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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Verfasst: Do 18. Mai 2023, 15:51
von Colyvor
Mich irritiert der §14 (Vermehrungsmaterial)

Nach (1) muss das Bundessortenamt Sorten für den Anbau (privat+CSC) erstmal zulassen.
Nun gibt es zwar zertifizierte Nutzhanf-Sorten, aber keine solchen beim Konsumhanf.
Was wir da haben, sind lediglich Handelsbezeichnungen eines völlig unregulierten Markts. Da kann ein Hersteller wunder weiß was über diese "Sorte" schreiben - was er dann letztlich unter dem Namen verkauft, braucht keinerlei nachweisbare Abstammung bzw. Zugehörigkeit zu irgendeiner (nicht existierenden) eingetragenen "Sorte" im Sinne des Bundessortenamts.
Wenn man sich die mäßig typstabilen "Sorten" auf dem Markt anschaut, viele davon F1-Hybriden aus eben solchen inoffiziellen "Sorten", dann ist fraglich, was davon überhaupt geeignet sein könnte, als "Sorte" zertifiziert zu werden.

Wie ist das bei medizinischem Cannabis? Da gibts auch Handelsnamen der Hersteller, idR ist auch bekannt, welche "Sorte" des freien Markts da verwendet wird, aber mW müssen die zwar Zusammensetzung der Inhaltsstoffe und ein paar Infos zur Herstellung/Verarbeitung angeben, haben aber keinerlei "Sortenzulassung" am Hals.

Da besteht Klärungsbedarf. Nicht, dass die ganze Nummer mit Anbau/CSC zur Luftnummer wird wegen schlicht nicht vorhandener Sorten, die dafür zugelassen werden könnten und müssten.

Nach (4) soll die Festlegung des Zulassungsverfahrens im Bundesrat zustimmungspflichtig sein. Besteht da die Möglichkeit, dass CDU/CSU alles verhindern, indem sie einfach keinem Zulassungsverfahren zustimmen?


Jedenfalls, hier könnte der DHV mal beim federführenden Gesundheitsministerium anfragen, wie man sich da die zielführende Durchführung konkret vorstellt.


Bei der Zulassungspflicht geht es wohl vor allem um die Wirkstoffkonzentration/THC-Gehalt. Muss das wirklich restriktiv reguliert werden?
Ob da 10% oder 30% THC drin sind - das ist ein Faktor von 3. Um wieder mal einen Vergleich zu Alkohol herzustellen: Das entspricht der Bandbreite von Bier (4-5%) bis schwerer Rotwein (14%). Die "Schnaps-Kategorie" ist da noch nichtmal angekratzt.
Dazu kommt, dass es bei Cannabis die unmittelbare Gesundheitsgefahr durch Überdosierung wie bei Alkohol (Alkoholvergiftung) schlicht nicht gibt. Eine mögliche "Überdosis" wegen hochprozentigem Gras ist da nun wirklich kein Kernproblem.

Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Verfasst: Do 18. Mai 2023, 22:59
von Tictak
Etwas wurde schon verbessert, aber da geht noch was. Endlich war da jemand mit Wissen beteiligt.

Problematisch sehe ich:

§9
Absatz 4 Nummer 6
voraussichtliche Mengen Cannabis in Gramm, differenziert nach Darreichungsformen
pro Jahr,

Dieser Teil kann wohl gestrichen werden.

§13
Absatz 3 muss neu formuliert werden. Der Verein ist keine Firma und hat kein Pharmalabor in der Schublade. Der Test darf höchstens THC und CBD-Wert enthalten. Bei den Kontrollen der Behörden kann gern auf die anderen Werte als Stichprobenerhebung getestet werden, wenn die Auswertung nicht zu lange dauert. Maximal 3 Tage.

§19

Absatz 2 Nummer 2
Sollte auf die Erntewoche und Jahr geändert werden.

Nummer 5:
THC-Gehalt IN VOLLEN PROZENT. ES DARF GERUNDET WERDEN.

Nummer 6:
CBD-Gehalt IN VOLLEN PROZENT. ES DARF GERUNDET WERDEN. GEHALTE UNTER 1 % KÖNNEN ENTFALLEN.


