Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Chiller1985
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Re: Cannabisrezept & MPU

Beitrag von Chiller1985 »

Kurze Äußerung zum Thema. Gutachten Hab ich nach 4 Monaten nun immer Noch nicht, und Antrag für Fahrerlaubnis wurde mit einem Grinsen wiederrufen. Dieses pack zieht Dir dein Geld aus der Tasche und hat keinen Plan was sie überhaupt tun. Ich bin damit fertig. Werde nächstes Jahr auswandern und endlich glücklich sein. Für sowas eine Art von Umhang habe ich nichts übrig ausser Ignoranz. Dieser deutsche Schwachsinn hat für mich nun ein Ende. Mafia.... ich empfehle keinem der hier ein ÄG abgegeben muss die Pima in Nürnberg. Unglaublich frech und Unfreundlich, Vorurteile schon von Anfang an, Schubladen denken, unmotiviert, teuer und arbeiten kann man das was die da tun nicht nennen. 760€ für 3 Untersuchungen die 15 min gesamt dauerten und 7 Std. Wartezeit. 1 Kaffee und 1 Glas Wasser. 👏. Danke für die tolle Zeit bei euch. AN dieser Stelle.....
Fazit... Deutschland ist fürn Arsch..... Danke an alle die mit Informationen geglänzt haben 👌. Macht Weiter so. Allen anderen gebt euer Geld lieber einem penner, der kann sich wenigstens sein Leben schön saufen..... 🤙🏽
Wo ein WILLE da ein WEG..... :idea: :roll:
Ganja-Legal
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Ganja-Legal »

Hey ho und mal eine Frage in die Runde,

im März 2017 wurde mein Führerschein eingezogen. Dies geschah nach einer polizeilichen Verkehrskontrolle im Januar 2017 mit 7ng aktivem und 112ng passivem THC im Blut.
Am Tag der Blutentnahme hatte ich bereits angegeben, dass es sich um einen medizinischen Gebrauch handelte. Leider hatte ich zum damaligen Zeitpunkt kein Rezept, da erst kurz darauf die gesetzliche Änderung zum medizinischen Cannabis stattgefunden hatte.
Seit kurzem bin ich nun nach langer Arzt-Suche (25 Jahre chronisches Schmerzsyndrom im Alter von 34, also seit der Kindheit) fündig geworden, und ich habe nun sowohl ein Rezept für medizinische Cannabis als auch einen kompetenten Mediziner.
Meine spezielle Frage an euch ist nun, wie soll ich am besten vorgehen? Meinen Führerschein wieder beantragen und den Umstand gleich erwähnen, dass ich in der Zwischenzeit Patient geworden bin, oder was könnt ihr mir in diesem Fall raten? Zur MPU werde ich müssen, das ist mir klar, aber die Abstinenznachweise sollten damit ja nun hinfällig sein. Vielleicht hat ja schon der ein oder andere ähnliche Erfahrungen sammeln können und kann mir weiterhelfen.
Ich wäre euch um jeden Rat sehr dankbar.

Viele hanfige Grüße✌
danny91
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Führen eines KFZ unter Einfluss von med. Cannabis mit Rezept

Beitrag von danny91 »

Hallo zusammen,


auf meiner Suche in dem Forum habe ich schon etliche Beiträge gelesen, die in die Richtung meines Anliegens gehen. Jedoch habe ich nie eine Antwort für meine Frage gesehen. Somit stelle ich sie hier noch einmal auf:

Ich bin im Besitz eines Rezeptes und somit mit einer Erlaubnis zum Konsum, lt. Rezept 0,5g pro Tag, von med. Cannabisblüten.
Da ich im Besitz einer Fahrerlaubnis bin und diese natürlich nicht verlieren möchte, stellt sich mir die Frage, inwiefern sich der Konsum mit der Fahrerlaubnis legal vereinbaren lässt. Ich für mich selbst, möchte mich nicht direkt nach dem Konsum hinters Steuer setzen.
Meine Art des Konsums und Fahrens wäre: Abends konsumieren, am Folgetag am Nachmittag Auto fahren.
Ich lebe in München und hatte in der Vergangenheit schon sehr häufig Kontakt und Anzeigen von der Polizei, aufgrund von Besitz von Cannabis (natürlich damals illegal). Somit wäre bei einer Kontrolle mit Sicherheit eine der ersten Fragen, ob ich in letzter Zeit konsumiert habe und wenn dies bejahr wird ein positives Ergebnis eines Drogentest.


Darf ich Autofahren? Wenn ja, wie ist das mit dem Konsum zu regeln um gesetzeskonform zu bleiben?
Ich habe auch schon etwas von gehört, dass der Arzt das bescheinigen muss, dass man fahrtüchtig ist.


