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Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Do 21. Nov 2019, 13:51
von Cookie
DESHALB ist das Cannabisverbot verfassungswidrig!
https://www.youtube.com/watch?v=JSnDMC5SyXk
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Di 17. Dez 2019, 19:34
von k3k3
Was ist denn nun aus der Justizkampagne geworden? Weiß man vlt, ob es außer Richter Müller auch andere die Vorlage benutzt haben oder nicht.
Gab es Feedback von anderen höheren aktiven Richtern, Staatsanwälten oder Anwälten?
Bis jetzt gab es, bis auf die 2 3 kleinen Artikeln nichts darüber zu hören.
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Di 17. Dez 2019, 19:40
von Hans Dampf
k3k3 hat geschrieben: Di 17. Dez 2019, 19:34
Was ist denn nun aus der Justizkampagne geworden? Weiß man vlt, ob es außer Richter Müller auch andere die Vorlage benutzt haben oder nicht.
Gab es Feedback von anderen höheren aktiven Richtern, Staatsanwälten oder Anwälten?
Bis jetzt gab es, bis auf die 2 3 kleinen Artikeln nichts darüber zu hören.
Finde ich auch fast schon erschreckend, wie wenig da passiert. Gibt es dafür eine halbwegs logische Erklärung?
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Di 17. Dez 2019, 20:52
von Martin Mainz
OffTopic: die letzten drei Beiträge hierher verschoben
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 12:50
von Chilli
Bin sehr entäuscht von der Justizkampagne.
Hab mir das ganze vollkommen anders vorgestellt ...ich glaube nicht das da noch was passiert
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 13:00
von Cookie
Wieso nicht? Die Justizkampagne ist ja "so alt" nun auch wieder nicht, außerdem braucht Justiz vor allem eins: Zeit! Und abgesehen davon "gesunde Akteure", was auch ein Problem ist. Also immer ruhig mit den jungen Hühnern... oder so. Wenn ich vor der Wahl stünde, wüsste ich zumindest, was zu tun wäre.
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 14:45
von k3k3
Ich habe nie gedacht, dass die klage schnell beim BVerG bearbeitet wird, aber mehr hätte ich schon erwartet. Vlt das sich andere richter öffentlich zu wort melden, anwälte dazu was sagen usw.
Es ist nichts passiert, die gerichte verurteilen weiterhin kleinstmengen. Da ist außer heißer luft wohl nix dahinter bzw die justiz interessiert es nicht, wenn menschen zu untecht verurteilt werden.
Wenn das so weiter geht, gründe ich meinen eigenen lobby verband und geh auf tour.
Ohne die menschen auf der strasse zu erreichen wird das nicht mal was in 1 mio jahren.
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 15:12
von Cookie
Na ja, dass die Justiz nicht zu Hauff das Papier in die Hand nimmt und damit Werbung macht, ist - leider - normal. Aber erstens war schon mindestens ein Richter dabei - hat sogar Werbung gemacht - und zweitens ist der Mist ja nicht auf den Bäumen gewachsen, sondern von weiteren Mitgliedern der Justiz - 2 Anwälten - ausgearbeitet worden. Was wollt Ihr denn? Ma-o-am

.
Was Ihr wollt, ist, dass jedwede Werbung in Justiz-Magazinen "sofort" tausende Richter anzieht, das wird aber nicht passieren. Aber 5 - 10 sind zu erwarten, schon richtig, und wer sagt Dir, dass das nicht längst geschehen ist?! Jetzt habt mal etwas Geduld - just my 2 ct tip.
PS: Eher enttäuscht mich, dass kein User dazu in der Lage zu sein scheint, sich sein Recht zu holen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass Du vorm Gericht nur sagen musst, dass Du das (Urteil) für verfassungswidrig hälst und daher den Richter bittest, es vor das BVerfG zu tragen, bzw. eine Instanz höher zu urteilen - und zur Begründung legst Du die Richtervorlage vor / liest sie vor oder lässt verlesen (durch Anwalt). Mir ist kein Verfahren bekannt, wo das bisher gemacht wurde. Aber auch das mag an der Unvernunft der Leute liegen, oder daran, dass das nicht öffentlich passiert (falls es doch schon mal gemacht wurde).
