Seite 9 von 31
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Di 13. Nov 2018, 16:16
von Cookie
Isabell hat geschrieben: Di 13. Nov 2018, 15:02
Stimmt das?
Ich würde sagen, das
kann stimmen... mehr ist nicht drin.
Isabell hat geschrieben: Di 13. Nov 2018, 15:02
Übrigens ich wohne in Köln.
Das sollte eigentlich keine Rolle spielen.
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Di 13. Nov 2018, 20:13
von HabAuchNeMeinung
Hans Dampf hat geschrieben: Mo 12. Nov 2018, 23:04
Kenn mich da gar nicht aus: Ist das der Wert der in D nicht über 1,0 sein darf obwohl Experten auf dem Verkehrsgerichtstagen(?) 3,0 als Grenze empfohlen hatten?
Ja...
https://www.strafverteidiger-schueller. ... B6gen-vor/
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Di 13. Nov 2018, 20:22
von HabAuchNeMeinung
Isabell hat geschrieben: Di 13. Nov 2018, 15:02
Hallo Leute

Der Polizist am Telefon meinte
Ich würde 4 Wochen den FS wegbekommen und ne Geldstrafe von da 750 Euro.
Da ich noch nie auffällig war .
Stimmt das?
Übrigens ich wohne in Köln.
Gruss Isabell
Hallo Isabell,
ja das stimmt, wobei 500 Euro Strafe und 250 Euro die Auslagen sind. Aber das ist halt nur das Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer sog. "Rauschfahrt". Das ist das "kleinere" Problem. Das Fahrverbot solltest Du solange wie möglich "hinauszögern", dann brauchst Du das zumindest nicht mehr antreten, da Dir die Fahrerlaubnisbehörde die Faherlaubnis entziehen wird.
...
Besonders verwirrend für Betroffene ist das getrennte Spiel von Ordnungs- und Verwaltungsbehörden. Wird ein Autofahrer kontrolliert und ein THC-Gehalt von mehr als einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum (ng/ml) festgestellt, gilt die Fahrt als "Drogenfahrt". Egal, ob der Fahrzeuglenker gerade eben oder vor drei Tagen an einem Joint gezogen hat.
...
Wer während einer so definierten Drogenfahrt erwischt wird, bekommt das erste Mal von den Ordnungsbehörden eine Geldbuße von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot verhängt. Dagegen kann jeder Rechtsmittel einlegen.
...
Denn meist laufen diese Bescheide ins Leere, weil die Führerscheinbehörde auf dem Verwaltungswege die Fahrerlaubnis ja schon längst eingezogen hat. Gegen den Entzug sind zwar formal Rechtsmittel zulässig, diese entwickeln aber keine aufschiebende Wirkung.
https://www.zeit.de/wissen/2014-10/mari ... heinentzug
Lies mal den Artikel, dann wird Dir einiges "klarer" werden.
HabAuchNeMeinung
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Di 13. Nov 2018, 20:32
von HabAuchNeMeinung
Cookie hat geschrieben: Di 13. Nov 2018, 16:16
Isabell hat geschrieben: Di 13. Nov 2018, 15:02
Übrigens ich wohne in Köln.
Das sollte eigentlich keine Rolle spielen.
Doch, die Auslegung der Verwaltungsvorschriften ist sehr vom jeweiligen Bundesland abhängig, da die Verwaltungsgerichte durchaus "unterschiedlich" urteilen.
So wird in Bayern z.B. fehlendes Trennvermögen erst ab 2ng angenommen.
Auf der Grundlage der ihm derzeit vorliegenden Erkenntnisse hält der Senat es nicht für gerechtfertigt, bereits ab einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blut von einer Drogenfahrt auszugehen, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt. Mangelndes Trennvermögen ist erst von einem aktiven THC-Wert von mindestens 2 ng/ml im Blut anzunehmen.
https://verkehrslexikon.de/Texte/Cannabis41.php
In NRW "reicht" 1ng:
Der Senat folgt der vorherrschenden Auffassung, wonach ein THC Wert ab 1,0 ng/ml im Blutserum zur Annahme mangelnder Trennung im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV führt.
https://verkehrslexikon.de/Module/FETHCNRW.php
HabAuchNeMeinung
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 06:51
von Morra
Ich komme aus Bayern und bei mir wurde bei einem wert von 1,1 fehlendes Trennvermögen angenommen.