Ich freue mich auf Hilfe zu meiner Frage
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bushdoctor
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Re: Führen eines KFZ unter Einfluss von med. Cannabis mit Rezept

Beitrag von bushdoctor »

danny91 hat geschrieben: Mo 10. Jun 2019, 16:15 Darf ich Autofahren? Wenn ja, wie ist das mit dem Konsum zu regeln um gesetzeskonform zu bleiben?
Ja, grundsätzlich darf man am Straßenverkehr teilnehmen, wenn man ärztlich verschriebenes Cannabis konsumiert. (siehe § 24a (2) StVG)
Bedingung 1: aus ärztlicher Sicht spricht nichts gegen eine Teilnahme am Straßenverkehr (grundsätzliche Fahreigung)
Bedingung 2: man ist "fahrtüchtig" (siehe Wiki-Artikel)
danny91 hat geschrieben: Mo 10. Jun 2019, 16:15 Ich habe auch schon etwas von gehört, dass der Arzt das bescheinigen muss, dass man fahrtüchtig ist.
Der Arzt kann einem strengenommen nicht die "Fahrtüchtigkeit" bescheinigen, sondern nur die "grundsätzliche Fahreignung" bestätigen. Die Fahreigung ist eine Eigenschaft die nur die Fahrerlaubnisbehörde bescheiden kann (durch den Führerschein).

Fahr(un)tüchtigkeit kann aber auch ein Polizist oder ein von der Polizei hinzugezogener Arzt feststellen.

Der Arzt könnte Dir ein Attest ausstellen, aus dem Hervorgeht, dass nach der "Einstellungsphase" (i.d.R. 2 Wochen) auf das Medikament Cannabis grundsätzich eine Fahreignung besteht, sofern der Patient sich an die Dosierung hält.
querk72
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Re: Führen eines KFZ unter Einfluss von med. Cannabis mit Rezept

Beitrag von querk72 »

Hallo Danny,

Ein Rezept ist kein Freifahrtschein.....Punkt.
Das gilt genauso für Opiate oder Psychopharmaka.

Wenn die Staatsgewalt einen anhält und den Verdacht hegt "der Lenker" ist high oder down........wie auch immer. Sie werden deine fahrtauglichkeit testen.
Und auf Grund dieses Ergebnisses werden die Staatsmänner dann entscheiden, fahrtüchtig oder nicht.
Wenn die Beamten der Meinung sind "der Lenker" ist fahruntüchtig, dann werden sie das auch durchziehen. Es wird nie ein Beamter alleine entscheiden, er wird immer den Kollegen mit einbeziehen. Und wenn beide der Meinung sind, der "Lenker" ist nicht fahrtüchtig, dann wird einem das auch vermittelt.

Die ganzen Cannabisausweise die es im Netz zu erwerben gibt,
spart euch das Geld. Das ist nur ein Wisch, den die lieben Kollegen nur belächeln und sich freuen, was alles für Daten sie darauf finden.
Dieser sogenannte "Ausweis" findet keinerlei Anerkennung, da es kein amtliches Dokument ist.....rechtlich überhaupt nicht verwendbar.

Auch wenn du ein Rezept bessitzt, heisst das nicht, dass du total benebelt Auto fahren darfst.

Denke, wenn du abends deine Medizin nimmst, und am nächsten Tag Mittags angehalten wirst, sollte dir nichts passieren.........ausser du bist immer noch dich wie ein Wicht. Wenn du dich normal verhällst, dann fragt dich auch keiner danach.

Ich werde auch kein Rezept im Auto mit mir führen, warum auch? Dass sie es finden und dann doofe Fragen stellen und darauf anspringen.
Wenn es wirklich notwendig ist/sein sollte, kann ich es immer noch nachreichen.
PallMall
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Re: Führen eines KFZ unter Einfluss von med. Cannabis mit Rezept

Beitrag von PallMall »

Das ist Blödsinn.
Erstens hält dich kein Staatsanwalt an, sonder die Polizei.
Zweitens, in Deutschland wenn du angehalten wirst, und auch noch in einem bestimmten Bundesland wohnst, hast du schneller als du denkst eine Hausdurchsuchung, wenn du kein Rezept dabei hast.

Drittens darf die Polizei nicht so einfach dein Auto durchsuchen, wenn dann nur der Zoll.
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querk72
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Re: Führen eines KFZ unter Einfluss von med. Cannabis mit Rezept

Beitrag von querk72 »

Was ist Blödsinn?
Die Staatsgewallt ist die Polizei......wer redet hier vom Staatsanwalt?

