sich diese auf sehr starkes Cannabis zurück führen lassen und es sich lediglich um Probierkonsum gehandelt hat.

Lässt mich persönlich hoffen, noch mit einem blauem Auge davon zu kommen..

Grüße
Pphil321
Beiträge: 1
Registriert: Fr 22. Feb 2019, 23:19

Es ist passiert, allgemeine Verkerhskontrolle

Beitrag von Pphil321 »

Servus zusammen,

Nun ist es mir tatsächlich am Donnerstag, den 14.02.19 auch passiert.
Allgemeine Verkehrskontrolle mit anschließender Drogenkontrolle. - Dabei hatte ich natürlich nichts.


Zur mir / Vorgeschichte.

Ich würde mich selbst eher als gelegentlichen Kiffer einstufen. In den letzten Monaten habe ich zwar im Schnitt 2-3 Joints die Woche geraucht,
allerdings beschränkten sich diese auf einen Inhalt von vlt. 0,1-0,2g. Meist waren dies auch einfach nur Zigaretten Blättchen mit ein paar Krümeln und Tip. Meine Toleranz ist also recht niedrig. Wenn ich mal bei meinem Kollegen an einem richtigen Joint mit rauche bin ich meist schon nach 3-4 Zügen ziemlich weg.

Um einen Schluss auf meine möglichen Einlagerungen im Körper zu bekommen, habe ich mir kurz nach der Kontrolle Urin-Tests bestellt.
Ich habe mich dann 4 Tage nach der Kontrolle selbst getestet mit 50ng/ml Cutoff, sowie am Tag darauf nochmal mit 25ng/ml Cutoff.
Unter bedacht, dass ich noch nicht die Halbwertzeit erreicht hab, und unter Bedacht, dass ich die Tage kurz nach der Kontrolle knapp 2kg verloren hab da ich absolut kein Appetit, durch den Stress und die Angst hatte, und noch 1x beim Sport war.
Beide Tests vielen negativ aus - somit würde ich daraus schließen, dass ich nahezu keine Einlagerungen im Körper gehabt haben kann.

Ich selbst bin 1,83m Groß, wiege lediglich 68kg, bin also recht schlank (tendenziell um bzw unter 10% kfa), nehme auch nur sehr schwer zu und betreibe nebenbei Kraftsport (1-3x die Woche). Tendenziell also einen ziemlich guten Stoffwechsel, schätze ich.
Das letzte mal beim Sport war ich ebenfalls am Vortag der Kontrolle, morgens früh für eine Stunde.

Das letzte mal "richtig" gekifft hatte am am Samstag den 09.02. (an dem Tag verteilt vlt 0,3-4g).
Die Tage danach gab es vlt. Abends mal eine kleine selbst gedrehte "Zigarette" mit ein paar Krümeln drin.
Die letzte "Graszigarette" hatte ich am Vortag bzw am 13.02 gegen 19:00 - 20:00, werden ca 0,1g gewesen sein, nicht mehr, tendenziell sogar eher weniger und war auch nach vlt 6-7 Züge schon vorbei.

Zum Verlauf:

Das Blut wurde mir dann ziemlich genau am 14.02 um 14:30 abgenommen - also ca 18-19h nach der letzten Einnahme.
Leider habe ich beim Beamten etwas viel geplappert, und gesagt das ich mich ab und zu auf ein paar Geburtstagen in den letzten
Jahren hab überreden lassen mal mit zu ziehen, und den letzten Konsum vor (4 Tagen) hatte.
Allerdings ist mir im nachhinein aufgefallen das mich dieser NICHT nach meinen Rechten belehrt hat. (Laut Internet sind somit meine Aussagen eig nicht mehr Aussagekräftig).

Der Urinschnelltest den ich mit gemacht habe, viel meines Erachtens nach eig. auch eher als negativ aus. Der Beamte hatte lediglich 1 Minute gewartet und dann beschlossen das Ergebnis als Positiv zu werten obwohl langsam eine Linie im kommen war.
Soweit ich weiß spielt die Intensität der Linie keine Rolle und sei bei einer erkennbaren Linie als negativ zu werten.
Eingewilligt habe ich dem Bluttest auch nicht, es wurde einfach gesagt das ich da sowieso nicht drum herum komme - Unterschieben habe ich auch nichts. -> Wobei ein Kollege der in der selben Kontrolle war, belehrt wurde, sowie eine Unterschrift zur Abnahme abgeben musste.

Die Ärztin hatte mich nach der Blutabnahme noch gefragt, ob ich auf einer Linie gehen will, sowie bei verschlossenen Augen meine Finger vor dem Gesicht zusammen bringen.
Dem Test habe ich eingewilligt und mit Bravur Bestanden. - Dachte wird schon nicht schaden, weil ich mir sicher war das ich ganz klar war im Kopf - bis auf die Nervösität.