Deshalb musste ich zum ÄG.
Ich weiss nicht ob es was mit der Kombination von Aktiv und Passivwerten zu tun hatte oder ob sich das mittlerweile geändert hat (das war 2016) aber in der Praxis sind solche Werte der Genickbruch.
Ich kann nur nochmals empfehlen dich gut auf das ärztliche Gutachten vorzubereiten falls dieses anstatt eines direkten Führerscheinentzuges angeordnet wird. Wenn das gut läuft, hast du ne echte Chance.
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 17:34
von HabAuchNeMeinung
Morra hat geschrieben: Mi 14. Nov 2018, 06:51
Ich komme aus Bayern und bei mir wurde bei einem wert von 1,1 fehlendes Trennvermögen angenommen.
Deshalb musste ich zum ÄG.
.....
Hallo Mora,
Das Du zum äG "durftest" ist wohl eine Folge des von mir zitierten Urteils.
Zwischen 1ng und 2ng darf eben genau in Bayern nicht sofort entzogen werden, sondern es muss zunächst ein äG bzw eine MPU angeordnet werden. Das ist in anderen Bundesländern nicht zwingend so.
Hast Du auf einmaligen Probierkonsum "plädiert"?
Das dürfte für Isabell "flachfallen" (auf der Arbeit erwischt)...
Da sie sich im Verkehrsportal aber schon entsprechenden Rat holt, denke ich das Ihr das inzwischen auch klar sein sollte.
HabAuchNeMeinung
Fachärztliches Führerschein Gutachten
Verfasst: Do 15. Nov 2018, 14:28
von R0bin420
Grüßt euch, ich bin seit Februar Diesen Jahres Cannabis Patient. Ich wurde im Dezember letzten Jahres auf einem Festival mit Amphetamin und Ecstasy erwischt. Nun hab ich ein fachärztliches Gutachten erstellen lassen, und die Frage ob Konsum von harten Drogen vorlag, wurde verneint. Nun hab ich dennoch ein negatives Gutachten ausgestellt bekommen, da die Gutachterin behauptet, dass Cannabis in meinem Fall (ADHS) kein Grund für eine medikation für Cannabis ist, und ich somit Betäubungsmittel im Sinne des Btmgs zu mir nehme, und nicht geeignet bin ein Kraftfahrzeug zu führen. Meine Frage ist nun ob dieses Urteil überhaupt rechtskräftig ist, und ob es Sinn macht rechtlich dagegen vorzugehen.
PS. Ich wohne in Bayern

- 5603D7FC-3509-4BC2-A109-E686605ED8B1.jpeg (635.76 KiB) 18887 mal betrachtet

- C4737587-3B1A-4FA5-B31C-E6810377C267.jpeg (391.38 KiB) 18887 mal betrachtet
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Do 15. Nov 2018, 15:38
von Morra
Hi HabAuchNeMeinung,
stimmt da hast du Recht, das wird die Folge davon gewesen sein.
Richtig, das war der Weg den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
War aber viel Glück dabei.
War nicht einfach das in seinen 30ern noch glaubhaft zu machen und das bei einer MPU Psychologin mit 25 Jahren Berufserfahrung.
Dazu hat mir vorher ein netter Mitarbeiter von der Führerscheinstelle mit einer Aufschiebung von ein paar Wochen geholfen.
Vom Vorfall bis zu der Einladung zum ÄG verging nicht wirklich viel Zeit und man hat wirklich sehr eng gesteckte Fristen. Der Aufschub war daher nötig um den Drogentest zu bestehen der auch Teil des ÄG's ist obwohl ich seit dem Tag der Kontrolle nicht mehr konsumiert hatte.
Dazu sollte man sich gut über die Wertekombination und die Abbauzeiten informieren um den genauen Konsumzeitpunkt, der ausschlaggebend ist, plausibel machen zu können.