"Gefahr in Verzug" und sie dürfen......muss ja nur nach Cannabis riechen. Auch Blödsinn?
Ich wohne in Bayern.
PallMall
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Re: Führen eines KFZ unter Einfluss von med. Cannabis mit Rezept

Beitrag von PallMall »

sorry, überlesen.
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TOM 1
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Re: Führen eines KFZ unter Einfluss von med. Cannabis mit Rezept

Beitrag von TOM 1 »

!!! VORSICHT IST HIER DIE MUTTER DER PORZELANKISTE !!!
Werden Ausfallerscheinungen festgestellt - ist man immer "dran"!
Ebenfalls vermute ich, daß man zumindest in Bayern zuerst mal trotzdem "verfolgt" wird - Gesetz hin oder her!
Auch Med.Cannabis Patienten / Ärzte werden durchsucht, gedemütigt usw. ...
Ein in der Theorie geschaffenes Gesetz sieht leider in der Praxis oftmals ganz anders aus!
Seid also vorsichtig!
danny91
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Re: Führen eines KFZ unter Einfluss von med. Cannabis mit Rezept

Beitrag von danny91 »

querk72 hat geschrieben: Mo 10. Jun 2019, 19:23 Hallo Danny,

Ein Rezept ist kein Freifahrtschein.....Punkt.
Das gilt genauso für Opiate oder Psychopharmaka.

...

Ich werde auch kein Rezept im Auto mit mir führen, warum auch? Dass sie es finden und dann doofe Fragen stellen und darauf anspringen.
Wenn es wirklich notwendig ist/sein sollte, kann ich es immer noch nachreichen.

Also zum Thema Dicht wie ein Wicht: Ich denke nicht... :D zumindest nach ca. 12 Std sollte ich nicht mehr dicht sein, denke ich!

Wenn ich mich normal verhalte und sie mich dennoch, was sie immer tun, fragen, ob ich je was mit Drogen zu tun hatte, bin ich der Auffassung, dass ich mit der Wahrheit antworte, da ich wie oben schon beschrieben, schon mehrfach "Probleme" in der Vergangenheit hatte.
Und da komme ich nie drum rum. Ganz selten dass ich "nur" angehalten wurde um den Promillewert zu checken.
querk72
Beiträge: 21
Registriert: Sa 2. Feb 2019, 12:41

Re: Führen eines KFZ unter Einfluss von med. Cannabis mit Rezept

Beitrag von querk72 »

Hallo Danny,
wie lange ist es her........dass du Probleme hattest?
Nach 10 Jahren wird ein Eintrag wegen BTM gelöscht. (z.B. ein Joint, oder ein paar Gramm)

Wenn es sich vermeiden lässt, würde ich keine "Medizin" mit mir führen, auch keine Utensilien.
Du hast Recht,lügen würde ich auch nicht, wenn es schon ein paar Jahre her ist, kannst du sagen: Ja, hatte schon Probleme, aber das waren Jugendsünden......kommt ja auch immer darauf an wie schwerwiegend die Probleme waren ;-)
Kann sein, dass sie dann locker lassen.......oder sie lecken Blut und fragen direkt, ob in der letzten Zeit konsumiert wurde.
Dann solltest du nicht lügen und dich als Patient vorstellen. Wenn sie dann fragen, warum du kein Rezept mit dir führst. Würde ich sagen, ich habe schon erwähnt, dass ich aus der Vergangeheit gelernt habe und nicht konsumiere wenn ich Auto fahre, darum habe ich auch kein Rezept bei mir, kann es aber gerne nachreichen wenn das nötig sein sollte. Bitte prüfen sie mich auf fahrtauglichkeit, sie werden keine Ausfallerscheinung feststellen........auch habe ich keine roten Augen, das den Verdacht auf konsum bestätigen würde. Ich bin offen und ehrlich ihnen gegenüber und möchte kein Ärger machen. Die Zeiten habe ich hinter mir.

Dies ist nur meine bescheidene Meinung, bitte nehmt mich jetzt nicht auseinander dafür ;-)
tomOGwarrior
Beiträge: 68
Registriert: Do 7. Dez 2017, 23:11

Re: Führen eines KFZ unter Einfluss von med. Cannabis mit Rezept

Beitrag von tomOGwarrior »

querk72 hat geschrieben: Mo 10. Jun 2019, 19:23 Hallo Danny,

Ein Rezept ist kein Freifahrtschein.....Punkt.
Das gilt genauso für Opiate oder Psychopharmaka.

Wenn die Staatsgewalt einen anhält und den Verdacht hegt "der Lenker" ist high oder down........wie auch immer. Sie werden deine fahrtauglichkeit testen.
Und auf Grund dieses Ergebnisses werden die Staatsmänner dann entscheiden, fahrtüchtig oder nicht.
Wenn die Beamten der Meinung sind "der Lenker" ist fahruntüchtig, dann werden sie das auch durchziehen. Es wird nie ein Beamter alleine entscheiden, er wird immer den Kollegen mit einbeziehen. Und wenn beide der Meinung sind, der "Lenker" ist nicht fahrtüchtig, dann wird einem das auch vermittelt.

Die ganzen Cannabisausweise die es im Netz zu erwerben gibt,
spart euch das Geld. Das ist nur ein Wisch, den die lieben Kollegen nur belächeln und sich freuen, was alles für Daten sie darauf finden.
Dieser sogenannte "Ausweis" findet keinerlei Anerkennung, da es kein amtliches Dokument ist.....rechtlich überhaupt nicht verwendbar.