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Do 19. Dez 2019, 12:20
von Chilli
Die frage ist doch auch wer als User das nötige kleingeld um bis vor das BVG zu ziehen !Ich glaub das kaum einer ...wenn es nicht der Richter selbst in die Hand nimmt und davon gibts wahrscheinlich gaaaaanz wenige !
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Di 21. Jan 2020, 17:07
von Cookie
Juristen gegen das Cannabisverbot (Video)
Das Cannabisverbot ist verfassungswidrig! Dieser Meinung sind nicht nur wir, sondern auch renommierte Juristen und Professoren. Auf der Tagung des Schildower Kreises konnten wir drei von ihnen interviewen. Neben der Jursitin und Buchautorin Dr. Nicole Krumdiek haben wir die Strafrechtsprofessoren Dr. Lorenz Böllinger und Dr. Cornelius Nestler gefragt, warum sie das Cannabisverbot für verfassungswidrig halten.
https://hanfverband.de/nachrichten/news ... rbot-video
der arme kleine Cannabiskonsument, der nur Missverstanden wird
Verfasst: So 23. Feb 2020, 16:20
von Christiane B.
Oh, mir ist durchaus bewusst, dass schon die Betreffzeile anstoß gibt.
Nun offen gestanden, dass ist auch meine Absicht - denn ganz ehrlich nervt es mich zu hören wie Cannabis Konsument über ihre Repressionen jammern.
Ohne jeden Zweifel ist es Verfassungswidrig, wenn geltende Gesetze und Rechtssprechung nicht eingehalten werden.
Aber genau so ist es ohne jeden Zweifel, mal noch, verboten BtMG gelistete so genannte psychoaktive Wirkstoffe in seiner Freizeit zu konsumieren und unter dem Einfluss solcher Stoffe am Straßenverkehr teilzunehmen.
Es gibt jede Menge Behördenwillkürliche Entscheidungen, Gerichtsbeschlüsse und -urteile die gegen die Verfassung verstoßen und das darf so auf keinen Fall stehen bleiben.
Falsch ist die Aussage des DHV, dass der Bürger erst über alle Gerichtsinstanzen klagen muss ehe er das BundesVerfassungGericht anrufen darf/kann.
Jeder in Deutschland lebenden Bürger kann und darf das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn die öffentlich-rechtliche Staatsgewalt entgegen der Verfassung handelt, d.h. wenn Gerichte gegen die Grundrechte, also Art. 1 bis Art. 19 GG, i.Vm. weiteren Art. des GG handelt und es somit zu der Verletzung von Grundrechten kommt.
Ob und inwieweit das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde eines Bürgers annimmt ist eine ganz eigene Angelegenheit, ABER das BVerfG anzurufen darf jeder in Deutschland lebende Bürger sobald diese/r der Meinung ist in seinen Grundrechten durch ein Gerichtsbeschluss oder Gerichtsurteil verletzt worden zu sein, insbesondere dann, wenn der Bürger belegen kann, dass das Gericht ebenso gegen Art. 103 GG verstoßen hat, weil gerichtliches Gehör von Betroffenen, also das das Gericht die betroffene Person tatsächlich anhört, ist ein Grundrecht des deutschen Bürgers!
Ach ja und dann währen da noch die Cannbispatienten, diejenigen die sich keinerlei Gesetzesverstoß zu schulden haben kommen lassen, Menschen die auf die Einnahme von Medizinal-Cannabis zur medizinischen Behandlung von Erkrankungen oder Symptomen angewiesen sind, weil es keine Alternative gibt, trotzdem von öffentlich-rechtlicher Staatsgewalt Repressionen um die Ohren gehauen bekommen, so lange bis diese/r Betroffene keinerlei Möglichkeit mehr hat sich gegen Behördenwillkür und Rechtsbeugung (durch Berufsrichter) zu wehren.
Schön und gut das der DHV für die Legalisierung von Cannabis kämpft, rein von Drogenpolitischer Sicht ist es richtig Cannabis zu legalisieren, ABER dieser Kampf des DHV, diese Lobbyarbeit schadet allen Patienten die ohne Alternative auf Med.-Can. angewiesen sind.
