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Re: Cannabis und Arbeitsplatz
Verfasst: Sa 19. Okt 2019, 15:56
von Cookie
Das ist Schwachsinn bzw. da hat jemand keine Ahnung. Mit den Tropfen sieht es gleich aus, ist doch klar. Also das Rauchen - klar - aber sonst nichts. Rede mit ihm!!!
Re: Cannabis und Arbeitsplatz
Verfasst: Sa 19. Okt 2019, 16:00
von Cookie
Papama hat geschrieben: Sa 19. Okt 2019, 15:52
Ich bin Autist - und kann sowas nicht mit Menschen reden es fällt Kur schwer verstehe vieles nicht
Dann schreibe ihm.
Re: Cannabis und Arbeitsplatz
Verfasst: Sa 19. Okt 2019, 16:04
von Papama
Cookie hat geschrieben: Sa 19. Okt 2019, 15:56
Das ist Schwachsinn bzw. da hat jemand keine Ahnung. Mit den Tropfen sieht es gleich aus, ist doch klar. Also das Rauchen - klar - aber sonst nichts. Rede mit ihm!!!
Na toll.. er hat mir klipp und klar gesagt das mein Arbeitgeber das nicht duldet!
Was soll ich da reden ?? Betriebsrat ?? Wenn es um sowas geht halten die alle zusammen !
Ich mache mir sehr viele Gedanken .. was ist wenn ich einen Hilfsposten bekomme mit viel viel weniger Geld ??
Gesundheit geht vor - ja - Lebensunterhalt bestreiten muss ich aber auch .. sowie für meine Kids aus 1. ehe
Re: Cannabis und Arbeitsplatz
Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 03:11
von qestionmaster
Die Ratschläge sind hier echt unter aller Sau! Hier was du tun musst:
1) Du meldest zunächst nichts deinem Arbeitgeber (besonders nichts mit dem Wort Cannabis)!
2) Du gehst zu deinem Arzt und lässt dir ein Attest ausschreiben in welchem erwähnt wird 1. Das du Krank bist 2. Das du durch deine Krankheit eine Medikation benötigst 3. Das du trotz Krankheit und trotz Medikation voll Arbeitsfähig bist.
Schon bist du auf der Sicheren Seite egal ob du Beamter, Pilot, Kraftmaschienenfahrer ect. bist. Deine Krankheit und deine Medikation fällt unter die Ärztliche Schweigepflicht und hat deinen Arbeitgeber und auch sonst wen NICHT ZU INTERESSIEREN (da bist du gesetzlich abgesichert), solange du weiterhin wie immer Arbeitsfähig bist und du dir das von einem Arzt bestätigen lässt.
Drogenfahrt und Ärger mit Arbeitgeber
Verfasst: Mo 13. Jan 2020, 16:25
von OpferDesSystems
Hallo Liebe Cannabisfreunde,
Ich wurde am 6. Dezember auf dem Weg zur Arbeit bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Ich habe also keinerlei Fahrfehler oder sonstiges begangen. Meine letzte Tüte lag da etwa 7 Stunden vor dem ins Bett gehen zurück.
Ich habe leider beim Ablehnen des Urintests zugegeben dass ich mir nicht sicher sei da ich vor 2 Tagen was geraucht habe. Dummer Fehler ich weiß, es war erst 3:45 in der Frühe (muss sehr früh meine Schicht antreten). Ansonsten habe ich alle Aussagen verweigert.
Heute am 13.01. habe ich einen Anruf von meinem Chef erhalten, dass bei uns eine Anzeige wegen Missbrauch von Suchtmitteln vorliegt. Ich bin natürlich komplett aus den Wolken gefallen. Dadurch dass ich bei der Deutschen Bahn als Fahrdienstleiter (kein Lokführer) tätig bin wurde dies wohl dorthin gemeldet

.
