Schreiben an Drogenbeauftragter Blienert 2022

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freifahrt
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Schreiben an Drogenbeauftragter Blienert 2022

Beitrag von freifahrt »

Hatte am Donnerstag, 10.03.2022, dieses Schreiben an den Drogenbeauftragten gesandt:
Sehr geehrter Herr Bundesdrogenbeauftragter Blienert,

momentan haben Sie sicherlich eine Menge Zuschriften wegen einer anstehenden Cannabis-Legalisierung, denn auf Ihrer Internetseite sind ja leider keinerlei aktuelle Informationen darüber zu erhalten.

Mein jetziges Anliegen ist aber gar nicht Cannabis sondern die erst in diesem Jahrhundert massiv einsetzende Fehldifferenzierung bei der Bedeutung des Wortes Drogen.

Ende des letzten Jahrhunderts waren wir in einer vernünftigen Sichtweise schon einmal 10 Schritte weiter als heute bei der Differenzierung von „Droge“ - da wurden Alkohol und die anderen legalen Drogen zumindest als das bezeichnet was sie tatsächlich sind, nämlich Drogen wie alle anderen Drogen auch.

Wie will/soll/kann man sich denn sonst überhaupt Wertfrei vermitteln können bei einem Austausch in der Drogenproblematik?

Bisher in diesem Jahrhundert sind jedoch nur noch illegale Drogen als Droge betitelt/gemeint wenn öffentlich davon berichtet wird. 2008 versuchte mir mal ein Polizeipräsidium dieses zu erläutern indem es sich dahingehend äußerte: „Das ist Umgangssprachlich so gewollt, der normale Bürger müsse einfach verstehen können worum es geht und schließlich wüsste doch jeder normale Bürger das mit „Drogen“ natürlich die illegalen Drogen gemeint sind (kaum zu glauben?, kann ich Ihnen gerne raus suchen und zeigen).

Kommt man dann von den Polizisten zu den Staatsanwälten und Richtern wird dort aus „Drogen“ nun Rauschgift – klingt wohl einfach besser oder gefährlicher für den Bürger, welcher über solche Rauschgiftsachen dann so über Tagesschau bis Bildzeitung, im Einklang, informiert wird.

Abschließend zu dem kurz dargestellten Alltag möchte ich Sie jetzt eigentlich nur fragen ob Sie bemüht sein werden die Dinge notwendiger und vernünftiger Weise wieder zu differenzieren, also bemüht sein die Sachen einfach wieder beim Namen zu nennen?

Oder muss sich der Bürger jetzt darauf einstellen das zukünftig von Alkohol, Cannabis und Drogen in Deutschland berichtet wird?

Für eine kurze Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar und verbleibe,

mit freundlichem Gruß
freifahrt
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Re: Schreiben an Drogenbeauftragter Blienert 2022

Beitrag von freifahrt »

Meine Erinnerung vom 19.04.2022

Betreff: Mein Schreiben vom 10.03.2022
Datum: Tue, 19 Apr 2022 13:25:16 +0200
Von: <freifahrt@ewe.net>
An: drogenbeauftragter@bmg.bund.de

Sehr geehrter Herr Blienert,

leider habe ich von Ihnen nach jetzt fast 6 Wochen rein gar nichts auf mein obiges Schreiben vernehmen dürfen und bitte Sie daher nochmals um eine entsprechende Stellungnahme.

Mit freundlichem Gruß

Meine Erinnerung vom 29.04.2022:


Betreff: Mein Schreiben vom 10.03.2022 - Ihr Schweigen bis Heute
Datum: Fri, 29 Apr 2022 13:13:34 +0200
Von: <freifahrt@ewe.net>
An: drogenbeauftragter@bmg.bund.de

Sehr geehrter Herr Bundesdrogenbeauftragter Blienert,

nun sind schon 7 Wochen über das Land geschritten, aber eine Reaktion auf mein Schreiben vom 10.03.2022 habe ich von Ihnen immer noch nicht erhalten.

