Hausdurchsuchung und Vorwurf handel mit Cannabis zu betreiben

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Luis567
Beiträge: 1
Registriert: Di 30. Mär 2021, 21:20

Hausdurchsuchung und Vorwurf handel mit Cannabis zu betreiben

Beitrag von Luis567 »

Hallo zusammen ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich möchte euch mal folgendes schildern.

Letzte Woche Donnerstag klingelt es um 6 Uhr in der früh an der Haustür, die Polizei hatte ein durchsuchungs Beschluss. Sie fanden 1 bis 2 Gramm Cannabis 6 gramm pilze wo die Hälfte Fligenpilz war wurde alles beschlagnahmt, so wie auch mein Handy dazu . Mir wird vorgeworfen das ich 80 gramm Cannabis geerntet hatte und mit mindestens der Hälfte Gewinn zu machen, das selbe wird mir auch bei Pilzen vorgeworfen . Ich habe nie etwas verkauft oder sonstiges , denn Vorwurf mit denn 80 gramm haben sie aus einem Chat. Hier wurde mal wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen und völlig unverhältnismäßig. Ich habe schon mit meinem Anwalt gesprochen und der meinte das es echt schlecht ansieht, da man in Bayern wenn man schon 3 gramm verkauft 1 Jahr und ein halbes auf Bewährung kriegt .Zu dem habe ich 50 % Behinderung habe eine Autismus Diagnose auf der Polizei Dienststelle meinten sie sie dürfen mich deswegen nicht vernehmen. Und im Auto wurde ich vernommen und mir fragen gestellt . Ich habe jetzt noch nicht mit dem ganzen vorfall über meinen Anwalt gesprochen da er noch im Urlaub ist. Jedoch habe ich jetzt mittlerweile ein Rezept für cannbis.
Ich habe seit dem schlaflose Nächte ich weiß nicht was für eine Strafe auf mich zu kommt jedenfalls habe ich nie gedealt wollte nur Linderung schaffen an denn Krankheiten an denn ich leide . Seit dem werde ich verspottet und ich bin plötzlich eine Schande für meine Familie, ich denke mir was geht in diesem Lande bloß ab ,ich werde kriminalisiert nur weil ich Medizin für mich angebaut hatte ,und werde wie ein schwerverbrecher behandelt.

Meine Frage an euch ist mal ich würde gerne die mustervorlage , von Richter Müller anwenden ich weiß nicht wie viel Erfolg man damit hat jeder sagt das die Jungendrichter nur darüber lachen werden, denn Gesetz ist nunmal Gesetz und das interessiert da keine sau.
Würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen, und ob jemand schon mal Erfahrung hat mit dem Anwenden dieser Mustervorlage?
LG luis
ganjaman420
Beiträge: 65
Registriert: Di 7. Apr 2020, 08:06

Re: Hausdurchsuchung und Vorwurf handel mit Cannabis zu betreiben

Beitrag von ganjaman420 »

Mach dir nicht so viel sorgen. Die müssen nachwnachweisen das was verkauft hast. Im zweifel für den Angeklagten...ich muss 18000 euro für 130g zahlen, trotz mildernden Umständen ( medezinische zwecke ) . Du wirst nicht in knast gehen für diese kleine menge für den Eigenbedarf.
Legalize it!
Gebetskette
Beiträge: 44
Registriert: So 8. Dez 2019, 10:58

Re: Hausdurchsuchung und Vorwurf handel mit Cannabis zu betreiben

Beitrag von Gebetskette »

Meine Frage an euch ist mal ich würde gerne die mustervorlage , von Richter Müller anwenden ich weiß nicht wie viel Erfolg man damit hat jeder sagt das die Jungendrichter nur darüber lachen werden, denn Gesetz ist nunmal Gesetz und das interessiert da keine sau.
Würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen, und ob jemand schon mal Erfahrung hat mit dem Anwenden dieser Mustervorlage?
Das Problem an der Mustervorlage ist, dass dir keiner Erfahrungen damit geben kann. Wäre sie erfolgreich angewendet worden, dann wäre Cannabis keine verbotene Droge mehr. Die Mustervorlage hilft dir, die Gerichtsentscheidung bis vor das BVG zu bringen. Dort liegen bereits mindestens zwei Anträge (vom Richter Müller selbst) zur Entscheidung. Das BVG sitzt die Entscheidung derzeit entspannt aus. Was interessieren schon gerade mal zwei Strafverfahren... Könnten aber auch mehr sein, keiner weiß, wie viele dieser Anträge dort vorliegen. Zumindest sind diese Angeklagten in den jeweiligen Angelegenheiten bis zur Entscheidung des BVG keine verurteilten Straftäter.

Erst wenn wirklich ausreichend Anträge zur Entscheidung vorm BVG liegen, wird vermutlich ausreichend Druck auf dem BVG lasten, damit die endlich mal eine Entscheidung treffen.

Natürlich kann jeder Amts- oder Jugendrichter erst mal über die Vorlage lachen, er kann seine Entscheidung unabhängig davon treffen. Sein Urteil muss halt auch erst einmal angefochten werden. Die Frage ist halt, wie du weitergehst. Hast du die Motivation, Kraft, Finanzen, Unterstützung so einen Prozess über alle Instanzen durchzuziehen? Du kannst davon ausgehen, dass alle Instanzen unter dem BVG gegen dich urteilen werden.

Die meisten Angeklagten geben sich wahrscheinlich mit einem milden Urteil zufrieden, erfreut nicht ins Gefängnis zu müssen. Aber wenn du die Prozessbeteiligten später zumindest etwas ärgern willst, ohne gleich härtere Konsequenzen befürchten zu müssen, dann kannst du die Richtervorlage in ihrer Gänze während des Prozesses verlesen lassen. Das ist dein Recht, dauert Stunden und wird die zumindest etwas nerven. Dann hättest du zumindest eine kleine Genugtuung für den ungerechten Unbill der dir hier vom Staat angetan wird.
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