Denn durch diese Legalisierungskämpfe, werden die Patienten nicht nur einfach in den Hintergrund geschoben - und für die ist Cannabis als Medizin der Faktor der diesen Patienten ein menschenwürdiges Leben erst ermöglicht, d.h. ohne Cannabis von Menschenwürde keine Rede mehr sein kann - sondern auch benachteiligt.
Jedes Bundesland, jedwede Regierungsform, ob auf Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindeebene die gegen die Legalisierung von Cannabis sind und kämpfen, handeln genau so Voreingenommen, genauso borniert bei allen Cannabis-Patienten und dabei natürlich allen voran die Führerscheinbehörden, denn was ist des Deutschen liebster Besitz? Sein eigenes Auto inkl. Führerschein - also wie bekomme ich den Bürger dazu freiwillig auf den Cannabiskonsum zu verzichten - indem diesen Bürgern letztendlich, auch wenn nur indirekt, ihr liebster Besitz genommen wird - das Auto. Kein Bürger hält sich auf dauer einen eigenen PKW, wenn dieser das Auto gar nicht nutzen kann.
Bitte DHV kämpft ruhig weiter für die Legalisierung von Cannabis - das wird eh nur dann passieren wenn die Regierungs-Partei eine andere wird, soll heißen mit CDU niemals eine Legalisierung, da diese Leute an Borniertheit kaum zu übertreffen sind, aber dann bitte berücksichtigt dabei auch die Cannabis-Patienten.
Ich kämpfe seit über 5 Jahren gegen das Vorurteil -Drogensüchtige auf Rezept-, dabei wird von öffentlich-rechtlicher Staatsgewalt auch vor Augen geführt, dass ich bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis gegen meine Schmerzen nur ein Drogensüchtiger bin der das Recht aussnutzt seine Drogensucht per Gesetz legalisieren zu lassen und das solche Drogensüchtigen (alle Menschen die regelmäßig BtMG gelistete Rauschmittel konsumieren sind Drogensüchtige) nichts im Straßenverkehr zu suchen haben.
Es tut mir leid, dass es so viele Menschen gibt mittels reiner Behördenwillkür nicht nur ihren Fahrerlaubnis verloren haben. Dabei sind auch Menschen die sich tatsächlich nie straf- und verkehrsrechtlich haben zu Schulden kommen lassen (z.B. in Holland einen Joint rauchen und volle 3 Tage später mit dem PKW zurück nach Deutschland fahren - da kann nie im Leben ein THC Rauschzustand vorhanden gewesen sein - das ist Behördenwillkür und letztendlich ist es Korruption)
Trotz dessen ist ein Großteil der betroffenen, die die Fahrerlaubnis entzogen bekamen auf die ein oder andere Weise straf- und/oder verkehrsrechtlich in Zusammenhang mit dem BtMG vorbelastet.
Deswegen haben Patienten, zu denen ich auch gehöre, wegen dieser "Drogendelikte", keine Chance auf faire Rechtssprechung. Ich habe mir nichts, absolut rein gar nichts zu Schulden kommen lassen, nicht nur nicht im Zusammenhang mit dem BtMG sondern GAR NICHTS, und doch wurde mir am 30.09.2019 zum dritten mal innerhalb von 2,5 Jahren und diesmal endgültig die Fahrerlaubnis entzogen; mit Eintrag im KBA-Register "Neigung zur Rauschgiftsucht".
Das Verwaltungsgericht Köln begeht Rechtsbeugung um der Forderung des Rhein-Sieg-Kreis, letztendlich der Forderung des Landes Nordrhein-Westfalen -keine Drogenkonsumenten auf öffentlichen Straßen zu dulden- gerecht zu werden. Dort werden geltende Gesetze und Rechtssprechung nicht nur missachtet, sondern tatsächlich wird die Klarstellung des BundesVerWaltungsGericht gegenteilig zum ausdruck gebracht.
BVerwG sagt : Keine Allgemeine Suche nach Erkrankungen, das ist verboten, weil das zu Willkürlichen Entscheidungen führen kann. In jedem Fall muss ein Facharzt in der Anordnung benannte werden, weil die Begutachtungsstelle keine Entscheidungsbefugnis hat. Usw.
