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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Mo 2. Jan 2017, 19:20
von Lardah
Kann man sich als Versuchsperson melden? Wen ja wo :D

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Mo 2. Jan 2017, 19:34
von Cookie
Lardah hat geschrieben:Kann man sich als Versuchsperson melden? Wen ja wo :D
Also ich würde einfach zum Arzt gehen ;) ! Das werde ich auf jeden Fall mal antesten (und berichten) sobald das Ganze spruchreif ist... medizinische Gründe kann ich ausreichend vorweisen.

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Mo 2. Jan 2017, 22:03
von crappy
Rutscht man da automatisch rein wenn man schon eine Ausnahmegenehmigung hat?

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Mo 9. Jan 2017, 10:05
von Sabine
Wie schon erwähnt, wurde der Termin verlegt, hier nun die genauen Daten :

"19. Januar 2017 (212. Sitzung)

10:50

a) Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
...
b ) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten. Drucksachen 18/6361, 18/… "


http://www.bundestag.de/tagesordnung

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/063/1806361.pdf

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Mo 16. Jan 2017, 16:32
von Sabine
"Cannabis auf Rezept
Bundestag erteilt Freigabe voraussichtlich Donnerstag

Der Bundestag wird Cannabis voraussichtlich an diesem Donnerstag als Medizin freigeben - ein Schritt zu einer Aufhebung des allgemeinen Cannabisverbots soll dies laut der Drogenbeauftragten Marlene Mortler aber nicht sein.

Schwerkranken solle besserer Zugang zu Cannabis gegeben werden, sagte die CSU-Politikerin am Montag beim Besuch einer Palliativstation in Berlin. Aber eine Freigabe für den Freizeitkonsum lehne sie ab. Mit steigender Verfügbarkeit würde nach ihrer Ansicht auch der Konsum steigen.
...
Das Gesetz werde voraussichtlich im März in Kraft treten, sagte Mortler. „Cannabis als Medizin ist mit Sicherheit kein Wundermittel“, sagte sie, „aber jeder soll das Recht haben, dass es bezahlt wird, wenn es hilft.“


http://www.ksta.de/politik/cannabis-auf ... g-25557740


Na, das widerspricht sich aber mal wieder : "... jeder soll das Recht haben, dass es bezahlt wird, wenn es hilft." versus "Schwerkranken solle besserer Zugang zu Cannabis gegeben werden". :evil:

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Mo 16. Jan 2017, 16:37
von Sabine
Die Nachricht macht weiter die Runde, hier ein paar Auszüge aus dem "Ärzteblatt"


"...
Die Deutsche Schmerzgesellschaft begrüßte grundsätzlich das Gesetz und plädierte für einen niedrigschwelligen Zugang, wie ihr Geschäftsführer Thomas Isenberg deutlich mach­te. Es seien bisher keine bestimmten Krankheitsbilder definiert, bei denen Canna­bis zum Einsatz kommen solle. Bei der Anwendung werde sich mit der Zeit zeigen, wie die Indikationen eingegrenzt werden könnten. Etwa bei Gewichtsverlust mit mangeln­dem Hunger oder tumorbedingter Übelkeit werde Cannabis angewendet.
...
Isenberg kritisierte, dass die Krankenkassen Anträge auf Erstattung erst durch ihre me­dizinischen Dienste prüfen sollten. Mortler sagte, dafür sei eine verkürzte Entschei­dungs­­frist von drei bis fünf Tagen vorgesehen.
...
Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Linken, bemängelte, dass die Regierung das Straßenverkehrsrecht in dem Zusammenhang außer Acht lasse. „Viele Schmerz­pa­tienten können durch eine Cannabistherapie überhaupt erst wieder ihr Auto nutzen. Doch bei Straßenverkehrskontrollen werden sie trotz anderslautender ärztlicher Beurtei­lung regelmäßig durch die Polizei verdächtigt, berauscht am Steuer zu sitzen.“"


http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/7 ... ntscheidet

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Mo 16. Jan 2017, 16:48
von Sabine
Und der "Münchner Merkur" darf auch noch, vor allem, weil es hier im Kommentarbereich mit Prohis immer zu heftigen Diskussionen kommt ;)

