Cannabis & Universität

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kitzfrola
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Cannabis & Universität

Beitrag von kitzfrola »

Hallo,

ich bin absoluter Rechtslaie und habe Mal eine (wahrscheinlich triviale) Frage.
Ist es für eine Universität möglich, mich (wenn zB bei einem Drogentest oder bei einer Studie bzw. Blutspende THC oder Abbauprodukte in meinem Blut / Urin / Haar gefunden werden) zu exmatrikulieren (aufgrund des Gesetzverstoßes).

Vielen Dank für die Antworten.
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FraFraFrankenstein
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Re: Cannabis & Universität

Beitrag von FraFraFrankenstein »

kitzfrola hat geschrieben: Do 20. Apr 2023, 18:55 Hallo,

ich bin absoluter Rechtslaie und habe Mal eine (wahrscheinlich triviale) Frage.
Ist es für eine Universität möglich, mich (wenn zB bei einem Drogentest oder bei einer Studie bzw. Blutspende THC oder Abbauprodukte in meinem Blut / Urin / Haar gefunden werden) zu exmatrikulieren (aufgrund des Gesetzverstoßes).

Vielen Dank für die Antworten.
Hallo kitzfrola, ich bin selbst kein Anwalt, aber ich kann zumindest sagen, dass eine Blutspende kein Problem sein sollte. Du müsstest dem Arzt Auskunft über deinen letzten Konsum geben und er würde entscheiden, ob er dich zur Blutspende zulässt. Es gilt auf jeden Fall die ärztliche Schweigepflicht!

Anders sähe das natürlich noch bei einer Blutprobe aus, die von einem Richter bei einer Verkehrskontrolle angeordnet würde. Noch, weil der Besitz geringer Mengen gerade entkriminalisiert werden. Danach gäbe es keine Probleme mehr für dich. Der Konsum selbst ist nicht strafbar, aber der unterstellte Besitz von Drogen schon.

Ich weiß auch nicht, ob Universitäten bei festgestellten Straftaten exmatrikulieren können. Da müsste man wohl die Bestimmungen der Universität mal durchlesen. Da kenne ich mich nicht aus, halte es aber eher für höchst unwahrscheinlich, dass es sowas gibt.
Angst vor einer Karriere beim Fernsehen oder den Städtischen Werken? :lol:
Es gab schon viele Studienabbrecher, die dann besonderen Erfolg im Leben hatten, weil sie etwas taten, was sie wirklich interessiert hat. :geek:

Solltest du unter besonders starken Ängsten leiden, dann wäre Cannabis jedenfalls nichts für dich, da es besonders lange nachweisbar ist. Ich kann dir nichts empfehlen, aber es ist nie verkehrt sich über Substanzen zu informieren.

FraFra
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
Freno
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Re: Cannabis & Universität

Beitrag von Freno »

Als "Rechtsanwalt a.D." halte ich die Wahrscheinlichkeit, daß ein Cannabis-Nachweis, der wie auch immer, zur Kenntnis der Universität gelangt ist, zur Exmatrikulation führen könnte, für sehr gering.

Mit Hochschul-Recht habe ich mich nie befasst (obschon ich mal "Assi" gewesen war), aber es verhält sich zB so, daß ein Beamter nur dann "ausserordentlich" entlassen werden kann, wenn gegen ihn eine Freiheitstrafe von mehr als 1 Jahr rechtskräftig ausgesprochen wird. Als ich mein 1. Staatsexamen abgelegt habe - 1992 - durfte ich keine Freiheitstrafe von mehr als 6 Monaten in meinem Führungszeugnis haben (ich hatte eh keine).

Man setze diese Strafrahmen mal in Relation zu den Status-Einbußen - ich glaube von daher kaum, daß eine strafrechtliche Sanktion wegen Cannabis, die unterhalb von 6 Monaten von Freiheitsstrafe auf Bewährung bleibt, zu einer Exmatrikulation führen könnte.

Die reine Feststellung von Cannabis-Konsum ist rechtlich gesehen ohnehin nicht von durchschlagender Bedeutung - der Konsum muß strafbar - "vorwerfbar" - gewesen sein. Nach dem berühmten "Haschisch-Beschluß" des Bundesverfassungsgerichts von 1994 bleiben geringfügige Mengen ohnedies aussen vor, sofern es keine "Qualifikationen" gibt wie das Führen von Kfz im Straßenverkehr.

Zur Paranoia besteht also durchaus kein Anlaß !
kitzfrola
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Re: Cannabis & Universität

Beitrag von kitzfrola »

Hallo Freno,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Entschuldigen Sie, aber wenn ich schon mit einem Kenner rede gleich noch eine weiter Frage: wie verhält es sich ggf. mit Cannabisverstößen und der ärztlichen Approbation. Kann diese (da das Betäubungsmittelgesetz diesbezüglich ja schon ein sensibles Thema ist) gefährdet werden? Auch wenn es während dem Studium vorkommt? Wie oben bereits geschrieben wurde, bin ich mir der langen Nachweisbarkeit natürlich bewusst und auch bereit, diese in einigen Fällen (wie zB mit was den Führerschein betrifft) in Kauf zu nehmen. Allerdings ist mir mein zukünftiger Beruf ist mir eben wichtig - wichtiger als Hanf, und da möchte ich dann doch keine Risiken eingehen.

