Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Tüv Nord in Frankfurt soll gut sein Pima Karlsruhe auch ...
Jeder Patient mit FS muss wenn es rauskommt das man Patient ist mit einer Begutachtung rechnen inkl reaktionstest usw das musst du bei einer Begutachtungstelle machen ....sollte zwar eigentlich auch ein verkehsmediziner können aber letztendlich entscheidet die Fs
Jeder Patient mit FS muss wenn es rauskommt das man Patient ist mit einer Begutachtung rechnen inkl reaktionstest usw das musst du bei einer Begutachtungstelle machen ....sollte zwar eigentlich auch ein verkehsmediziner können aber letztendlich entscheidet die Fs
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tomOGwarrior
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- Registriert: Do 7. Dez 2017, 23:11
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Dachte so weit auch, dass ein Gutachten reicht.michi1232 hat geschrieben: Di 30. Jul 2019, 22:36 Wieso macht denn die FS so? Hast du denen von alleine gesagt, dass du cannabis als Medizin bekommst oder wie sind die auf den Trichter gekommen?
Wenn du keinerlei Aktenkundiger verstöße was btm bzw cannabis angeht dann müsstest du laut Beurteilungsrichtlilien/vorgaben ( wo sich die FS Stelle nicht halten Muss) ein Ärztliches Gutachten aufbringen, was dann aber das höchste der Gefühle sein soll.
Ich kann dir leider auch nicht empfehlen welche Stelle sich am besten für dich eignet. Vielleicht kann ja Toni was dazu sagen
Hab im Auto geraucht, die können sich wohl nicht vorstellen, dass es Sorten mit so geringem THC-Gehalt gibt, bei denen man dann eben nicht anhalten und warten muss.
Welche Richtlinien meinst du denn? Die Handlungsempfehlung der DGVM? Find den genauen Punkt grad nicht.
Ist natürlich keine vollwertige MPU aber afaik ärztlicher Test sowie psychologische Befragung.
So hatte ich das auch verstanden, meine FSS hat wohl ne direkte Weisung aus Stuttgart alle Patienten zur MPU zu schicken, wenn sie auffällig werden.Toni420 hat geschrieben: Fr 2. Aug 2019, 21:38 Tüv Nord in Frankfurt soll gut sein Pima Karlsruhe auch ...
Jeder Patient mit FS muss wenn es rauskommt das man Patient ist mit einer Begutachtung rechnen inkl reaktionstest usw das musst du bei einer Begutachtungstelle machen ....sollte zwar eigentlich auch ein verkehsmediziner können aber letztendlich entscheidet die Fs
Was insofern gemein ist, da ich locker hätte verschleiern könnte, dass ich Patient bin, aber nach 1 1/2 Jahren rumfahrn auch mal schaun wollte wie die Polizei so drauf ist und was für Dokumente die zum Nachweis bevorzugen. Sau dumm.
War zufällig schon jmd im Rhein-Neckar-Kreis unterwegs mit positiver Begutachtung? Sonst gehts wohl nach FFM oder KA.. wenn ich mich nicht noch irgendwie drücken kann.
Führerschein und medizinisches Cannabis zum gleichen Zeitpunkt
Hey Community des Grasses... Ich bin 18 Jahre alt und wohne in Bayern. Ich habe meinen Führerschein so halb in der Tasche und bekomme jetzt dann auch gegen meine Schmerzen medizinisches Cannabis (HSMN gleichbleibend schlecht). Was darf ich tun um beides zu behalten oder muss ich eins von beiden fallen lassen?! Behindert sein ist echt doof! Es sind hier so viele Posts und sicher könnt ich meine Antwort hier raus lesen.
Ich danke für jede Antwort!
Ich danke für jede Antwort!
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Nur fahren wenn du dich fahrtauglich fühlst (und eingestellt bist) und gegenüber den Behörden die Füße still halten 
Führerschein als Patient
Guten Morgen zusammen.
Bin zwar nicht neu hier, war bis jetzt aber nur Mitleser und möchte mich noch kurz vorstellen.
Mein Name ist Michael, wohne derzeit in Stuttgart und bin seit gut einem Jahr Cannabispatient. Glücklicherweise sind wir die Vorzüge dieser vielseitigen Pflanzen schon seit fast 20 Jahren bekannt und ich habe sie auch seit ca 7 jahren immer mehr medizinisch genutzt.. Dies hat mich dann aber auch in die unangenehmere Situation gebracht den Führerschein zu verlieren da Selbstmedikation nicht so gerne gesehen wird..
Nachdem ich mit 36 gedacht habe in kein Raster mehr zu passen wurden mir, bei einer Quotenfang-aktion der Stuttgarter Polizei im Mai 2018, 14ng/l aktiv und 225ng/l passiv nachgewiesen. Was die Führerscheinstelle dann natürlich zum Anlass genommen hat den Führerschein zu entziehen aufgrund fehlendem Trennungsvermögen..
Der Vorfall in der Polizeikontrolle hatte mich wach gerüttelt und ich habe meinem Hausarzt von meiner Selbstmedikation erzählt.. Glücklicher Weise bekomme ich nun seit dem 19.6.2018 Medizinalhanf für meine chronischen Rückenschmerzen auf Privatrezept verschrieben..
Am 21.6.2018 hat mir die Führerscheinstelle mitgeteilt dass sie mir die Fahrerlaubnis entziehen werden, mir aber noch die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben bis 2.7. Leider war ich genau in dieser Woche im Urlaub.. Hab dann direkt am 2.7. einen Stuttgart Anwalt damit beauftragt mit der Führerscheinstelle in Kontakt zu treten um eine Fristverlängerung für die Stellungnahme zu erbitten..diese wurde angeblich abgelehnt , woraufhin mir dann am 27.7 die Fahrerlaubnis entzogen wurde; mit der Auflage 1 Jahr Abstinenznachweis und MPU..
Nach langem hin und her mit meinem Anwalt und dauerndem enttäuschendem vertröstet weden, habe ich am 14.2.2019 die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt. Der Wiedererteilung habe ich eine Stellungnahme das ich C. Patient bin, Bescheinigungen über die Verschreibung sowie die Rezeptkopien beigelegt. Demnach die Fahrerlaubnis als Patient beantragt.
Nach ewiger Wartezeit kam am 26.6.2019 die Aufforderung eine Bescheinigung über meinen Gesundheitszustand beizubringen (mit dem Vermerk dass dies auch vom behandelnden Arzt sein kann).
