Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Pogo407
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Re: ”Lächeln – denn die Legalisierung von Cannabis ist nah”

Beitrag von Pogo407 »

also so wie ich das mitbekommen habe gibt es nichts zu lachen (zumindest nicht für mich)

sie wollen den Grenzwert für den Straßenverkehr nicht erhöhen - sprich alle die auf ein Auto angewiesen sind, können so gut wie nichts rauchen.

Ausserdem wie soll jemand wie ich der auf dem Land wohnt, und vielleicht in eine andere Stadt fahren muss für einen CSC das dann machen?

Klar kann ich mir mal 50g holen und dann? kann ich 2 Monate kiffen und dann das Auto ein halbes Jahr stehen lassen.

Also wenn das wirklich so kommt und der Wert nicht erhöht wird (Verkehrsminister dagegen) sehe ich das als verarsche.

Kannst zu Fuß zu deinem CSC gehen und ansonsten damit rechnen das die rausziehen wie blöde - zumindest in Bayern

Also vollkommen unintersant.
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bad guy
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von bad guy »

Ich kann mir vorstellen dass die Grenzwertanpassung erst Nacht der Entkriminalisierung bzw Legalisierung geschehen wird.

Da gab es mal eine Aussage da erstmal kein Handlungsbedarf besteht solange sich gesetzlich da nichts geändert hat. Könnte ja auch nicht klappen mit der Legalisierung.

Aber eigentlich müsste es auch ohne Legalisierung angepasst werden natürlich. Sagen ja auch die Experten schon jahrelang.
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

bad guy hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 10:33 Aber eigentlich müsste es auch ohne Legalisierung angepasst werden natürlich. Sagen ja auch die Experten schon jahrelang.
Mein Verdacht: Wissing hat die Aufgabe, die Prohibition "durch die Hintertür" beizubehalten, bzw "Abschreckung" zu erzeugen¹. Anders ist das nicht zu erklären. Immerhin betrifft das 90% der Ü18-Gesellschaft. Eigentlich weit mehr als 90%, da Rad-/Rollerfahren ja dem KFZ bzgl Drogenkonsum gleichgestellt ist. Sogar als Fußgänger ist du nicht fein raus.

¹ Das ist ja das primäre Ziel: den Konsum möglichst unbequem machen.
Pogo407
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Pogo407 »

pepre hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 10:45
bad guy hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 10:33 Aber eigentlich müsste es auch ohne Legalisierung angepasst werden natürlich. Sagen ja auch die Experten schon jahrelang.
Mein Verdacht: Wissing hat die Aufgabe, die Prohibition "durch die Hintertür" beizubehalten, bzw "Abschreckung" zu erzeugen¹. Anders ist das nicht zu erklären. Immerhin betrifft das 90% der Ü18-Gesellschaft. Eigentlich weit mehr als 90%, da Rad-/Rollerfahren ja dem KFZ bzgl Drogenkonsum gleichgestellt ist. Sogar als Fußgänger ist du nicht fein raus.

¹ Das ist ja das primäre Ziel: den Konsum möglichst unbequem machen.
also für mich ist das völlig uninteressant als Autofahrer und sich sehe das als reine verarsche wenn sie den Wert nicht erhöhen

Für mich ändert sich da gar nichts - toll :(

ich würds mir eingehen lassen wenn ich heute am Donnerstag einen Joint rauche und erst am Samstag wieder sicher mit dem Auto fahren kann. Würde ich einsehen. Ein Tag dazwischen, so "sind wir auf der Sicheren Seite"

aber gar nichts an dem Wert ändern

das hagelt doch entzogene Führerscheine, weil die Polizei ja eigentlich dagegen ist. Dann gibt es wieder Straßensperren wo jeder mal nen Drogentest machen darf. Weil die Polizei ja jetzt Zeit für wichtigeres hat
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Martin Mainz
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Martin Mainz »

bad guy hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 10:33 Ich kann mir vorstellen dass die Grenzwertanpassung erst nach der Entkriminalisierung bzw Legalisierung geschehen wird.
Ich glaub auch, das wird schnell kommen. Erst gibts massig mehr Verstöße, dann die Vernunftslösung, weils gar nicht anders geht. Wenn nicht -> klagen und mehr klagen, zur Not weiter ohne Führerschein, das fällt dann irgendwann alles unter die Amnesti :roll:

Warum klagen eigentlich keine Patienten gegen die MPU Verordnungen, oder hab ich da was verpaßt?
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Martin Mainz
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Martin Mainz »

Und hier

Kurzes Update zum Leak | DHV-Update
https://www.youtube.com/watch?v=SoWMXPwcK9s


heißt es, Wissing will das "evaluieren" lassen. Wer das Statement im Bundestag findet kann es gerne hier posten. Ich geh mal auf die Suche.
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M. Nice
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von M. Nice »

Martin Mainz hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 17:28 Warum klagen eigentlich keine Patienten gegen die MPU Verordnungen, oder hab ich da was verpaßt?
Gibt bestimmt schon Patienten, die geklagt haben :?:

Ich hatte bis jetzt nur eine Kontrolle, auf dem GMM 201?, in Regensburg (FreiStatt Bayern). Mit brennender Medi-Tüte + schon vorgerollter Medizin. Freundliche Kontrolle, Rezept wurde kopiert, keine Meldung an die FS-Stelle.

Wäre ich betroffener Patient, würde ich in jedem Fall juristisch versuchen, mich zu wehren. Darauf können die Verwaltungsbeamten, in der FS-Stelle, (Rausch)gift* nehmen.

*Alkohol
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Martin Mainz hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 17:56 Wer das Statement im Bundestag findet kann es gerne hier posten. Ich geh mal auf die Suche.
https://twitter.com/ARD_BaB/status/1656301921093799947
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Cannabis und Straßenverkehr
DAV-Ver­kehrs­an­wälte for­dern Anhe­bung des THC-Grenz­wertes von Hasso Suliak 12.05.2023
Die im geplanten Cannabisgesetz vorgesehene Beibehaltung des Null-Toleranz-Grenzwertes für autofahrende Kiffer stößt auf Widerstand bei Experten des Deutschen Anwaltvereins. Sie appellieren an die Ampel, den Wert zumindest maßvoll anzuheben.
...
Im Rahmen des Cannabis-Abgabegesetzes kann sich die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht eine Lösung vorstellen, die auch Teile der beim Verkehrsministerium angedockten Grenzwertkommission vorschlagen. Unter anderem der Kommissionsvorsitzende Prof. Dr. Stefan W. Tönnes hatte unlängst eine Anhebung auf 3,5 ng/ml vorgeschlagen. "Diese noch sehr defensive Anhebung kann jedenfalls auch bei nicht zu erreichender Einzelfallungerechtigkeit eine pragmatische Lösung sein, um wenigstens die besonders die Fälle aus der verkehrsrechtlichen Kriminalisierung herauszunehmen, die keine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen", so Rechtsanwalt Krämer.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ehrsrecht/
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von insomnia »

M. Nice hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 19:16
Martin Mainz hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 17:28 Warum klagen eigentlich keine Patienten gegen die MPU Verordnungen, oder hab ich da was verpaßt?
Gibt bestimmt schon Patienten, die geklagt haben :?:

das problem ist dass man ja erst klagen kann
wenn der lappen eingezogen ist 😡
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker 8-)
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Martin Mainz
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Martin Mainz »

Cannabis-Patienten und Führerschein - Teil 1 + 2

https://www.youtube.com/watch?v=EPyit6nsMwI
https://www.youtube.com/watch?v=1x_pL9knigI

Der Deutsche Hanfverband präsentiert eine Produktion von @wirverdampfencannabis zum Thema Cannabispatienten und Führerschein.

