Hier ein kleiner Email-Wechsel zwischen einer dieser Apotheken, die keine Preislisteneinsicht gewähren, dem Bfarm und mir.:
Apotheke:
ich:wenn Sie bei uns auf der Homepage registriert sind und einmalig ein Rezept eingelöst haben, können Sie nach Zahlungseingang die Preise online einsehen.
Gerne können Sie mir für eine Preisauskunft ein paar Sorten nennen, die Sie interessieren. Die Verfügbarkeit können Sie unserer Homepage entnehmen.
Apotheke:meine Enscheidung, wofür ich mich interessiere, hängt maßgeblich am Preis da ich Selbstzahler bin. Also ohne Preise die ich einsehen kann, bevor ich mich entscheide, kann ich ihnen nicht sagen, wofür ich mich interessiere. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Es macht ehrlich gesagt auch keinen seriösen Eindruck, daß sie daraus so ein Geheimnis machen und ich ihnen die Preise einzeln entlocken soll.
Als Kunde möchte möglichst komfortabel die Preise vergleichen, bevor ich eine Bestellung tätige. Oder kaufen sie blind ein, bzw. erfragen bei jedem Händler einzeln die Preise vor ihrem Einkauf? Das macht so für mich als selbst zahlender Patient absolut keinen Sinn mich auf so etwas einzulassen, denn zu verschenken habe ich auch nichts, wie sie sich denken können und der Zeitaufwand einer Bestellung wird damit zu hoch.
Konnte mich mit dieser Antwort nicht zufrieden geben und habe dem Bfarm mal geschrieben um herauszufinden ob das passt:Ihr Punkt ist natürlich vollkommen verständlich. Jedoch möchte ich Sie über den Hintergrund informieren, da diese "Geheimtuerei" nicht uns zu verschulden ist.
Gesetztlich ist es Anbietern wie uns untersagt, die Preise für Cannabisblüten und -extrakte für die Öffentlichkeit online stehen zu haben. Der einzige Weg, diese Regelung zu umgehen ist, dass wir individuell die Zugänge für Bestandskunden freischalten können.
Diesen geringen Aufwand muss man also nur vor der ersten Bestellung aufbringen. Danach hat man online Einsicht in die Preise. Es handelt sich immerhin um gesetzlich streng geregelte Betäubungsmittel.
Bfarm Antwort:Ist diese Aussage korrekt?
Ich werde somit von der Apotheke genötigt eine Bestellung zu tätigen, BEVOR ich Preislisteneinsicht habe. Dies finde ich nicht in Ordnung als Patient und sollte wenn möglich geändert werden. Einen Account zur Preislisteneinsicht sollte man als Patient auch ohne eine direkte Bestellung eröffnen können um sich den günstigsten Anbieter suchen zu können.
OK, BtmG also:https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__14.htmlvielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bitten um Verständnis, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weder zur Preisbildung von Arzneimitteln noch zu den Informationsinhalten Dritter auf ihren Webseiten eine Einschätzung abgeben kann. Die rechtliche Prüfung entsprechender gesetzlicher Regelungen gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben des BfArM.
Die Preisbildung für rezeptpflichtige Arzneimittel (dazu zählen auch Betäubungsmittel) unterliegt in Deutschland verbindlichen gesetzlichen Vorgaben, die gewährleisten sollen, dass bundesweit ein einheitlicher Abgabepreis für diese Arzneimittel in allen öffentlichen Apotheken vorgegeben ist. Betäubungsmittelrechtliche Regelungen hierzu bestehen nicht. Bei der Weitergabe von Informationen zu verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln außerhalb der medizinisch-pharmazeutischen Fachkreise ist generell das strikte Werbeverbot nach § 14 Betäubungsmittelgesetz zu beachten.
Sind Preisangaben schon Werbung? Es gibt doch auch eine Preisangabenverordnung?
wie ihr seht bin ich etwas verwirrt und wäre nett wenn mir jemand sagen kann, ob das Vorgehen der Apotheken so ok ist , oder ob die nur das BtmG vorschieben?§ 10 Preisangaben im Handel (4): Wer Waren nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen anbietet, hat diese Waren durch unmittelbare Angabe der Preise bei den Abbildungen oder Beschreibungen der Waren oder in Preisverzeichnissen, die mit den Katalogen oder Warenlisten im Zusammenhang
stehen, auszuzeichnen.
die Aussage des Bfarm ist auch nicht korrekt, daß die Preise für Medikamente verbindlich und überall gleich sind und auch nicht alle Apotheken machen so eine Geheimnistuerei und geben einem erst Preisauskunft bei Rezepteinlösung.
Bei manchem reicht es höflich nachzufragen um Einsicht in die Preise zu bekommen und andere wiederum blocken und berufen sich auf das Werbeverbot nach § 14 Betäubungsmittelgesetz.
Frage: Sind Preisangaben schon Werbung, auch wenn sie erst nach einem Login möglich sind? Und warum werde ich als Patient genötigt ein Rezept einzulösen/Bestellung aufzugeben, nur um einen Account zu erstellen um Preise einsehen zu können? Irgendwie beisst sich an dieser Stelle das BtmG mit der Preisangabenverordnung, oder die Apotheker machen teilweise Unsinn.
Wenn ich Recht habe und das irgendwie nicht passt, wäre es toll wenn der DHV sich dem mal annehmen könnte.Danke.
Ansonsten, sorry für den Roman, aber das lässt mir kein Ruhe und bestimmt einigen anderen auch nicht.