GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

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C.Anna.Bis
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Update Ablehnung Kostenübernahme Cannabinoide

Beitrag von C.Anna.Bis »

Ich habe bei der Techniker Krankenkasse mit meinem Arzt die Kostenübernahme für Cannabis gestellt.
Seit 1 Jahr werde ich nun mit Cannabis auf Privatrezept behandelt.
Jetzt hatten wir den Antrag auf Kostenübernahme gestellt.

Nach 5 Wochen kam der Bescheid der Krankenkasse und des MDK und hat den Antrag abgelehnt.

Begründung:
Zwar sind die folgenden Kriterien nach $ 31 Abs. 6 SGB V erfüllt:
- Das hier verordnete Cannabinoid entspricht den Vorgaben der in $ 31 Abs. 6 SGB V genannten Zubereitungen.
- Es besteht eine schwerwiegende Erkrankung i. S. $ 31 Abs. 6 SGB V.

Jedoch sind die weiteren Voraussetzungen nach $ 31 Abs. 6 SGB V nicht erfüllt:
- Als allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapiealternative kann in diesem Fall auf medikamentöse und nicht-medikamentöse Therapien verwiesen werden. Medikamentös z. B. Nicht Opioid Analgetika, Antikonvulsiva mit Wirkung auf neuronale Kalziumkanäle sowie tetrazyklische Antidepressiva. Nicht-medikamentös: Klärung einer operativen Indikation, Heilmittelverordnung und Rehabilitationssport nach den aktuellen Richtlinien ambulante Psychotherapie etc.
-Es liegt eine zwar formal eine Einschätzung des behandelten Vertragsarztes vor, warum dies nicht zum Einsatz kommen könne.
Aus gutachterlicher Sicht ist diese Begründung aber nicht nachvollziehbar, weil auf die Therapieoptionen nicht benannt werden.
Insofern solch eine "Begründung" den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechend $ 31 Abs. 6 SGB V entspricht, ist letztlich eine juristisch zu klärende Frage, die von einem Gutachter nicht abschließend beantwortet werden kann.

Als zu verordnete Medikamente kämen in Frage: Carbamazepin, Oxcarbazepin, Lamotigin, Gabapentin, epidurale Injektionen, COx2 Hemmer, Metamiziol oder Opioide.
Kombinationstherapien könnten sinnvoll sein. Auch Orthesen und Psychotherapie könnten zum Einsatz kommen, sowie Akupunktur, Bewegungstherapie, Verhaltenstherapie u. manuelle Therapien.

Somit sind die in $ 31 Abs. 6 SGB V genannten Voraussetzungen, nach denen Versicherte Anspruch auf Cannabinoide haben, nicht vollständig erfüllt.

Die bisherigen Medikamente die mein Arzt mir verschrieben hatte Tilidin, Buprenorphin, Orotron Forte führten zu starken Nebenwirkungen und wurde abgesetzt. Der Arzt führe aus, dass ich nach WHO-Stufenschema austherapiert sei.

Nun die Fragen:
- Was ist mit der Therapiehoheit des Arztes, das heißt für mich die Krankennkasse zwingt mich und meinen Arzt neue Medikamente auszuprobieren, die Eindeutig sehr schwere Nebenwirkungen haben.

- Ich habe zunächst Widerspruch eingelegt und wir sind daran eine neue Begründung auszuarbeiten.

Hat jemand Tipps wie man weiter vorgehen sollte.
Zuletzt geändert von C.Anna.Bis am Sa 1. Okt 2022, 17:48, insgesamt 1-mal geändert.
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C.Anna.Bis
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Re: Update Ablehnung Kostenübernahme Cannabinoide

Beitrag von C.Anna.Bis »

Update:

nachdem die Techniker Krankenkasse (kurz TK) die Kostenübernahme wegen obiger Gründe abgelehnt hat hab ich Widerspruch eingelegt.
Die TK hat mir nur 1 Monat Zeit gelassen den Widrspruch zu begründen.

Ich habe einen 4 seitigen Widerspruch verfasst und am 10.08.2022 der TK zugesendet.

Ich bin Systematisch auf jeden Ablehnungsgrund eingegangen und habe diese Gründe widerlegt.