Ich habe dann direkt einen Facharzt für Orthopädie aufgesucht, welcher mir einfache Reaktionstests und motorische Übungen gemacht hat und mir die Fahreignung aus orthopädischer Sicht bestätigt hat.
Jetzt kam aktuell am 31.7.2019 ein erneutes Schreiben von der FSS mit der Aufforderung eines fachärztliches Gutachten beizubringen. Argumentiert wurde damit das das Attest vom Facharzt, welcher fälschlicherweise als mein Hausarzt betitelt wurde, keine Aussagen über meinen Gesundheitszustand getroffen wurden.
Dies ist bis jetzt zwar unschön weil aufgrund falscher Annahmen argumentiert wurde und ich noch mehr Zeit und Geld investieren muss aber nicht das größte Übel. Unverschämt finde ich, dass der Orthopäde in Generalverdacht gestellt wird mir ein falsches Attest ausgestellt zu haben..
Schlimmer ist, daß ich immer noch als Krimineller behandelt werde und jetzt auch noch eine MPU beibringen muss die folgende Frage klären soll:
"Nimmt der Betroffene die ihm verschriebenen Arzneimittel mit Cannabisblüten bestimmungsgemäße ein und liegt keine zusätzlicher Cannabiskonsum oder anderweitiger Betäubungsmittelkonsum vor?
Liegen mit der langfristigen Einnahme der ärztlich verordneten Cannabisblüten psycho-physische Leistungseinbußen vor und konnen etwa festgestellte Einschränkungen kompensiert werden, so dass das Leistugsvermogen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 ausreichend ist?"
Hier stellt sich die Frage ob eine MPU mit dieser Fragestellung überhaupt zu einem positiven Gutachten führen kann?
Leider habe ich momentan keinen kompetenten Ansprechpartner der so fachkundig ist um dies zu klären.. Da ich aber der Ansicht bin das dieses Vorgehen der Führerscheinstelle System hat und sich zukünftig viele Patienten diese Frage stellen lassen müssen, dachte ich ich mach es mal öffentlich..
Nachdem was ich mit meinem letzten Anwalt erlebt habe will ich mich am liebsten selbst drum kümmern. Vielleicht hat ja jemand Anregungen wie man der FSS gegenüber argumentieren könnte um die MPU zu umgehen bzw. auch nen Tipp für nen kompententen Anwalt für Verwaltungsrecht mit Bezug auf Fahrerlaubnis?
Ich nehme die mir verordnete Menge zwar seit 19.6.2018 ein, teilweiße reicht dies aber nicht aus und ich muss mehr nehmen.. kostenmäßig ist aber nicht mehr drin, weshalb ich mir jetzt die Frage stelle ob man das iwie nachweisen kann? Es soll ja bei der MPU abgeklärt werden ob ein zusätzlicher Konsum vorliegt..
PS. Da ich an dem Tag der Kontrolle auf dem Weg zur Arbeit und überhaupt nicht mal annähernd berauscht war, habe ich der Ärztin im Krankenhaus gesagt das ich es für meine Rückenschmerzen einnehme. Es wurde von ihr bestätigt dass ich nicht merkbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Dies ist auch in den Schreiben der FSS vermerkt.
PS2. Mir ist im nachhinein bewusst geworden, nach neusten Urteilen, dass es nicht rechtens ist den Führerschein zu entziehen wenn eine medizinische Nutzung vorliegt es in der Vergangenheit aber auch illegalen Kontakt mit der Medizin gegeben hat.. Demnach hätte ich Wiederspruch gegen die Entscheidung der Entziehung einlegen müssen..dies hätte aber mein Anwalt tun sollen..
hinterher ist man immer schlauer..
Viele Grüße
Michael
Bin zwar nicht neu hier, war bis jetzt aber nur Mitleser und möchte mich noch kurz vorstellen.
Mein Name ist Michael, wohne derzeit in Stuttgart und bin seit gut einem Jahr Cannabispatient. Glücklicherweise sind wir die Vorzüge dieser vielseitigen Pflanzen schon seit fast 20 Jahren bekannt und ich habe sie auch seit ca 7 jahren immer mehr medizinisch genutzt.. Dies hat mich dann aber auch in die unangenehmere Situation gebracht den Führerschein zu verlieren da Selbstmedikation nicht so gerne gesehen wird..
Nachdem ich mit 36 gedacht habe in kein Raster mehr zu passen wurden mir, bei einer Quotenfang-aktion der Stuttgarter Polizei im Mai 2018, 14ng/l aktiv und 225ng/l passiv nachgewiesen. Was die Führerscheinstelle dann natürlich zum Anlass genommen hat den Führerschein zu entziehen aufgrund fehlendem Trennungsvermögen..
Der Vorfall in der Polizeikontrolle hatte mich wach gerüttelt und ich habe meinem Hausarzt von meiner Selbstmedikation erzählt.. Glücklicher Weise bekomme ich nun seit dem 19.6.2018 Medizinalhanf für meine chronischen Rückenschmerzen auf Privatrezept verschrieben..
Am 21.6.2018 hat mir die Führerscheinstelle mitgeteilt dass sie mir die Fahrerlaubnis entziehen werden, mir aber noch die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben bis 2.7. Leider war ich genau in dieser Woche im Urlaub.. Hab dann direkt am 2.7. einen Stuttgart Anwalt damit beauftragt mit der Führerscheinstelle in Kontakt zu treten um eine Fristverlängerung für die Stellungnahme zu erbitten..diese wurde angeblich abgelehnt , woraufhin mir dann am 27.7 die Fahrerlaubnis entzogen wurde; mit der Auflage 1 Jahr Abstinenznachweis und MPU..
Nach langem hin und her mit meinem Anwalt und dauerndem enttäuschendem vertröstet weden, habe ich am 14.2.2019 die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt. Der Wiedererteilung habe ich eine Stellungnahme das ich C. Patient bin, Bescheinigungen über die Verschreibung sowie die Rezeptkopien beigelegt. Demnach die Fahrerlaubnis als Patient beantragt.
Nach ewiger Wartezeit kam am 26.6.2019 die Aufforderung eine Bescheinigung über meinen Gesundheitszustand beizubringen (mit dem Vermerk dass dies auch vom behandelnden Arzt sein kann).