Mehr als meine Enttäuschung über Ihr Handeln ausdrücken bleibt mir so ja nicht.
Verantwortliches Handeln würde ich anders bezeichnen, aber jeder tut hoffentlich das was er kann.

Was bitte hindert Sie an einem Handeln?

Mit freundlichem Gruß

und am 01.05.2022 habe ich dann nochmals so erinnert:


Betreff: Die ewigen Drogenprobleme - zum Tag der Arbeit
Datum: Sun, 1 May 2022 14:57:45 +0200
Von: <freifahrt@ewe.net>
An: drogenbeauftragter@bmg.bund.de, mail@burkhard-blienert.de

Sehr geehrter Herr Drogenbeauftragter Blienert,

wie ich weiter mit wachsendem Bedauern feststellen muss, leben und Handeln Sie wie „die Vergangenheit“ bei der unveränderten Problematik, die seit bestehen der Bundesrepublik Deutschland unverändert von den Verantwortlichen ignoriert wird.

Das einzige was von Ihnen allgemein zu vernehmen ist, ist das Gespräche, Debatten, öffentliche Diskussionen stattfinden müssten, meiden aber offensichtlich jegliche Möglichkeit sich daran selber zu beteiligen – genauso „Verantwortlich“ wie alle ihre Vorgänger in dieser Postion.

Außerdem würden Sie das „ 4 Säulenprinzip“ voll unterstützen, sprich Sie erklären sich somit weiter einverstanden das Cannabis-Verbot auch strafrechtlich zu unterstützen.

Wo bitte sind Aktionen, Ergebnisse zu finden, mit denen Sie sichtlich beschäftigt sind?

Anliegend erhalten Sie 2 Schreiben (20.12.2004 und 18.05.2005) an die Drogenbeauftragte, die trotz etlicher Erinnerungen meinerseits, nie beantwortet wurden. Da die Umstände und Fragen in diesem Schreiben aber unverändert aktuell, möchte ich Sie daher mal um eine Stellungnahme, die ja bisher fast 20 Jahre „versäumt“ wurde, bitten und verbleibe,

mit freundlichem Gruß


1. Schreiben vom 20.12.2004:

----- Original Message -----
From: haenfling
To: Marion Caspers-Merk, MdB
Sent: Monday, December 20, 2004 2:49 PM
Subject: Cannabispropaganda - Handlungsunfähigkeit



Sehr geehrte Frau Caspers-Merk, sehr geehrte Damen und Herren!

Da ich meiner heutigen Tageszeitung wieder mal einen Propagandabericht über die sinkende Zahl der „Drogentoten“ (nach gewohnter Manie werden die Toten der legalen Drogen unterschlagen) entnehmen durfte, in welchem von Ihnen abschließend vor der Verharmlosung von Cannabis gewarnt wird, möchte ich Ihnen nochmals die Realität in Erinnerung rufen, da auch Sie eigentlich wissen sollten, dass noch nie ein Mensch an Cannabis gestorben ist.

Wie wollen oder können Sie überhaupt einen „normalen, vernünftigen Umgang“ bei der Thematik Cannabis erwarten, wenn Sie, dem entgegensprechend, dabei jegliche Sachlichkeit außer Acht lassen und auch auf Ehrlichkeit keinen Wert legen?

In Ihrem Schreiben vom 16.09.2003 teilten Sie mir folgendes mit:

„Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat im Oktober 2002 ein weiteres Forschungsprojekt zu dem Thema "Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis" in Auftrag gegeben. Ziel des Vorhabens ist die Aktualisierung der durch die aus dem Jahre 1997 gewonnenen Erkenntnisse, gleichzeitig sollen die Auswirkungen unterschiedlicher justizieller Sanktionen auf das Dogenkonsumverhalten untersucht werden. Sollte sich aus diesen oder aus sonstigen Erkenntnissen ergeben, dass die erforderliche Bundeseinheitlichkeit nicht mehr gewährleistet ist, so wird die Bundesregierung mit den Ländern Kontakt aufnehmen und die notwendigen Maßnahmen prüfen, um eine verfassungskonforme Rechtsanwendung sicher- bzw. wiederherzustellen.“