Zum Schluss fügte ich folgendes Urteil vom Landessozialgericht Hamburg ein:

Das Landessozialgericht Hamburg hat ein Urteil aus voriger Instanz, das die Therapiehoheit von Cannabis-Patienten und deren behandelnden Ärzten stärkt, bestätigt. Die Krankenkasse hatte im verhandelten Fall eine Kostenübernahme für medizinische Cannabisblüten abgelehnt, indem sie der Therapieempfehlung des Vertragsarztes eine ablehnende Einschätzung der von ihr beauftragten Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) entgegen gesetzt hatte. Bereits im Dezember 2018 hatte das Sozialgericht Hamburg dieses Vorgehen als nicht gesetzeskonform bezeichnet und die Krankenkasse dazu verpflichtet, der Einschätzung des Vertragsarztes zu folgen. In der Urteilsbegründung hieß es, dass im entsprechenden Gesetz zwar eine Einschätzung des Vertragsarztes gefordert werde. Die Therapieempfehlung des Vertragsarztes bedürfe allerdings keiner weiteren Gutachten, sondern müsse der Krankenkasse als Entscheidungsgrundlage reichen.
Das Landessozialgericht bestätigte diese Einschätzung im April diesen Jahres und schreibt dazu in der Urteilsbegründung.
"[...]. Im Gerichtsverfahren ist allein entscheidungserheblich, ob der behandelnde Vertragsarzt eine "begründete Einschätzung" abgegeben hat. [...] Insbesondere etwaige Sachverständigengutachten sind schon begrifflich nicht in der Lage, die fehlende "begründete Einschätzung" des Vertragsarztes zu substituieren. Sie sollen dies auch nicht, denn auch die Gesetzesbegründung stellt auf den behandelnden Vertragsarzt und nicht auf etwaige Sachverständige oder Gutachter ab (vgl. BT-Drucks. 18/10902, S. 19). Dieser rechtlichen Einschätzung schließt der Senat sich an, insbesondere auch unter Berücksichtigung von § 31 Abs. 6 S. 2 SGB V, wonach die Leistung bei der ersten Verordnung für einen Versicherten der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse bedarf. [...]."
Das bereits rechtskräftige Urteil stärkt die Therapiehoheit von Patient und Arzt immens. Zudem könnte es weit reichende Folgen auf viele der laufenden sowie zukünftige Genehmigungsverfahren haben. Denn ein sehr hoher Prozentsatz der abgelehnten Anträge wird derzeit aufgrund negativer MDK-Gutachten abgelehnt.

Die TK hat sich wieder viel Zeit gelassen. Am 28.09.2022 hatte ich dann überraschend einen positiven Bescheid im meinen Postfach:

Wir haben die Stellungnahme des Medizinischen Diensts (MD) erhalten. Aufgrund des Gutach­tens – unter Berücksichtigung der sozialmedizinischen Aspekte – genehmigen wir den Antrag auf Anwendung von Cannabis bei Ihnen.
Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt kann auf Grundlage dieser Bewilligung jedoch auch ein anderes Canna­bispräparat verordnen.
Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Cannabispräparat auf einem Betäubungsmit­telrezept (BtM-Rezept) verordnet wird, trifft ausschließlich Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr be­handelnder Arzt. Bitte besprechen Sie mit ihr bzw. ihm Ihren weiteren Behandlungsverlauf.
Für Ihre Behandlung wünschen wir Ihnen alles Gute.

Es hat sich gelohnt nicht aufzugeben.
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Hans Dampf
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Re: Update Ablehnung Kostenübernahme Cannabinoide

Beitrag von Hans Dampf »

Super! :mrgreen:
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
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JeSuisBroccoli
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Re: Update Ablehnung Kostenübernahme Cannabinoide

Beitrag von JeSuisBroccoli »

C.Anna.Bis hat geschrieben: Sa 1. Okt 2022, 17:40 Update: ...
1000 x Danke für den Tipp :D

Wieso da mein Anwalt nicht draufkommt....?!??
(Vermutlich) Weil er es sich mit dem Gericht nicht verkacken will, er muss da ja auch nach mir immer wieder mal hin. ;)
(Oder gibt es einen anderen Grund???????)
Dr. Rainer Thomasius ist kein guter Arzt und Rainer Wendt kein guter Polizist.
Aber für´s Fernsehen reichts immerhin noch.

