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Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf §29 BtmG
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf §29 BtmG
hallo
ich habe folgenden brief bekommen,
wie soll ich regagieren? soll ich reagieren?
ich habe folgenden brief bekommen,
wie soll ich regagieren? soll ich reagieren?
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- Beiträge: 17
- Registriert: Di 31. Jul 2018, 07:54
Re: Ermittlungsverfahren wegen des verdats des vergehens §29 BtmG
Was war in den Paketen und wie viel ?
Re: Ermittlungsverfahren wegen des verdats des vergehens §29 BtmG
So 2-3 g weed denke ich mal. So genau weiß ich es nicht
Re: Ermittlungsverfahren wegen des verdats des vergehens §29 BtmG
Wenn du Glück hast und es das erste mal war in dem du mit BtmG zu tun hast wird es wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt.
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4614
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf §29 BtmG
Wenn Du Pech hast, kommt die Führerscheinstelle noch hinterher.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf §29 BtmG
Im letzten Jahr hatte ich eine vorladung bekommen. Das wurde eingestellt. Letzte Woche wieder eine neue vorladung
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- Beiträge: 17
- Registriert: Di 31. Jul 2018, 07:54
Re: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf §29 BtmG
Bei 2-3g Weed würde ich mir keinerlei Sorgen um das Gericht machen, das wirst du wahrscheinlich nie sehen. Es wird ein Strafbefehl (Rechnung) kommen. Wenn der kommt und die Tagessatzhöhe dir zu hoch ist (z.B. 25.-€), weil dein Einkommen eher gering ist, dann Einspruch einlegen und nach unten drücken. Es lohnt sich! Über Google findet sich genug über Strafbefehl, Tagessatzhöhe und Einspruch.
Wenn du Arbeitslos oder Schüler bist kann man das auch äußerst bequem über Sozialstunden tilgen. Bei der Stadt, am besten Friedhof oder ähnliches, draußen kann man rauchen und man hat Gesellschaft. Wie gesagt, 2-3g ist kein großes Problem, auch nicht wenn es schon mal vorkam. Der Trend sind Strafbefehle bei Kleinzeug. Die Gerichte sind überlastet....und wie in den DHV News berichtet haben wir schon wieder einen neuen Rekord bei den Strafverfahren.
Wenn du Arbeitslos oder Schüler bist kann man das auch äußerst bequem über Sozialstunden tilgen. Bei der Stadt, am besten Friedhof oder ähnliches, draußen kann man rauchen und man hat Gesellschaft. Wie gesagt, 2-3g ist kein großes Problem, auch nicht wenn es schon mal vorkam. Der Trend sind Strafbefehle bei Kleinzeug. Die Gerichte sind überlastet....und wie in den DHV News berichtet haben wir schon wieder einen neuen Rekord bei den Strafverfahren.
Re: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf §29 BtmG
vielen dank für die antworten, das hat mich ein bisschen beruhigt.
werde dann mal beschwerde einreichen.
werde dann mal beschwerde einreichen.
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4614
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf §29 BtmG
Halt uns doch auf dem Laufenden, Viel Glück!
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Re: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf §29 BtmG
Das würde mich viel mehr beunruhigen. Insbesondere als Wiederholungstäter werden die sich garantiert bei dir melden.Martin Mainz hat geschrieben: ↑Mi 10. Apr 2019, 05:39 Wenn Du Pech hast, kommt die Führerscheinstelle noch hinterher.
Re: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf §29 BtmG
naja ich fahre kein auto
Re: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf §29 BtmG
danke werde ich auf jedenfall tun!
Re: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf §29 BtmG
Hallo heute standen die Bullen vor der Tür und haben gefragt,
Warum ich nicht auf die vorladung reagiert habe.
ich habe dann bestritten etwas bestellt zu haben ect.
soll ich mir jetzt einen anwalt nehmen?
die wollen jetzt fotos von mir und fingerabdrücke nehmen.was soll ich nur tun?
Warum ich nicht auf die vorladung reagiert habe.
ich habe dann bestritten etwas bestellt zu haben ect.
soll ich mir jetzt einen anwalt nehmen?
die wollen jetzt fotos von mir und fingerabdrücke nehmen.was soll ich nur tun?
