Fahrtüchtigkeitsprüfung nach der Leglisierung

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Der Irre Jug
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Fahrtüchtigkeitsprüfung nach der Leglisierung

Beitrag von Der Irre Jug »

Meine Frage: Wie wird nach der Legalisierung eine Verkehrskontrolle aussehen?

Wenn es einen Grenzwert für das Führen eines Kraftfahrzeuges gilt, wie wird dann eine Verkehrskontrolle aussehen? Soweit ich informiert bin, sind die derzeitigen Schnelltests, falls überhaupt, nicht gut geeignet, den fürs Gesetz so wichtigen Grenzwert genau festzustellen. Wenn also der Schnelltest positiv ist, weil ich 2 Stunden vorher bei stark konsumierden Kumpels war und ein, auch nur durch passiv Rauchen, erkennbarer Wert angezeigt wird, muss ich dann das Auto stehen lassen, mit auf die Wache gehen, mir Blut abnehmen lassen und evtl. 2-3 Tage warten muss, bis der Test ergibt, dass ich unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes bin?

Weil ich von unseren uniformierten Freunden in Blau, dazu genötigt wurde das Auto im Parkverbot abzustellen, ist es mittlerweile abgeschleppt, ich muss irgendwie, ohne PKW an den Stadtrand kommen, wo sich die PKW-Verwahranstalt befindet, dort bekomme ich das Auto natürlich erst wenn ich 2-400 € Abschleppkosten und Platzmiete bezahlt habe. Natürlich nur wenn ich keine Arbeitszeiten habe, die sich mit den Öffnungszeiten überschneiden??

Grüsse vom DIY
JEDE Prohibition fördert AKTIV organisierte Kriminalität!!

Also gehört JEDE Person, die aktive Prohibition unterstützt automatisch ins Gefängniss

Harry J. Anslinger
Leas
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Re: Fahrtüchtigkeitsprüfung nach der Leglisierung

Beitrag von Leas »

Ja genau so!
Klappt doch heute schon bei Alkohol und THC! Wird also auch in Zukunft funktionieren.
Bei der Erstlegalisierung wird wohl kaum der Minimalwert angehoben und im endeffekt ist der ja auch erstmal vollkommen in Ordnung. In den Niederlanden zahlst du schnell tausende Euro wenn du über 3mig pro Liter Blut bist. Da darfst du halt auch im endeffekt nach dem Konsum ~2 Tage kein Auto fahren!
JoMedic 64658
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Re: Fahrtüchtigkeitsprüfung nach der Leglisierung

Beitrag von JoMedic 64658 »

Das Problem ist doch offensichtlich, wie kommt es das eine MPU als eine Art
"Geeignetes Prozedere "angesehen wird um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten?
Die Ausarbeitung der Verkehrssicherheit in Form einer Verordnung ermöglichte eine Auslagerung an einzelne zuständige Fachminister aktuell der
Volker Wissing(konservativ+FDP Verbindungen zur Weinlobby) :o
Zur Historie: diese Krasse Ersatzbestrafung mit dem Verkehrsrecht gepaart mit der
-umgekehrten Beweißlast und der
-fehlenden rechtssicheren Aufzeichnungspflicht der Psychologengespräche bei der MPU
wurde 1997
durch den CSU Mann Eduard Lindner der damals Drogenbeauftragter der Bundesregierung war eingeführt.
Er ist sogar so krass korrupt das er jetzt Hausverbot im EU Parlament bekam, das muss man erst mal schaffen dort da sind fast alle in kleinere Beratungs-Dinger verwickelt,
nachdem er 122 EU Ratsmitglieder mit je 30 Mio. aus Ölgeld von Aserbaidschans/Alliev Diktator korrumpierte,
es gilt daher zu überprüfen was er vorher so getrieben hat.
Er war mitverantwortlich dafür, dass die Aufgabe der Überprüfung auffälliger Verkehrsteilnehmer von der Bundesanstalt f.Straßenwesen auf die gewinnorientierten Aktienkonzerne Tüv und Dekra übertragen wurde. Es fand eine Privatisierung von Staatsaufgaben statt, die CDU liebt sowas da springt immer fett was bei rum.
Andere MPU Markt Mitbewerber klagten kartellrechtlich dagegen
wegen politischer Vorteilsnahme und verloren,
weil es wohl eine Bedürfnisprüfung gegeben hätte und der Tüv,Dekra vorher die Technische Überprüfung auch schon innehatte. :roll:
Der springende Punkt ist das eine Rechtlich vorgeschriebene Aufsichtspflicht von Seitens der Innenministerien der Länder nicht stattfindet, Kunden die sich beschweren wollen werden zum Anbieter zurück verwießen.
Kunden die tatsächlich eine rechtssichere Aufzeichnungen beauftragen,
werden einfach immer als Kunden abgelehnt.
Man dreht sich im Kreis und kann aufgrund der Fehlenden Aufzeichnungen über die Begutachtungsdienstleistung also das was in der MPU gesprochen wurde,
aufgrund mangelnder Beweiße kein Gerichtsverfahren erfolgreich gegen Tüv gewinnen.
Das ist ein Skandal!
Beleg:
-https://www.firmenauto.de/mpu-adac-ford ... 61533.html
-https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... aktuelles/

