Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

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Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Das nächste Bundesgesetzblatt erscheint am Mittwoch, den 8.3.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Video von Sat1

"Cannabisagentur

Ein Joint kann bei Krankheiten helfen, zum Beispiel bei Patienten, die dauerhaft Schmerzen haben. Doch bisher haben die dafür eine Sondergenehmigung gebraucht. Das ist jetzt vorbei. Deutschland hat seit heute eine offizielle Cannabisagentur. Künftig sollen Betroffene leichter an Gras kommen."


https://www.sat1nrw.de/aktuell/cannabisagentur-167968

Jetzt sitz ich hier und mir laufen gerade auch die Augen über ...

Edit : So, geht wieder.

Vermute, die meisten Menschen können in keinster Weise nachvollziehen, welch enorme innere Anspannung sich bei den Patienten, welche aufgrund finanzieller Situation und angedrohter Strafen, von Schmerzen und Nebenwirkungen ganz abgesehen, angesammelt hat.
Rollingms
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Rollingms »

Wem sagst du das bei mir ist es nicht anders.......
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis auf Rezept sorgt in der Region für Skepsis

Ein Mescheder Onkologe glaubt nicht, dass die Gesetzesänderung zu Cannabis-Medikamenten den Alltag von Ärzten und Patienten stark verändern wird.

Der Bundestag hat einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das es schwer kranken Patienten ermöglicht, künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept in der Apotheke zu erhalten. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Ärzte in der Region bezweifeln allerdings, dass sich die Verschreibungsrate jetzt erhöhen wird."


https://www.wp.de/staedte/meschede-und- ... 33593.html

Leider ist nicht mehr zu lesen, da ein sogenannter "plus" Artikel.

Tja, wenn die Ärzte nicht wollen, die Abschreckungsmaschinerie in den Medien läuft, dann wird das auch nix.
cmuede
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von cmuede »

Genehmigt eine gesetzliche Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für Medizinal-Cannabisblüten wegen chronischer Leiden wie z.B. Kopfschmerzen im Rahmen des neuen Gesetzes, dann würde ein Hausarzt monatlich bis zu 100g auf ein Kassen-BTM-Rezept verschreiben können.

So weit so gut. Nur gehen die Kosten für das Medizinal-Cannabis aus der Apotheke in einem solchen Fall von dem Budget des Arztes ab oder kann er es mit ruhigem Gewissen Monat für Monat verschreiben ohne Regress von der Kasse zu befürchten?
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Das ist noch ungeklärt.

Gibt mal hier in die Suchfunktion "Wirtschaftlichkeitsgebot" ein, da erscheinen einige Beiträge zu dem Thema.
cmuede
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von cmuede »

Aurora hat geschrieben:

https://www.wp.de/staedte/meschede-und- ... 33593.html

Leider ist nicht mehr zu lesen, da ein sogenannter "plus" Artikel.


Hier der Rest vom Schützenfest (habe kostenloses Abo):

Ein Mescheder Onkologe glaubt nicht, dass die Gesetzesänderung zu Cannabis-Medikamenten den Alltag von Ärzten und Patienten stark verändern wird.
Der Bundestag hat einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das es schwer kranken Patienten ermöglicht, künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept in der Apotheke zu erhalten. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Ärzte in der Region bezweifeln allerdings, dass sich die Verschreibungsrate jetzt erhöhen wird.

Das Ziel der Gesetzesänderung: Erkrankten soll ohne bürokratischem Aufwand geholfen werden. Früher mussten Ärzte verschiedene Therapien ausprobieren, ehe sie Cannabis einsetzen durften. Mediziner in Meschede geben aber zu bedenken, dass eine Verschreibung schon früher möglich war. Damals wurde synthetisches Cannabis aus dem Ausland bezogen und an Apotheken geliefert, die wiederum das Medikament, meist in Tablettenform, an die Patienten weitergaben.

Hohe Kosten als Problem

Das Problem in den vergangenen Jahren war aus Sicht des Onkologen Dr. Martin Schwonzen, Chefarzt am St.-Walburga-Krankenhaus, dass die Krankenkassen die hohen Kosten nicht übernehmen wollten. Eine Monatsration konnte gut 1800 Euro kosten.

„Ich habe nur selten Cannabis verschrieben“, erklärt Dr. Schwonzen. „In den letzten 15 Jahren waren es vielleicht zwei Fälle.“ Er glaubt vor allem nicht an die Wirksamkeit des Medikamentes und setzt es daher nicht als Schmerzmittel ein, sondern höchstens, wenn sich eine Übelkeit nicht in den Griff bekommen lässt.