Auch wenn du ein Rezept bessitzt, heisst das nicht, dass du total benebelt Auto fahren darfst.

Denke, wenn du abends deine Medizin nimmst, und am nächsten Tag Mittags angehalten wirst, sollte dir nichts passieren.........ausser du bist immer noch dich wie ein Wicht. Wenn du dich normal verhällst, dann fragt dich auch keiner danach.

Ich werde auch kein Rezept im Auto mit mir führen, warum auch? Dass sie es finden und dann doofe Fragen stellen und darauf anspringen.
Wenn es wirklich notwendig ist/sein sollte, kann ich es immer noch nachreichen.
lmao was bist du denn für 1 kek?
Patient_H
Beiträge: 130
Registriert: Do 1. Nov 2018, 16:27

Re: Führen eines KFZ unter Einfluss von med. Cannabis mit Rezept

Beitrag von Patient_H »

Er hat schon recht. Es gibt keine Freifahrtscheine. Fühlst du dich fahrtüchtig? Dann fahr! Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle können die sowieso nichts. Deshalb ist der "hast du kein Cannabis-Ausweis dabei, dann haben sie deine Daten nicht" totaler Käse. Daten finden die auch so. Allerdings dürfen sie nicht einfach so dämliche Tests machen. Sie dürfen fragen, antworten muss du gar nicht! Erst, wenn sie mit dem Staatsanwalt kommen und einen Verdacht haben, dann hast du ein Problem.

Ist ein Ritt auf der Rasierklinge, wenn man Patient ist!
Umbrella-Man
Beiträge: 69
Registriert: So 19. Aug 2018, 22:15

Re: Führen eines KFZ unter Einfluss von med. Cannabis mit Rezept

Beitrag von Umbrella-Man »

querk72 hat geschrieben: Di 11. Jun 2019, 19:26 Hallo Danny,
wie lange ist es her........dass du Probleme hattest?
Nach 10 Jahren wird ein Eintrag wegen BTM gelöscht. (z.B. ein Joint, oder ein paar Gramm)

Wenn es sich vermeiden lässt, würde ich keine "Medizin" mit mir führen, auch keine Utensilien.
Du hast Recht,lügen würde ich auch nicht, wenn es schon ein paar Jahre her ist, kannst du sagen: Ja, hatte schon Probleme, aber das waren Jugendsünden......kommt ja auch immer darauf an wie schwerwiegend die Probleme waren ;-)
Kann sein, dass sie dann locker lassen.......oder sie lecken Blut und fragen direkt, ob in der letzten Zeit konsumiert wurde.
Dann solltest du nicht lügen und dich als Patient vorstellen. Wenn sie dann fragen, warum du kein Rezept mit dir führst. Würde ich sagen, ich habe schon erwähnt, dass ich aus der Vergangeheit gelernt habe und nicht konsumiere wenn ich Auto fahre, darum habe ich auch kein Rezept bei mir, kann es aber gerne nachreichen wenn das nötig sein sollte. Bitte prüfen sie mich auf fahrtauglichkeit, sie werden keine Ausfallerscheinung feststellen........auch habe ich keine roten Augen, das den Verdacht auf konsum bestätigen würde. Ich bin offen und ehrlich ihnen gegenüber und möchte kein Ärger machen. Die Zeiten habe ich hinter mir.

Dies ist nur meine bescheidene Meinung, bitte nehmt mich jetzt nicht auseinander dafür ;-)

Edit: Folgendes geschah in Bayern

Sorry das ist romantische Träumerei. Die löschen einen *cheiß! Hab ich selbst erlebt. Ich hatte früher mal den Urintest verweigert - obwohl ich nichtmal konsumiert habe. 1. Aus Prinzip und ich lass mir nicht auf den Penis schauen und geb denen meinen "Saft" (so weit kommts noch) - 2. Ich trank zu dem Zeitpunkt immer mal wieder nen Hanftee (CBD Hanf) und hatte keinen Bock auf eine Hausdurchsuchung nur wegen einem CBD Tee.

Also haben mich die netten Herren mit auf die Wache zum Bluttest genommen und haben auf der Fahrt behauptet ich wäre der erste in ihrer Laufbahn der den Test verweigert hätte... daraufhin wurde mir sofort unterstellt ich hätte Dreck am Stecken weil sonst würde man sich ja auch nicht im Internet informieren in "einschlägigen" Foren - ob man gewisse Rechte hätte... es ist also schonmal ein "Beweis" dass du verdächtig bist wenn du deine Rechte kennst... *ARGS

Auf der Wache habe ich mich dann quasi bei den beiden "beschwert" nachdem sie meinten ich würde lügen als ich sagte ich hätte noch nie was mit der Polizei zu tun gehabt (weil es länger als 10 Jahre her war). Ich beschwerte mich und sagte "Das muss gelöscht sein!" ... "Wir sehen das trotzdem immer!" - Ich: "Dann muss ich mich wohl an den Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt wenden" - Polizist: "Selbst wenn es da gelöscht wird, wir haben unsere eigenen Listen, wir wissen es immer!"