Habe 2 Jahre fast täglich konsumiert, war aber nach einem Cut-Off (50ng) Test aus Amazon schon nach knapp einem Monat überraschenderweise wieder negativ (zwischendurch hatte ich immer mal wieder einen gemacht). Ich war schon mal dran Cannabis als Rezept zu bekommen da ich als Kind schon die Diagnose ADHS bekommen habe und ich mich mit cannabis gut entspannen kann und wesentlich besser für mein Fernstudium (nebenbei zum Beruf) konzentrieren kann. Leider wird man da ja nur belächelt, daher hatte ich es vorerst aufgeschoben.
Nach dem negativen Urintest hab ich innerhalb von 3 Tagen ca. 1g geraucht um nochmal richtig für die 8 Klausuren zu lernen die ich in dieser Woche schreiben muss, aber seit Donnerstag (9.01.) wieder nichts mehr und werde dies auch so lassen.
Nun habe ich am 23.01. eine Untersuchung beim Betriebsarzt, bis dahin darf ich nicht arbeiten.
Ich war leider sehr dumm und habe wie oben beschrieben wieder was geraucht. Allerdings bin ich recht sportlich und trinke viel Wasser. Ich male mir also Chancen aus bis dahin wieder negativ zu sein, notfalls würde ich auf Hilfsmittel setzen die mich negativ ausfallen lassen werden (hoffentlich).
Hat einer diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht? Wie sollte ich mich am besten Verhalten?
Ich habe ein gutes Verhältnis zum Vorstand und generell sollte mein Arbeitgeber ein postives Bild von mir haben.
Welche Möglichkeiten habe ich vor Gericht? Meine Rechtsschutzversicherung wird ab Februar aktiv.
Ich hoffe sehr jemand kann sich dazu äußern und mir etwas Rat geben.
Grüße
OpferDesSystems
Re: Drogenfahrt und Ärger mit Arbeitgeber
Verfasst: Mo 13. Jan 2020, 16:47
von Cookie
Ich habe Dich so verstanden, dass Du zwar "rauchst", aber vor / während der Fahrt nicht, also hast Du auch keine "Drogenfahrt" (was für ein Ausdruck!) gemacht.
Punkt 2, welche Chancen hast Du vor Gericht...
eigentlich eine ganze Menge, denn das Gesetz ist schon verfassungswidrig (
https://www.youtube.com/watch?v=JSnDMC5SyXk). Uneigentlich hängt es leider vom Gericht / Richter ab. Aber wenn Du "mutig" bist und nicht gleich klein beigibst, hast Du eine gute Chance!
Re: Drogenfahrt und Ärger mit Arbeitgeber
Verfasst: Mo 13. Jan 2020, 16:57
von OpferDesSystems
Hallo Cookie,
erstmal danke für die schnelle Hilfe! Ich hab so beim Googeln öfter den Begriff Drogenfahrt gelesen und irgendwie einfach übernommen

.
Das hört sich schon mal gut an. Jedoch (falls ich richtig informiert bin) bleibt mir nur die Alternative es als einmaligen Probierkonsum darzustellen, richtig?
Und im Bezug auf den Arbeitgeber: ich sagte meinem Chef, dass ich persönlich sprechen werde sobald ich wieder Zuhause bin. Sollte ich lieber schweigen oder ehrlich sein? Sollte ich es zum Beispiel auf den Alkohol schieben? Das schlimme ist nicht der kram mit dem Führerschein, sondern dass ich gerne Arbeite und auf keinen Fall meinen zwar stressigen aber dennoch geliebten Arbeitsplatz verlieren möchte..
Gibt es irgendwelche Fristen die schwierig werden könnten im Bezug darauf, dass meine Rechtsschutzversicherung erst ab Februar aktiv wird?
Edit: da ich gerade 7 Stunden vor der Fahr geraucht habe und Dauerkonsument war, gehe ich stark davon aus erhöhte Werte im Blut gehabt zu haben.