VG Köln: Keinen Facharzt zu nennen dient dem Betroffenen, so kann die Gutachterstelle entscheiden bei welchem Arzt eine Untersuchung durchgeführt wird, was angeblich verhindern soll, dass betroffene zu mehr wie 1 Gutachter muss - Bullshit und Gesetzeswidrig, da Begutachtungsstellen gar keine Entscheidungen in Verbindung mit der Begutachtung zu treffen haben, weder darüber welche Facharztrichtung noch darüber was untersucht wird. Ach ja, und VG Köln ist der Auffassung, dass im Sinne der Straßenverkehrssicherheit bei "Drogensüchtigen" in jedem Fall eine umfangreiche medizinisch-Psychologische-Untersuchung von nöten ist.
Rechtsbeugung vom aller feinsten am VG Köln, auch am SG Köln!
Christiane Barkei aus dem Rhein-Sieg-Kreis hat sich keinerlei Gesetzes Verstöße zu Schulden kommen lassen und bekam doch die Fahrerlaubnis entzogen und bekommt doch die Kostenübernahme verweigert - weil das Land NRW keine Drogenkonsumenten auf seinen Straßen will !!! SETZT DOCH BITTE MAL DA AN .. soll keißen Helft nicht nur Drogenkonsumenten, sondern auch Patienten die noch viel mehr unter der -Gegen Cannabis Arbeit- zu leiden haben!
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: So 19. Apr 2020, 10:53
von Hanfkraut
Gibt es schon offizielle Neuigkeiten bezüglich Richter Müller oder was stand der Dinge überhaupt ist rund um den Normen Katalog.
Bzw Statistik wie oft der Normen Katalog schon vor dem Gericht vorgelegt wurde.
Irgendwie habe ich das Gefühl das da nix passiert.
.... Man hört so gut wie nie das dieser eingesetzt wird!
Schon komisch wo doch alle 3 Minuten ne Anzeige geschrieben wird!
Ich glaube eher das die gebuchten Anwälte damit nicht Arbeiten wollen, da dies zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt!
Ich würde mir dies bezüglich mehr Informationen wünschen!
Auch möchte ich nochmal erwähnen das jeder Betroffene so wie Richter Müller es bereits erklärt hat auch ohne Anwalt sich durch aus sehr gut vorbereiten kann und mit dem Normen Katalog etwas erreichen kann!
JEDER Betroffenr muss den Katalog für sich etwas anpassen!
Und Konsumenten die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen einnehmen sollten gemäß §223 stgb auch die Polizei darauf hinweisen das sie eine Straftat begehen und ihr diese auch zur Anzeige bringen werdet, wenn sie dann immer noch euer Zeug beschlagnahmt!
Die Polizei ist kein Arzt! Und darf auch keine Diagnose stellen! Es ist also keine Straftat sich selbst medizinisch mit Cannabis zu versorgen! Alles was mit dem Menschen leben, Gesundheit zu tun hat, hat grundsätzlich mehr Gewicht vor dem Gewicht!
Ihr habt da also ein Werkzeug das ihr auch nutzen könnt!
Nur weil unsere Politik uns hier diskriminiert hat das nix zu heißen das das auch richtig ist.
Derren Gesetz ist illegal und darf vom Richter auch bis zur Klärung ausgesetzt werden!
Ein Gericht hat extrem viel Spielraum!
Ihr müsst euch also selbstbewußt und vorbereitet selbst vertreten! Ihr müsst euch nur schlau machen und handeln!
Und wenn es unbedingt mit einem Anwalt gehen muss, dann achtet darauf das dieser auch seinen Job macht!
Und wenn er sich äußerst das ihr die Füße still halten sollt, dann schmeißt den sofort raus!
Wenn wir also eine Veränderung wollen, dann ist es unerlässlich das gerade vor dem Gericht mit ein Konzept gekämpft wird!
Geht auf jeden Fall in der nächsten Instanz wenn es sein muß!
Seid freundlich aber lässt euch nichts mehr gefallen.
