Hallo Forumskollegen und Rechtsexperten
Folgende Frage stellt sich mir gerade in Bezug auf eine Urinauswertung.
Es geht im Folgenden um Werte bei einer Labor-Urinprobe in der THC-COOH Werte aber auch Werte für die Nierenfunktions-Wert und somit den Giftabbau gegenüberstellen
Laut dieser Tabelle
https://verkehrslexikon.de/TexteA/Cannabis99.php
und diese Rechtssprechungen aus Bayern
https://verkehrslexikon.de/Module/FETHCBA.php
Wäre zumindest nach dem folgenden Urteil die Fahrerlaubnis bei > 2ng/ml zu entziehen
VGH München v. 03.02.2004:
Bei mehr als 2 ng/ml aktivem THC bei festgestellter Verkehrsteilnahme ist die Fahrerlaubnis ohne weitere Begutachtung zu entziehen. Auch bei Cannabis muss eine einjährige Abstinenzzeit eingehalten werden.
Das Ganze ist für mich deswegen sehr fraglich da nirgends eine Gegenüberstellung existiert die die Nierenfunktion berücksichtigt.
Beispiel Person A und B konsumieren exakt gleich viel THC im gleichen längeren Zeitraum:
Beide Personen haben vor 4 Wochen aufgehört THC zu konsumieren
Beide müssen am gleichen Tag zum Urintest
Bei Person A werden 60ng/ml
und
bei Person B werden 1ng/ml
festgestellt
Gleichzeitig wird jedoch bei Person A ein schlechter Nierenwert von 1,6 festgestellt der aussagt wie die Niere Gifte abbaut
Bei Person B werden liegt dieser Wert bei 0,6
Laut Arzt wurde mir mitgeteilt das ein Nierenfunktionswert der auch für den Giftabbau zuständig ist >1 schon bedenklich ist aber auch darauf hinweisen kann das diese Person wenig Wasser trinkt
Wenig Wasser trinken kann laut Arzt auch dazu führen das THC langsamer abgebaut wird wie bei einer Person dessen Werte hier im Rahmen oder sogar sehr gut sind
Frage:
Wenn dem so wäre
wie kann dann ein Gericht überhaupt stichhaltig feststellen anhand von Urin-Proben ob nun die Person vor 4 Wochen oder vor 3 Tagen oder sogar vor 1 Tag das letzte mal THC konsumiert hat
Aus meiner Logik heraus müsste es ja Studien geben die den THC-COOH Wert bei jedem möglichen Nierenfunktions-Wert z.B. 0,1 0,2 .... bis 2.0 in Abhängigkeit zweifelsfrei nachweisen können ob diese Person noch vor x Tagen THC konsumiert hat
Wenn dem so wäre, dann wäre eine rechtssichere Aussage ja fast nicht möglich oder?
Halten solche o.v. Urteile überhaupt einer Überprüfung beim BGH oder sogar beim EuGH stand?
Grüße aus Bayern
vom
ichbins