Wie wärs Justizkampagne 2.0?
Die JK war das effektivste, bisher, was im DHV auch funktioniert hatte!
Die Gerichte wollten nicht in der Sache entscheiden(da Richter mit CDU Parteibuch?)
und verwießen an den Gesetzgeber der damit unter Druck gesetzt werden konnte um das Med Can und Can G zu entwerfen. Das doch eine gute Möglichkeit um unsere Leuten zu helfen.
Die Ausarbeitung einer umfassenden Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wäre daher sinnvoll.
Ziel ist es, die Verletzung der Menschenrechte und die Unzulässigkeit der Beweislastumkehr, die aus der nationalsozialistischen Rechtstradition stammt, sowie die Auswirkungen des MPU-Systems auf die Rechte der betroffenen Personen darzulegen und dann eine Reform anzustossen. Die Hauptforderungen wären, die unfaire Praxis der Beweislastumkehr und das Fehlen einer Aufzeichnungs- und Transparenzpflicht für MPU-Verfahren zu adressieren und die Rückgängigmachung dieser Praktiken zu erreichen. Die durch Tests verletzte Gleichbehandlung der Geschlechter und durch die Methode der Sichtabgabe verletzte Ehre der Kunden. Das Recht auf ein Faires Verfahren wird zudem verletzt und die persöhnlichkeitsrechte durech die fehlende Anfechtbarkeit dieser Annordnungen auf"freiwilliger" Basis.
1) Gangbarer Klageweg:
A) Innerstaatlicher Rechtsweg:
Zivilklage beim Verwaltungsgericht:
Um die Beweislastumkehr und die fehlende Aufzeichnungs- und Transparenzpflicht anzufechten, könnte zunächst eine Klage gegen den entsprechenden Bescheid des TÜV oder einer anderen MPU-Stelle eingereicht werden. Der Kläger müsste nachweisen, dass die Beweislastumkehr sowie die mangelnde Dokumentationspflicht des Verfahrens gegen das deutsche Verwaltungsrecht und die Grundrechte verstößt.
1. Forderung: Anfechtung der Entscheidung der Begutachtungsstelle (z. B. TÜV, IAS), die in einem MPU-Verfahren die Beweislastumkehr zur Grundlage macht und keine gerichtsfeste Aufzeichnungen über die psychologischen Explorationen macht oder diese Kunden bei Beauftragung schlichtweg ablehnt.
Hinweis: Der Gesetzgeber bewertet eine MPU als eine vorbereitende Handlung im Rahmen einer Verwaltungsentscheidung. Er sieht bislang keine Veranlassung, diese Verwaltungsentscheidung auf dem Rechtsweg überprüfbar zu machen. Gegen die Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden können Rechtsmittel eingelegt werden. Der Gesetzgeber scheint aber eine fehlende Distanz zu den Anbietern zu pflegen, so sitzen einige Abgeordnete(Sauter CSU) und ehemalige Politakteure beim Tüv Gesellschafterausschuss und im Verband in gut dotierten Posten.
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https://www.transparency.de/aktuelles/d ... tuev-sued/
Fehlende Überprüfbarkeit: Seitens einiger Verkehrsjuristen wird argumentiert, die Entscheidung einer Fahrerlaubnisbehörde zur Anordnung einer MPU müsse auf dem Rechtsweg überprüfbar sein. Die Überprüfung der Entscheidung sei auch aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten, da es sich bei der MPU um einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handle. Andere Positionen stellen die selbstständige Anfechtung einer MPU-Anordnung generell in Frage.[46]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinis ... tersuchung
Rechtsgrundlage: Hier könnte das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention – EMRK) sowie die Grundrechte des Grundgesetzes (insbesondere Art. 1 und Art. 2 GG) als Grundlage dienen.
2. Verletzung der Ehre bei Urintest unter Sicht mit andersgeschlechtlicher sichtender Person im Rahmen der MPU.
https://www.medical-tribune.de/meinung- ... e-moeglich
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: 2 BvR 1630/21)
3. Verletzung der Geschlechtergleichbehandlung durch Art des Urintests.Laut einer veröffentlichten Studie der Washington State University, sorgt das weibliche Hormon Östrogen dafür, dass Frauen auf Cannabis sensibler reagieren als Männer. Besonders sensibel auf THC sind Frauen in der Zeit um den Eisprung. Weibliche Hormone und Cannabis sorgen also gemeinsam für spezielle geschlechtsspezifische Problemstellungen beziehungsweise auch Wirksamkeiten.„Frauen sind aufgrund des erhöhten Östrogenspiegels eher bekifft als Männer.(Bindungsaffinität bei THC an Hormone) Obwohl Männer überwiegend Cannabis konsumieren und in der Regel höhere THC-Werte im Blut haben, ist die Wirkung bei Frauen oft intensiver, selbst bei geringeren Dosen. Dies liegt daran, dass Frauen aufgrund ihres höheren Körperfettanteils mehr THC speichern können. Quelle:Studie, die von Craft, Marusich und Wiley (2012),
Females more sensitive to cannabis; males get munchies. Washington State University. September, 2014.
https://news.wsu.edu/2014/09/03/females ... -munchies/
#.VXTDGmTtlBc
Benachteiligung von Veganer Lebensweise aufgrund zu niedrigem Creatinspiegels. In einer Studie zu Nutzen und Risiken veganer Ernährung fiel dem BfR-Team auf, dass Mischköstler deutlich mehr Kreatinin im Urin ausschieden als Veganer. Dieser war über 24 Stunden gesammelt worden. In der MPU wird zu niedriger Creatinin spiegel als Betrugsversuch /Verdünnung gewertet da Tests an Fleischköstlern validiert wurden und die MPU wird automatisch Negativ geschrieben.
