Fragen zum Privatrezept

Fraagender

Re: Privatrezept vom Arzt - was beachten?

Beitrag von Fraagender »

Ganz wichtig: da muss deine Adresse drauf! Auf dem Rezept steht nur Name, Vorname! Das wusste mein Arzt nicht! (War sein erstes BTM Rezept). Ausserden natürlich immer Privat draufschreiben SZ für Selbstzahler steht nämlich für Substitution auf BTM Rezepten.
"Cannabisblüten Sorte Pedanios 20/1 10g" z.B. - oder bei mehreren "Sorten" schreiben und diese mit Komma trennen.

Auch ein blöder Erfahrungswert: "Dosierung laut Anleitung" genügt nicht! Etwa sowas schreiben "Dosierung gemäß schriftlicher Gebrauchsanweisung"
Fraagender

Re: Termin beim Arzt bzgl. Rezept - was beachten?

Beitrag von Fraagender »

MoneyOrHumanity hat geschrieben:
Wie schon erwähnt der Arzt schien wirklich kaum abgeneigt, es ging ihm letztendlich nurnoch darum ob er mir Cannabisblüten (Pedanios 18/1 & Pedanios 8/8 je 5g) auch ohne weiteres auf ein Privatrezept verschreiben darf, ohne dass er (abgesehen vom ausdrucken des Rezepts und einer Dosieranweisung zum ausfüllen wie oben) noch weitere Schritte einleiten muss.
Nur die Sorten von Bedrocan gibt es in 5g Einheiten! Alle anderen 10g!
littleganja

Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!

Beitrag von littleganja »

Vorab, es gibt eine Option (wurde auch schon Diskutiert in Einstweilige Anordnung) wie die Gesetzliche Krankenkasse doch ein Privatrezept (bis zu 73%) erstatten. Mit einer dazugehörigen Ambulanten Private Kranken Zusatzversicherung, können es 100% sein!

Kurz zur Erklärung

Das Sachleistungsprinzip gehört zu den Strukturprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland und ist in § 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich festgeschrieben. Es versteht darunter die Bereitstellung von medizinischen Sach- und Dienstleistungen durch die Krankenkasse. Der Patient, d. h. entweder das Krankenkassenmitglied oder ein mitversicherter Familienangehöriger, nimmt danach Leistungen zur Krankenbehandlung von der Krankenkasse selbst in Anspruch, ohne dafür eine Rechnung vom Leistungserbringer zu erhalten. Das Gegenteil ist das Kostenerstattungsprinzip. Dabei erstattet die Krankenkasse ihren Mitgliedern die Kosten für die von den Leistungsträgern erbrachten ärztlichen Behandlungen nachträglich. Das Sachleistungsprinzip gilt auch in der sozialen Pflegeversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung.
(Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Sachleistungsprinzip)

Also muss man bei der Krankenkasse das Kostenerstattungsprinzip wählen, um Privatrezepte einreichen zu können und diese zumindest in Höhe von 73% erstattet zu bekommen. Das Kostenerstattungsprinzip sollte man aber nur für den Ambulanten Bereich wählen! Mit einer Zusatzversicherung die bis zu 100% des Restbetrag übernimmt (kostet monatlich ab 25€), bekommt man dann alles bezahlt. Man muss halt genug Geld haben um in Vorkasse zu gehen und die Versicherung gibt es nur wenn man nicht unter Krebs, HIV oder MS leidet.
Ob es dann trotzdem auf das Arztbuget geht kann ich nicht sagen, ein Privatrezept bekommt man aber in der Regel schneller. Weiterhin muss man leider weiterhin ausschließlich zu Vertragsbehandlern also Ärzte mit Kassenzulassung. Jedoch kann sein dass man als Selbstzahler attraktiver wird für den Arzt?!
Schon Pervers wenn dass System einen zu solchen Gedankengängen bringt..... Man kann alle 3 Monate wieder zurück wechseln.

Bevor ihr irgendwas ändert gut überlegen!!!

Peace
Duck
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Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!

Beitrag von Duck »

Das mit dem Budget bei Privatrezept hängt an einem Paragraf, mein Arzt konnte ihn aber nicht klar auslegen.

Vieleicht is es einfacher ne praxis gegen Regress zu versichern?
Gibt ja versicherungen gegen jeden nippes warum also nicht auch dass?
littleganja

Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!

Beitrag von littleganja »

Die Ärzte sind auch mit Sicherheit dagegen versichert, die Frage ist ab wann bzw bis wann also welches “Fehlverhalten“ sie greif?! Und Rechtsschutz haben die alle...
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Gunter_H
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Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!

Beitrag von Gunter_H »

Ja, was LG zum Sachleistungsprinzip schreibt, ist unbedingt wert, weiter verfolgt zu werden!
Kenne mich da aber leider nicht aus.
Denke, da braucht es einen Kassenmitarbeiter der wirklich Bescheid weiß und uns weiterhelfen kann und will... (Druckluftuwe wollte & konnte ja nicht... denn damals hatte LG das Thema ja auch schon mit ihm andiskutiert.)

Wer kennt nette MitarbeiterIN bei GKV ?