War ne echte Zitterpartie, das sag ich euch.
Re: Fachärztliches Führerschein Gutachten
Verfasst: Do 15. Nov 2018, 16:27
von BUMMBUMM
@R0bin420
viel zu wenig infos...
Wie lautet die Fragestellung?
wer wollte dieses Gutachten haben du oder die führerscheinstelle?
falls letzteres wieso?
zu der mpu bewertung, die "gutachterin" hatte wohl kein attest ? jedenfalls zieht sie da falsche schlüsse bzw verwechselt attest und rezept und glaubt es gibt verordnungen von medizinal cannabis ohne ärztliche evaluierte indikation, das ist ziemlich anmaßend.
einzige verwertbare info die da drin steht ist der halbsatz: körperl. und laborchem. Anal. keine sichtbaren anzeichen für einen aktuellen drogenkosum.
jedenfalls is das nurn wisch wo jemand seine persönliche, manchmal professionell fundierte meinung hinkritzelt, und sich das gut bezahlen lässt. Klagen kannste dagegen jedenfalls nicht, solange da nicht grob fahrlässig oder wissentlich müll geschrieben wird. Fehlende Kenntniss und/oder Durchblick ist halt nur leicht Fahrlässig.
Aber es ist kein Urteil?! und letztlich auch kein grund für die Führerscheinstelle irgendwas zu machen.
Wenn du ne andere Beurteilung willst, musste zu nem anderen Gutachter gehen.
Re: Fachärztliches Führerschein Gutachten
Verfasst: Do 15. Nov 2018, 16:38
von Cookie
Also so viel steht mal fest: Wenn Dir ein Arzt Cannabis verschrieben hat, hat die Behörde nicht das Recht, dies infrage zu stellen.
Re: Fachärztliches Führerschein Gutachten
Verfasst: Do 15. Nov 2018, 16:59
von Cookie
Und die Begründung für das "Infragestellen" ("regelmäßiger Cannabiskonsum bei Vorliegen einer Verordnung von Medizinalcannabis ohne ärztliche Begründung") ist hanebüchen. Das braucht ein Arzt nicht zu begründen.
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 18:26
von Isabell
Hallo Leute
Bin gerade total verzweifelt ....
Warum werde ich nicht um Stellungnahme gebeten ....
Ich verliere ALLES !!!!

- IMG-20181116-WA0029.jpg (164.33 KiB) 19224 mal betrachtet
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 18:31
von Isabell
Kennt jemand einen Anwalt der mir wirklich helfen kann .....
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 18:52
von HabAuchNeMeinung
Isabell hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 18:26
Hallo Leute
Bin gerade total verzweifelt ....
Warum werde ich nicht um Stellungnahme gebeten ....
Ich verliere ALLES !!!!
Hallo Isabell,
das ging ja wirklich flott, allerdings war das Ergebnis abzusehen, wie Dir hier und im Verkehrsportal ja schon mehrfach erklärt wurde.
Was willst Du mit einer Stellungnahme erreichen?
Die Fahrerlaubnisbehörde handelt entsprechend den bestehenden Gesetzen und Verwaltungsvorschriften, die einen sofortigen der Fahrerlaubnis ermöglicht, da Du kein Trennvermögen gezeigt hast. Du kannst zwar gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen, wobei dieser keine aufschiebende Wirkung hat, die Fahrerlaubnis ist zunächst weg. Wiedererteilung erst nach einer positiven MPU.
Auch ein (Fach)Anwalt (für Verwaltungsrecht) wird da wenig machen können.
Sorry das ich keine positiveren Nachrichten für Dich habe aber so ist nunmal die aktuelle Rechtslage.
Edit:
Dein Fall zeigt mal wieder deutlich, daß dringend eine Anpassung des Grenzwertes auf 3ng notwendig ist. Hier muss der Politik "dampf unter dem Hintern" gemacht werden.... Allerdings bezweifle ich dass das in absehbarer Zeit passieren wird.