Fazit:

Nun meine Frage an euch, einfach aus diversen Erfahrungswerten, wie stehen meine Chancen, das ich unter dem Grenzwert von 1ng/ml bin ?
Ich weiß selbst das man das nicht genau beantworten kann, ich würde nur lediglich eure Einschätzungen gern hören.
Ich bin bei der Polizei noch nie negativ aufgefallen, habe also bis dato eine absolut reine Weste.
Bis auf 2 Punkte in Flensburg wegen 2 Geschwindigkeitsverstößen (jeweils 1 Punkt je Blitzer).
Lässt sich da im "worst case" rechtlich was machen mit einem wirklichen guten Anwalt ?
Lässt sich irgendwie auf die fehlende Belehrung und fehlende Einwilligung zur Blutabnahme plädieren unter Erwähnung des nicht ordnungsgemäßen auswerten des Urin-Tests.

Ich freue mich auf eure Antworten und bin gespannt.
Sobald ich die Blutwerte erhalte leite ich diese gerne weiter.

Gruß
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BUMMBUMM
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von BUMMBUMM »

sieht eher schlecht aus was die chancen angeht unter 1ng/ml zu liegen.
weiße weste irrelevant, anwalt hilft auch kaum.
Nachdem du das maul aufgemacht hast, war der urintest eh unwichtig und wurde nur pro forma gemacht und in manchen bundesländern gibts keinen richtervorbehalt für blutabnahmen mehr, in den anderen arbeiten sie dran.

Belehrungen gibts nur bei festnahmen.

siehe auch: https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 770#p71770
eastside
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Registriert: Do 23. Aug 2018, 18:36

Führerscheinstelle Privatrezept

Beitrag von eastside »

Moin ,

reicht es bei der Führerscheinstelle aus ein Privatrezept /wohlwollendes Attest vom Arzt vorzulegen ? Von meinem Kollegen ist der eingezogen und die Sachbearbeiterin sagte zu ihm, wenn er vom Arzt das verschrieben bekommt , das er keine MPU machen muss.

Auf vielen Seiten liest man, das man das erste Privat-Rezept nicht einlösen sollte? Verstehe den Sinn dahinter nicht?

Muss das Privatrezept von einem Kassenarzt sein? Oder ist dies egal?

Danke für Antworten :)
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Cookie
Beiträge: 5028
Registriert: Sa 27. Aug 2016, 14:20

Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Cookie »

Eigentlich müsst es reichen. Das Ausstellungsdatum muss wenn möglich vor dem Termin liegen, dann reicht's in jedem Fall ;).

Dass das Rezept ein privates sein sollte ist nur insofern interessant, als er "bald" ein Rezept braucht. Gibt's von einem Privatarzt genauso wie von einem "Kassenarzt"... in dem Moment bist Du Privatpatient.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
420unicorns
Beiträge: 1
Registriert: Mi 27. Feb 2019, 18:42

Führerscheinabnahme bei Diversionsverfahren (Bayern)

Beitrag von 420unicorns »

Guten Abend,

vor ca. 2 Monaten wurden meine Schwester und ich von der Polizei mit 4g Cannabis verhaftet, nun läuft gegen uns ein Diversionsverfahren. Wir müssen ein Drogenseminar besuchen, ansonsten scheint es keine Folgen für uns zu geben.
Da uns aber keiner der Pädagogen oder Polizisten eine klare Antwort auf unsere Fragen geben konnten, wenden wir uns nun an euch.
Besteht die Möglichkeit, dass von der Führerscheinstelle nach knapp 2 Monaten seit der Verhaftung eine Ladung zum Drogentest kommt? Seit ca. 4 Wochen haben wir auf den Konsum verzichtet aus Angst wir könnten den Führerschein verlieren.
Wir haben in diesem Forum gelesen, dass Cannabis bei regelmäßigen Konsum 4-6 Wochen nachweisbar ist. Nun stellt sich für uns noch die Frage, ab wann man von "regelmäßigen Konsum" spricht.

Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit diesen Thema in Bayern gemacht? Wie lange wird der Führerschein in der Regel abgenommen?

Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen.
mad
Beiträge: 282
Registriert: Di 10. Apr 2018, 13:55

Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von mad »

Hierzu gibt es bereits massig Einträge in diesem Forum. Bayern ist besonders schlimm. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Ihr Post von der Führerscheinstelle erhalten werdet. Vermutlich mit MPU und Abstinenznachweisen, bis ihr den Führerschein wiederbekommt. Wie lange THC nachweisbar ist, hängt von jeder Person ab: Dauer, Menge und Körpergewicht sind hier die wesentlichen Faktoren, es gibt aber viele weitere. Wenn man als normalgewichtige Person an Wochenenden 0,3g raucht, dann kann es sein, dass es nach 4 bis 6 Wochen im Blut nicht mehr nachweisbar ist. Wenn man übergewichtig ist und täglich 1g geraucht hat, kann es auch mal mehrere Monate dauern.

Es gibt THC-Tests, die man zu Hause machen kann. Das könnte sinnvoll sein.
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