BTM-Rezept !Führerschein!

Keine Probleme beim Führerschein als Patient? Von wegen!
littleganja

Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von littleganja »

DrGreenthumb hat geschrieben:Es hängt natürlich auch sehr viel davon ab, ob man in der Vergangenheit schon mal irgendwann mit BTM von der Polizei erwischt wurde. Hat man einen Eintrag, wird man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Bluttest genötigt.

Weiss jetzt nicht ob es rein rechtlich gesehen schon als Verdacht ausreicht, wenn man nur nen Eintrag hat.

Also ich wurde z.b. noch nie erwischt und wurde schon einige Male bei einer Kontrolle aufgehalten. Drogentest wurde noch nie verlangt. Hängt natürlich auch viel vom Aussehen und Zustand/Art des Fahrzeugs ab, was auch manchmal hart an Diskriminierenung grenzt.

Aber klar, mit Dreadlocks und nem Bulli mit Blumenmustern fällt man zwangsläufig in ein Raster der Grünen :)
Die brauchen doch keinen Bluttest wenn du ein Rezept hast, irgendwann hört der Spaß auch auf. Bluttest nimmt man um jemand nachzuweisen dass er z.b. Cannabis genommen hat, wenn du ein Rezept hast, ist davon auszugehen dass du Cannabis im Blut hast. Was damit bewiesen werden soll ist mir auch ein Rätsel, daher macht ein Bluttest in dem Fall keinen Sinn und wäre eindeutig Körperverletzung.
Falls man jedoch in einen Unfall verwickelt ist, wäre ein Bluttest wohl gerechtfertigt und als Beweismittel notwendig. Könnte dann aber auch den Patienten entlasten, je nach Situation.
DrGreenthumb
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von DrGreenthumb »

Naja, das ist ja das aktuelle Problem! Es besteht ja im Grunde nachwievor die 1ng Grenze, auch für Patienten!

Wenn mans genau nimmt, muss die Polizei jetzt an Hand des THC Wertes feststellen, ob ein Missbrauch vorliegt oder die Einnahme genau nach der Dosierungsanleitung eingehalten wurde. Wie das gehen soll weiss ich auch nicht :)

Gerade bei Dosierungsangaben von z.b. "bei Bedarf xxx mg inhalieren..."

Ich rede jetzt natürlich von extrem Beispielen, wenn einen die freundlichen Beamten mit aller Gewalt ans Bein pinkeln wollen.

Was mich noch interessieren würde, wenn ich jetzt z.b. irgendwo in der Öffentlichkeit meine Medizin einnehme, die Polizei kontrolliert mich und da ich alle nötigen Unterlagen vorweisen kann passiert weiter gar nichts. Kann es jetzt sein, dass die Polizei der FS trotzdem meinen Konsum meldet und ich Probleme bekommen könnte?

Und glaubt mir das ist hier im Süden alles nicht so abwegig! Da haben manche schon wegen nicht messbaren Anhaftungen ne Hausdurchsuchung + MPU bekommen! Ohne dass sie beim Fahren erwischt wurden
DonHibachi
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BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von DonHibachi »

DrGreenthumb hat geschrieben:Naja, das ist ja das aktuelle Problem! Es besteht ja im Grunde nachwievor die 1ng Grenze, auch für Patienten!

Wenn mans genau nimmt, muss die Polizei jetzt an Hand des THC Wertes feststellen, ob ein Missbrauch vorliegt oder die Einnahme genau nach der Dosierungsanleitung eingehalten wurde. Wie das gehen soll weiss ich auch nicht :)

Gerade bei Dosierungsangaben von z.b. "bei Bedarf xxx mg inhalieren..."

Ich rede jetzt natürlich von extrem Beispielen, wenn einen die freundlichen Beamten mit aller Gewalt ans Bein pinkeln wollen.

Was mich noch interessieren würde, wenn ich jetzt z.b. irgendwo in der Öffentlichkeit meine Medizin einnehme, die Polizei kontrolliert mich und da ich alle nötigen Unterlagen vorweisen kann passiert weiter gar nichts. Kann es jetzt sein, dass die Polizei der FS trotzdem meinen Konsum meldet und ich Probleme bekommen könnte?
Ich weiß nicht ob das tatsächlich erst nur bei Ausfallerscheinungen problematisch wird. Meine örtliche Führerscheinstelle in Bayern wollte da auf keinen Fall Entwarnung geben.
Die regelmäßige Medikation sei bereits ein Grund "ihn" mir wegzunehmen meinte die nette Dame am Telefon nur.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/117/1811701.pdf
Laut Antwort einer Anfrage der Linken von der Regierung kann man aber irgendwie doch fahren.

Da müsste mal mehr geschehen zwecks Aufklärung...
littleganja

Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von littleganja »

Ich habe 33 Jahre in Baden-Württemberg gewohnt Nähe Mannheim jetzt Hessen. Die Polizei da gebe ich dir Recht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich drauf, keine Frage.

