Geringe Menge zur Weitergabe

Entkriminalisierung und gemeinschaftlicher Anbau sind nur ein Zwischenschritt: aber wohin?
pepre
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von pepre »

Martin Mainz hat geschrieben: Mi 25. Mai 2022, 23:19 ... Das gibt sich, je mehr Details sich im Laufe der Zeit ergeben. ...
Wie wahr!

Generelle Regel für alles: je genauer man hinsieht, desto komplizierter wird es.

Die Kunst ist: die Grenze erkennen, ab der eine praktikable Lösung vorliegt. (Die dann eben nicht jedes Detail abdeckt.)

Diese Regel ermöglicht den Widersachern aber leider auch die Taktik, die Diskussion ins Endlose zu verlängern, — sofern man keinen unmißverständlichen Schlußpunkt setzt.
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FraFraFrankenstein
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Nach den ersten Entwürfen des BMG zufolge wäre eine Weitergabe auch an Erwachsene nicht erlaubt.

Jeder müsste sich selbst in ein Fachgeschäft begeben, um etwas zu bekommen. Mitbringen verboten.

FraFra
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
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Martin Mainz
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Martin Mainz »

Wo liest du das? Verschenken ist möglich, dagegen habe ich nichts gefunden im Eckpunktepapier. Abgabe an U18 natürlich nicht.
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FraFraFrankenstein
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Martin Mainz hat geschrieben: Mi 26. Okt 2022, 21:38 Wo liest du das? Verschenken ist möglich, dagegen habe ich nichts gefunden im Eckpunktepapier. Abgabe an U18 natürlich nicht.

Weitergabe an Dritte ist verboten. Macht eigentlich auch Sinn, wenn man das Volk vor allen Schäden bewahren möchte. Es geht dabei um die individuelle Beratung. Wenn du jemandem etwas mitbringst, kannst du ihm die Beratung ja nicht auch mitbringen. Ist schon logisch.

14. Pro Erwerbsvorgang darf
lediglich eine Höchsterwerbsmenge pro Person entsprechend der maximalen Eigenbesitzmenge ab-
gegeben werden, wobei keine Abgabe für Dritte erfolgen darf.
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Martin Mainz
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Martin Mainz »

Das gekaufte Zeug, aber den Eigenanbau kann man sicher teilen. Wobei CSCs für Karl ja scheinbar nicht mehr auf dem Programm stehen.
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FraFraFrankenstein
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Martin Mainz hat geschrieben: Do 27. Okt 2022, 00:56 Das gekaufte Zeug, aber den Eigenanbau kann man sicher teilen. Wobei CSCs für Karl ja scheinbar nicht mehr auf dem Programm stehen.
Das würde ich so nicht sehen. Es steht wohl unter dem Label "Eigenanbau", ohne noch explizit genannt zu werden. Also Eigenanbau und CSC erlaubt. Ist jetzt so meine Interpretation.

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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Greenoklast »

hab ich das richtig verstanden. Unter 30 Ggramm von dem Zeug ist dann irgendwann mal erlaubt und man darf 3 (!) Pflanzen besitzen?
Ich ziehe doch schon aus einer Pflanze über 30 Gramm, wenn ich nur 3 besitzen darf. Ist ja dann viel Platz im Growroom. ... Ich halte das alles für total bescheuert. ^^ :) So wurde das gestern jedenfalls im TV gesagt.

Ah ja und die Kinder. ... Die kommen ja dann laut Ärzteverband leicht an das Grünzeug aus der Hölle. ATM. ballern die sich ja mit Alk weg. Das scheint den Ärzten egal zu sein.

Zum Glück geht mir die Legalisierung am Ar... vorbei. Kompletter Kasperkram, den man getrost ignorieren kann. (Imo) :D
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Cookie »

Nein, du darfst 20/30g einkaufen, aber was du von 3 Pflanzen erntest, ist "etwas anderes" und deins. Seien es 300g oder mehr... damit dealen bleibt verboten, aber Weitergabe an Dritte über 18 scheint erlaubt (wir reden aber noch nicht vom Gesetz).
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Martin Mainz
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Martin Mainz »

FraFraFrankenstein hat geschrieben: Do 27. Okt 2022, 10:12 ... Also Eigenanbau und CSC erlaubt. Ist jetzt so meine Interpretation.
Nein. Auf der BPK wurden CSC ausdrücklich angesprochen und verneint.
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Cookie »

Martin Mainz hat geschrieben: Do 27. Okt 2022, 14:34 Auf der BPK wurden CSC ausdrücklich angesprochen und verneint.
Nicht verneint, sondern als "offen" gekennzeichnet.
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FraFraFrankenstein
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Um die Diskussion wieder auf die geringe Menge zur Weitergabe zu lenken:

Ich denke es ist nur verboten jemandem aus dem Laden etwas mitzubringen, was ich auch verstehen würde.