Schreibt ne Anzeige wenn ihr aus gesundheitlichen Gründen Cannabis nutzt!
Gegen jeden der euch in dieser Situation im Weg steht!
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Mo 20. Apr 2020, 17:26
von AtzeTonfrei
Der Normenkontrollantrag wurde heute von Richter Andreas Müller an das Bundesverfassungsgericht übersendet.
Eine wahrliche Punktlandung, was das Datum betrifft!
https://m.facebook.com/Jugendrichter.An ... &__tn__=-R
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Mo 20. Apr 2020, 17:46
von Cookie
Bundesverfassungsgericht vor Prüfung des Cannabisverbots
Berlin, 20.04.2020 - Im September hatte Jugendrichter Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau angekündigt, sich in zwei von ihm ausgesetzten Verfahren an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, um das aus seiner Sicht verfassungswidrige Verbot von Cannabis prüfen zu lassen. Heute hat Müller den Normenkontrollantrag mit ausführlicher Begründung an das höchste deutsche Gericht übermittelt, wie der Richter heute in den sozialen Netzwerken bekanntgab.
https://hanfverband.de/nachrichten/pres ... bisverbots
Sehr, sehr gut! Auf den Richter Andreas Müller muss ich gleich was vapen - und happy 4/20

.
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Mo 20. Apr 2020, 18:36
von Martin Mainz
Jugendrichter Andreas Müller
Liebe Leute,liebe Unterstützer, liebe Legalisierungsaktivisten, mal was Gutes in schlechten Zeiten.
Ich kann heute endlich mitteilen, dass die im September 2019 beschlossene Vorlage nach Art.100 GG an das Bundesverfassungsgericht, nämlich zur Frage, ob die Cannabisprohibition mit dem Grundgesetz vereinbar ist, von mir fertig gestellt wurde.Ich freue mich sehr, dass ich es endlich geschafft habe.Eine zweite bereits beschlossene Vorlage wird in den nächsten Wochen gleichfalls fertig werden.
Die Vorlage wurde heute mit 140 Seiten Begründung und 50 Kopien per Post an das Bundesverfassungsgericht übersandt.Sie wird voraussichtlich morgen nachmittag auf der Homepage des Amtsgericht Bernau veröffentlicht.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich nun nach 1994 -so hoffe ich - erneut mit der Kriminalisierung von Millionen von Bürgern befassen.Ich hoffe weiter, dass sich die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter für die Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit entscheiden werden und dem untätigen Gesetzgeber zur Aufgabe machen, die Kriminalisierung zu beenden.
Liebe Grüße . Euer Richter Müller
P.s : Bleibt gesund und haltet Abstand
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Mo 20. Apr 2020, 18:56
von Hanfkraut
Ich freue mich das es nun soweit ist und hoffe doch sehr das wir diesesmal erfolgreich sind!
Es kann wirklich nicht sein das wir mit einer weichen Droge verfolgt werden und consumenten die eine weit aus gefährlicheren droge konsumieren sogar noch vom Gesetz geschützt werden und mit dem Spruch durch kommen.,, sorry ich war besoffenen,,
Das geht gar nicht.
Letztendlich wünschen wir uns alle nur etwas mehr Gerechtigkeit!
Das hat unser Staat zu Respektieren.
Ich wünsche Unseren Richter Müller viel Erfolg und Gesundheit!
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Mo 20. Apr 2020, 20:49
von Drei
Hehe, haben natürlich bis zum 20.
04.2020 gewartet, diese Scherzkekse

Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Di 21. Apr 2020, 07:41
von Cookie
Wurlitzer1920 hat geschrieben: Mo 20. Apr 2020, 22:49
Es geht hier ja um Kleinstmengen
Nein, es geht darum, ob das Gesetz (BtMG) hinsichtlich Cannabis verfassungswidrig ist, und das ist erst mal unabhängig von der Menge. Bei den "Aufhängern" geht es um Kleinstmengen, das ist richtig.
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Di 21. Apr 2020, 10:20
von AtzeTonfrei
Erstmal geht es darum, ob das BVerfG den Antrag zulässt.
Gibt es Fristen, bis wann das zu entscheiden ist? Und später, bis wann über die Sache zu entscheiden ist?