Selbst unter der neuen Gesetzgebung glaubt Schwonzen nicht an eine Änderung in seinem Alltag: „Wir brauchen es fast nicht.“

Ein Segen für Patienten

Eine andere Meinung vertritt Andreas Vogd aus Schmallenberg, Vorsitzender des Apothekerverbands im Hochsauerland. „Es ist ein Segen für diejenigen, die davon wirklich profitieren können“. Dabei denkt er vor allem an Menschen mit Multipler Sklerose, die ihre Beschwerden dadurch lindern und einen erleichterten Tagesablauf haben könnten.

Aber auch Krebspatienten könnten die Medikation nutzen, um einen möglichen Gewichtsverlust, der bei der Chemotherapie auftreten könnte, auszugleichen, da der Konsum von Marihuana Appetit fördernd sei. „Großer Vorteil ist auch, dass den Patienten jetzt schneller Zugriff zu dieser Therapie ermöglicht werden kann, bevor sie im schlimmsten Fall vor der Zustimmung der Behörden tot sind“, nennt Vogd ein drastisches Beispiel.

Für den Apotheker ist vor allem eines wichtig: „Die Patienten müssen ein standardisiertes Produkt erhalten, das immer den gleichen Wirkstoffgehalt hat“, denn sonst könne der Einfluss des medikamentösen Cannabis anders ausfallen. Bisher hat Vogd in seine Apotheke noch kein Cannabis ausgehändigt. Das liege aber vor allem am begrenzten Patientenkreis, der dafür nur in Frage komme.

Zwei Formen von Cannabis

Bisher war der Bezug von Medizinal-Cannabis mit einer vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgestellten Ausnahmeerlaubnis möglich. In Deutschland verfügen derzeit 1020 Patienten über eine solche Legitimierung.

Künftig erhalten die Patienten bei der Vorlage eines Betäubungsmittelrezeptes Medizinal-Cannabis-Blüten oder Cannabisextrakt. Bei den Blüten handelt es sich um getrocknete Blüten der weiblichen Cannabis-Pflanze. Hier kann der Wirkstoff je nach Sorte variieren. Cannabisextrakt hingegen ist ein Extrakt aus Bestandteilen der weiblichen Cannabis-Pflanze in pharmazeutischer Qualität. Der Wirkungsgehalt ist dort auf eine bestimmte Höhe eingestellt.

Sowohl für die Qualitätskontrolle als auch den Anbau ist die Cannabisagentur tätig, die in das BfArM integriert ist.

>> PRIVATER ANBAU BLEIBT VERBOTEN

In Deutschland gibt es seit 2011 das Fertigarzneimittel Sativex erhältlich, das aus einem Pflanzenextrakt besteht. Es wird vor allem zur Symptomverbesserung von Multipler Sklerose eingesetzt.
Im Jahr 2015 folgte mit Canemes ein Fertigarzneimittel, das synthetisch hergestellt wird. Es wird zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Chemotherapien eingesetzt.

Für den Anbau von Cannabis verteilt die Cannabis-Agentur Lizenzen. Bis entsprechende Mengen zur Verfügung stehen, soll die Versorgung mit Medizinalhanf durch Importe sichergestellt werden.
Selbst anbauen dürfen Patienten Cannabis weiterhin nicht.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Hey, Klasse :P und Danke !

Edit :

Sorry, aber wie blind muss Arzt denn sein : signalisiert nach aussen, das er Cannabis für nicht wirksam hält und schlussfolgert bei geringer Nachfrage, das keiner es will.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Am morgigen Mittwoch erscheint die nächste Ausgabe des Bundesgesetzblatts, möglicherweise mit dem «Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften», mit dem Cannabis zu medizinischen Zwecken legalisiert wird. Das Gesetz wird einen Tag nach Veröffentlichung rechtswirksam."

http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=68036
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Und wieder nix.

Nur eine " Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung".

Mögen sich die Schmerzen und finaziellen Probleme der wartenden Patienten auf die dort sitzenden Verantwortlichen übertragen !
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Cookie
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Cookie »

Das ist äußerst bedenklich. Man könnte auch annehmen, dass es gewollt verzögert wird... Moral und Ethik sind in Bezug auf Patienten wohl nicht so wichtig. Vielleicht wird auch vermutet, dass die Betroffenen nun ja schon so lange auf ihre Legalität gewartet haben, dass ein paar Tage mehr oder weniger nun auch keine Rolle spielen?! Zum K....n!
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Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Habe gerade beim Bundesanzeiger angerufen :

Laut der Sachbearbeiterin ist die Veröffentlichung für morgen geplant, allerdings ohne Gewähr :roll: können ja Erdbeben, Hackerangriffe, Terroristen etc. dazwischen funken. ;)

Inkrafttreten dann am Freitag.

Edit :

Kurzes Gedächtnisprotokoll

Habe dort angerufen und freundlich nachgefragt, woran es denn hapert mit der Veröffentlichung. Die Sachbearbeiterin meinte zuerst, bei Ihnen sei noch nix eingetroffen. 3 Sekunden später : halt, stop, da ist was. Und dann hat sie mir den neu erschienen Text mit der Ankündigung vorgelesen.