Ich habe dann direkt einen Facharzt für Orthopädie aufgesucht, welcher mir einfache Reaktionstests und motorische Übungen gemacht hat und mir die Fahreignung aus orthopädischer Sicht bestätigt hat.
Jetzt kam aktuell am 31.7.2019 ein erneutes Schreiben von der FSS mit der Aufforderung eines fachärztliches Gutachten beizubringen. Argumentiert wurde damit das das Attest vom Facharzt, welcher fälschlicherweise als mein Hausarzt betitelt wurde, keine Aussagen über meinen Gesundheitszustand getroffen wurden.
Dies ist bis jetzt zwar unschön weil aufgrund falscher Annahmen argumentiert wurde und ich noch mehr Zeit und Geld investieren muss aber nicht das größte Übel. Unverschämt finde ich, dass der Orthopäde in Generalverdacht gestellt wird mir ein falsches Attest ausgestellt zu haben..
Schlimmer ist, daß ich immer noch als Krimineller behandelt werde und jetzt auch noch eine MPU beibringen muss die folgende Frage klären soll:
"Nimmt der Betroffene die ihm verschriebenen Arzneimittel mit Cannabisblüten bestimmungsgemäße ein und liegt keine zusätzlicher Cannabiskonsum oder anderweitiger Betäubungsmittelkonsum vor?
Liegen mit der langfristigen Einnahme der ärztlich verordneten Cannabisblüten psycho-physische Leistungseinbußen vor und konnen etwa festgestellte Einschränkungen kompensiert werden, so dass das Leistugsvermogen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 ausreichend ist?"
Hier stellt sich die Frage ob eine MPU mit dieser Fragestellung überhaupt zu einem positiven Gutachten führen kann?
Leider habe ich momentan keinen kompetenten Ansprechpartner der so fachkundig ist um dies zu klären.. Da ich aber der Ansicht bin das dieses Vorgehen der Führerscheinstelle System hat und sich zukünftig viele Patienten diese Frage stellen lassen müssen, dachte ich ich mach es mal öffentlich..
Nachdem was ich mit meinem letzten Anwalt erlebt habe will ich mich am liebsten selbst drum kümmern. Vielleicht hat ja jemand Anregungen wie man der FSS gegenüber argumentieren könnte um die MPU zu umgehen bzw. auch nen Tipp für nen kompententen Anwalt für Verwaltungsrecht mit Bezug auf Fahrerlaubnis?
Ich nehme die mir verordnete Menge zwar seit 19.6.2018 ein, teilweiße reicht dies aber nicht aus und ich muss mehr nehmen.. kostenmäßig ist aber nicht mehr drin, weshalb ich mir jetzt die Frage stelle ob man das iwie nachweisen kann? Es soll ja bei der MPU abgeklärt werden ob ein zusätzlicher Konsum vorliegt..
PS. Da ich an dem Tag der Kontrolle auf dem Weg zur Arbeit und überhaupt nicht mal annähernd berauscht war, habe ich der Ärztin im Krankenhaus gesagt das ich es für meine Rückenschmerzen einnehme. Es wurde von ihr bestätigt dass ich nicht merkbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Dies ist auch in den Schreiben der FSS vermerkt.
PS2. Mir ist im nachhinein bewusst geworden, nach neusten Urteilen, dass es nicht rechtens ist den Führerschein zu entziehen wenn eine medizinische Nutzung vorliegt es in der Vergangenheit aber auch illegalen Kontakt mit der Medizin gegeben hat.. Demnach hätte ich Wiederspruch gegen die Entscheidung der Entziehung einlegen müssen..dies hätte aber mein Anwalt tun sollen..
Viele Grüße
Michael
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Guten Morgen zusammen.
Es gibt ja inzwischen doch mehr Leidensgenossen mit gleichem oder ähnlichem Sachverhalt als ich dachte bzw. bei meiner letzten Recherche im Herbst 18 herauskam..
Danke an alle die hier schon sehr hilfreiche Informationen eingestellt haben und ihre Geschichte gegteilt haben.
@toni420: extra dank fürs Teilen der Leitlinien von der DGVP
Noch ne Frage:
Wie ist es denn zu werten das ich zum Zeitpunkt der Kontrolle illegal unterwegs war, zum Zeitpunkt der Entzugsanordnung aber schon den Patientenstatus hatte? Auch wenns nur drei Tage Differenz waren..
Es gibt ja inzwischen doch mehr Leidensgenossen mit gleichem oder ähnlichem Sachverhalt als ich dachte bzw. bei meiner letzten Recherche im Herbst 18 herauskam..
Danke an alle die hier schon sehr hilfreiche Informationen eingestellt haben und ihre Geschichte gegteilt haben.
@toni420: extra dank fürs Teilen der Leitlinien von der DGVP
Noch ne Frage:
Wie ist es denn zu werten das ich zum Zeitpunkt der Kontrolle illegal unterwegs war, zum Zeitpunkt der Entzugsanordnung aber schon den Patientenstatus hatte? Auch wenns nur drei Tage Differenz waren..
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
@michschna
Ein Nachweis ob man zu viel nimmt ist schlichtweg unmöglich da es so viele Faktoren gibt die die Werte einfach undurchsichtig machen.
Wegen der MPU:
Die FS Stelle ist meiner Meinung nach autarg und darf bestimmen was die will. Im Notfall gerichtlich gegen eindeutig gegen das Gesetz
Du wirst diese machen müssen. Lese Dir die Bestimmungen durch und denke über diese für deinen Konkreten Fall nach. Denke nach was du sagst und wie du in die Kategorie Nr. 2 also Konsument in der Illegalität aus medizinischen Zwecken und jetzt legal, kommst.
Viel Erfolg wünsche ich dir
Ein Nachweis ob man zu viel nimmt ist schlichtweg unmöglich da es so viele Faktoren gibt die die Werte einfach undurchsichtig machen.
Wegen der MPU:
Die FS Stelle ist meiner Meinung nach autarg und darf bestimmen was die will. Im Notfall gerichtlich gegen eindeutig gegen das Gesetz
Du wirst diese machen müssen. Lese Dir die Bestimmungen durch und denke über diese für deinen Konkreten Fall nach. Denke nach was du sagst und wie du in die Kategorie Nr. 2 also Konsument in der Illegalität aus medizinischen Zwecken und jetzt legal, kommst.