@wirverdampfencannabis:
In unserer investigativen Reportage haben wir als verantwortungsbewusste Eltern und medizinische Cannabis-Patienten ein Tabu gebrochen und uns einem umfassenden Fahrsicherheitstest unterzogen. Gemeinsam mit drei weiteren Cannabis-Patienten und der Unterstützung unserer Partner @four20pharma und @sanity_group haben wir unter wissenschaftlicher Aufsicht untersucht, wie sich der Konsum von medizinischem Cannabis auf unsere Fahrtüchtigkeit auswirkt – Mit spannendem Ausgang!

Die Ergebnisse unserer Reportage liefern einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Debatte über die Legalisierung von Cannabis und die damit verbundenen gesetzlichen Regelungen, insbesondere in Hinsicht auf das Verkehrsrecht. Wir haben dafür umfangreiche Interviews mit einem Cannabis-Arzt, einem MPU-Berater und Psychologen, einem Verkehrsanwalt und verschiedenen Akteuren aus Politik & Gesellschaft geführt, um eine umfassende Perspektive auf die Thematik zu bieten.

Hier gibt es viele Infos zum Thema Cannabis und Führerschein:
https://fuehrerscheinkampagne.de/
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Freno
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Freno »

Martin Mainz hat geschrieben: So 14. Mai 2023, 04:30 Cannabis-Patienten und Führerschein - Teil 1 + 2

https://www.youtube.com/watch?v=EPyit6nsMwI
https://www.youtube.com/watch?v=1x_pL9knigI

Der Deutsche Hanfverband präsentiert eine Produktion von @wirverdampfencannabis zum Thema Cannabispatienten und Führerschein.

(...)
Ich habe mir versucht, das anzusehen, bin aber an meiner psychischen Störung gescheitert - "TV" wirkt oftmals intrusiv auf mich unabhängig von den Inhalten. shit happens !

Meine eigene, fast 15 Jahre zurückliegende - illegale - Erfahrung ist, daß bei mir geringe Dosen von Cannabis meine Fahrtauglichkeit sogar merklich verbessert haben. Mein Fahrstil ist flüssiger, entspannter, viel weniger aggressiv geworden, als "nüchtern". Je mehr die Dosis sich der "Rauschgrenze" annäherte, um so größer wurden auch die Nebenwirkungen von Cannabis bei mir und dann habe ich kein Kfz mehr geführt.

Auch mit Alkohol habe ich einschlägige Erfahrungen: hier setzen die Nebenwirkungen wesentlich früher ein, verstärken sich linear mit dem "Berauschtheitsgrad". Zu einer Verbesserung meiner Fahrfähigkeit hat Alkohol jedoch niemals geführt, stets zu einer Verschlechterung, die in einem geringen Rahmen noch "zu kompensieren" war.

Von dieser meiner eigenen Erfahrung vermute ich, daß die Wirkungen von Cannabis gerade im Hinblick auf den Straßenverkehr und ähnliche "gefahrengeneigte" Verrichtungen weitaus komplexer sind, als bei Alkohol, und es weitaus schwieriger, ja vielleicht sogar unmöglich sein kann, "verlässliche" und "befriedigende" Grenzwerte zu definieren, als bei Alkohol. Hinzu kommt die Toleranzentwicklung, die sich bei Cannabis binnen weniger Monate entfalten kann - bei Alkohol dauert es dagegen idR viele Jahre.

Das ist ein ärgerlicher Zustand. "Cannabis im Straßenverkehr" ist gerade erst zum 'Thema' geworden. Erst in den letzten Jahrzehnten hat sich Cannabis verbreitet, ist auf dem Weg zur "Volksdroge". Während "Cannabisfahrten" und Unfallbeteiligungen bzw Auffallen bei Verkehrskontrollen statistisch an der Grenze zur Vernachlässigbarkeit lagen, wird beides in dem Maße zunehmen, wie sich der Cannabiskonsum - illegal, medizinisch, irgendwann vielleicht mal legal - weiter verbreiten wird.

Früher war alles nicht besser, aber einfacher: die Konsumenten hatten keine Lobby, sowohl die öffentliche, wie die veröffentlichte Meinung war gegen sie. Entsprechende Sanktionen wurden schlankweg verhängt und allgemein akzeptiert - in die öffentliche Debatte drangen diese Fälle kaum vor und es gab keinen Handlungsdruck für die Politik.

