Fehlerhafter Bluttest - ich brauche dringend beratung

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MariusDarius
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Fehlerhafter Bluttest - ich brauche dringend beratung

Beitrag von MariusDarius »

Ich bin mir nicht ganz sicher in welche Kategorie sich das Thema gehört, weil es übergreifend ist. Aber hier erst mal meine Situation:

Ich war dieses Wochenende auf einem Festival und bin, nachdem ich am Vorabend ein bisschen gekifft habe, ziemlich dämlich in eine Polizeikontrolle reingefahren. Nachdem ich den Urintest nicht durchführen konnte, weil ich kurz davor nochmal auf dem Klo war hat man einen Speicheltest durchgeführt, der unglücklicherweise positiv ausgefallen ist. Deshalb wurde ich schnell zur nächsten Wache gefahren, wo ich unterschrieben habe, dass ich am Vorabend bei drei joints mitgeraucht habe :? . Der Alkohol test ergab 0.0 Promille. Nachdem man dann mein Blut testen wollte sind aber meine Venen kollabiert, sodass von der eigentlich vorgesehen doppelten Blutmenge die abgenommen werden sollte, nur vielleicht jeweils ein viertel pro Kanüle entsprungen ist. Das Blut ist zudem sofort geronnen. Die beiden Polizisten meinten danach zu mir, dass ich evtl Glück im Unglück hatte und der Bluttest deswegen nicht durchgeführt werden kann.

Jetzt meine Fragen:

Stimmt es das der Bluttest ohne vorgesehene Menge und geronnenem Blut nicht möglich ist?

Wenn doch kann ich den Test gerichtlich anzweifeln lassen?

Was hat meine Unterschrift für konzequenzen für mich - bin ich meinen Führerschein trotzdem los?

Über schnelle, sinnvolle und fundierte Antworten und Erfahrungsberichte würde ich mich freuen, denn ich mache mir verständlicherweise gerade große Sorgen...
MariusDarius
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Re: Fehlerhafter Bluttest - ich brauche dringend beratung

Beitrag von MariusDarius »

Hier nochmal die paar Krümel Inforamtion, die ich zu dem Thema im Internet gefunden habe. Ich weiss nur nicht wie sehr sich das wirklich auf meine Situation bezieht :?:
Dateianhänge
https://www.labopart.de/einsender/praeanalytik/haeufige-fehlerquellen/<br /><br />in wie weit trifft das auf den Bluttest bei Cannabis zu?
https://www.labopart.de/einsender/praeanalytik/haeufige-fehlerquellen/

in wie weit trifft das auf den Bluttest bei Cannabis zu?
Unbenannt.PNG (96.12 KiB) 8935 mal betrachtet
https://www.labor-duesseldorf.de/20/kompendiumneuauflage.pdf<br /><br />selbe frage <br /><br />(auf seite 14)
https://www.labor-duesseldorf.de/20/kompendiumneuauflage.pdf

selbe frage

(auf seite 14)
Screenshot_2019-08-11 neukompendiumneuauflage - kompendiumneuauflage pdf(1).png (5.63 KiB) 8935 mal betrachtet
&quot;...&quot;
"..."
InkedScreenshot_2019-08-11 neukompendiumneuauflage - kompendiumneuauflage pdf_LI.jpg (1.72 MiB) 8935 mal betrachtet
HabAuchNeMeinung
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Re: Fehlerhafter Bluttest - ich brauche dringend beratung

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

MariusDarius hat geschrieben: So 11. Aug 2019, 23:36 Ich bin mir nicht ganz sicher in welche Kategorie sich das Thema gehört, weil es übergreifend ist. Aber hier erst mal meine Situation:
....
Hallo und herzlich willkommen,

Dein Fall ist natürlich sehr speziell, aber generell solltest Du folgendes im "Hinterkopf" haben:

Die Polizei hat den Bluttest angeordnet um zu überprüfen ob der aktive THC Wert über dem Grenzwert von 1ng/ml lag. Wenn dies der Fall ist hast Du eine sogenannte Rauschfahrt unternommen und somit zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen, die durch die Bussgeldstelle bei einem Erstverstoß mit 500.- Euro,+ Auslagen und einem Monat Fahrverbot bestraft wird. Kann der Bluttest, aus welchen Gründen auch immer, durch das Labor nicht ausgewertet werden kann Dir auch keine Rauschfahrt nachgewiesen werden und Du somit auch nicht dafür belangt werden.
Das ist aber nur der eine Aspekt bei der Sache.