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Di 21. Apr 2020, 19:33
von Vaporisator
Super dass es an der Front weiter geht, ich hab da hohe Hoffnungen irgendwie, ich hoffe es wird nicht wegen irgendwelcher doofen Formsachen abgewiesen...
Ich denke dass es nicht zu leugnen ist dass die Prohibition verfassungswidrig ist.
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Di 21. Apr 2020, 21:22
von Hanfkraut
Wenn der Verein das noch ablehnt, dann könnte man denen aber ganz locker Befangenheit nachreden.?
Normalerweise gibt es keinen Grund dem abzuwinken!
Sei dem es gibt ein privates Interesse wie z. B. Durch Bestechung etc.
Mit so dummen billigen Sachen wie Cannabis ist verboten weil es iligal ist etc.
Brauchen die nicht mit um die Ecke kommen!
Das lass ich nicht durch gehen.
Ggf. Gibt es noch einen Plan b.
Binn mir derzeit aber noch nicht so 100% sicher ob es überhaupt möglich ist das Höste Gericht selbst zu belasten!
Und zu klagen und wenn ja vor der EU so würde man je nach der globalen Entwicklung
Vielleicht weiter kommen.
Vor allem bin ich dafür das wir gleich berechtigt werden in allen Punkten.
Wenn man im Jahr 120 Liter! Wein herstellen darf und dafür benötigt man über 120 Kilo Weintrauben!
Dann möchte ich mal drum bitten das ich im Jahr auch entsprechende Menge Cannabis oder andere Produkte herstellen und besitzen darf.
Beim Alkohol gibt es keinen Limit!
Theoretisch könnte ich 200000 Liter Bier in Fässer zuhause Lagern!
Das juckt niemanden!
Gleiches Recht für alle!
Kurz und schmerzlos!
Ich frage mich nur ob ich persönlich die Legalisierung in Deutschland noch erleben darf!
Noch etwas zum nachdenken!
Corona und Cannabis haben einst gemeinsam!
Die Menschheit hat weltweit Angst an corona zu erkranken. Einige rennen selbst auf der Straße mit ne Maske herum. Angst steckt in den Knochen und Unwohlsein!
Letztendlich geht es jeden Cannabis consumenten. Ganz genau so! Nur Gibt es hier auch Ältere die schon 30 Jahre! Schon Kiffen und Arbeiten gehen! Ja manch einer lebt über Jahre in Angst und Schrecken!
Für nichts und wieder nichts!
Und nun nach ein paar Wochen sind da schon alle an Jammern! Weil auf einmal etwas Freiheit fehlt!
Und so fühlen sich über 4 Millionen alleine nur in Deutschland! Und viele schon lange!
Ich habe auch Respekt vor corona und halte Abstand!
Nur habe ich davor keine Angst! Ich fühle mich auch nicht eingeschränkt (bis auf Sauna)
Ich mache mir viel mehr Sorgen um die Zukunft über die Globale Situation in der wir uns befinden! Du kannst es ausrechnen wann wir nichts mehr zu lachen haben!
Ohne Fach Kenntnisse.
Ich bin von unserer Politik total tiefst enttäuscht das sie so untätig ist!
Die Weld hat bewiesen das sie gemeinsam gegen corona kämpfen kann! Globale erderwärmung bekommen die nicht in den Griff.
Und auch bei der Legalisierung tut es sich schwerer wie es ist.
Einfach mal drüber nachdenken Sofort legalisieren und sofort die globale erderwärmung ernzt nehmen.
Da könnte man direkt das Flug Verbot für die nächsten 100 Jahre bestehen lassen! Ist doch ein Anfang!
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Di 21. Apr 2020, 21:56
von HabAuchNeMeinung
Hanfkraut hat geschrieben: Di 21. Apr 2020, 21:22
Wenn der Verein das noch ablehnt, dann könnte man denen aber ganz locker Befangenheit nachreden.
Normalerweise gibt es keinen Grund dem abzuwinken!
Sei dem es gibt ein privates Interesse wie z. B. Durch Bestechung etc.
Mit so dummen billigen Sachen wie Cannabis ist verboten weil es iligal ist etc.