Re: Drogenfahrt und Ärger mit Arbeitgeber
Verfasst: Mo 13. Jan 2020, 17:19
von Hans Dampf
Ein nicht ganz unwichtiger Punkt ist mMn nach dich jetzt aktiv auf die Suche nach einem Arzt zu machen.
Behandlung von ADHS mit C. wird zwar von den Leitlinien abgelehnt, aber es gibt viele Ärzte und noch mehr Patienten die merken dass ihnen C. hilft. Dir ebenfalls und deshalb betreibtest du unbewusst Selbstmedikation.
Ich erinnere mich düster, dass dies von einigen Richtern positiv gesehen wird.
Und wenn du nach langer Suche Glück hast und einen findest, darf das am Arbeitsplatz auch kein Thema mehr sein.
Und wenn du anfängst einen zu suchen, dann protokolliere alle Versuche mit.
Re: Drogenfahrt und Ärger mit Arbeitgeber
Verfasst: Mo 13. Jan 2020, 17:24
von OpferDesSystems
Hallo Hans Dampf,
Ich habe nächsten Montag einen Termin bei meinet ehemaligen Psychotherapeutin. Die wird mir die Diagnose und Behandlung bestätigen. Damit will ich dann zu einem Arzt von dem ich weiß, dass er schon Cannabis verschrieben hat.
Allerdings fürchte ich mich auch etwas davor, denn mein Arbeitgeber wurde ja nach der Kontrolle benachrichtigt. Ich gehe also stark davon aus da ich in einem sicherheitsrelevanten Bereich arbeite damit, dass ich dies auch meinem Arbeitgeber melden muss.
Naja ich werde es auf jeden Fall versuchen!
Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Verfasst: Sa 16. Mai 2020, 21:20
von 69Dirty69
Hoody liebe Hanffreunde,
seit einigen Wochen bekomme ich med. Cannabis verordnet, daraufhin hat mein Arbeitgeber ein Termin bei der Betriebsärztin vereinbart, um meine weitere Einsetzbarkeit am Arbeitsplatz zu überprüfen. Die Ärztin hatte keine Bedenken über meine Einsetzbarkeit durch die Verordnung von med. Cannabis, wies mich jedoch darauf hin, dass die Cannabis- blüten am Arbeitsplatz nicht als Joint, sonder ausschließlich mittels Vaporizer oder per Teezubereitung zusich genommen werden dürfen und gab mir diesbezüglich ein Artikel von Prof. Dr. med. Matthias Graw mit dem Titel:
Verordnung von Medizinalcannabis:
"Anmerkungen aus verkehrsmedizinischer Sicht”
THC ist nach Alkohol das im Straßenverkehr am häufigsten nachgewiesene ,,berauschende Mittel". Andererseits kann seit 2017 Cannabis zu Lasten der GKV verordnet werden. Verkehrsmedizinisch wie arztrechtlich ergeben sich hier problematische Fragestellungen. Für Betäubungsmittel ist darüber hinaus die Ultima-Ratio-Regel nach §13 Abs.1 BtMG zu berücksichtigen: ,,Die BTM-Anwendung ist nur begründet, wenn der beabsichtigte Zweck nicht auf andere Weise erreicht werden kann".
Die Verordnung von Cannabisblüten muss gemäß DAC/NRF entweder die Teezubereitung oder die Vaporisation und lnhalation vorsehen; eine Aufnahme über “Joints” ist nicht vorgesehen und grundsätzlich wegen der unkalkulierbaren Wirkstoffaufnahme medizinisch kontraindiziert.
Ein Konsum per Joint ist entsprechend auch juristisch gesehen kein bestimmungsgemäßer Gebrauch (VGH München Beschluss v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482).
Wenn ein Arzt dem Patienten erklärt, dass er durchaus auch “per Joint inhalieren” dürfe, handelt der Patient zwar “verordnungsgemäß”, aber nicht “bestimmungsgemäß”.