HabAuchNeMeinung
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 19:17
von Isabell
Ich hab was von EINMALKONSUM gelesen ....meine Werte habe ich ja gepostet
Gruss total verzweifelte Isabell
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 19:35
von HabAuchNeMeinung
Isabell hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 19:17
Ich hab was von EINMALKONSUM gelesen ....meine Werte habe ich ja gepostet
Gruss total verzweifelte Isabell
Hallo Isabell,
Naja, Du hast mit deiner Aussage gegenüber der Polizei
"Ich räumte dann ein das ich am we am Joint gezogen habe zum einschlafen"
ja schon gezeigt dass das kein Einmalkonsum gewesen sein kann (6h Regel).
https://www.strafverteidiger-schueller. ... le-konsum/.
Zum anderen wie glaubhaft ist es denn, wen Du diese Aussage nicht gemacht hättest, dass Du
vor bzw. auf der Arbeit erstmalig Cannabis konsumiert hast....
Sorry aber "Probierkonsum" ist in deinem Fall einfach nicht glaubhaft begründbar.
Abseits von dieser Geschichte ein paar Anmerkungen:
1. Nimm die Ansage ab sofort kein KFZ mehr zu führen ernst. Du begehst sonst eine Straftat.
2. Ich verstehe das Du im Moment sehr verzweifelt bist aber es hilft Dir nicht wirklich.
Sprich mit deinem Arbeitgeber. Wenn der Dich nicht weiterbeschäftigen will/kann, dann suche Dir eine Arbeitstelle bei der Du mittelfristig keine Fahrerlaubnis brauchst.
3. Wenn Du deine Fahrerlaubnis wieder erlangen willst, stelle jeglichen Konsum sofort ein. Besorg Dir ein paar Teststreifen mit verschiedenen CutOffs.
Sobald die negativ sind melde dich für ein Abstinenznachweisprogramm an.
Bereite Dich mit Hilfe des Verkehrsportals auf die MPU vor.
Ob 6 Monate Abstinenz ausreichen kann ich Dir nicht sagen, aber das wäre die Untergrenze, so dass Du frühestens im Herbst nächsten Jahres wieder eine FE dein eigen nennen kannst.
HabAuchNeMeinung
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 19:52
von Hans Dampf
HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 19:35
(...)
3. Wenn Du deine Fahrerlaubnis wieder erlangen willst, stelle jeglichen Konsum sofort ein. Besorg Dir ein paar Teststreifen mit verschiedenen CutOffs.
Sobald die negativ sind melde dich für ein Abstinenznachweisprogramm an.
Bereite Dich mit Hilfe des Verkehrsportals auf die MPU vor.
Ob 6 Monate Abstinenz ausreichen kann ich Dir nicht sagen, aber das wäre die Untergrenze, so dass Du frühestens im Herbst nächsten Jahres wieder eine FE dein eigen nennen kannst.
HabAuchNeMeinung
Und wenn du ihn wieder hast dann warte erst mal wieder mit dem Anfangen. Ein Freund (der wirklich ländlich lebt) wurde, nachdem er "erwischt" wurde, mehr als normal üblich kontrolliert. Ist ja auch kein Problem in einer Gegend wo es nur drei zwei Hauptstraßen und ansonsten Berge gibt...
Ich habe auf dem Land auch eine Zeitlang ohne Auto gelebt, das ging gut da ich in der Nähe meiner Arbeitsstelle lebe. Und tat mir gesundheitlich richtig gut.
Ich wünsche Dir alles Gute und viel Durchhaltevermögen!
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 19:57
von Morra
Ohje, das tut mir leid..
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 20:19
von Isabell
:
!: Zum anderen wie glaubhaft ist es denn, wen Du diese Aussage nicht gemacht hättest, dass Du vor bzw. auf der Arbeit erstmalig Cannabis konsumiert hast....
Sorry aber "Probierkonsum" ist in deinem Fall einfach nicht glaubhaft begründbar. :
!:
Ich habe am Abend vorher um 22 Uhr geraucht zum einschlafen !!!!
Am nächsten Tag um 17 Uhr war die Kontrolle !!
