Du kennst den Unterschied zwischen einem (temporären) Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis?Cookie hat geschrieben: Di 23. Apr 2019, 13:39https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 472#p73419
Du kennst den Unterschied zwischen dem Ordunugswidrigkeitenrecht und Verwaltungsrecht?
... offenbar nicht ...
Sorry das ich so direkt bin aber das was Du hier schreibst stimmt einfach nicht...
Das Fahrverbot wird er bekommen, wenn der aktive THC Gehalt über 1ng/ml liegt. Daran ändert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gar nichts.
Lediglich der direkte Entzug der Fahrerlaubnis ist beim erstmaligen Verstoß nicht mehr möglich und die FeB muss eine ausreichende Frist zum Beibringen einer positiven MPU setzen. Das war bisher nicht der Fall....
https://www.strafverteidiger-schueller. ... erlaubnis/....
Statt der direkten Entziehung muss die Behörde jetzt die Eignung des Betroffenen mittels einer MPU prüfen. Es wird also eine MPU OHNE die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet.
....
Das alles ändert aber nichts an der Ordnungswidrigkeit der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluß berauschender Mittel.....