Soviel zum Rechtsstaat!

Weiter gings mit ständigem Drohen dass ich Stunden auf den Arzt warten müsse- woraufhin ich immer sagte es sei mir egal ich hätte Zeit. Ständige Versuche mich zu Tests zu überreden "Wir haben da was ganz ganz neues! Wir können mit einem Speichel oder Hauttest auch testen!" - ich musste mir das laute Lachen verkneifen "Ganz ganz neu?! Issssss klaaar"... und habe dankend aber auf meine Rechte bestehend abgelehnt...

Sie gaben mir Anfangs eine Tasse mit Wasser, damit ich was zum Trinken habe... ja eigentlich nett... aber ihr ahnt vielleicht schon was passierte - ich habs leider erst einige Zeit nach dem Vorfall geschnallt *ARGSnr2

Irgendwann nimmt mir der Polizist die leere Tasse ab "Wollen Sie noch ein Wasser?" - ich : "Nein danke".

10 Minuten später lassen sie mich OHNE Bluttest gehen - sie fahren mich sogar wieder nach Hause. Ich habe triumphiert... allerdings sagte der Polizist - "wir haben sie auf die Probe gestelllt und einen Test gemacht" (o.Ä.)- ich total baff "Was für einen Test?" - Polizist "Das müssen wir Ihnen nicht sagen!"

Ich habs einfach nicht gerafft... bis mir Monate danach kam "Die Tasse... die sie wieder nahmen... Speicheltest... an der Tasse"


Soviel zum lieben Rechtsstaat und soviel zu Bayern!


ob in anderen Bundesländern löschen was bringt?! Keine Ahnung. Und die Löschung in meinem Fall ist nicht automatisch passiert, sondern ich hätte mich darum kümmern müssen. Und ein Test ohne Zustimmung ist illegal meines Wissens nach! Und sie haben mir sogar noch den Hinweis gegeben dass sie mich trotzdem getestet haben!

Fuck off DE
querk72
Beiträge: 21
Registriert: Sa 2. Feb 2019, 12:41

Re: Führen eines KFZ unter Einfluss von med. Cannabis mit Rezept

Beitrag von querk72 »

Hallo Umbrella-Man,

ich gebe dir vollkommen Recht, im Archiv haben sie wahrscheinlich wie du ja auch bestätigst......einfach noch ALLES. Tut mir sehr leid für dich, ehrlich.

Leider ist es im Arbeitsleben auch nicht anders, wenn was negatives in deiner Personalakte steht, man muss selber nachfragen, und um Löschung bitten.
Fällt mir gerade so ein.

Aber was geht den "lieben Kolgegen" an, welche Sorten ich alles nehmen darf und dass ich
Patient bin ?

personenbezogene Daten und eine Abfrage deiner Person, wie schon erwähnst von "Patient_H, holen sie sich sowieso.
Wenn ich keine Medizin dabei habe, habe ich auch sonst nix dabei was daruf schließen lassen würde. Wenn ich ein paar Tage verreise, und Medizin mitnehme, dann reicht mir das Rezept.

Brauche kein Ausweis, steh aufm Rezept, was ich i.M. verschrieben bekomme (und alle Daten, die relevant sind)

Solange ich es vermeiden kann, werde ich keine Hinweise liefern. Warum sollte ich es ihnen einfach machen mich zu drangsalieren.
Wie du schon sagst, ein Ritt auf der Rasierkling......immer freundlich sein und aufpassen was/wie man den "lieben kollegen" erzählt.

Konsumiere jetzt schon über 30 Jahre und hatte noch nie den FS weg.......hmmmm? irgendwas muss ich wohl falsch machen.
Pixelpunk
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Pixelpunk »

Chiller1985 hat geschrieben: Sa 22. Dez 2018, 15:53 Danke für die schnelle Antwort:-)
Ich muss noch dazu sagen dass ich 2008 schon mal eine Mpu gemacht habe die Positiv verlaufen ist.Damals ebenfalls fahren ohne Fahrerlaubnis. die taten lagen aber bereits 2008 mehrere Jahre zurück... Dies wäre also meine 2. Mpu wegen dem gleichen Delikt....

Also die Mpu hat mit dem Ärztlichen Gutachten nichts zu tun! Erst das Ärztliche Gutachten für die Fahreignung, für dieses warte ich ja bereits auf einen Termin und anschliessend Mpu wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Aufbauseminar läuft so nebenher mit....

Was ich mich frage ist, brauche ich für das Gutachten auch so eine Vorbereitung wie für eine MPU? Für die Mpu haben sie mir ausserdem noch keine Frist gesezt bisher. Sie wollen wohl erst das Gutachten so wie ich das Vertehe.