"Gebt mir nen Joint, ich krieg Kopfweh."
locko254
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von locko254 »

Hallo :D

Ich habe auch Mal eine kurze Frage. Mein Antrag ist am 30.09. bei der KK (AOK) bei dieser Eingangen. Das Datum wurde auch von der Krankenkasse nach Rückfragen am 04.11 bestätigt. Am 24.10 habe ich Bescheid bekommen, dass der MDK eingeschaltet worden ist. Bis heute habe ich noch keinen Bescheid bekommen. Nach Rückfrage bei der KK letzte Woche liegt die Entscheidung vor und der Antrag wir abgelehnt, aber der Mitarbeiter sagte von selbst das alle Fristen eigentlich überschritten wurde und er den die Genehmigungsfunktion eintritt. Er würden das auch so den Kollegen mitteilen und eine Genehmigung empfehlen. Ich habe bist heute aber keinen Bescheid erhalten und auf E-Mails wird auch nicht reagiert.

Stimmt das am 04.11 eigentlich spätestens der Bescheid der KK da gewesen sein müsste und was soll ich machen wenn sie sich nicht mehr melden?

Danke für eure Hilfe.
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Martin Mainz
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Martin Mainz »

30.09 + 5 Wochen, der 4. oder 5.11. kommt also hin. Schreib die Krankenkasse an und teile ihnen mit, daß die Genehmigungsfiktion eingetreten ist und dein Arzt mit der Therapie beginnen wird. Wenn die nicht reagieren, wirst du dir einen Anwalt nehmen müssen (kannst du natürlich auch gleich machen).

Die Genehmigungsfiktion ist allerdings inzwischen nicht mehr dauerhaft, die KK kann also immer noch eine Ablehnung schicken. Die gilt es dann anzufechten. Bis dahin müssen alle Verschreibungen von der KK übernommen werden, du könntest die Therapie also im Prinzip starten, hängt natürlich auch vom Arzt ab, ob er/sie da mitmacht. Weigert sich die KK, ab vors Sozialgericht.

Die Telefonate dürfen nach deutschem Recht nicht aufgezeichnet werden, aber ein Gedächnisprotokoll solltest du in jedem Fall anlegen. Vor Gericht kann der Mitarbeiter dann geladen werden und wird dort tunlichst die Wahrheit erzählen. Die Chanchen vor Gericht in deinem Fall würde ich als herorragend bezeichnen, soweit wird es wahrscheinlich gar nicht kommen.

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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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C.Anna.Bis
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von C.Anna.Bis »

Hallo,
Es gilt ein Entscheidungszeitraum von 3 Wochen der KK, bei gutachterlicher Stellungnahme durch den MD verlängert sich der Zeitraum auf 5 Wochen, danach sollest du eine schriftliche Zusage oder Ablehnung erhalten.

Fristversäumung ist eigentlich eine Sache des Rechtsanwaltes, denke ich, da kenne ich mich nicht aus.

Zunächst musst du die schriftliche Stellungnahme der KK und des MD abwarten oder anfordern. Ev. drohen mit Rechtsanwalt.

Bei Ablehnung unbedingt Widerspruch einlegen und diesen ausführlich begründen (Unvertäglichkeit, Nebenwirkungen), mit Klage drohen.

Bei mir:
05 Juni 2022 Antrag gestellt.
17.Juni 2022 KK meldet Weitergabe an MD.
14.Juli 2022 Ablehnung.
21.Juli 2022 Widerspruch eingelegt.
25.Juli 2022 Schreiben von der KK, ob ich nicht meinen Widerspruch zurückziehen will. Ansonsten gibt mir die KK 2 Wochen Zeit für Begründung.
25.Juli 2022 Schicke Schreiben zurück und erhalte meinem Widerspruch aufrecht.
05.Aug 2022 Sende Begründung des Widerspruchs.
28.September.2022 Wir haben die Stellungnahme des Medizinischen Diensts (MD) erhalten. Aufgrund des Gutach­tens – unter Berücksichtigung der sozialmedizinischen Aspekte – genehmigen wir den Antrag auf Anwendung von Cannabis bei Ihnen.