"Zahlt die Krankenkasse jetzt das Kiffen?
...
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte: "Stimmt das Parlament zu, endet für hunderte Betroffene der Spießrutenlauf durch die Bürokratie. Damit wird die illegale private Hanfplantage für Kranke endlich Vergangenheit."
...
Immer mehr Politiker fordern die Legalisierung von Cannabis. Und auch einige Experten sprechen sich dafür aus. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat viele Fragen zum Thema Cannabis gesammelt und Antworten gegeben. "


https://www.merkur.de/leben/gesundheit/ ... 97195.html

http://www.bfarm.de/DE/Service/FAQ/_fun ... _node.html

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 08:45
von Sabine
"Cannabis – das neue Wundermittel gegen Krankheiten?

Die Legalisierung von Cannabis ist ein umstrittenes Thema und regt so manch hitzige Diskussion zwischen Befürwortern und Gegner an. "Gras" bzw. "Marihuana" ist in Deutschland eine illegale Droge, deren Anbau und Verkauf per Gesetz verboten ist. Das Rauschmittel ist aber insbesondere bei Jugendlichen sehr beliebt. Doch Cannabis lässt sich nicht nur als Rauschmittel nutzen, auch die medizinische Nutzung wird immer häufiger in der Politik thematisiert. Die Debatte um die Legalisierung ist praktisch allgegenwärtig.
... Cannabis gilt zwar als "weiche" und damit noch verhältnismäßig ungefährliche Droge (zumindest im Vergleich zu harten Drogen wie Heroin oder Kokain), doch hat der Konsum dennoch erheblichen Einfluss auf das Bewusstsein, die Wahrnehmung und die Gesundheit des Konsumenten. Mediziner wissen seit langem, dass der in der Cannabispflanze enthaltene Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) die Hirnfunktion beeinflusst. Einigen Studien zufolge soll die Abhängigkeit nach längerem Konsumieren ähnlich stark wie bei Heroin oder dem oft verharmlosten Alkohol sein. Die gesundheitlichen Folgeschäden sind aber bei weitem nicht so stark wie bei Heroin – und anders als bei beispielsweise Alkohol sind tatsächlich keine Todesfälle infolge von Cannabis-Konsum bekannt, sodass nicht wenige einwenden, dass das illegale Cannabis im Grunde ungefährlicher sei als die erlaubte Alltagsdroge Alkohol."


http://www.schwaebische-post.de/1548133/

Wie streut man gleich mal wieder Zweifel an der Gesetzesänderung unters schlecht informierte Volk?! Signalwörter wie "Einfluss aufs Bewußtsein" (Psychosen, Psychosen :o ), "Gesundheit" (??, weiter oben noch als Medizin benannt), "Wahrnehmung" (rosa Elefanten sehen) und "starke Abhängigkeit wie bei Heroin" helfen da ungemein. :?

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 18:21
von Sabine
"Koalition präzisiert Cannabis-Verordnung

Bevor der Bundestag voraussichtlich am Donnerstag Cannabis in begrenztem Umfang als Medizin freigeben wird, will die große Koalition im Gesundheitsausschuss noch Änderungen beschließen. Dabei geht es insbesondere um Klarstellungen zur Verordnung von Cannabis durch Ärzte. Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen sollen einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis erhalten, wenn andere Arzneimittel keine Linderung versprechen.

Der von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass Cannabis verordnet werden kann, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Arzneimitteltherapie nicht zur Verfügung steht oder eine begründetet Aussicht auf eine positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht und der Versicherte sich verpflichtet, an einer Begleiterhebung zum Einsatz dieser Arzneimittel teilzunehmen.