Was die Mpu wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis betrifft werde ich mir wenn es soweit ist gesondert eine Beratung suchen.

Kann ich mich selbst drauf vorbereiten? Was ist Inhalt dieser Untersuchungen? Also Reaktion, Haptik, Sehen, Hören alles Bestens. Mir geht es eher um den Pychologischen teil.... wenn es einen gibt....
Will einfach gut vorbereitet dahin gehen da sie mir auch Fs verweigern können..... das wäre fatal....
Also meine Mpu ist erst mal nicht vorrangig....

Ich (Cannabis Patient) habe ein ähnliches Problem wie Chiller1985 nur dass ich keine MPU machen muss sondern eine Fahreignungsbegutachtung.
Wegen des Verdachts des Verstosses gegen das BTMG.
Das ganze hab ich nun nach mehrmaligen Fristverlängen beim Landratsamt Ansbach hinter mir.
Die Fragestellung wurde so beantwortet:

Herr .... nimmt aktuell keine Betäubungsmittel im Sinne des BtMG oder andere psychoaktiv wirkende stoffe missbräuchlich ein, die die Fahreignung nach Anlage 4 FeV in Frage stellen.

Herr ..... ist aufgrund des Vorliegens einer Erkrankung (hier: Aufmerksamkeitsstörung) nicht in der Lage, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 (FE-Klasse B) gerecht zu werden.

Die durchgeführte Leistungstestung ergab ausreichend Ergebnisse für die Gruppe 1.

Mein Anwalt sagt das das Gutachten schwer nachvollziehbar sei und riet mir damit zu meinen Aerzten zu gehen um u.A. wegen der ADHS sache Nachbesserung zu beantragen.

Ich bin wohl etwas zu "blauäugig" dort reingestolpert da ich dachte als Führerscheininhaber (Unfallfrei) und Cannabispatient kann ja nicht sehr viel passieren.......... :roll: :arrow: :|

Ich schreibe hier nun zum ersten mal und hoffe das ich hier richtig bin.

Ps: Chiller1985 und ich waren an dem gleichen Tag dort bei der PIMA. War der andere Patient ;)
danny91
Beiträge: 6
Registriert: Mo 10. Jun 2019, 15:56

Re: Führen eines KFZ unter Einfluss von med. Cannabis mit Rezept

Beitrag von danny91 »

So einmal danke f+r die vielen Antworten. Hätte nicht auf so viel Resonanz getippt, da das Thema bestimmt schon etliche Male erwähnt wurde.


Ich habe heute mit meinem Arzt telefoniert, bzw mit der Sprechstundenhilfe, welche mir auf Anfrage nach einem Schreiben, welches nochmals unterstreicht, dass ich für diverse "Krankheiten" das Privileg als Cannabispatient habe und auch nach x-Stunden fahrtauglich bin. Sie meinte, dass der blaue Zettel (Einnahmeverordnung; auf der steht: "0,5g Cannabisblüten pro Tag im Vaporizer inhalieren") bei einer Kontrolle im Straßenverkehr ausreicht. Sie meinte, es gab schon desöfteren Vorfälle, dass die Polizei die Praxis kontaktiert hat, um herauszufinden ob der Kontrollierte, Patienten dieser Praxis, auch tatsächlich dort in Behandlung sind. Laut ihrer Aussage, brauche ich mir da keinen Kopf machen, dass etwas passiert. Nunja.
In einem anderen Forum habe ich diese Info erwähnt und mir wurde promt von einer Dame erwähnt, die sich beruflich mit solchen Fällen beschäftigt, erzählt, dass das nicht ausreichend wäre und dass ich mich an einen Verkehrsmediziner wenden solle, der mir belegen soll, dass ich fahrtüchtuig bin. Im Falle einer Kontrolle wäre so ein Beleg aussagekräftiger, als die Einnahmeverordnung des Arztes....

Es gibt so einiges zu beantworten, ich versuche das ganze jetzt mal:
querk72 hat geschrieben: Di 11. Jun 2019, 19:26 Hallo Danny,
wie lange ist es her........dass du Probleme hattest?
Nach 10 Jahren wird ein Eintrag wegen BTM gelöscht. (z.B. ein Joint, oder ein paar Gramm)

Wenn es sich vermeiden lässt, würde ich keine "Medizin" mit mir führen, auch keine Utensilien.
Du hast Recht,lügen würde ich auch nicht, wenn es schon ein paar Jahre her ist, kannst du sagen: Ja, hatte schon Probleme, aber das waren Jugendsünden......kommt ja auch immer darauf an wie schwerwiegend die Probleme waren ;-)
Kann sein, dass sie dann locker lassen.......oder sie lecken Blut und fragen direkt, ob in der letzten Zeit konsumiert wurde.
Dann solltest du nicht lügen und dich als Patient vorstellen. Wenn sie dann fragen, warum du kein Rezept mit dir führst. Würde ich sagen, ich habe schon erwähnt, dass ich aus der Vergangeheit gelernt habe und nicht konsumiere wenn ich Auto fahre, darum habe ich auch kein Rezept bei mir, kann es aber gerne nachreichen wenn das nötig sein sollte. Bitte prüfen sie mich auf fahrtauglichkeit, sie werden keine Ausfallerscheinung feststellen........auch habe ich keine roten Augen, das den Verdacht auf konsum bestätigen würde. Ich bin offen und ehrlich ihnen gegenüber und möchte kein Ärger machen. Die Zeiten habe ich hinter mir.