Viel Erfolg wünsche ich dir
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Danke für die Rückmeldung!
Gibt es MPU Stellen die man meiden sollte?
Danke und grüße!
Gibt es MPU Stellen die man meiden sollte?
Danke und grüße!
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freecannabis
- Beiträge: 4
- Registriert: Do 29. Aug 2019, 14:36
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Hallo,
mir wurde der Führerschein entzogen wegen gelegentlichem Konsum und fehlendem Trennvermögen 1,7ng bei der letzten Kontrolle. Ich bin mittlerweile Cannabispatient, habe allerdings der Führerscheinstelle mitgeteilt das ich momentan nichts Einnehme wegen den hohen Kosten.
Die Führerscheinstelle verlangt nun eine MPU bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, um Zweifel an meiner Fahreignung auszuräumen und zur Abklärung meines Trennverhaltens, Zusatzgebrauchs anderer "psychoaktiver Stoffe" bzw Konsumverlagerung, mit der Fragestellung.
- Liegen körperliche oder geistige Einschränkungen vor die mit der Einnahme von Betäubungsmitteln in Zusammenhang gebracht worden können?
- Ist insbesondere nicht zu erwarten das Herr XXX zukünftig ein Fahrzeug unter Einfluss von Cannabis oder deren Nachwirkungen führen wird.
Sollte ich mir ein Cannabisrezept holen und den FeV 5.2 mit Corporal Test in Verbindung mit einer Dauermedikation machen?
Wenn ich nächsten Monat den Wohnort wechsle ist dann die Beantragungsgebühr für den Führerschein neu zu bezahlen im neuen Wohnort?
Grüße
freecannabis
mir wurde der Führerschein entzogen wegen gelegentlichem Konsum und fehlendem Trennvermögen 1,7ng bei der letzten Kontrolle. Ich bin mittlerweile Cannabispatient, habe allerdings der Führerscheinstelle mitgeteilt das ich momentan nichts Einnehme wegen den hohen Kosten.
Die Führerscheinstelle verlangt nun eine MPU bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, um Zweifel an meiner Fahreignung auszuräumen und zur Abklärung meines Trennverhaltens, Zusatzgebrauchs anderer "psychoaktiver Stoffe" bzw Konsumverlagerung, mit der Fragestellung.
- Liegen körperliche oder geistige Einschränkungen vor die mit der Einnahme von Betäubungsmitteln in Zusammenhang gebracht worden können?
- Ist insbesondere nicht zu erwarten das Herr XXX zukünftig ein Fahrzeug unter Einfluss von Cannabis oder deren Nachwirkungen führen wird.
Sollte ich mir ein Cannabisrezept holen und den FeV 5.2 mit Corporal Test in Verbindung mit einer Dauermedikation machen?
Wenn ich nächsten Monat den Wohnort wechsle ist dann die Beantragungsgebühr für den Führerschein neu zu bezahlen im neuen Wohnort?
Grüße
freecannabis
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Du hast der fs stelle gesagt das du momentan nichts einnimmst also solltest du auch nichts nehmen, ein abstinenznachweis von mindestens einem halben jahr erbringen.
Dazu ist die Fragestellung auf einen nicht cannabis Patienten ausgelegt. Das bedeutet wenn du cannabis als Medikament auch nimmst verkackst du die mpu.
Der 5.2 fev ist keine mpu
Dazu ist die Fragestellung auf einen nicht cannabis Patienten ausgelegt. Das bedeutet wenn du cannabis als Medikament auch nimmst verkackst du die mpu.
Der 5.2 fev ist keine mpu
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freecannabis
- Beiträge: 4
- Registriert: Do 29. Aug 2019, 14:36
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
ich habe der Führerscheinstelle schon gesagt das ich beabsichtige das Medizinalcannabis bei der Krankenkasse zu beantragen bzw im akuten Fall ein Privatrezept einhole, diese stellt allerdings auf Stur und bewegt sich nicht mehr weiter.
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Wie vielen Patienten die Ordnungsgemäße nur von der Apotheke konsumieren, wird der Führerschein entzogen?
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
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freecannabis
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Es scheint die Patienten werden besonders durchgreifend behandelt. Bei mir haben die Probleme direkt begonnen nachdem ich den Termin bei Dokter Grotenhermen gemacht habe.
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4667
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Was aber nicht an Dr Grotenhermen liegt, so könnte man das hier lesen. Du hast ja der FS mitgeteilt, daß Du anstrebst Patient zu werden. Daß die FS sich da ins Zeug legt Dich irgendwie doch dranzukriegen sehe ich auch so. Da kommt man wahrscheinlich nur mit Anwalt und einer guten Krankenhistorie weiter.freecannabis hat geschrieben: Do 19. Sep 2019, 19:04 Es scheint die Patienten werden besonders durchgreifend behandelt. Bei mir haben die Probleme direkt begonnen nachdem ich den Termin bei Dokter Grotenhermen gemacht habe.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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freecannabis
- Beiträge: 4
- Registriert: Do 29. Aug 2019, 14:36
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Das war schon davor, es wird schon wie im Shadow Squad gespitzelt und Repressionen durchgedrückt da braucht man kein Blatt vor den Mund nehmen.
Ich habe den Test wie Andre Brill gemacht und warte gerade ab was kommt.
Ich habe den Test wie Andre Brill gemacht und warte gerade ab was kommt.
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
wäre das nicht ein bißchen zu einfach, wenn sich jeder, NACHDEM er/sie erwischt wurde, kurz n privatrezept beim Arzt holt um seinen hals aus der schlinge zu ziehen ?
kann die führerscheinstelle irgendwie verstehen, vor allem wenn ihnen dann noch damit "gedroht" wird, dass man ja nen antrag auf Cannabis stellen wird
das ist ja fast wie beim klauen erwischt werden, um dann drum zu bitten doch noch bezahlen zu dürfen, aber erst so in 2-3 Wochen, weil man grad blank ist......
kann die führerscheinstelle irgendwie verstehen, vor allem wenn ihnen dann noch damit "gedroht" wird, dass man ja nen antrag auf Cannabis stellen wird
das ist ja fast wie beim klauen erwischt werden, um dann drum zu bitten doch noch bezahlen zu dürfen, aber erst so in 2-3 Wochen, weil man grad blank ist......