Die Cannabis-Verordnung durch einen Arzt muss bei der ersten Verordnung von der Krankenkasse genehmigt werden.
...
In den vorliegenden Änderungsanträgen von Union und SPD wird die Cannabis-Verordnung nochmals präzisiert: Cannabis kann danach auch verordnet werden, ohne dass der Patient „langjährig schwerwiegende Nebenwirkungen ertragen“ musste. Damit wird klargestellt, dass die Cannabis-Verordnung auch dann möglich ist, wenn zwar abstrakt noch andere Standardbehandlungen in Erwägung gezogen werden könnten. Dazu muss der behandelnde Arzt im konkreten Fall zu der begründeten Einschätzung kommen, dass unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes des Patienten dem entgegensteht.

Die bei der verpflichtenden Teilnahme an Begleitstudien erhobenen Daten dürfen in anonymisierter Form auch ohne Einwilligung des Patienten zur Weitergegeben werden. Der Arzt muss lediglich die Patienten informieren, dass ihre Daten anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermittelt werden.

Klargestellt wird zudem, dass die Krankenkassen eine Cannabis-Therapie „nur in begründeten Ausnahmefällen“ ablehnen können. Damit soll die Therapiehoheit des Arztes gestärkt werden.
...
Die Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, hob vor der Verabschiedung hervor, dass es sich nur um begrenzte Freigabe von Cannabis handelt. Die Kosten sollen laut Gesetzentwurf von der Krankenkasse übernommen werden. Das Gesetz werde voraussichtlich im März in Kraft treten, sagte Mortler: ..."


http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... erordnung/

Viele Patienten behandeln sich seit Jahren illegal mit guten Erfolgen mit Cannabis, wird dies von den Kassen anerkannt?

Was ist genau geplant, das in Zukunft Patienten keine Repression seitens der Polizei erleiden müssen?

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 18:43
von Martin Mainz
Am Ende bleibt es wohl am Arzt hängen, die Entscheidung zur Cannabis-Therapie zu treffen. Vielleicht nicht der schlechteste Weg.

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 19:31
von Sabine
Die Debatte am Donnerstag wurde von 10:50 auf 12:00 verschoben :

"Über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8965), wonach künftig schwerkranke Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch mit hochwertigen Cannabis-Arzneimitteln versorgt werden können, stimmt der Bundestag am Donnerstag, 19.Januar 2017, im Anschluss an die um 12 Uhr beginnende 45-minütige Debatte ab."

https://www.bundestag.de/dokumente/text ... tel/487044

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Mi 18. Jan 2017, 06:38
von Sabine
Franjo Grotenhermen schreibt sehr ausführlich dazu :

"Cannabis als Medizin Gesetz - Endspurt beginnt diese Woche mit einem Änderungsantrag

Der laut Zeitplan noch in diesem Frühjahr zu verabschiedende Gesetzesentwurf, der Cannabis verschreibungsfähig machen soll, scheint kurz vor der Verabschiedung zu sein. Bereits am 19. Januar soll über die letztendliche Fassung abgestimmt werden. Es liegt aktuell noch ein Änderungsantrag von CDU/SPD vor, der auf einige Verbesserungen bezugnehmend auf die Kostenerstattung für Patienten zielt.

Am 19. Januar 2017 soll im Deutschen Bundestag das Gesetz zu Cannabis als Medizin beraten und verabschiedet werden. Aus der Tagesordnung der kommenden Sitzung am 19. Januar geht hervor, dass die 2. und 3. Lesung in dieser Sitzung erfolgen soll. Im Anschluss wird der Bundestag über das Gesetz abstimmen. Eigentlich sollte die 2. Lesung bereits im Dezember 2016 stattfinden.

Hintergrund für diese Verzögerung könnte in einem „Änderungsantrag” der Fraktionen CDU/ CSU und SPD zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften – Drucksache 18/8965, liegen. Der ACM (Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin) sowie auch der Hanfblättchen Redaktion, liegt dieser Antrag vor. Demnach sollen noch einige Verbesserungen am Gesetzesentwurf vorgenommen werden.