Das ist heute alles ganz anders geworden ...
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

Bei Cannabis die Berauschtheit via Blutpegel feststellen zu wollen - analog zum Alkohol - geht schlicht nicht. Zu viele individuelle Variable spielen da mit rein (genereller und akuter [Fett]stoffwechsel, Grundpegel, Toleranz, etc).

Zeitgemäß wäre heute: via App auf einem Handy/Tablet testet die Polizei die Fahrtauglichkeit (aka Reaktionsschnelle, ggf Grad der Realitätsferne) des Fahrers. Das ginge vor Ort zügig und völlig problemlos. Quasi ein besseres Analogon zu früher™, als man noch gerade Linien laufen und die Finger- an die Nasenspitze führen musste. ;) Eine Mini-MPU, sozusagen.

Vorteil: man prüft damit die Fahrtauglichkeit, also das, worauf es als Verkehrsteilnehmer tatsächlich ankommt. Und man erkennt damit alle Berauschten (also auch die Polytoxer) zuverlässig. Und nebenbei auch noch alle Fahrer, die aufgrund anderer Faktoren als Rauschdrogen besser keinen Führerschein mehr haben sollten. Oder völlig Übermüdete, etc.

Fällt man beim App-Test durch, so kann ja immer noch ein Blutbild erstellt werden, falls die Staatsanwaltschaft sich mit Blut-Meßwerten besser fühlt. Oder falls der Delinquent die Mitarbeit verweigert.

Wobei ich der Meinung bin, dass Blutpegel eine sehr individuelle Größe (aufgrund Genetik, Stoffwechsel, etc) sind. Ein Fahrtauglichkeitstest ist da sicher die bessere Wahl und weit aussagekräftiger. Und "73 von 100 Punkten im Test" ist ja auch ein konkreter Wert wie "5 ng/ml im Blut". Sollte juristisch ebenso hieb- und stichfest sein wie Blutwerte.
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Vape67
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Kein Zusammenhang zwischen THC-Erkennung und Fahrbeeinträchtigung

Beitrag von Vape67 »

https://norml.org/blog/2023/05/26/study ... mpairment/
NORML lehnt seit langem die Einführung von THC- Grenzwerten für Cannabinoide in der Verkehrssicherheitsgesetzgebung ab: „Das alleinige Vorhandensein von THC und/oder seinen Metaboliten im Blut, insbesondere in geringen Mengen, ist ein inkonsistenter und weitgehend ungeeigneter Indikator für eine psychomotorische Beeinträchtigung bei Cannabiskonsumenten.“ … Den Gesetzgebern wird empfohlen, alternative gesetzgeberische Ansätze in Betracht zu ziehen, um Bedenken hinsichtlich des Verhaltens von Cannabis unter Alkoholeinfluss auszuräumen, die sich nicht ausschließlich auf das Vorhandensein von THC oder seinen Metaboliten im Blut oder Urin als Schulddeterminanten vor einem Gericht stützen. Andernfalls könnte die Einführung von Verkehrssicherheitsgesetzen unbeabsichtigt zu einem kriminellen Mechanismus für Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwälte werden, um diejenigen zu bestrafen, die sich an gesetzlich geschütztem Verhalten beteiligt haben und keine strafbare Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellten.“
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Martin Mainz
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Martin Mainz »

Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... ung-945432

Ein weiterer Fragekomplex betraf den künftig zulässigen Cannabis-Grenzwert, den sogenannten THC-Wert, im Straßenverkehr. Dirk Brandes (AfD) fragte, ob es verantwortbar sei, sich mit Cannabis im Straßenverkehr zu bewegen. Wissing sagte, er halte es nicht für verantwortbar, einen zu hohen Grenzwert festzusetzen. Er sei nicht der Meinung, dass das Verkehrsrecht ein Hindernis sein solle, etwas zu konsumieren, was man legal konsumieren dürfe. „Wir müssen dafür sorgen, dass ein legaler Konsum nicht durch Verkehrsrecht konterkariert wird“, so der Minister.

