Wenn ich die Urinproben nun schon mache und die Anordnung in 1 Jahr z.B. kommt, kann ich diese dann vorlegen und bin somit raus, oder würden die dann nochmal welche Anfordern?
Danke!
Ich tippe mal drauf, dass das "Amt" das gerne "zur deren Bedingungen" machen, d.h. die fordern dann aktuelle, "frische" Urinproben an... (würde ich auch so machen!)GonZZo hat geschrieben: Wenn ich die Urinproben nun schon mache und die Anordnung in 1 Jahr z.B. kommt, kann ich diese dann vorlegen und bin somit raus, oder würden die dann nochmal welche Anfordern?
Das ist ein allgemeiner Erfahrungswert mit einem "Sicherheitsaufschlag"... Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, der nach mehr als 6 Monaten nach Abschluss des Verfahrens noch Post von der FSSt bekommen hat.GonZZo hat geschrieben: Woher habt ihr eig. die Erfahrung das wenn nach 6 Monaten nichts kommt, eig. auch nichts mehr kommen würde?
Hi M. Nice,M. Nice hat geschrieben:"Im Übrigen dürfen alle Personen, welche Drogen im Besitz hatten, aber nicht Fahrer waren, ebenso mit dem Verlust ihres Führerscheins auf dem Verwaltungswege rechnen."
Beim Konsum harter Drogen gibt es, im Gegensatz zu Cannabis, keine Möglichkeit den Lappen zu behalten.Ein 22-jähriger Mitfahrer hatte außerdem eine geringe Menge Amphetamin im Gepäck. Umfangreicher war ein 19-jähriger aus Schwandorf ausgestattet, der ebenfalls in diesem Auto saß. Der Auszubildende hatte sich mit Marihuana, Ecstasy und Amphetamin eingedeckt.....
HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Beim Konsum harter Drogen gibt es, im Gegensatz zu Cannabis, keine Möglichkeit den Lappen zu behalten.
Der Konsum solcher Stoffe schließt grundsätzlich die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/FE ... erwalt.php
@ moepensmoepens hat geschrieben:In Sachen Führerschein ist imo nicht das letzte Wort gesprochen. Man stelle sich vor, die aktuell ca. 10000 Patienten müssten "präventiv" zur MPU, bei der zwar der Gebrauch des Medikaments im Gegensatz zur MPU für "reguläre Drogenkonsumenten" nicht untersagt, aber u.U. mit willkürlichen Auflagen und mit hohen Kosten verbunden ist. Wo ist da die Gleichbehandlung zu anderen Patienten, welche Opioide, Benzodiazepine oder auch Antidepressiva (psychoaktiv) einnehmen?