Brauchen die nicht mit um die Ecke kommen!
...
Da antworte ich doch mal mit Herrn Fischer, ehemals Vorsitzender Richter am BGH:
....
"Der Gleichheitssatz gebietet nicht, alle potentiell gleich schädlichen Drogen gleichermaßen zu verbieten oder zuzulassen. Der Gesetzgeber konnte ohne Verfassungsverstoß den Umgang mit Cannabisprodukten einerseits, mit Alkohol oder Nikotin andererseits unterschiedlich regeln."
Und Leitsatz Nr. 1 der Entscheidung lautet:
"Für den Umgang mit Drogen gelten die Schranken des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz. Ein 'Recht auf Rausch', das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibt es nicht."
..
Ach, was haben wir gelacht! "Recht auf Rausch" aus Artikel 2 Absatz 1! Grundgesetz! Da erbricht sich der deutsche Verfassungsrechtler vor Lachen hinter das Hacker-Pschorr-Zelt oder unter die Kamellen-Kanone am Heumarkt in Köln.
Hohn, Verachtung, Mobbing, Ausgrenzung wurden dem Vorsitzenden der Lübecker Strafkammer für seine Vorlage zuteil, von Heerscharen deutscher Richter und Staatsanwälte, die sich noch bei jedem geselligen, vom Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr jährlich gesponserten "Trinktest" in der örtlichen forensischen Psychiatrie gegenseitig unter den Tisch getrunken haben. Am nächsten Morgen aber, kaum dass die doppelte Dosis "Aspirin Komplex" (mit der entscheidenden Prise Ephedrin) ihre Wirkung tat, traten sie dem Drogenkonsum im Allgemeinen mit der gewohnten Wucht der Verachtung und dem Haschischraucher im Besonderen mit furchtsamem Ekel entgegen und verhängten für das Handeltreiben mit 20 Gramm Haschisch eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten.
...
Fragt man die Richter, wie denn das eine mit dem anderen zusammenpasst, erhält man skurrile Antworten, die nichts mit der Sache, aber viel mit dem Landvogt zu tun haben. "Es ist halt nun einmal verboten", spricht blutunterlaufenen Auges der Weizenbierfreund, und Johnny Walkers Kumpel nicken bedeutend. Herr Justizminister hebt den Humpen, die Gattinnen nippen am Eierlikör.
Nach dieser Logik befürwortet man das Saufen von Methylalkohol und verhängt Sicherungsverwahrung für die Einfuhr von zweiprozentigem Marihuana. Man bestraft das Halten von Dackeln und subventioniert die Zucht von Rottweilern. Und der Gesetzgeber ist völlig frei in seiner Gestaltungsmacht, Autos unter 100 PS bei Strafe zu verbieten. Wer das verrückt findet, ist gewiss ein Justizfeind.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitge ... ettansicht
Ehrlicherweise glaube ich nicht, daß das BVerG Lust hat sich mit dem Thema nochmal zu beschäftigen.
Man läßt dass jetzt die maximal mögliche Zeit liegen und dann wird man es als unbegründet ablehnen, da man ja 1994 schonmal dazu geurteilt hat.
Wie hat die Bundesregierung erst 2014 festgestellt:
"Nach Auffassung der Bundesregierung wäre eine Abkehr von den Handlungsverboten,
Straf- und Bußgeldbewehrungen sowie den generalpräventiven Regelungen
des Betäubungsmittelrechts nicht geeignet, den notwendigen Schutz der
menschlichen Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen
vor den Gefahren zu gewährleisten, die von illegalen Substanzen ausgehen.
Der Schutz der Gesellschaft, vor allem von Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
macht es aus Sicht der Bundesregierung unverzichtbar, den unerlaubten
Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe zu stellen und für den unerlaubten
Umgang mit nicht geringen Mengen von Betäubungsmitteln einen erhöhten
Strafrahmen vorzusehen.
Diese Politik stärkt den Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland."
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/027/1802711.pdf
Ich nehme an dass man in Karlsruhe nicht viel anders denkt.....
HabAchNeMeinung
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Di 21. Apr 2020, 23:06
von Hanfkraut
@HabAuchNeMeinung
.