Vielen Dank!!
Freno
Beiträge: 757
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Re: Cannabis & Universität

Beitrag von Freno »

Hallo kitzfrola,

vorab: ich bin 57 Jahre alt und - wie gesagt - seit langem aus meinem Juristenberuf draussen, kann nur allgemeine und subjektive Erfahrungen zum Besten geben.

Ihre Sorge kann ich gut verstehen, habe ich selbst, als es auf mein 1. Staatsexamen zuging, auch geteilt - und dann auf Cannabis lange verzichtet. Und das war auch gut so: 1992 bin ich gleich nach dem Examen Assistent an einem juristischen Lehrstuhl geworden und diese Assistentenzeit war eine der schönsten Zeiten meines Lebens gewesen. Unser Prof pflegte gemeinsam mit seiner (in der Universitätsverwaltung an leitender Stelle beschäftigten) Frau eine "Lehrstuhl-Familie", es wurde sehr viel gefeiert, ich habe bestimmt Dutzende Male beim "unserm Prof" übernachtet (nur selten alleine) ... und nach dem "Haschisch-Urteil" des BVerfG sprachen wir auch sehr offen über Cannabis und mein Prof bestätigte mir: wer seinerzeit "irgendwas mit BtM" zu tun hatte, auch nur ein "mangels Nachweises einer Straftat" eingestelltes Ermittlungsverfahren in der "uneingeschränkten Auskunft" des Generalbundesanwalts - der wurde rigoros "rausgeprüft", jedenfalls im Saarland.

Jeder Berufsstand hat so sein "Arkanum": ungeschriebene und geheime Regeln, die man einhalten muß. Dieses Arkanum ist völlig unabhängig von staatlichen Normen, Gesetzen und Verordnungen. Man kann es nicht "ergooglen", erfragen oder studieren, sondern nur erwerben, in dem man sukzessive, im Verlaufe der Ausbildung und Berufsausübung durch die "peers" (wie "meinen Prof") darin eingeführt, "initiiert" wird, wenn man als Adept ein persönliches Vertrauensverhältnis zu einem "peer" gewonnen hat. Das Arkanum reicht in seiner Repressivität mitunter weit über das Gesetz hinaus, wie eben zB dem Verbot für Juristen, "etwas mit BtM" zu tun zu haben - aber es durchbricht mitunter auch die staatlichen Gesetze, schützt den "Berufsträger", auch wenn er gegen Gesetze verstoßen haben sollte.

Dieses Arkanum ist für jedes Milieu sehr unterschiedlich - aber es wird um so bedeutsamer in dem Maße, wie die konkrete Macht der "Berufsträger" gestaltet ist. Mediziner entscheiden oftmals über Leben und Tod - wir Juristen tun das (normalerweise) nicht mehr, aber können Leute lebenslänglich einsperren und tun das auch oftmals.

Auch wenn die Dinge im Fluß sind - Stichwort "Legalisierung" - ich würde Ihnen anempfehlen, sich mit Cannabis äusserster Zurückhaltung, ja Abstinenz zu befleissigen, solange bis Sie entweder

a) die für Ihren Zielberuf erforderlichen Prüfungen absolviert haben oder
b) durch den im Verlauf Ihrer Ausbildung möglicherweise gewonnenen Zugang zu den Arkana der Medizin die Gewissheit gewonnen haben, daß "nix mehr passieren" kann.

Die Arkana der Justiz habe ich recht gut kennengelernt - die Arkana der Medizin kann ich nicht kennen. Aber Sie als Mediziner müssen sich diesen Arkana ihres Standes unterwerfen, sonst gehen Sie unter. Und das betrifft nicht nur den Umgang mit Cannabis.

Bemühen Sie sich in den jeweiligen Stadien Ihrer Ausbildung, persönliche Kontakte zu Ihren Ausbildern aufzubauen ! Das funktioniert ganz einfach: arbeiten Sie mehr, als "formell" von Ihnen verlangt wird, "betteln" Sie um Arbeit ! Mit "Arbeit" meine ich jetzt nicht wissenschaftliche Arbeit, sondern "Praxis" ! (Die Meisten drücken sich um Arbeit, um zu büffeln - das müssen Sie natürlich auch.) Je mehr Sie arbeiten, um so mehr Vertrauen wird Ihnen von Ihren "peers" entgegen gebracht und um so tiefer dringen Sie in die Arkana Ihres Faches ein, die nicht weniger wichtiger sind, als die Examensnoten. "Unser Lehrstuhl" bot seinerzeit 28 Semesterwochenstunden an, 20 Stunden mehr als das "Deputat" unseres Lehrstuhls. "Wir sind eine halbe Fakultät!" sagten wir gerne. Wir haben nicht nur hart gefeiert, sondern auch hart gearbeitet - und genau das hat jenes Vertrauensverhältnis begründet, was nicht nur mir, sondern auch meinen Assistentenkollegen den ersten Zugang zu jenen Arkana eröffnet hatte - "und wir sind alle was geworden!"
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