Die Problematik des Medikamentenprivilegs hinsichtlich § 24a StVG ist letztlich juristisch zu würdigen, ebenso ob nicht dieses Verhalten des Arztes einen missbräuchlichen Konsum von Betäubungsmitteln induziert. Letzteres ist hinsichtlich einer Cannabisblütenverordnung naheliegend, wenn schon zuvor grundsätzlich cannabisaffine Personen bereits beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt THC-reiche Cannabisblüten (wie z. B. Bedrocan) verschrieben bekommen.
In den letzten 9 Monaten war ich auf fast jeder deutschen Website die sich mit medizinisches Cannabis auseinandersetzt, aber das erfuhr ich zum ersten mal von meiner Betriebsärztin während des Gesprächs.
Hier noch der Artikel:
Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Verfasst: So 17. Mai 2020, 17:37
von crappy
Hallo 69Dirty69,
69Dirty69 hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 21:20
Gemäß DAC/NRF
Das ist eine Online Zeitung! So wie die Zeitung mit den 4 Buchstaben.
Die Verordnung von Cannabisblüten muss gemäß DAC/NRF entweder die Teezubereitung oder die Vaporisation und lnhalation vorsehen; eine Aufnahme über “Joints” ist nicht vorgesehen.
Also gemäß dieser Zeitungsredaktion muss das so sein? Aha, gut zu wissen.
Man darf am Arbeitsplatz doch eh nicht rauchen wegen dem Nichtraucherschutzgesetz. Machs wie alle anderen Raucher auch und geh nach draußen. Da wo alle anderen auch ihre Zigarette rauchen.
Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Verfasst: So 17. Mai 2020, 19:12
von M. Nice
Ich darf noch in der Arbeit rauchen, zumindest in meinem Büro.
Meistens verdampfe ich,
manchmal inhaliere ich auch mit Joint, wie verordnet.
MfG
M. Nice
Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Verfasst: So 17. Mai 2020, 20:37
von Martin Mainz
Kein Arzt wird dir raten einen Joint zu rauchen, selbst pur ist das nicht wirklich gesund. Vapen oder essen.
Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Verfasst: So 17. Mai 2020, 22:37
von M. Nice
Ich rauche täglich eine Schachtel (ca. 20 Zigaretten). Der Tabak einer Zigarette wiegt ungefähr 0,7g. Das mal 20 = 14g Tabak/Tag. (Tabak ist schon eine geile Droge)
Da gehen <2g/Tag med. Cannabis, als Joints, nicht ins Gewicht!
Das hat auch mein verschreibender Arzt eingesehen, wobei er es natürlich wünschenswert sähe, wenn ich den Tabak weg lassen würde.
Keine Frage, egal was verbrannt wird, das ist schädlich! Verdampfen ist in jedem Fall gesünder.
Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Verfasst: Mo 18. Mai 2020, 07:47
von Drei
69Dirty69 hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 21:20Die Problematik des Medikamentenprivilegs hinsichtlich § 24a StVG ist letztlich juristisch zu würdigen, ebenso ob nicht dieses Verhalten des Arztes einen missbräuchlichen Konsum von Betäubungsmitteln induziert. Letzteres ist hinsichtlich einer Cannabisblütenverordnung naheliegend, wenn schon zuvor grundsätzlich cannabisaffine Personen bereits beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt THC-reiche Cannabisblüten (wie z. B. Bedrocan) verschrieben bekommen.
Zuerst THC-reiche Präparate einzusetzen ist gängige Praxis.