Begründungshilfe findest du hier:
https://www.hanfverband-forum.de/viewtopic.php?t=19541

Gruß C.Anna.Bis
locko254
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von locko254 »

Vielen Dank für die Gute und Ausführliche Erklärung.

Ich habe der Krankenkasse jetzt eine Email über die Kundenapp geschrieben das die Genehmigungsfunktion, wie es ja auch namentlich von Ihrem Kollegen bestätigt wurde eingetreten ist und deshalb die Behandlung wenn mein Hausarzt einverstanden ist auf ihre Kosten fortgesetzt wird. Gleichzeitig habe ich auch alle seitdem Antrag entstanden Kosten ( Rechnungen inklusiven Kopien der Rezepte) mit der bitte um Erstattung eingereicht.

Sollte es zu Problemen kommen werde ich mich an den VdK wenden. Aus Erfahrung weiß ich das die Krankenkasse dann eigentlich immer reagiert.
moepens
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von moepens »

Die nachträgliche Erstattung wird sicherlich bis zur Entscheidung aufgeschoben, aktuelle Verschreibungen "in gutem Glauben" sollten zumindest vorläufig übernommen werden. Viel Glück und Erfolg!
locko254
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von locko254 »

Danke für die Antworten. Ich habe am Freitag den Bescheid mit der Ablehnung bekommen und die AOK ist erstmal mit keinem Wort auf die Genehmigungsfiktion eingegangen. Ich habe dann auch mit einem Mitarbeiter telefoniert und dieses Bestätigt mir die Genehmigungsfiktion und sagte das ich bitte Widerspruch ein legen soll. Ich sollte mich auf die Genehmigungsfiktion berufen und alle Punkte gegen Argumentieren. Das habe ich auch direkt gemacht und der KK den Widerspruch eingereicht.

Aber wie der MDK begründet ist schon echt abenteuerlich. Sie sagten das ich zwischen den Op's keine oder nur Novalgin genommen habe und erst nach der letzen OP, die allerdings erst die ganzen Probleme wie Schmerzen, Depression und Paresen hervorgerufen hat, Opiate usw genommen. Außerdem dem habe ich einen bekannten Morbus Chron und die vom MDK vorgeschlagen Medikamente sind alle nicht dafür zu gelassen. Außerdem wurde auch Medikamente empfohlen die ich bereits genommen oder ohne Erfolg versucht habe. Diese wurde auch alle im Antrag aufgeführt.

Jetzt muss ich erst am abwarten was passiert. Aber zur Not habe ich ja meine Rechtschutzversicherung die das Klageverfahren bezahlen würde. Aber ich hoffe das die AOK keine Lust auf ein Klageverfahren hat, da dies ja teuer für Sie werden kann.

Was ich auch immer noch nicht nachvollziehen kann, das man als privat Patient die Therapie ohne Antrag bezahlt bekommt ohne Antrag und als gesetzlich Versichert einen Antrag stellen muss. Das ist eigentlich eine Ungleichbehandlung dies aber ja öfters zwischen gesetzlich und privaten gibt.
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Martin Mainz
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Martin Mainz »

Bin mir nicht sicher, ob die mit Privatversicherung das bezahlt bekommen. Ersten gibts auch immer die Selbstbeteiligung (kann schon auch mal 2000€ pro Jahr sein) und zweitens muss die Übernahme da wahrscheinlich auch beantragt und genehmigt werden. Die meisten zahlen aber wohl einfach selbst, was ich hier bisher mitbekommen habe.
locko254
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von locko254 »

Hallo. Ich habe jetzt von der Krankenkasse mitgeteilt worden, dass die Genehmigungsfiktion nur bis zum Bescheid der Krankenkasse gelten würde da es sich bei der Genehmigungfiktion um kein Verwaltungsakt handelt. Ich kann das nicht nach vollziehen da der Paragraph im SGB eigentlich anderes zu verstehen ist, nämlich das es sich um einen fiktiven Verwaltungsakt handelt. Und dieser müsste doch erst aufgehoben werden oder sehe ich das falsch?
locko254
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von locko254 »

Danke :D dann ist es ja OK was die Krankenkasse schreibt . Sie übernehmen aber alle Kosten zwischen Anfang der Genehmigungsfiktions und Ihrem Bescheid. Jetzt muss ich abwarten was der MDK bzgl meinem Widerspruch sagt. Aber ich gehe davon aus das dieser von der AOK abgelehnt wird, was aber eigentlich nach dem neusten Urteil vommLSG Hamburg nicht mehr sein darf, da ich mindestens 50 % Schwerbehindert bin und somit als Schwer Erkrankt nach Ansicht des LSG Hamburg gelte und dann die Therapie zu genehmigen ist (laut VdK).