Eine besondere Versicherung für die Ärzte wg. Budgetüberschreitung kenne ich leider nicht.
Aber klar, die Rechtsschutzversicherung kann auch Berufsrisiken abdecken. Nur den Regress wenn der Arzt verliert, muss er dann trotzdem selber zahlen.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
littleganja

Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!

Beitrag von littleganja »

Gunter_H hat geschrieben:
Eine besondere Versicherung für die Ärzte wg. Budgetüberschreitung kenne ich leider nicht.
Aber klar, die Rechtsschutzversicherung kann auch Berufsrisiken abdecken. Nur den Regress wenn der Arzt verliert, muss er dann trotzdem selber zahlen.
Mit 100% Sicherheit muss jeder Arzt eine Berufshaftpflicht Versicherung haben, bei Berufsbetreuern z.b. ist dass auch vorgeschriebenen..... Ohne Nachweis der Versicherung darf man meines Wissens nicht praktizieren. Die Frage ist wie verhält es sich mit Regress, greift die dann auch??? Kannst du ja mal Googlen.
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Gunter_H
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Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!

Beitrag von Gunter_H »

littleganja hat geschrieben:Mit 100% Sicherheit muss jeder Arzt eine Berufshaftpflicht Versicherung haben, bei Berufsbetreuern z.b. ist dass auch vorgeschriebenen..... Ohne Nachweis der Versicherung darf man meines Wissens nicht praktizieren. Die Frage ist wie verhält es sich mit Regress, greift die dann auch??? Kannst du ja mal Googlen.
Lieber LG! Man braucht nicht alles anzuzweifeln...Die BerufshV decken in der Regelg Personen und Sachschäden und nur sehr begrenzt Vermögensschäden... Und um diese geht es hier!
Zuletzt geändert von Martin Mainz am Mo 5. Mär 2018, 19:49, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Quote gefixt
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
littleganja

Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!

Beitrag von littleganja »

Ich Zweifel doch überhaupt nicht an dem was du sagst, dass war eher als Frage gedacht, weil ich mich diesbezüglich nicht auskenne. Und da es verschiedene Versicherungsmodelle gibt, gib es evtl auch eine Versicherung die den Regress evtl absichert???

Daher Frage keine Aussage :D
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Gunter_H
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Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!

Beitrag von Gunter_H »

Hi LG

War heute den ganze Tag unterwegs...
Man könnte dazu viele Seiten schreiben mit weil / wenn / aber und „kommt drauf an“....usw
Machen wir das einfach mal andersherum... Mal angenommen Dir würde ein Arzt
1000,-Euro im Jahr für die Deckung seines Budgetüberschreitungsrisiko bieten, was würdest Du denken... „Morgen hat er vor das Budget zu überschreiten....“ So denken in vielen Fällen halt auch die Versicherer. Es muss schon eine gewisse „Unvorhersehbarkeit“ gegeben sein. Echte Vermögensschäden (nicht Vermögensfolgeschäden) kann man – in der Arzt HV - oft nur in einem sehr begrenzten Umfang und nur sehr limitiert versichern und dann oft nur das, was ausdrücklich eingeschlossen ist. Sorry, wenn es dann wirklich interessant ist greift dann wieder ein Ausschluss / eine Risikobegrenzung / eine Obliegenheit ein Selbstbehalt irgend welche sonstigen Voraussetzungen und / und. Tja soviel zu diesem Thema, kennen wir doch Alle. VR sind Kaufleute die wollen und müssen auch Geld verdienen und können in der Regel halt auch nicht zaubern. Bei Sprüchen „ist alles versichert“ sollte man eh vorsichtig sein.. (Das kann nämlich keiner bezahlen)
Das Hauptrisiko „Personenschäden“ ist bei den Ärzten – zu unserem Glück - allerdings oft sehr umfassend versichert. :!:

Ja, es gibt verschiedene Modelle ggf. deckt irgend ein VR auf den Bermuda oder so, dann doch das Budgetüberschreitungsrisiko... Dann rufen wir die dort einfach mal an und schauen was dran ist... :roll:

Achtung:
Bekomme jetzt keinen Schreck...: Vemögensschadenhaftpflichtversicherungen für Berufsbetreuer (mal angenommen) ist wieder eine ganz andere Nummer. Da ist das zentrale Risiko der Vermögenschaden und oft auch ordentlich versichert. Aber auch dort. Es kommt auf die Details an (Diese Beratung war jetzt – wie immer hier - nicht nur gut, sondern auch kostenlos!) :)

Denke aber das Thema „Sachleistungsprinzip“ hat das Potential weiter verfolgt zu werden... Hast Du da schon eine weitere Idee?
Zuletzt geändert von Gunter_H am So 4. Mär 2018, 18:34, insgesamt 1-mal geändert.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
crappy
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Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!

Beitrag von crappy »

Einfacher ist es sich auf § 13 SGB V Satz 3 zu berufen.
(3) Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html

Darauf hat sich einmal mein Anwalt berufen und es hat funktioniert.
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Gunter_H
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Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!