Nachdem die Fertigstellung dieser Studie erst für den April 2004, dann für den Oktober 2004 und nun für den Januar 2005 in Aussicht gestellt wurde, haben Sie trotz diverser, von Ihnen schlicht ignorierten, Rückfragen diesbezüglich, offensichtlich noch keinerlei Überlegungen angestellt, wie Sie denn nun in Kürze tatsächlich eine verfassungskonforme Rechtsanwendung wiederherstellen wollen.

Auch „sonstige Erkenntnisse“, wie z.B. das Gutachten zur Normenkontrollklage des AG Bernau oder der „Cannabisreport 2002“ in dem festgestellt wird: „Cannabis hat bei durchschnittlichem Konsum keinen klinisch relevanten Effekt auf irgendwelche Teile des menschlichen Organismus, außer den Lungen“, wurden von Ihnen ebenfalls nicht ernst genommen, denn Änderungen in der Problematik haben auch diese Erkenntnisse sichtlich nicht hervorgebracht.

Obwohl Ihr Motto vorgeblich lautet: „Probleme schnell erkennen und unverzüglich Lösungsstrategien entwickeln - das ist die Leitlinie der Drogenpolitik der Bundesregierung“, ist von diesem „Spruch“ in der Realität leider nichts zu bemerken, denn die Cannabisproblematik besteht, nach wie vor, unverändert bzw. nimmt hier die bald hysterische, unsachliche, undifferenzierte „Verteufelung“ sogar weiter zu.

Traurig nur, dass solch „hohle Sprüche“ immer noch über den Menschen- und Verfassungsrechten in Deutschland stehen, diese sogar einfach aushebeln können und dafür einige Millionen, weiterhin willkürlich betroffene Bürger, bei der Problematik, einer „Hetzjagd“ ausgesetzt sind, was „mit aller Gewalt“ von Ihnen nicht wahrgenommen werden soll.

Verstehen Sie solch durchsichtige Machenschaften etwa als ehrlichen Umgang mit der Thematik oder gar Aufklärung?

So möchte ich Sie fragen ob im nächsten Jahr dem Recht und der Gerechtigkeit mehr Aufmerksamkeit von Ihnen gewidmet wird oder soll auch dann die „bewährte Volksverdummung“ der letzten Jahrzehnte bei dem Thema, wie das jetzt bald verstrichene Jahr aufzeigt, fortgesetzt werden?

Mit freundlichem Gruß
_________________________________________________________________________________

2. Schreiben vom 19.05.2005:

To: Marion Caspers-Merk, MdB
Sent: Thursday, May 19, 2005 2:55 PM
Subject: Drogen- und Suchtbericht Mai 2005



Sehr geehrte Frau Bundesdrogenbeauftragte Caspers-Merk,

nachdem gestern von Ihnen der "neue" Drogen- und Suchtbericht Mai 2005 vorgestellt wurde, in dem Sie sich abermals ob Ihrer "erfolgreichen" Drogenpolitik und der sinkenden Zahl von Drogentoten selbstbeweihräuchern, möchte ich doch ein paar Punkte dieser "Broschüre", aufgreifen.

„Alarmierend ist hingegen vor allem der steigende Konsum von Cannabis unter Jugendlichen – ein Trend, der sich überall in Europa findet. Bereits in der Altersgruppe der 12- bis 15-Jährigen haben 7 % der Jugendlichen in Deutschland Erfahrung mit dem Konsum von Cannabis. Unter den 18- bis 25-Jährigen hat jeder fünfte Jugendliche im letzten Jahr Cannabis konsumiert.“