Folgende Änderungen sind laut eines der ACM vorliegenden Änderungsantrag betreffend dem 6. Absatz des § 31 SGB V im Gesetzentwurf geplant: ... "


http://news.doccheck.com/de/blog/post/5 ... ngsantrag/

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Mi 18. Jan 2017, 15:22
von Sabine
" Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Weg frei gemacht für den Cannabis-Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die in den parlamentarischen Beratungen an einigen Stellen noch veränderte Vorlage (18/8965) wurde am Mittwoch im Ausschuss einstimmig gebilligt. Vertreter der Regierungs- wie auch der Oppositionsfraktionen sprachen von einem entscheidenden Fortschritt zugunsten schwer kranker Patienten. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag (19. Januar) verabschiedet werden."

https://www.bundestag.de/presse/hib/2017_01/-/488920

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Mi 18. Jan 2017, 16:19
von Sabine
"Interview mit Emmi Zeulner Medizinisches Cannabis soll Schmerzpatienten helfen

Emmi Zeulner von der CSU ist eine der jüngsten Abgeordneten des Bundestags und leidenschaftliche Gegnerin einer Legalisierung von Cannabis. Sie hat sich aber intensiv dafür eingesetzt, dass Cannabis als Medizin von den Krankenkassen bezahlt wird. Das Gesetz beschließt der Bundestag am Donnerstag.

Frau Zeulner, sie sind eine Hardlinerin in Sachen Cannabis-Legalisierung, haben sich aber sehr dafür eingesetzt, dass der Staat nun Drogen anbaut und verkauft. Können Sie uns das erklären?

Das ist ja nun wirklich eine unzulässig Verkürzung dessen, was wir vorhaben. Wir öffnen uns im Sinne der Patienten für eine neue Therapiemöglichkeit.

Gut, ich wollte Sie ein wenig provozieren, weil ich ihre harte Haltung gegenüber der generellen Freigabe von Cannabis nicht teile.
...
Von wie vielen Patienten sprechen wir?

Derzeit haben 1020 Patienten eine Sondergenehmigung für den Bezug von Blüten und Extrakt, zwei Patienten dürfen Hanf selbst anbauen. Ich gehe von einem Anstieg der Zahl der Patienten aus, jedoch wird sich dies vermutlich im Rahmen halten. Die Zielgruppe sind Schwerstkranke und Sterbende und nicht jeder Rückenschmerz, weshalb ich keine explosionsartige Erhöhung erwarte.
...
Um über die Legalisierung von Cannabis zu sprechen, bräuchten wir ein weiteres Interview. Deshalb nur kurz: Immer mehr Politiker und Experten weltweit folgen der These, dass der Krieg gegen die Drogen gescheitert sei und man deshalb neue Wege suchen müsse. Beeindruckt Sie das gar nicht?[/]

Ich stelle mich der Debatte gerne. Auch mit Blick darauf, dass eine andere Regierung den Kurs ändern könnte, unterstütze ich den Vorschlag, dass eine Enquete-Kommission sich den aufgeworfenen Fragen annimmt."


http://www.ksta.de/politik/interview-mi ... 860-seite2

Kann sie nur mit diesem Einstiegsdrogenhorrormärchen unter/mit Mortler bzw. in dieser Partei weiter Politik betreiben?!

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Mi 18. Jan 2017, 18:27
von Sabine
Wenn wir Bayern doch immer nur so der Zeit voraus wären wie der Autor hier ;)

"Bundestag will Schwerkranken das Leben leichter machen

Das Parlament stimmt heute über eine Änderung des Betäubungsmittelrechts ab. Schwerkranke sollen künftig einfacher mit Hilfe von Cannabis behandelt werden, wenn dies nach Meinung des Arztes voraussichtlich nutzt. Cannabis als Medizin gibt es zwar schon – aber die Hürden liegen hoch.