Die Grenzwertkommission habe sich nicht auf einen Vorschlag verständigen können. Auch seien die Auswirkungen von Cannabis bei den Individuen verschieden, entgegnete Wissing dem SPD-Abgeordneten Mathias Stein. Daher benötige man eine Konkretisierung dessen, was „angemessen“ ist.

Video https://dbtg.tv/cvid/7553473 ab 01:12:53
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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Freno
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Freno »

Mal ganz provokativ: gegen eine "O Promille Grenze" bezüglich "Genuß-Cannabis" hätte ich eigentlich nichts einzuwenden, dh einen Grenzwert von THC im Blut, wie er nach dem Abklingen des Rausches (wenn er denn eingetreten war) noch meßbar ist. Die Wirkung von Cannabis klingt meiner Erfahrung nach etwa ab 3-4 h aus und das wird ist mir auch von meinem "kiffenden Umfeld" stets bestätigt worden. Es dürfte m.E. relativ leicht naturwissenschaftlich festzustellen sein, wie dieser THC-Blutwert nach dem Abklingen der Wirkung ausschaut.

M.E. ist es "Genuß-Konsumenten" durchaus zuzumuten, diese relative kurze Zeit des Abklingens abzuwarten, bevor sie ein Kfz im Straßenverkehr bewegen. Sie sind insofern sogar gegenüber Alkoholkonsumenten privilegiert, weil die Wirkungen von Alkohol wesentlich länger anhalten: wie man aus den "Restalkohol-Fällen" der Verkehrsgerichtsbarkeit weiß, ist man nach einem strammen Suff am nächsten Morgen oft noch hochgradig beeinträchtigt.

Für Cannabis-Patienten indessen könnte diese strenge Regel schon aufgrund des Medikamentenprivilegs nicht anwendbar sein. Mir ist es bewußt, daß das Medikamentenprivileg gerade in unseren Tagen nur einen sehr relativen Schutz vor Repression bietet - das ist ein unvermeidbarer Zustand in solchen Zeiten des "in between".
moepens
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von moepens »

Freno hat geschrieben: So 4. Jun 2023, 00:04 Mal ganz provokativ: gegen eine "O Promille Grenze" bezüglich "Genuß-Cannabis" hätte ich eigentlich nichts einzuwenden, dh einen Grenzwert von THC im Blut, wie er nach dem Abklingen des Rausches (wenn er denn eingetreten war) noch meßbar ist. Die Wirkung von Cannabis klingt meiner Erfahrung nach etwa ab 3-4 h aus und das wird ist mir auch von meinem "kiffenden Umfeld" stets bestätigt worden. Es dürfte m.E. relativ leicht naturwissenschaftlich festzustellen sein, wie dieser THC-Blutwert nach dem Abklingen der Wirkung ausschaut.
- bei regelmäßigem Konsum von Cannabis kann auch nach 72 Stunden (!) nach Konsumende noch eine über den Grenzwert von 1,0 ng/ml liegende THC-Konzentration festgestellt werde.

- aber auch bei minder starkem Konsum ist eine Nachweisbarkeit noch nach 24 Stunden, teilweise auch noch nach 48 Stunden möglich.

- bei lediglich (ganz) gelegentlichem Konsum oder Einmalkonsum von Cannabis sinkt die THC-Konzentration auch nach der Zufuhr hoher Dosierungen innerhalb von sechs Stunden nach Rauchende im Mittel auf einen Wert von etwa 1,0 ng/ml ab.
Quelle: https://www.rechtsanwaeltin-sfischer.de ... -und-urin/
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

Freno hat geschrieben: So 4. Jun 2023, 00:04 Es dürfte m.E. relativ leicht naturwissenschaftlich festzustellen sein, wie dieser THC-Blutwert nach dem Abklingen der Wirkung ausschaut.
Eben nicht, es ist viel komplexer als bei Alkohol. THC wird im Fettgewebe angereichert. Da dieses im Stoffwechsel permanent "erneuert" wird, wird es von dort auch wieder freigesetzt. Je mehr (regelmäßig) konsumiert wird, desto höher wird dieses "Grundrauschen". Selbst das Grundrauschen ist Schwankungen unterworfen, je nachdem, ob der Körper gerade Energie aus der Fettverbrennung bezieht oder im "Zuckermodus" ist. Zudem ist der Energiestoffwechsel eine höchst individuelle Sache. Ähnliches gilt auch für die Abbauprodukte anderer Cannabinoide. Mit Blutpegeln kommt man da nicht wirklich weiter.