Hier im z.B. eine Empfehlung von Dr. med. Franjo Grotenhermen (ja, die Quelle ist ein Wiki. Herr G. hat an dem Artikel aber selbst mitgewirkt):
Franjo Grotenhermen schlägt für die Einstellung in der ADHS-Therapie ein gemeinsam mit dem behandelnden Arzt abgestimmtes Titrationsverfahren mit zunächst THC-reichen Cannabis Flos (etwa Bedrocan) vor. In der Regel kann mit niedrigen Dosierungen des zu inhalierenden Präparats begonnen werden, beispielsweise mit einer viermaligen Einzeldosis von 50 mg Cannabisblüten bei einer Tageshöchstdosis nicht über 500 mg. In einem zweiten Schritt kann bei ADHS-Patienten ein Wechsel zu Präparaten mit ausgewogenem CBD-/THC-Gehalt versucht werden.
Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Verfasst: Mo 18. Mai 2020, 14:24
von 69Dirty69
crappy hat geschrieben: So 17. Mai 2020, 17:37
Hallo 69Dirty69,
69Dirty69 hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 21:20
Gemäß DAC/NRF
Das ist eine Online Zeitung! So wie die Zeitung mit den 4 Buchstaben.

THX crappy, für die Info.
Ich dachte das wär eine medizinisches Institut, medizinisch-rechtliche Vorgaben oder sowas in der Art!
Interesant wo meine Betriebsärztin sich ihre medizinischen Informationen einholt!
M. Nice hat geschrieben: So 17. Mai 2020, 19:12
Ich darf noch in der Arbeit rauchen, zumindest in meinem Büro.
Meistens verdampfe ich,
manchmal inhaliere ich auch mit Joint, wie verordnet.
Wir haben Raucherplätze auf dem Firmengelände, wenn ich jetzt vapen gehe muss ich wenigstens nicht mehr abstempeln. Ich währe der erste der abstempelt um seine Medikamente zu nehmen!
M. Nice hat geschrieben: So 17. Mai 2020, 22:37
Ich rauche täglich eine Schachtel (ca. 20 Zigaretten). Der Tabak einer Zigarette wiegt ungefähr 0,7g. Das mal 20 = 14g Tabak/Tag. (Tabak ist schon eine geile Droge)
Da gehen <2g/Tag med. Cannabis, als Joints, nicht ins Gewicht!
Das hat auch mein verschreibender Arzt eingesehen, wobei er es natürlich wünschenswert sähe, wenn ich den Tabak weg lassen würde.
Keine Frage, egal was verbrannt wird, das ist schädlich! Verdampfen ist in jedem Fall gesünder.
Ich rauche auch ca 25 Zigaretten, und wie geil die Droge Tabak ist merkt man erst, wenn man als Raucher anfängt zu vapen. Nach jedem vapen in der Firma rauch ich jetzt noch ne Zigarette, natürlich unabgestempelt.
Drei hat geschrieben: Mo 18. Mai 2020, 07:47
Franjo Grotenhermen schlägt für die Einstellung in der ADHS-Therapie ein gemeinsam mit dem behandelnden Arzt abgestimmtes Titrationsverfahren mit zunächst THC-reichen Cannabis Flos (etwa Bedrocan) vor. In der Regel kann mit niedrigen Dosierungen des zu inhalierenden Präparats begonnen werden, beispielsweise mit einer viermaligen Einzeldosis von 50 mg Cannabisblüten bei einer Tageshöchstdosis nicht über 500 mg. In einem zweiten Schritt kann bei ADHS-Patienten ein Wechsel zu Präparaten mit ausgewogenem CBD-/THC-Gehalt versucht werden.
Danke Drei für die Info, bei mir ist aber die Epilepsie der Hauptgrund für eine Therapie wo eher Sorten eingesetzt werden, die reich an dem anti-epileptisch wirkenden Cannabinoid "CBD" sind.
Ich rauche über Tag auf der Arbeit die Sorte
"Penelope (9,3% THC + 7,1% CBD)" von
Tweed/SpectrumTherapeutics.
Nach der Arbeit zu Hause rauche ich manchmal noch Penelope, meistens aber direkt von
Tweed/SpectrumTherapeutics die indica Sorte
"Red No 2" . Von der werd ich immer kreativ und bekomme Lust zu kochen!