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4614
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf §29 BtmG
Krass. Ich denke, die wollen Dir ein bisschen Druck machen.
Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.
Die Norm spricht allerdings von Beschuldigten.
Beschuldigter ist, wer in einem laufenden Ermittlungsverfahren als Tatverdächtiger geführt wird.
Als unbeteiligte Person ist man daher nicht davon umfasst. Auch kann niemand dazu gezwungen werden, seine Fingerabdrücke abzugeben, auch nicht gegen seinen Willen, denn es gilt der Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare", was bedeutet, dass niemand gezwungen werden kann an seiner Überführung aktiv mit zu wirken.
...
Wie verhalten Sie sich?
Geben Sie zu erkennen, dass Sie nicht verpflichtet sind, Fingerabdrücke abzugeben und weisen Sie auf § 163 b Absatz 2 hin.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtstaat, so dass eine nicht verdächtige Person nicht gegen Ihren Willen gezwungen werden kann, Fingerabdrücke abzugeben.
Sollten sich die Ermittlungsbeamten hingegen stur stellen, so sollte man diese selbstbewusst entgegentreten und notfalls deren Dienstvorgesetze oder den ermittelnden Staatsanwalt auf § 163 b StPO hinweisen.
Quelle: https://www.123recht.de/ratgeber/strafr ... 99452.html
Wenn Du Dich mit Anwalt sicherer fühlst, dann nimm Dir lieber einen.
Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.
Die Norm spricht allerdings von Beschuldigten.
Beschuldigter ist, wer in einem laufenden Ermittlungsverfahren als Tatverdächtiger geführt wird.
Als unbeteiligte Person ist man daher nicht davon umfasst. Auch kann niemand dazu gezwungen werden, seine Fingerabdrücke abzugeben, auch nicht gegen seinen Willen, denn es gilt der Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare", was bedeutet, dass niemand gezwungen werden kann an seiner Überführung aktiv mit zu wirken.
...
Wie verhalten Sie sich?
Geben Sie zu erkennen, dass Sie nicht verpflichtet sind, Fingerabdrücke abzugeben und weisen Sie auf § 163 b Absatz 2 hin.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtstaat, so dass eine nicht verdächtige Person nicht gegen Ihren Willen gezwungen werden kann, Fingerabdrücke abzugeben.
Sollten sich die Ermittlungsbeamten hingegen stur stellen, so sollte man diese selbstbewusst entgegentreten und notfalls deren Dienstvorgesetze oder den ermittelnden Staatsanwalt auf § 163 b StPO hinweisen.
Quelle: https://www.123recht.de/ratgeber/strafr ... 99452.html
Wenn Du Dich mit Anwalt sicherer fühlst, dann nimm Dir lieber einen.
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- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4614
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf §29 BtmG
Hier noch eine Quelle
Voraussetzung einer jeden erkennungsdienstlichen Behandlung nach der StPO ist, dass der Betroffene einer Straftat beschuldigt wird. Wer nur verdächtig ist, von den Strafverfolgungsbehörden aber noch nicht als Beschuldigter eingestuft wird, kann nicht nach § 81b StPO erkennungsdienstlich behandelt werden. Angeordnet werden können dann allenfalls Maßnahmen zur Identitätsfeststellung nach § 163b StPO.
Quelle: https://www.jasperprigge.de/erkennungsd ... ie-wissen/
Voraussetzung einer jeden erkennungsdienstlichen Behandlung nach der StPO ist, dass der Betroffene einer Straftat beschuldigt wird. Wer nur verdächtig ist, von den Strafverfolgungsbehörden aber noch nicht als Beschuldigter eingestuft wird, kann nicht nach § 81b StPO erkennungsdienstlich behandelt werden. Angeordnet werden können dann allenfalls Maßnahmen zur Identitätsfeststellung nach § 163b StPO.
Quelle: https://www.jasperprigge.de/erkennungsd ... ie-wissen/
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Re: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf §29 BtmG
Ich war wegen 1g weed vor gericht.. Also heutzutage ist alles möglich.