Durch deine Aussage bei der Polizei hast Du zugegeben, daß Du illegale Drogen konsumiert hast. Dies kann durch die Polizei an "deine" Fahrerlaubnisbehörde weitergegeben werden. Aufgrund dieser Information kann der zuständige Sachbearbeiter dort sogenannte "berechtigte Zweifel" an deiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anmelden.
Wenn Du allerdings keine Rauschfahrt begangen hast bzw. diese Dir nicht nachgewiesen werden kann, ist zumindest kein unmittelbarer Entzug der FE bzw. (und das ist neu seit kurzem) die Anordnung einer MPU gerechtfertigt.
Vielmehr kann die Fahrerlaubnisbehörde "nur" die Beibrigung einen ärztlichen Gutachtens (äG) anordnen um deine Konsumgewohnheiten festzustellen.
Dabei gilt:
Vereinbar mit der Fahrerlaubnisverordnung (d.h. kein Entzug der Fahrerlaubnis) sind:
1. erstmaliger Probierkonsum ohne Trennvermögen (= THC aktiv über 1ng)
2. gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen (= THC unter 1ng und kein täglicher oder nahezu täglicher Konsum)
Nicht vereinbar sind:
3. gelegentlicher Konsum ohne Trennvermögen
4. regelmäßiger Konsum mit oder ohne Trennvermögen (= täglicher oder fast täglicher Konsum)
Um das Konsummuster festzustellen wird also das äG angeordnet.
Dort musst Du also dem begutachtenden "verkaufen" das es entweder Probier Konsum war oder Du "nur" gelegentlich konsumierst und dabei "trennen" kannst.
Beschäftige Dich also mit diesen Begriffen und was sie bedeuten.
https://www.drugcom.de/haeufig-gestellt ... biskonsum/

Zusammenfassend gesagt:
Kann der Bluttest nicht ausgewertet werden ist deine FE nicht akut in Gefahr.
Allerdings kann durch deine Aussage bei der Polizei die FeB, sofern sie davon Kenntnis erhält, ein äG anordnen.
Kann er ausgewertet werden und liegt der aktive Wert über 1ng/ml wird das als Rauschfahrt bestraft und deine FE ist akut in Gefahr, die Fahrerlaubnisbehörde wird dann zunächst ein äG oder eine MPU fordern (abhängig vom THC-COOH Wert).
https://www.verkehrslexikon.de/Module/F ... isCOOH.php
Ist diese(s) negativ erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Du kannst also im Moment nicht wirklich viel machen ausser, abwarten ob der Bluttest ausgewertet kann und natürlich jeglichen Konsum sofort einstellen.
Teste dein Urin mittels eines Schnelltests. Der CutOff sollte 50ng oder 25ng betragen.

HabAuchNeMeinung
MariusDarius
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Re: Fehlerhafter Bluttest - ich brauche dringend beratung

Beitrag von MariusDarius »

Dieses äg wird dann wahrscheinlich in einem Haartest enden, weil sowohl Urintest als auch blutbild nicht mehr aktuell sein werden. Wenn ich mir also jetzt die Haare zu einem Millimeter Schnitt schneide, würde das dann auch als Zugeständnis zählen, auch wenn ich das vor der Ankündigung eines äg mache?
MariusDarius
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Re: Fehlerhafter Bluttest - ich brauche dringend beratung

Beitrag von MariusDarius »

((und danke für die gute und schnelle Antwort an habauchnemeinung))
HabAuchNeMeinung
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Re: Fehlerhafter Bluttest - ich brauche dringend beratung