Ein wahres Armutszeugnis, dass Sie den steigenden Cannabiskonsum unter Jugendlichen weiterhin als alarmierend bezeichnen, eine nun bereits schon seit etlichen Jahren unveränderte Aussage. Die Mittel und Werkzeuge, die von Ihnen zur Regelung dieser Problematik eingesetzt werden sind aber ebenso seit etlichen Jahren unverändert und von Nichts ändert sich nun mal Nichts, das sollte auch Ihnen bewusst sein, man muss sich schon etwas bemühen, wenn man etwas ändern will. Anstatt einmal zu bemerken, dass die von Ihnen favorisierten und angepriesenen Mittel, auch nach Jahrzehnten des erfolglosen Einsatzes, keine Änderung der Problematik gebracht haben bzw. diese sogar kontraproduktiv wirken, plädieren Sie unverantwortlicher Weise immer noch mit einem vorzuziehenden, unlogischen, unmenschlichen Diktat und entmündigen dadurch lieber den Bürger. So haben Sie ja sichtlich auch absolut keinerlei  Bedenken mittlerweile 20 % der jungen Erwachsenen in unserem Lande zu diskriminieren, kriminalisieren und einer Strafverfolgung wegen Cannabis auszusetzen, sogar entgegen unserer Verfassungsrechtssprechung.

„Auch die Anzahl derjenigen, die wegen ihres Cannabiskonsums eine Beratungsstelle aufsuchen, ist deutlich gestiegen.“

Ein doch wohl selbsterklärender Umstand, bei der an den Tag gelegten Hysterie und Unsachlichkeit mit dem das Thema in der Regel immer noch behandelt wird, insbesondere bei den regelrechten Hetzjagden auf mögliche Cannabiskonsumenten, die in den letzten Jahren zudem äußerst verstärkt stattfinden.

„Cannabis ist nicht harmlos – hier fehlt es an einer Diskussion der Risiken, an der sich die ganze Gesellschaft beteiligt. Auch deshalb ist Cannabis im diesjährigen Drogen- und Suchtbericht einer der Schwerpunkte.“

Schade, dass scheinheilige Lügen keine Pickel machen, denn Sie „fordern“ hier etwas wozu Sie selber gar nicht bereit sind, wie meine 37. Bitte vom 13.05.2005 wegen einer Beantwortung meiner immer noch unbeantworteten Rückfragen vom 26.04.2004, zum Drogen- und Suchtbericht April 2004, unter anderem beweisen. Außerdem ist Cannabis nicht, wie Sie behaupten wollen, nur in diesem Jahr „einer“ der Schwerpunkte, sondern er war es bereits auch schon die vergangen Jahrzehnte, was sich leicht nachvollziehen lässt, wenn man sich denn überhaupt ernsthaft mit der Thematik beschäftigt.

„Die Bewältigung dieser Aufgabe ist aber nicht nur eine Angelegenheit der Strafverfolgungsbehörden. Gefragt ist vielmehr die ganze Gesellschaft – eine Gesellschaft, in der „Gut-drauf-sein“ zum guten Ton gehört und nicht hingesehen wird, ob der Konsum von Drogen mit im Spiel ist.“

Diese Aussage kann ich ausnahmsweise einmal unterstützen, nur haben Sie sich dabei offensichtlich selbst aus den Augen verloren, denn als Bundesdrogenbeauftragte ist es ebenso Ihre Angelegenheit, welche von Ihnen aber bald tatenlos den Strafverfolgungsbehörden überlassen wird und Sie dieses „Treiben“ nur noch durch bestätigende Propaganda unterstützten. Sie bemerken da aber schon ganz richtig, dass es sich hier im Grunde um ein Problem mit der Gesellschaft und nicht um ein Problem mit den Drogen handelt.

Allein schon wieder die ständige Fehldifferenzierung zwischen Alkohol und Drogen in der Broschüre, heute sollte doch wirklich jeder "Blödmann" wissen, dass Alkohol eine Droge ist, deckt die hier weiterhin volksverhetzende Tendenz bei der Befassung und den gegebenen, bzw. verschwiegenen Informationen mit der Materie auf.