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Hallo ans Forum,
habe jetzt schon länger hier mal mitgelesen und brauche jetzt vielleicht mal ein paar Ansichten zu meinem Fall.
Ich musste im Rahmen einer Verkehrskontrolle 2017 einen Drogentest machen und war positiv (Blut 4,5 ng/ml THC und 19 ng/ml THC-COOH). Anschließend wurde mir der Führerschein entzogen und mir wurde auferlegt, das ich ein halbes Jahr einen Abstinenznachweis erbringen und anschließend eine MPU durchführen möge.
Jetzt ist meine Situation so, dass ich gerade mein 3. von 4 Screenings hinter mir habe und demnächst meine MPU bevorsteht.
Nachdem ich 2018 meinen ersten Anlauf hatte abstinent zu sein, habe ich von einem Neurologen Antidepressiva verschrieben bekommen und sie nach einem Monat wieder selber abgesetzt, da die Wirkung kaum wahrnehmbar dafür aber die Nebenwirkungen zu stark waren.
Meine Frage lautet, macht es Sinn erst einmal die MPU auf dem normalen Weg zu bestehen und dann mir ein Rezept zu holen oder erst das Rezept und dann die MPU? Was wäre der bessere Weg?
BTW komme aus NRW.
habe jetzt schon länger hier mal mitgelesen und brauche jetzt vielleicht mal ein paar Ansichten zu meinem Fall.
Ich musste im Rahmen einer Verkehrskontrolle 2017 einen Drogentest machen und war positiv (Blut 4,5 ng/ml THC und 19 ng/ml THC-COOH). Anschließend wurde mir der Führerschein entzogen und mir wurde auferlegt, das ich ein halbes Jahr einen Abstinenznachweis erbringen und anschließend eine MPU durchführen möge.
Jetzt ist meine Situation so, dass ich gerade mein 3. von 4 Screenings hinter mir habe und demnächst meine MPU bevorsteht.
Nachdem ich 2018 meinen ersten Anlauf hatte abstinent zu sein, habe ich von einem Neurologen Antidepressiva verschrieben bekommen und sie nach einem Monat wieder selber abgesetzt, da die Wirkung kaum wahrnehmbar dafür aber die Nebenwirkungen zu stark waren.
Meine Frage lautet, macht es Sinn erst einmal die MPU auf dem normalen Weg zu bestehen und dann mir ein Rezept zu holen oder erst das Rezept und dann die MPU? Was wäre der bessere Weg?
BTW komme aus NRW.
-
CommanderNYCD
- Beiträge: 12
- Registriert: Di 22. Jan 2019, 10:46
Führerschein
Hallo,
Ich erinnere mich, schon das eine oder andere mal was von verkehrsmedizinischen Untersuchung oder so gelesen zu haben, die sich für Patienten empfiehlt. Jetzt such ich mir schon seit Tagen die Finger wund und find nix.... Soweit ich mich erinnere soll das bei einem verkehrsmediziner zu machen sein. Wer weiß da was?...
Ich erinnere mich, schon das eine oder andere mal was von verkehrsmedizinischen Untersuchung oder so gelesen zu haben, die sich für Patienten empfiehlt. Jetzt such ich mir schon seit Tagen die Finger wund und find nix.... Soweit ich mich erinnere soll das bei einem verkehrsmediziner zu machen sein. Wer weiß da was?...
Frage zu Wiedererteilung des Führerscheins
Hallo,
es geht um die Wiedererteilung meines Führerscheins.
Nach Vorlegen des Ärztlichen Attests, das ich bei stabiler Dosierung im Rahmen der Schmerztherapie aus medizinischer Sicht keine Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit gegeben ist.
Heute bekam ich da Schreiben von der Führerscheinstelle:
Gemäß § 2 Abs. 8 in Verbindung mit § 11 FeV werden Sie
1 aufgefordert, bis zum 25.2.2020 auf Ihre Kosten ein ärztliches Gutachten über Ihre Eignung zum Führen vorzulegen. Das GUtachten ist von einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 FeV erfüllt, zu erstellen.
Fragestellung des Gutachtens:
Ist die/der Untersuchte trotz des Vorliegens von Erkrankungen ( Schmerztherapie mit Medizinl-Cannabis) die nach Anlage 4 FeVdie Fahreignung in Frage stellen, in der Lageden Anforderungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen u.s.w.
Nun meine Frage:
1. Soweit ich weiß, sagt der Gesetzgeber, das ein Ärztliches Attest reicht aus, oder nun doch nicht ?
2. Ist das denn so rechtens das die Führerscheinstelle von mir ein Gutachten verlangt, obwohl ich ein ärztliches Attest vorgelegt habe?
Danke vielmals im Voraus
es geht um die Wiedererteilung meines Führerscheins.
Nach Vorlegen des Ärztlichen Attests, das ich bei stabiler Dosierung im Rahmen der Schmerztherapie aus medizinischer Sicht keine Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit gegeben ist.
Heute bekam ich da Schreiben von der Führerscheinstelle:
Gemäß § 2 Abs. 8 in Verbindung mit § 11 FeV werden Sie
1 aufgefordert, bis zum 25.2.2020 auf Ihre Kosten ein ärztliches Gutachten über Ihre Eignung zum Führen vorzulegen. Das GUtachten ist von einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 FeV erfüllt, zu erstellen.
Fragestellung des Gutachtens:
Ist die/der Untersuchte trotz des Vorliegens von Erkrankungen ( Schmerztherapie mit Medizinl-Cannabis) die nach Anlage 4 FeVdie Fahreignung in Frage stellen, in der Lageden Anforderungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen u.s.w.
Nun meine Frage:
1. Soweit ich weiß, sagt der Gesetzgeber, das ein Ärztliches Attest reicht aus, oder nun doch nicht ?
2. Ist das denn so rechtens das die Führerscheinstelle von mir ein Gutachten verlangt, obwohl ich ein ärztliches Attest vorgelegt habe?
