So funktioniert das aber nicht. Die EU-Kommission ist nicht verpflichtet sich irgendetwas herunterzuladen, um es zu prüfen. Der Gesundheitsminister ist in der Pflicht zu liefern, und zwar vollständig. Es handelt sich um eine Interpretation des möglichen Rechts, da reicht nicht die Vorlage von Eckpunkten. Die Interpretation durch die Anwälte fehlt.Wurlitzer1920 hat geschrieben: ↑Mo 14. Nov 2022, 16:46
Möglicherweise hatte sich die EU-Kommission das Eckpunktepapier schon selbst besorgt.
Habe ich auch gemacht, war/ist ja frei zugänglich...
FraFra