Dies ist nur meine bescheidene Meinung, bitte nehmt mich jetzt nicht auseinander dafür ;-)
Das ganze ist jetzt ca. 1,5 Jahre her, also somit recht frisch.... Insgesamt sollten es ca. 5 vergehen in den letzten 8 Jahren gewesen sein. Also eine recht regelmäßige Kake die da am Dampfen ist. Seit ein paar Wochen habe ich den Status als Patient, dank eines Rezepts von einem Neurologen/Pszchologen.... Ein unterstellen, dass ich die Diagnosen erlogen habe, könnten die Herren in grün bestimmt auch versuchen. Aber wer kann mir schon in meine Psyche schauen, wenn nicht der Doktor.
Bi einer Kontrolle versuche ich natürlich möglichst kooperativ zu sein, jedoch weiß ich aus Erfahrung, dass eine der ersten Fragen direkt zum Thema Drogen führt, ob ich schon Erfahrung mit der Polizei diesbezüglich hatte. Und dann nimmt immer alles seinen Lauf. Bisher war ich ja auch immer nüchtern und musste im Laufe des Gesprächs dann ein Einsehen der Polizisten einsehen, dass ich ja brav bin etc. und dass sie von einem Drogentest absehen. Im Falle, wenn ich dann gleich erzähle, ich bin Patient, denke ich wird da wirklich der nette Herr Blut lecken. So sind meine Erfahrungen bisher.....
Patient_H hat geschrieben: Mi 12. Jun 2019, 08:25 Er hat schon recht. Es gibt keine Freifahrtscheine. Fühlst du dich fahrtüchtig? Dann fahr! Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle können die sowieso nichts. Deshalb ist der "hast du kein Cannabis-Ausweis dabei, dann haben sie deine Daten nicht" totaler Käse. Daten finden die auch so. Allerdings dürfen sie nicht einfach so dämliche Tests machen. Sie dürfen fragen, antworten muss du gar nicht! Erst, wenn sie mit dem Staatsanwalt kommen und einen Verdacht haben, dann hast du ein Problem.

Ist ein Ritt auf der Rasierklinge, wenn man Patient ist!

Klar antworten muss ich nie, jedoch wirkt sich ein nicht antworten meines Wissens und meiner Erfahrung nach auch nie positiv auf die Gesamtsituation aus, da man nicht kooperativ geng erscheint. Somit haben sie einen noch mehr auf dem Kicker.....
Ich fühle mich direkt nach dem Konsum nicht fahrtüchtig, aber Stunden, wir sprechen hier von mehr als 6-10 Std nachher, fühle ich mich sehr wohl fahrtüchtig.



Soweit sollten damit alle "Fragen" beantwortet sein....

Zum Thema selbst noch:
Ich werde mich in das Thema mit dem Verkehrsmediziner nochmals etwas mehr einlesen und informieren, besser mehr in der Tasche, als bei einer Kontrolle dann zu wenig.
Mir stellt sich nach wie vor die Frage, wie ich mich am besten bei einer Kontrolle verhalten soll, denn wenn man mich frägt, wie es mit dem aktuellen Konsum aussieht, habe ich bisher geantwortet, dass ich aufgehört habe seit mehr als 1,5 Jahren und brav bin. das hat bei den netten Herren immer gefruchtet. Jeztt allerdings müsste ich tendenziell dann antworten: "Ja netter Herr, gestern, so ca. vor 10 Stunden habe ich meine Medizin genommen, ich habe ein Attest und halte mich an die EInnahmeverordnung meines Arztes." Zeige dem Herren alle "notwendigen" (generell ist man nicht dazu verpflichtet alles mitzuführen, von Arztseite wird es einem aber angeraten) Dokumente. Mit Sicherheit wird da weitergeforscht.
Ich werde natürlich drauf achten, dass ich nicht gerötete Augen habe und keinerlei AUsfallerscheinungen aufweise. Wer weiß ob all das tatsächlich ausreichen wird.... Als Vater von 2 Kindern habe ich natürlich keine Lust, meinen Führerschein zu verlieren. In einer Großstadt wie München existiert auch ein gut ausgebautes öffentliches Transportmittel, jedoch mit 2 Kindern wesentlich einfacher und komfortabler für Besuche, einkaufen etc. nach wie vor das Auto zu haben.....