Allerdings sollte es legal sein auch mal 20 Gramm zu verschenken, oder einen Joint an einen Erwachsenen weiterzureichen. Falls nicht, muss das noch nachgebessert werden.

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FraFraFrankenstein
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Im Hinblick auf eine Europaweite Regulierung von Cannabis für den Privatgebrauch kommt die Geringe Menge wieder auf den Tisch.

Wir sollten zusammen mit den anderen Ländern, die auch legalisieren wollen eine europäische Freimenge von 100 Gramm pro erwachsener Person fordern!

Wenn es Länder in Europa gibt, bei denen es legal oder entkriminalisiert ist, kann man sowas auch auf europäischer Ebene fordern! Einzelne Länder können es dann immernoch kriminalisieren, wenn sie unbedingt wollen. Es ist sozusagen nur dort gültig, wo legalisiert wurde.

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bad guy
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von bad guy »

100g ist gut, das kann man sich gut merken.
Purple-Hoover
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Purple-Hoover »

100g finde ich auch gut.
100g THC wohlgemerkt, darum geht es ja im Großen und Ganzen.

Weedige Grüße
Meiner Meinung nach hat die Einnahme berauschender Substanzen einen positiven Anteil an der Evolution der Lebewesen.
Purple-Hoover
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Purple-Hoover »

Okay- ich habe den Begriff Höchstmenge mit der geringen Menge, die straffrei bleibt, so wie es jetzt noch angewendet wird, gleichgesetzt.

Ich meinte das nicht in Bezug auf Isolate, sondern als %-Anteil des THC an der Gesamtmenge im Pflanzenteil.
Wenn also nach dieser, meinem Verständnis nach, erlaubten Höchstmenge, ausgegangen wird- kommt es halt zu folgender Situation: Bei der Legalisierung von THC-haltigen Cannabisprodukten, wie z.B. Purple Haze, kauft man im Fachhandel z.B. getrocknete Blüten mit einem bestimmten THC-Gehalt. Restfeuchtigkeit und alles weitere außer THC fällt nicht unter den Legalisierungsansatz. ODER?
Die unterschiedlichen Hanfsorten aka Cannabissorten/ Strains/ Dope-sorten haben halt einen unterschiedlichen THC-Gehalt.
Auch heutzutage wird bei Raid and Bust im Labor der THC-Wert ermittelt.

THC-haltige Grüße
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Purple-Hoover
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Purple-Hoover »

Ja, ich verstehe, was Du meinst.

Andererseits meine ich wirklich, es wird im Falle der Legalisierung sinnvoll, den THC Gehalt klar zu benennen.
In den klassischen Sorten gibt es vermutlich eine Verteilung/ Bandbreite, allein bei Blüten, von 15%- 35% THC. Es gibt auch weniger gehaltvolle Sorten und klar, auch die, rauf bis 42% plus.

Edibles sind bisher raus aus der Betrachtung, leider! Erstmal.
Meiner Meinung nach hat die Einnahme berauschender Substanzen einen positiven Anteil an der Evolution der Lebewesen.
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Tictak
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Tictak »

Wenn die Geringe Menge zur Weitergabe der Menge Gras oder Hasch entspricht, die man mit sich führen darf, dann sollte diese Menge bei 400 Gramm pro Person liegen.

Tic
Das Gehirn reift bis zum 20. Lebensjahr. Zitat aus Rauschmittelkonsum_im_Jugendalter.pdf von DHS aus 2018
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Freno »

Die geringfügige Menge, die man straffrei weitergeben dürfen soll, beschränkt sich nach dem bekannt gewordenen Regierungsentwurf auf 1 Konsumeinheit, die man zum sofortigen Konsum weitergeben darf - den joint, bong, shillum oder was weiß ich "rüberreichen". Ansonsten ist jede, auch unentgeltliche, Weitergabe nach wie vor strafbar, wohingegen der Besitz, die Einfuhr und der Erwerb von bis zu 25 g straffrei gestellt werden sollen.

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Tictak
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Tictak »

Freno hat geschrieben: Di 16. Mai 2023, 23:01 Die geringfügige Menge, die man straffrei weitergeben dürfen soll, beschränkt sich nach dem bekannt gewordenen Regierungsentwurf auf 1 Konsumeinheit, die man zum sofortigen Konsum weitergeben darf - den joint, bong, shillum oder was weiß ich "rüberreichen". Ansonsten ist jede, auch unentgeltliche, Weitergabe nach wie vor strafbar, wohingegen der Besitz, die Einfuhr und der Erwerb von bis zu 25 g straffrei gestellt werden sollen.

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Der Gesetzentwurf ist noch total unausgereift und wird so nicht kommen. Cannabis ist kein Plutonium.
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