Hier noch ein Auszug aus den Urteil vom ich glaube 20 oder 22 November dieses Jahres.

Das Landessozialgericht Hamburg hat ein Urteil aus voriger Instanz, das die Therapiehoheit von Cannabis-Patienten und deren behandelnden Ärzten stärkt, bestätigt. Die Krankenkasse hatte im verhandelten Fall eine Kostenübernahme für medizinische Cannabisblüten abgelehnt, indem sie der Therapieempfehlung des Vertragsarztes eine ablehnende Einschätzung der von ihr beauftragten Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) entgegen gesetzt hatte. Bereits im Dezember 2018 hatte das Sozialgericht Hamburg dieses Vorgehen als nicht gesetzeskonform bezeichnet und die Krankenkasse dazu verpflichtet, der Einschätzung des Vertragsarztes zu folgen. In der Urteilsbegründung hieß es, dass im entsprechenden Gesetz zwar eine Einschätzung des Vertragsarztes gefordert werde. Die Therapieempfehlung des Vertragsarztes bedürfe allerdings keiner weiteren Gutachten, sondern müsse der Krankenkasse als Entscheidungsgrundlage reichen.
Das Landessozialgericht bestätigte diese Einschätzung im April diesen Jahres und schreibt dazu in der Urteilsbegründung.
"[...]. Im Gerichtsverfahren ist allein entscheidungserheblich, ob der behandelnde Vertragsarzt eine "begründete Einschätzung" abgegeben hat. [...] Insbesondere etwaige Sachverständigengutachten sind schon begrifflich nicht in der Lage, die fehlende "begründete Einschätzung" des Vertragsarztes zu substituieren. Sie sollen dies auch nicht, denn auch die Gesetzesbegründung stellt auf den behandelnden Vertragsarzt und nicht auf etwaige Sachverständige oder Gutachter ab (vgl. BT-Drucks. 18/10902, S. 19). Dieser rechtlichen Einschätzung schließt der Senat sich an, insbesondere auch unter Berücksichtigung von § 31 Abs. 6 S. 2 SGB V, wonach die Leistung bei der ersten Verordnung für einen Versicherten der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse bedarf. [...].

Das bereits rechtskräftige Urteil stärkt die Therapiehoheit von Patient und Arzt immens.

Und dann noch ein BSG Urteil

https://www.juraforum.de/news/hohe-huer ... sen_258455
Frauke
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Frauke »

Hallo liebe Hanffreunde,
ich hätte auch eine Frage. Ich habe im März einen Antrag auf medizinisches Cannabis bei der AOK gestellt. Die haben mir auch schriflich bestätigt, dass der Antrag am 24.03. dort eingegangen sei und die ihn zur Prüfung an den MDK weitergeleitet haben. Weiterhin wiesen sie mich auf das Patientengesetz hin, dass die Krankenkassen über diese Anträge innerhalb von fünf Wochen entscheiden müssen. Das wäre also spätestens bis zum 28.04. gewesen.
Heute habe ich die Ablehnung von der AOK bekommen. Ohne Angabe von Gründen. Und das Datum des Briefes ist der 02.05.
Jetzt zu meiner Frage. Greift hier die Genehmigungsfiktion? Und können die das ohne jegliche Angabe von Gründen einfach ablehnen? Das Gutachten des MDK war nicht dabei.
Kann mir bitte jemand helfen? Vielen lieben Dank im Voraus! :?: :cry:
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JeSuisBroccoli
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von JeSuisBroccoli »

