Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?
Verfasst: Fr 28. Apr 2023, 19:30
Inzwischen gibt es einen Gesetzesentwurf, der sich in der "Ressortabstimmung" der Regierung befindet - dieses Stadium hieß früher mal "Referentenentwurf":
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... igenanbau/
Der Text dieses ersten konkreten Entwurfes ist mir immer noch nicht bekannt, aber auch das regierungsamtliche "Eckpunktepapier" vom April sieht eine Straffreiheit des Besitzes von Cannabis bis maximal 25 g vor. Das ist recht viel, mehr als in den meisten Repressionsfällen, von denen hier in diesem Unterforum erichtet wurde, verfolgt wird. In Kraft treten soll dieses 1. Legalisierungs-Gesetz zum Jahreswechsel. Laufend Verfahren sollen dann "ohne weiteres eingestellt" werden.
Auch wenn es stets auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und man sich nicht auf Presseartikel verlassen kann, sondern nur auf das Gesetz, daß noch lange nicht in der Welt ist:
Die Chancen sind recht gut, daß in laufenden Repressionsfällen, die unterhalb dieser 25g-Grenze bleiben, strafrechtliche Sanktionen alleine dadurch vermieden werden können, daß das Verfahren so lange am Laufen gehalten wird, bis das Gesetz in Kraft tritt. Wenn es nämlich dann in Kraft tritt, solange ein eventuelles Urteil (oder Strafbefehl nach Einspruch) noch nicht "rechtskräftig" ist, also ein Rechtsmittel - Berufung, Revision - eingelegt ist und dieses auch noch nicht entschieden ist, fällt die Strafbarkeit durch das Inkrafttreten des Gesetzes weg, sofern nicht mehr als der Besitz von 25 g Cannabis zum Eigenverbrauch vorgeworfen wird.
Das heißt aber auch, daß die Strafbarkeit von "Qualifikationen" wie "Inverkehrbringen" oder "Handeltreiben" auch unterhalb der 25 g - Grenze höchstwahrscheinlich erhalten bleibt, ebenso wie "Rauschtaten", va die "Rauschfahrt" mit Kraftfahrzeugen mit den entsprechenden "Nebenwirkungen" auf den Führerschein.
Alldies ist bei Gerichten und Behörden auch bekannt - wie schon öfters gesagt: auch Gerichte und Behörden arbeiten nur sehr ungerne für den Papierkorb. Ein Vorstoß zum "Spiel auf Zeit" durch den Beschuldigten oder seinen Verteidiger dürfte also inzwischen auf sehr offene Ohren treffen, vor allem dann, wenn dieser Vorstoß durch einen anwaltlichen Verteidiger unternommen wird, der eben dieselbe Sprache spricht, wie die Gerichte und Behörden.
Es ist eigentlich allgemein bekannt: im öffentlichen Dienst kann man seinen Stundenlohn nicht dadurch erhöhen, daß man schneller oder besser arbeitet, sondern nur dadurch, daß man Arbeit vermeidet. Richter und Staatsanwälte, die freie Dienstzeiteinteilung haben, können dann früher Feierabend machen, Rechtspfleger und Polizisten müssen zwar auf der Dienststelle bleiben, aber können dienstlich Kaffee trinken, Zeitung lesen oder Skatspielen.
Eine Einstellung des Verfahrens "von wegen Amnestiegesetz" und mit "Textbaustein" (der auch von jedem Richter oder Staatsanwalt für hunderte von gleichgelagerten Fällen verwandt wird) braucht bei der elektronischen Akte nur ein paar Mausklicks. Das Verfahren gleichwohl "durchzuzerren" bedeutet: Papierkram hin und her, Hauptverhandlung, Anträge, Beweisaufnahme ... den ganzen bürokratischen Zirkus halt bis hin zu den Entscheidungen über die Kosten und die Asservate.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... igenanbau/
Der Text dieses ersten konkreten Entwurfes ist mir immer noch nicht bekannt, aber auch das regierungsamtliche "Eckpunktepapier" vom April sieht eine Straffreiheit des Besitzes von Cannabis bis maximal 25 g vor. Das ist recht viel, mehr als in den meisten Repressionsfällen, von denen hier in diesem Unterforum erichtet wurde, verfolgt wird. In Kraft treten soll dieses 1. Legalisierungs-Gesetz zum Jahreswechsel. Laufend Verfahren sollen dann "ohne weiteres eingestellt" werden.
Auch wenn es stets auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und man sich nicht auf Presseartikel verlassen kann, sondern nur auf das Gesetz, daß noch lange nicht in der Welt ist:
Die Chancen sind recht gut, daß in laufenden Repressionsfällen, die unterhalb dieser 25g-Grenze bleiben, strafrechtliche Sanktionen alleine dadurch vermieden werden können, daß das Verfahren so lange am Laufen gehalten wird, bis das Gesetz in Kraft tritt. Wenn es nämlich dann in Kraft tritt, solange ein eventuelles Urteil (oder Strafbefehl nach Einspruch) noch nicht "rechtskräftig" ist, also ein Rechtsmittel - Berufung, Revision - eingelegt ist und dieses auch noch nicht entschieden ist, fällt die Strafbarkeit durch das Inkrafttreten des Gesetzes weg, sofern nicht mehr als der Besitz von 25 g Cannabis zum Eigenverbrauch vorgeworfen wird.
Das heißt aber auch, daß die Strafbarkeit von "Qualifikationen" wie "Inverkehrbringen" oder "Handeltreiben" auch unterhalb der 25 g - Grenze höchstwahrscheinlich erhalten bleibt, ebenso wie "Rauschtaten", va die "Rauschfahrt" mit Kraftfahrzeugen mit den entsprechenden "Nebenwirkungen" auf den Führerschein.
Alldies ist bei Gerichten und Behörden auch bekannt - wie schon öfters gesagt: auch Gerichte und Behörden arbeiten nur sehr ungerne für den Papierkorb. Ein Vorstoß zum "Spiel auf Zeit" durch den Beschuldigten oder seinen Verteidiger dürfte also inzwischen auf sehr offene Ohren treffen, vor allem dann, wenn dieser Vorstoß durch einen anwaltlichen Verteidiger unternommen wird, der eben dieselbe Sprache spricht, wie die Gerichte und Behörden.
Es ist eigentlich allgemein bekannt: im öffentlichen Dienst kann man seinen Stundenlohn nicht dadurch erhöhen, daß man schneller oder besser arbeitet, sondern nur dadurch, daß man Arbeit vermeidet. Richter und Staatsanwälte, die freie Dienstzeiteinteilung haben, können dann früher Feierabend machen, Rechtspfleger und Polizisten müssen zwar auf der Dienststelle bleiben, aber können dienstlich Kaffee trinken, Zeitung lesen oder Skatspielen.
Eine Einstellung des Verfahrens "von wegen Amnestiegesetz" und mit "Textbaustein" (der auch von jedem Richter oder Staatsanwalt für hunderte von gleichgelagerten Fällen verwandt wird) braucht bei der elektronischen Akte nur ein paar Mausklicks. Das Verfahren gleichwohl "durchzuzerren" bedeutet: Papierkram hin und her, Hauptverhandlung, Anträge, Beweisaufnahme ... den ganzen bürokratischen Zirkus halt bis hin zu den Entscheidungen über die Kosten und die Asservate.