Danke vielmals im Voraus
-
Timeless-Watches
- Beiträge: 1
- Registriert: Di 24. Okt 2017, 22:22
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Gestern wurde ich am Nachmittag um 15 Uhr wegen Cannabis in München kontrolliert, ich bin Cannabispatient / Schmerzpatient aufgrund von Athrose und Rheuma im Beckenbereich. Ein Urintest wurde verweigert aufgrund von PAG / Polizeiaufgabengesetz ging es sofort zum Bluttest. Mir wurden Ausfallerscheinungen unterstellt, ich habe seit 16 Stunden nichts mehr konsumiert. Ich bin 28 Jahre alt und seit Jahren Cannabispatient. Ich bin als Privatier nicht auf meinen Führerschein angewiesen und es ist mir dermaßen egal nur tun mir die Leute leid die es sind denn es werden hier Existenzen zerstört. Ich werde gerichtlich gegen alle beteiligten Beamten bis zum äussersten vorgehen, koste es was es wolle.
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Sehr gut! Dann werden sie sehen, was sie davon haben
.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Hallo Zusammen....
Leider leider habe ich heute mein "Negatives" MPU Gutachten bekommen... die Begründung ist verrückt: ich soll nochmal eine haaranalyse machen da bei mir 6 Monate Drogenfreiheit nicht ausreichen. Dabei bin ich Cannabispatient und mir hat meine Vorgeschichte 2010 das Genick gebrochen.... ich hab sooooo viel gutmachen vom artzt etc und würde die MPU vielleicht gern in Hessen machen!
Gibt es Unterschiede zwischen BW und Hessen in Sachen Cannabis MPU?????
&
Hat jemand ein Tipp für eine gute MPU stelle im Raum Mannheim/Frankfurt?????
Vielen Dank für Antworten!
Leider leider habe ich heute mein "Negatives" MPU Gutachten bekommen... die Begründung ist verrückt: ich soll nochmal eine haaranalyse machen da bei mir 6 Monate Drogenfreiheit nicht ausreichen. Dabei bin ich Cannabispatient und mir hat meine Vorgeschichte 2010 das Genick gebrochen.... ich hab sooooo viel gutmachen vom artzt etc und würde die MPU vielleicht gern in Hessen machen!
Gibt es Unterschiede zwischen BW und Hessen in Sachen Cannabis MPU?????
&
Hat jemand ein Tipp für eine gute MPU stelle im Raum Mannheim/Frankfurt?????
Vielen Dank für Antworten!
Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU
Langsam geht mir die puste aus.
Zu dem ganzen Krankenkassenärger soll ich auch noch den Führerschein 6monate abgeben. Plus 1400€Geldstrafe. 15ng/l im Blut. Fürchte jetzt hat man mich geknickt. Könnte für mich bedeuten das mein Job weg ist u mein Haus. Trotz Rezept u schreiben vom Arzt. .


Und im strafbefehl steht ich hätte Ausfallerscheinungen gehabt. Hatte ich aber nicht. Hab auch keine Tests diesbezüglich mitgemacht. Kann ich mich dagegen überhaupt wehren?
Zu dem ganzen Krankenkassenärger soll ich auch noch den Führerschein 6monate abgeben. Plus 1400€Geldstrafe. 15ng/l im Blut. Fürchte jetzt hat man mich geknickt. Könnte für mich bedeuten das mein Job weg ist u mein Haus. Trotz Rezept u schreiben vom Arzt. .
Und im strafbefehl steht ich hätte Ausfallerscheinungen gehabt. Hatte ich aber nicht. Hab auch keine Tests diesbezüglich mitgemacht. Kann ich mich dagegen überhaupt wehren?
-
MasterCube
- Beiträge: 17
- Registriert: Do 20. Feb 2020, 10:03
Doppelte Staatsbürgerschaft, verurteilter Dealer und Süchtiger, Cannabispatient, Führerschein
Hallo liebes DHV Forum,
zu meiner Geschichte die wirklich sehr komplex ist wie so manch andere hier im Forum die ich schon gelesen habe....
Ich bin von Geburt an im Besitz 2er Staatsbürgerschaften. Die deutsche und die eines anderen EU Landes.
Vor knapp 8 Jahren wurde ich wegen Anbau und Handel in nicht geringer Menge unter mitführen von Waffen (Dekorationssäbel an der Wand, war für den bayerischen Staatsanwalt eine Waffe in Zugriffsnähe) zu 4,5 Jahren verurteilt mit Maßregelvollzug nach §64 veruteilt.
Nach 7 Monaten Untersuchungshaft erfolgte der Maßregelvollzug. Nach ca. 3 Jahren war ich dann vermeintlich frei mit diversen richterlichen Weisungen. Monatliche Drogenscreenings, forensische Ambulanz und Bewährungshilfe die gleichzeitig noch der Führungsaufsicht berichten muss.
Nun habe ich Gott sei Dank diese Zeit hinter mir. Meine Bewährung ist zu ende, keine Weisungen und Kontrollen mehr.
Als ich ein Führungszeugnis beantragt habe stand in diesem "Anbau und Handel unter mitführen von Waffen, Beschäftigungs- und Ausbildungsverbot bei der Arbeit mit Jugendlichen sowie Unterbringung in Maßregelvollzug nach §64", Ebenso steht im Führungszeugnis unter Staatsangehörigkeit "deutsch" und nichts weiteres.
In meiner Bewährungszeit habe ich 1 Jahr im Nicht EU Ausland gelebt und dort einen Führerschein erworben. Diesen habe ich dann nach Umzug in ein anderes EU-Land (nicht das EU-Land wovon ich die 2te Staatsangehörigkeit besitze) meinen Nicht EU Führerschein in einen EU-Führerschein umgeschrieben. Um keine schlafenden Hunde zu wecken habe ich mich mit meiner 2ten Staatsangehörigkeit dort angemeldet. Musste noch eine Prüfung abgelegen und ich habe dann den Führerschein bekommen.
In Bayern habe ich natürlich eine MPU-Auflage (kein Fahrverbot), obwohl ich nie einen Führerschein besessen habe oder im Straßenverkehr auffällig gewesen wäre.
Die letzten 6 Jahre in denen ich nichts konsumieren konnte waren geprägt von Höhen und Tiefen. Beziehung mit Freundin und gemeinsamen Kind gescheitert, Arbeitsplatz verloren etc.
Erst nach 7 Jahren und vielen negativen Erlebnissen kam ich auf die Idee, dass dies nicht normal sein kann, viele Ereignisse in meinem Leben waren geprägt von einem WirrWarr in meinem Kopf, 1000 Sachen gleichzeitig machen, Sprunghaftes und total impulsives Handeln.