Frauke hat geschrieben: Sa 6. Mai 2023, 14:30
Kann mir bitte jemand helfen? :?: :cry:
Also ich bin seit 3,5 Jahren in der Klageschleife, wegen Kostenübernahme.
Der Beste Tipp den ich Dir geben kann, such Dir einen GUTEN Anwalt, denn ohne Anwalt hast Du 0% Chancen.
Ich habe morgen endlich die mündliche Verhandlung (auch wenn ich trotz Anwalt zu 99% verlieren werde, weil er leider nicht gut ist), habe ich dann dafür umso bessere Chancen in der nächsten Instanz.
Dann mit einem guten Anwalt.
Denn die AOK (auch meine Kranke-Kasse) macht was sie will und das ist ohne fachliche Hilfe eines Anwalts unmöglich zu handeln.
Ich drück dir die Daumen und kämpf weiter.
LG
Le Brocc
Dr. Rainer Thomasius ist kein guter Arzt und Rainer Wendt kein guter Polizist.
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Verfluchtemigräne
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Verfluchtemigräne »

Hallo, zusammen im April stellte ich den Antrag, beziehungsweise reichte ich die Unterlagen vom Doktor an die Techniker Krankenkasse. Dann bekam ich die Info, MD prüft. Vom Md bekam ich im Mai und im Juli die Aufforderung fragen zu beantworten. jedoch sind die Fragen wie zbsp. Art der Erkrankung, gewünschte Medikamente und Dareichungsform usw. Alle beantwortet.

Der Arzt sagte mir auch das die Fragen beantwortet sind.

Tk schaltet MD ein. Mit dem MD darf ich nicht kommunizieren ebensowenig die TK oder die MD direkt mit dem behandelnden Arzt. So entsteht eine stille Post Schleife, die meiner Meinung nach ordentlich durchdacht dazu dient uns an der Nase rum zu führen. Ende vom Lied, bis dato. MD lehnt heute Antrag ab. Somit habe ich schwarz auf weiß, das der mich behandelnde Arzt einen Antrag auf kosten Übernahme stellt, die Techniker Und dessen MD fragen beantwortet verlangen die nachweislich bereits beantwortet sind und letztendlich, weil das seit 3 Monaten so hin und her geht den Antrag ablehnt. Das ist schlichtweg genau das Gegenteil von dem was die Techniker zu tun hat. Eine Krankenkasse ist verpflichtet zu helfen bei der Genesung und darf diese nicht behindern. Da mich das echt fertig macht habe ich heute nach langer Überlegung meine Krankenkasse mit sofortiger Wirkung wegen Vertrauensbruch und Vertragsbruch gekündigt. ICH WERDE KEINE NEUE KRANKENKASSE SUCHEN um das alles in ein und der selben oder einer andern Form durchzumachen. Sondern öffentlich Klage gegen die Tk einleiten, weil diese seit Monaten die Behandlung welche mir hilft behindert. Ich geh den Schritt um für uns alle ein Zeichen zu setzen.

Wäre ein ähnliches Problem mit der TK hat, bitte melde/t dich/euch damit wir mit einer Sammelklage dem Spiel ein Ende setzen. Wenn Deutschland noch Deutschland ist, hat die TK bald einen Skandal an der Backe. Denn Menschen krank zu halten ist nicht deren Aufgabe aber offensichtlich ist es genau das was sie tun. Deren Vorgehen hat mir sehr viel Angst bereitet. Von Ärzten darf man ausgehen das sie nicht dumm sind und deren Schreiben durchdacht und vorbereitet formuliert. Also sollte ich auch davon ausgehen das da völlig bewusst Humbug betrieben wird und das auf Kosten der Gesundheit deren Kunden die verpflichtet sind bei einer Kasse zu sein. Ich werde gewinnen, weil dErbe handhabe eine Menschenrechstsverletzung seitens der TK darstellt.

Leute meldet euch damit wir denen in den aller wertesten treten. Klar die Klage dauert eine Zeit aber da ich eh krank bin und durch die TK an der Beteiligung am Berufsleben gehindert werde, werde ich auch bis dahin keinen Tag arbeiten sondern anfangen mein Leben zu genießen und aufhören mich wie Eigentum anderen behandeln zu lassen. TK bedeutet für mich nur noch Taktisch Kriminell
moepens
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Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von moepens »

Du schreibst doch dass der MDK abgelehnt hat - welche Kasse würde der Empfehlung des MDK nicht folgen? Auf der anderen Seite sitzen da auch nur Sachbearbeiter, die nach Aktenlage entscheiden. Der nächste entscheidet vielleicht anders.
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