Hab noch mal ein bisschen rumgelesen:
https://hanfverband.de/nachrichten/news ... teilnehmen
Gesetzliche Grundlage hierfür ist der §14 der Führerscheinverordnung. Da pflanzliches Cannabis aus der Apotheke rechtlich anderen, verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln wie zum Beispiel Ritalin, Valium oder Benzodiazepinen gleich gestellt ist, gelten hier auch die gleichen Regeln – ungeachtet der Darreichungsform. Handelt es sich um medizinisches Cannabis, darf die Fahreignung wie bei allen legal verordneten Drogen nur bei einem „missbräuchlichen Konsum“ angezweifelt werden. Der wiederum liegt nicht vor, solange ein Patient nur standardisiertes Apotheken-Cannabis genau nach Verordnung einnimmt.
Problem ist, daß bis zum Rezept ein „missbräuchlichen Konsum“ vorliegt, da kein Apotheken-Gras, da kein Rezept. Geht es aber um den Mißbrauch in der Zukunft, sollte mit Rezept die Frage des Trennvermögens nicht mehr relevant sein und somit muss auch keine Abstinenz nachgewiesen werden. Die Führerscheinstellen wehren sich allerdings mit Händen und Füßen gegen diese Auffassung.