Wie vereinbaren Sie denn überhaupt die in diesem Jahr stattfindende Hetze gegen die Tabakraucher, mit der von der Bundesregierung geführten Klage, gegen das EU-Tabakwerbeverbot, beim Europäischen Gerichtshof? Oder warum fanden immer noch keine sichtlichen Überlegungen wegen eines Fernsehwerbeverbotes für die tödliche Droge Alkohol statt, mit der wir rund um die Uhr berieselt werden?

Abschließend sei noch gesagt, dass des leider gravierend ins Auge fällt, wie Sie immer noch bemüht sind die negativen Auswirkungen der Droge Alkohol zu verharmlosen. In der Broschüre heißt es dazu:

„Es wird geschätzt, dass über 42.000 Todesfälle jährlich zulasten des Alkoholkonsums gehen.“

Im Gegensatz zu Ihrer verharmlosenden Aussage sprach jedoch ein Bericht der Weltgesundheitsorganisation bereits im Frühjahr 2004 von ca. 73.000 Toten p.a. in Deutschland wegen des Missbrauchs der Droge Alkohol.

Mit freundlichem Gruß
freifahrt
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Re: Schreiben an Drogenbeauftragter Blienert 2022

Beitrag von freifahrt »

Nach zwei weiteren Erinnerungen (mit Fakten und Fragen, erspare ich hier, erhielt ich am 19.07.2022 dieses Schreiben vom Bundesdrogenbeauftragten:

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie Ihren Unmut über die derzeitige Cannabisdebatte äußern.

Die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Eigenkonsumenten ist etwas, wofür ich mich seit Jahren einsetze. Im Juni fand ein großer Konsultationsprozess einschließlich eines öffentlichen internationalen Hearing statt, in denen Ländern, die bereits eine liberale Cannabispolitik eingeführt haben oder planen, von ihren bisherigen Erfahrungen und Plänen berichtet haben. Die Inhalte und Ergebnisse dieser Konsultationen, an denen mehr als 200 Experten und Expertinnen teilgenommen haben, gilt es nun auszuwerten und darauf basierend ein Gesetz zu entwerfen, das den Anbau, den Verkauf, etwaige Obergrenzen und noch vieles mehr regelt.

Sie merken, ich schreibe „etwaige“ Obergrenzen. Wie ich bereits im Gespräch mit der Welt am Sonntag, sagte: Man müsse darüber diskutieren. Die Befürworter sowie die Gegner von Obergrenzen haben gute Argumente.
Eine abschließende Entscheidung ist hierüber noch nicht gefallen.
Mit freundlichen Grüßen
 
Burkhard Blienert
Beauftragter der Bundesregierung
für Sucht- und Drogenfragen
freifahrt
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Re: Schreiben an Drogenbeauftragter Blienert 2022

Beitrag von freifahrt »

Am 20.07.2022 schrieb ich zurück:
Sehr geehrter Bundesdrogenbeauftragter Herr Blienert,

nett, dass Sie sich jetzt nach über 4 Monaten, tatsächlich einmal zurückmelden.

Wie Sie sehen schreibe ich Sie erneut wegen der von Ihnen ständig geforderten und erwähnten Debatten an, denn diese finden in der Öffentlichkeit nach wie vor nicht statt! Insofern haben Sie mich wohl missverstanden, denn ich äußerte mich nicht zu meinen Unmut über die derzeitige Cannabisdebatte, sonder ich äußerte meinen Unmut darüber, dass diese Debatte immer noch boykottiert wird oder gar nicht stattfindet!

Bei Ihrem sogenannten „Konsultationsprozess“ wurden doch wohl fast ausschließlich Leute geladen/gehört die bislang mit den Problemen und Schwierigkeiten in der Thematik befasst waren. Beispiele bzw. Informationen von und über andere Länder gibt es nun schon seit einigen Jahrzehnten – sollten Sie doch eigentlich bemerkt haben, falls Sie sich wie angegeben tatsächlich seit Jahren für „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Eigenkonsumenten“ einsetzen.