Bei einem Facharzt wurde dann eine eindeutige ADHS Diagnose gestellt. Auch meine Grundschulzeugnisse spiegelten die Diagnose des Arztes wieder, die auch in die Diagnostik mit einflossen, da ein in der Kindheit nicht entdecktes ADHS im Erwachsenenalter nicht so leicht feststellbar ist und nur wenige Ärzte darauf spezialisiert sind.
Ich habe alle herkömmlichen Mittel für ADHS über mehrere Monate ausprobiert. Von Ritalin bis zu Antidepressiva habe ich alles durch. Nichts davon hat geholfen.
Gott sei Dank ist mein Arzt Cannabis gegenüber offen eingestellt und hat mir dann nach mehreren Monaten einen Cannabis Ausweis ausgestellt und mir auf Privatrezept 1g/Tag verschrieben. Momentan bin ich noch am ausprobieren aber ich denke ich komme auch mit 0,5-0,75 g klar, wobei langfristig sich das auch auf 1g einpendeln könnte wenn mein Körper eine gewisse Toleranz aufgebaut hat.
Ich habe im Moment noch kein Auto, möchte allerdings mir einen Camper zulegen und diesen dann auch intensiv nutzen.
Momentan lebe ich nicht in Deutschland aber werde im Sommer diesen Jahres wieder zurück nach Bayern ziehen.
Ich habe riesige Angst vor dem Fahren, auch wenn ich nicht rauche würde vor dem Fahren, so ist doch der Grenzwert von 1 ng/ml im Blut ständig überschritten.
Hinzu kommt die Umgehung der MPU mit einer Umschreibung von einem Nicht EU Staat in einen anderen EU Staat. Diese Umschreibung ist ja auch unter Punkt 12 auf der Rückseite des Führerscheins mit der Kennzahl 70 festgehalten. Wenn ich mich entscheide Auto zu fahren und in eine Verkehrskontrolle komme und es zu einer Blutentnahme kommt würde ich natürlich erwähnen, dass ich Cannabispatient bin.
Nun die entscheidenden Fragen:
Habe ich bei einer MPU Begutachtung mit meiner Vorgeschichte überhaupt eine Chance?
Der Führerscheinstelle liegt meine Akte von der Staatsanwaltschaft vor.
Eine entscheide Frage die die Führerscheinstelle wahrscheinlich stellen würde ist:
Ist die Fahrtauglichkeit von Herrn X durch die Dauermedikation mit Cannabis und das erforderliche Maß herabgesetzt?
Wie stuft den ein Gutachter diese Frage ein wenn ich erkläre meine Medikation überhaupt nicht einzunehmen wenn ich fahre, also an diesem Tag?
Andererseits kann die Führerscheinstelle dann widerrum mir einen Strick drehen indem sie sagen aufgrund der Erkrankung ADHS gibt es Beeinträchtigungen die hervortreten können bei ADHS die die Fahreignung an sich in Frage stellen.
Siehe hierzu auch das Schreiben der Führerscheinstelle welches freundlicherweise von "Chiller1985" aus Ingolstadt gepostet wurde (https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 9&start=60) bzw im Thread "Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU" auf Seite 4
Laut der Fahrerlaubnisverordnung §11 (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html) kann die Führerscheinstelle Gutachten folgender Ärzte in Auftrag geben:
1. für die Fragestellung (Absatz 6 Satz 1) zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
2. Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung
3. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
4. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Rechtsmedizin“ oder
5. Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt
Nun wäre es interessant zu wissen, gibt es Ärzte die alle 5 Punkte gleichzeitig erfüllen können?
Hat irgendjemand Erfahrung mit sowas. Ich möchte vorbeugend ein Gutachten erstellen damit ich mir den Stress hinterher ersparen kann bevor ich mein ganzes Erspartes für einen Camper raushaue.
Kann mir jemand einen Arzt empfehlen der möglichst viele dieser Punkte abdeckt und solche Gutachten erstellt?
Als möglichen Rechtlichen Beistand habe ich dank durchforsten des "Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU Threads" bis jetzt https://www.strafverteidiger-schueller.de/ diese Kanzlei entdeckt. Die Internetseite wirkt zumindest so als habe diese Kanzlei wirklich viel Ahnung von der Materie.
Hat da jemand persönliche Erfahrungen mit dieser Kanzlei in einer ähnlichen Problematik wie ich sie habe?
Des weiteren eine Frage zwecks der doppelten Staatsbürgerschaft.
Kann es sein, das bei einer Verkehrskontrolle bzw. meiner 2ten Staatsbürgerschaft meine Eintragungen bzw. Vergehen bei einer Verkehrskontrolle nicht so ohne weiteres ersichtlich sind? Bei meinem Führerschein habe ich ja meine 2te Staatsbürgerschaft verwendet. Wenn ich nun nach Bayern in naher Zukunft zurückkehre, könnte es dann vlt. auch helfen, wenn ich mich mit meiner 2ten Staatsbürgerschaft anmelde?
Wer kann dazu was sagen?
Danke schon mal für eure Hilfe
zu meiner Geschichte die wirklich sehr komplex ist wie so manch andere hier im Forum die ich schon gelesen habe....
Ich bin von Geburt an im Besitz 2er Staatsbürgerschaften. Die deutsche und die eines anderen EU Landes.
Vor knapp 8 Jahren wurde ich wegen Anbau und Handel in nicht geringer Menge unter mitführen von Waffen (Dekorationssäbel an der Wand, war für den bayerischen Staatsanwalt eine Waffe in Zugriffsnähe) zu 4,5 Jahren verurteilt mit Maßregelvollzug nach §64 veruteilt.
Nach 7 Monaten Untersuchungshaft erfolgte der Maßregelvollzug. Nach ca. 3 Jahren war ich dann vermeintlich frei mit diversen richterlichen Weisungen. Monatliche Drogenscreenings, forensische Ambulanz und Bewährungshilfe die gleichzeitig noch der Führungsaufsicht berichten muss.
Nun habe ich Gott sei Dank diese Zeit hinter mir. Meine Bewährung ist zu ende, keine Weisungen und Kontrollen mehr.
Als ich ein Führungszeugnis beantragt habe stand in diesem "Anbau und Handel unter mitführen von Waffen, Beschäftigungs- und Ausbildungsverbot bei der Arbeit mit Jugendlichen sowie Unterbringung in Maßregelvollzug nach §64", Ebenso steht im Führungszeugnis unter Staatsangehörigkeit "deutsch" und nichts weiteres.