"Berlin – Cannabispatienten dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Darauf hat die Bundes­re­gierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag hinge­wie­sen. Die Patienten müssten in der Lage sein, das Fahrzeug „sicher zu führen“, heißt es in der Antwort. Patienten drohe keine Sanktion nach dem Straßenverkehrsgesetz, „wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krank­heits­fall verschriebenen Arzneimittels herrührt“.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis sei jedoch bei missbräuchlicher Einnahme eines can­na­bishaltigen Medikaments möglich. Wie es weiter heißt, kann die Fahrtüchtigkeit auch in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Arzneimitteln be­ein­trächtigt sein."

Mit missbräuchlich ist vermutlich Schwarzmarkt Weed gemeint oder wenn du die doppelte Tagesdosis nimmst und aus dem Auto fällst überspitzt.

Da steht nix mit Höchstmenge, ich persönlich brauche 5 Gramm am Tag, wohne mitten im Wald, wenn ich nicht fahren dürfte könnte ich nicht mal mehr zum Arzt ohne Taxi oder Begleitperson.

Evtl. mal überlegen den Süden zu verlassen ;)
Speedy-BW
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Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von Speedy-BW »

Mir wurde im KKH empfohlen, nach der Einstellungszeit, eine selbst bezahlte Fahrstunde zu nehmen und mir dies auch bestätigen zu lassen, Person XXX fährt sicher Auto. Wäre alleweil günstiger ein Verkehrsmedizinisches Gutauchten machen zu lassen, bei unserer FS Stelle zieht es mal so.
Ich bin ich und das ist gut so :P
GrüneHilfe@BW
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Registriert: Do 16. Feb 2012, 01:27

Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

studenmuenster hat geschrieben:
littleganja hat geschrieben:Video Polizeikontrolle Patient SensMedia

https://www.youtube.com/watch?v=WF1koxSeq2c

Ich warte auch noch auf den Tag, ich habe immer einen Vorgerollten dabei ;)

Wer ein Rezept hat und nicht auffällig fährt und kein Ausfallerscheinungen hat, brauch auch keine Angst haben.

War auch bei Kabel 1 - Achtung Kontolle.
Euch ist schon klar, dass Rüdiger Klos-Neumann nicht der Fahrzeugführer war und der Fahrer clean war, oder?
Good Point! Ich habs wie gesagt nur durchgeskippt.
Spielt doch keine Rolle, solang man eben nur mit Medikation fahren kann, wird die Polizei den Teufel tun und dich daran hindern weiter zu fahren oder deine Medizin zu nehmen. Wenn der Arzt die Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt hat.
Wenn die Polizei will kann sie erstmal dein Medikament und Rezept beschlagnahmen (potentielle Beweismittel) und dir 24h den Schlüssel wegnehmen. Und nein die müssen dich dann nicht herumchauffieren, kannst dann sehen wo Du pennst oder wie Du zum nächsten Hotel kommst. Besonders lustig wenn Du auf der Durchreise bist, oder vielleicht nen Flieger erreichen willst. Ist natürlich nicht der Regelfall, passiert aber.

Kann man nachträglich alles rechtlich klären und dann Recht bekommen. Aber geh mal davon aus dass die Beamten keinen Ärger bekommen werden, wenn sie nicht zu doof sind ne anständige Begründung in die Akte zu beschreiben.
Hatte erst vor 3 Tagen einen verzweifelten Anrufer dem Rezept und Medikament beschlagnahmt wurden und der dann Probleme hatte neue Medizin zu bekommen. Und ob die Bullen am Ende ärger kriegen oder nicht, hilft konkret gar nicht.

Seid nicht zu naiv. Es kann theoretisch auch jeden Nicht-Kiffer treffen - es definitiv nicht alles rosig mit Rezept.

Advocard und Rechtsanwalt - hat in der Regel überhaupt keine Konsequenzen für die Beamten.

Denkt mal nicht, dass die davor groß Angst haben. Nem schlauen Bullen, der Akte schreiben kann, kann man eigentlich fast nie etwas.
Oft sind die aber nicht so schlau oder schreibfaul. Aber für nachgewiesene Willkür muss man sich als Bulle auch schon mehr als richtig doof anstellen. Wenn es ein Fehler war - doof gelaufen. Schaden ist dann eh schon passiert.
Sabine
Beiträge: 7598
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: BTM-Rezept !Führerschein!

Beitrag von Sabine »

"Bei einem 19-jährigen Fahrzeugführer aus dem Landkreis stellten Beamte der Dahner Polizeiinspektion bei einer Verkehrskontrolle am späten Samstagabend Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmittel fest.

Der Betroffene selbst gab als Begründung für seinen Cannabiskonsum an, dass er dies auf Grund einer Erkrankung von seinem Arzt auf Rezept verschrieben bekäme. Da er jedoch bestätigte mehrfach täglich Joints zu rauchen ohne jedoch eine Kontrolle über die dabei aufgenommene Menge zu führen, wurde ihm eine Blutprobe entnom-men, um festzustellen, ob die gesetzlich erlaubte Höchstmenge im Körper überschritten wurde. Auf Grund der festgestellten Drogenbeeinflussung wurde sein Führerschein sicherge-stellt und die Weiterfahrt untersagt."


http://www.focus.de/regional/rheinland- ... 97386.html
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