(man ist Beweißpflichtig! wegen der umgedrehten Beweißlast die ursprünglich von den Nazis eingesetzt wurde um Juden zu diskriminieren)
Die FEV hat sogar drinstehen, dass bei Beauftragung durch den Kunden Aufzeichnungen rechtssicher anzufertigen sind in Ton oder Video, und nicht nur in Abschrift mit absichtlich ungenauer Ausformulierung. ;)

Der Mitschnitt des Psychologen-Gesprächs bei der MPU in Wort und/oder Bild war heuer im Rahmen des 48. Deutschen Verkehrsgerichtstags mit im Gespräch. Eine Einführung wurde abgelehnt. Es ist somit kein Rechstaatliches Verfahren sondern organisierter Betrug,
denn es werden weder die Fahrerlaubnissbehörden auf diesen Umstand hinweißen noch der Vorkursanbieter oder die Drogenberatungen und auch leider der DHV nicht!!!
Ein so künstlich erzeugter Hartz4 ler verursacht in 15Jahren Kosten von ca.151.200Euro regulär ohne EGV.Massnahmen mitgerechnet die zu 50 Prozent der Kreis und Stadt
sich teilen müssen, da die meisten (82%) außerstädtischen Jobs den Führerschein aber zur Berufsausübung erfordern sehe ich dies als vorsätzliche Steuergeldverschwendung mit erzeugter Altersarmut.Betroffene können somit beliebig oft und theoretisch komplett bis die 15 Jahresfrist herum ist, in Mpu Teilnehmerschaft gehalten werden. :oops: :evil:

Da die Gewinnabsichten etwas stockten machten geldgeile Toxikologen im Verklehrtsgerichtstag den Vorschlag die Messung der THV Metaboliten von wie in ganz Europa üblich von Gesammtblut zu Messung im Blutserum zu verändern, der Gesetzgeber hatte dies nicht explizit vorgeschrieben, damit konnten die Gewinne verdoppelt werden und die Nachweißdauer der Kiffer verlängerte sich auf bis zu 4 Wochen um eine Anordnung durch die Behörden zu bekommen.
Das war 2006. Umstellung und Anpassung der Messmethodik.
Das Trennen für Konsumenten wurde somit nocheinmal erschwert wobei eben dies zum Vorwurf gemacht wird um die Geeignetheit in Frage zu stellen.

Nun muss man sich schon Fragen, Warum wird da nichts publiziert oder Kampagne gemacht?
Der Witz ist ja dass Medikamente die eine Reale Gefahr sind , nicht zur Überprüfung führen, und auch schlicht ohne Substanzkonsum die Pappe entzogen werden darf, also nahezu willkürlich Existenzen vernichtet werden und das Legal.
Zur Geeignetheit des Mittels MPU:
Ein Gesetz muss geeignet erforderlich und angemessen bewertet nach aktuellem Wissenschaftlichem Stand sein um nicht illegal zu sein. :!:
Eine MPU mag bei Alkohol aufgrund der Selbstüberschätzenden Wirkung gepaart mit massiver Einschränkung der Motorischen Leistungsfähigkeit geeignet sein.
Nur wird hier nur der Aktive Rausch bestraft, Blutalkoholwert und bei der Mpu dann der Abbauwert Ethylgluconuorid(bis3Monate nachweißbar).
Es gibt eine Evidente Grundlage, es gibt eine belegte Gefahr und die Möglichkeit Süchtige ohne hinreichende Selbstkontrolle auszusortieren.