In meiner Bewährungszeit habe ich 1 Jahr im Nicht EU Ausland gelebt und dort einen Führerschein erworben. Diesen habe ich dann nach Umzug in ein anderes EU-Land (nicht das EU-Land wovon ich die 2te Staatsangehörigkeit besitze) meinen Nicht EU Führerschein in einen EU-Führerschein umgeschrieben. Um keine schlafenden Hunde zu wecken habe ich mich mit meiner 2ten Staatsangehörigkeit dort angemeldet. Musste noch eine Prüfung abgelegen und ich habe dann den Führerschein bekommen.
In Bayern habe ich natürlich eine MPU-Auflage (kein Fahrverbot), obwohl ich nie einen Führerschein besessen habe oder im Straßenverkehr auffällig gewesen wäre.
Die letzten 6 Jahre in denen ich nichts konsumieren konnte waren geprägt von Höhen und Tiefen. Beziehung mit Freundin und gemeinsamen Kind gescheitert, Arbeitsplatz verloren etc.
Erst nach 7 Jahren und vielen negativen Erlebnissen kam ich auf die Idee, dass dies nicht normal sein kann, viele Ereignisse in meinem Leben waren geprägt von einem WirrWarr in meinem Kopf, 1000 Sachen gleichzeitig machen, Sprunghaftes und total impulsives Handeln.
Bei einem Facharzt wurde dann eine eindeutige ADHS Diagnose gestellt. Auch meine Grundschulzeugnisse spiegelten die Diagnose des Arztes wieder, die auch in die Diagnostik mit einflossen, da ein in der Kindheit nicht entdecktes ADHS im Erwachsenenalter nicht so leicht feststellbar ist und nur wenige Ärzte darauf spezialisiert sind.
Ich habe alle herkömmlichen Mittel für ADHS über mehrere Monate ausprobiert. Von Ritalin bis zu Antidepressiva habe ich alles durch. Nichts davon hat geholfen.
Gott sei Dank ist mein Arzt Cannabis gegenüber offen eingestellt und hat mir dann nach mehreren Monaten einen Cannabis Ausweis ausgestellt und mir auf Privatrezept 1g/Tag verschrieben. Momentan bin ich noch am ausprobieren aber ich denke ich komme auch mit 0,5-0,75 g klar, wobei langfristig sich das auch auf 1g einpendeln könnte wenn mein Körper eine gewisse Toleranz aufgebaut hat.
Ich habe im Moment noch kein Auto, möchte allerdings mir einen Camper zulegen und diesen dann auch intensiv nutzen.
Momentan lebe ich nicht in Deutschland aber werde im Sommer diesen Jahres wieder zurück nach Bayern ziehen.
Ich habe riesige Angst vor dem Fahren, auch wenn ich nicht rauche würde vor dem Fahren, so ist doch der Grenzwert von 1 ng/ml im Blut ständig überschritten.
Hinzu kommt die Umgehung der MPU mit einer Umschreibung von einem Nicht EU Staat in einen anderen EU Staat. Diese Umschreibung ist ja auch unter Punkt 12 auf der Rückseite des Führerscheins mit der Kennzahl 70 festgehalten. Wenn ich mich entscheide Auto zu fahren und in eine Verkehrskontrolle komme und es zu einer Blutentnahme kommt würde ich natürlich erwähnen, dass ich Cannabispatient bin.
Nun die entscheidenden Fragen:
Habe ich bei einer MPU Begutachtung mit meiner Vorgeschichte überhaupt eine Chance?
Der Führerscheinstelle liegt meine Akte von der Staatsanwaltschaft vor.
Eine entscheide Frage die die Führerscheinstelle wahrscheinlich stellen würde ist:
Ist die Fahrtauglichkeit von Herrn X durch die Dauermedikation mit Cannabis und das erforderliche Maß herabgesetzt?
Wie stuft den ein Gutachter diese Frage ein wenn ich erkläre meine Medikation überhaupt nicht einzunehmen wenn ich fahre, also an diesem Tag?
Andererseits kann die Führerscheinstelle dann widerrum mir einen Strick drehen indem sie sagen aufgrund der Erkrankung ADHS gibt es Beeinträchtigungen die hervortreten können bei ADHS die die Fahreignung an sich in Frage stellen.
Siehe hierzu auch das Schreiben der Führerscheinstelle welches freundlicherweise von "Chiller1985" aus Ingolstadt gepostet wurde (https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 9&start=60) bzw im Thread "Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU" auf Seite 4
Laut der Fahrerlaubnisverordnung §11 (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html) kann die Führerscheinstelle Gutachten folgender Ärzte in Auftrag geben:
1. für die Fragestellung (Absatz 6 Satz 1) zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
2. Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung
3. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
4. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Rechtsmedizin“ oder
5. Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt
Nun wäre es interessant zu wissen, gibt es Ärzte die alle 5 Punkte gleichzeitig erfüllen können?
Hat irgendjemand Erfahrung mit sowas. Ich möchte vorbeugend ein Gutachten erstellen damit ich mir den Stress hinterher ersparen kann bevor ich mein ganzes Erspartes für einen Camper raushaue.
Kann mir jemand einen Arzt empfehlen der möglichst viele dieser Punkte abdeckt und solche Gutachten erstellt?
Als möglichen Rechtlichen Beistand habe ich dank durchforsten des "Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU Threads" bis jetzt https://www.strafverteidiger-schueller.de/ diese Kanzlei entdeckt. Die Internetseite wirkt zumindest so als habe diese Kanzlei wirklich viel Ahnung von der Materie.
Hat da jemand persönliche Erfahrungen mit dieser Kanzlei in einer ähnlichen Problematik wie ich sie habe?
Des weiteren eine Frage zwecks der doppelten Staatsbürgerschaft.
Kann es sein, das bei einer Verkehrskontrolle bzw. meiner 2ten Staatsbürgerschaft meine Eintragungen bzw. Vergehen bei einer Verkehrskontrolle nicht so ohne weiteres ersichtlich sind? Bei meinem Führerschein habe ich ja meine 2te Staatsbürgerschaft verwendet. Wenn ich nun nach Bayern in naher Zukunft zurückkehre, könnte es dann vlt. auch helfen, wenn ich mich mit meiner 2ten Staatsbürgerschaft anmelde?
Wer kann dazu was sagen?
Danke schon mal für eure Hilfe