Von: Daniel Pokraka

Stand: 19.01.2017 "


http://www.br.de/nachrichten/cannabis-r ... l-100.html

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 05:55
von Sabine
"Der Seiltanz des Hermann Gröhe

Am 19. Januar 2017 wird im Bundestag das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ beraten und verabschiedet. Dieses Gesetz ... würde die jahrzehntelangen Schikanen, denen sich schwerkranke Patienten und ihre Ärzte beim medizinischen Einsatz von Cannabis ausgesetzt sahen, weitestgehend unterbinden.

Die Verabschiedung des Gesetzesvorschlages hatte lange auf sich warten lassen: Ein erster Termin im Frühjahr 2016 verschob sich auch aufgrund von Verfahren, bei denen Patienten versuchten, ihre Rechte einzuklagen, bis jetzt. Doch anscheinend hat sich das Warten gelohnt: Laut der Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (ACM) sind im Gegensatz zum ersten Referentenentwurf nicht nur einige Krankheitsbilder hinzugenommen worden, auch die Finanzierung des medizinischen Cannabis durch die Krankenkassen wäre dann wohl in den meisten Fällen gewährleistet.
...
Vorausgesetzt, dass das Gesetz am 19. Januar 2017 im Bundestag durchgewunken wird, brauchen Patienten keine mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle (BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) mehr zu beantragen; der Besuch beim Hausarzt reicht. Ob sich jeder Hausarzt darauf einlassen wird, ist fraglich, denn bis heute gibt es keine Leitlinien für den Einsatz von medizinischem Cannabis.
...
Das Gesetz wird sich bewähren müssen und die Praxis wird zeigen, wo die Lücken sind, die es zu schließen gilt. Die Pharmaindustrie und die Krankenkassen werden sicherlich nichts unversucht lassen, um den derzeitigen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe von dem dünnen Seil zu schubsen, auf dem er da balanciert.

Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland, sagt hierzu: „Wenn das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird, freuen wir PIRATEN uns für die vielen Patienten und danken den Menschen, Medizinern und Aktivisten, die hier die Pionierarbeit geleistet haben; insbesondere den Patienten, die trotz ihrer Krankheit den steinigen Weg gegangen sind. All die Ausnahmegenehmigungen, die zahlreichen Demonstrationen und Petitionen und nicht zuletzt die Gerichtsprozesse, die nicht nur Geld kosteten, sondern auch jahrelanges Leid der Betroffenen, haben diese Gesetzesänderung erst ermöglicht. Die Piratenpartei fordert seit Jahren, dass Patienten ohne Wenn und Aber mit medizinischem Cannabis versorgt werden können, ohne draufzahlen zu müssen. Wir sehen nun zumindest einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Teil unserer drogenpolitischen Ziele in greifbarer Nähe.“"


https://www.piratenpartei.de/2017/01/18 ... nn-groehe/

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 09:15
von Sabine
"...
Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands und Palliativmediziner, lobte die Pläne: „Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Patienten, denen diese Medikamente helfen können, sie nun nicht mehr selber bezahlen müssen.“ Allerdings kämen Cannabis-Medikamente bei einer relativ kleinen Anzahl von Palliativpatienten zum Einsatz: „Hier vor allem bei Übelkeit und begleitend zur Chemo- und Schmerztherapie.“

„Durch den Gesetzesentwurf wird es nach unserer Einschätzung zu einer Ausweitung der Versorgung mit Cannabis kommen“, sagte auf Anfrage eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Über die zu erwartenden Kosten konnte sie noch keine Aussage machen, weil die genauen Konditionen der Nutzung noch unklar seien.

Zudem forderte sie eine begleitende Forschung beim Einsatz von Cannabis, denn „bisher sind die wissenschaftlichen Belege für eine erfolgreiche Therapie mit Cannabis jenseits von erfolgreichen Einzelerfahrungen leider unbefriedigend“. Belastbare wissenschaftliche Belege zur Wirkung und Nebeneffekten fehlten. "


http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/D ... -freigeben

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 09:48
von Sabine
Wegen dem Beginn schaut bitte ab und zu selber bei bundestag.de rein, er wurde wieder um ein paar Minuten verschoben, ist jetzt um 12:20 angesetzt.
Da wird es für die Menschen, die in der Mittagspause zuschauen wollen, etwas eng.