LG aus München und ich freue mich auf weitere rege Antworten.
TOM 1
Beiträge: 63
Registriert: Mo 29. Jan 2018, 12:00

Re: Führen eines KFZ unter Einfluss von med. Cannabis mit Rezept

Beitrag von TOM 1 »

@Umbrella-Man
Es gibt leider keinen Rechtsstaat -- und in Bayern schon gar nicht!
Hiermit bestätige ich deine Aussagen!
Wer sich etwas damit beschäftigt, weiß dies längst. Unzählbare Beispiele täglich...
Es ist Alltag - Weltweit :-(
Umso größer die Firma (bis hin zu Staaten), umso krimineller das Verhalten/Vorgehen !
(als Kind dachte ich dies immer andersrum - doch man(n) lernt dazu :idea: )

In den Niederlanden wurden Studien gemacht welche besagen:
"Ein Cannabis Konsument schätzt sein Fahrverhalten als eher geringfügiger ein und fährt deshalb vorsichtiger"...
In Bayern z.B. bist du da eine Zeitbombe welche seines Gleichen sucht :idea:
!Carpe diem!
Umbrella-Man
Beiträge: 69
Registriert: So 19. Aug 2018, 22:15

Re: Führen eines KFZ unter Einfluss von med. Cannabis mit Rezept

Beitrag von Umbrella-Man »

TOM 1 hat geschrieben: Do 13. Jun 2019, 05:52 @Umbrella-Man
Es gibt leider keinen Rechtsstaat -- und in Bayern schon gar nicht!
Hiermit bestätige ich deine Aussagen!
Wer sich etwas damit beschäftigt, weiß dies längst. Unzählbare Beispiele täglich...
Es ist Alltag - Weltweit :-(
Umso größer die Firma (bis hin zu Staaten), umso krimineller das Verhalten/Vorgehen !
(als Kind dachte ich dies immer andersrum - doch man(n) lernt dazu :idea: )

In den Niederlanden wurden Studien gemacht welche besagen:
"Ein Cannabis Konsument schätzt sein Fahrverhalten als eher geringfügiger ein und fährt deshalb vorsichtiger"...
In Bayern z.B. bist du da eine Zeitbombe welche seines Gleichen sucht :idea:
!Carpe diem!
Der Witz ist es gibt auch Untersuchungen die belegen dass Kiffer WENIGER Unfälle bauen als nüchterne Menschen- ich glaub die Unfasllwahrscheinlichkeit lag 20% unter der von Nichtkonsumenten. Solche Untersuchungen werden nicht öffentlich gemacht!

Stattdessen nimmt man u.U. Leute die es nicht gewohnt sind und/oder dosiert viel zu hoch - und stellt dann fest die sind zu breit zum Fahren - ergo : Kiffer sind eine Gefahr für den Straßenverkehr.

Dass ein Kiffer oder Patient der es gewohnt ist, selbst einschätzen kann ob er fahren kann - und dann sogar sicherer fahren kann als ein nüchterner Mensch... das wird nicht öffentlich gemacht...

Ich glaube schon lange nicht mehr an den Rechtsstaat... dabei bin ich voll der Gerechtigkeitsfanatiker und wäre als Kind gerne Polizist geworden, bis ich anfing das System zu peilen...

Ich hab auch meine Lehre geschmissen, als ich gemerkt habe dass ich bewusst Leute bescheißen muss... und ich geh davon aus dass das bei 70% aller Firmen der Fall ist- auf die ein oder andere Art...

ich will so nicht leben- und ich unterstütze das nicht... ich werde da nicht kuschen und mitmachen nur weils "halt so ist"
Lari85
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Registriert: Sa 29. Jun 2019, 06:56

Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Lari85 »

Hallo alle miteinander...

Vielleicht kann mir ja wer Helfen.
Kurz zur sache. Ich wurde 2015 oder 2016 ich weiß nicht genau. Innerhalb von kurzer zeit, 3x von den gleichen bullen angehalten. Jedes mal bluttest. Einmal 1,5 dann 1,4 und dann 1,5ng. Zack schein weg.Bin seit 2011 dauerkonsument. Habe strikt drauf geachtet nur abends zu paffen.
Nun ist es so das ich mich seit 2011 quasi selbst medikamentiere. Klappt auch ganz gut. Ich nehme es zum einschlafen damit ich kelne bilder im kopf habe. Habe meine mutter verloren usw. schwerer schicksalsschlag.
Nunja. Gerne möchte ich meinen führerschein wieder haben.
Mpu wäre ja quasi sinnfrei da ja eh was drin ist.
Ich würde mor gerne Cannabis verschreiben lassen aufgrund meines schweren traumas.
Ist da etwas möglich?
Wie müsste ich vorgehen?

Lg larissa

Vielen dank schon mal im vorraus.
Hoffe das es auch verständlich ist
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