Warum Herr Blienert sind Sie nicht wenigstens einmal konkret auf die erwähnten Fakten und geschilderten Umstände in meinem Schreiben eingegangen?

Es stört Sie beim „allgemeinen Umgang“ mit Cannabis also nur die „unkontrollierte Abgabe“ aber die Verfassungs- und Menschenrechte, die Verhältnismäßigkeiten, die dort schon seit Jahrzehnten mit Füßen getreten werden sind Ihnen offensichtlich vollkommen gleichgültig?

Abschließend möchte ich Sie doch noch um kurze Auskunft bitten worin denn heute tatsächlich die Gefahren die vorgeblich von Cannabis ausgehen liegen sollen und warum es nicht einfach ersatzlos aus der Anlage des Betäubungsmittelgesetzes gestrichen werden sollte?

Mit freundlichem Gruß


Da bis zum 23.08.2022 nichts weiter passierte schrieb ich also erneut:

Sehr geehrte Herr Bundesdrogenbeauftragter Blienert,

nach Ihrem „ersten Zeichen“, das über 4 Monaten nachdem ich Sie um Auskünfte bat, von Ihnen am 19.07.2022 erfolgte, ist bei Ihnen ja offensichtlich schon wieder das „große Schweigen“, die Ignoranz, federführend, weshalb ich Sie hiermit an sämtliche an Sie gerichteten unbeantworteten Fragen erinnern muss.

Sind Sie nun Bundesdrogenbeauftragter und für Sachgebiet zuständig?, dann handeln Sie doch bitte endlich entsprechend!

Dank Ihrer Untätigkeit dürften in diesem Jahr mittlerweile wieder weiter über 130.000 Bürger ein unnötiges Strafverfahren erhalten haben, wegen eines Cannabis-Eigenkonsumdeliktes! Von den weiteren Diskriminierungen und Verhetzungen mal ganz abgesehen (von wegen Alkohol und/oder Drogen) abgesehen.

Und Sie Herr Blienert, sind hauptsächlich immer noch damit beschäftigt und anscheinend überzeugt, die Bevölkerung vor den „Gefahren“ von Cannabis warnen zu müssen! Dabei möchten Sie dann wohl generell auf die gesundheitlichen Gefahren, die vielleicht von Cannabis ausgehen könnten, hinweisen. Die viel größere Gefahr bei Cannabis ist jedoch die ideologische, pauschale Verfolgung der Cannabis-Konsumenten, die von Ihnen noch nie erwähnt wurde.

Gerade wurde z. Bsp. die Kartoffel zur „Giftpflanze“ des Jahres gewählt, denn wie auch sicher Sie wissen, die Kartoffel kann tödlich sein! Halten Sie es für notwendig nun auch für die tödliche Kartoffel ein „Kartoffelkontrollgesetz“ zu machen?

Die letzten Zahlen der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren geben zum tödlichen Rauschgift Alkohol an:

„3.200 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und unter 15 Jahren wurden 2019 wegen einer Alkoholvergiftung stationär behandelt. Damit stieg die Anzahl um 8,1 % zum Vorjahr.“
Bei natürlichem Cannabis gab und gibt es so etwas nicht!

Außerdem sterben an der tödlichen Droge Alkohol jeden Tag über 200 Personen in Deutschland!

Durch natürliches Cannabis gab es noch nie auf der Welt einen Todesfall zu verzeichnen!
Ein Alkoholkontrollgesetz, wegen der schwerwiegenden gesellschaftlichen Schäden durch die Droge Alkohol haben Sie meines Wissens jedoch ebenfalls noch nie gefordert!

Die lebende Doppelmoral bei den Drogen, die tägliche Drogenpropaganda muss doch einmal ein Ende finden, aber Ihnen Herr Bundesdrogenbeauftragter scheinen diese eingesetzten „Bevölkerungsspaltenden Mittel“ ja nicht einmal aufzufallen, bekannt zu sein oder im Gegenteil scheinen Ihnen diese alten Umstände sogar ganz recht zu sein.

Mit freundlichem Gruß
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