Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)
Verfasst: Do 18. Mai 2023, 15:51
Mich irritiert der §14 (Vermehrungsmaterial)
Nach (1) muss das Bundessortenamt Sorten für den Anbau (privat+CSC) erstmal zulassen.
Nun gibt es zwar zertifizierte Nutzhanf-Sorten, aber keine solchen beim Konsumhanf.
Was wir da haben, sind lediglich Handelsbezeichnungen eines völlig unregulierten Markts. Da kann ein Hersteller wunder weiß was über diese "Sorte" schreiben - was er dann letztlich unter dem Namen verkauft, braucht keinerlei nachweisbare Abstammung bzw. Zugehörigkeit zu irgendeiner (nicht existierenden) eingetragenen "Sorte" im Sinne des Bundessortenamts.
Wenn man sich die mäßig typstabilen "Sorten" auf dem Markt anschaut, viele davon F1-Hybriden aus eben solchen inoffiziellen "Sorten", dann ist fraglich, was davon überhaupt geeignet sein könnte, als "Sorte" zertifiziert zu werden.
Wie ist das bei medizinischem Cannabis? Da gibts auch Handelsnamen der Hersteller, idR ist auch bekannt, welche "Sorte" des freien Markts da verwendet wird, aber mW müssen die zwar Zusammensetzung der Inhaltsstoffe und ein paar Infos zur Herstellung/Verarbeitung angeben, haben aber keinerlei "Sortenzulassung" am Hals.
Da besteht Klärungsbedarf. Nicht, dass die ganze Nummer mit Anbau/CSC zur Luftnummer wird wegen schlicht nicht vorhandener Sorten, die dafür zugelassen werden könnten und müssten.
Nach (4) soll die Festlegung des Zulassungsverfahrens im Bundesrat zustimmungspflichtig sein. Besteht da die Möglichkeit, dass CDU/CSU alles verhindern, indem sie einfach keinem Zulassungsverfahren zustimmen?
Jedenfalls, hier könnte der DHV mal beim federführenden Gesundheitsministerium anfragen, wie man sich da die zielführende Durchführung konkret vorstellt.
Bei der Zulassungspflicht geht es wohl vor allem um die Wirkstoffkonzentration/THC-Gehalt. Muss das wirklich restriktiv reguliert werden?
Ob da 10% oder 30% THC drin sind - das ist ein Faktor von 3. Um wieder mal einen Vergleich zu Alkohol herzustellen: Das entspricht der Bandbreite von Bier (4-5%) bis schwerer Rotwein (14%). Die "Schnaps-Kategorie" ist da noch nichtmal angekratzt.
Dazu kommt, dass es bei Cannabis die unmittelbare Gesundheitsgefahr durch Überdosierung wie bei Alkohol (Alkoholvergiftung) schlicht nicht gibt. Eine mögliche "Überdosis" wegen hochprozentigem Gras ist da nun wirklich kein Kernproblem.
Nach (1) muss das Bundessortenamt Sorten für den Anbau (privat+CSC) erstmal zulassen.
Nun gibt es zwar zertifizierte Nutzhanf-Sorten, aber keine solchen beim Konsumhanf.
Was wir da haben, sind lediglich Handelsbezeichnungen eines völlig unregulierten Markts. Da kann ein Hersteller wunder weiß was über diese "Sorte" schreiben - was er dann letztlich unter dem Namen verkauft, braucht keinerlei nachweisbare Abstammung bzw. Zugehörigkeit zu irgendeiner (nicht existierenden) eingetragenen "Sorte" im Sinne des Bundessortenamts.
Wenn man sich die mäßig typstabilen "Sorten" auf dem Markt anschaut, viele davon F1-Hybriden aus eben solchen inoffiziellen "Sorten", dann ist fraglich, was davon überhaupt geeignet sein könnte, als "Sorte" zertifiziert zu werden.
Wie ist das bei medizinischem Cannabis? Da gibts auch Handelsnamen der Hersteller, idR ist auch bekannt, welche "Sorte" des freien Markts da verwendet wird, aber mW müssen die zwar Zusammensetzung der Inhaltsstoffe und ein paar Infos zur Herstellung/Verarbeitung angeben, haben aber keinerlei "Sortenzulassung" am Hals.
Da besteht Klärungsbedarf. Nicht, dass die ganze Nummer mit Anbau/CSC zur Luftnummer wird wegen schlicht nicht vorhandener Sorten, die dafür zugelassen werden könnten und müssten.
Nach (4) soll die Festlegung des Zulassungsverfahrens im Bundesrat zustimmungspflichtig sein. Besteht da die Möglichkeit, dass CDU/CSU alles verhindern, indem sie einfach keinem Zulassungsverfahren zustimmen?
Jedenfalls, hier könnte der DHV mal beim federführenden Gesundheitsministerium anfragen, wie man sich da die zielführende Durchführung konkret vorstellt.
Bei der Zulassungspflicht geht es wohl vor allem um die Wirkstoffkonzentration/THC-Gehalt. Muss das wirklich restriktiv reguliert werden?
Ob da 10% oder 30% THC drin sind - das ist ein Faktor von 3. Um wieder mal einen Vergleich zu Alkohol herzustellen: Das entspricht der Bandbreite von Bier (4-5%) bis schwerer Rotwein (14%). Die "Schnaps-Kategorie" ist da noch nichtmal angekratzt.
Dazu kommt, dass es bei Cannabis die unmittelbare Gesundheitsgefahr durch Überdosierung wie bei Alkohol (Alkoholvergiftung) schlicht nicht gibt. Eine mögliche "Überdosis" wegen hochprozentigem Gras ist da nun wirklich kein Kernproblem.