Bei Cannabis ist das alles nicht so, es gibt keine Evidenzgrundlage dafür, dass eine Mpu zu weniger Unfällen führt/Verkehrstotengeführt habe, das Gesetz dient offiziell der Gefahrenabwehr, bei Hanf gibt es keine belegbare Realgefahr, da nicht der Aktive Rausch zur Statistischen Erfassung führt und Konsumenten sich zu dicht eh nicht ins Auto setzen und zuden eher Defensiv fahren wenn sie breit wären.
Der Wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung hatte keine Grundlage für dieses Vorgehen.
Daher muss die Geeignetheit hinterfragt werden zudem die Angemessenheit um ein verletzen des Übermaßgebotes nicht zu haben.
-Ricarda Lang MdB bestätigte,
es gibt keine Evidenzgrundlage für MPU auf Publizierter Weiße, wie üblich.
-https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... wiessen-zu
-Normalerweiße muss ein Gesetz um nicht illegitim zu sein den Verhältnissmäßigkeitsgrundsatz zumindest erfüllen.Zielsetzung des Gesetz muss erreichbar sein,angemessen im Verhältnis sowie geeignet für den Zweck.
--https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... schaftlich
-https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... menten-und
-https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... erauschung
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Martin Mainz
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Re: Fahrtüchtigkeitsprüfung nach der Leglisierung

Beitrag von Martin Mainz »

Leas hat geschrieben: Mi 7. Sep 2022, 03:23 ... Bei der Erstlegalisierung wird wohl kaum der Minimalwert angehoben ...
Genau das ist aber gerade im Gespräch (von 1 auf 3 ng). Zur Zeit ist die Grenze bei 1ng im Blutserum. Als regelmäßiger Konsument (2-3 Joint am WE reichen da schon) bist du da auch nüchtern nach 14 Tagen Konsumpause noch drüber.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Der Irre Jug
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Re: Fahrtüchtigkeitsprüfung nach der Leglisierung

Beitrag von Der Irre Jug »

Das die strafrechtliche Verfolgung, nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht, ist klar. Aus "genug" eigener Erfahrung weiss ich dass erstaunlicherweise, bevorzugt langhaarige Männer, verdachtsunabhängig auf Drogen allgemein und auf Cannabisprodukte speziell kontrolliert wurden UND werden.

Nun will ich aber nach der Legalisierung ein aufrechter gesetzestreuer Bürger werden, ohne mir die Haare zu schneiden, ein teures Auto zu fahren und Anzug zu tragen (habe noch NIE erlebt, das Angehörige dieser Gruppe "verdachtsunabhängig" kontrolliert wurden). Das heisst, ich will nicht bei jeder Gelegenheit kontrolliert werden und dann solange ein Fahrverbot bekommen, bis ein Bluttest beweist, das ich mit 2.9 nm unter dem Grenzwert liege!

Des weiteren, wie kann ich als verantwortungsbewuster Bürger feststellen, das ich unter dem Grenzwert liege? Als regelmässiger Nutzer, muss ich dann jedesmal einen Bluttest machen um sicher zu gehen?



Ein weiteres Problem ist, dass ich, nachdem mir der Führerschein abgenommen wurde, mit der MPU geliebäugelt habe (weil ich damals noch davon ausgegangen bin, dass ich nach 15 führerscheinlosem Daseins, KEINE MPU abliefern muss), ich nach 12 Monaten Abstinenz beim Hausarzt einen Bluttest habe machen lassen, der, nach 3 Monaten Abstinenz, sogar höher, als der polizeiliche Angeordnete war!

Meine Erklärung:
an diesem Tag war es an die 30 Grad warm und ich bin mit dem Fahrrad 20 km, incl. 300 Höhenmeter, zum Test gefahren, was dazu führte, das sich meine Fettzellen entleert und das darin gebundene THC freigegeben haben.

Soweit so gut, aber wie kann ich -aktzeptabel- feststellen das ich vor Fahrantritt unter dem Grenzwert liege? Und wie wird das dann im Gesetz geregelt?

Und bitte keinen Vergleich mit Alkohol, da dessen Berechnung, nicht sehr kompliziert ist und er ausserdem, so schnell abgebaut wird, dass ich im Zweifelsfall einfach eine Stunde warte und dann sehr sicher sein kann.

Im Falle von THC bedeutet das doch, das ich im Zweifelsfall nach dem Genuss eines zusätzlichen Wochenend-Joints bei Freunden nur 3-4 Monate warten muss um sicher zu sein, das ich unterhalb des Grenzwertes bin.... ?
Oder ich mache einen Bluttest und vermeide anschliessend jede körperliche Tätigkeit um das im Fett gebundene THC nicht freizusetzen?

Und weiss jemand evtl. auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen dies Fragen einbezogen werden?

Viele ungeklärte Fragen. :-)

Gruss DIY
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Harry J. Anslinger
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