Ich verweise nochmal auf die Idee des Fahrtauglichkeits-Tests via App. So ein Test wäre weit aussagekräftiger bzgl der Gefährdung, die vom Fahrer ausgeht. Und darum geht es ja schließlich. — Aber so ein Test wird nicht kommen, denn es würde zuhauf geriatrischen Beifang geben. Das wäre ein Damoklesschwert über der wichtigsten Wählergruppe von CDSU und SPD. Von der Gerontokratie selbst ganz zu schweigen.

PS: ins Gespräch bringen sollte man den App-Test dennoch. Schon alleine um zuzusehen, wie sich die Politiker winden, fadenscheinige Ausreden erfinden und Argumente herbei halluzinieren, warum ein Bluttest sooo viel besser ist als eine Fahrtauglichkeitsprüfung. ;)
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Tictak
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Tictak »

Vor allem macht es überhaupt keinen Sinn den THC-Wert im Serum zu messen. :? Das ist ein dummer Alleingang in DE.

Tic
Das Gehirn reift bis zum 20. Lebensjahr. Zitat aus Rauschmittelkonsum_im_Jugendalter.pdf von DHS aus 2018
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Freno »

pepre hat geschrieben: So 4. Jun 2023, 08:43
Freno hat geschrieben: So 4. Jun 2023, 00:04 Es dürfte m.E. relativ leicht naturwissenschaftlich festzustellen sein, wie dieser THC-Blutwert nach dem Abklingen der Wirkung ausschaut.
Eben nicht, es ist viel komplexer als bei Alkohol. THC wird im Fettgewebe angereichert. Da dieses im Stoffwechsel permanent "erneuert" wird, wird es von dort auch wieder freigesetzt. Je mehr (regelmäßig) konsumiert wird, desto höher wird dieses "Grundrauschen". Selbst das Grundrauschen ist Schwankungen unterworfen, je nachdem, ob der Körper gerade Energie aus der Fettverbrennung bezieht oder im "Zuckermodus" ist. Zudem ist der Energiestoffwechsel eine höchst individuelle Sache. Ähnliches gilt auch für die Abbauprodukte anderer Cannabinoide. Mit Blutpegeln kommt man da nicht wirklich weiter.

Ich verweise nochmal auf die Idee des Fahrtauglichkeits-Tests via App. So ein Test wäre weit aussagekräftiger bzgl der Gefährdung, die vom Fahrer ausgeht. Und darum geht es ja schließlich. — Aber so ein Test wird nicht kommen, denn es würde zuhauf geriatrischen Beifang geben. Das wäre ein Damoklesschwert über der wichtigsten Wählergruppe von CDSU und SPD. Von der Gerontokratie selbst ganz zu schweigen.

PS: ins Gespräch bringen sollte man den App-Test dennoch. Schon alleine um zuzusehen, wie sich die Politiker winden, fadenscheinige Ausreden erfinden und Argumente herbei halluzinieren, warum ein Bluttest sooo viel besser ist als eine Fahrtauglichkeitsprüfung. ;)
Danke für diese Mitteilungen ! Ich könnte jetzt "dagegenhalten", daß ein solches THC aus dem Fettabbau dann uU ebenfalls Rauschwirkungen auslösen bzw verstärken könnte - aber von diesen physiologischen Sachverhalten verstehe ich wirklich viel zu wenig.