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

MariusDarius hat geschrieben: Di 13. Aug 2019, 18:54 Dieses äg wird dann wahrscheinlich in einem Haartest enden, weil sowohl Urintest als auch blutbild nicht mehr aktuell sein werden. Wenn ich mir also jetzt die Haare zu einem Millimeter Schnitt schneide, würde das dann auch als Zugeständnis zählen, auch wenn ich das vor der Ankündigung eines äg mache?
Bei einem äG kommt es auf den aktuellen Drogenkonsum an.... Die Vergangenheit oder Zukunft wird da nicht groß betrachtet, daher sehe ich nicht warum es zu eine Haaranalyse kommen sollte.
Ähnlich verhält es sich auch beim Testen der Haare auf THC und Stoffwechselprodukte. Die Substanzen des Cannabis können in Haaren und Haarwurzeln über sehr lange Zeiträume nachgewiesen werden. Bis zu ein halbes Jahr später ist derart die rechtlich-wirksame THC Nachweisbarkeit gegeben. Bei der tatsächlichen Feststellung, ob eine Person in der letzten Zeit Cannabis konsumiert hat, ist der Haartest nach und nach als äußerst unzuverlässig eingestuft worden. So können Fremdkontaminationen durch den Kontakt mit einer Person, die in den letzten Stunden THC konsumiert hat, durch die Übertragung von Schweiß oder durch die Haare streichen, am Ende bei diesen Verfahren falsche Ergebnisse liefern. Aus diesem Grund werden sie deshalb heute kaum noch eingesetzt.
Der Haartest wird zumeist verlangt, wenn ein langfristiger Cannabis Konsum nachgewiesen werden sollen, wie zum Beispiel bei einer MPU. Als Faustregel gilt 1 cm Haare entsprechen 1 Monat – die Haare wachsen von den Wurzeln aus, dies bedeutet, dass das THC beziehungsweise die Abbaustoffe aus den Haaren herauswachsen.
https://www.thc.guide/thc-nachweisbarke ... urin-blut/
Aber selbst wenn eine Haaranalyse gefordert wird muss die ja nicht komplett frei von Rückständen sein, soweit Du trennen kannst....
Wie gesagt teste dein Urin, wenn ein 25er CutOff negativ ist schneid Dir ruhig die Haare, sofern noch keine Aufforderung zum äG vorliegt...
Aber eigentlich ist es im Moment sinnlos darüber jetzt zu diskutieren, erstmal abwarten ob die Blutabnahme verwertet werden kann. Wichtig ist jetzt nur dass Du zunächst den Konsum komplett einstellst um "gewappnet" zu sein.



HabAuchNeMeinung
MariusDarius
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Re: Fehlerhafter Bluttest - ich brauche dringend beratung

Beitrag von MariusDarius »

Ich habe jetzt Post von der Polizei bekommen. Ich soll eine Schriftliche Äußerung als Beschuldigter machen. Allerdings steht als tatbestand nur "V.v. BtMG - allg. Verstoß - mit Cannabis einschlißlich Zubereitung (§29 BtMG)" Ist es ein gutes zeichen, dass da nichts von Autofahren unter Einfluss von Drogen steht? Und wie reagiert man geschickt auf diesen Brief? Im Internet steht ich muss ihn noch nicht mal wieder zurückschicken...?
crappy
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Re: Fehlerhafter Bluttest - ich brauche dringend beratung

Beitrag von crappy »

Sowas kommt direkt in die runde Ablage aka Mülleimer. Du tust dir damit keinen Gefallen denen irgendwas zu schreiben.

Hoffentlich kommt nicht auch noch Post von der Führerscheinstelle. Dann haste nochmal Schwein gehabt. Drauf wetten würde ich aber nicht.
MariusDarius
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Re: Fehlerhafter Bluttest - ich brauche dringend beratung

Beitrag von MariusDarius »

wie lange muss man auf die führerscheinbehörde warten und kann man das irgendwie einsehen?
HabAuchNeMeinung
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Re: Fehlerhafter Bluttest - ich brauche dringend beratung

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Das kann dauern.... von einigen Wochen bis zu ein paar Monaten....
Gibt auch Fälle wo die sich nach einem Jahr gemeldet haben.

Das ganze wird in deiner Führerscheinakte dokumentiert, also z.B. die Benachrichtigung durch die Polizei/Staatsanwaltschaft, die Du natürlich auf Antrag einsehen kannst. Allerdings weckst Du damit ggf. "schlafende Hunde".....
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