Man kann sich das Ganze auch auf Phönix anschauen

http://www.phoenix.de/livestream/

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 11:16
von Sabine
"Schwerstkranker Ingolstädter hofft auf Gesetzesänderung

Gebannt blickt ein Ingolstädter derzeit nach Berlin. Dort befasst sich der Bundestag mit einem Gesetz, das das Leben des 32-jährigen Epileptikers nachhaltig verändern könnte.
...
Der Ingolstädter braucht laut seinem Arzt täglich vier Gramm Cannabis, um seine Schmerzen und Beschwerden beherrschen zu können, zum Beispiel um seine Anfälle zu kontrollieren und den Brechreiz zu überwinden. Doch er hat nicht das Geld dafür, denn fünf Gramm kosten in der Apotheke 105 Euro. Dabei hat er eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle.
Patient auf Spenden angewiesen

Weil er es nicht mehr ertrug, sich das Geld erbetteln zu müssen und auf Spenden angewiesen zu sein, spielte der 32-Jährige im vergangenen Jahr mit dem Gedanken in Belgien Sterbehilfe zu beantragen.
...
Marihuana von der Straße lehnt der Patient als gesundheitsgefährdend und nicht gesetzeskonform ab.
...
Spangenberg findet zum Beispiel in Ingolstadt keinen Kassenarzt, der ihm Cannabis verschreibt und hat sich deshalb an einen Arzt für Privatpatienten in einem anderen Bundesland gewandt."


http://www.br.de/nachrichten/oberbayern ... t-102.html

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 13:15
von Sabine
Einstimmig ohne Stimmenthaltung, Respekt!

Zerfieseln werde ich erst mal noch nicht, schaue es mir später noch mal in Ruhe an, wenn ich mich wieder gefasst habe.

Es tut mir aber für die leid, die z.B. chronisch erkrankt sind, aber nicht in die Kategorie "Schwerkrank" fallen. Ein Grund, weiter in Sachen "Legalisierung" tätig zu sein.

Die Medien bringen gerade hauptsächlich die Kurzmeldung "einstimmig etc." Wird wohl noch einen Moment dauern, bis das genaueres kommt.

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 13:31
von Sabine

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 13:51
von Sabine
"Endlich darf Cannabis helfen
Krankenkassen müssen Cannabis für Schwerkranke als Schmerzmittel bezahlen. Das hat der Bundestag in einem neuen Gesetz beschlossen. Gut so! "


http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/20 ... arzt-legal

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 13:57
von Sabine
"Cannabis auf Rezept - ein guter Schritt?

Schwerkranke können einem neuen Gesetz zufolge künftig auf Kassenkosten Cannabis als Medizin erhalten. Geplant ist ein staatlich kontrollierter Anbau in Deutschland durch eine Cannabisagentur. Selbst anbauen dürfen Patienten die Pflanze weiterhin nicht. "


http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/l ... -1.3340470

https://de-de.facebook.com/ihre.sz/post ... 7757117934

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 14:04
von Sabine
:roll:

"Beschlossen: Jetzt gibt es Cannabis auf Rezept

Bundestag gibt das Hanf frei! "


http://www.berliner-kurier.de/berlin/po ... --25577788

Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 14:07
von Cookie
Aurora hat geschrieben:"Beschlossen: Jetzt gibt es Cannabis auf Rezept
HEUREKA!

Der erste wichtige Schritt ist damit endlich getan, und das auf gar nicht mal so schlechte Weise - Chapeau, Frau Mortler :mrgreen: !

EDIT: Auch auf tagesschau.de: http://www.tagesschau.de/inland/cannabi ... g-101.html