Beitrag von Gunter_H »

crappy hat geschrieben:Einfacher ist es sich auf § 13 SGB V Satz 3 zu berufen.
(3) Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html

Darauf hat sich einmal mein Anwalt berufen und es hat funktioniert.

Guter Hinweis, der aber regelmäßig nur "beim Notfall" - was immer das sein dürfte, gegeben ist...
LG hat mehr den "Standardfall" im Auge...z.B. um das Budgetthema zu lösen
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
crappy
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Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!

Beitrag von crappy »

Mit Notfall hat das nichts zu tun. Es geht um eine "unaufschiebbare Leistung" die genau dann eintritt wenn dir ein Arzt ein Rezept ausstellt.
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Gunter_H
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Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!

Beitrag von Gunter_H »

crappy hat geschrieben:Mit Notfall hat das nichts zu tun. Es geht um eine "unaufschiebbare Leistung" die genau dann eintritt wenn dir ein Arzt ein Rezept ausstellt.
...und das klappt jetzt immer, oder hat sich Dein Anwalt wie oben geschrieben "einmal drauf berufen"?
Siehe auch hier:
https://www.haufe.de/personal/personal- ... 74303.html
Rz34
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
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Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!

Beitrag von crappy »

Gunter_H hat geschrieben: ...und das klappt jetzt immer, oder hat sich Dein Anwalt wie oben geschrieben "einmal drauf berufen"?
Das ist halt ein Gesetz. Auf deine rhetorische Frage ob es immer klappt stelle ich die rhetorische Gegenfrage: Halten sich immer alle an die Gesetze? Dann wären Anwälte und Gerichte überflüssig.
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Gunter_H
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Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!

Beitrag von Gunter_H »

crappy hat geschrieben: Das ist halt ein Gesetz. Auf deine rhetorische Frage ob es immer klappt stelle ich die rhetorische Gegenfrage: Halten sich immer alle an die Gesetze? Dann wären Anwälte und Gerichte überflüssig.
Naja, dann wissen wir ja alle Bescheid..

Du bis so nett hier im Forum einen Rat zu posten... Nach dem Motto... Warum macht Ihr Euch das Leben so schwer, es geht doch auch viel einfacher.... Solche Tipps sind dann für andere Menschen im Forum schon mal sehr gut! Dann schreibst Du „darauf hat sich einmal mein Anwalt berufen....“

Wenn man dann einen Link postet, aus dem sich verschiedenen Voraussetzungen ergeben wie... „Notfall...etc.“ und man dazu dann auch noch auf die Ziff. 34 konkret verweist die da ggf. relevant sein könnte, wäre es schon toll, wenn Du auch darauf was schreiben würdest und nicht in “allgemeine Sprüche“ abdriftest... Aber dann kann ich es halt auch nicht ändern.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
MonaLisa
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Re: Kostenübernahme bei Privatrezept ?

Beitrag von MonaLisa »

Meinst Du vielleicht das?

viewtopic.php?f=22&t=8514
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Hans Dampf
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Registriert: Fr 29. Sep 2017, 12:31

Re: Kostenübernahme bei Privatrezept ?

Beitrag von Hans Dampf »

MonaLisa hat geschrieben:Meinst Du vielleicht das?

viewtopic.php?f=22&t=8514
... und das: viewtopic.php?f=22&t=8172&hilit=versand&start=20?

:D
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
littleganja

Re: Kostenübernahme bei Privatrezept ?

Beitrag von littleganja »

Was du vermutlich meinst ist mit dem Privatrezept als Attest bzw Nachweis einen Antrag stellen, ohne das der Arzt viel Schreibkram hat und auch kein Arztfragebogen ausgefüllt werden muss?!?! So in etwa? Privatrezept übernehmen die nur wenn du das Kostenerstattungsprinzip wählst, dann aber auch nur maximal 73%, dann braucht man noch ne Zusatzversicherung die die restlichen 100% übernimmt. Andere Optionen gibt es nicht oder fällt mir grad nicht ein.....
littleganja

Re: Kostenübernahme bei Privatrezept ?

Beitrag von littleganja »

KONOPJA hat geschrieben:Die 73% währen ja schonmal gut.

Habe im IACM Forum in etwa folgendes gelesen: "Wie bei Kostenübernahme Arzt finden?"

Deswegen gehe ich davon aus das man eine Kostenübernahme bewilligt bekommen hat, nur noch der Arzt fehlt der das (Kassen)Rezept schreibt.

Stellt sich mir nun die Frage ob ich eine Kostenübernahme beantragen kann, ohne Arzt, bzw mit Privatrezept...

Dieses neue Gesetz ist (für mich) so undurchsichtig, das ich nichts verstehe...

Kann ich nun bei meiner KK anrufen, sagen das ich C. auf Privatrezept bekomme, und nun die Kosten (teilweise) erstattet bekommen hätte ?
Die Kostenübernahme muss eh der Patient beantragen. Beantrage doch einfach mal ganz normal und warte ab was kommt?! Evtl langt denen ja ein Attest vom Arzt und das Privatrezept. Wenn du die Kostenübernahme bekommst kannst du dir ja immer noch Gedanken machen, evtl schreibt dir ein Arzt dann auf Kassenrezept?!
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