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https://www.bfr.bund.de/cm/343/zum-einf ... swerte.pdf
4. Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgebotes und Übermaßbestrafung.
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https://www.juraforum.de/lexikon/uebermassverbot
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit.
5. Verletzung des Rechts auf Wirksame Beschwerde da die Oberaufsicht nicht für Kunden erreichbar ausgestaltet wurde und ein Beschwerderecht ausgehebelt wurde indem die BAst an Anbieter zurück verweist. Art. 13 MRK - Recht auf wirksame Beschwerde
https://www.menschenrechtskonvention.eu ... hutz-9297/
6 Verbot von Diskriminierung,(Bezug auf sonstiger Status) Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) der Vereinten Nationen (UNO)+
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemein ... ungsgesetz
https://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierungsverbot
Fehlende verpflichtende Akzeptierung von Behörden von pos.Gutachten zur Wiedererteilung. Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG resultiert für den einzelnen Bürger ein Anspruch auf gleiche Behandlungsweise gemäß diesen Entscheidungskriterien.
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG):
Wird die Klage in den unteren Instanzen abgewiesen, könnte der Kläger den Rechtsweg bis zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) fortsetzen. In diesem Fall müsste der Kläger argumentieren, dass die Verfahren im Hinblick auf die Beweislastumkehr und fehlende Transparenz gegen die Grundrechte auf ein faires Verfahren verstoßen. Der rechtliche Fokus sollte dabei auf Art. 6 EMRK liegen (Recht auf ein faires Verfahren), das auch für Verwaltungsverfahren gilt.
Verfassungsbeschwerde:
Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Klage abweisen, könnte eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht werden. Dies könnte durch den Verweis auf die Grundrechte im deutschen Grundgesetz (insbesondere Art. 1 GG „Menschenwürde“ und Art. 2 GG „Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“) geschehen. Die Verfassungsbeschwerde könnte auch argumentieren, dass die Beweislastumkehr und die unzureichende Aufzeichnungspflicht eine unverhältnismäßige Einschränkung der Rechte der Betroffenen darstellen.
B) EGMR – Verfahrenseinleitung:
Falls der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist, könnte der Fall schließlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weitergegeben werden. Die wesentlichen Punkte, die der EGMR zu prüfen hätte, wären:
Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) durch die systematische Anwendung der Beweislastumkehr.
Verletzung des Diskriminierungsverbots (Art. 14 EMRK), da die betroffenen Gruppen (insbesondere Konsument:innen von Cannabis und ähnliche Substanzen) im Verfahren benachteiligt werden und das Fehlen der Aufzeichnungspflicht eine unfaire Diskriminierung zur Folge hat.
2) Ausführliche Beschwerde an den EGMR:
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Betreff: Beschwerde zur Verletzung von Art. 6 und Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Praxis der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und das Fehlen einer verbindlichen Aufzeichnungs- und Transparenzpflicht.
Rechtliche Argumentation: Siehe 1-6.
Verletzung von Art. 6 EMRK – Recht auf ein faires Verfahren:
Die Praxis der Beweislastumkehr, die auf eine historische NS‑Tradition zurückgeht, ist systematisch ungerecht und stellt einen klaren Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren dar. Art. 6 EMRK garantiert allen Bürger:innen das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren, in dem beide Parteien gleich behandelt werden. Das System der MPU verwehrt den Betroffenen dieses Recht, da es im Wesentlichen eine „Schuldvermutung“ aufstellt und den Betroffenen auf Grundlage eines willkürlichen psychologischen Gutachtens benachteiligt.
Verletzung von Art. 14 EMRK – Diskriminierungsverbot:
Das Fehlen einer verbindlichen Aufzeichnungs- und Transparenzpflicht sowie die mangelnde Möglichkeit zur Anfechtung der Gutachten führen dazu, dass insbesondere Betroffene, die in der Vergangenheit mit Drogen wie Cannabis in Kontakt standen, einer erhöhten Gefahr von Diskriminierung ausgesetzt sind. Sie werden in einem Verfahren beurteilt, das nicht objektiv und fair ist. Dieses Verfahren benachteiligt eine bestimmte Gruppe von Menschen und stellt somit eine klare Verletzung des Diskriminierungsverbots dar.
Die Praxis der Beweislastumkehr und das Fehlen von Aufzeichnungs- und Transparenzpflichten im Rahmen der MPU stellen nicht nur eine historische Erblast aus der NS-Zeit dar, sondern verletzen auch fundamentale Rechte auf ein faires Verfahren und auf Nichtdiskriminierung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention. Daher bitte ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, diese Verletzungen zu prüfen und die Bundesrepublik Deutschland aufzufordern, diese Praktiken zu ändern.
Relevante Dokumente zur Unterstützung der Beschwerde sammeln und vorlegen, darunter Gutachten, Bescheide, Korrespondenz mit den Begutachtungsstellen und andere Beweismittel.Verfassen einer detaillierten Dokumentation aller relevanten Vorgänge im Zusammenhang mit den MPU-Verfahren, um sie als Beweismaterial für die Beschwerde einzureichen.
Beratung durch einen spezialisierten Anwalt im Bereich Verwaltungsrecht, um sicherzustellen, dass die Argumentation für den EGMR und mögliche innerstaatliche Rechtsverfahren optimal vorbereitet ist. RA Schüller oder Cronjäger kämen in betracht, bestenfalls cannabispositiv eingestellte Medizinrecht und Verfassungsrecht Spezialisten.
Die Nationalen Rechtsmittel müssen ausgeschöpft werden von daher kann eine Geltendmachung der Allgemeinen Betroffenheit der Entscheidung in der Sache sinnig sein, es wären mehrere Rechtsbereiche betroffen, wie ich oben exemplarisch aufgelistet hatte.