Ich könnte niemals *bekifft* Auto fahren !!!
Ich verstehe gerade die Welt nicht mehr

Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 20:21
von Isabell
Ich habe seit diesem Tag NICHTS mehr KONSUMIERT
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 20:22
von Isabell
Hey vielen lieben Dank für eure Unterstützung

Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 20:39
von HabAuchNeMeinung
Isabell hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 20:19
Ich habe am Abend vorher um 22 Uhr geraucht zum einschlafen !!!!
Am nächsten Tag um 17 Uhr war die Kontrolle !!
Ich könnte niemals *bekifft* Auto fahren !!!
Ich verstehe gerade die Welt nicht mehr
Hallo Isabell,
bei Einmalkonsum hättest Du aber, bei den festgestellten Werten zwischen drei und vier Stunden vorher konsumiert haben müssen.
Du warst natürlich nicht akut berauscht, nur leider ist das bei der aktuellen Rechtslage nicht relevant.
Ich lege Dir nochmal dem folgenden Artikel ans Herz:
HabAuchNeMeinung
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 20:40
von Morra
Isabell hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 20:19
:
!: Zum anderen wie glaubhaft ist es denn, wen Du diese Aussage nicht gemacht hättest, dass Du vor bzw. auf der Arbeit erstmalig Cannabis konsumiert hast....
Sorry aber "Probierkonsum" ist in deinem Fall einfach nicht glaubhaft begründbar. :
!:
Ich habe am Abend vorher um 22 Uhr geraucht zum einschlafen !!!!
Am nächsten Tag um 17 Uhr war die Kontrolle !!
Ich könnte niemals *bekifft* Auto fahren !!!
Ich verstehe gerade die Welt nicht mehr
genau da lag das Problem, um Einmalkonsum in Kombination mit den Werten glaubhaft und plausibel zu machen hättest du einen Konsumzeitpunkt innerhalb der letzten 6 Stunden angeben müssen.
(oder bestenfalls gar nichts angeben)
Zudem wäre dies aber auch nicht leicht gewesen weil dir vermutlich niemand geglaubt hätte dass du kurz vor Arbeitsbeginn das erste mal im Leben Cannabis probiert hast.
Allein deshalb fällt auch ihm nachhinein das Thema Schutzbehauptung weg.
Ich drück dir die Daumen dass du auch ohne FS deinen Job behalten kannst oder etwas vergleichbares in der Nähe findest.
Alles alles Gute!
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 20:50
von HabAuchNeMeinung
Hans Dampf hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 19:52
...
Und wenn du ihn wieder hast dann warte erst mal wieder mit dem Anfangen. Ein Freund (der wirklich ländlich lebt) wurde, nachdem er "erwischt" wurde, mehr als normal üblich kontrolliert. Ist ja auch kein Problem in einer Gegend wo es nur drei zwei Hauptstraßen und ansonsten Berge gibt...
...
Darauf wird sich auch Isabell einstellen müssen.
Das Ermittlungsverfahren wegen §29 BTMG wird bis Ende 2028 in den Polizeicomputern gespeichert sein und bei jeder Abfrage ihrer Daten in NRW "hochkommen". Ein Drogentest ist dann so gut wie 100% sicher.
HabAuchNeMeinung
Re: Cannabis und Führerschein
Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 21:52
von HabAuchNeMeinung
Isabell hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 20:21
Ich habe seit diesem Tag NICHTS mehr KONSUMIERT
Dann besorg Dir mal Teststreifen mit einem CutOff von 50ng und 25ng.
Die kriegst Du in der Apotheke oder online z.B. bei A****
Wenn der 50er noch positiv sein sollte, wiederhole den Test in 2 Wochen.
Ist er negativ versuch den 25er.
Da das selbe "Spiel"...
Wenn der 25er negativ ist könntest Du 2 Wochen später mit den Abstinenznachweisen beginnen.
Noch ein Tip:
Wenn Du im Verkehrsportal weiter schreibst, versuche nicht dich als "ungerecht behandelt" darzustellen, das mögen die da gar nicht.
HabAuchNeMeinung