Zum schlafen rauch ich von
Tweed/SpectrumTherapeutics die sativa Sorte
"Red No 4" .
Zudem hab ich in einer TV-Doku erfahren, dass in den USA Studien über die anti-epileptische Wirkung des Cannabinoids
"Therpene" durchgeführt werden.
Leafy schreibt:
Verschiedene Terpene und Cannabinoide spielen zusammen!
Studien haben aufgezeigt, dass Terpene zum sogenannten “Entourage-Effekt” beitragen. Das bedeutet, dass die Verbindungen die therapeutische Wirkung der Cannabinoide verstärken können. Es besteht also eine interaktive Synergie zwischen den Bestandteilen der Cannabis Blüten.
Quelle:https://www.leafly.de/terpene-medizinis ... enschaften
Diesen Satz finde ich recht interesant!
eine Aufnahme über "Joints" ist nicht vorgesehen und grundsätzlich wegen der unkalkulierbaren Wirkstoffaufnahme medizinischkontraindiziert.
Ob ich 50 mg im Vaporizer + Zigarette rauche oder 50 mg im Joint rauche für mich macht das keinen wirklichen unterschied!
Was denkt ihr?
MFG Dirty
Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Verfasst: Mo 18. Mai 2020, 14:34
von Martin Mainz
Terpene ist kein Cannabinoid, sondern Bestandteil der ätherischen Öle der Pflanze:
Terpene sind vielfach biologisch und schon seit längerer Zeit pharmakologisch interessant; ihre biologischen Funktionen sind allerdings nur lückenhaft erforscht. Sie können als umweltfreundliche Insektizide verwendet werden, indem sie als Pheromone Insekten in Fallen locken. Außerdem wirken viele antimikrobiell. Viele Terpene werden als Geruchs- oder Geschmacksstoffe in Parfümen und kosmetischen Produkten eingesetzt.
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Terpene
Hier auch noch ein gter Artikel zum Thema auf englisch:
https://www.hellodiem.com/education/ter ... fect-high/
Auf jeden Fall ein sehr interessanter Bestandteil der Pflanze und wahrscheinlich wesentlich bedeutsamer als die Unterscheidung in Sativa und Indica.
Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Verfasst: Mo 18. Mai 2020, 15:49
von 69Dirty69
Forscher in den USA haben über 128 verschiedene Cannabinoide in Weed gefunden und eins dacon heißt Therpen oder so ähnlich.
Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Verfasst: Mo 18. Mai 2020, 16:36
von crappy
"Myrcen" ist das bekannteste Terpen bei Cannabis. Es gibt zwar einige Studien zu Terpenen in Cannabis, aber so wirklich erforscht scheint das noch nicht zu sein.
bedrocan selber schreibt z.B.
Bedica® besitzt einen hohen Gehalt des Myrcens Terpen, das für seine beruhigende Wirkung bekannt ist.
Die Aussage ist leider irreführend. Myrcen ist das Terpen und nicht umgekehrt.
Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Verfasst: Di 1. Sep 2020, 19:48
von 69Dirty69
crappy hat geschrieben: So 17. Mai 2020, 17:37
Hallo 69Dirty69,
69Dirty69 hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 21:20
Gemäß DAC/NRF
Das ist eine Online Zeitung! So wie die Zeitung mit den 4 Buchstaben.
Falsch, "DAC/NRF" steht für "Deutscher Arzneimittel-Codex / Neuen Rezeptur Formularium" und ist Teil der Pharmazeutischen Zeitung!
Für die Verordnung von Cannabisblüten gibt es im Neuen Rezeptur Formularium (NRF) vier
Rezepturvorschriften, jeweils zu Inhalation nach Verdampfung oder zur Teezubereitung. Die Blüten
werden in der Apotheke zerkleinert, gesiebt und abgefüllt.
Verordnungsmanagement Arzneimittel
• Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung (NRF 22.12.)