Das mit dem Erdbeben etc. ist natürlich auf meinem Mist gewachsen. ;)
cmuede
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von cmuede »

Wow! Danke für deine Initiative zum Hörer zu greifen Aurora. Final Countdown. Macht den verregneten Tag viel schöner.

Und ich dachte schon, die warten bis Steinmeier das Gesetz ab 18. März unterschreibt.

Trommelwirbel.
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Cookie »

Na, das sind doch sehr erfreuliche Nachrichten! Danke für Deinen Einsatz, Aurora!
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Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Das Bundesinstitut wappnet sich

Kurz vor Inkrafttreten des sogenannten Cannabisgesetzes hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin über die neue Cannabisagentur informiert. Dort sieht man sich für die kommenden Aufgaben gut vorbereitet.
...
Es ist keine gewagte Prognose, dass nach der Legalisierung die Zahl der Patienten, die Cannabis als Arzneimittel nutzen, steigen wird. Lieferengpässe sind daher wahrscheinlich, zumindest bis deutsche Ware verfügbar ist. Bereits heute »gestaltet sich der Import schwierig angesichts der Mengen, die wir in den letzten Jahren benötigt haben«, sagte Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium.
...
Wie teuer das deutsche Arznei- Cannabis sein wird, ist noch unklar. Die Cannabisagentur wird die Ware aus deutscher Produktion aufkaufen und dann einen Herstellerabgabepreis festlegen, zu dem sie es an Hersteller von Fertigarzneimitteln, Großhändler oder Apotheker abgibt. Dabei darf das BfArM keine Gewinne oder Überschüsse erzielen. Lediglich anfallende Personal- und Sachkosten werden berücksichtigt.

Für importiertes Cannabis geht die Bundesregierung von einem Grammpreis von 18 Euro aus. Aus Sicht von Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag, ist das viel zu teuer. In Kanada koste ein Gramm lediglich 3 bis 4 Euro. Es sei bedenklich, »dass Patienten und Krankenkassen die Einrichtung der staatlichen Cannabisagentur über die hohen Preise mitfinanzieren«, teilte Tempel mit. Diese Kritik ist jedoch nicht nachvollziehbar, denn die Cannabisagentur wird mit dem Import von Cannabis überhaupt nichts zu tun haben. "


http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=68076
Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Ja stopft euch nur die taschen voll. :oops:
Diese ......

P.S.
Kein wunder dass der Tempel abgesägt wird, die Linke ist nicht anders als andere :twisted:
cmuede
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von cmuede »

SUPER! Eine Träne konnte ich mir nicht verdrücken. Mal schauen was die Kassen und MDKs für diejenigen mit Kostenübernahmeanträgen draus machen und wie schnell innerhalb der 5 Wochen Bearbeitungsfrist!!

Hier noch der Direktlink zur entsprechenden Stelle:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 9047220557
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Cookie »

Endlich!!
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Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

cookie, ich lass es mir erstmal auf Privatrezept verschreiben und werde es später, wenn der Antrag bei der KK durch, zur Erstattung nachreichen. Ein Versuch ist es wert.

Wenn der Antrag abgelehnt wird, was ich mir bei meiner Erkrankung eher nicht vorstellen kann, muss ich es eh privat bezahlen.
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Cookie »

Ja, im Gesetz steht auch explizit, dass man einen genehmigten Antrag auf Kostenerstattung der gesetzlichen KK braucht, damit man es (direkt) auf Kassenrezept bekommen kann. Wenn diese in Deinem Fall abgelehnt würde, wäre ich doch sehr verwundert! Viel Erfolg!!
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Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Tja hab eh erst nen termin am 22 Aprill bekommen :(
Aber schon mal gesagt dass der doc direkt nach seinem Urlaub alles losschickt :lol:
Denn hab ich denn wenigstens alle fakten auf dem tisch am 22.4.17
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Boah, welche Kommentare auf der DHV-fb-Seite. Die ziehn die ganze mühevolle Arbeit der letzten Jahre und auch die zukünftige in den Dreck. Da stellt sich mir die Frage, ob eine allgemeine Legalisierung für manche wirklich sinnvoll ist. :roll:
Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Ja da wird es einige geben die uns die Ärzte vergraulen :oops:
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Cookie »

Mir stellt sich schon länger die Frage, ob so etwas wie Facebook wirklich eine geeignete Plattform für unsere Anliegen ist. Aber man kommt heutzutage nicht wirklich mehr dran vorbei, fürchte ich, leider. Es sind diese Leute, die uns schlechter dastehen lassen als wir sind. Da wundert es nicht, wenn Teile der Bevölkerung oder Ärzteschaft die Hanf-Community nicht ernst nehmen. Aber: Das würde sich weder mit noch ohne Legalisierung verändern. Bildung und Hirn lassen in weiten Kreisen einfach zu wünschen übrig.
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