§24
Absatz 1
Bei Gefahr im Verzug darf das Betreten oder
Durchsuchen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen.

Der Satz soll gestrichen werden, da er keinen Sinn ergibt. Von Cannabis geht keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit aus.

Es gibt noch andere Ungereimtheiten, aber die werde ich zu einem späteren Zeitpunkt anbringen.

Tic

Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Verfasst: Fr 19. Mai 2023, 06:16
von Colyvor
Tictak hat geschrieben: Do 18. Mai 2023, 22:59
§24
Absatz 1
Bei Gefahr im Verzug darf das Betreten oder
Durchsuchen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen.

Der Satz soll gestrichen werden, da er keinen Sinn ergibt. Von Cannabis geht keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit aus.
Bei Gefahr im Verzug dürfen die das sowieso. Deshalb kann es gestrichen werden.
"Gefahr im Verzug" besteht auch, wenn schnelle Ermittlung/Beweissicherung nötig erscheint. Da gehts um Straftat, nicht um Gesundheit ;)

Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Verfasst: Fr 19. Mai 2023, 15:00
von Tictak
Colyvor hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 06:16
Tictak hat geschrieben: Do 18. Mai 2023, 22:59
§24
Absatz 1
Bei Gefahr im Verzug darf das Betreten oder
Durchsuchen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen.

Der Satz soll gestrichen werden, da er keinen Sinn ergibt. Von Cannabis geht keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit aus.
Bei Gefahr im Verzug dürfen die das sowieso. Deshalb kann es gestrichen werden.
"Gefahr im Verzug" besteht auch, wenn schnelle Ermittlung/Beweissicherung nötig erscheint. Da gehts um Straftat, nicht um Gesundheit ;)
Dann eben mit dieser Begründung.

Weiterhin geht es um das Strafmaß bei Ordnungswidrigkeiten.


§ 45
Ordnungswidrigkeiten
Bis zu 100.000 Euro



Ich bin kein Jurist, aber ich möchte annehmen, das dies viel zu allgemein gefasst wurde und nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Sünders einbezieht. Da müsste schon genauer beschrieben werden, was wieviel kosten dürfte. Ich habe keine Million herumliegen und das dürfte auf die meisten Menschen in Deutschland zutreffen.


§20
Wie viele Suchtberatungsstellen gibt es in Deutschland? Wenn es flächendeckend Anbauvereine gibt, dann braucht es wohl auch ein flächendeckendes Netz von Suchtberatungsstellen in allen Orten.

Das Angebot an Suchtberatungsstellen ist sehr dürftig. Ganz Südbayern müsste sich an die Beratungsstelle in Ingolstadt wenden. Das ist weit jenseits der Realität. Diese kleinen Stellen könnten den Andrang gar nicht bewältigen. Wieder eine weltfremde Regelung, die Im Gesetz nicht haltbar ist.

https://duckduckgo.com/?q=suchtberatung ... 5080344936

Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Verfasst: Fr 19. Mai 2023, 16:15
von LaMaria
Muss das Gesetz jetzt durch den Bundesrat oder nicht?

Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Verfasst: Fr 19. Mai 2023, 18:19
von moepens
LaMaria hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 16:15 Muss das Gesetz jetzt durch den Bundesrat oder nicht?
Im Bundesrat gibt es aktuell keine Mehrheit. Darum wird zuerst die erste "Säule" umgesetzt werden, also ohne den Bundesrat.

Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Verfasst: Sa 20. Mai 2023, 10:55
von LaMaria
Betrifft die erste Säule nicht auch Regelungen die Bundesländer mit einbeziehen?
Z.Bsp.: Kontrolle der CSC.....
Dringt da nicht Bayern auf eine Zustimmung?

Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Verfasst: Do 1. Jun 2023, 18:01
von Tictak
LaMaria hat geschrieben: Sa 20. Mai 2023, 10:55 Betrifft die erste Säule nicht auch Regelungen die Bundesländer mit einbeziehen?
Z.Bsp.: Kontrolle der CSC.....
Dringt da nicht Bayern auf eine Zustimmung?
Kontrollieren die Länder nicht jetzt schon die Vereine?

Bayern ist eben nicht so ganz normal.

Tic