• Cannabisblüten in Einzeldosen zur Inhalation nach Verdampfung (NRF 22.13.)
• Cannabisblüten zur Teezubereitung (NRF 22.14.)
• Cannabisblüten in Einzeldosen zur Teezubereitung (NRF 22.15.)
Bei der Verordnung muss die Sorte der Blüten angegeben werden, weil damit der THC-Gehalt
festgelegt wird (Tabelle). Ein Beispiel für eine vollständige BtM-Verordnung von Cannabisblüten ist:
Cannabisblüten [Sorte] (NRF 22.12) 3,0 g
1 x täglich abends 100 mg verdampfen und inhalieren
Für die Verordnung von Cannabisextrakt und Zubereitungen von Dronabinol gibt es fünf NRFVorschriften.
• Ölige Cannabisölharz-Lösung 25 mg/ml Dronabinol (NRF 22.11.)
• Ethanolische Dronabinol-Lösung 10 mg/ml zur Inhalation (NRF 22.16.)
• Dronabinol-Kapseln 2,5 mg / 5 mg / 10 mg (NRF 22.7.)
• Ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/ml (NRF 22.8.)
• Ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/ml (NRF 22.10.)
Ein Beispiel für eine vollständige BtM-Rezeptur ist:
Dronabinol-Kapseln 5,0 mg (NRF 22.7) 60 St.
2 x täglich 1 Kapsel zu den Mahlzeiten
Quelle:
https://www.kvno.de/downloads/verordnun ... l_2019.pdf
https://www.kbv.de/media/sp/Cannabis_Hi ... Rezept.pdf
Mit fucking freundlichen Grüßen
Dirty69
Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Verfasst: Di 1. Sep 2020, 19:55
von Hans Dampf
Dass diese Vorschriften aber eine unnötige Gängelung von uns Patienten ist, ist dir aber schon klar?
Auch sind die Kosten bei der Variante mit der Teezubereitung nicht sehr effektiv, damit die Kosten höher.
Die Vorschriften hinken den aktuellen Methoden wie so oft hinterher und sollten meiner Meinung nach eher als Anhaltspunkt gesehen werden. Bin aber mal auf die ersten Urteile gespannt.
Grüße,
HD
Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Verfasst: Di 8. Sep 2020, 20:20
von crappy
69Dirty69 hat geschrieben: Di 1. Sep 2020, 19:48
Falsch, "DAC/NRF" steht für "Deutscher Arzneimittel-Codex / Neuen Rezeptur Formularium" und ist Teil der Pharmazeutischen Zeitung!
Mit fucking freundlichen Grüßen
Wieso falsch? Es ist eine Zeitung, mehr nicht. Schreibst du doch selber.
Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Verfasst: Mi 9. Sep 2020, 09:00
von Cookie
Kleiner Hinweis: ich habe 69Dirty69 auch "mal" geholfen, aber als eine aggressive Reaktion darauf kam, habe ich es sein gelassen. Vielleicht meint er / sie es nicht so, aber das Verhalten lässt schon daran zweifeln.
Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Verfasst: Mi 9. Sep 2020, 12:00
von 69Dirty69
Cookie hat geschrieben: Mi 9. Sep 2020, 09:00
Kleiner Hinweis: ich habe 69Dirty69 auch "mal" geholfen, aber als eine aggressive Reaktion darauf kam, habe ich es sein gelassen. Vielleicht meint er / sie es nicht so, aber das Verhalten lässt schon daran zweifeln.
Danke für den Hinweis!
Übernimmst du hier im Forum die Aufgabe die User gegen einander aufzuhetzen?
Wenn du nichts sinnvolles, belehrendes oder aktuelles bezüglich meiner Thread-Themen zu sagen hast, möchte ich dich bitten nichts mehr in meinen Threads zu posten.
Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Verfasst: Mi 9. Sep 2020, 22:06
von Martin Mainz
be nice