Genau so stelle ich mir das vor.
Das ganz einfach ohne nennenswerte Begründung abgewunken wird.
Es gibt zwar Länder die aus vernunft legalisiert haben so sind wir nicht die ersten. Wir sollten aber nicht die letzten sein!
Und unsere Politik muss es doch aufgefallen sein das das Vertrauen der Wähler nicht mehr so stark ist.
Die Wünsche Millionen! Bürger ist leider nichts mehr wert! Auch nicht wenn es öffentlich diskutiert wird!
Selbst wenn anerkannte Spezialisten eine Empfehlung aussprechen ist es der Politik egal
Es ist nicht vergessen das hanf auch eine heilpflanze ist die in Jede Hausapotheke als universal Pflanze rein gehört!
Cannabis wirkt antibakteriell, Entzündungs hemmer, gegen Schlaflosigkeit, antiallergikum. Die Liste ist sehr lang.
Nach den offiziellen neuen Erkenntnisse könnte jeder gem. §223 stgb eine Anzeige schreiben und da ist es dann egal wer die Medizin wem wegnimmt!
Theoretisch könnte dann jeder Polizist dann in haft gehen da er in seiner Laufbahn bestimmt dutzende Bürger das Gras abgenommen haben! Ist doch eine Wiederholungs Tat.
Man kann es auch so betrachten!
Grundsätzlich steht doch die menschliche Unversehrtheit im Rang ganz oben
. Ein biologisches Produkt mit 6000 Jahren Tradition ist auf einmal nicht mehr gut genug?
Ich rede hier überhaupt nicht von recht auf Rausch!
Mich interessiert das Recht auf Die Gesundheit.
Und Chemische Produkte belasten oft die Organe. Wissenschaftlich belegt und im beipack Zettel teilweise veröffentlicht!
Der Gesetzgeber empfiehlt weniger Antibiotika zu verschrieben und Cannabis ist alternativ gut als vorbeugendes Produkt Einsetzbar. Vor allem von Gruppen die ohne hin schon gegen chronische Probleme Medikamente nehmen.
Die Ärzte befassen sich nicht mit der Naturheilkunde!
Für Vögel sind die Samen gut aber auch für den Menschen.
Niemand darf so eine wertvolle Pflanze verbieten!
Da kann man ja gleich auch Wasser verbieten!
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Mi 22. Apr 2020, 10:07
von Cookie
HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Di 21. Apr 2020, 21:56
Ich nehme an dass man in Karlsruhe nicht viel anders denkt...
Das denke ich schon. Sieh doch nur die Unterschiede zur Bundesregierung, was die Gesetzgebung zur Gleichstellung für Homosexuelle der letzten Jahre betrifft. War das ein "Kampf". Heute spricht sozusagen keiner mehr davon. Abgesehen davon geht es auch um eine andere Herangehensweise, was die Verfassungswidrigkeit angeht. Die von heute ist unglaublich schwer begründbar abzulehnen

. Oder sagen wir so: wenn doch, verliere ich letzten Endes das Vertrauen in den "Rechtsstaat", denn eines seiner Prinzipien wäre damit unterlaufen.
Re: DHV-Justizkampagne 2019
Verfasst: Mi 22. Apr 2020, 11:12
von Martin Mainz
Cannabisverbot: Richter will Gras legalisieren lassen
Der Jugendrichter Andreas Müller aus Bernau bei Berlin gab bekannt, dass er das deutsche Cannabisverbot prüfen lassen will. Unterstützt wird er hierbei vom Deutschen Hanfverband. Es geht darum, den Besitz geringer Mengen zu legalisieren.
...
Der Jugendrichter hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2002 prüfen lassen, ob das Weed-Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damals entschieden die Karlsruher Richter, dass der Besitz von Cannabis auch in geringen Mengen verboten bleibt.
Quelle:
https://noizz.de/rausch/cannabis-richte ... en/wr7k7ds
Schon 2002 waren die Karlsruher Richter der Meinung, es sei verfassungswidrig. Daß dann nur eine Bestimmung zur "geringen Mege" bei raus kam, ist erst mal nicht deren Schuld.