Wenn man "bezüglich Cannabis" anstelle eines Blut-Grenzwertes einen "Fahrtauglichkeits-Test via App" einführen wöllte, dann müsste das aber schon aus Gleichheitsgründen auch für alle anderen psychoaktiven Substanzen, va Alkohol getan werden.
Ich habe vor ca. 30 Jahren im Rahmen meiner Ausbildung mal einen Vortrag eines forensischen Mediziners über Alkohol und Straßvenverkehr angehört, der ua ausführte, daß sogenannte "Pegeltrinker" im nüchternen Zustand regelmässig nicht nur fahruntüchtig, sondern sogar häufig unzurechnungsfähig sind, während sie erst dann zurechnungsfähig und fahrtüchtig werden, wenn sie ihren individuellen Pegel wieder erreicht haben. Ich glaube durchaus, daß es auch "Pegel-Kiffer" geben könnte.

Ein weiteres Problemfeld liegt im prozessualen Bereich: ein gesetzlicher Grenzwert, der naturwissenschaftlich ermittelt wird, ist ein "harter" Beweis, der kaum in Zweifel gezogen werden kann - das sieht bei einem solchen Test leider ganz anders aus. Der Beschuldigte kann zB stets einwenden, beim Test störenden Einflüssen unterlegen zu sein, die das Ergebnis verfälscht hätten, was uU umfängliche Beweisaufnahmen erforderlich macht. Ein mir im Rahmen meines 1. Staatsexamens bekannt gewordenes Beispiel aus dem Prüfungsrecht: ein Examenskandidat, der durchgefallen war, hatte erfolgreich die Bewertung vor dem Verwaltungsgericht angefochten mit der Begründung, daß er auf seinem Sitzplatz bei jeder Klausur von der Sonne geblendet worden wäre, was dann durch je ein astronomisches und metereologisches Gutachten bestätigt wurde - ein enormer Aufwand. Seither wurden im Saarland die Sitzplätze im Prüfungssaal vor jeder Klausur unter richterlicher Aufsicht (!) verlost - was eine äusserst nervenzerrende und -zehrende Zeremonie gewesen war, für die man uns den Grund dankenswerterweise mitteilte.

Solche Prüfungsrechtlichen Fälle sind stets Einzelfälle, die im Geschäftsanfall der Behörden und Gerichte kaum eine große Rolle spielen. Nur relativ wenige Leute absolvieren Staatsexamen - aber sehr viele Leute fahren Kraftfahrzeuge unter dem Einfluß psychoaktiver Substanzen. Hier handelt es sich um Massenfälle, für die einfach handhabbare Kriterien gefunden werden müssen.

Ein weiteres Problemfeld: es ist sehr einfach, in einem Gesetz oder einer Rechtsverordnung einen naturwissenschaftlich feststellbaren Grenzwert festzuschreiben, ab dem eine bestimmte Rechtsfolge - hier: Fahrverbote, Fahrerlaubnisentzug, Sperrzeiten, Strafen usw - eintreten soll. Es ist aber überhaupt nicht einfach, sondern sogar sehr kompliziert, einen solchen "Test via App" in einer Rechtsnorm so exakt zu definieren, daß er dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot genügen kann. Für einen naturwissenschaftlich feststellbaren Grenzwert genügen ein, zwei Sätze - für die Anforderungen an einen solchen Test bedarf es mehrerer Seiten, über die trefflich gestritten werden kann: zuerst im Gesetzgebungsverfahren und dann vor Gericht. Würde ein solcher Test nach jahrelangen politischen Diskussionen über die Einzelheiten eingeführt werden - jeder (Viel-)Besserverdienende Porschefahrer würde, um seinen Porsche weiter (vor-)fahren zu können, locker ein paar große Scheine hinblättern, um das gesetzliche Testverfahren von Experten "kritisch" beleuchten zu lassen.

Ich bin nicht "im Thema" - die Fahrerlaubnis spielt für mich keine große Rolle mehr. Ich habe auch keine feste Meinung dazu, aber ich glaube, daß es nicht schlecht ist, Argumente gegen einen solchen Test "hier unter uns" aufzuzeigen.
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